Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus



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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staaisministerium für Untericht und Kultus, 80327 München Sammelanschrift Adressen entsprechend beiliegender Liste Ihr Zeichen / lhre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antvvort angeben) vt.3-5s5510-6.88301 München, 21.08.2013 Telefon: 089 2186 2391 Name: Herr Dr. Reichardt Ergänzungsprüfungen aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) am Ende des Wintersemesters 201312014 und am Ende des Sommersemesters 2014 Anlagen: 1 Merkblatt,,Latinum/Graecum" und 1 Merkblatt,,Kleines Latinum" Entsprechend 96 bzw. 97 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) finden neben den Latinumsprüfungen im Rah.men der Abiturprüfung die Ergänzungsprüfungen zum Enruerb des Latinums bzw. Graecums aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) sowie die Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) an den Universitätsorten jeweils auch zum Ende der Vorlesungszeit oder eines Semesters an vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus hierfür bestimmten Gymnasien statt. Es wird darauf hingewiesen, dass gesicherte Kenntnisse in Latein gemäß Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.02.2008 Nr. lll.10-5 S 4020-PRA.2516 (KWMBI Nr.5/2008 S. 37) auch durch die'erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität eingerichteten Kurs nachgewiesen werden können. Bewerber, die an einem Telefon: 089 21 86 0 Telefax: 089 2186 2800 e-mail: poststelle@stmuk.bayern.de lnternet: www.stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2. 80333 München U3, U4, U5, U6 - Ha'ltestelle Odeonsplatz

-2- universitären Kurs teilnehmen, legen die Prüfung.in der Regel an der Universität ab. Für das Ende des Wintersemesters 201 3t2}14sind bestimmt: Augsburg Gymnasium bei St. Anna Augsburg Gymnasium Neusäß Bamberg Herder-Gymnasium ForchhÖim E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg Bayreuth Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth (Kleines)Latinum: Graf-Münster-GymnasiumBayreutfr Eichstätt Reuchlin-Gymnasium lngolstadt Gabrieli-Gymnasium Eichstätt Erlanqen / Nürnberq / Fürth Helene-Lange-Gymnasium Fürth Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth München Maximiliansgymnasium München Gymnasium Oberhaching Gymnasium Ottobrunn Passau Gymnasium Leopoldinum Passau (Kleines)'Latinum: Gymnasium Vilshofen Regensburq Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg Gymnasium Burglengenfeld Würzburg Celtis-Gymnasium Schweinfurt Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg Für das Ende des Sommersemesters 2014 sind bestimmt: Augsburg Gymnasium bei St. Stephan Augsburg Gymnasium Königsbrunn Bamberq Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg Bavreuth Gymnasium Ghristian-Ernestinum Bayreuth

-3- Eichstätt (KIeines) Latinum: Richard-Wag ner-gym nasi um Bayreuth' Reuchlin-Gym nasium lngolstadt Willibald-Gymnasium Eichstätt Erlangen / Nürnberq / Fürth München Passau Reqensburq Würzburq Neues Gymnasium Nürnberg Pirckheimer-Gym nasium Nü1nberg Ludwigsgymnasium Mü nchen Gymnasium Kirchheim Viscardi-Gymnasium Fürstenfeldbruck Gymnasium Leopoldinum Passau Gymnasium U ntergriesbach Alb recht-altdorfer-gym nasium Regensburg Goethe-Gymnasium Regensbu rg Wirsberg-Gym nasi um Wü rzbu rg Siebold-Gymnasium Würzburg Ausländer können die Ergänzungsprüfung aus dem Lateinischen am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaatös Bayern (Pfänderstr. 6, 80636 München, Tel.: 089 I 20 20 83 0, Fax: 0 89 / 20 20'83 29) ablegen. Erqänzunqsprüfung zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums Rechtsgrundlagen (s.a. die Zusammenstellung unter: http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/fachinfo_latein_griechisch/index.shtml) - 96GSO - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20.12.2012 Az: Vl.3-5S 5510-6.133 551 (http://www.verkuendung-bayern.de/fllesikwmbl/2013/06la,rrmbl- 2013-06.pdf) Anforderungen (im Überblick) : - Schriftliche Prüfung (Prüfungsdauer 180 Min. I ca. 180 lateinische bzw. ca. 200 griechische Wörter) und mündliche Prüfung (Prüfungsdauer 20 Minuten I ca.50 latein. bzw. 60 griech. Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten). Die mündliche Prüfung ist mit Ausnahme des

