Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz



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Transkript:

AUSGABE 9 23. 09. 2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 1

OBERLAND-RADWEG EINGEWEIHT Radwegfest weiht Oberland-Radweg feierlich ein Am Sonntag, dem 5. September 2010, wurde der Abschnitt zwischen Schleiz und Saalburg als Oberland-Radweg mit einem großen Radwegfest eingeweiht. Dem Slogan Vom Schleizer Dreieck zum Thüringer Meer folgend wurden vier so genannte Eventpunkte eingerichtet, an denen Unterhaltung verschiedener Art genossen werden konnte. Der symbolische Startschuss fiel in Gräfenwarth mit kurzen Ansprachen durch die Bürgermeister der Radweg-Anrainer. Am Eventpunkt in Gräfenwarth wurde der Bike-Biathlon der absolute Höhepunkt. In Schleiz war die Ausstellung zur ehemaligen Bahnlinie 80 Jahre Kleinbahn Schleiz-Saalburg sehr gut besucht. Ab Mittag untermalte ein musikalisches Rahmenprogramm bei Sonnenschein die gelöste Stimmung. Viele Radler starteten in Schleiz, nicht ohne sich vorher am Gewinnspiel zu beteiligen. Während des Auftritts der Tanzschule Dance Area um Katja Paunack war kein Platz an der kleinen Bühne mehr frei. Holz-Kunst Live gab es durch Danny Säwert zu bestaunen. Ergebnis war eine Skulptur in Form eines Fahrrads. Der veredelte Baumstamm soll auf den Beginn des Oberland-Radweges symbolisch hinweisen (siehe rechts und Titelbild). Den Abschluss des Radwegfestes bildete das Gewinnspiel. Der Hauptpreis war ein Fahrrad vom Fahrzeughaus Korneli und der Schleizer Fleisch- und Wurstwaren GmbH. Weitere attraktive Preise waren eine Autodachbox vom Autohaus Purfürst und ein Gutschein für das Hartsteinwerk Burgk mit einer Werksbesichtigung und anschließendem Grillen für 12 Personen. Es gab insgesamt 37 Preise zu gewinnen. Einsatz war der Kauf eines Buttons mit Gewinnspielkarte. Im Übrigen: Wer noch einen solchen Anstecker vom Oberland-Radweg haben möchte, kann den Button in der Stadtinformation Alte Münze zum reduzierten Preis erwerben. Viele Radler waren vom Radwegfest begeistert und nutzten die Chance, auf diese Art und Weise Neues oder Altbekanntes zu entdecken. Impressionen vom Radwegfest am Eventpunkt 1 in Schleiz, Wisentaaue (Quelle: Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing) Anzeige Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 2

BESCHILDERUNGSSYSTEM OPTIMIERT Beschilderungssystem am Oberland-Radweg optimiert Nach der verkehrsrechtlichen Freigabe im Mai wurde nun auch das Beschilderungssystem entlang des Oberland-Radwegs vervollständigt. Drei Schildertypen helfen Einheimischen und Ortsunkundigen bei der Orientierung. Die grünweißen Schilder weisen die nächstgelegenen Ziele für Radfahrer aus. Diese so genannte Radwegweisung ist thüringenweit standardisiert und hat eine sehr hohe Bedeutung zur Förderung des überregionalen Radverkehrsnetzes. So gibt es die zielorientierte Funktion ( Saalburg ) mit Entfernungsangabe. Die routenorientierte Wegweisung ist für den überörtlichen Fahrradtourismus wichtig, da hier vernetzte Routen vorgegeben werden. Schleiz wurde auf diese Weise an den Fernradweg Euregio Egrensis (siehe dazu Amtsblatt 08/2010) angebunden. Für eine bessere lokale Vermarktung wird der Abschnitt zwischen Schleiz und Saalburg nun als Oberland-Radweg bezeichnet, welcher auf den grün-weißen Schildern aber nicht explizit ausgewiesen wird. An ausgewählten Standorten stehen Infotafeln, die ausführlich über ein Thema informieren. Es gibt beispielsweise Tafeln über das Schleizer Dreieck und das Wandergebiet Gräfenwarth. Diese beiden Schilderarten werden durch die Ortswegweiser ergänzt, welche auf touristische Gewerbetreibende entlang des Radwegs aufmerksam machen. (Quelle: Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing) Zielorientierte Wegweisung (Standort: Wisentaaue in Schleiz) Informationstafel zur Region (Standort: Ehemaliger Bahnhof Gräfenwarth) Örtliches Wegleitsystem für Gewerbetreibende entlang des Radwegs (Standort: Ehemaliger Bahnhof Gräfenwarth) GEFECHTE BEI SCHLOSS BURGK Tipp der Stadtinformation Alte Münze Pulverdampf bei Schloss Burgk im Oktober 1806 Vom 8. bis 10. Oktober 2010 wird von der Arbeitsgemeinschaft Jena 1806 e.v. in Burgk bei Schleiz an die Ereignisse der Oktobertage des Jahres 1806 in Thüringen, wie bereits in vergangenen Jahren, erinnert. Damals fanden im Vorfeld der Schlachten bei Jena und Auerstedt im Gebiet um Schleiz Gefechtshandlungen statt, deren Auswirkungen die gesamte Region zu spüren bekam. Der Verein widmet sich bereits seit 26 Jahren der ehrenamtlichen Denkmalpflege und stellt Feldlager, Märsche und Gefechtsdarstellungen aus der Zeit um 1806 dar. Dazu werden historisch authentische Uniformen der damals beteiligten Truppen (Franzosen, Preußen, Sachsen) getragen und befreundete Einheiten aus ganz Europa eingeladen. Die Beteiligten biwakieren an diesem o.g. Wochenende im Bereich des Schlosses in Burgk. Am Sonnabend, dem 9. Oktober 2010, werden die Truppen um 9.00 Uhr das Terrain verlassen. Dann kommt es auf historischen Wegen in Saalenähe zu Gefechtshandlungen wie 1806. Erst gegen 17.00 Uhr erreichen die Uniformierten wieder die Schlossanlage. Am Sonntag, dem 10. Oktober 2010, findet von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr ein Geplänkel vor dem Schloss von der rekonstruierten Holzbrücke über die Saale bis vor das äußere Schlosstor statt. Danach zeigt ein Chirurgus, wie ein Arzt um 1806 im Feld praktizieren musste. Die Veranstaltung endet gegen 15.00 Uhr. Historisch interessierte Besucher sind herzlichst eingeladen, den Beteiligten im Biwak und auf dem Marsch zuzusehen, wie ein Soldat vor rund 200 Jahren lebte. Alexander Böhm, AG Jena 1806 e.v. (Quelle Bild: AG Jena 1806 e.v.) Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 3

