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Bürger- und Einwohnergemeinde Ziefen Traktanden EINLADUNG ZUR BÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG Mittwoch, 21. November 2007, 19.30 20.00 Uhr Kleine Turnhalle 1. Genehmigungsantrag Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 13. August 2007 2. Genehmigungsantrag Budget 2008 der Bürgergemeinde Ziefen 3. Einbürgerungsgesuch in das Bürgerrecht der Gemeinde Ziefen - Zornic Huso und Zornic geb. Gegic Elmaza, Steinenbühl 18 4. Verschiedenes Zur Bürgergemeindeversammlung sind auch interessierte Einwohnerinnen und Einwohner als nicht stimmberechtigte Gäste eingeladen. EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Traktanden Mittwoch, 21. November 2007, 20.15 Uhr Kleine Turnhalle 1. Genehmigungsantrag Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2007 2. Antrag auf Genehmigung des Voranschlages 2008 der Einwohnergemeinde Ziefen und Festsetzung der Gebühren und Steuersätze (Senkung Kapitalsteuersatz juristische Personen von 5 auf neu 3.5 ) 3. Feuerwehrreglement - Änderung 5 Abs. 4 Ersatzabgabe 4. Verschiedenes - Informationen bezüglich Baulandumlegung Hofmatt - Verabschiedung Heidi Recher-Minder aus der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung sind Sie herzlich zu einem Apéro eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Interesse. Gemeinderat Ziefen Markus Gutknecht Gemeindepräsident Beat Thommen Gemeindeverwalter Bürger und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 1

Erläuterungen zu den Traktanden der Bürgergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigung Protokoll der Bürgergemeindeversammlung 13. August 2007 Das ausführliche Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 13. August 2007 liegt während der Schalterstunden zur Einsicht offen und ist im Internet unter www.ziefen.ch zu finden. Montag-Freitag Montag Mittwoch 09.00 11.30 Uhr 15.00 17.00 Uhr 15.00 18.00 Uhr An der Bürgergemeindeversammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. Der Gemeinderat beantragt der Bürgergemeindeversammlung, das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 13. August 2007 zu genehmigen. Traktandum 2 Genehmigungsantrag Budget 2008 der Bürgergemeinde Ziefen Das Budget 2008 sieht bei einem Aufwand von Fr. 166'750. und einem Ertrag von Fr. 207'000. einen Ertragsüberschuss von Fr. 40'250. vor. (Budget 2007: Fr. 44'000. ). Im Anhang 1 finden Sie die Voranschlags-Zusammenzüge. Der Voranschlag oder vollständige Voranschlagskopien können ab Montag, 12. November 2007 während den Schalterstunden eingesehen resp. bezogen werden. Montag-Freitag Montag Mittwoch 09.00 11.30 Uhr 15.00 17.00 Uhr 15.00 18.00 Uhr Der Gemeinderat, die Bürgerkommission und die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) beantragen der Bürgergemeindeversammlung, das Budget 2008 der Bürgergemeinde Ziefen zu genehmigen. Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 2

Traktandum 3 Einbürgerungsgesuch in das Bürgerrecht der Gemeinde Ziefen - Zornic Huso und Zornic geb. Gegic Elmaza, Steinenbühl 18 Das Eignungsgespräch wurde durch den Gemeinderat durchgeführt. Aufgrund des positiven Gespräches wurde der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) beantragt, das Einbürgerungsgesuch zu befürworten. Die Kantonale Einbürgerungsbewilligung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) Basel-Landschaft, Abteilung Bürgerrechtswesen für das Einbürgerungsgesuch von Zornic Huso und Zornic geb. Gegic Elmaza liegt nun vor. Bei positivem Entscheid der Bürgergemeindeversammlung und bei Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Ausländerfragen wird die JPMD das Gesuch dem Regierungsrat zu Handen des Landrates zur Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht unterbreiten. Erst mit dem Beschluss des Landrates wird das Schweizer Bürgerrecht erworben. Zornic Huso, geb. 13. Dezember 1948 in Kladnica, Sjenica (Serbien), verheiratet mit Zornic geb. Gegic Elmaza, geb. 18. Dezember 1955 in Razdaginja, Sjenica (Serbien) Staatsangehörigkeit: Mazedonien wohnhaft in 4417 Ziefen, Steinenbühl 18 Der Gemeinderat beantragt der Bürgergemeindeversammlung, der Einbürgerung von Zornic Huso und Zornic geb. Gegic Elmaza zuzustimmen. Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 3

