Neue Entwicklungen in der Dopingbekämpfung



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Transkript:

115 Carl Müller-Platz 1 Einleitung Nach dem Dopingskandal während der Tour de France des Jahres 1998 berief das Internationale Olympische Komitee (IOC) im Februar 1999 die 5. Welt Anti-Doping Konferenz nach Lausanne ein. Wie bei den früheren Welt Anti-Doping Konferenzen hatte das IOC Vertreter und Vertreterinnen sowohl von staatlichen Stellen als auch von Sportinstitutionen eingeladen. Die Ergebnisse der Konferenz sind in der Lausanner Erklärung 1 niedergelegt und lassen sich in zwei Kernforderungen zusammenfassen: 1. Einrichtung einer Welt Anti-Doping Agentur und 2. Erstellung eines konsensfähigen Welt-Anti-Doping-Kodexes (WADC) zur weltweiten Harmonisierung der Bekämpfung des Dopings. Die ehrgeizige Zeitschiene für die Zeichnung des Kodexes durch die Sportinstitutionen war auf den Zeitpunkt der Olympischen Spiele in Athen ausgerichtet. Gegenüber den Staaten wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass sie bis zu den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin die Harmonisierung der Dopingbekämpfung auf der Grundlage des WADC durch eine Welt Anti-Dopingkonvention flankierend unterstützen. Unmittelbar im Anschluss an die 5. Weltkonferenz gegen Doping in Lausanne führte Bundesinnenminister Otto Schily aus, dass Deutschland für die künftige WADA einen nationalen Ansprechpartner benötigt. Er regte die Bildung einer Einrichtung an, die der künftigen Welt Anti-Doping Agentur vergleichbar ist: eine Nationale Anti-Doping Agentur (NADA). Mit der Planung einer Nationalen Anti-Doping Agentur wurde die gemeinsame Anti-Doping-Kommission von NOK und DSB (ADK) beauftragt. Am 15. Juli 2002 fand der festliche Akt der Gründung der NADA im Alten Bonner Rathaus statt. Am 10. Dezember 2003 schließlich hat die NADA zusammen mit dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland den Welt Anti-Doping Code gezeichnet. Nun ist die Nationale Anti-Doping Agentur zentrale Institution der Dopingbekämpfung in Deutschland und Partner der Welt Anti-Doping Agentur. 1 Lausanner Erklärung zum Doping im Sport. SpuRt 3 (1999), 103.

116 2 Die Welt Anti-Doping Agentur und das Welt Anti-Doping Programm Die Stiftung nach Schweizer Recht Welt Anti-Doping Agentur (WADA = World Anti- Doping Agency; AMA = Agence Mondial Antidopage) wurde noch im November des Jahres 1999 gegründet. Für den Sitz der WADA hatte sich unter anderen Städten auch die Bundesstadt Bonn beworben, doch erhielt den Zuschlag letztlich die Stadt Montreal. Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der WADA trat das Internationale Olympische Komitee finanziell in Vorleistung. Die Struktur der WADA (Abb. 1) entspricht den allgemeinen Strukturen einer Stiftung. In vielen Verhandlungen wurde erreicht, dass im Stiftungsrat wie auch im Vorstand der WADA Vertreter der staatlichen Stellen und der Sportinstitutionen in gleicher Zahl vertreten sind. Dafür hatten die Staaten signalisiert, dass sie künftig die Hälfte des Etats der WADA tragen. Von diesem staatlichen Anteil entfallen nahezu 50 % auf Europa, das damit auch einen erheblichen Beitrag zur Solidarität mit finanziell schwächer gestellten Staaten leistet. Die Mitgliederzahl in den Gremien der Welt Anti-Doping Agentur ist, soll sie wirksam handeln können, zu begrenzen. Das hat zur Folge, dass weder in Internationalen Verbänden noch einzelstaatlich gedacht werden kann, sondern in Zusammenschlüssen von Sportinstitutionen und staatlicherseits in Weltregionen. Von staatlicher Seite sind es im wesentlichen kontinentale Staatenbünde (z.b. Europarat, Europäische Union). Die europäischen Staaten sind mit insgesamt fünf Repräsentanten im Stiftungsrat der WADA vertreten. Geleitet wird die WADA durch den Vorstand, der von einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Dazu lässt sich der Vorstand durch Expertengruppen in verschiedenen Fragen beraten. Auch deren Mitglieder stammen aus den verschiedensten Regionen der Welt. Zwischenzeitlich gibt es auch Regionalbüros in Europa, Asien und Afrika.

