LANDESPLAN FÜR DIE DEKONTAMINATION UND DIE BESEITIGUNG VON GERÄTEN, DIE PCB/PCT ENTHALTEN



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LANDESPLAN FÜR DIE DEKONTAMINATION UND DIE BESEITIGUNG VON GERÄTEN, DIE PCB/PCT ENTHALTEN

2 1. VORSPANN PCB/PCT (polychlorierte Biphenyle und Terphenyle) sind chemische Substanzen die international zu den umweltbeständigsten und -schädlichsten organischen Stoffen gezählt werden. Auf Grund ihrer geringen Wasserlöslichkeit und ihrer schwierigen Abbaubarkeit tendieren sie sich im Boden und in den Ablagerungen anzusammeln und dadurch das Phänomen der Bioansammlung längs der Ernährungskette hervorzurufen. Sie wirken sich zudem negativ auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit aus, da sie toxisch für das Fortpflanzungs- und Immunsystem sind und als krebserregend gelten. Mit der Erzeugung der PCB/PCT wurde etwa in den 30igern begonnen. Sie wurden bis in den 80 Jahren hauptsächlich als hydraulische Flüssigkeiten, Additive und diathermische Flüssigkeiten für elektrische Geräte (z.b. Transformatoren und Kondensatoren) und in verschiedenen elektrischen Anwendungen, wie zum Beispiel kleinen Kondensatoren, die in verschiedenen Produkten als Komponenten verwendet wurden, eingesetzt. In den 70 Jahren wurde die potentielle Toxizität erkannt und dessen Produktion fortschreitend verboten. Die europäische Gemeinschaft nahm das Problem mittels verschiedenen Richtlinien in Angriff: Richtlinie 76/769/EWG und nachfolgenden Änderungen (Richtlinie 82/828/EWG, Richtlinie 85/467/EWG e Richtlinie 89/677/EWG, welche die achte Abänderung verkörpert und den maximalen Grenzwert auf 50 ppm festlegte) und Richtlinie 76/403/EWG, die später durch die Richtlinie 96/59/EG ersetzt wurde, indem sie einerseits die Einbringung gefährlicher Stoffe, darunter di PCB/PCT, in den Markt einschränkte und anderseits die Beseitigung dieser Stoffe regelte. In Italien wurde die Richtlinie 85/467/EWG mit Dekret des Staatspräsidenten n. 216 vom 24 Mai 1988 übernommen. Diese Bestimmung regelt die Einbringung in den Markt und den Handel der PCB/PCT und jener Geräte, die diese Stoffe enthalten. Die Richtlinie 96/59/EG wurde in Italien mit dem Legislativdekret Nr. 209 vom 22 Mai 1999 übernommen. Diese Bestimmung regelt, die Dekontamination und die Beseitigung der PCB/PCT und der Geräte, die diese Stoffe enthalten. Diese Regelung sieht zudem ein Inventar für alle Geräte, die PCB/PCT enthalten und größer als 5 dm 3 sind, und die Beseitigung oder Dekontamination innerhalb 2010 aller Geräte, die PCB/PCT zu einem Prozentanteil von mehr als 0,05% enthalten, vor. Das Legislativdekret Nr. 209 vom 22 Mai 1999 sieht weiters vor, dass gemäß Art. 4 sowohl für die inventarisierten als auch für nicht inventarisierten Geräte und sofern möglich auch für jene Teile, die PCB/PCT enthalten und aus anderen Geräten infolge einer Verwertung oder Beseitigung stammen, die Regionen und die Autonomen Provinzen Landespläne für die Sammlung, Dekontamination und anschließender Beseitigung erstellen.

