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Transkript:

DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Stefan Daubner ist neuer Jurismus-Vorstand Deutschland Bettina Carr-Allinson verstärkt Frankfurter DLA-Team RA Stefan Daubner Rechtsanwalt Stefan Daubner von der Düsseldorfer Kanzlei Busekist Winter & Partner ist Anfang Juli zum neuen Jurismus-Vorstand des Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.v. gewählt worden. Er löst Dr. Tim Becker, Kanzlei Lindemann & Partner Darmstadt, nach fünfjähriger Amtszeit ab. Jurismus bezeichnet die Anwaltsjunioren im Eurojuris-Netzwerk. Hier sind europaweit Juristen bis zum Alter von maximal 40 Jahren organisiert. Die Anwaltsjunioren sind automatisch Mitglied von Eurojuris Deutschland e.v. und damit auch europaweit bei Eurojuris International E.W.I.V. mit Sitz in Brüssel organisiert. Das Kanzlei-Netzwerk unterstützt mehr als 5.500 Mitgliedsanwälte in mehr als 40 Ländern und 630 Städten weltweit im Bereich Zusammenarbeit, optimierte Mandantenbetreuung und professionelles Kanzleimanagement. (al) INHALT SEITE Titelübersicht...2 Verbreiterhaftung: BVerfG erläutert Haftungsregeln für Pressespiegel...3 OLG Köln verbietet Theaterstück mit Kinski-Zitaten...3 Titelschutzanzeigen: 36 neue Titel geschützt...4-7 Impressum...7 RAin Bettina Carr-Allinson Das Frankfurter Büro der internationalen Kanzlei DLA Piper hat seit Mitte August Verstärkung im Bereich Patent- und Lizenzvertragsrecht bekommen. Bettina Carr-Allinson, 37, zuvor als Senior IP Counsel EMEA (Wirtschaftsraum Europa, Mittlerer Osten und Afrika) für das Mobilfunkunternehmen Motorola GmbH in Taunusstein bei Frankfurt tätig, wird nun als Counsel im Team von DLA- Partnerin Dr. Julia Schönbohm arbeiten. Ich freue mich, dass sich Bettina Carr-Allinson für DLA Piper entschieden hat, erklärt Schönbohm. Ihre Erfahrungen im Patent- und Lizenzrecht und bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen auf europäischer Ebene gepaart mit ihrer Industrieerfahrung sind eine Bereicherung für das Team und die Kanzlei. DLA Piper (www.dlapiper.com) ist nach eigenen Angaben mit 3.700 Anwälten an 67 Standorten in 29 Ländern vertreten. In Dr. Julia Schönbohm Deutschland verfügt DLA Piper über Büros in Köln, Frankfurt, Hamburg und München. (al) www.titelschutzanzeiger.de Fon: +49 (40) 60 90 09-61 Fax: +49 (40) 60 90 09-66 1

Die 36 neuen Titel dieser Woche A Abfall ist sexy Ariola-Starmagazin astro inside astro-inside B Babyquiz D Das Ariola Starmagazin Das große Ariola Starmagazin Der rätselhafte Wald Der Ring des Nefer Deutschland durch die Hintertür Die große Nacht der Filmmusik - DAS Original DORFMANN.TV - Das Lifestyle-Magazin Dresden aktuell Dresden am Wochenende Dresden zum Wochenende E E-Bike Ein Monster zu Halloween Ein Team für alle Ställe F Freie Wähler Baden-Württemberg Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.v. Freizeit gesund genießen G GESUNDE FREIZEIT! H Hinter tödlichen Mauern I IT-Mobile P Pflegerundschau - Das Pflegemagazin Pimp my Puff R Recycling ist sexy S Schupelius unterwegs! Showdown am Mega Mountain Starmagazin der Ariola T Tagen und Treffen TALK HAMBURG tina Inspiration TRIPLE EYECTIVE COMPOUND V VATER MORGANA W Wir im Frankenwald Über 54.500 archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter www.titelschutzanzeiger.de Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel 25.08.2009, Woche 35, Nr. 937 08.09.2009, Woche 37, Nr. 939 Anzeigenschluss: 21.08.2009, 10 Uhr Anzeigenschluss: 04.09.2009, 10 Uhr 2

