Institut für Anatomie und Zellbiologie 35037 Marburg, Robert-Koch-Str. 8 der Philipps-Universität Marburg Tel.: 06421-28-64078 Hr. Cordes Merkblatt über die Körperspende nach dem Tode im Dienste der ärztlichen Wissenschaft 1. Die medizinische Ausbildung und Forschung können ohne Spenden von Körpern nach dem Tode nicht durchgeführt werden. Deshalb erweist jeder, der seinen Körper nach dem Ableben einem Anatomischen Institut zur Verfügung stellt, der Ausbildung junger Ärzte und der medizinischen Wissenschaft und Forschung einen sehr großen Dienst. 2. Wenn Sie Ihren Körper nach dem Ableben dem Institut für Anatomie für diese Zwecke zur Verfügung stellen wollen, sind wenige Formalitäten erforderlich. Es ist notwendig, daß Sie Ihren letzten Willen schriftlich niederlegen. Nehmen Sie dazu die beiliegenden Vordrücke der Letztwilligen Verfügung und füllen Sie die entsprechenden Stellen aus. 3. Senden Sie bitte beide Exemplare der ausgefüllten letztwillige Verfügung an das Institut für Anatomie und Zellbiologie unter der oben angegebenen Anschrift. Sie erhalten dann ein bestätigtes Exemplar der letztwilligen Verfügung und Spenderausweis, den Sie stets bei sich führen sollten, am besten in der Brief- oder Handtasche, von uns zurück. Setzen Sie bitte auch Ihre Angehörigen sowie eventuell die Sie betreuenden Pflegepersonen von Ihrer Absicht in Kenntnis. 4. Es ist notwendig, daß das Institut für Anatomie in Marburg sofort nach Ihrem Ableben über eine der auf Ihrem Spenderausweis ebenso wie auf diesem Merkblatt und dem Vordruck der letztwilligen Verfügung verzeichneten Telefonnummern benachrichtig wird, so daß die Überführung ins Institut unmittelbar veranlaßt werden kann. 5. Die anatomischen Studien, die in unserem Institut durchgeführt werden, gelten nicht der Feststellung der krankhaften Veränderungen des Körpers oder der Todesursache - dafür sind nur die pathologischen Institute zuständig - sondern sind Teil der Lehre für die Ausbildung der Ärzte. Der Körper dient dabei als Anschauungs- und Forschungsobjekt, um den normalen Bau des menschlichen Organismus zu lehren und zu untersuchen, oder Ärzten die Möglichkeit zur Weiterbildung zu bieten. 6. Zusammen mit der hierfür erforderlichen vorherigen Konservierung der Gewebe verbleibt der Körper in der Regel mehrere Jahre in unserem Institut. Erst nach dieser Zeitspanne kann dann die Feuerbestattung und die Beisetzung der Urne erfolgen. Bitte bereiten Sie Ihre Angehörigen besonders auf diesen oft als belastend empfundenen Umstand vor. 7. Entsprechend Ihrem Testament veranlassen wir die Feuerbestattung und die Urnenbeisetzung. Im Regelfall erfolgt die Beisetzung auf einem Urnenbereich des Marburger Friedhofs oder andernorts. Ihre Angehörigen werden von uns, sofern Sie dies wünschen, über die Beisetzung informiert.
