KBV KOMPAKT Telematik



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Transkript:

Telematik-Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 4. August 2011 Aus Berlin Steuerungsgruppe: Kartenleser für egk sind sicher Die im Rahmen des Basisrollouts zugelassenen Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (egk) sind sicher. Das hat eine Steuerungsgruppe festgestellt, der neben der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) auch das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angehören. Routinetests hatten angeblich eine Schwachstelle der ehealth-bcs-terminals aufgedeckt: Für Hacker sei es theoretisch möglich, von außen eine PIN-Abfrage vorzutäuschen, hatte die gematik berichtet. Bei korrekter Nutzung der Kartenterminals im sogenannten sicheren PIN-Modus ist ein solcher Hacker-Angriff jedoch ausgeschlossen, ergab nun die Prüfung. Die Anzeige für den sicheren PIN- Modus ist auf dem Display des Terminals gekennzeichnet. Ärzte, die bereits jetzt ihren elektronischen Heilberufsausweis verwenden, sollten die Symbole auf dem Display beachten und in die Bedienungsanleitung schauen. Ein Sicherheits-Update durch die Hersteller der Terminals ist nicht erforderlich. (Prüfbericht der Steuerungsgruppe, 23. Juni) Aus KBV und KVen Die KBV fordert mehr Kompetenzen für Software-Prüfung und -Entwicklung Der Vorstand der KBV hat vom Gesetzgeber neue Kompetenzen im Umgang mit Software für Niedergelassene gefordert. Der Markt der Praxisverwaltungssysteme (PVS) hat in bestimmten Bereichen versagt, erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Drei Neuregelungen sollten ins geplante Versorgungsstrukturgesetz aufgenommen werden: Wir fordern eine Zertifizierungskompetenz für PVS, das Recht, verbindliche Vorgaben für die Kompatibilität von PVS zu anderen EDV-Systemen zu erlassen, sowie die Kompetenz, Software für Niedergelassene zu entwickeln und kostenlos abzugeben, erklärte Müller. Der Bundesverband Gesundheits-IT wies die Vorwürfe zurück. Der Arztsoftware-Markt habe nicht versagt und die Hersteller setzten die Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen um. Auch könne es zu rechtlichen Problemen kommen, wenn eine Körperschaft öffentlichen Rechts in einen privatwirtschaftlichen Markt eindringe. (Pressemitteilung der KBV, 14. Juli; Ärzte Zeitung 15. Juli und 18. Juli) Online-Abrechnung setzt sich durch In den meisten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist die Online-Abrechnung flächendeckend als Standardverfahren etabliert. Im bundesweiten Durchschnitt reichten 56 Prozent der Vertragsärzte und -psychotherapeuten ihre Abrechnung im ersten Quartal 2011 online ein, wie die KBV aus einer Umfrage unter den KVen ermittelte. Vorreiter ist Bayern, wo mit 99,3 Prozent sogar die überwältigende Mehrheit die Honorarabrechnung online einreichte. Diese beeindruckende Zahl zeigt deutlich, dass Bayerns Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber Online-Services durchaus offen sind, sagte der Vorsitzende der KV Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz.

