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Transkript:

ernsthermann/fotolia Überschrift GHS Merkblatt DGUV für Meta Einsatzkräfte Bold 16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt Unterüberschrift Meta Normal 10 pt/14 pt/16 pt, ZAB 12/16/18 pt BGI/GUV-I 8659

1 Allgemeines Im Jahr 2003 veröffentlichte die Vereinten Nationen (UN) das sogenannte Purple Book, in dem ein Global Harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (GHS) beschrieben wird. Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr.1272/2008* am 20.01.2009 wurde diese Vorgabe der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt und ist seitdem rechtsverbindlich. Die CLP- Verordnung vereinheitlicht die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften auf der Basis des UN-Global Harmonisierten Systems. Die neuen Einstufungskriterien und Kennzeichnungen für Stoffe und Gemische sind seit dem 20. Januar 2009 gültig. Den Herstellern wird allerdings eine Übergangsfrist für die Umsetzung gewährt. Spätestens ab dem 1. Juni 2015 muss alles entsprechend der neuen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sein. Dieses Merkblatt gibt den Einsatzkräften der Feuerwehr, der Hilfeleistungsorganisationen und des Katastrophenschutzes einen kurzen Überblick über das GHS. *) Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die englische Bezeichnung für diese Verordnung ist: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.

2 Gefahrenpiktogramme Die Gefahrenpiktogramme sind rotumrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Ein Symbol kann für mehrere Gefahrenklassen gelten. Neu sind die Gefahrenpiktogramme Gasflasche, Gesundheitsgefahr und Ausrufezeichen. Auf dem Etikett wird zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen ein Signalwort angegeben. Dieses richtet sich nach der Schwere der Gefahr und soll so auf den ersten Blick die potentielle Gefährdung signalisieren. Die Signalwörter lauten: Gefahr Achtung Das Signalwort Gefahr kennzeichnet schwerwiegende Gefährdungen. Das Signalwort Achtung wird bei geringeren Gefährdungen verwendet.

Gefahrenpiktogramme Gefahrenpiktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie GHS01 explodierende Bombe GHS02 Flamme Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B Organische Peroxide, Typen A, B Entzündbare Gase, Kategorie 1 Entzündbare Aerosole, Kategorien 1, 2 Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorien 1, 2, 3 Entzündbare Feststoffe, Kategorien 1, 2 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F Pyrophore Flüssigkeiten, Kategorie 1 Pyrophore Feststoffe, Kategorie 1 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Kategorien 1, 2 Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, Kategorien 1, 2, 3 GHS03 Flamme über einem Kreis Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F Oxidierende Gase, Kategorie 1 Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorien 1, 2, 3 Oxidierende Feststoffe, Kategorien 1, 2, 3 GHS04 Gasflasche Gase unter Druck: verdichtete Gase verflüssigte Gase tiefgekühlt verflüssigte Gase gelöste Gase 4

Gefahrenpiktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Auf Metalle korrosiv wirkend, Kategorie 1 GHS05 Ätzwirkung Hautätzend, Kategorien 1A, 1B, 1C Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Kategorien 1, 2, 3 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS07 Ausrufezeichen GHS08 Gesundheitsgefahr Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Kategorie 4 Reizung der Haut, Kategorie 2 Augenreizung, Kategorie 2 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 Atemwegsreizung narkotisierende Wirkungen Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 Keimzellmutagenität, Kategorien 1A, 1B, 2 Karzinogenität, Kategorien 1A, 1B, 2 Reproduktionstoxizität, Kategorien 1A, 1B, 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorien 1, 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorien 1, 2 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 GHS09 Umwelt Gewässergefährdend akut gewässergefährdend, Kategorie 1 chronisch gewässergefährdend, Kategorien 1, 2 5

3 Gefahren- und Sicherheitshinweise Hinweise zu den Gefahren eines Stoffes oder Gemisches erhält man durch die H-Sätze (vergleichbar mit den früheren R-Sätzen). Der Buchstabe H steht für das englische Wort Hazard und bedeutet Gefahr. Hinweise zu den Schutzmaßnahmen erhält man durch die P-Sätze (vergleichbar mit den früheren S-Sätzen). Der Buchstabe P steht für das englische Wort Precautionary und bedeutet Vorsorge. Hinweis: Eine vollständige Liste der H- und P-Sätze enthält die Informationsschrift GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen (BGI/GUV-I 8658) der DGUV. 6

4 Anwendungsbeispiele Abb. 1: Kennzeichnung für Aceton nach GHS Unterliegt ein Versandstück den Gefahrgut-Transportvorschriften, so wird die äußere Verpackung wie bisher gemäß dieser Vorschriften gekennzeichnet. Ist aber die Versandverpackung gleich der Einzelverpackung wie beispielweise bei einer Gasflasche, so sind auch Kennzeichnungselemente nach der Stoffrichtlinie (s. Abbildung 2) bzw. GHS (s. Abbildung 3) anzubringen. Abb. 2: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und Stoffrichtlinie 7