-4- Falles, dass die schriftliche Prüfung mit,,ungenügend" bewertet wurde, zwingender Prüfungsbestandteil. Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung zählen bei der Gesamtnotenbildung im Verhältnis 2: 1; die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote,,ausreichend" oder besser lautet und wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note,,mangelhaft" erreicht wurde. Gefordertes Niveau: Nachweis der Fähigkeit, lateinische bzw. griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer in' haltlich anspruchsvolleren Cicero- bzw. Platon-Stelle in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Feststell u nqsprüfu ng zu m Nachweis gesicherter Lateinken ntn isse (= Kleines Latinum) Rechtsgrundlagen: - e7gso - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.02.2008 Nr. lll.10-5 S 4020-PRA.2516 (KWMBI Nr.5/2008 S. 36ff.), zuletzt geändert mit Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. April 2009 (KWMBI Nr.8/2009 S. 168) - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom20.12.2012 Az.: Vl.3-5S5510-6.133551 (http://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2013/06/kwmbl- 2013-06.pdf; Anforderungen (im Überblick) - Schriftliche Prüfung (Prüfungsdauer 120 Min. I ca'. l20lateinische Wörter) und mündliche Prüfung (Prüfungsdauer 20 Minuten / Textgrundlage ca. 50 latein. Wöfter / Vorbereitungszeit 30 Minuten). Die mündliche Prüfung ist zwingender Prüfungsbestandteil. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf Grund- und Überblickswissen und Grundfertigkeiten aus den Bereichen Sprache und Textarbeit sowie der römischen Literatur, Geschichte und Kultur und ihres Fortwirkens. - Schriftlicher-und mündlicher Prüfungsteil sind gemäß 97 Abs. 3 GSO zu gewichteni,, r Der Feststellungsprüfung liegt der Lehrplan des gewähtten Fachs für die betreffende Jahrgangsstufe 2ugrunde. zdie Feststellungsprüfung besteht aus einer sbhriftlichen und einer mündlichen Prüfung. sdie Ergebnisse der schriftlichen und mündli-

-E -Lrchen Prüfung zählen bei der Gesamtnotenbildung 2 : 1; die Prüfung ist bestandefi, wefifi,die Gesamtnote'ausreichend' oder besser lautet.' - Gefordeftes Niveau: Nachweis der Fähigkeit, lateinische Originaltexte im sprach I ichen Schwierigkeitsg rad i n haltl ich ei nfacherer Prosatextstellen in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (z.b.cäsar, Nepos). Als Hilfsmittel für die Ergänzungsprüfung zum Enryerb des Latinums bzw. Graecums und die Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse (= Kleines Latinum) ist eines der folgenden, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigten zweisprachigen Wörterbücher zugelassen: Für das Fach Latein: o Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1 993). Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, enryeiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/MünchenA/r/ien/Zürich1 983); auch: Neubearbeitung 2001 o Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994).. Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1994) o Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neübearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck 1987 [vergriffen]. Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke 2004-2006);. Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2007 o Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 201 2 (Neubearbeitung). Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009. Als zugelassene W-örterbücher für das Fach Griechisch gelten:. Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von W..Gemoll, Neuauflage MünchenAffien 19BB; auch: 10. Aufl. 2006. Benselers Griechisch-Deutsches Wörterbuch.

-6- Sollte ein Lehrer eines der betreffenden Gymnasien gleichzeitig als Leiter eines Vorbereitungskurses,für das Latinum bzw. Graecum oder das Kleine Latinum tätig sein, so kann er dem gemäß KMBek vom 20.12.2012 zu bildenden Prüfungsausschuss nicht angehören. Die Gymnasien können zu beiden Prüfungen nur Bewerber zulassen, 1. 2. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. laaa'r^[-^ t,^ 7,,1^^^'.^^ -..- r-t-i'.f. l-- tl*:------.'41 \rebuuiie ijiii zuiabsuug zur rrururrg ää üeä URiVCfSitd-tSOften SinCi jeweiis spätestens einen Monat vor Ende der vorlesungszeit des jeweiligen Semesters (also zu Beginn der zweiten Januarhälfte bzw. der zweiten Junihälfte) an das Gymnasium zu richten, an dem sich der Bewerber der Prüfung unterziehen will (Termin für die Vorlage der Gesuche um Zulassung zur Ergänzungsprüfung im Rahmen der Abiturprüfung ist der 15.01.). Folgende Unterlagen sind vorzulegen: 1. ein kurzer Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben über den studiengang, 2. 3. 4. eine lmmatrikulationsbesöheinigung bzw. ein Nachweis über den Hauptwohnsitz, eine Erklärung über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung und eine Erklärung, ob und ggf. wo und wann eine Ergänzungsprüfung bzw. Feststel lu n gsp rüfu ng bereits abgelegt wu rde. Bei der Ergänzungsprüfung (Latinum und Graecum) gemäß s 96 GSo und der Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse gemäß 97 GSO handelt es sich um zwei unterschiedliche staatliche Prüfungen. Daher kann jede der beiden Prüfungen einmal wiederholt werden. Dies gilt unbeschadet der Teilnahme an akademischen Prüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayer:ischen oder außerbayerischen Gymnasie.n ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personalausweis mit Lichtbild mitzubringen.

