Aktuelle Rahmenbedingungen und Situation der Biokraftstofferzeugung in Deutschland 9. Fachtagung Kraftstoff Pflanzenöl l am 29.10.2010 in Pillnitz 1. November 2010 Martina Marx
Gliederung 1. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Biokraftstofferzeugung auf EU-Ebene 1.1 Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 1.2 Richtlinie 2009/30/EG (Spezifikationen für Biokraftstoffe; Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der THG-Emissionen 2. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Biokraftstofferzeugung in Deutschland 2.1 Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien 2.2 Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung 2.3 Besteuerung 2.4 Nachhaltigkeitsverordnungen 2.5 Sonstige Regelungen 3. Situation der Biokraftstofferzeugung in Dtl. 4. Handlungsbedarf/Fazit 2 Foto: Matthes (SMUL)
1. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Biokraftstofferzeugung auf EU-Ebene Ebene 1.1 Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung F der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Ziele bis 2020: Anteil erneuerbarer Energien in der Gemeinschaft am Endenergieverbrauch = 20 % aber: differenzierte verbindliche nationale Gesamtziele der EU-Mitgliedstaaten, die von 10 % für Malta bis 49 % für Schweden reichen. Zielvorgabe für Deutschland: 18 % Anteil von Biokraftstoffen am Benzin- und Dieselkraftstoffverbrauch = 10 % = ein von allen Mitgliedstaaten zu erreichendes verbindliches Mindestziel, das kosteneffizient verwirklicht werden sollte. aber: Der verbindliche Charakter des Biokraftstoffziels ist lt. RL nur angemessen, sofern die Herstellung auf nachhaltige Weise erfolgt, Biokraftstoffe der zweiten Generation kommerziell zur Verfügung stehen und die Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Ottound Dieselkraftstoffen entsprechend geändert wird, um geeignete Beimischungsverhältnisse zu ermöglichen. 3
Deshalb gilt: Das verbindliche Ziel von 10 % sollte daher als der Anteil des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor definiert werden, der insgesamt aus erneuerbaren Quellen zu decken ist und nicht allein aus Biokraftstoffen. Deckung des Ausbauziels z. B. durch: Biokraftstoffe (synthetische Biokraftstoffe und Biokraftstoffe aus Reststoffen können für das Ausbauziel doppelt angerechnet werden), Strom aus Erneuerbaren Energien in Elektrofahrzeugen (2,5-fache Anrechnung für das Ausbauziel möglich), Wasserstoff aus Basis Erneuerbarer Energien (Anrechnung noch unklar). 4
Zeitplan zur Umsetzung der EU-RL 2009/28/EG 1. Mai 2009 Inkrafttreten der EU-RL 2009/28/EG 30. Juni 2009 EU legt Mustervorlage für Nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien (NREAP) Dezember 2009 5 Frist für Vorausschätzung der EU-Mitgliedstaaten zur Nutzung der flexiblen Kooperationsmechanismen 30. Juni 2010 Frist für EU-Mitgliedstaaten, Nationale Aktionspläne mit Zielen und Zwischenzielen für 2012, 2014, 2016 und 2018 vorzulegen; bislang haben 19 Mitgliedstaaten Aktionspläne vorgelegt (Stand 10/2010) Ende 2010 Dezember 2010 Evaluation der Aktionspläne durch EU-Kommission Frist für Umsetzung der EU-RL in nationales Recht (inkl. Nachhaltigkeitskriterien (vgl. Art. 15-17)) 30. Juni 2011 Vorlage des ersten Umsetzungsberichtes der Mitgliedstaaten, danach alle zwei Jahre Sämtliche Dokumente zur RL können k auf der von der Europäischen Kommission eingerichteten Transparenzplattform eingesehen werden. http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency_platform/transparency_platform_en.htm