Auf Platz zwei liegt Brandenburg mit rund 97 Prozent. Dort sei die Online-Abrechnung jedoch nicht reibungslos gestartet, berichtete die KV der Ärzte Zeitung. So seien an den sieben Abrechnungstagen 1.200 Anrufe bei der Hotline der KV eingegangen (bei insgesamt 3.150 online abrechnenden Praxen und Medizinischen Versorgungszentren). Auf den Plätzen drei bis fünf der stärksten Online-Abrechner folgen Bremen mit über 94 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit 94 Prozent und Schleswig-Holstein mit 93 Prozent. Seit 1. Januar ist die Online-Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben. Insgesamt hätten die KVen die Pflicht zur Online-Abrechnung nicht mit der Brechstange durchgesetzt, berichtet die Ärzte Zeitung. Der Start sei in der Regel dennoch glatt verlaufen. (Datenerhebung der KBV; Pressemitteilung der KV Bayerns, 3. Mai; Ärzte Zeitung, 3. Mai; Ärzte Zeitung, 15. Juni) KV Nordrhein plant Risikostudie zu Online-Anbindungen Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein will in einer Studie prüfen lassen, wie sicher die verschiedenen Wege der Online-Anbindung für die Online-Abrechnung sind. Das hat Dr. Ludger Wollring, Mitglied des Telematik-Ausschusses, laut einem Bericht der Ärzte Zeitung auf der Vertreterversammlung in Düsseldorf angekündigt. Damit komme die KV Forderungen der Ärzteschaft und des nordrhein-westfälischen Datenschützers nach. Wir wollen überprüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt und wie sicher sie jeweils sind, sagte Wollring. In der Risikostudie sollen alle Signaturkarten überprüft werden, einschließlich des elektronischen Heilberufsausweises. Die Kosten der Risikostudie sollen bei vier Euro pro Mitglied liegen. (Ärzte Zeitung, 15. Juni) Rollout der Kartenterminals kommt voran Die ersten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) melden, dass der Rollout der Kartenterminals für die elektronische Gesundheitskarte gut angelaufen ist. Vertragsärzte und -psychotherapeuten können sich von ihrer KV Pauschalen zur Finanzierung noch bis Ende September erstatten lassen. Für stationäre Lesegeräte stehen 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Lesegeräte 280 Euro bereit. In Berlin hat sich rund ein Drittel der Ärzte bereits mit Lesegeräten ausgestattet. Die KV Berlin habe bereits 1,7 Millionen Euro für Investitionsförderung an die Ärzte ausbezahlt, teilte der stellvertretende KV-Vorsitzende Dr. Uwe Kraffel der Vertreterversammlung mit, wie die Ärzte Zeitung berichtet. Die Summe entspreche etwa einem Drittel des zu erwartenden Umsatzes. Das läuft relativ gut, sagte Kraffel. Auch in Brandenburg kommt die Einführung der Kartenterminals gut voran. Hier haben deutlich über ein Drittel der Berechtigten die Pauschalen abgerufen. (Ärzte Zeitung, 14. Juni und 14. Juli) Müller kritisiert Vorgabe zur Beaufsichtigung von Kartenterminals Die KBV hat kritisiert, dass Kartenterminals der elektronischen Gesundheitskarte (egk) nicht länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt sein sollen. Das ist eine für den Praxisablauf in kleineren Praxen, aber auch in größeren Einheiten absurd erscheinende Anforderung, deren Sinn sich mir im Übrigen auch überhaupt nicht erschließt, sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller auf der Vertreterversammlung der KBV in Kiel. Er bezog sich damit auf eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Laut der Verfügung dürfen die Kartenterminals nur in einer kontrollierten Einsatzumgebung aufgestellt werden, berichtet Heise Online. Lesegeräte, über die ein Arzt mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Heilberufsausweises seine Unterschrift etwa für Arztbriefe abgibt, dürfen nur so installiert sein, dass sie unter der dauerhaften alleinigen Kontrolle des Arztes stehen. Zur Sicherung gegen Missbrauch sind die Terminals mit holografischen Siegeln beklebt und mit Öffnungs- und Durchbruchssicherungen versehen, die Manipulationen am Gerät erschweren sollen. Kann ein kontrollierter 30-Minuten-Bereich nicht garantiert werden, müssen die Terminals alle 30 Minuten auf Unversehrtheit kontrolliert werden. (Rede von Dr. Carl-Heinz Müller in Kiel, 30. Mai; Heise Online, 15. Mai) 2

