Datenschutz und Geodaten



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Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Transkript:

Datenschutz und Geodaten Dipl.-Math. Birgit Pauls Birgit Pauls EDV-Beratung Betriebliche Datenschutzbeauftragte (GDDcert.) Fach- und Sachbuchautorin Birgit Pauls 2009 1

Inhalt Aktuelle Beispiele Grundlagen Datenschutz Personenbezug von Geodaten Erhebung und Nutzung von Geodaten Besondere Problematik bei Geodaten Birgit Pauls 2009 2

Handyortung legal und illegal Lassen sie sich bei einem Unfall im Gebirge finden Wo ist das gestohlene oder verlorene Handy? Wo ist mein Kind? Wo hält sich mein Partner auf? Ist die Freundin zuhause? Birgit Pauls 2009 3

Big Brother Award für Claas Oscar für Datenkraken Class: Landmaschinenhersteller Produkt: satellitengestütztes Trackingsystem Werbung: als guten Fahrer noch besser machen Problem: Verhaltens- und Leistungskontrolle Birgit Pauls 2009 4

GPS-Mouse Ermittelt und speichert in definierbaren Abständen Standorte Abgleich mit Uhr von Fotoapparat oder PC Bewegungsprofile Verhaltenskontrolle Birgit Pauls 2009 5

Geoscoring Auswertung der Bonität anhand der Adresse Versandhandel liefert in bestimmte Gebiete nur nach Vorkasse Diskriminierung durch Verallgemeinerung Birgit Pauls 2009 6

Volkszählungsurteil Der Einzelne soll selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen können Volkszählungsurteil 1983 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Birgit Pauls 2009 7

Gesetzlich verankert in.. 1 Absatz 1 BDSG: Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Artikel 2 Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Artikel 1 Absatz 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 8 Absatz 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. Birgit Pauls 2009 8

Personenbezogene Daten 3 BDSG: Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person Beispiele: Name, Geburtstag Gehalt, Vermögen Telefonnummer, Adresse Birgit Pauls 2009 9

Bestimmt / Bestimmbar Bestimmte Person ihre Identität ergibt sich direkt aus dem Datum selbst Bestimmbare Person ihre Identität wird durch die Kombination des Datums mit einer anderen Information feststellbar Birgit Pauls 2009 10

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt BDSG verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten Erlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen Einwilligung des Betroffenen Andere Rechtsvorschrift Erlaubnis durch BDSG (Vertrag, öffentlich zugängliche Quellen) Birgit Pauls 2009 11

Personenbezug bei Geodaten Eher Sachbezug Personenbezug herstellbar Fließende Übergänge Hohe Informationsdichte bei Verschneidung Kein bis hohes Gefährdungspotential Birgit Pauls 2009 12

Erhebung von Geodaten Zwangserhebung durch Gesetze Öffentliche zugängliche Quellen Luftbilder Straße Einwilligung eher selten Für Betroffenen nicht durchschaubar Birgit Pauls 2009 13

Gründe gegen die Nutzung Staat: Geheimhaltungsinteressen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Unternehmen: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Bürger: Schutz der Privatsphäre Birgit Pauls 2009 14

Zugangsregelungen Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz: Jeder hat das Recht, und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Informationsfreiheitsgesetze Umweltinformationsgesetze Einschränkung des Zugangs zu bestimmten Informationen wegen Datenschutz nicht möglich z.b. Geoinformationen über Emissionen Birgit Pauls 2009 15

Möglichkeiten der Nutzung Unerwünschte Fotos Mallorca-Urteil Bewegungsprofile Geschwindigkeitsmessungen von Fahrzeugen Bewertung des potentiellen Einkommens von Landwirten, Vermietern, Transportunternehmen Weitere Ideen? Birgit Pauls 2009 16

Rechtsunsicherheit Keine einheitliche Meinung, wann Geoinformationen Personenbezug besitzen Abwägungsklauseln in 28, 29 BDSG berechtigte Interessen der verantwortlichen Stelle vs. schutzwürdiges Interesse des Betroffenen Birgit Pauls 2009 17

Anonymisierte Geodaten Flächeninformationen im Maßstab <= 1:10.0000 Orthophotos, Luftbilder, Satelliten- aufnahmen mit einer Auflösung gröber als 40 cm pro Pixel Zusammenfassung von mehreren Grundstücken, die nicht in einer Rechtsbeziehung stehen Abwägung im Einzelfall erforderlich Birgit Pauls 2009 18

Ampelgutachten ULD Auswertung der Rechtsprechung Fachdatenkommentierung aus Datenschutzsicht nach Personenbezug Zugangseinschränkung Empfehlung: Regelung im Geodatenzugangsgesetz wünschenswert www.geobusiness.org Birgit Pauls 2009 19

Fragen bitte. Birgit Pauls EDV-Beratung Friedrichstädter Chaussee 19 25832 Tönning info@birgitpauls.de Tel. (04861) 61 08 41 Birgit Pauls 2009 20