Erläuterungen zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigungsantrag Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2007 Das ausführliche Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2007, welches jeweils am 20. Tag nach der Versammlung zur Einsicht offen liegt, kann während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder unter www.ziefen.ch herunter geladen werden. An der Einwohnergemeindeversammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. Montag bis Freitag Montag Mittwoch 09.00 11.30 Uhr 15.00 17.00 Uhr 15.00 18.00 Uhr Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2007 zu genehmigen. Traktandum 2 Genehmigungsantrag Voranschlag 2008 der Einwohnergemeinde Ziefen und Festsetzung der Gebühren und Steuersätze Budget 2008 Einwohnergemeindekasse Das Budget 2008 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 5'571'275. und einem Ertrag von Fr. 5'387'650. mit einem Aufwandsüberschuss von Fr. 183'625 (Vorjahr Aufwandüberschuss Fr. 75'598. ). Im Anhang 2 finden Sie die Voranschlags-Zusammenzüge. Der Voranschlag oder vollständige Kopien können ab Montag, 12. November 2007 während den Schalterstunden eingesehen resp. bezogen werden: Montag bis Freitag Montag Mittwoch 09.00 11.30 Uhr 15.00 17.00 Uhr 15.00 18.00 Uhr Anträge des Gemeinderates Steuern a) natürliche Personen 59 % der normalen Staatssteuer b) juristische Personen 5 % des Reinertrages 0.35 % des steuerbaren Kapitals (bisher 0.5%) c) Feuerwehrpflichtersatz 10 % der Gemeindesteuer, Min. Fr. 50.00 / Max. Fr. 400.00 Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 4

Wasser- und Abwassergebühren Wasserbezugsgebühren Grundgebühr Wasserzählermiete Abwassergebühr Jährliche Abwassergebühr Fr. 1.90 pro m³ Wasser exkl. 2.4 % MwSt. Fr. 80.00 pro Wohnung oder Wasseranschluss Fr. 30.00 pro Zähler Fr. 1.80 pro m³ Wasser exkl. 7.6 % MwSt. x Faktor 1.0 (sauberes Wasser 100 % vom Schmutzwasser getrennt) x Faktor 1.2 (sauberes Wasser 26-99 % vom Schmutzwasser getrennt) x Faktor 1.4 (sauberes Wasser 0-25 % vom Schmutzwasser getrennt) Abfall- und Entsorgungsgebühren Kehrichtsäcke/Marken Containermarken Grünkarte für Mulde Grünkarte für Astmaterial Fr. 2.50 für 35 Liter Fr. 5.00 für 60 Liter Fr. 7.50 für 110 Liter Fr. 48.00 für 800 Liter Fr. 50.00 gültig im Kalenderjahr pro Haushalt (nicht übertragbar) Fr. 75.00 gültig im Kalenderjahr pro Haushalt (nicht übertragbar) Die bedeutendsten Abweichungen für die Aufwand- und Ertrags-Einzelposten im Vergleich zum Budget 2007: Betrag Konto Bezeichnung Begründung +19'000.-- 012.300.01 Gemeinderat Einführung neues Personalreglement per 1.1.2008 +17'000.-- 020.301.01 Löhne Verwaltung Einführung neues Personalreglement per 1.1.2008 +15'000.-- 101.351.01 Entschädigung Amtsvormundschaft Mehraufwand gemäss Rechnung 2006-8'000.-- 113.351.01 Dienstleistungen Polizei ungefähre Annahme der Einsätze Basellandschaft +15'000.-- 200.302.01 Löhne Lehrkräfte Kindergarten Teuerung Annahme 1.5% +15 100.-- 200.461.01 Kantonsbeitrag KG Besoldung Subventionssatz 47% -18'600.-- 210.352.01 Schulgelder Einführungsklassen gemäss Budget der Einwohnergemeinde Bubendorf +39'000.-- 210.461.01 Kantonsbeitrag Lehrerbesoldung Subventionssatz 47% +15'500.-- 240.311.01 Mobiliar, Anschauungsmaterial, Geräte PS + KG neues Konto, Anschaffung 6 neue Nähmaschinen +25'800.-- 240.311.05 Mobilien, Geräte Sportplatz neues Konto, Anschaffung neuer Rasenmäher +50'200.-- 240.312.03 Heizmaterialien Schulgebäude KG + PS neues Konto, Heizkosten Anschluss Wärmeverbund +100'800.-- 240.361.01 Rückerstattung an Sekundarschulbauten gemäss Berechnung von Rolf Kämpf (Beauftragter für Schulraumplanung) +4'000.-- 250.366.01 Sozialbeiträge Musikschule Einführung Reglement im Jahr 2006 über die Ausrichtung von Sozialbeiträgen zum Besuch der Musikschule +5'000.-- 260.361.01 Schulgelder IV-Sonderschulen gemäss Finanzausgleich Jahr 2007-15'000.-- 300.365.01 Beiträge für Kulturförderung Jumo wird neu im Konto 540.365.02 verrechnet -15'000.-- 410.365.02 Entschädigung APH Moosmatt gemäss Rechnung 2006 +40'000.-- 440.365.02 Beiträge an Spitex Einführung neuer NFA ab 2008, keine Subvention mehr vom Bund +18'500.-- 461.318.01 Dienstleistungen, Honorare gemäss Rechnung 2006 Zahnärzte KJZ +9'000.-- 461.436.01 Rückerstattung Elternbeiträge KJZ gemäss Rechnung 2006-34'500.-- 530.361.01 Beiträge an EL Einführung neuer NFA ab 2008 +90 000.-- 581.366.01 Unterstützungen gemäss Sozialhilfegesetz Neu ab 2008 Bruttoverbuchung und nicht mehr Nettoverbuchung Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 5