117 Internationale Sportinstitutionen (IOC, IF s, NOC s) Kontinentale Staatenbünde (ER, EU,...) 50% 50% WADA- Kuratorium WADA-Büro (Montreal) WADA-Vorstand Regionale WADA-Büros z.b. Europa (Lausanne) Abb. 1: Struktur der Stiftung Welt Anti-Doping Agentur Als erste Aufgabe setzte sich die Geschäftsstelle und der Vorstand die Entwicklung des Anti-Doping-Programms, das aus drei Teilen besteht (Abb. 2). - dem Welt Anti-Doping Kodex, - den Standards, - den Modellen für eine optimale Durchführung. Der Welt Anti-Doping Kodex Die Welt Anti-Doping Standards Prohibited List Standard Testing Standard Laboratory Accreditation Requirements and Operating Standard Therapeutic Use Exemption Standard Die Welt Anti-Doping Aktionsmodelle Anti-Doping Regelungen für Internationale Verbände Abb. 2: Das Anti-Doping Programm

118 Der Welt Anti-Doping Kodex (WADC) wurde bis zum Februar 2003 in mehreren Abstimmungsprozessen entwickelt. Die WADA hat zur 6. Weltkonferenz gegen Doping im März 2003 einen Welt Anti-Doping Kodex aufgelegt, der Ende Januar 2004 bereits von insgesamt 150 Sportinstitutionen (Nationale Anti-Doping Agenturen eingeschlossen) signiert ist. Der Kodex regelt abschließend die Festlegung der Verletzungen der Dopingregeln, die Analytik der Kontrollproben und den Umgang mit den Ergebnissen. Weiterhin ist darin das Vorgehen bis zur Bestrafung des Dopingsünders, aber auch die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Sanktion festgelegt. Ein eigenes Kapitel ist der Erziehung und der Forschung gewidmet. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zur Umsetzung des WADC sowie Möglichkeiten der Einbindung der Regierungen sind Gegenstand des dritten Kapitels. Schließlich werden die Regularien der Anerkennung des WADC und der Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen festgelegt. Im Zweifelsfall ist die englische Fassung des Kodex ausschlaggebend. Parallel zum Welt Anti-Doping Kodex wurden bisher vier internationale Standards entwickelt. Der Standard Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden legt die Kriterien und Schritte zur Erstellung der Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden fest, die für das Vorliegen eines Dopingvergehens herangezogen werden. Die Liste sieht auch vor, dass die Anwendung von Substanzen im Graufeld (z.b. Koffein) überwacht wird. Die Verfahrensweise für eine therapeutisch begründete Anwendung verbotener Wirkstoffe und Methoden ist in einem weiteren Standard (Therapeutic Use Exemptions Standards = TUE) geregelt. Einheitliche Regelungen wurden auch für die Kontrolle gesetzt. Schließlich sind die Grundsätze für eine Erstakkreditierung und für die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen der Dopingkontrolllaboratorien (Laboratory Accreditation Requirements and Operating Standards = LAROS) festgelegt. Diese Standards wurden nach mehreren Abstimmungsrunden von der WADA in Kraft gesetzt. Sie sind, wie der Kodex, in ihrer Gesamtheit verbindlich. Ihre Herauslösung aus dem Kodex ist maßgeblich durch ihren technischen Gehalt begründet. So ist nun international ein Standardwerk verfügbar, dessen Anerkennung durch die Sportinstitutionen oder Anti-Doping-Organisationen weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnen kann.