BUS FAHREN FÜR EINEN EURO Bus fahren zum Schnupperpreis Am 14. Oktober 2010 können Einwohner und Gäste des Saale-Orla-Kreises und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt buchstäblich erfahren, wie entspannt, umweltbewusst, sicher und preiswert Bus fahren ist. Zum dritten Mal beteiligen sich die Omnibusverkehr Oberland GmbH, die Omnibusverkehr Saale-Orla- Rudolstadt GmbH und die Personenverkehrsgesellschaft Neuhaus am Rennweg mbh am Ein-Euro-Tag, an dem man für nur einen Euro den ganzen Tag alle Linienbusse der KomBus sowie der benachbarten Beförderungsunternehmen JES (Regionalverkehr Jena-Eisenberg), VWG (Regionalverkehr Weimar/Sömmerda), der RVG Gotha (Regionalverkehr Gotha) und der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha nutzen kann. Die Ein-Euro-Tickets löst man direkt beim Busfahrer oder im Servicecenter. Sie gelten als Tagestickets. Kinder unter 14 Jahren sind schon mit 50 Cent dabei. Reguläre Fahrscheine und Zeitkarten behalten natürlich an diesem Tag ihre Gültigkeit. Weil gerade Herbstferien sind, eignet sich der Ein-Euro-Tag ideal für einen Ausflug mit der ganzen Familie, mit der Hortgruppe oder mit Freunden. Am Schleizer Busbahnhof starten die Fernlinien nach Jena, Gera, Zeulenroda, Plauen und Hof. In Jena lohnt ein Besuch des Planetariums, des Erlebnisbads Galax- Sea, des Phyletischen Museums und der Imaginata. Die Innenstadt lockt mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten. Interessante Ausflugsziele in Gera sind die Höhler, der Tierpark, das Museum für Angewandte Kunst und das Naturkundemuseum mit dem Botanischen Garten. Zeulenroda bietet die Badewelt Waikiki, in Plauen ist das einzige deutsche Spitzenmusem zu finden. In der bayrischen Stadt Hof kann man durch die schöne Altstadt bummeln und das Erlebnishallenbad HofBad besuchen. Im benachbarten Bad Lobenstein lädt die Ardesia- Therme zu einer Auszeit vom Alltag ein. NEUER FAHRRADBUS Neuer Service der KomBus- Unternehmen für Radwanderer FahrradBus verkehrt samstags und sonntags bis 31. Oktober Radliebhaber und ihre Drahtesel gelangen seit dem 14. August 2010 schnell und komfortabel zu den Ausgangspunkten der schönsten Radtouren der Umgebung. Von Lehesten / Bad Lobenstein über Schleiz bis Gera und von Hirschberg/ Schleiz über Neustadt an der Orla bis nach Jena (OVO-Linien 101, 102, 158, 168, 170) bietet die Omnibusverkehr Oberland GmbH bis Ende Oktober samstags und sonntags Verbindungen für Radfahrer an. Für das neue Angebot setzt die OVO mehrere Linienbusse mit Fahrradgepäckträgern ein. Attraktive Ausflugsziele wie z.b. die Bleiloch-Talsperre, die Sommerrodelbahn und der Märchenwald Saalburg, die Städte Gera, Jena und Stadtroda sowie der Saale- und Rennsteig-Radwanderweg, der Radfernweg Euregio Egrensis, der Orla-Radweg und der Oberland-Radweg sind so bequem per Bus erreichbar. Sind die Beine nach der Tour zu müde, kommt man mit den Bussen auch wieder zurück. Natürlich werden auch Fahrgäste ohne Fahrrad befördert, daher sind die Verbindungen auch ideal für Wanderer geeignet. Detaillierte Informationen und Abfahrtszeiten sind am KomBus-Servicetelefon unter 01 80/3 33 72 87 (montags bis freitags von 7 bis 17.30 Uhr für 9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) und im Internet unter www.kombus-online.de abrufbar. Der Fahrpreis entspricht dem gültigen Tarif, die Fahrradmitnahme kostet einen Euro. Da die Beförderung im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten erfolgt, wird eine Reservierung am Servicetelefon bis freitags 12.00 Uhr empfohlen. Ohne Reservierung kann leider keine Platzgarantie gewährt werden. Anzeige Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 4

ALTERSJUBILÄEN Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Schleizer ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 01.10. Muck, Eberhard zum 79. 01.10. Müller, Nelda zum 75. 01.10. Ochs, Elsbeth zum 76. 01.10. Schwabe, Gerhard zum 81. 02.10. Groth, Hubert zum 72. 02.10. Hühn, Doris zum 85. 02.10. Küfner, Luzie zum 88. 02.10. Militzer, Annelise zum 86. 02.10. Wettermann, Werner zum 82. 02.10. Wolf, Horst zum 70. 03.10. Wolfram, Gerhard zum 77. 04.10. Gleißner, Käthe zum 83. 04.10. Grieser, Walter zum 87. 04.10. Scharfenberg, Ilona zum 81. 05.10. Fischer, Barbara zum 74. 05.10. Siebert, Werner zum 80. 06.10. Schmidt, Marianne zum 85. 06.10. Walther, Louise zum 89. 06.10. Wolf, Helga zum 81. 07.10. Himsel, Hannelore zum 71. 07.10. Matthes, Elsa zum 87. 07.10. Pöhlmann, Erna zum 91. 07.10. Ratthey, Manfred zum 74. 09.10. Berding, Gisela zum 72. 09.10. Frank, Stefanie zum 80. 09.10. Kretschmer, Elisabeth zum 90. 09.10. Steinbock, Dora zum 90. 09.10. Stöckel, Anna zum 92. 09.10. Weck, Thea zum 70. 10.10. Kessler, Helmut zum 70. 10.10. Wunderwald, Jutta zum 73. 10.10. Wunderwald, Karl-Heinz zum 75. 11.10. Petzold, Anneliese zum 90. 12.10. Körner, Maria zum 83. 12.10. Zynda, Kay zum 73. 13.10. Karlen, Günther zum 79. 13.10. Metzner, Ronald zum 70. 14.10. Bruchanski, Bruno zum 84. 15.10. Förster, Rudi zum 73. 15.10. Splitthof, Ernst zum 73. 16.10. Bahn, Erna zum 78. 16.10. Frisch, Isolde zum 83. 16.10. Suhr, Hildegard zum 84. 17.10. Dörfel, Arthur zum 80. 17.10. Elschner, Ursula zum 77. 17.10. Herrmann, Ingeborg zum 73. 17.10. Rüdiger, Willy zum 89. 18.10. Krauß, Ingeborg zum 71. 18.10. Latzel, Georg zum 74. 18.10. Müller, Gudrun zum 79. 19.10. Dörfel, Renate zum 78. 20.10. Korch, Brigitte zum 78. 20.10. Rüdiger, Siegfried zum 75. 21.10. Böhm, Elfriede zum 95. 21.10. Födisch, Anneliese zum 78. 21.10. Laufer, Waltraud zum 72. 21.10. Werner, Friedhold zum 89. 22.10. Dobritz, Günther zum 81. 22.10. Hensel, Elvira zum 86. 23.10. Kaiser, Ingeborg zum 70. 23.10. Krauß, Eberhard zum 76. 23.10. Rau, Marlene zum 73. 24.10. Büttner, Heinz zum 76. 24.10. Fickenscher, Christel zum 73. 24.10. Küfner, Walter zum 89. 25.10. Birkner, Günter zum 70. 25.10. Hartelt, Hans zum 93. 25.10. Hirschmann, Margareta zum 91. 25.10. Limmer, Elisabeth zum 91. 25.10. Meiritz, Martha zum 91. 25.10. Rosenthal, Roland zum 73. 25.10. Tilp, Sieglinde zum 74. 25.10. Ziebarth, Ida zum 91. 26.10. Fröba, Ingeburg zum 83. 26.10. Körner, Ursula zum 78. 26.10. Timm, Gerda zum 74. 26.10. Unterdörfer, Ursula zum 76. 26.10. Wettermann, Ursula zum 82. 27.10. Friedrich, Helga zum 71. 27.10. Menzel, Herbert zum 89. 29.10. Knoll, Gertrud zum 88. 29.10. Macht, Norbert zum 71. 29.10. Sass, Lilli zum 81. 29.10. Schneider, Hans-Jürgen zum 71. 29.10. Sommermann, Anneliese zum 82. 30.10. Matthias, Anna zum 82. 31.10. Fischer, Friedhold zum 71. 31.10. Himsel, Karl zum 73. 31.10. Lecker, Gerhard zum 79. 31.10. Oertel, Emmi zum 84. 31.10. Zöltsch, Walter zum 78. Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Gräfenwarther ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 23.10. Orlamünder, Liesa zum 79. 23.10. Orlamünder, Werner zum 80. Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Oschitzer ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 05.10. Friedberger, Ruth zum 87. 20.10. Wieduwilt, Rita zum 76. Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Möschlitzer ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 15.10. Schulz, Isolde zum 75. 16.10. Ritter, Verna zum 77. 31.10. Heydemann, Edelgard zum 72. 31.10. Ultsch, Elisabeth zum 87. Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Langenbucher ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 06.10. Schneider, Roland zum 72. 23.10. Patzer, Ingeburg zum 70. 25.10. Martin, Renate zum 71. 27.10. Schulz, Werner zum 90. Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Oberböhmsdorfer ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 01.10. Greinus, Marianne zum 80. 05.10. Schutt, Erika zum 71. 10.10. Schellenberg, Günter zum 70. 11.10. Dr. Rosenbaum, Gunter zum 70. 19.10. Ludwig, Helga zum 76. 20.10. Rudert, Grete zum 92. 24.10. Prager, Manfred zum 72. 31.10. Witt, Margarete zum 72. Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Lössauer ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 10.10. Liebold, Roland zum 73. 10.10. Picker, Elfriede zum 89. 12.10. Wagner, Dieter zum 73. Im Monat Oktober 2010 feiern folgende Wüstendittersdorfer ihren Geburtstag. Auf diesem Wege herzlichste Glückwünsche an: 02.10. Maßmann, Ingrid zum 78. Jubilare, die nicht genannt werden möchten, können sich bis zum Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe (siehe Impressum auf Seite 15) im Einwohnermeldeamt sperren lassen. Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 5