8. Sollten Sie einen eigenen Grabplatz besitzen und für die Beisetzung besondere Vorstellungen äußern und eine besondere Trauerfeier wünschen, so sind wir selbstverständlich gerne bereit, dem zu entsprechen. Legen Sie diese Wünsche bitte in Ihrer letztwilligen Verfügung fest. Um die Beisetzung der Urne auf Ihrer eigenen Grabstätte veranlassen zu können, benötigen wir eine Bescheinigung der Friedhofsverwaltung (Grabstellennachweis), aus der hervorgeht, dass ein Grabplatz zur Verfügung steht. Private Beisetzungen außerhalb Marburgs müssen von Ihren Hinterbliebenen geregelt werden und gehen zu deren Kosten. 9. Durch Ihre letztwillige Verfügung wird das Institut für Anatomie der Besorger der Bestattung. Die entsprechenden Überführungs- und Bestattungskosten in Marburg, einschließlich der Kosten für die Urnengrabstelle auf dem Marburger Friedhof werden nach Wegfall der Krankenkassenzuschüsse von der Universität getragen. Sollten sie unsere Arbeit auch finanziell unterstützen wollen, könne Sie gerne mit einer Spende dazu beitragen. Die entsprechenden Formulare liegen diesen Unterlagen bei oder können angefordert werden. Aufgrund der häufigen Nachfragen möchten wir darauf hinweisen, dass ein "Verkauf" des Körpers bzw. eine finanzielle Abfindung für ein Vermächtnis aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht möglich ist! 10. Wenn Sie der Ausbildung junger Ärzte besonders dienen wollen oder aus persönlichen Gründen keinen Wert den Zeitpunkt Bestattung legen, können Sie uns Ihren Körper auch als Dauerspende zur Verfügung stellen. Er verbleibt dann langzeitig im Anatomischen Institut und wird erst viele Jahre später feuerbestattet. Nur in diesem Falle setzen Sie bitte Ihre Unterschrift unter die Sondervereinbarungen unten auf dem Vordruck der letztwilligen Verfügung. 11. Da wir für unsere Studien auf unversehrte Körper angewiesen sind, werden Sie verstehen, dass wir Körper nach einer Sektion nicht entgegennehmen können. Auch durch die Entnahme innerer Organe zur Organtransplantation oder lange Liegezeiten wird der Leichnam für anatomische Studien unbrauchbar. (Organspender können sich aber für den Fall, dass ihre Organspende nicht benötigt wird, trotzdem der Anatomie vermachen). Es ist wichtig zu veranlassen, dass uns der Todesfall unmittelbar gemeldet wird, damit wir dann die umgehende Überführung veranlassen können. 12. Ihre letztwillige Verfügung können wir nur erfüllen, wenn Sie an Ihrem angegebenen Wohnort oder dessen Nähe versterben, d.h. in der Regel nicht weiter als 100 km von Marburg entfernt. Die sehr erheblichen Überführungskosten von anderen Orten oder aus dem Ausland können wir nicht übernehmen. Aus diesem Grund müssen wir Sie bitten, uns jede spätere Änderung Ihrer Wohnadresse mitzuteilen. Wenn Sie aus unserem Gebiet wegziehen, sind wir Ihnen gerne bei der Weitervermittlung Ihrer Verfügung an ein Ihrem neuen Wohnort näher liegendes Institut für Anatomie behilflich. Da wir verständlicherweise nur eine begrenzte Anzahl von Verstorbenen aufnehmen können, müssen wir uns die Aufnahme im Einzelfall ausdrücklich vorbehalten. 13. Es steht Ihnen frei, jederzeit ohne Angabe von Gründen Ihre letztwillige Verfügung über Ihre Körperspende zu widerrufen. Dazu bedarf es nur einer kurzen schriftlichen Nachricht an uns. J. Cordes / Prosektur
An das INSTITUT FÜR ANATOMIE UND ZELLBIOLOGIE der Philipps-Universität Marburg Robert-Koch-Str. 8 35037 Marburg, den LETZTWILLIGE VERFÜGUNG Hiermit bestimme ich, (Vor-, Familien- und Geburtsname) geb. am in_ wohnhaft in (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) Name, Verwandtschaftsgrad und Anschrift der nächsten Angehörigen: letztwillig, dass nach dem Tode mein Körper bei Bedarf dem Institut für Anatomie und Zellbiologie der Philipps- Universität Marburg für Zwecke der medizinischen Ausbildung und Forschung zur Verfügung stehen soll. Nach Abschluss der Studien wünsche ich eine anonyme Beisetzung der Urne nach Feuerbestattung. Diese Verfügung gilt nur für den Fall meines Ablebens im Einzugsbereich des Marburger Instituts für Anatomie, wohin die sofortige Überführung meines unversehrten Körpers erfolgen soll. Raum für besondere Wünsche (wenn bereits eine eigene