1.2 Richtlinie 2009/30/EG (Spezifikationen für f r Biokraftstoffe; Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der THG-Emissionen Emissionen) Wesentliche Regelungen: 1. Mitgliedstaaten können zulassen, dass Dieselkraftstoff mit einem Gehalt an Fettsäuremethylester (FAME) von mehr als 7 % in Verkehr gebracht wird. 2. Zügige Erstellung einer Norm, die die Beimischung höherer Anteile von Biokraftstoffkomponenten zu Dieseltreibstoff ermöglicht, und insbesondere eine Norm für B 10 zu entwickeln. 3. Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass bis 2013 auch Ottokraftstoff mit einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 % und einem maximalen Ethanolgehalt von 5 % zur Verfügung steht = Klausel für Alt-PKW-Bestand. 4. Festlegung der maximal zulässigen Dampfdruckabweichung für Ottokraftstoffgemische, die Bioethanol enthalten (Beimischung bis 10 % Bioethanol möglich). 5. Senkung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen pro Energieeinheit der Kraftstoffe oder Energieträger um bis zu 10 % bis 2020. 6. Biokraftstoffproduktion ist an die Kriterien der Nachhaltigkeit geknüpft (analog EU-RL 2009/28/EG). 7. Regelungen zur Berechnung der Lebenszyklus-THG-Emissionen von Biokraftstoffen (Werte sind identisch mit den Default-Werten der Biokraft-NachhV). 6
2. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Biokraftstofferzeugung in Deutschland 2.1 Nationaler Aktionsplan für f r erneuerbare Energien Nationaler Aktionsplan wurde im August 2010 beschlossen und setzt die Vorgaben der EU-RL 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-RL) um (entspr. zentraler Berichtspflicht). Verbindliches Ziel von 18 % EE am Endenergieverbrauch gemäß EU-Richtlinie 2009/28/EG wird voraussichtlich um 1,6 % übertroffen und beträgt somit 19,6 %. Aktionsplan enthält Maßnahmen und Instrumente der Bundesregierung zur Zielerreichung; exemplarisch wird auf regionale und lokale Maßnahmen hingewiesen. Bisherige Sektorziele und Schätzungen gemäß nat. Aktionsplan Wärme und Kälte Sektoren Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch gesamt Bisherige Zielsetzung der Bundesregierung bis 2020 18 % (lt. EU-RL EE) 14,0 % Schätzungen/Erwartungen lt. nationalem Aktionsplan bis 2020 19,6 % 15,5 % Elektrizität Verkehr 30,0 % 10 % (lt. EU-Ziel) 38,6 % 13,2 % 7
Erwarteter Zielpfad für Energie aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr in Deutschland 45 40 Prozent 35 30 25 20 15 Wärme-/Kältesektor Elektrizitätssektor Verkehrssektor Gesamtanteil erneuerbarer Energien 10 5 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 8 Quelle: Maier-Staud (MLULR Schleswig-Holstein)
2.2 Energiekonzept für f r eine umwelt- schonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung Bundesministerium für f r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Der Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien verlangt einen Umbau der Energiestrukturen in Deutschland. Bis zum Jahr 2050 muss es gelingen, den Treibhausgas- Ausstoß in Deutschland um mindestens 80 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Ziel ist, dass Dtl. eine der effizientesten und umweltfreundlichsten Volkswirtschaften der Welt wird bei wettbewerbsfähigen Preisen und einem hohen und breiten Wohlstandsniveau Die neun Handlungsfelder des am 28.09.10 beschlossenen Konzeptes: 1. Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung 2. Schlüsselfrage Energieeffizienz 3. Kernenergie und fossile Kraftwerke 4. Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien 5. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen 6. Herausforderung Mobilität 7. Energieforschung für Innovationen und neue Technologien 8. Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext 9. Akzeptanz und Transparenz 9