KIRCHENMITTEILUNGEN (1) Mitteilungen der Evang.-Lutherischen Kirchgemeinde Schleiz Gottesdienste im Oktober 2010 Schleiz 03.10. 10.00 Stadtkirche Erntedank-GD 10.10. 10.00 Bergkirche 17.10. 10.00 Stadtkirche 24.10. 10.00 Bergkirche 31.10. 10.00 Stadtkirche Reformations-GD Oschitz 10.10. 10.00 Erntedank-GD 17.10. 8.30 31.10. 10.00 Reformations-GD Oberböhmsdorf 03.10. 9.00 Erntedank-GD 17.10. 9.00 Kirchweih-GD 31.10. 9.00 Reformations-GD Lössau bitte Aushänge beachten Möschlitz 03.10. 10.00 Erntedank-GD 17.10. 10.00 Kirchweih-GD 24.10. 10.00 30.10. 19.30 Bläserkonzert Grochwitz 03.10. 8.30 Erntedank-GD 31.10. 8.30 Reformations-GD 30 Minuten kleines Orgelkonzert Samstag, 2. und 9. Oktober, um 16.00 Uhr in der Bergkirche, Eintritt ist frei Mehr Informationen oder Änderungen finden Sie im Internet: www.kirche-in-schleiz.de Mitteilungen der Ev.-Methodistischen Kirche Gemeindebezirk Schleiz Veranstaltungen im Oktober 2010 Zu folgenden Anlässen laden wir herzlich ein in die Zionskirche, Quergasse 4: Gottesdienst mit Kindergottesdienst sonntags, 9.00 Uhr 10.10. Gottesdienst mit Kindergottesdienst (Pastor Manfred Meier) 17.10. Gottesdienst mit Kirchenkaffee (Pastor Manfred Meier) 24.10. Gottesdienst mit Kindergottesdienst (Pastor Jörg-Eckbert Neels) Besondere Gottesdienste 03.10. Gottesdienst zum Erntedankfest (Pastor Manfred Meier) 31.10. Gottesdienst zum Reformationstag (Pastor Manfred Meier) Gesprächsfrühstück mittwochs, 7.45 Uhr 06.10. / 13.10. / 20.10. / 27.10. Gespräch über den Glauben Donnerstag, 14.10., 19.00 Uhr Unterricht zur Einsegnung (Konfirmation) Dienstag, 05.10., 15.30 Uhr Gebet für Stadt und Land (durchgeführt von der Evang. Allianz) Montag, 04.10., 19.30 Uhr Gebetskreis, jeweils 19.30 Uhr: 01.10. (Fr) / 08.10. (Fr) / 11.10. (Mo) / 15.10. (Fr) / 18.10. (Mo) / 22.10. (Fr) / 25.10. (Mo) / 29.10. (Fr) Hauskreiswoche vom 04. 10.10.: Es treffen sich Interessierte zu Gesprächen und Miteinander in gemütlicher Atmosphäre. Orte und Zeiten können im Pastorat erfragt werden. Aktuelle Informationen finden Sie auch im Internet auf unserer Homepage: www.emk.de/schleiz Mitteilungen der Neuapostolischen Kirche Schleiz für Oktober 2010 Regelmäßig: sonntags 9.00 Uhr Kinderchorprobe 9.30 Uhr Gottesdienst anschließend oder parallel zum Gottesdienst Sonntagsschule 10.45 Uhr Religions- und Konfirmandenunterricht montags 19.30 Chorübungsstunde mittwochs 19.30 Gottesdienst Besondere Termine: Sonntag, 03.10. 9.30 Uhr Erntedankgottesdienst Sonntag, 10.10. 10.00 Uhr Bezirkskindergottesdienst im Gemeindezentrum Plauen Sonntag, 17.10. 10.00 Uhr Jugendgottesdienst regional im Gemeindezentrum Plauen Samstag, 23.10. Kinderfest im Kirchenbezirk Plauen im Pfaffengut bei Plauen Mitteilungen der Evangelisch- Freikirchlichen Gemeinde für Oktober 2010 Gottesdienste 03.10. 15.00 Uhr, Hofer Straße 7 mit Kaffeetrinken!! Leitung: Hermann Rupprecht 17.10. 10.00 Uhr, Hofer Straße 7 Leitung: Lutz Schmalfuß 31.10. 10.00 Uhr, Hofer Straße 7 Leitung: Holger Butz Gesprächskreis Dienstag, 12.10. 20.00 Uhr in Oettersdorf, Holzmühlenweg 2a Gebetskreis Dienstag, 05.10. 20.00 Uhr in Crispendorf bei Familie Müller Jugendtreff Samstag, 09.10. 19.30 Uhr bei Hanjo Butz Mitteilungen der Zeugen Jehovas Schleiz für Oktober 2010 freitags, 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium, Theokratische Predigtdienstschule und Dienstzusammenkunft (Besprechung biblischer Themen und fortlaufender Kurs im Vermitteln der biblischen Botschaft) sonntags, 9.15 Uhr Biblischer Vortrag und Wachtturm-Studium (im Mittelpunkt steht die Bibel und Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 6

KIRCHENMITTEILUNGEN (2) wie man sich im Leben an ihr orientieren kann) In der Woche vom 12. bis 17.10.2010 besucht der reisende Prediger Matthias Lomb mit seiner Frau Rebekah die Schleizer Ortsgemeinde. Daher ist das Programm in dieser Woche leicht geändert. Dienstag, 12.10.2010, 19.00 Uhr Besprechung biblischer Themen und fortlaufender Kurs im Vermitteln der biblischen Botschaft Freitag, 15.10.2010, 19.00 Uhr Bibelstudium der gesamten Gemeinde und Ansprachen des reisenden Predigers Matthias Lomb Wir heißen auch in dieser Besuchswoche alle Menschen mit Interesse an Glaubensfragen herzlich willkommen. Freier Eintritt, keine Kollekte! Ort: Königreichssaal Jehovas Zeugen Schleiz, Industriestraße 12 (Gewerbegebiet Schleiz/Oschitz) GEBURTEN Im Standesamt Schleiz, Saale-Orla- Kreis, wurde die Geburt folgender Kinder beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor: Nachmeldungen Monat Juli 30.07. Mattis Alfred Alexander Weiss Schleiz 31.07. Tom Schröter Plothen 31.07. Andre Ronny Silvio Schurig Zeulenroda-Triebes Monat August 01.08. Richard John Urban Remptendorf 02.08. Charlotte Sachs Oettersdorf 02.08. Paul Gerhard Bätz Vogtländisches Oberland 05.08. Luis Muth Birkenhügel 05.08. Dennis Marcel Milz Zeulenroda-Triebes 05.08. Tessa Wurzbacher Bad Lobenstein 06.08. Henry Hennig Bad Lobenstein 06.08. Leni Gräsel Tanna 06.08. Edwin Gräsel Tanna 09.08. Nicole Wenzke Oettersdorf 10.08. Jaro Langer Pausa/Vogtl. 10.08. Lea Sophie Fuckerider Schleiz 11.08. Louis Müller Gefell 11.08. Louis Teddy Spindler Saalburg-Ebersdorf 12.08. Max Knorr Zeulenroda-Triebes 14.08. Jamie Müller Zeulenroda-Triebes 15.08. Nils Michel Hohenleuben 15.08. Kimberly Kleebank Bad Lobenstein 19.08. Isabell Sophie Klupp Tanna 20.08. Denise Büttner Schleiz 20.08. Lian Richter Hirschberg 21.08. Elisa Müller Hirschberg 21.08. Ruwen Rößler Auma 23.08. Jasmin Hoffmann Bad Lobenstein 24.08. Marten Vincent Köhler Pörmitz 26.08. Kimberley Ann Schellenberg Neustadt an der Orla 26.08. Fabian Lämmerhirt Hirschberg 28.08. Paul Völkel Bad Lobenstein 29.08. Colin Müller Mühltroff 29.08. Stella-Sophie Wolf Schleiz 30.08. Etienne Sebastian Wiedon Zeulenroda-Triebes EHESCHLIESSUNGEN Im Monat August 2010 haben auf dem Standesamt Schleiz, Saale-Orla-Kreis, die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor: 07.08. Sabrina Korneli und Mathias Daniel Woche Pörmitz und Tegau 11.08. Claudia Wittich und André Wondraczek Dortmund 16.08. Anja Ina Schlegel und Marcel Frank Moßbach 20.08. Marion Ebert und Thomas Wetzel Schleiz INFORMATION DES DRK Die DRK Familien- und Schwangerenberatungsstelle Schleiz in der Oschitzer Straße 1 ist im Monat Oktober 2010 wie folgt geöffnet: jeden Montag 8.00 14.00 Uhr jeden Dienstag jeden Mittwoch jeden Donnerstag jeden Freitag 8.00 12.00 Uhr 13.00 18.00 Uhr 8.00 14.00 Uhr 8.00 15.30 Uhr 8.00 12.30 Uhr Terminvereinbarungen unter Telefon (0 36 63) 42 11 40. Maskolus Leiterin der Beratungsstelle Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 7