Verbreiterhaftung: Verfassungsgericht erläutert Haftungsregeln für Pressespiegel Das Bundesverfassungsgericht hat in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss deutlich gemacht, dass Medien für Fremdbeiträge nicht uneingeschränkt haftbar sind, wenn diese als Teil eines Pressespiegels veröffentlicht werden. Die Karlsruher Richter hoben hervor, dass die Wahrheitspflicht bei Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen seien, nicht überspannt werden sollten. In diesem konkreten Fall entschieden die Verfassungsrichter allerdings gegen die Beschwerde führende Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf und nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. In der gleichnamigen Börsenzeitschrift war im November 2000 innerhalb der Rubrik Meinungen - Presseschau - Nachrichten aus einem Zeitungsartikel zitiert worden, der sich mit einem Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten und Fondsberater Bernd Förtsch beschäftigte. Der Effecten-Spiegel gab den Sinngehalt des Artikels verfälscht wieder. Förtsch konnte sich mit einer Klage vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg durchsetzen. So billigten die Verfassungsrichter zwar die Entscheidung der Fachgerichte, machten aber gleichzeitig deutlich, dass eine Presseschau bzw. ein Pressespiegel ein klassisches Instrument der Presseberichterstattung darstellt, welches dem Mediennutzer einen Überblick über das in der Presse referierte oder vertretene Meinungsspektrum zu einem aktuellen Thema vermitteln könne. Die Presse nehme auf diese Weise ihre Aufgabe wahr, in Ausübung der Meinungsfreiheit die Öffentlichkeit zu informieren und an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken. Bereits aus der äußeren Form einer Presseschau, die in einer eigenständigen Rubrik publiziert werde und sich unter exakter Quellenangabe sowie Verzicht auf sprachliche Eleganz auf knappe Auszüge fremder Berichte beschränkt, ergäbe sich aus der Sicht des Lesers, dass an dieser Stelle ein Fremdbericht in stark verkürzter Form wiedergegeben werde, dem keine eigenen Recherchen zu Grunde liegen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei daher zumindest zweifelhaft, ob im Fall einer Presseschau den Verbreiter die Recherchepflicht uneingeschränkt träfe bzw. ob nicht die eindeutige Kennzeichnung als gekürzter Fremdbericht im Regelfall als hinreichende Distanzierung anzusehen sei. (al) Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 25.07.2009 AZ: 1 BvR 134/03 OLG Köln verbietet Theaterstück mit Kinski-Zitaten Die unabhängige Kölner Theaterinszenierung Kinski Wie ein Tier im Zoo darf nicht weiter aufgeführt werden. Die Erben des 1991 verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski haben nun den Rechtsstreit um die Verwendung von Original-Zitaten gewonnen. Das Oberlandesgericht Köln hat in der vergangenen Woche den beklagten Künstlern, ein Regisseur und ein Schauspieler aus Köln, untersagt das Stück weiter auf die Bühne zu bringen, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen von Klaus Kinski verwendet würden. Außerdem haben sie den Erben Kinskis darüber Auskunft zu erteilen, welche Einnahmen mit dem Stück erzielt wurden und müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ersetzen. Etwa ein Drittel des Stücks besteht aus teils originalen, teils abgewandelten Zitaten aus Kinskis Büchern und seinen Äußerungen in Interviews. Im Gegensatz zur Vorinstanz, die die Nutzung und Bearbeitung der Zitate als zulässiges Mittel künstlerischer Gestaltung angesehen hatte, gingen die Richter des OLG von einer Verletzung des Urheberrechts an den Werken Klaus Kinskis aus. Laut Urteilsbegründung hätten die Künstler durch die öffentliche Aufführung des Theaterstückes eine Verwertung des Werkes vorgenommen, zu der sie nicht berechtigt gewesen seien. Als bloßes Zitat im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sei die Verwertung nicht erlaubt, da die von Klaus Kinski stammenden Passagen in dem Theaterstück nicht kenntlich gemacht, sondern mit dem übrigen Text verwoben und damit als eigene geistige Schöpfung ausgegeben worden seien. Das Theaterstück stelle sich auch nicht als zulässige freie Bearbeitung des Werkes von Klaus Kinski in dem Sinne dar, dass angesichts der besonderen Eigenart und Selbständigkeit des neuen Werkes die Individualität des geschützten älteren Werkes verblasste. Angesichts der nur geringen Änderungen der benutzten Kinski-Passagen könne von einer freien Bearbeitung durch die Kölner Künstler keine Rede sein. Der notwendige Abstand zum Ursprungswerk werde nicht erreicht, das Original bleibe ohne weiteres erkennbar. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Den Künstlern bleibt aber die Möglichkeit eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu erheben. (al) OLG Köln vom 31.07.09 AZ: 6 U 52/09 3

Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten TRIPLE EYECTIVE COMPOUND in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. Haft von Puttkamer Berngruber Karakatsanis Patentanwälte, Franziskanerstraße 38, 81669 München Wir im Frankenwald in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. Salleck + Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Spardorfer Straße 26, 91054 Erlangen Unter Hinweis auf 5 Abs. 3, Markengesetz nehmen wir für unsere Auftraggeberin Freie Wähler, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.v. Freie Wähler Baden-Württemberg in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Darstellungsformen für Ton - und Fernsehfunk, alle sonstigen elektronischen Medien und Netzwerke, Bild-, Ton- und Datenträger, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-Rom, DVD, CD-I, Off- und Online-Dienste, Merchandising und sonstige Online-Medien. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Pimp my Puff in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. Rechtsanwälte Schweizer & Lehmann, Marktplatz 7, 89150 Laichingen Poll Straßer Ventroni Feyock Rechtsanwälte, Oberanger 30, 80331 München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin die folgenden Titel: Hinter tödlichen Mauern Showdown am Mega Mountain Ein Monster zu Halloween in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. Poll Straßer Ventroni Feyock Rechtsanwälte, Oberanger 30, 80331 München Dresden aktuell Dresden am Wochenende Dresden zum Wochenende in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, entsprechenden Untertiteln, grafischen Darstellungen und allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Zeitungen und Zeitschriften, sonstige Druckerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet. Rechtsanwalt Spyros Aroukatos in überörtlicher Sozietät Rosenberger & Koch, Ostra-Allee 18, 01067 Dresden 4