Die lnstitute für Klassische Philologie bzw. die zuständigen Fakultäten werden gebeten, ein Exemplar,dieses Schreibens zum Aushang zu brin en. gez. Dr. Kussl Ministerialrat

-1-. MERKBLATT LATINUM I GRAECUM Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache Stand: 01. August2013 Die Ergänzungsprüfungen aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) werden für Bewerber, die kein Gymnasium besuchen, in Bayerh während der Abiturprüfung im Mai / Juni eines jeden Jahres an jedem öffentlichen Gymnasium abgenommen, an dem Pflichtunterricht in Latein bzw. Griechisch angeboten wird. Außerdem finden zum Ende der Vorlesungszeit oder zum Ende eines jeden Semesfers an jeweils vom Staatsministerium für Unterrlcht und Kultus bestimmten Gym'nasien Ergänzungsprüfungen statt. Aus Anschlägen bei den lnstituten für Klassische Philologie, den entsprechenden Fachbereichen und Fakultäten bzw. über die Prüfungskanzleien der Universitäten kann jeweils ab September in Er-fahrung gebracht werden, welche Gymnasien für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit des folgenden Winter- und Sommersemesters ausgewählt wurden. An der Prüfung können Bewerber teilnehmen, 1. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder 2. die an einer bayörischen Hochschule immatrikuliert sind. Die Gesuche um Zulassung sind für. den Termin der Abiturprüfung bis 15. Januar eines jeden Jahres an das betreffende Gymnasium zu richten. Für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit der Semesfer müssen die Gesuche jeweils spätestens einen Monat vor dem Ende der Vorlesungszeit (also bis zum 15. Januar bzw. bis zum 15. Juni) dem Gymnasium vorliegen, das mit der Abnahme der Prüfungen beauftragt ist. Mit dem Gesuch um Zulassung haben die Bewerber folgende Nachweise vozulegen: 1. eine lmmatrikulationsbescheinigung bzw. einen Nachweis über den Hauptwohnsitz; 2. einen kuzen Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben über den Studiengang; 3. eine Erklärung über die Art der Vorbereitung; 4. eine Erklärung, ob und ggf. wo und wann eine Ergänzungsprüfung aus der lateinischen bzw. griechischen Sprache bereits abgelegt wurde. Die Ergänzungspirüfung kann grundsätzlich nur einmal wiederholt werden. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbayerischen Gymnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personalausweis mit Lichtbild mitzubringen.

-2- Für die Ergänzungsprüfung gelten folgende Anforderungen: Fähigkeit, lateinische bzw. griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero- bzw. Platon-Stelte in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hiezu werden Sicherheit in Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und Grundkenntnisse in der römischen bzw'. griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Die Ergänzungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen (Textumfang: etwa 180 lateinische bzw. 200 griechische Wörter / Arbeitszeit: 180 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 20 Minuten / ca. 50 latein. bzw. 60 griech. Wörter / Vorbereitungs2eit 30 Minuten) Teil. Die Einzelheiten sind durch 96 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) und Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20.12.2012 Nr. Vl.3-5 S 5510-6.133551 geregelt (KWMBI Nr. 6/2013 S. 78ff.). Als Hilfsmittel ist ein vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. Als genehmigte Wörterbücher gelten 1. für das Graecum'. Griechisch-deutsches Schul- und Handwörlerbuch von W. Gemoll, Neuauflage MünchenAffien 1988; auch: 10. Aufl. 2006; Benselers Griechisch-Deutsches Wörterbuch 2. für das Latinum: a a a a a Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1993) Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v^ E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuauflage (zuletä Berlin/MünchenAffien/Zürich1 983); auch: Neubearbeitung 2001 Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1 994) Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1 994) Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck'1 987 [vergriffen] Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke 2004-2006); Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2007 Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Nuflage2Al2 (Neubearbeitung) Langensbheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009. Ausländer können die Ergänzungsprüfung aus der lateinischen Sprache am Studienkolleg beiden Universitäten des Freistaates Bayern in München ablegen.