STADTSANIERUNG INNENSTADT SCHLEIZ Sanierung Neumarkt/Weg zur Hofer Straße/ Hainbachverrohrung Stand der Baudurchführung am 6. September 2010 Neumarkt-Westseite, mit disziplinierter Parkplatznutzung dem öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Aufgrund des beengten Verkehrsraumes, insbesondere im Winkelbereich Neumarkt/Weg zur Hofer Straße, ist das Befahren nur für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässig. Schwerlast- und Reisebusverkehr ist in diesem Bereich grundsätzlich ausgeschlossen. Ab Montag, dem 13. September 2010, wird die repräsentativ gestaltete City- Bus-Haltestelle im Bereich der Neumarkt-Westseite wieder angefahren. Ein modern-transparent gestalteter Unterstand, Sitzmöglichkeiten sowie eine elektronische Fahrgastinformation bieten attraktive Nutzungsbedingungen für die Fahrgäste. Die Pflasterarbeiten im zentralen Platzbereich sowie auf der Neumarkt-Ostseite gehen zügig voran, sodass einem möglichen Fertigstellungstermin zum Jahresende optimistisch entgegengesehen werden kann. Johann Friedrich Böttger zieht um Neumarkt-Ostseite, die Pflasterarbeiten gehen zügig voran Mit bereits fertig gestellter Pflasterfläche im Fußgänger- und Fahrbahnbereich der Neumarkt-Westseite, inklusive des Weges zur Hofer Straße, als Einbahnstraße in Richtung Hofer Straße (B 2), des zentralen Platzbereiches sowie eines Teilbereiches der Neumarkt-Ostseite, wird das zukünftige repräsentative Ambiente der Neumarktplatzfläche bereits in Teilen erkenn- und erlebbar. Am Montag, dem 6. September 2010, konnte die Neumarkt-Westseite bereits City-Bus-Haltestelle mit Kasseler Bord Weg zur Hofer Straße VORTRAGSREIHE IN DER WISENTAHALLE Bilder, Menschen und Geschichten Neue Vortragsreihe startet in der Wisentahalle Auch im nächsten Halbjahr dürfen sich Abenteurer, Reiselustige und Freunde der Fotografie auf drei spannende Vorträge in der Wisentahalle freuen. Die Kreissparkasse Saale-Orla konnte hierfür drei namhafte Fotojournalisten verpflichten. Die Diareihe startet mit einem Live-Vortrag über den Vorderen Orient am 5. November, wird fortgesetzt am 21. Januar mit einer Fotoreportage über Irland und endet am 11. Februar mit einer Präsentation über das Baltikum. Der erste Vortrag beginnt um 19.30 Uhr. Eintrittskarten sind im Vorverkauf erhältlich, in allen Geschäftsstellen der Kreissparkasse Saale-Orla, der Stadtinformation Schleiz und außerdem im Reisebüro am Neumarkt in Schleiz, welches gleichzeitig auch Partner der Diareihe ist. Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 8

HAUPTSATZUNG DER STADT SCHLEIZ Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2009 (GVBl. S. 345), hat der Stadtrat der Stadt Schleiz in der Sitzung am 4. Mai 2010 die folgende Hauptsatzung beschlossen: 1 Name (1) Die Stadt führt den Namen Schleiz. (2) Folgende Ortsteile behalten ihren bisherigen Namen in Verbindung mit dem Namen der Stadt: Dröswein Gräfenwarth Grochwitz Langenbuch Lössau Möschlitz Oberböhmsdorf Oschitz Wüstendittersdorf 2 Stadtwappen, Stadtflagge, Dienstsiegel (1) In Gold auf grünem Schildfuß ein naturfarbener Wisent und auf dem schwarz-golden bewulsteten Helm mit schwarz-goldenen Decken ein wachsender naturfarbener Wisent. (2) Die Flagge der Stadt zeigt das Stadtwappen. Die Farben sind schwarz und gelb. (3) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift Stadt Schleiz / Thüringen und zeigt das Stadtwappen. 3 Ortsteile (1) Die Stadt Schleiz gliedert sich in folgende Ortsteile: Dröswein Gräfenwarth Grochwitz Langenbuch Lössau Möschlitz Oberböhmsdorf Oschitz Schleiz Wüstendittersdorf (2) Für die folgenden Ortsteile wird die Ortsteilverfassung i.s.d. 45 der Thüringer Kommunalordnung eingeführt: Dröswein Gräfenwarth Langenbuch Lössau Möschlitz Oberböhmsdorf Wüstendittersdorf (3) In den im Absatz 2 aufgeführten Ortsteilen werden der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilrat gewählt. (4) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. (5) Der Ortsteilrat wird ebenfalls für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gebildet. Er besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates, die in einer Bürgerversammlung in geheimer Wahl gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind. Nach 45 Abs. 3 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilmitglieder in den Ortsteilen: Dröswein 4 Mitglieder Gräfenwarth 4 Mitglieder Langenbuch 4 Mitglieder Lössau 4 Mitglieder Möschlitz 6 Mitglieder Oberböhmsdorf 6 Mitglieder Wüstendittersdorf 4 Mitglieder (6) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates erfolgt nach der folgenden Regelung: a.) Für das aktive und passive Wahlrecht gelten die 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, wobei in 1 anstelle des Begriffes Gemeinde der Begriff Ortsteil mit Ortsteilverfassung tritt. Anstelle des Begriffs Gemeinderatsmitglieder ( 12 ThürKWG) tritt der Begriff Ortsteilratsmitglieder. b.) Die Bürgerversammlung ist durch den Bürgermeister einzuberufen. Die Einberufung geschieht dadurch, dass Ausgabe 9/2010 Amtlicher Teil vom 23. September 2010 Seite 9