Grabstätte vorhanden ist und dort eine Urnenbeisetzung erfolgen soll, oder wenn eine Trauerfeier abgehalten werden soll ): Ich bin mit der Nennung meines Namens auf einer Gedenkfeier einverstanden: ja nein Ich bitte, nach meinem Ableben folgende Schritte zu veranlassen: 1. Sofort das Institut für Anatomie und Zellbiologie, Tel.: 06421/28-64078 verständigen, welches die Überführung veranlassen wird. 2. Durch den Arzt zwei Totenscheine ausstellen lassen und beim Standesamt gegen Vorlage eines Totenscheines den Beerdigungsschein sowie die Sterbeurkunden beantragen. Den Beerdigungsschein oder eine Sterbeurkunde und den zweiten Totenschein erhält das Institut für Anatomie. 3. Eine Sektion (z.b. nach einem Klinikaufenthalt) sowie jegliche Bestattungsmaßnahmen sind zu unterlassen. Ich habe das Merkblatt zur Körperspende gelesen und erkenne die Bedingungen an. Diese letztwillige Verfügung kann von beiden Seiten zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bei Annahme dieser Verfügung ist das Institut f. Anatomie und Zellbiologie Besorger der Bestattung Ort und Datum Unterschrift Sondervereinbarung: Ich stelle meinen Körper nach meinem Ableben dem Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Marburg als Dauerspende zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. (Unterschrift des Dauerspenders)
An das INSTITUT FÜR ANATOMIE UND ZELLBIOLOGIE der Philipps-Universität Marburg Robert-Koch-Str. 8 35037 Marburg, den LETZTWILLIGE VERFÜGUNG Hiermit bestimme ich, (Vor-, Familien- und Geburtsname) geb. am in_ wohnhaft in (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) Name, Verwandtschaftsgrad und Anschrift der nächsten Angehörigen: letztwillig, dass nach dem Tode mein Körper bei Bedarf dem Institut für Anatomie und Zellbiologie der Philipps- Universität Marburg für Zwecke der medizinischen Ausbildung und Forschung zur Verfügung stehen soll. Nach Abschluss der Studien wünsche ich eine anonyme Beisetzung der Urne nach Feuerbestattung. Diese Verfügung gilt nur für den Fall meines Ablebens im Einzugsbereich des Marburger Instituts für Anatomie, wohin die sofortige Überführung meines unversehrten Körpers erfolgen soll. Raum für besondere Wünsche (wenn bereits eine eigene Grabstätte vorhanden ist und dort eine Urnenbeisetzung erfolgen soll, oder wenn eine Trauerfeier abgehalten werden soll ): Ich bin mit der Nennung meines Namens auf einer Gedenkfeier einverstanden: ja nein Ich bitte, nach meinem Ableben folgende Schritte zu veranlassen: 1. Sofort das Institut für Anatomie und Zellbiologie, Tel.: 06421/28-64078 verständigen, welches die Überführung veranlassen wird. 2. Durch den Arzt zwei Totenscheine ausstellen lassen und beim Standesamt gegen Vorlage eines Totenscheines den Beerdigungsschein sowie die Sterbeurkunden beantragen. Den Beerdigungsschein oder eine Sterbeurkunde und den zweiten Totenschein erhält das Institut für Anatomie. 4. Eine Sektion (z.b. nach einem Klinikaufenthalt) sowie jegliche Bestattungsmaßnahmen sind zu unterlassen. Ich habe das Merkblatt zur Körperspende gelesen und erkenne die Bedingungen an. Diese letztwillige Verfügung kann von beiden Seiten zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bei Annahme dieser Verfügung ist das Institut f. Anatomie und Zellbiologie Besorger der Bestattung Ort und Datum Unterschrift Sondervereinbarung: Ich stelle meinen Körper nach meinem Ableben dem Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Marburg als Dauerspende zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. (Unterschrift des Dauerspenders)
Erhebungsbogen zur Krankengeschichte (Die Angaben dienen ausschließlich den Zwecken von Wissenschaft und Lehre im Anatomischen Institut und werden vertraulich behandelt.) I. Angaben zur Person: Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Wohnort, Straße: Familienstand: ledig/verheiratet/verwitwet/geschieden (Zutreffendes unterstreichen) Bei Frauen Zahl der Geburten: II. Krankenhausaufenthalte Jahr Ort Gründe des Krankenhausaufenthaltes 1. 2. 3. 4. 5. 6. III. Sonstige Erkrankungen, Leiden, Unfälle, Kriegsverletzungen etc. 1. 2. 3. 4. 5. IV. Weitere Bemerkungen (evtl.auf der Rückseite fortsetzen) (Ort, Datum) (Unterschrift)