3 2. DEKONTAMINATION UND BESEITIGUNG VON GERÄTEN DIE DEM INVENTAR GEMÄß ART.3 DES LEGISLATIVDEKRETES NR. 209 VOM 22 MAI 1999 UNTERLIEGEN UND DER PCB/PCT DIE IN DIESEN GERÄTEN ENTHALTEN SIND In der Autonomen Provinz Bozen wurden 1999, 63.162 kg, 2000, 83.564 kg und im Jahr 2001 93.304 kg an Abfällen, die PCB oder PCT enthalten, erzeugt. Tab.1:Gesamtproduktion an Abfällen, die PCB oder PCT enthalten, nach Abfallkennziffer Abfallkennziffer Beschreibung des Abfalls 1999 2000 2001 (kg) (kg) (kg) 13.01.01 Hydrauliköle, die PCB oder PCT enthalten 200 135 1.080 13.03.01 Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB oder PCT enthalten 3.337 771 9.554 Transformatoren und Kondensatoren, die 16.02.01 PCB oder PCT enthalten 59.625 82.658 82.670 Gesamt 63.162 83.564 93.304 Die oben genannten Abfälle wurden in ermächtigten Anlagen außerhalb der Provinz Bozen, vor allem im Norden Italiens, dekontaminiert oder mittels Verbrennung definitiv beseitigt (siehe Tabelle 2). Tab. 2: Gesamtmenge an Abfällen, die PCB oder PCT enthalten, nach Bestimmungsprovinz Jahr Abfallkennziffer Gesamt PROVINZ 13.01.01 (kg) 13.03.01 (kg) 16.02.01 (kg) 1999 NO 1.260 1.700 2.960 BS 12.764 12.764 BZ* 60 842 902 VR 1.320 2.180 3.500 VE 6.650 6.650 ROMA 36.315 36.315 Gesamt 1999 60 2.580 60.451 63.091 2000 TO 3.800 3.800 NO 38.128 38.128 BZ* 52 40.000 40.052 MO 940 940 Gesamt 2000 52 82.868 82.920 2001 VI 890 200 1.090 VR 700 5.038 59 5.797 BZ * 855 1.800 2.655 RM 751 40.623 41.374 NO 35.830 35.830 TO 1.580 1.580 VE 1.710 1.710 BS 1.380 1.380 Gesamt 2001 1.590 6.844 82.982 91.416 * Zwischenlagerung (D15) vor der endgültigen Beseitigung

4 In der Autonomen Provinz Bozen sind hauptsächlich Anlagen vorhanden, welche die Zwischenlagerung von Ölen und Transformatoren, die PCB oder PCT enthalten, vor der endgültigen Beseitigung durchführen (D15, Beseitigungsverfahren gemäß Anlage B des Legislativdekretes 22/97) (siehe Tabelle 3). Tab. 3: Unternehmen der Provinz Bozen, die ermächtigt sind Abfälle zu behandeln, die PCB oder PCT enthalten Unternehmen Adresse Beseitigungsverfahren Hafner & C. OHG Negrelli-Str. 5-39100 Bozen Zwischenlagerung (D15) F.lli Santini GmbH Giotto-Str. 4/A-39100 Bozen Zwischenlagerung (D15) Lamafer d. Tomelini G. C.Augustastr. 83-39100 Bozen Zwischenlagerung (D15) Ökoline GmbH Pfalznerstr. 18-39031 Bruneck Zwischenlagerung (D15) Hafner GmbH Negrelli-Str. 5-39100 Bozen Verbrennung (D10) Südtirolrecycling GmbH Romstr. 15-39044 Neumarkt Zwischenlagerung (D15) Zudem wurden gemäß Art. 3 des Legislativdekret 209/1999, im Jahre 2000, 1072 und im Jahre 2002, 162 Geräte, die PCB/PCT enthalten, erhoben. Diese Geräte werden bzw. wurden schon im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gemäß vorgesehenen Zeiten und Verfahren, der Dekontamination bzw. Beseitigung zugeführt (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: Daten aus dem Inventar gemäß Art. 3 des Legislativdekretes. vom 22 Mai 1999 Daten 2000 2002 Erklärende 13 8 Geräte 1072 265 Geräte, die zwischen 0,005% (50 ppm) und 0,05% (500 ppm) an Gewicht, PCB oder PCT enthalten 1069 259 Geräte, die mehr als 0,05% (500 ppm) an Gewicht, PCB oder PCT enthalten 3 6 Nr. Geräte die bis zum 31.12.2002 dekontaminiert bzw. beseitigt wurden 65 * Der Unterschied zwischen den Erklärungen des Jahres 2000 und jenen aus dem Jahre 2002 liegt darin, dass infolge der Analysen, welche auf die im Jahre 2000 erklärten Geräte durchgeführt wurden, viele dieser Geräte als nicht PCB/PCT-haltig erklärt wurden.