den Bürgern Ort, Zeit und Tagesordnung (Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt wird. Jeder Wahlberechtigte ist darüber hinaus durch die Stadt schriftlich von der Wahl, dem Wahlort und dem Wahlzeitpunkt zu benachrichtigen und wird auf die Möglichkeit der Einreichung eines Wahlvorschlags hingewiesen. Die Benachrichtigung hat die Aufforderung zu beinhalten, dass sie zur Wahl mitzubringen ist. c.) Wahlvorschläge sind bis zum 14. Tag vor der Wahl schriftlich an den Bürgermeister zu richten. Vorschlagsberechtigt ist jeder Bürger des Ortsteils. Es können nur solche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die Bürger des Ortsteils sind. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift der Person des Vorschlagenden als auch des Vorgeschlagenen einschließlich dessen Zustimmung enthalten und von beiden eigenhändig unterschrieben sein. Über die Zulassung des Wahlvorschlags entscheidet der Bürgermeister. Ist die Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge nicht mindestens so hoch wie die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder, so findet die Wahl nicht statt und wird neu angesetzt. d.) Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister als Wahlleiter geleitet und von Stadtbediensteten unterstützt. An der Bürgerversammlung dürfen nur Wahlberechtigte (Buchstabe a) teilnehmen. e.) Für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates werden keine Wahlscheine ausgegeben, es ist daher auch keine Briefwahl möglich. f.) Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben. g.) Der Bürger erhält einen amtlichen Stimmzettel, nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich über seine Person ausgewiesen hat. Die Stimmabgabe hat in der Wahlkabine zu erfolgen. Anschließend wird der Name des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung festgestellt. Der Wähler legt danach seinen Stimmzettel (bei Verhältniswahl) bzw. seinen Wahlumschlag mit Stimmzettel (bei Mehrheitswahl) in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis vermerkt. h.) Gewählt sind die Bewerber bzw. Personen mit den meisten gültigen Stimmen. Stimmengleichheit beim letzten Sitz im Ortsteilrat erfordert eine Losentscheidung, die vom Gemeindewahlleiter durchzuführen ist. i.) Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt 19 Abs. 4 und 5 ThürKWG entsprechend. j.) Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben. (7) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des Ortsteilbürgermeisters. (8) Der Ortsteilrat entscheidet über folgende Angelegenheiten des Ortsteils: 1. Verwendung des Ortsteils für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsteilfeuerwehr. Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu folgenden Angelegenheiten des Ortsteils: 1. Änderung a.) der Einteilung oder b.) des Namens des Ortsteils oder der Ortsteile, 2. Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten in dem Ortsteil. Zusätzlich werden dem Ortsteilrat die folgenden weiteren, auf den Ortsteil bezogenen Aufgaben zur Beratung und Entscheidung übertragen: a.) Stellungnahme zu Wegweisung und Wegbeschilderung im Ortsteil, b.) besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen bei der Ortsgestaltung, c.) Entscheidung für Maßnahmen zum Erhalt der ortstypischen Gestaltung (z.b. öffentliche Beleuchtungseinrichtungen, Bänke, Grünflächen, Fassadengestaltung etc.), d.) Gestaltung von bestehenden und künftigen Patenschaften und Partnerschaften, e.) Mitarbeit bei der Erarbeitung des Dorferneuerungsprogrammes, f.) Vorbereitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Schleiz einschließlich Nachtragshaushaltssatzungen; dem Ortsteilrat muss rechtzeitig vor Beginn der Beratung im Stadtrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden; näheres regelt die Geschäftsordnung, g.) Stellungnahme zu kommunalen Grundstücksangelegenheiten in den Ortsteilen. Eine Stellungnahme wird nur eingeholt bei Grundstücksangelegenheiten, in denen ein Stadtratsbeschluss erfolgt. Die Stellungnahme wird dem Beschluss als Anlage beigefügt. 4 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid (1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung. Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden. (2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung aus 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 Thür- KO und bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus 17 b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen. (3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs kommt es auf den Ausgabe 9/2010 Amtlicher Teil vom 23. September 2010 Seite 10

Eingang bei der Gemeindeverwaltung an. Eintragungen sind ungültig, a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist nicht wahlberechtigt sind; b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren sind. Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung. (4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden. (5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung beauftragen. (6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass der Antrag mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Die Stimme darf nur auf Ja oder Nein lauten. Der Abstimmende kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit Ja oder Nein beantworten will. (7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei. 5 Einwohnerversammlung (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich für die Stadt Schleiz (einschließlich der Ortsteile ohne Ortsteilverfassung) und jeweils für die Ortsteile mit Ortsteilverfassung eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Stadtangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich ein. (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung, er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung seine Mitarbeiter sowie Sachverständige hinzuziehen. (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Stadtangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Stadt einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. 6 Stadtrat Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Der Stadtrat besteht aus dem Bürgermeister und zwanzig Stadtratsmitgliedern. 7 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Stadt gewählt und ist hauptamtlich tätig. (2) Die Aufgaben des Bürgermeisters sind in 21 der Geschäftsordnung definiert. 8 Beigeordnete (1) Der Stadtrat wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete. (2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den Ersten Beigeordneten und, wenn auch dieser verhindert ist, durch den Zweiten Beigeordneten vertreten. 9 Ausschüsse (1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse: a) Hauptausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister und sechs weiteren Stadtratsmitgliedern, als beratenden Ausschuss, b) Finanzausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister, fünf weiteren Stadtratsmitgliedern und bis zu fünf sachkundigen Bürgern, als beratenden Ausschuss, c) Bau- und Stadtgestaltungsausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister, fünf weiteren Stadtratsmitgliedern und bis zu fünf sachkundigen Bürgern, als beratenden Ausschuss, d) Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Soziales und Stadtmarketing, bestehend aus dem Bürgermeister, fünf weiteren Stadtratsmitgliedern und bis zu fünf sachkundigen Bürgern, als beratenden Ausschuss, e) Vergabeausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister und fünf weiteren Stadtratsmitgliedern, als beschließenden Ausschuss. Die Aufgabenbereiche und Befugnisse werden im 20 der Geschäftsordnung näher geregelt. (2) Die Ausschüsse bestehen aus dem Bürgermeister und den weiteren Ausschussmitgliedern. Der Bürgermeister kann unter Beachtung der Maßgabe des Abs. 6 einen Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuss beauftragen, dieser hat Stimmrecht im Ausschuss. (3) Die Ausschüsse setzen sich aus den im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und Zusammenschlüssen im Sinne des 27 Abs. 1 Satz 3 ThürKO gemäß deren personellen Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke im Stadtrat zusammen; entsprechend ist mit der Verteilung der Sitze der sachkundigen Bürger zu verfahren. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Stadt- Ausgabe 9/2010 Amtlicher Teil vom 23. September 2010 Seite 11

ratsmitglieder nach 27 Abs. 1 Satz 4 ThürKO, so kann jedes Stadtratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Stadtrat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses Stadtratsmitglied zugewiesen wird. (4) Die Ausschusssitze werden nach dem Hare-Niemeyer- Verfahren verteilt. Haben dabei mehrere Fraktionen, Parteien, Wählergruppen oder Zusammenschlüsse gleichen Anspruch auf einen Sitz, so entscheidet die höhere Stimmenzahl, die bei den Wahlen zum Stadtrat erlangt wurde, bei Stimmengleichheit das Los; der Losentscheid ist für jeden Ausschuss gesondert durchzuführen. (5) Verändert sich während der Amtszeit das Stärkeverhältnis der Fraktionen, Parteien, Wählergruppen oder Zusammenschlüsse im Stadtrat, so sind diese Änderungen nach vorstehendem Absatz 4 auszugleichen. Scheidet ein Stadtratsmitglied aus der ihm entsendenden Fraktion, Partei, Wählergruppe oder Zusammenschluss aus, so verliert es seinen Sitz im Ausschuss. (6) Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter namentlich bestellt. (7) Den Vorsitz im Hauptausschuss und im Vergabeausschuss hat der Bürgermeister inne, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter, der Stimmrecht in diesen Ausschüssen hat. Die übrigen Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (8) Die Sitzungen der vorberatenden Ausschüsse sind nichtöffentlich. Im Übrigen finden auf den Geschäftsgang der Ausschüsse die Bestimmungen über den Stadtrat entsprechend Anwendung. 10 Entschädigung (1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 40,-- sowie ein Sitzungsgeld von 16,-- für die notwendige nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt werden. (2) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. (3) Für den Ortsteilbürgermeister, für die weiteren Mitglieder des Ortsteilrats und für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrats sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes und der Reisekosten (Abs. l und 2) entsprechend. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 8,-- und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag je ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16,--. (4) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten: der Vorsitzende eines Ausschusses (außer Umlegungsausschuss) eine zusätzliche Entschädigung von 65,-- / Monat. der stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses für die Führung des Vorsitzes in einer Ausschusssitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld i.h.v. 26,-- der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Sitzungsgeld i.h.v. 26,-- der stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses anstelle des Vorsitzenden 26,--. (5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden Aufwandsentschädigungen: der Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Dröswein 135,00 / Monat Gräfenwarth 135,00 / Monat Langenbuch 135,00 / Monat Lössau 135,00 / Monat Möschlitz 238,50 / Monat Oberböhmsdorf 238,50 / Monat Wüstendittersdorf 135,00 / Monat der ehrenamtliche Erste Beigeordnete 384,00 / Monat der weitere ehrenamtliche Beigeordnete 125,00 / Monat. (6) Die Anzahl der Sitzungen der Ortsteilräte, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird je Ortsteilrat auf zehn Sitzungen pro Jahr begrenzt. (7) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,-- je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist, für ehrenamtliche Mitwirkungen bei den Beratungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 7,-- je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 18.00 Uhr gewährt. 11 Akteneinsicht (1) Der Stadtrat hat das Recht und auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, über den Vollzug der Beschlüsse des Stadtrates vom Bürgermeister Auskunft zu fordern und Akteneinsicht zu verlangen. (2) Wird Akteneinsicht vom Stadtrat verlangt, so sind in einem Beschluss der Gegenstand der Einsichtnahme konkret zu bezeichnen und ein Ausschuss oder bestimmte Stadtratsmitglieder für die Akteneinsicht zu benennen. Jede Fraktion erhält das Recht, ein Fraktionsmitglied zu benen- Ausgabe 9/2010 Amtlicher Teil vom 23. September 2010 Seite 12