KV-System sorgt für reibungslose Abwicklung von Selektivverträgen Die KV-Telematik ARGE der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV hat sich dagegen ausgesprochen, eine weitere bundesweite standardisierte Schnittstelle für Selektivverträge in Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu integrieren. Die KV-Telematik ARGE stelle bereits seit Januar dieses Jahres in Zusammenarbeit mit namhaften PVS-Herstellern eine Schnittstelle zur Verfügung, erklärte ARGE-Vorsitzender Dr. Gunter Hauptmann. Eine zusätzliche und überflüssige Schnittstelle ist unseren Ärztinnen und Ärzten nicht zuzumuten und bedeutet eine sinnlose Verschwendung von Versichertengeldern, sagte Hauptmann. Die vorhandene Schnittstelle stehe allen Herstellern offen, erklärte auch Geschäftsführer Helmut Konradt gegenüber der Ärzte Zeitung. Die Architektur ist auf der Website der Arbeitsgemeinschaft (www.kvtelematik.de) veröffentlicht. (Pressemeldung der KV-Telematik ARGE, 13. Juli; Ärzte Zeitung, 14. Juli) Aus den Verbänden Kassen rufen zur Einsendung von Fotos für egk auf Die ersten Krankenkassen haben begonnen, ihre Versicherten aufzufordern, Passbilder für die elektronische Gesundheitskarte (egk) einzuschicken. Ohne diese können die neuen egk nicht produziert und ausgegeben werden. Die AOK Niedersachsen beispielsweise schrieb landesweit zunächst 250.000 Familienmitglieder ab 15 Jahren an. Bis zum Frühjahr 2013 will die AOK- Niedersachsen nach eigenen Angaben alle ihre 2,42 Millionen Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet haben. (Ärzte Zeitung, 5. Juli) Sächsische Ärztekammer fordert Speicherung von Impfdaten auf egk Die elektronische Gesundheitskarte (egk) soll nach dem Willen der sächsischen Landesärztekammer auch Impfdaten aufnehmen. Der sächsische Ärztetag forderte die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) auf, die Impfdaten als freiwillige Anwendung kurzfristig konzeptionell umzusetzen, berichtet die Ärzte Zeitung. Die Patienten führten Impfausweise nicht ständig mit, so der Beschluss. Vor allem im Notfall habe die Speicherung Vorteile: Doppelimpfungen könnten vermieden werden und dokumentierte Impfunverträglichkeiten könnten Komplikationen verhindern. (Ärzte Zeitung, 5. Juli) Deutsches Gesundheitsnetz: Neues Abrechnungs-Paket mit KV-SafeNet* Das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN) bietet ein neues Komplettpaket für die Online-Abrechnung via KV-SafeNet* an. Darin enthalten sind der Zugangsrouter DGNbox S, die monatliche KV- SafeNet*-Zugangsgebühr, der elektronische Heilberufsausweis (ehba) samt Kartenleser sowie Signatur-Software und D2D-Client für die Kassenabrechnung. Die Online-Abrechnung entlastet die administrativen Abläufe in der Praxis und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nur dann, wenn sie komplett papierlos abgewickelt werden kann. Mit dem ehba lässt sich nun auch die Gesamtaufstellung, die Ärzte bislang noch in Papierform an die KV senden, digital unterzeichnen, erklärte DGN-Geschäftsführer Armin Flender. (Pressemitteilung der DGN, 18. Mai) * Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. Aus der Presse Datenschutzbeauftragter mahnt: Keine Patientendaten an Facebook übermitteln Patientendaten tauchen momentan vermehrt bei Facebook auf. Darauf hat Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hingewiesen. Er mahnt zur 3

Vorsicht im Umgang mit sensiblen persönlichen Daten, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung. Wenn ein Nutzer einen neuen Account bei Facebook anlege, frage das soziale Netzwerk, ob er das Adressbuch zum Freunde-Finden verwenden wolle. Auf PC oder Smartphones von Ärzten befänden sich im Adressbuch häufig Patienten-Informationen, die dann von Facebook importiert würden. Dazu Caspar: Mehrere Ärzte haben sich schon darüber gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind' präsentiert wurden. Das sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar. Es verstoße auch gegen die ärztliche Schweigepflicht, unterstrich Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit: Facebook sollte grundsätzlich niemals Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände gewährt werden. (Deutsche Apotheker Zeitung, 20. Mai) Hamburger Uniklinikum erhält Preis für Digitalisierung Als erstes Klinikum in Deutschland wurde das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) mit dem EMRAM Stage 6 