+130'000.-- 581.451.01 Rückerstattungen Unterstützungen Neu ab 2008 Bruttoverbuchung und nicht mehr Nettoverbuchung -20 200.-- 620.314.02 Strassen, Plätze, Brücken weniger Unterhalt geplant +12'800.-- 620.314.03 Feldwege Oberflächenbehandlung Kohlmatt und Ebnet +34'700.-- 651.361.01 Öffentlicher Verkehr gemäss Budget Bau- und Umweltschutzdirektion BL, Liestal +19'500.-- 690.318.01 Tageskarte SBB Gemeinde Neu versuchsweise Einführung 2 Tageskarten ab 1.12.2007 +13'000.-- 690.434.01 Gebühren Tageskarten Einnahmen Verkauf Tageskarten (Auslastung ca. 60-70%) +40'700.-- 700.352.01 Wasserankauf WRZ gemäss Budget von WRZ, Wassereinkaufspreis von Fr. 1.46 +23'000.-- 710.351.01 Abwassergebühren Kanton Neu Regenwasserdeklaration +33'000.-- 900.400.01 Natürliche Personen laufendes Jahr Steuereinnahmen mit 59% Steuersatz +18'000.-- 904.401.01 Juristische Personen laufendes Jahr mehr Steuereinnahmen (gemäss Rechnung 2006) +100'000.-- 921.441.01 Finanzausgleich Annahme ca. Finanzausgleich gemäss Jahr 2007 +16'700.-- 940.322.01 Schuldzinsen Zinsen für Kredit von Fr. 2'000'000.00 bei UBS und Postfinance +26'000.-- 942.314.02 Baulicher Unterhalt Rebgasse 16 Erneuerung Fenster ausser auf der Westseite -14'200.-- 942.423.01 Pacht- und Mietzinseinnahmen Keine Verrechnung mehr der Miete für Kirchgasse 2 Steuern Der Gemeinderat ist bemüht, die Investitionen zeitgerecht vorzunehmen. Die pro Kopf Verschuldung wird sicherlich ansteigen, aber der Gemeinderat ist bemüht, dass die pro Kopf Verschuldung für die Gemeinde Ziefen erträglich bleibt. Gemäss Rechnung 2006 wies die Gemeinde Ziefen per 31. Dezember 2006 ein Nettovermögen pro Einwohner von Fr. 511. aus. In den vergangenen Jahren wurden jeweils sehr gute Rechnungsergebnisse erzielt (jeweils Überschüsse von gegen 1 Mio. Fr.), womit ausserordentliche Abschreibungen und Rückzahlungen von Krediten vorgenommen wurden. Bei den juristischen Personen ist eine Senkung der Kapitalsteuer von 5 auf neu 3.5 des steuerbaren Kapitals vorgesehen. Diese Anpassung ist im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung vom 25. November 2007 über die Unternehmensteuerreform zu sehen. Abfallentsorgung Der Gemeinderat beabsichtigt keine Änderung der Gebühren für Kehrichtsäcke/Kehrichtmarken und Containermarken. Die Grünkarten (gültig Januar bis Dezember) können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Das Angebot der Grünmulde und Astentsorgung wird sehr rege benutzt. Im Jahr 2006 wurden die Gebühren für die Grünkarten erhöht. Die Abfallrechnung wies in der Rechnung 2006 erstmals einen Überschuss aus. Das im Jahr 2007 neue eingeführte Abfallkonzept scheint sich zu bewähren. Ende 2007 wird Bilanz gezogen. Wasser- und Abwassergebühren Die Wassergebühren bleiben unverändert bei Fr. 1.90 pro m³. Die Ankaufspreise der WRZ ist gemäss Budget auf neu Fr. 1.46 pro m² angestiegen. Die weitere Entwicklung wird im Auge behalten, jedoch verfügt die Wasserkasse nach wie vor über genügend Kapital und die Abschlüsse der letzten Jahre waren allesamt positiv. Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 6