Handlungsfelder des Energiekonzeptes - Biokraftstofferzeugung betreffend Erneuerbare Energien als eine tragende Säule S zukünftiger Energieversorgung Nachhaltige und effiziente Nutzung der Bioenergie Ausbau der Bioenergie in allen drei Nutzungspfaden Wärme, Strom und Kraftstoff. Biomassenutzung sollte in allen Verwendungsbereichen an angemessene Effizienz-, THG- Reduktionskriterien geknüpft werden. Evaluierung der NachhV in Dtl.; Vorschlag für weitere Maßnahmen im europäischen und internationalen Kontext. Einsatz der Bundesregierung auf EU-Ebene für Ausdehnung der Nachhaltigkeitsanforderungen auf alle Bioenergieträger. Stärkung der Rolle von Biogas als Kraftstoff und im Wärme- und Stromsektor. 10
Herausforderung Mobilität Elektromobilität stärken; 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020, 6 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2030 darauf aufbauend: Änderung verschiedener gesetzlicher Rahmenbedingungen. Förderinitiative, um Technologien zur Produktion von BtL-Kraftstoffen früher marktreif zu machen. Steigerung der Biokomponenten in Kraftstoffen. anspruchsvollere Ausgestaltung der Zielvorgaben zur Dekarbonisierung. Automobil- und Kraftstoffindustrie sollen Voraussetzungen schaffen für Einsatz und Nutzung von Benzin- und Dieselkraftstoffen, deren biogener Anteil über 10 % bzw. 7 % hinausgeht. Anrechnung der Co-Hydrierung auf die Quote. Prüfung, wie der Einsatz von Biokraftstoffen auf den Bahnverkehr und die Schifffahrt weiter ausgedehnt werden kann. Erarbeitung einer Kraftstoff- und Mobilitätsstrategie in 2011. 11
2.3 Besteuerung Rechtliche Rahmenbedingungen 1. Energiesteuergesetz (seit 01.08.2006 in Kraft) schrittweiser Abbau der steuerlichen Begünstigung von reinen Biokraftstoffen; ab 2014 voller Steuersatz auch für Biodiesel und reines Pflanzenöl; keine Steuer für synthetische Biokraftstoffe, E 85, Biomethan sowie Biokraftstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. 2. Biokraftstoffquotengesetz (seit 01.01.2007 in Kraft) Biokraftstoffe, die zur Erfüllung der Mindestquoten eingesetzt werden, unterliegen dem vollen Steuersatz. Problem: Ab 01.01.2012 darf Biodiesel aus tierischen Fetten nicht mehr auf die Quote angerechnet werden (vgl. 37a + b des Bundes-ImissionsschutzG). 12
3. Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (seit Juni 2009 in Kraft) Absenkung des Gesamtquotenanteils von Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt: - auf 5,25 % in 2009 (anstelle ursprünglich 6,25 %), - auf 6,25 % in 2010 bis 2014 (anstelle 6,75 % bis 8 % bis 2015). Reduzierung der Unterquote für Bioethanol im Benzin ab 2010 auf 2,8 Kal. % (anstelle 3,6 %) und rückwirkende Reduzierung der Energiesteuer für reinen Biodiesel um 3 Ct./l. Ersatz der kalorischen Mindestanteile ab 2015 durch eine Klimaschutzquote zur Reduzierung der THG-Emissionen durch Biokraftstoffe um: 3,0 % ab 2015 THG-Minderungspotenzial = 35 % 4,5 % ab 2017 THG-Minderungspotenzial = 50 % 8,57 % Vol.-anteil, 9,00 % Vol.-anteil, 7,0 % ab 2020 THG-Minderungspotenzial = 60 % 11,70 % Vol.-anteil. 13