ausgezeichnet, unter anderem für seine elektronische Patientenakte. Der EMRAM sei eine international renommierte IT-Auszeichnung, die das Unternehmen HIMSS Analytics Europe an Krankenhäuser mit hohem Technologiestandard vergebe, berichtet das Magazin e-health-com. Damit würden die Fortschritte in der IT-Landschaft und der Grad der Digitalisierung eines Krankenhauses gemessen. Das UKE erhielt auf der ehealth-week in Budapest die Auszeichnung der Stufe 6. Diese Stufe bedeute, dass die IT-Systeme die Voraussetzungen bieten, um in einem Krankenhaus komplett digital zu arbeiten. Die höchste Stufe, Stufe 7, sei bislang in Europa unerreicht geblieben. (ehealth-com, 16. Mai) E-Health erstmals explizit in EU-Richtlinie genannt In der europäischen Richtlinie zu Patientenrechten im grenzüberschreitenden Reiseverkehr findet sich Artikel 14, in dem erstmals E-Health explizit erwähnt wird. Der Artikel sieht laut eines Berichts der Ärzte Zeitung die Bildung eines europaweiten E-Health-Gremiums auf Ebene der Gesundheitsund Sozialministerien vor. Diese freiwillige Arbeitsgruppe solle auf einen einheitlichen medizinischen Basisdatensatz in Europa hinarbeiten und einheitliche Wege der Identifizierung und Authentifizierung in E-Health-Netzen suchen. Die neue EU-Richtlinie muss bis Oktober 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Vorarbeiten dazu hat das europäische epsos-projekt geleistet, das unter schwedischer Führung den elektronischen Austausch von Patientendaten zwischen Mitgliedsstaaten prototypisch umgesetzt hat. Bisher hätten 13 Länder Bereitschaft signalisiert, damit nun auch in den Echtbetrieb gehen zu wollen, sagte Daniel Forslund vom schwedischen Gesundheitsministerium beim jährlichen E-Health-Kongress der EU-Kommission. Deutschland habe sich dem Vernehmen nach noch nicht entschieden. Ein grenzüberschreitender Datenaustausch mit Deutschland sei derzeit wegen fehlender E-Health-Struktur ohnehin noch nicht sinnvoll, schreibt die Zeitung. (Ärzte Zeitung, 18 Mai) IT-Vernetzung: Datenschutz geht vor Geschwindigkeit Die IT-Vernetzung von Ärzten und Kliniken schreitet nur langsam voran. Die Nutzung moderner Informationstechnik habe sich in der medizinischen Versorgung bisher nicht durchgängig etabliert, berichtete KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz-Müller auf dem Kongress Medicine is electronic in München. So gebe es weder verbindliche Schnittstellen, noch einen strukturierten Datenaustausch zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Statt einer flächendeckenden, sicheren und geschützten Vernetzung innerhalb der Sektoren und sektorenübergreifend seien Insel-Lösungen charakteristisch. Hohe Ansprüche an Datenschutz und Datensicherheit hätten die Entwicklung verzögert, so Müller. (Ärzte Zeitung, 20. Mai) Firmen erwarten Milliarden-Umsätze durch Telemedizin und Gesundheits-IT Die großen Telefongesellschaften in Europa sehen in der Telemedizin einen der größten Wachstumsmärkte der Telekommunikationsbranche. Für die Deutsche Telekom gehöre der 4

Gesundheitsmarkt zu den vier neuen Wachstumsbereichen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Der Gesundheitsbereich könnte einen dreistelligen Millionenbetrag beitragen. Auch das Wachstumspotenzial für Informations- und Telekommunikationstechnik im deutschen Gesundheitswesen ist dem Ärzteblatt zufolge groß. Allein im Bereich Software und IT-Services erwartet das Münchner Marktforschungsunternehmen Pierre Audoin Consultants in den nächsten drei Jahren ein durchschnittliches Wachstum der Investitionen von rund acht Prozent auf dann 1,7 Milliarden Euro. Großen Modernisierungsbedarf gibt es nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom vor allem im Informationsaustausch zwischen Versicherungen, Krankenhäusern und Ärzten. Die EU-Kommission geht davon aus, dass der sogenannte E-Health-Markt in Europa in den nächsten drei Jahren jeweils um rund elf Prozent wächst, von derzeit rund 25 auf dann knapp 38 Milliarden Euro. (Ärzteblatt, 14. April) Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV Tel: 030 / 40 05 22 60 Fax: 030 / 40 05 27 22 60 E-Mail: nfranke@kbv.de Hier können Sie unseren Newsletter abonnieren, Ihre E-Mail-Adresse ändern oder unseren Newsletter abbestellen: Hhttp://www.kbv.de/publikationen/newsletteranmeldung.php 5