Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB unterstützen wir die Einführung des allgemeinen Mindestlohns von 8,50.
Auf die Auswahl der Dienstleister achten Einsatz von Personaldienstleistung und Werkverträgen sowie die Beauftragung von Lieferanten ist eine Frage der Sorgfalt. Zukünftig können Haftungsprobleme anstehen! Die Kernfragen: - Sind Sie sicher, dass ihre Lieferanten und deren Subunternehmer auch vorgeschriebene Mindestlöhne pro Stunde bezahlen und keine unzulässigen Verrechnungen durchführen? - Haben Ihre Werkverträge bei einer Zollprüfung Bestand oder sind es in der Praxis Arbeitnehmerüberlassungen? - Wissen Sie genau, dass Ihre Zulieferanten die aktuelle Gesetzgebung und Tarifvereinbarungen kennen und korrekt umsetzen? - Sind Ihre Zulieferer finanziell solvent oder verbergen sich Risiken, die zur Durchgriffshaftung führen können? Überlassen Sie nichts dem Zufall, eine Überprüfung bringt Sicherheit!
Haftungsrisiken in der Wertschöpfungskette Die Haftung für die Zahlung des Mindestlohns durch den Auftraggeber ist bereits gesetzlich geregelt. Unternehmen als Auftraggeber werden durch die Gesetzgebung zukünftig verstärkt in die Haftung genommen. Bei den Mindestlohngesetzen, bei zweifelhaften Werkverträgen und bei der Zeitarbeit. Beispiel: 13 Mindestlohngesetz ( MiLoG) Wer Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtung des beauftragten Dienstleisters, sowie aller Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Compliance und Controlling schützt Sie vor immateriellen und hohen materiellen Schäden. Sorgen Sie dafür, dass eine Mindestlohnzertifizierung in Ihrer Wertschöpfungskette existiert. Bei Mindestlohnverstößen sind Bußgelder bis zu 500.000,00 je Unternehmen in Ihrer Wertschöpfungskette möglich.
Vorsicht vor Scheinwerkverträgen und Scheinselbständigkeit Achten Sie auf eine korrekte Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit beim Einsatz in Ihrem Unternehmen. Nicht der perfekte Vertragstext ist für die Abgrenzung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung entscheidend, sondern die gelebte Praxis vor Ort. Verlassen Sie sich nicht nur auf eine juristische Vertragsformulierung. Wenn die nicht mit der Praxis übereinstimmt, kann das bis zu siebenstellige Eurobeträge kosten. Zoll prüft vor Ort! Wenn der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) prüft, zählt nur die Abwicklung der realen Tätigkeit und kein noch so gutes Vertragskonstrukt. Scheinwerkverträge, Scheinselbstständigkeit und Scheindienstverträge werden zukünftig als illegale Arbeitnehmerüberlassung gewertet. Es sind Bußgelder bis 500.000,00 je Einzelfall plus Gewinnabschöpfung möglich. Ausserdem werden die Werkvertragsarbeitnehmer rückwirkend zu Ihren Mitarbeitern mit Ihren Lohnbedingungen. Wir checken für Sie korrekte Werkverträge.
Haftungsrisiken in der Zeitarbeit Die Haftung für die korrekte Zahlung von Vergleichslöhnen wird zukünftig auch gesetzlich geregelt. Auch bei der Zeitarbeit wird die Haftungsfrage gesetzlich geregelt: Für die korrekte Zahlung von Vergleichslöhnen, spätestens nach 9 Monaten, soll ebenfalls der Auftraggeber genau wie beim Mindestlohngesetz haften. Der Schutz vor immateriellen Schäden kann durch ein negatives Image des Dienstleisters schwer beschädigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Personaldienstleister neben der Einhaltung von Gesetzen und Tarifen auch Ihre Standards einhalten. Auch die Frage der Solvenz der beauftragten Dienstleister wird immer wichtiger, um ein Unternehmen vor möglicher Durchgriffshaftung zu bewahren. Nachhaltige unternehmerische Verantwortung im Sinne der CSR Grundsätze (Corporate Social Responsibility) ist ein weit verbreitetes Leitbild in der Gesellschaft. Eine zyklische Überprüfung der Personaldiensleister wird immer wichtiger!
Unsere Leistung als unabhängiger Dienstleister Wenn Sie keine eigene Compliance Abteilung aufbauen wollen, übernehmen wir gerne diese Aufgabe. - Wir beraten Sie zur korrekten Handhabung bei der Mindestlohnüberwachung in Ihrer Wertschöpfungskette - Wir organisieren die Mindestlohnüberwachung - Wir überprüfen in Ihrer Wertschöpfungskette die gezahlten Löhne - Wir bewerten die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Zeitarbeit beim direkten Einsatz in Ihrem Unternehmen. - Wir gestalten Ihre Standards für den Fremdpersonaleinsatz und gestalten Ihre Ausschreibungen. - Wir sorgen für eine sichere Auswahl von Personaldienstleistern. - Wir übernehmen in Abstimmung mit Ihnen das Controlling in Bezug auf Ihre Standards und auf Compliance-Gesichtspunkte. Als Compliance-Experten minimieren wir Ihre Haftungsrisiken und schaffen Sicherheit für Ihr Unternehmen!
Unternehmerische Verantwortung ist unser Leitmotiv Wir schützen Ihre Marke und Ihr Firmenimage Risikomanagement und Corporate Social Responsibility sind zwei Faktoren, die um Compliance bemühte Unternehmen in den Vordergrund stellen. Transparenz und Überprüfbarkeit durch standardisierte Vorgaben und Controlling sind dabei zwingend erforderlich. Wir schützen Sie vor Haftungsrisiken beim Einsatz von Fremdpersonal. Ihr Image und der Wert Ihrer Marke bleibt geschützt. Haftungsrisiken und Strafzahlungen werden vermieden. Wir bieten Ihnen passgenaue Lösungen durch unsere ausgewiesene Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns. I.Q.Z GmbH 2014 Compliance für den Einsatz von Fremdpersonal fon (02226) 83 700 46 Martinsallee 4 info@compliance-zeitarbeit.de fax (03212) 10 356 37 53359 Rheinbach www.compliance-zeitarbeit.de HRB 19249 AG Bonn