Wachstumsbeschleunigungsgesetz (seit 01.01.2010 in Kraft): Steuersätze: tze: Biodiesel 2010 2011 2012 2013 2014 Pflanzenöl 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Steuersätze lt. Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (Juni 2009) in Cent/Liter 24,50 30,41 42,22 45,03 45,03 26,33 33,22 45,03 45,03 45,03 Neu: Steuersätze lt. Wachstumsbeschleunigungsgesetz (Januar 2010) in Cent/Liter 18,60 18,60 18,60 45,03 45,03 18,46 18,46 18,46 45,03 45,03 14
2.4 Nachhaltigkeitsverordnungen Umsetzung der EU-RL 2009/28/EG in nationales Recht: Biomassestrom-NachV (seit 24.08.2009 in Kraft) Biokraftstoff-NachV (seit 02.11.2009 in Kraft) Scharfstellung der VO ab 01.01.2011. Verordnungen gelten für Biomasse, wenn eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote bzw. eine steuerliche Ermäßigung oder Vergütung nach dem EEG erfolgen soll. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen (Nachhaltigkeitskriterien): Der erzeugte Biokraftstoff bzw. das erzeugte Pflanzenöl, welches in Blockheizkraftwerken zur Verstromung eingesetzt wird, müssen gegenüber fossilen Energieträgern ein Treibhausgasminderungspotenzial von 35 % aufweisen (ab 2017: 50 %, ab 2018: 60 %), Einhaltung ökologischer Anforderungen (Ausschluss/Schutz von Flächen mit hohem Naturschutzwert wie Regenwälder, Feuchtgebiete), lückenlose Herkunftsnachweise (Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse muss mit Zertifikaten über den gesamten Lebenszyklus (Anbau, Transport, Herstellung) belegt werden). Der Nachweis dieser Anforderungen erfolgt mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen; Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat bislang REDcert und ISCC als Z-Systeme und 21 Z-Stellen anerkannt. 15
Erreichte THG-Minderung [in %] bei der Herstellung flüssiger Biomasse zur Verstromung gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 85 gco 2 /MJ gem. BioSt-NachV 2010 2017 2018 hergestellte flüssige Biomasse reines Sojaöl reines Palmöl reines Rapsöl 46 % 58 % 70 % 0 10 20 30 40 50 60 70 80 THG-Minderung [in %] 16
Erreichte THG-Minderung [in %] bei der Herstellung von Biodiesel gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 83,8 g CO 2 /MJ gem. Biokraft-NachV reines Rapsöl hydr. Palmöl** hydriertes Palmöl hydriertes Rapsöl Biodiesel aus pflanzl./tier. Abfallöl Biodiesel aus Palmöl** Biodiesel aus Palmöl* Biodiesel aus Sojabohnen Biodiesel aus Raps 26 % 19 % 31 % 38 % 57 % 65 % 47 % 56 % 83 % * Prozess(brennstoff) nicht spezifiziert ** Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 2010 2017 2018 THG-Minderung [in %] 17
80 70 60 50 Erreichte THG-Minderung [in %] bei der Herstellung von Bioethanol gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 83,8 g CO 2 /MJ gem. Biokraft-NachV THG-Minderung 69 % 71 % 2018 52 % 2017 47 % 49 % 40 2010 34 % 30 20 16 % 10 0 Ethanol aus ZR Ethanol aus Weizen * Ethanol aus Weizen (Erdgas in konventioneller Anlage) Ethanol aus Weizen (Erdgas in KWK-Anlage) Ethanol aus Weizen (Stroh in KWK-Anlage) Ethanol aus Mais, in EU prod. (Erdgas in KWK- Anlage) Ethanol aus Zuckerrohr * PBS nicht spezifiziert (Prozessbrennstoff) 18
Erreichte THG-Minderung [in %] bei der Herstellung von Biogas als Kraftstoff gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 83,8 g CO 2 /MJ gem. Biokraft-NachV Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 82 % Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 81 % Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 73 % 19 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 2010 2017 2018