nen, das an der Akteneinsicht teilnimmt. (3) Die Akteneinsicht wird vom Bürgermeister in den Diensträumen des Rathauses gewährt. Er hat auch über die Anwesenheit von Mitarbeitern der Stadtverwaltung bei der Akteneinsicht zu entscheiden. 12 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Stadt werden öffentlich bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Schleiz. Das Amtsblatt trägt den Namen Schleizer Anzeiger. (2) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates werden öffentlich bekannt gemacht durch Anschlag an den bestimmten Stellen (Verkündungstafeln) und zusätzlich als Information in der Tageszeitung Ostthüringer Zeitung. Entsprechende Verkündungstafeln sind an folgenden Stellen aufgestellt bzw. angebracht: 1. Rathaus 2. Wohngebiet Langenwiesenweg / Löhmaer Weg 3. Siedlung Schmelzhütte 4. Jahnturnhalle 5. Wohngebiet Oelschweg 6. Dröswein (Birkenstraße Ortsmitte) 7. Grochwitz (Mühlenstraße Ortsmitte) 8. Heinrichsruh (an der Bushaltestelle) 9. Langenbuch (Winterstraße; Waldhäuser) 10. Lössau (Am Bahnhofsberg; Dorfstraße Ortsmitte) 11. Möschlitz (in der Bushaltestelle; am Kindergarten) 12. Oberböhmsdorf (Sommerseite Ortsmitte; Lottoweg; Plauensche Straße Bushaltestellen) 13. Oschitz (Ortsmitte am Stadtweg) 14. Wüstendittersdorf (Wisentaaue Ortseingang; Wisentaaue hinterm Sägewerk) 15. Gräfenwarth (Stauseestraße Ortsmitte; Sperrmauer) 13 Inkrafttreten / Sprachform (1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform. (2) Die Hauptsatzung tritt mit Ausnahme des 10 am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 10 tritt rückwirkend zum 1. September 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 8. Oktober 2003 und alle nachfolgenden Änderungssatzungen außer Kraft. Schleiz, den 8. September 2010 Walther Stadt Schleiz Bürgermeisterin Siegel Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern, die nicht die Ausfertigung und Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadtverwaltung der Stadt Schleiz geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind sie unbeachtlich. BEKANNTMACHUNG Der Stadtrat der Stadt Schleiz hat in seiner Sitzung vom 7. September 2010 folgende Beschlüsse gefasst: Öffentliche Beschlussvorlagen Beschluss Nr. 81-10/2010 Der Stadtrat der Stadt Schleiz genehmigt die Niederschrift der 9. Sitzung des Stadtrates am 29. Juni 2010. Abstimmung: 14 Zustimmungen, 4 Enthaltungen Beschluss Nr. 82-10/2010 Der Stadtrat der Stadt Schleiz beschließt: 1. die außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 der Stadt Schleiz, auf der Haushaltsstelle 6150.9810 Rückzahlung von Zuweisungen Stadtsanierung, in Höhe von 11.700,00 sowie 2. die finanzielle Sicherung dieser Ausgabe durch nichtverbrauchte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2009 (Haushaltsrest) der Haushaltsstelle 6301.9505 Ausbau Kreisverkehr..., in Höhe von 11.700,00. Abstimmung: 16 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen Beschluss Nr. 83-10/2010 Der Stadtrat der Stadt Schleiz beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6151.9502 Sanierung Schlossplatz, des Vermögenshaushaltes 2009 der Stadt Schleiz in Höhe von 22.000,00 sowie die finanzielle Sicherung dieser Ausgabe durch nicht verbrauchte Finanzmittel der Haushaltstelle 6301.9505 Ausbau Kreisverkehr B 2/B 282 Heinrichsruh. Abstimmung: 15 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen Beschluss Nr. 84-10/2010 Der Stadtrat der Stadt Schleiz beschließt die Änderungen ergänzend zum Satzungsbeschluss Nr. 63-8/2010 vom 4. Mai 2010 zur Hauptsatzung der Stadt Schleiz. Abstimmung: 18 Zustimmungen Beschluss Nr. 85-10/2010 Der Stadtrat bekennt sich zum Erhalt und zur weiteren Entwicklung des Schleizer Dreiecks als Sportstätte für hochklas- Ausgabe 9/2010 Amtlicher Teil vom 23. September 2010 Seite 13

sige Prädikatsläufe im Straßenrennsport im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Stadtrat beschließt, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Schleizer Dreieck in seinem Bestand als älteste Naturrennstrecke Deutschlands erhalten bleibt und in einen solchen Zustand versetzt wird, damit auf ihm weiterhin Rennveranstaltungen vom Niveau der Internationalen Deutschen Meisterschaft im Motorradstraßenrennsport und der Weltmeisterschaft der Seitenwagen durchgeführt werden können. Abstimmung: 11 Zustimmungen, 5 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen Nichtöffentliche Beschlussvorlagen Beschluss Nr. 86-10/2010 Der Stadtrat der Stadt Schleiz beschließt die Bauleistungsvergabe für das Los 25 Bibliotheksausstattung im Rahmen der Sanierung des ehemaligen Amtshauses Am Schlosspark 1 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma EKZ GmbH, Bismarckstraße 3, 72764 Reutlingen, mit einem Kostenangebot in Höhe von 55.185,56 Brutto gemäß Kostenangebot vom 12. August 2010 zu vergeben. Abstimmung: 17 Zustimmungen, 1 Gegenstimme Beschluss Nr. 87-10/2010 Grundstücksverkauf Abstimmung: 18 Zustimmungen Beschluss Nr. 88-10/2010 Grundstücksverkauf Abstimmung: 17 Zustimmungen, 1 Enthaltung Beschluss Nr. 89-10/2010 Grundstücksverkauf und Verkauf einer Garage im Ortsteil Langenbuch Abstimmung: 16 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen Beschluss Nr. 90-10/2010 Grundstücksverkauf Abstimmung: 17 Zustimmungen, 1 Gegenstimme Beschluss Nr. 91-10/2010 Stundung einer Gewerbesteuerforderung Abstimmung: 18 Zustimmungen Beschluss Nr. 92-10/2010 Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung Abstimmung: 16 Zustimmungen, 2 Enthaltungen Beschluss Nr. 93-10/2010 Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung Abstimmung: 16 Zustimmungen, 2 Enthaltungen Beschluss Nr. 94-10/2010 Niederschlagung einer Forderung Abstimmung: 17 Zustimmungen, 1 Enthaltung Schleiz, den 7. September 2010 Walther Bürgermeisterin BEKANNTMACHUNG Stadt Schleiz Umlegungsausschuss Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Pößneck Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Schleiz Rosa-Luxemburg-Straße 7 07381 Pößneck Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Teilumlegungsplanes Nr. 1 vom 11. Februar 2010 gemäß 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Der Teilumlegungsplan für das Teilumlegungsgebiet Wolfsgalgen, Gemarkung Oschitz, Flur 6 (Az.: 263-9414-OS/6, 55128007) ist am 8. September 2010 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Teilumlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Pößneck, Rosa-Luxemburg-Straße 7, 07381 Pößneck als Stelle nach 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155), zuletzt geändert durch erste Verordnung vom 15. Dezember 2009 (GVBl. S. 786), der Stadt Schleiz schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Pößneck, den 8. September 2010 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Siegel Manfred Schramm Ausgabe 9/2010 Amtlicher Teil vom 23. September 2010 Seite 14

