Mietspiegel 2005/2006



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Transkript:

Mietspiegel 2005/2006

Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart w eine neue Mietwohnung? einen Immobilienverkauf? eine neue Hausverwaltung? den Verkauf eines Erbteils? eine Eigentumswohnung? ein neues Büro? eine Kapitalanlage? ein Traumhaus? oder? Hildenbrandt Immobilien GmbH Gutenbergstraße 6 70176 Stuttgart Tel. 0711 / 66 79 0 Fax 0711 / 66 79 257 www.hildenbrandt.de Mitglied im IVD Wir finden die richtige Lösung Hildenbrandt IHR DENKPARTNER IN IMMOBILIENFRAGEN Mietshäuser verwalten, managen und renovieren Geballtes Wissen, 15 Jahre Erfahrung und ein Mitglied im IVD ständig steigender Verwaltungsbestand sind die Garanten für den Erfolg Ihrer Immobilie. VermögensManagement für Immobilien und Geldanlagen VEMA GmbH Gutenbergstraße 6 70176 Stuttgart Tel. 0711 6679 100 Fax 0711 6679 257 E-Mail: ht@ve-ma.de www.ve-ma.de

w Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart Inhaltsverzeichnis Seite Information und Beratung 4 Vergleichsmiete - Mieterhöhung 5 Funktion des Mietspiegels 6 Anwendung des Mietspiegels 7 Wohnlagen 7 Ausstattungsmerkmale 7 Vergleichsmiete bei Modernisierung 8 Ortsübliche monatliche Vergleichsmieten in i/m 2 für Wohnungen 10 Herausgeber: Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt und Amt für Liegenschaften und Wohnen Copyright beim Herausgeber Stuttgart 12/2004 Alle Rechte vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers diese Daten oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen zu speichern und anzubieten. Schutzgebühr: 5,00 i zuzüglich Versandkosten (1,50 i)

Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart w Qualifizierter Mietspiegel 2005/2006 der Landeshauptstadt Stuttgart Fortgeschrieben auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobenerhebung vom April 2004 Das Statistische Amt und das Amt für Liegenschaften und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart haben auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobenerhebung vom April 2004 den Mietspiegel 2005/2006 neu erstellt. Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein und der Mieterverein Stuttgart und Umgebung wurden beteiligt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Deshalb wird gesetzlich vermutet, dass die in diesem Mietspiegel enthaltenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Der Mietspiegel gilt von Januar 2005 bis Dezember 2006. Information und Beratung Auskünfte über den Mietspiegel geben: das Amt für Liegenschaften und Wohnen der Landeshauptstadt, Holzstraße 13, 70173 Stuttgart, Telefon (0711) 216-2214, 216-6582 oder 216-3420 Sprechzeiten: Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung; Für ihre Mitglieder 4 Der Mietspiegel 2005/2006 gibt das Mietpreisgefüge für frei finanzierte Wohnungen in Stuttgart bis zur Baualtersgruppe April 2004 wieder. Er ist nicht anwendbar zur Feststellung der Miethöhe von geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) der Haus- und Grundbesitzerverein Stuttgart e.v., Gerokstraße 3, 70188 Stuttgart, Telefon 2 10 48-0 der Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.v., Moserstraße 5, 70182 Stuttgart, Telefon 2 10 16-0 Appartements Informationen zum Mietrecht Unter einem Appartement ist eine abgeschlossene, nach 1960 eingerichtete, höchstens 40 m 2 große Wohnung mit besonders guten Ausstattungsmerkmalen zu verstehen. Neben separatem Bad bzw. Dusche mit WC ist eine vollständig eingerichtete Kochnische oder separate Kleinküche erforderlich. Von sonst üblichen Nebenpflichten wie Kehrwoche, Schneeräumen u.a. ist der Mieter eines Appartements befreit. Diese sind als Service- bzw. Dienstleistung durch den Vermieter zu erbringen oder zu veranlassen. können auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de abgerufen werden. Informationen zum Mietspiegel enthält die Broschüre Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unter www.bmvbw.de abgerufen werden kann. Komfortwohnungen mit repräsentativer Ausstattung Einfamilienhäuser und möbliert vermietete Wohnungen oder Zimmer sind im Mietspiegel ebenfalls nicht erfasst. Gleichwohl kann der Mietspiegel für die Ermittlung der Mietwerte mittelbar herangezogen werden. Erfahrungsgemäß liegen die Mietwerte von Einfamilienhäusern um bis zu 20 % über den im Mietspiegel ausgewiesenen Werten. Bei möbliert vermietetem Wohnraum ist der Mietwert der unmöblierten Wohnung festzustellen und mit einem entsprechenden Zuschlag nach dem Wert der Möblierung zu erhöhen. Zu berücksichtigen ist dabei die voraussichtliche Nutzungsdauer und eine angemessene Verzinsung des für die Möblierung eingesetzten Kapitals.

w Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart Vergleichsmiete - Mieterhöhung Nach 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Miete ist in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert. 2. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. 3. Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen (Kappungsgrenze). Mieterhöhungen wegen baulicher Änderungen oder der Erhöhung der Betriebskosten bleiben unberücksichtigt. Das Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter gegenüber in Textform zu erklären und zu begründen. Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf einen Mietspiegel ( 558 c, 558 d BGB), eine Auskunft aus einer Mietdatenbank ( 558 e BGB), ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder entsprechende Entgelte für mindestens drei vergleichbare Wohnungen. Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen die Angaben aus dem Mietspiegel auch dann zusätzlich mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Zur Begründung einer Mieterhöhung mit dem Mietspiegel genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Mietspiegelspanne liegt. Der Mieter hat zur Prüfung, ob er der verlangten Mieterhöhung zustimmen soll, eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens. Erteilt er die Zustimmung nicht, so kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten beim zuständigen Amtsgericht Klage erheben. Wirksamwerden der Mieterhöhung Hat der Mieter der Erhöhung zugestimmt, wird die erhöhte Miete vom Beginn des dritten Kalendermonats an geschuldet, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt. Für Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen gelten abweichende Vorschriften. 5 Gute Gründe, Mitglied im Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein zu werden. 1. Rechtsberatung: Kostenlose Auskunft und Beratung durch Fachjuristen in allen das Grundeigentum betreffenden Angelegenheiten, wie Mietrecht, Kündigungsschutz, Erschließungsbeiträge, andere Abgaben usw. Gegen geringe Gebühren werden über Mietinteressenten Auskünfte eingeholt. Auch in bautechnischen Fragen erfolgt kostenlose Beratung durch Architekten. 2. Steuerberatung: Kostenlose Beratung in allen steuerlichen Fragen, die das Grundstück betreffen, z.b. Einheitsbewertung, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Vermögenssteuer. 3. Miete: Hinweise und Berechnung der angemessenen Mieten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der Ertragslage, Vergleichsmieten aufgrund Mietwerttabelle. 4. Drucksachen: Verträge, Formulare für die ortsübliche Vergleichsmiete, Umlage der Betriebs- und Nebenkostenerhöhungen, Hinweisschilder, Hausordnung, Wirtschaftsbuch und andere Mietbroschüren. 5. Information: Ein eigenes Presseorgan sorgt dafür, dass die Mitglieder ständig über Probleme der Wohnungswirtschaft und ihrer zahlreichen Nebengebiete unterrichtet werden und von der Arbeit des Vereins, des Landesverbandes und des Zentralverbandes hören. 6. Politik: Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer braucht heute ein Instrument, welches ihm erlaubt, sich gegen Übergriffe, Angriffe und Verleumdungen nachdrücklich und wirkungsvoll zu verteidigen. Eine lückenlose Organisation sorgt für die Vertretung gegenüber den Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden. Auskünfte unter 0711/2104842/43 Haus und Grund Gerokstraße 70188 Stuttgart

Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart w Funktion des Mietspiegels Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die üblichen Entgelte in der Landeshauptstadt. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien, die sich aus Unkenntnis des örtlichen Mietniveaus ergeben können, zu vermeiden, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel stellt keine Preisempfehlung dar. Er ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Die Vereinbarungsfreiheit endet jedoch, wenn eine überhöhte Miete verlangt wird ( 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Nettomieten Die im Mietspiegel ausgewiesenen Mieten sind Nettomieten, in denen die ortsüblichen Betriebskosten nicht enthalten sind. Unter der Nettomiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der leeren Wohnung einschließlich des Mietausfallwagnisses, der Verwaltungskosten und der Aufwendungen für die Instandhaltung. Die Kosten für kleine Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen werden üblicherweise nach vertraglicher Vereinbarung von den Mietern übernommen. Betriebskosten Zu den Betriebskosten gehören insbesondere: Heizung Warmwasserversorgung Müllabfuhr Grundsteuer Gebäudeversicherung Schornsteinfeger Aufzug Gemeinschaftsantenne, Kabel- oder Satellitenanschluss Strom für Gemeinschaftsanlagen Hausmeister Gartenpflege Wasserversorgung Entwässerung. Soweit tatsächlich auf die Miete entfallende Betriebskosten in der vereinbarten Miete enthalten sind, können sie der Mietspiegelmiete hinzugerechnet werden. 6 Gehören Sie auch zu den Haus- und Wohnungseigentümern, die Geld verschenken? Ein Hauseigentümer, der sein Haus oder seine Wohnung so nebenher verwaltet, verschenkt Geld! Heute ist das Vermieten von Wohnungen und die Verwaltung eines Hauses zu einer Spezialwissenschaft geworden. Wer sich in allen Fragen betreffend Wirtschaftlichkeit Mietrechtsprechung Umlageberechnung Vorschriften bei Mieterhöhungsbegehren Rentabilität Reparaturen Instandsetzung Wohnungseigentum auskennt, braucht unsere Hilfe nicht. Sind Sie Fachmann in allen Fragen einer Hausverwaltung? Wenn nicht, verschenken Sie täglich Geld! Wir haben Fachleute, die Sie brauchen. Wir sparen für Sie Zeit und Geld. Sie widmen sich wieder ganz Ihrem Beruf, Ihrem Geschäft oder Ihrem verdienten Ruhestand, denn wir arbeiten für Sie. Hausverwaltung ist Vertrauenssache. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Anruf oder Postkarte genügt. Auch den An- und Verkauf von Immobilien erledigen wir gerne für Sie. Verwaltung von Mietshäusern und Wohnungseigentum sowie Immobilien-Vermittlung durch die Verwaltungs-GmbH des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins e.v. Gerokstr. 3 70188 Stuttgart Tel. 0711/21048-32 bis 35

w Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart Anwendung des Mietspiegels Der Mietspiegel umfasst Wohnungen mit drei verschiedenen Ausstattungsmerkmalen in vier verschiedenen Wohnlagen und fünf Baualtersgruppen. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete ist die jeweilige Wohnung nach diesen Merkmalen in das entsprechende Feld des Mietspiegels einzuordnen. In der Tabelle sind Mietspannen angegeben, um den Besonderheiten der einzelnen Wohnung Rechnung tragen zu können. Die Spannen drücken mögliche Qualitätsunterschiede in der entsprechenden Gruppe, nicht erfasste Qualitätsmerkmale der Wohnung (z.b. Lage der Wohnung im Haus), den unterschiedlichen Umfang von Modernisierungen und von der ortsüblichen Vertragsgestaltung abweichende Regelungen aus. Liegt eine Wohnung nach dem Baualter oder nach der Größe an der Grenze zweier Gruppen, so kann der Mietwert zusammen mit dem entsprechenden Wert der Nachbargruppe gebildet werden (Interpolation). Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete modernisierter Wohnungen wird auf die Hinweise auf Seite 8 verwiesen. Für die Baualtersgruppe ab Mai 2004 liegen noch keine Werte vor. Der Mietspiegel weist für diese Wohnungen daher keine Vergleichsmieten aus. Wohnlagen Einfache Wohnlage: Die einfache Wohnlage ist gekennzeichnet durch eine kompakte Bebauung mit wenig Freiflächen und/oder Belastungen von Industrie, Gewerbe oder Verkehr in nicht bevorzugten Wohngebieten. Hierzu gehört die Lage inmitten/oder im Windschatten von Industrie/Gewerbe, in dichter Bebauung oder mit unzureichender Besonnung und Durchgrünung. Mittlere Wohnlage: Die mittlere Wohnlage ist gekennzeichnet durch eine in der Regel kompakte Bauweise mit überwiegend geringen Freiflächen und mit durchschnittlicher Immissionsbelastung. Beispiele dafür sind Wohngebiete der Innenstadt und der alten Ortskerne in den Vororten außerhalb von Sanierungs- oder Modernisierungsgebieten, soweit die Wohnung nicht an einer Hauptverkehrsstraße liegt oder die Grundstücke größere Freiflächen haben. Wohnungen in mittlerer Wohnlage haben keine besonderen Vor- und Nachteile. Gute Wohnlage: Ruhige Wohnviertel mit aufgelockerter, zumeist offener Bauweise, überwiegend in Höhenund Halbhöhenlagen, ohne oder nur geringer Immissionsbelastung. Dazu gehören auch bevorzugte Wohnungen in ruhiger Innenstadtlage und Sanierungs- oder Modernisierungsgebieten oder Gebiete mit größeren Wohnobjekten mit starker Durchgrünung und Aussichtslage. Beste Wohnlage: Sehr ruhige Wohnlagen in aufgelockerter, in der Regel ein- bis dreigeschossiger Bauweise mit guter Durchgrünung des Wohngebiets, bevorzugter Wohnumgebung, ausreichender Infrastrukturausstattung und günstiger Lage zu Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausstattungsmerkmale Einfache Ausstattung: Wohnungen ohne Zentralheizung, ohne Teppich/Parkettfußboden, Küche ohne Fliesen, Versorgungs- und Elektroleitungen auf Putz. Mittlere Ausstattung: Wohnungen mit Bad (Dusche) oder Zentralheizung, Bad (Dusche) und/oder Küche sind gekachelt. Die Versorgungsleitungen liegen überwiegend unter Putz. Gute Ausstattung: Wohnungen mit Bad (Dusche) und Zentralheizung, Teppich- und/oder Parkettfußböden, Küche und Bad (Dusche) gekachelt, die Versorgungsleitungen unter Putz, Wohnungen entsprechen neuesten Ansprüchen an zeitgerechten Wohnraum. Mit Bad (Dusche) bedeutet das Vorhandensein eines Badezimmers mit einem Waschbecken und einer Badewanne oder Dusche. In den genannten drei Ausstattungsgruppen haben Bad (Dusche) und Zentralheizung eine besondere Bedeutung, müssen allerdings nicht die alleinige Voraussetzung für die entsprechende Eingruppierung sein. Entscheidend ist die Gesamtheit der Ausstattungsmerkmale. Eine überdurchschnittlich gut ausgestattete Altbauwohnung kann beispielsweise trotz fehlendem Bad (Dusche) und nicht vorhandener Zentralheizung durchaus der mittleren Ausstattungsgruppe zugeordnet werden, während eine Wohnung mit Bad, aber sonst einfacher Ausstattung, als zur einfachen Ausstattung gehörend angesehen werden kann. 7

Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart w Wir sorgen dafür, dass Ihre Miete nicht in den Himmel wächst. Vergleichsmiete bei Modernisierung Vergleichsmiete bei einfacher Modernisierung Grundsätzlich finden Modernisierungsmaßnahmen im Merkmal Ausstattung bzw. in der Mietpreisspanne ihren Niederschlag. Beispiel: Vor der Modernisierung galt einfache oder mittlere Ausstattung, unterer oder mittlerer Spannenwert; nach der Modernisierung wird die Wohnung nach der guten Ausstattung und dem mittleren oder ggf. oberen Spannenwert bewertet, sofern die hierfür maßgebenden Ausstattungsmerkmale gegeben sind. 8 Lernen Sie den Mieterverein kennen! 0711-210160 Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.v. Moserstr. 5, 70182 Stuttgart www.mieterverein-stuttgart.de Wir sind für den Mieter da. Ich wohne in der Stadt, - mitten im Grünen! FLÜWO...mein Zuhause! Vergleichsmiete bei umfassender Modernisierung Bei umfassender Modernisierung kann die Ermittlung der Vergleichsmiete in der Weise erfolgen, dass ein mittlerer Wert aus den Tabellenwerten der Baualtersgruppe des Baujahres und der Baualtersgruppe des Jahres der umfassenden Modernisierung gebildet wird. Umfassende Modernisierung ist zu unterstellen, wenn seit 1985 eine umfassende Erneuerung von Fenstern, Elektround Sanitärausstattung, Heizung und - sofern nicht schon bauseits vorhanden - Wärmedämmung erfolgt ist und die Baukosten hierfür mindestens ein Drittel derjenigen einer Neubauwohnung betragen haben. Es müssen Mindestkosten nach der untenstehenden Tabelle entstanden sein. Eigenleistungen werden bis zu 20 % der Fremd- und Materialkosten berücksichtigt. Vergleichsmiete bei neubaugleicher Modernisierung Sofern die durch eine darüber hinausgehende, neubaugleiche Modernisierung entstandenen Baukosten - bedingt durch damit verbundene Aus- oder Umbaumaßnahmen, z.b. Grundrissveränderungen, neue Decken und Böden - zwei Drittel der für einen Neubau aufzuwendenden Kosten übersteigen, können der künftigen Miete die in der zum Zeitpunkt der Modernisierung/des Ausbaus geltenden Baualtersgruppen für Neubauten ausgewiesenen Mietwerte zugrunde gelegt werden. Eigenleistungen werden bis zu 20 % der Fremd- und Materialkosten berücksichtigt. Wohnen ist Leben! In einer Wohnung mit großzügigen Grünanlagen und einer gewachsenen Nachbarschaft werden Ihre Wohnträume wahr. FLÜWO ermöglicht diesen Wunsch. Mit rund 8.800 Mietwohnungen in ganz Baden- Württemberg gehören wir zu den großen Wohnungsbaugenossenschaften im süddeutschen Raum. Gohlstraße 1 70597 Stuttgart Tel. (07 11) 97 60-0 Fax (07 11) 97 60-2 99 http://www.fluewo.de E-mail: info@fluewo.de Mindestbaukosten Mindestbaukosten ( /m 2 Wohnfläche) ( /m 2 Wohnfläche) Jahr der Modernisierung für umfassende für neubaugleiche Modernisierung Modernisierung (1/3 d. NB-Kosten) (2/3 d. NB-Kosten) 1985 bis 1987 265 530 1988 bis 1990 305 610 1991 380 760 1992 bis 2003 445 890

w Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart Umseitig genannte Mindestbaukosten können im Einzelfall um bis zu 20 % unterschritten werden, wenn die modernisierte Wohnung folgende Mindestausstattungsmerkmale erfüllt: Ausstattungsmerkmal (nach 1984 in allen Räumen eingebaut) Umfassende Modernisierung Neubaugleiche Modernisierung Isolier- oder Lärmschutzfenster Vollständige Erneuerung der Elektroinstallation Vollständige Erneuerung der Sanitärausstattung einschließlich Boden- und Wandfliesen im Bad Umfassende Erneuerung der Heizung Umfassende Wärmedämmung (sofern nicht bereits bauseits vorhanden) Aus- und Umbaumaßnahmen wie Grundrissveränderungen neue/neubaugleiche Böden Schallschutz nach neuem Standard 9 Beispiel zur umfassenden Modernisierung: Baualtersgruppe bis 1960, gute Lage, 61 bis 90 m 2 einfache Ausstattung, Mittelwert Baualtersgruppe 1990-2004, gute Lage, 61 bis 90 m 2 gute Ausstattung, Mittelwert 5,50 i 8,40 i Maßgebender Mittelwert: (5,50 + 8,40) / 2 = 6,95 i