2.5 Sonstige Regelungen Kraftstoffnormen Benzin: Qualitätsnorm DIN EN 228: erlaubt Beimischung von max. 5 Vol-% Bioethanol (E 5) = 3,25 % energetisch ab 01.01.2011: Zulassung von E 10 Diesel: Qualitätsnorm DIN EN 590: erlaubt Beimischung von max. 5 Vol-% Biodiesel (B 5) = 4,4 % energetisch seit 30.01.09: Qualitätsnorm DIN EN 51628: erlaubt Beimischung von max. 7 Vol-% Biodiesel (B 5) = 6,3 % energetisch Qualitätsnorm DIN EN 14214: Biodiesel in Reinform (B 100) Pflanzenöl: seit Juli 2010: Qualitätsnorm DIN 51605: rechtsverbindliche Norm für die Produktion und Vermarktung von Rapsöl als Kraftstoff 20
3. Situation der Biokraftstofferzeugung in Dtl. Anteil der Biokraftstoffe am deutschen Primärkraftstoffverbrauch ist nach Angaben der Agentur für Erneuerbare Energien rückläufig! 2006 6,3 % 2007 7,3 % 2008 5,9 % 2009 5,5 % Aufgrund der Steuererhöhung bis zum Jahr 2009 konnten Biodiesel und reines Pflanzenöl nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber fossilem Diesel angeboten werden. Senkung der Mindestquoten hat zum Rückgang bzw. zur Stagnation der Biodieselproduktion geführt. Wirtschaftlichkeit eines Großteils der Biodieselanlagen und dezentralen Ölpressen ist nicht mehr gegeben Einstellung der Produktion, Insolvenzgefahr! Auch Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat keine Abhilfe schaffen können. 21
Biokraftstoffproduktion in Deutschland Kraftstoff Produktionskapazität Produktionsanlagen Jahr Tankstellennetz Verbrauch Biodiesel ca 50 Biodieselanlagen, Auslastung ca. 50 %; 2006 2007 3,5 Mio. t 4,8 Mio. t 2,5 Mio. t 3,2 Mio. t ca. 1.900 (B 100) 2008 4,8 Mio. t 2,7 Mio. t ca. 250 2009 4,9 Mio. t 2,5 Mio. t < 200 Pflanzenöl ca. 600 dezentrale Ölmühlen (Prod. überwiegend eingestellt) 2006 2007 2008 2009 0,7 Mio. t 0,7 Mio. t 0,6 Mio. t 0,6 Mio. t 0,7 Mio. t 0,7 Mio. t 0,4 Mio. t 0,1 Mio. t ca. 250 Bioethanol ca. 10 Bioethanol- Anlagen 2006 2007 2008 2009 0,5 Mio. t 0,6 Mio. t 0,85 Mio. t 1,0 Mio. t 0,5 Mio. t 0,5 Mio. t 0,6 Mio. t 0,9 Mio. t Ca. 200 für reines Bioethanol (E 85) 22 Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien, 2010
23
Aussagen im Biokraftstoffbericht 2009 Gemäß 50 EnergieStG darf die Steuerentlastung nicht zu einer Überkompensation der Mehrkosten im Zusammenhang mit der Erzeugung der Biokraft- und Bioheizstoffe führen. Deshalb legt Bundesregierung seit 2005 dem Bundestag jährlich bis zum 1.09. einen Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe vor. Im Falle einer Überkompensation ist eine Anpassung der Steuerbegünstigung für Biokraftund Bioheizstoffe entsprechend der Entwicklung der Rohstoffpreise an die Marktlage vorzuschlagen. Überkompensation (+) bzw. Unterkompensation (-) in Cent/Liter im Zeitraum 01/09 bis 06/10 Kraftstoff Biodiesel Pflanzenöl (Integrierte) Großanlage 1) 01/09 bis 12/09-7,99 +0,55 24 01/10 bis 06/10 +1,68 +10,22 (nicht integrierte) Großanlage 01/09 bis 12/09-6,65-01/10 bis 06/10-3,41 - Kleinanlagen 2) 01/09 bis 12/09-17,99 3) -16,65 4) -4,45 01/10 bis 06/10-8,32 3) -13,41 4) +5,22 1) Großanlage: Kapazität > 50.000 t/a 2) Kapazität < 50.000 t und > 1.000 t/a 3) integr. Anlage 4) nicht integr. Anlage Fazit: Bundesregierung sieht gegenwärtig von gesetzgeberischen Maßnahmen ab, obwohl insbesondere Biodiesel eine starke Unterkompensation aufweist.