BESCHLUSS Es wird für tot erklärt der Verschollene Familienname, Vornamen: Fröhlich, Kurt Werner Geburtstag: 27. März 1919 Geburtsort: Oberböhmsdorf Beruf: Schmiedemeister Anschrift am letzten Wohnsitz: 07907 Schleiz OT Oberböhmsdorf Militärischer Dienstgrad: Obergefreiter Letzte bekannte militärische Einheit/Truppenanschrift: Stabsbatterie Panzer- Artillerie-Regiment-92 in/bei: Bobruisk Feldpostnummer: 16832 Vermisst seit: 29. Juni 1944 Als Todeszeitpunkt wurde der 31. Dezember 1945, 12.00 Uhr festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlass zu Last. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe: Die Antragstellerin Schulz, Renate Helga Ingrid, Sommerseite 39, OT Oberböhmsdorf 07907 Schleiz hat die Todeserklärung beantragt und zur Begründung des Antrags glaubhaft gemacht, dass der Verschollene als Angehöriger der deutschen Wehrmacht an dem im Jahre 1939 begonnenen Krieg teilgenommen hat, seit dem 29. Juni 1944 vermisst und seitdem verschollen ist. Die Antragsberechtigung ergibt sich aus 16 Absatz 2 Buchstabe c VerschG, die Zuständigkeit des Gerichts aus 15 Absatz 1 VerschG. Auf das vom Amtsgericht erlassene und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt gemachte Aufgebot sind innerhalb der Aufgebotsfrist keine Nachrichten über den Tod oder das Fortleben des Verschollenen bei dem Gericht eingegangen. Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen für erwiesen erachtet worden. Es muss daher angenommen werden, dass der Verschollene mit größter Wahrscheinlichkeit ums Leben gekommen ist. Er war deshalb gemäß 1, 2, 13 ff. VerschG, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts vom 15. Januar 1951 für tot zu erklären. Nachdem ein Antrag auf Ermittlungen über den Zeitpunkt des Todes nicht gestellt wurde, war als Todeszeitpunkt der 31. Dezember 1945 festzustellen (Artikel 2 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts vom 15. Januar 1951). Die Entscheidung über die Kosten beruht auf 34 Absatz 2 VerschG, Artikel 2 6 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts vom 15. Januar 1951. Dieser Beschluss wird mit Rechtskraft wirksam. Die Rechtskraft tritt ein nach Ablauf eines Monats seit der öffentlichen Bekanntmachung der Todeserklärung in der Liste C der Verschollenheitsliste, sofern bis dahin nicht Beschwerde eingelegt worden ist ( 24, 26 VerschG, Artikel 2 5, 8 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts vom 15. Januar 1951, 11 RPflG). Bad Lobenstein, den 20. August 2010 gez. Grassy Siegel Rechtspfleger/in IMPRESSUM SCHLEIZER ANZEIGER Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Herausgeber: Stadt Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz; Telefon: (0 36 63) 48 04-0, Fax: (0 36 63) 42 32 20; E-Mail: info@schleiz.de; Homepage: www.schleiz.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Bürgermeisterin der Stadt Schleiz, Heidemarie Walther Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Stadtverwaltung Schleiz, Hauptamt / Amt für Wirtschaft und Stadtmarketing, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz Satz, Druck und Verarbeitung: Druckservice Schleiz Naumann & Partner GmbH, Greizer Straße 7 9, 07907 Schleiz; Telefon: (0 36 63) 42 33 08, Fax: (0 36 63) 41 34 11; E-Mail: info@naumann-druck.de Der Vertrieb erfolgt kostenlos an alle Haushalte der Stadt Schleiz. Ein Rechtsanspruch auf Zustellung besteht nicht. Einzelexemplare sind kostenlos in der Stadtverwaltung erhältlich. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos sowie die Richtigkeit der im nichtamtlichen Teil erschienenen Beiträge übernehmen wir keine Gewähr. Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 4.050 Stück. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: Donnerstag, 7. Oktober 2010 Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe: Donnerstag, 21. Oktober 2010 Ausgabe 9/2010 Amtlicher Teil vom 23. September 2010 Seite 15

BLUMENSCHMUCKWETTBEWERB Blumenschmuckwettbewerb Schleiz blüht auf Preisträger stehen fest Im Rahmen der Schleizer Modenacht Ende August wurden die Preisträger des diesjährigen Blumenschmuckwettbewerbs bekannt gegeben und geehrt. Die Bewohner von Schleiz und den Ortsteilen waren aufgerufen, ihre Fassaden mit Blumen aufzuwerten und sich auf diese Art und Weise am Wettbewerb zu beteiligen. Teilnehmen konnte nur derjenige, welcher angemeldet war. Die eine oder andere Fassade, die nicht angemeldet wurde, wäre sehr weit vorne platziert gewesen, meinte das Jurymitglied Frau Feike. Im August erfolgte der Rundgang der Jury unter Vorsitz von Ralph Waldert. Insgesamt galt es 48 Wettbewerbsbeiträge zu bewerten. In vier Kategorien wurden Punkte für die Gestaltung vergeben. Folgende Sieger gewannen den Hauptpreis, einen Reisegutschein zur Landesgartenschau nach Aschersleben: 1. Platz Vorgarten/Hauseingang Frau Steinmüller 1. Platz Balkon/Fensterbank Familie Köhler 1. Platz Fassade Privathaus Frau Goll 1. Platz Fassade Geschäftshaus Café Ried l Die Hauptpreise wurden von der Kreissparkasse Saale-Orla, Hotel Luginsland und der BayWa gestiftet. Für die Zweitund Drittplatzierten gab es Einkaufsgutscheine. Im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Soziales und Stadtmarketing herrschte Einigkeit, dass der Wettbewerb im Jahr 2011 eine Neuauflage erleben soll. Hiermit werden alle Schleizer aufgerufen, sich nächstes Jahr zu beteiligen und das Stadtbild zu verschönern. Mit wenigen Handgriffen kann die Fassade eines Hauses bunter und lebensfroher werden. Die Stadtverwaltung Schleiz bedankt sich bei allen Teilnehmern, Sponsoren und Jurymitgliedern für ihr Engagement. Impressionen vom Blumenschmuckwettbewerb 2010 (Quelle: Waldert) Anzeige Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 16

Anzeige Druckservice Naumann präsentiert: BILDschönes SCHLEIZ 90 Jahre Heinz Tiersch Ein Leben mit der Kamera Heimatkalender 2011 Die nunmehr 11. Auflage des beliebten Schleizer Heimatkalenders ist ab sofort erhältlich bei: Buchhandlung am Neumarkt Munzert s Zeitungsladen Stadtinformation Alte Münze Presseshop Brossmann Vitaminquelle Regina Funke Bürobedarf Petzold Einmalig zum Sammeln Limitiert 6,50 6,30 Euro 1. SCHLEIZER WISENTALAUF Ein Event für alle Laufsport-Begeisterten Start und Ziel am Freibad Schleiz Der Saale-Orla-Kreis entwickelt sich immer mehr zu einem Landkreis vieler Laufsport-Begeisterter. Der SV Saale- Orla 08 e.v. und die Stadt Schleiz greifen mit Unterstützung der Kreissparkasse Saale-Orla diese Begeisterung auf und bereichern den regionalen Laufsport um einen Volkslauf in Schleiz. Der Startschuss für den 1. Schleizer Wisentalauf fällt am 9. Oktober 2010, um 10.00 Uhr, am Freibad Wisentaperle in Schleiz. Die Strecke führt vom Freibad über den Mönchgrüner Weg, vorbei an der Glücksmühle auf den neuen Radweg, weiter über den Görkwitzer Unterweg und zurück zum Freibad. Eine Laufrunde ist 2,7 km lang. Je nach Kondition und Alter der Läufer wird diese Runde mehrfach gelaufen. Teilnehmen können Laufsport-Begeisterte aller Altersgruppen vorausgesetzt sie fühlen sich gesundheitlich fit. Die Wertung erfolgt nach Altersklassen. Jeder gewertete Teilnehmer erhält ein mit dem Logo des 1. Schleizer Wisentalaufs bedrucktes T-Shirt zur Erinnerung. Das Startgeld beträgt für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) 2,50 Euro, für Erwachsene 5 Euro. Anmeldeformulare und weitere Informationen zum 1. Schleizer Wisentalauf sind in allen Geschäftsstellen der Kreissparkasse Saale-Orla oder der Stadtverwaltung Schleiz erhältlich bzw. können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: www.ksk-saale-orla.de/wisentalauf. Anmeldeschluss ist der 30. September 2010, Nachmeldungen sind am Start möglich. AUFRUF Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 25. Oktober bis 14. November (Volkstrauertag) 2010 In der Zeit vom 25. Oktober bis zum 14. November 2010 führt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge eine Haus- und Straßensammlung in Schleiz durch. Wir unterstützen den Erhalt deutscher Kriegsstätten im Ausland und bitten die Bevölkerung um ihre Spende. Der Volksbund arbeitet in 44 Ländern an Soldatenfriedhöfen, auf denen über 2 Millionen Kriegstote ruhen. Inzwischen sind auch größere Reparaturmaßnahmen nötig, da diese Anlagen zum Teil schon 40 Jahre bestehen. Wir bitten Sie, dem Volksbund mit Ihrer Spende bei der Anlage und Pflege der Kriegsgräber sowie beim Ausbau der Jugendarbeit zu helfen. Sie tragen mit Ihrem Beitrag zum Frieden der Welt bei. Die Sammlung ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit AZ: 200.10 2152.10-09/10 TH vom 12. November 2009. Für die Sammlung werden noch freiwillige Helfer gesucht. Rückfragen dazu bitte in der Stadtverwaltung Schleiz, (Ansprechpartner Herr Bias, Tel.: 03663/4804-141) oder dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v., Bahnhofstr. 4 a in 99084 Erfurt. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 17