Mietspiegel 2005/2006 der Landeshaupstadt Stuttgart w Ortsübliche monatliche Vergleichsmieten in i/m 2 für Wohnungen Lage Größe einfache Ausstattung Baujahr bis 1960 mittlere Ausstattung gute Ausstattung einfache 40* bis 60 m 2 5,10 bis 6,10 5,80 bis 6,80 6,35 bis 7,35 61 bis 90 m 2 5,00 bis 5,80 5,60 bis 6,60 6,10 bis 7,10 über 90 m 2 4,35 bis 4,95 5,10 bis 6,00 5,65 bis 6,45 mittlere 40* bis 60 m 2 5,25 bis 6,35 6,35 bis 7,15 6,75 bis 7,55 61 bis 90 m 2 5,05 bis 5,85 5,65 bis 6,65 6,50 bis 7,30 über 90 m 2 4,60 bis 5,40 5,10 bis 6,00 6,10 bis 6,80 gute 40* bis 60 m 2 5,30 bis 6,40 6,40 bis 7,30 6,90 bis 7,70 61 bis 90 m 2 5,10 bis 5,90 6,00 bis 6,80 6,65 bis 7,45 über 90 m 2 4,65 bis 5,55 5,40 bis 6,20 6,25 bis 7,05 beste 40* bis 60 m 2 5,95 bis 6,85 6,60 bis 7,50 7,30 bis 8,10 61 bis 90 m 2 5,60 bis 6,30 6,30 bis 7,10 7,05 bis 7,75 über 90 m 2 5,15 bis 5,95 6,00 bis 6,70 6,75 bis 7,45 Lage Größe Baujahr 1961 bis 1968 mittlere Ausstattung gute Ausstattung Baujahr 1969 bis1975 gute Ausstattung 10 einfache 40* bis 60 m 2 6,30 bis 7,30 7,05 bis 7,85 7,10 bis 8,00 61 bis 90 m 2 5,95 bis 6,95 6,65 bis 7,45 6,70 bis 7,50 über 90 m 2 5,45 bis 6,35 6,05 bis 6,95 6,10 bis 7,10 mittlere 40* bis 60 m 2 6,40 bis 7,30 7,05 bis 7,95 7,10 bis 8,00 61 bis 90 m 2 6,15 bis 6,95 6,65 bis 7,45 6,70 bis 7,50 über 90 m 2 5,50 bis 6,40 6,30 bis 7,10 6,65 bis 7,45 gute 40* bis 60 m 2 6,45 bis 7,35 7,15 bis 7,95 7,25 bis 8,35 61 bis 90 m 2 6,15 bis 6,95 6,90 bis 7,60 7,05 bis 7,85 über 90 m 2 6,05 bis 6,75 6,50 bis 7,20 6,85 bis 7,75 beste 40* bis 60 m 2 7,00 bis 7,80 7,45 bis 8,25 7,50 bis 8,50 61 bis 90 m 2 6,65 bis 7,45 7,15 bis 7,85 7,20 bis 8,10 über 90 m 2 6,25 bis 6,95 6,80 bis 7,50 7,10 bis 8,00 Lage Größe Baujahr 1976 bis 1990 Baujahr 1991 bis April 2004 gute Ausstattung gute Ausstattung mittlere 40* bis 60 m 2 7,10 bis 8,10 8,05 bis 9,25 61 bis 90 m 2 6,90 bis 8,00 7,55 bis 8,65 über 90 m 2 6,70 bis 7,80 7,40 bis 8,50 gute 40* bis 60 m 2 7,25 bis 8,35 8,25 bis 9,55 61 bis 90 m 2 7,10 bis 8,20 7,85 bis 8,95 über 90 m 2 6,90 bis 8,00 7,65 bis 8,75 beste 40* bis 60 m 2 7,55 bis 8,65 8,55 bis 9,85 61 bis 90 m 2 7,35 bis 8,55 8,10 bis 9,20 über 90 m 2 7,25 bis 8,35 7,95 bis 9,05 * Die Mieten für abgeschlossene Kleinwohnungen unter 40 m 2 Wohnfläche können über dem jeweiligen Tabellenwert liegen. Der Zuschlag beträgt 2,5 % bei 39 m 2 Wohnfläche und erhöht sich um jeweils 2,5 Prozentpunkte pro Quadratmeter geringerer Wohnfläche (5 % bei 38 m 2, 7,5 % bei 37 m 2 usw.). Der maximale Zuschlag beträgt 40 %.