119 3 Die Welt Anti-Doping Konvention Der Kampf gegen das Doping wurde immer als Aufgabe der Staaten weltweit und des Sports verstanden. Aus übergeordneten völkerrechtlichen Gesichtspunkten ist es nicht geboten, dass die Staaten den WADC unterzeichnen. Deshalb wurde bereits im Vorfeld der 6. Welt-Konferenz gegen Doping in Kopenhagen im März 2003 eine Deklaration der Staaten verabschiedet, sich intensiv darum zu bemühen, eine Anti-Doping Konvention zur Stärkung des WADC zu entwickeln. Ein staatliches internationales Abkommen soll den WADC flankieren, damit sowohl staatliche Stellen als auch die Sportinstitutionen harmonisch zusammenwirken können. Das Instrument, das die Entwicklung einer Welt Anti- Doping Konvention bewerkstelligen kann, ist die Kulturorganisation der Vereinten Nationen, die UNESCO mit Sitz in Paris. Grundlage dieser Welt Anti-Doping Konvention sollte die beim Europarat bestehende sein. Im Jahr 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland diese Konvention gezeichnet und dem Parlament wurde eine Gesetzesvorlage zur Ratifizierung unterbreitet. Das Parlament hat infolgedessen einen umfassenden Bericht über die Situation des Kampfes gegen Doping im wiedervereinigten Deutschland gefordert. Dieser Anti-Doping-Bericht war 1994 dem Parlament vorgelegt worden und nach dessen Abzeichnung auch die Konvention gegen Doping des Europarates ratifiziert worden. Die Europäische Union konnte sich für ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen Doping wegen mangelnder Zuständigkeit nicht in dem Maße wie der Europarat widmen. Sie hat jedoch, um deutlich zu machen, dass auch die Europäische Kommission diesem Problem eine große Bedeutung beimisst, einen Anti-Doping Verhaltenskodex entwickelt. In den Jahren 1999 bis 2001 hat sie darüber ein Pilotprojekt für Forschungen im Bereich des Anti-Dopings aufgelegt. Die Fortführung dieser Haushaltslinie in einem dritten Jahr scheiterte wiederum an der fehlenden Zuständigkeit der Europäischen Union für den Sport. Dies wird sich mit der Verabschiedung der Europäischen Verfassung rechtlich ändern. Allerdings einigten sich die für den Sport zuständigen Minister der Europäischen Union daraufhin, dass sie Repräsentanten zur WADA entsenden. Die Welt Anti-Doping Konvention wird ein weiteres wichtiges Instrument der weltweiten Harmonisierung der Dopingbekämpfung sein.

120 4 Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) Die Nationale Anti-Doping Agentur soll Abbild und damit zentraler Ansprechpartner der WADA auf nationaler Ebene sein 2. Wesentliche Voraussetzung für die Gründung der NADA war, dass die Bekämpfung des Dopings in Deutschland völlig unabhängig erfolgt. Deswegen wurde die Form einer unabhängigen, privaten Stiftung gewählt. Verschiedene Städte haben sich um den Sitz der NADA bemüht, den Zuschlag erhielt schließlich die Bundesstadt Bonn. Die NADA finanziert sich aus dem Stiftungsvermögen und weiteren Zuschüssen aus der Wirtschaft. Neben dem Bund beteiligen sich die für den Sport zuständigen Bundesländer an der Nationalen Anti-Doping Agentur. Weitere Geldgeber aus der Industrie konnten gewonnen werden: Deutsche Telekom, Deutsche Bank und Adidas. Weitere Stifter sind die Stadt Bonn, die Deutsche Sporthilfe, das Nationale Olympische Komitee für Deutschland und der Deutsche Sportbund. Das Kuratorium der Stiftung besteht aus geborenen und zu berufenden gekorenen Mitgliedern. Dieses Kuratorium wählt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben Expertengruppen zu seiner Beratung bilden und hauptamtliche Mitglieder einstellen. Die hauptamtlichen Mitarbeiter bilden eine Geschäftsstelle (Abb. 3). Die Aufgaben sind in der Satzung der Stiftung festgelegt. Neben grundsätzlichen Ausführungen wird eine nicht abschließende Liste von Aufgaben genannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports. Sie möchte das Fairplay im Sport durch geeignete pädagogische, soziale, medizinische, wissenschaftliche und sportliche Maßnahmen fördern, insbesondere 1. durch die Förderung und Koordinierung des Kampfes gegen Doping im Sport auf nationaler Ebene, insbesondere durch Einrichtung eines Dopingkontrollsystems innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen; 2. durch die Durchführung, Weiter- und Fortentwicklung des Dopingkontrollsystems, insbesondere der Herstellung und Durchsetzung der Kontrollmechanismen, Analyseverfahren, Dopingverbote, Sanktionskataloge und Disziplinarverfahren; 2 Wuttke, E. (2002). Zur Gründung der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) in Bonn. Zusammenstellung von Meldungen aus der Pressedokumentation des BISp (mit Kommentierung). Bonn.