NEUE WISENTAPERLE GEKÜRT Im Rahmen der Schleizer Modenacht wurde am Samstag, dem 28. August 2010, Sandy Weithaase zur neuen Wisentaperle gekürt. Sie löst damit Paula Hempel ab, die seit 2008 das Amt inne hatte. Der Rahmen konnte für die neue Wisentaperle kaum schöner sein. So waren doch sechs Hoheiten aus Thüringen, darunter auch die Bad Köstritzer Dahlienkönigin, extra für diese Zeremonie angereist. Geführt von der bisherigen Wisentaperle Paula Hempel besuchten die Hoheiten alle Modeschauen und trafen danach pünktlich zur offiziellen Kür der zweiten Wisentaperle auf der Showbühne in der Braugasse ein. Die Spannung stieg unter den Gästen, bis Dieter König als Veranstalter und Paula Hempel als bisherige Amtsinhaberin gegen 22.00 Uhr Sandy Weithaase dem Schleizer Publikum präsentierten. Natürlich war ich aufgeregt vor diesem Moment, meinte Sandy Weithaase, aber in der Mitte der Hoheiten habe ich mich dann schnell wohl gefühlt. Das sollte sie auch, denn es wartet eine Vielzahl von interessanten Terminen auf die neue Wisentaperle. Schon zur Einweihung des neuen Oberland-Radweges von Schleiz nach Saalburg am 5. September durfte sie das Fest eröffnen und die Sieger des Gewinnspiels auslosen. Sandy Weithaase wird zu den verschiedensten Anlässen die Stadt Schleiz bis 2012 gebührend vertreten. Die neue Wisentaperle Sandy Weithaase (links) und die erste Wisentaperle Paula Hempel (rechts) bei der Schleizer Modenacht (Bild: Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing) IMPRESSIONEN SCHLEIZER MODENACHT Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 18

FRÜHSTÜCKSTREFFEN FÜR FRAUEN Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen am Abend Termin: Freitag, 15. Oktober 2010 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Wisentahalle Schleiz Frau Ruth Heil ist die Referentin für den Abend, sie wird über das Thema Macht der Gefühle Ohnmacht der Gedanken sprechen. Also lassen Sie sich recht herzlich einladen. Melden Sie sich bitte bis zum 11. Oktober 2010 telefonisch an. Sabine Prager, Tel.: (0 36 63) 42 35 63 Kristina Butz; Tel.: (0 36 63) 40 10 92. Der Unkostenbeitrag von 8,50 Euro wird am Einlass ab 18.00 Uhr entrichtet. KINDER- UND JUGENDSTÜTZPUNKT Angebote Oktober +++ Neu +++ Neu +++ Dienstag bis Freitag ab 14.00 Uhr Hausaufgabenhilfe!!! Herbstferien im Kinder- und Jugendstützpunkt Achtung! Geänderte Öffnungszeiten / Betreuungszeiten: 9.00 16.00 Uhr Während des Ferienangebots wird den Kindern Mittagessen und Vesper zur Verfügung gestellt. Die Wochenpauschale beträgt 15 Euro und beinhaltet das Essen und die gesamten Kosten für das Programm. 1. Woche 11.10. Kennenlernen KJS, Spiele 12.10. Besuch des Radios SAEK in Plauen 13.10. Wir backen Pizza 14.10. Sport und Spieletag 15.10. Ausflug in den Tierpark nach Zeulenroda 2. Woche 18.10. Kennenlernen KJS, Kreativzeit 19.10. Fahrt in die Drachenhöhle nach Syrau 20.10. Bowling 21.10. Kino, Besichtigung Bergkirche 22.10. Ferienabschluss, Spiele Änderungen im Programm werden vorbehalten!!! Anmeldungen für jeweils eine ganze Woche werden bis zum 27.09.2010 entgegengenommen! Goldener Wanderfalke Unsere Wanderfalken sind auch im Oktober 2010 wieder unterwegs. Wer Lust und Laune hat, kann am 11.10.2010 und am 22.10.2010 um den Goldenen Wanderfalken durch die schöne Natur wandern. Nähere Infos unter 0173/3637921. Mittwochs ist immer Kreativtag!!!!! Vor Ort kann man sich über das konkrete Programm informieren! Vorschläge und Ideen zur Programmgestaltung sind erwünscht! Öffnungszeiten und kontinuierliche Angebote im KJS Montags: geschlossen (außer Ferien) Dienstags: 15.00 18.00 Uhr geöffnet >>> 15.30 Uhr AG Schach >>> 18.00 Uhr Freizeitsport Mittwochs: 15.00 19.00 Uhr geöffnet >>> 15.00 Uhr YU-GI-OH im Partyraum >>> 15.00 Uhr Mädchen-Zeit im kleinen Raum >>> 15.00 Uhr Basteln >>> 15.30 Uhr Fitnessraum Donnerstags: 15.00 19.00 Uhr geöffnet >>> 17.00 Uhr Gitarrenlernkurs (außer Ferien) Freitags: 14.00 19.00 Uhr geöffnet >>> 14.00 Uhr YU-GI-OH für Groß und Klein >>> 15.00 Uhr Spiele um Wanderpokal >>> 17.00 Uhr Trommelkurs (außer Ferien) Weitere Angebote *Fitnessraum *Carrera-Bahn *Air- Hockey-Tisch *Infopoint *Tischtennis *Kicker *Billard *Dart *Leseecke (Ausleih möglich) *Bandproberaum *Nintendo *Raumnutzung *Mädchenraum *Couchecken *Schach und andere Brettspiele *Pizza / Eis / Getränke *Beratung und Unterstützung *Bastelstraße Materialverleih *Schlauchboote *Beachvolleyballanlage *Trampolin *Spielekisten *Stadtrallye für Schleiz *Minigolfanlage Kontakt Kinder- und Jugendstützpunkt Träger: Volkssolidarität Oberland e.v. Schreberstraße 24, 07907 Schleiz Tel.: 03663 424848 Mobil: 0173 3637921 oder 0174 7259688 E-Mail: kinderjugendstuetzpunkt@web.de Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 19

BUCH DES MONATS Die Abwracker Wie Zocker und Politiker unsere Zukunft verspielen von Hans-Olaf Henkel Es war einmal ein Krise. Doch schnell ist der Staat in die Rolle des Retters geschlüpft. Ist nun wieder alles gut? Die Politik tut so, als habe sie alles im Griff dabei hat sie weiter keine Idee, als mit vollen Händen das Geld herauszuwerfen: Mit Milliarden wird ein Rettungsschirm aufgespannt über Banken und Unternehmen, als gäbe es kein Morgen. Aber die Folgen dieses Aktionismus werden uns unausweichlich einholen. Schonungslos beschreibt Hans-Olaf Henkel, wer versagt hat und warum. Und sagt: Höchste Zeit zum Gegensteuern! Denn: Verglichen mit dem Sturm, der uns bevorsteht, war die Finanzkrise nur eine leichte Bö. Sind Sie neugierig geworden? Dann kommen Sie in der Stadt- und Kreisbibliothek Schleiz vorbei. Das neue Buch von Hans-Olaf Henkel liegt dort zur Ausleihe für Sie bereit. Anzeige Hier könnte Ihre Anzeige stehen! Haben auch Sie Interesse an Werbung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz? Dann rufen Sie uns an: (0 36 63) 48 04-1 36 Anzeige Ausgabe 9/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Seite 20