Wohnen in einer starken Gemeinschaft Nutzen Sie unser Angebot für Ihre Lebensqualität! Seit über 85 Jahren sind wir stets ein kompetenter Partner für Wohnungsvermietung und Verwaltung von Wohneigentum. Die Zufriedenheit unserer Mitglieder hat für uns höchste Priorität. Unsere geschäftliche Entwicklung ist daher ein Garant für sicheres und gutes Wohnen ein Leben lang. Baugenossenschaft Münster a. N. eg Vermietungsgenossenschaft - WEG-Verwaltung Freibergstr. 62, 70376 Stuttgart Tel. ( 0711 ) 595 05 06-0 Fax: ( 0711 ) 595 05 06-9 www.bg-muenster.de Seit 1866 ein zuverlässiger Partner, wenn es um Mietwohnungen in Stuttgart geht! Zur Zeit ca. 5.000 Mietwohnungen im Bestand. Landhausstraße 152 70188 Stuttgart Tel. (0711) 26 84 31 60 Fax (0711) 26 84 31 80 info@bwv-stuttgart.de www.bwv-stuttgart.de Wir schaffen Lebensräume! Wer könnte die Wohnungswünsche unserer Mitbürger besser kennen, als das Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart? Seit über 70 Jahren sind wir in Stuttgart die gute Adresse für Mieter und Erwerber von Wohneigentum. Unsere Aufgabe ist es, breiten Bevölkerungsschichten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir investieren in Neubau und Modernisierung, damit unsere Mieter auch in Zukunft familien-, senioren- und kinderfreundliche Lebensräume in Stuttgart vorfinden. Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbh Das Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart Augsburger Straße 696 70329 Stuttgart Telefon 0711/93 20-0 Fax 0711/93 20-120 www.swsg.de E-mail: info@swsg.de

Ihr Spezialist für Mietverwaltung bei Gewerbe- und Wohnimmobilien Fordern Sie unseren Info-Prospekt an: Mit gutem Grund: Stuttgarter Haus- und Grundbesitzverwaltung Stuttgarter Haus- und Grundbesitzverwaltung GmbH Fritz-Elsas-Straße 50 70174 Stuttgart Tel. 0711/163 44-0 Fax 0711/2 26 26 42 Ihr Partner bei der Wohnungsverwaltung Wir verwalten für Sie nach dem Wohnungseigentumsgesetz Wohnanlagen und MIethäuser (Vermietung, Abrechnung von Betriebskosten, Mietverhältnisse, Wohnungsabnahmen) Gewerbeanlagen und multifunktionale Objekte SW Verwaltungsgesellschaft mbh Heusteigstraße 27/29, 70180 Stuttgart Telefon (0711) 23 81-343 swv@siedlungswerk.de Ihr sicherer Partner für die Immobilie Mit dem Siedlungswerk bauen Sie auf einen sicheren Partner für Ihre Investi tionen in Immobilien. Unsere Häuser und Eigentumswohnungen sind wegen ihrer vorzüglichen Standorte wie wegen ihrer Grundriss- und Ausstattungs qualität eine lohnende Investition für die eigene Nutzung wie für die Vermietung. Ein Schwerpunkt unseres Angebots sind Seniorenwohnanlagen in Verbindung mit kommunalen Begegnungsstätten und Pflegeheimen. Eigentumswohnungen in diesen Seniorenwohnanlagen können Sie zur Vorsorge fürs Alter, zum Selbstbezug oder zur Vermietung nutzen. Heusteigstraße 27/29, 70180 Stuttgart Telefon (0711) 23 81-224 www.siedlungswerk.de