Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?! Dominik Stephani März 2010 1
Schulungsinformation Kurs / Schulung Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?! Instruktor / Author Dominik Stephani Beschreibung Seit dem Herbst 2009 gilt nun für Alle der EASA Part M, d.h. auch für uns Segelflieger. Neben der Deklaration zum Instandhaltungsprogramm wurde nun seit Herbst `09 auch die Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer auf uns angewendet. Es wird darin oft auf die EG 2042/2003, respektive auf M.A.803 des Anhangs I (Part M) verwiesen und ebenso auch auf die Anlage VIII des Anhangs I. Was ist das eigentlich? Was darf ich nun noch machen? Wer versteht dies überhaupt! Lernziele Voraussetzungen Kenntnisse über den Part M in Bezug auf die Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer. Wissen was ich noch legal an meinem Flugzeug machen darf. Richtiges einschreiben meiner Arbeit in den Technischen-Akten (Unterhaltsnachweis) Kenntnisse über die Flugzeugwartung Dauer 1-2 h 2
Agenda Einführung EASA Vorschriftenstruktur Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer Fragen / Diskussion 3
Einführung 4
Einführung EASA: Alles Mist!...??? War früher dies nicht Alles einfacher...? Wie haben wir eigentlich früher die Wartung gemacht:...... (Nach welchen Unterlagen?, Was machten wir, was nicht?, Technische Akten,...) Was will nun EASA... 5
EASA Vorschriftenstruktur 6
EASA Vorschriftenstruktur IHP/AMP 7
EASA Vorschriftenstruktur Übersicht Link zudieserseite: http://www.easa.eu.int/ws_prod/g_de/rg_regulations.php 8
EASA Vorschriftenstruktur (EG) Nr. 2042/2003 (EG) Nr. 2042/2003 ist die....verordnung über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Regelt nicht den Flugbetrieb (JAR/EU-OPS) oder die Pilotenlizenzen (JAR/EU- FCL). Beinhaltet jedoch die Mechaniker-Lizenzen (B1/B2-Lizenz). 9
EASA Vorschriftenstruktur (EG) Nr. 2042/2003 (EG) Nr. 2042/2003 hat..4 Teile (oder Anhang genannt): Anhang I (Teil-M) Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Anhang II (Teil-145) Instandhaltungsbetriebe (z.b.: SRTechnics) Anhang III (Teil-66) Freigabeberechtigtes Personal (z.b.: B1 Lizenz) Anhang IV (Teil-147) Ausbildungsbetrieb 10
EASA Vorschriftenstruktur (EG) Nr. 2042/2003 Jeder Anhang (I bis IV) hat..diverse Unter-Anhänge (oder Anlage genannt): z.b. Anlage VIII zu Anhang I Anhang I (Teil-M): -Anlage I: -[ ] -Anlage VII : -Anlage VIII : Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Vereinbarung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Komplexe Instandhaltungsaufgaben Eingeschränkte Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer 11
EASA Vorschriftenstruktur Zusammenfassung Deutsch (EG) Nr. 2042/2003 Anhang I (Teil-M) Anlage I, bis Anlage VIII Englisch (EG) Nr. 2042/2003 Annex I (Part-M) Appendix I, toappendix VIII Was bedeutetdann z.b.: M.A. 302 12
EASA Vorschriftenstruktur Detaillierte Vorschriftenstruktur (EG) Nr. 2042/2003 Anhang I (Teil-M) Abschnitt A Für Uns (Technische Anforderung) Für BAZL (Verfahren für zuständige Behörden) Für Beide [ ] Unterabschnitt A Unterabschnitt B Unterabschnitt C [ ] Unterabschnitt I Abschnitt B Unterabschnitt A Unterabschnitt B [ ] Unterabschnitt I Anlage I [ ] Anlage VIII M.A. 302 13
EASA Vorschriftenstruktur Beispiel 14
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer 15
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer IHP/AMP 16
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer IHP/AMP 17
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer M.A. 803 18
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer Anlage VIII Eingeschränkte Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer Anlage VIII: Eingeschränkte Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer (Siehe Dokument Sammlung der EASA Gesetzesartikel[ ] ) 19