Tagen und Treffen Pflegerundschau - Das Pflegemagazin Zweiplus Medienagentur Petra Wedel e.k., Pallaswiesenstraße 109, 64293 Darmstadt Back Journal Verlags GmbH, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück Schupelius unterwegs! DORFMANN.TV - Das Lifestyle-Magazin Der rätselhafte Wald Der Ring des Nefer DORFMANN TV+RADIO PROGRAMM GMBH, Spilstraße 10, 14195 Berlin New Books Verlag, Alfred-Zingler-Straße 20, 45881 Gelsenkirchen Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch VATER MORGANA in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen zur Verwendung in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Film, Hörfunk, Fernsehen sowie für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und in Online- und Offline-Diensten. Babyquiz in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). Brehm & v. Moers, Rechtsanwälte und Steuerberater, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main Andreas Schmenk, Brunnenstraße 3, 79241 Ihringen Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Die große Nacht der Filmmusik - DAS Original in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). GESUNDE FREIZEIT! in allen Schreibweisen, sämtlichen Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, graphischen Gestaltungen, Abwandlungen und Abkürzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und/ oder digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste). Gunni Mahling ShowEnsemble, Schmollerstraße 31, 66111 Saarbrücken Taylor Wessing, Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg 5

für TALK HAMBURG E-Bike Magazin Verlag Hamburg GmbH, Barkhausenweg 11, 22339 Hamburg Delius Klasing Verlag GmbH, Siekerwall 21, 33602 Bielefeld Ein Team für alle Ställe Freizeit gesund genießen in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien. Christian Paulick MfG-Film, Laube 12, 30159 Hannover Livingston & Friends GmbH, Mittelweg 153 b, 20148 Hamburg Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten astro-inside astro inside in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). Deutschland durch die Hintertür in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software- Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. MEDIATOUCH GmbH Medien- und Werbeagentur, Odeonstraße 6, 30159 Hannover Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 42, 82327 Tutzing Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz für eine Mandantin in Anspruch für den Titel Recycling ist sexy Abfall ist sexy in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). tina Inspiration in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schriftarten und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder elektronische und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Netzwerke, einschließlich On-Line-Dienste und Off-Line-Dienste, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Dienstleistungen, Veranstaltungen und Unterhaltung aller Art. Oliver Kürth, Angerstraße 1, 82239 Alling und Marc Weigert, Sommerberg 22, 74532 Ilshofen Joachim Moog Rechtsanwalt, Philipp-Holzmann-Straße 54, 63303 Dreieich 6

Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Kunden Titelschutz in Anspruch für IT-Mobile in allen Schreibweisen, Kombinationen, Darstellungsformen, Wortverbindungen mit allen Zusätzen und Darstellungen, in allen Print- und elektronischen Medien, insbesondere Internet, sowie bei allen Multimedia- Anwendungen (online und offline). Thomson CompuMark, St. Pietersvliet 7, B - 2000 Antwerpen/Belgien Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantschaft Titelschutz in Anspruch Das große Ariola Starmagazin Das Ariola Starmagazin Starmagazin der Ariola Ariola-Starmagazin in jeder Schreibweise, Abkürzung, Schriftart, graphischen Gestaltung, Darstellungsform und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien, einschließlich Tonträger, Tonträgerpromotion, Rundfunk-, Film- und Fernsehproduktionen, audiovisuelle, elektronische und digitale Medien sowie sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten, Druckerzeugnisse und Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet. Waldorf Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12, 80336 München Impressum: DER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr. 16 22041 Hamburg Fon: (040) 609 009-0 Fax: (040) 609 009-66 titelschutz-anzeiger@presse-fachverlag.de www.titelschutzanzeiger.de Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.s.d.p.) PS Redaktion/Anzeigen verantwortlich: Angela Lautenschläger (AL), -61 Redaktion: Ralf Deppe (RD), -80 Titelschutzanzeigen: Angela Lautenschläger (AL), -61 Geschäftsanzeigen: Manuela Busche, -51 Druckaufl age: 3.400 Verbreitete Aufl age: 3.100 Erscheinungsweise: wöchentlich Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel: monatlich Druckaufl age: 5.400 Verbreitete Aufl age: 5.200 Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software). Bezugspreis: Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. (Ausland: zzgl. Versandkosten) Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt. Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.1.2003 Bankverbindungen: Hamburger Sparkasse, Kto. 1105 212 649, BLZ 200 505 50 Handelsregister HRA 96 228, Ust.-Id-Nr. DE813310785 Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH, Kösliner Weg 20, 22850 Norderstedt 2009 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über die PMG Presse- Monitor GmbH, Tel. 030/28493-0 oder www.presse-monitor.de 7

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