Aktuelles aus der Politik Beschluss der Agrarministerkonferenz (06.10. bis 08.10.2010 in Lübeck) TOP 35: Rahmenbedingungen für künftige Bioenergienutzung Beschluss: 1. Die Agrarministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zum Sachstand der DBFZ-Studie zur Nutzung tierischer Nebenprodukte als Biodiesel zur Kenntnis. 2. Die Agrarministerkonferenz verweist auf ihren Beschluss vom 30. April 2010, dass auch tierische Nebenprodukte der Kategorien I und II zur Biodieselproduktion zugelassen werden sollen und der derzeit gesetzlich geregelte vollständige Ausschluss von tierischen Fetten (auch Kat III-Material) zur Biodieselproduktion ab 01.01.2012 rückgängig gemacht werden muss. Darüber hinaus sind die in der Studie gezogenen Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung der Hinweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nachwachsende Rohstoffe zu überprüfen und in der weiteren Verwendung ggf. zu korrigieren. Die Agrarministerkonferenz bittet die UMK, sich dieser Position anzuschließen, damit durch den Bund rechtzeitig die gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht werden können. 3. Das AMK-Vorsitzland wird gebeten, diesen Beschluss dem UMK-Vorsitzland zuzuleiten. 25
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoffen (BR-DRS 569/10 vom 15.10.2010) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Biokraftstoffen folgendermaßen anzupassen: 1. Feststellung, dass zur Erreichung des Ziels, im Jahr 2020 mindestens 10 % des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus EE bereitzustellen, die Biokraftstoffe eine entscheidende Rolle spielen. 2. Ausgestaltung der Regelungen zur Förderung von Biokraftstoffen derart, dass sichergestellt ist, dass der gesamte energetische Anteil der Biokraftstoffe im Verkehr im Jahr 2020 10 % beträgt, sofern bis 2014 absehbar ist, dass andere EE im Verkehr keinen nennenswerten Beitrag zur Zielerreichung bis zum Jahr 2020 beisteuern können Berücksichtigung von Biokraftstoffen in der Beimischung als auch Biokraftstoffe in Reinform. 26
Fortsetzung zum Entschließungsantrag 3. Gestaltung der Besteuerung der Biokraftstoffe in Reinform derart, dass diese durch eine Kaufanreizwirkung für den Verbraucher neben der Beimischungsquote ebenfalls wirksam zur Erreichung des Zehn-Prozent-Ziels im Jahr 2020 beitragen. Ausschöpfung der EU-rechtlichen Möglichkeit einer Steuerermäßigung für Biokraftstoffe zur Kompensation der Mehrkosten bei deren Erzeugung. Unterscheidung bei Pflanzenölkraftstoff zwischen großen, industriellen Ölmühlen und bäuerlich betriebenen, dezentralen Anlagen. 4. Beibehaltung der Steuerbegünstigung für besonders förderungswürdige Biokraftstoffe (E 85, Biomethan, BtL sowie Ethanol aus Cellulose) über das Jahr 2015 hinaus. 5. Aufnahme von Informationen über den Stand der Entwicklung von EE im Verkehrssektor in den jährlich zu erstellenden Biokraftstoffbericht oder hierzu jährlich eine gesonderte Veröffentlichung vorzunehmen. 6. Die für den Biokraftstoffbereich notwendigen Nachhaltigkeitsregelungen sind gemeinschaftsfreundlich zu gestalten, um Handelshemmnisse zu vermeiden. 27
4. Handlungsbedarf/Fazit Stärkung dezentraler Ölpressen Umsetzung der Entschließung des Bundsrates Unterscheidung zwischen großen, industriellen Anlagen und kleinen, dezentralen Anlagen bei der Überkompensationsberechnung. Schaffung von Erleichterungen bei der Zertifizierung. Prüfung von Möglichkeiten, die Anforderungen für Qualitätsanalysen anzupassen (Aufwand, Anzahl ). Binnenschifffahrt als weiteren Zielmarkt für Biokraftstoffe erschließen bisherige Steuerbefreiung für die eingesetzten fossilen Kraftstoffe wirkt sich diesbezüglich hinderlich aus. Erhalt der Steuerbefreiung für RME und Pflanzenöl als Kraftstoff in der Land- und Forstwirtschaft Aber: aufgrund der gegenwärtigen Agrardieselregelung (kein Selbstbehalt, Wegfall der Obergrenze) dürften es Biokraftstoffe dennoch schwer haben, sich in genannten Bereichen behaupten zu können. Kopplung Hybridtechnologie in Nutzfahrzeugen mit Pflanzenölmotoren. Etablierung der Verwendung von Biogas als Kraftstoff. Optimierung der Verwertungslinien hinsichtlich Nachhaltigkeit (Default-Werte ). 28
Kontakt: Martina Marx Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Referat 33: Pflanzliche Erzeugnisse, Landwirtschaftlicher Ressourcenschutz 0351-5642333 0351-5642309 martina.marx@smul.sachsen.de Fotos: Dr. Grunert (LfULG) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29