Die Abwassergebühren bleiben unverändert bei Fr. 1.80 pro m³ und auch die Faktoren der Abwassergebühren bleiben mit 1.0, 1.2 und 1.4 gleich. Investitionsrechnung Durch diverse Bauvorhaben werden weitere Investitionen nötig. Im Anhang finden Sie auch den überarbeiteten Investitionsplan bis ins Jahr 2012. Die Investitionsrechnung hat nur informativen Charakter. Kredite über Fr. 50'000. müssen so oder so in einer Sondervorlage durch die Einwohnergemeindeversammlung bewilligt werden. Investitions- und Finanzplan werden deshalb der Einwohnergemeindeversammlung nur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Finanzplan Der Finanzplan zeigt, dass in den nächsten Jahren mit Aufwandüberschüssen zu rechnen ist. Dies nach vielen Jahren mit jeweils sehr hohen Ertragsüberschüssen. Gerade die Steuereinnahmen sind schwer zu budgetieren, da der Kanton nur ungenaue Angaben liefern kann. Auch sind Eigene Beiträge, Beiträge ohne Zweckbindung und der Finanzausgleich unsichere Faktoren. Der Gemeinderat wird deshalb mit Sparmassnahmen alles versuchen, dass die prognostizierten Aufwandüberschüsse verkleinert werden. Der Gemeinderat und die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) beantragen der Einwohnergemeindeversammlung, die Voranschläge 2008 mit den vorgesehenen Steuersätzen und Gebühren zu genehmigen. Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 7

Traktandum 3 Feuerwehrreglement - Änderung 5 Abs. 4 "Ersatzabgabe" Die kantonale Verordnung über das Normalreglement für die Feuerwehr wird per 1. Januar 2008 geändert und regelt die Ersatzabgabepflicht neu, womit beim kommunalen Feuerwehrreglement 5 Abs. 4 folgende Änderung vorgenommen werden muss: 5 des Feuerwehrreglements lautet: 1 Feuerwehrpflichtige, die weder Feuerwehrdienst leisten, noch mit einem Ehepartner, der Feuerwehrdienst leistet, in ungetrennter Ehe leben, haben ihrer Wohnsitzgemeinde eine jährliche Ersatzabgabe zu entrichten. Die Gemeinde legt die Höhe auf dem Budgetweg fest. 2 Die Ersatzabgabe wird vom steuerpflichtigen Einkommen, bei in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten vom steuerpflichtigen Familieneinkommen, erhoben. 3 Minimum und Maximum der Ersatzabgabe werden auf dem Budgetweg festgelegt. 4 Von zu- und wegziehenden Ersatzpflichtigen wird die Ersatzabgabe für die Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde erhoben. bisherige Fassung 5 Abs. 4 Feuerwehrreglement: 4 Von zu- und wegziehenden Ersatzpflichtigen wird die Ersatzabgabe für die Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde erhoben. neue Fassung 5 Abs. 4 Feuerwehrreglement: 4 Die Ersatzpflichtigen entrichten die Ersatzabgaben wie folgt: a. diejenigen, die am 31. Dezember Wohnsitz in der Gemeinde haben, für das ganze Kalenderjahr; b. diejenigen, gemäss Buchstabe a, die im Kalenderjahr aus dem Ausland zugezogen sind oder die aus dem Inland zugezogen sind und im Kalenderjahr andernorts Feuerwehrdienst gele istet haben, anteilmässig für die Wohnsitzdauer in der Gemeinde; c. diejenigen, die im Kalenderjahr ins Ausland wegziehen, anteilsmässig für die Wohnsitzdauer in der Gemeinde; d. diejenigen, die im Kalenderjahr ins Inland wegziehen, keine. Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, der erwähnten Änderung von 5 Abs. 4 des Feuerwehrreglements zuzustimmen. Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung, Mittwoch, 21. November 2007 Seite 8