-1- MERKBLATT GeslcHERTe LaTEtNKENNTNtssE (= KlerNES LArruuru) Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein gemäß KMBek vom 15.02.2008 Nr. lll.10-5 S 4020-PRA.2S1G Stand: 01. August 20{3 Gesicherte Kenntnisse in Latein können gemäß Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.02.2008 Nr. lll.10-5 S 4020-PRA.2516 (KWMBI Nr.5/2008 S. 37) durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität eingerichteten Kurs nachgewiesen werden. Feststellungsprüfungen zum Nächweis gesicherter Kenntnisse in Latein gemäß 97 GSO (Kleines Latinum) werden für Bewerber, die kein Gymnasium besuchen, in Bayern auch an iedem öffenttichen Gymnasium abgenommen, an dem Pflichtunterricht in Latein angeboten wird. Über die Terminierung der Prüfungeh entscheiden die Gymnasien. Außerdem finden zum Ende der Vorlesungszeit oder zum Endeernes jeden Semesfers an jeweils vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten Gymnast'en Feststellungsprüfungen statt. Aus Anschlägen bei den Instituten für Klassische Philologie, den entsprechenden Fachbereichen und Fakultäten bzw. über die Prüfungskanzleien der Universitäten kann jeweils ab September in Erfahrung gebracht werden, welche Gymnasien für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit des folgenden Winter- und Sommersemesters ausgewählt wurden. An der Prüfung können Bewerber teilnehmen, 1. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder 2. die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. Die Gesuche um Zulassung für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit der Semester müss6n jeweils spätestens einen Monat vor dem Ende der Vorlesungszeit (a1so brs zum 15. Januar bzw. bis zum 15. Juni) dem Gymnasium vorliegen, das mit der Abnahme der Prüfungen beauftragt ist. Mit dem Gesuch um Zulassung haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen: 1. eine lmmatrikulationsbescheinigung bzw. einen Nachweis über den Hauptwohnsitz; 2. einen kurzen Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben ü'ber cien Studiengang; 3. eine Erklärung über die Art der Vorbereitung; 4. eine Erklärung, ob und ggf. wo und wann eine Feststellungsprüfung aus der lateinischen bereits abgelegt wurde.

-2- Die staatliche Feststellungsprüfung gemä!3 97 GSO kann grundsätzlich nur einmalwiederholt werden. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbayerischen Gymnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personalausweis mit Lichtbild mitzubringen. Für die Feststellungsprüfung gelten folgende Anforderungen: Fähigkeit, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhalflich einfacherer Prosatextstellen in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (2. B. Cäsar, Nepos). Die Feststellungsprüfung besteht aus einem sehriftliehen (Textumfang ca. 120 lateinigche Wörter / Arbeitszeit 120 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 20 Minuten / Textgrundlage ca. 50 latein. Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten) Teil. Die Einzelheiten sind durch 97 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), die Bekanntmachungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.02.2008 Nr. lll.10-s S 4O2O- PRA'2516 (KWMBI Nr.5/2008 S. 36ff.) und vom 20.12.2012 Nr. Vl.3-5 S S510-6.133551 geregelt (KWMBI Nr. 6t2013 S. 78ff.). Als Hilfsmittel ist ein vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigtes zweisprachiges wörterbuch zugelassen. AIs genehmigte wörterbücher gelten: o Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neud ruck (zuletzt Stuttgart 1 993) o Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, enrueiterte Neuauflage (zuletzt Ber- Iin/M ünche nwienlzürich 1 gb3) ; auch : Neubearbeitu ng 200 1 ' o Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletztwien/münchen 1 gg4) ' Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1 ee4) o Pons GlobalwÖrterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1g86; korrigierter Nachdruck 1 987 [vergriffen] Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / ltachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2OO3 (Nachdrucke 2004-2006);. Pons Wörterbuch für Schule und Studium, o Pons Wörterbuih für Schule und Studium, bearbeitung) o Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Auflage 2009. Latein-Deutsch, 1. Auflage 2007 Latein-Deutsch, 1. Auflage 2012 (Neu- Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, 1.