Auswirkungen für den Arbeitsschutz Abb. 3: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und GHS bisher neu nach GHS Betriebsanweisung gem. GefStoffV Betrieb/Abteilung: Arbeitsplatz/Tätigkeit: unverändert Gefahrenstoffbezeichnung Feuchtwasserzusatz:... Enthält Isopropanol Gefahren für Mensch und Umwelt Leichtentzündlich (Flammpunkt 12 C) Reizt die Augen; Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Gefahren für Mensch und Umwelt Flüssigkeit und Dampf entzündbar (Flammpunkt 12 C) Verursacht schwere Augenreizung; Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Rest unverändert Abb. 12: Neue Gefahrenpiktogramme in einer Betriebsanweisung Abb. 4: Neue Gefahrenpiktogramme in einer Betriebsanweisung Für die Umstellung der Betriebsanweisungen ist kein formaler Weg festgelegt. Da in der Praxis die alte und die neue Kennzeichnung gleichzeitig noch über einen längeren Zeitraum vorkommen können, z. B. aufgrund mehrerer Lieferanten für dasselbe Produkt, kommen für die Übergangsphase folgende Möglichkeiten in Frage: Acetylen 1. Eine Betriebsanweisung mit alten und mit neuen Kennzeichnungselementen (s. Abbildung ). 2. Eine Betriebsanweisung mit alten oder mit neuen Kennzeichnungselementen und einem Hochentzündlich Hinweis, dass abweichende Kennzeichnungen auf dem Gebinde möglich sind. 3. Parallele Verwendung von zwei Betriebsanweisungen: eine Ausfertigung mit alten und eine zweite Ausfertigung mit neuen Kennzeichnungselementen. Acetylen Die Verwendung von Gruppenbetriebsanweisungen Gefahr ist nach wie vor möglich. Bei der Einführung einer geänderten Betriebsanweisung ist eine entsprechende mündliche Unterweisung erforderlich. Abb. 5: Beschriftung von Rohrleitungen 30 8

5 Weitere Informationen GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen (BGI/GUV-I 8658), www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank Gefahrstoffinformationssystem der DGUV, http://www.gefahrstoff-info.de/ Gemeinsame Gefahrstoffdatenbank der Bundesländer, http://www.gischem.de/ghs/index.htm GHS-Konverter der BG RCI, Firma:... BETRIEBSANWEISUNG GEM. 13 GEFSTOFFV Arbeitsbereich: Elektronikfertigung Arbeitsplatz: Gießharzplatz mit Abzug Verantwortlich:... Tätigkeit: Vergießen elektronischer Bauteile Stand:... http://bgcformulare.jedermann.de/resource/download/formulare/ghs/ghs-basisinformation-2011.pdf Unterschrift mittels Dosierhilfe B 008-EU-GHS Gefahrenstoffbezeichnung stryrolhaltiges Gießharz... Präsentation der BG RCI zum GHS, Gefahren für Mensch und Umwelt Dämpfe sind gesundheitsschädlich und entzündlich; sie sind schwerer als Luft (sinken zu Boden) und können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden Dämpfe reizen die Augen, Atmungsorgane und die Haut Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben Achtung Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Harz nur mit Dosierhilfe in die Bauteile einfüllen Nur bei eingeschalteter Absaugung arbeiten; Mängel an der Absaugung sofort dem Vorgesetzten melden Einweghandschuhe... und Laborkittel... tragen (Ärmel nicht hochkrempeln) Arbeitsflächen sauber halten; bei starker Verschmutzung neu mit Papier auslegen Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit)... Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)... Pflege (nach der Arbeit)... Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren Zündquellen... fernhalten Verhalten im Gefahrfall Verschüttetes am Arbeitsplatz mit Universalbinder... aufnehmen Im Brandfall: Vorhandene Feuerlöscher... benutzen; Vorgesetzten... informieren Notruf... Erste Hilfe Spritzer im Auge sofort mit viel Wasser ausspülen (Augendusche) Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchen Mit Harz verschmutzte Hautpartien mit Wasser und Hautreinigungsmittel... gründlich reinigen Einheiten im ABC-Einsatz (Feuerwehrdienstvorschrift 500). Sachgerechte Entsorgung Mit Harz verschmutztes Papier, Tücher sowie gebrauchten Universalbinder und Einweghandschuhe in selbstschließendes Abfallbehältnis... geben Volle Sammelbehälter abholen lassen, Tel.:... Abb. 13: Betriebsanweisung mit alten Gefahrensymbolen und neuen Gefahrenpiktogrammen 31 9

6 Generelle Einsatztaktik im ABC-Einsatz G A M S Gefahr erkennen Eigene Lage (Stärke und Qualifikation der Kräfte) Wahrnehmung (z.b. Rauch- und Flammenfärbung, Geruch, sichtbarer Stoffaustritt) Kennzeichnung (z.b. Warntafeln, Gefahrzettel, Aufschriften, Feuerwehrpläne) Mitteilung von Beteiligten (z.b. Fahrer, Betriebspersonal) eigene Erkundung der Einsatzstelle (gemäß Gefahrenschema AAAACEEEE) Rückmeldungen (z.b. Bestätigung Einsatzort, erste Lagemeldung) Absicherungs-/Absperrmaßnahmen Sicherheitsabstand einhalten, Absperrgrenze mind. 50 m Örtliche Begebenheiten beachten (z.b. Gefälle, Mulden, Keller, Hanglage, Kanäle, Schächte) Sicherung der Einsatzstelle mit den vorhandenen Einsatzmittel Einweisung nachrückender Kräfte sicherstellen des Brandschutzes, soweit nach Lage möglich bzw. erforderlich. 10

Regel beachten Menschenrettung durchführen Eigenschutz beachten, mind. Körperschutz Form 1 tragen (Brandbekämpfungskleidung mit Pressluftatmer) Grundsatz: hierbei jede Tätigkeit im Gefahrenbereich möglichst schnell abwickeln, Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich so kurz wie möglich Notdekontaminationsmaßnahmen durchführen Spezialkräfte anfordern Gefahrstoffeinheiten (z.b. GW-Gefahrgut, GW-Atem-/ Strahlenschutz, Dekontaminationseinheit) anfordern Betreiber/Beauftragter der gestörten Anlage hinzuziehen ggf. Kreisverwaltungsbehörde/weitere sachverständige Stellen einschalten 11

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de März 2012