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer (1/3) Zusammenfassung M.A. 803 Anlage VII & VIII Wir sind stets für die ausgeführten Instandhaltungsarbeiten verantwortlich Wir müssen sicher sein, dass wir die nötige Befähigung dazu haben (Wissen und Können) Dass wir alle nötigen Unterlagen zur Verfügung haben Flughandbuch Entsprechende Wartungshandbücher (Zelle, Instrumente, Klinke, Motor, Propeller, etc.) Anwendbaren Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA/AD) Anwendbare Hersteller TM s/sb s und BAZL TM s. und dass sie der letzten Ausgabe entsprechen (neuste Version) 20
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer (2/3) Zusammenfassung M.A. 803 Anlage VII & VIII Dass wir (generell) Arbeiten NICHT ausführen dürfen, wenn sie: - die Lufttüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können ( Safety related ) - den Ausbau von grösseren Baugruppen bedingen - durch ein LTA/AD angeordnet werden (Ausser wenn ausdrücklich darauf vermerkt) - Spezial Werkzeug, Spezialtests und/oder Prüfgerät erfordern (Ausnahme Drehmomentschlüssel) - unplanmäßige Sonderprüfungen beinhalten (z. B. Prüfung nach harter Landung) - wenn sie als komplexe Instandhaltungsarbeiten gelten. 21
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer (3/3) Zusammenfassung M.A. 803 Anlage VII & VIII Dass wir aber die Arbeiten nach der Tabelle Cim AMC zur Anlage VIII ausführen dürfen! Nach jeder ausgeführten Arbeit in den Technischen Akten (Unterhaltsnachweis) eine Freigabebescheinigung ausgestellt wird. Hinweis: Beim ausführen eines LTA ssollte der Eintrag sowohl in der LTA Liste (rote Liste) als auch im Unterhaltsnachweis gemacht werden, da jenes eben auch eine Freigabebescheinigung erfordert! Dass der Eintrag innerhalb von 30 Tagen erfolgen sollte (M.A. 305 (a)) 22
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer (3/3) Zusammenfassung M.A. 803 Anlage VII & VIII Die Freigabebescheinigung sollte folgendes enthalten: - Wesentliche Angaben zu den ausgeführten Arbeiten - Referenz zu den verwendeten Unterlagen (inkl. Revisionsstand!) - Das Datum, den Namen, die Unterschrift und die Pilotenlizenznummer - Folgendes Statement vollendet die Freigabebescheinigung: Certifies that the limited pilot-owner maintenance specified except as otherwise specified was carried out in accordance with Part M and in respect to that work the aircraft is considered ready for release to service. Es wird bescheinigt, dass die angegebenen eingeschränkten Instandhaltungen durch den Piloten/Eigentümer, wenn nicht anders ausgewiesen, in Übereinstimmung mit dem Teil-M ausgeführt wurden und dass hinsichtlich dieser Arbeiten das Luftfahrzeug als tauglich zur Verwendung betrachtet wird. 23
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer Beispiel Freigabebescheinigung DUO DISCUS XLT 215 06.03.2010 523:14 ------ JAHRESNACHPRÜFUNG GEMÄSS WARTUNGSHANDBUCH FÜR DEN MOTORSEGLEER DUO DISCUS T, AUSGABE: OKTOBER 2007, KAPTIEL 3.2 AUSGEFÜHRT. Es wird bescheinigt, dass die angegebenen eingeschränkten Instandhaltungen durch den Piloten/Eigentümer, wenn nicht anders ausgewiesen, in Übereinstimmung mit dem Teil-M ausgeführt wurden und dass hinsichtlich dieser Arbeiten das Luftfahrzeug als tauglich zur Verwendung betrachtet wird. 06.03.2010, DOMINIK STEPHANI, CH-37595 37595 D. Stephani 24
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer Beispiel Freigabebescheinigung DUO DISCUS XLT 215 06.03.2010 523:14 -- JAHRESNACHPRÜFUNG GEMÄSS WARTUNGSHANDBUCH FÜR DEN MOTORSEGLEER DUO DISCUS T, AUSGABE: OKTOBER 2007, KAPTIEL 3.2 AUSGEFÜHRT. I certify that the limited pilot-owner maintenance specified except as otherwise specified was carried out in accordance with Part M and in respect to that work the aircraft is considered ready for release to service. 06.03.2010, DOMINIK STEPHANI, CH-37595 37595 D. Stephani 25
Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit! Die Diskusions- und Fragerunde ist nun eröffnet.. 26