121 3. durch die Zusammenarbeit, Beratung und Förderung der mit Dopingfragen befassten wissenschaftlichen, politischen und sonstigen Institutionen sowie Sportorganisationen; 4. durch die Förderung der internnationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung, insbesondere mit anderen Anti-Doping- Institutionen sowie durch Beratung und Hilfe für Länder, die zu einer eigenständigen Anti-Doping-Agentur nicht in der Lage sind; 5. durch die Erstellung und Verbreitung von Aufklärungs- und Erziehungsmaterial zur Problematik des Dopings im Sport; 6 durch die Erziehung und Unterhaltung eines Sportschiedsgerichts in den Fällen der Ziffer 2; 7. durch die Tätigkeit als Beratungs- und Auskunftsstelle für Sportler, Sportlerinnen und Sportverbände in Dopingfragen sowie ähnliche Aufgaben. STIFTUNG NADA (Nationale Anti-Doping Agentur) NADA-Kuratorium NADA-Vorstand NADA-Geschäftsstelle Arbeitsgruppe Medizin Arbeitsgruppe Recht Arbeitsgruppe Erziehung Nationaler Anti-Doping Kodex Abb. 3: Struktur der Stiftung Nationalen Anti-Doping Agentur

122 Die Nationale Anti-Doping Agentur hat verschiedene Aufgaben, die sie in einem eigenen nationalen Anti-Doping Kodex regeln will. Welche Regelungsinhalte darin enthalten sein könnten, lässt sich aus den satzungsmäßigen Aufgaben ableiten (Abb. 4). Nationaler ANTI-DOPING Kodex Förderung und Koordinierung des Kampfes gegen das Doping in Deutschland Dopingkontrollsystem innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen Sportschiedsgericht Internationale Kooperation Beratungsstelle für Sportler und Athleten Erstellung und Verbreitung von Aufklärungs- - und Erziehungsmaterial Abb. 4: Mögliche Inhalte eines Nationalen Anti-Doping Programms Als zentrale Aufgabe wird die gesamte Kontrolltätigkeit im Wettkampf und außerhalb von Wettkämpfen gesehen. Darüber hinaus ist die baldige Einrichtung eines Sportschiedsgerichtes unerlässlich. Der WADC sieht ein solches Gericht ausdrücklich vor. Mit der Zeichnung des Kodexes kann eine solche Aufgabe nicht mehr warten, sondern muss unverzüglich angegangen werden. 5 Das Netz der Dopingbekämpfung in Deutschland Die Dopingbekämpfung in Deutschland lag in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts vorrangig in den Händen der Sportverbände selbst. Unterstützt wurden die Sportverbände materiell und ideell vom Bund, dem Deutschen Sportärzteverband, dem Deutschen Sportbund, dem Leiter des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln, Professor Donike und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), das die Finanzierung der Analysen der Dopingkontrollproben gewährleistete. Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde die Anti-Doping-Kommission beim Deutschen Sportbund in Kooperation mit dem Nationalen Olympischen Komitee 1991 gebildet. Nach seiner Reakkreditierung 1993 kam das Institut für Dopinganalytik und

123 Sportbiochemie in Kreischa hinzu. Das Netz hatte somit mehrere Knotenpunkte erhalten, die Durchschaubarkeit der Dopingbekämpfung für Dopingwillige wurde schwieriger. Im Jahr 2001 wurde der Erlass über das BISp neu gefasst 3. In diesem Erlass wird u.a. ausgeführt, dass im Rahmen der wissenschaftlichen Zweckforschung auf dem Gebiet des Sports Maßnahmen zur Dopingbekämpfung zu veranlassen und zu koordinieren sind, soweit keine andere Stelle zuständig ist. Die Aufgabenteilung zwischen BISp und ADK blieb davon im Wesentlichen unberührt. Mit der Auflösung der ADK und der Errichtung der Stiftung Nationale Anti-Doping Agentur im Juli 2002 hat das BISp einen neuen Partner erhalten. Im Gegensatz zur ADK ist die NADA allerdings nach Paragraph 2 ( Stiftungszweck ) der Verfassung der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland umfassend für die nationalen Aufgaben in der Dopingbekämpfung zuständig. Das frühere Netz der Dopingbekämpfung in Deutschland verdichtet sich nun zu einem Knotenpunkt, von dem die Impulse ausgehen. Die Sportverbände werden dadurch von Kontrolltätigkeit und Schiedsgerichtsbarkeit entlastet. Mit der NADA gibt es für das BISp einen neuen Partner; hier gilt es Aufgabenabgrenzungen noch zu schärfen. In jedem Falle wird das BISp im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten mit der NADA partnerschaftlich zusammenarbeiten. 3 Erlass über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Neufassung des Errichtungserlasses vom 1. Juli 2001 (GMBl, S. 410).

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