5 Maßnahmen für die Dekontamination und Beseitigung von Abfällen, die PCB/ PCT enthalten Aus der Analyse der oben genannten Daten geht hervor, dass die in der Autonomen Provinz Bozen zurzeit vorhanden Anlagen ausreichend sind, die anfallen Öle und Geräte, die PCB/PCT enthalten, fachgerecht zu behandeln. Die Einführung zusätzlicher Maßnahmen ist daher nicht gerechtfertigt. Auch in Zukunft wird man sich für die fachgerechte Beseitigung der Abfälle, die PCB/PCT enthalten, an Anlagen anlehnen, die außerhalb der Provinz Bozen liegen und genügend Kapazität aufweisen (siehe Tabelle 5) Tabelle 5: Unternehmen anderer Regionen/Provinzen, die ermächtigt sind Abfälle zu behandeln, welche PCB/PCT enthalten. Unternehmen Adresse Gemeinde Nuova ESA GmbH Via Fornace 44 30020 MARCON Bottari Kg Via Cà del Bisso 16 37100 VERONA Decoman GmbH Via Biandrate 39 28060 SAN PIETRO MOSEZZO Veneta Recuperi GmbH Via Molinara 7 37060 SONA Ecocentro Ag Via Don Tazzoli 9 00040 POMEZIA M.F. Trasformatori GmbH Via Gavardina 25010 CALCINATO Elma Ag Via Veduta 66 38050 COGNOLA Ecoemilia GmbH Via Mazzabotto 41042 FIORANO MODENESE Vallesabbia Servizi GmbH Loc. Fondi 25071 AGNOSINE Termine für die Dekontamination und Beseitigung von Abfällen, die PCB/PCT enthalten Jene Geräte, welche dem Inventar gemäß Art. 3 des Legislativdekretes vom 22 Mai 1999 unterliegen müssen innerhalb 31. Dezember 2010 dekontaminiert oder beseitigt werden. Geräte, welche ebenfalls dem Inventar gemäß Art. 3 des Legislativdekretes vom 22 Mai 1999 unterliegen, aber in Gewicht Flüssigkeiten mit einem PCB/PCT - Gehalt zwischen 0,005% (50 ppm) und 0,05% (500 ppm) enthalten, müssen am Ende ihrer Betriebsdauer beseitigt werden, sofern sie nicht innerhalb 31. Dezember 2010 bereits dekontaminiert wurden.

6 3. SAMMLUNG UND BESEITIGUNG VON GERÄTEN DIE PCB/PCT ENTHALTEN, ABER NICHT DEM INVENTAR GEMÄß ART.3 DES LEGISLATIVDEKRETES NR. 209 VOM 22 MAI 1999 UNTERLIEGEN Gerätearten a) Elektrohaushaltsgeräte - Waschmaschinen; - Geschirrspülmaschinen; - Fernseher; - Hi-Fi Anlagen; - Klimaanlagen; - Kühlschränke; b) Motorfahrzeuge (Komponenten der Elektroanlage); c) Geräte, die auf Schienenfahrzeuge installiert sind; d) Beleuchtungsanlagen In dieser ersten Phase werden die Geräte, die auf Schienenfahrzeuge installiert sind, nicht berücksichtigt. Der Grund liegt darin, dass sie in den Werkstätten von Trenitalia, die sich in verschiedenen Regionen in Italien befinden, ersetzt werden und daher nicht spezifisch der Provinz Bozen zuzuordnen sind. Was die Beleuchtungsanlagen betrifft, die PCB/PCT enthalten könnten, wurde an Hand einer Untersuchung, die bei den bedeutendsten Körperschaften, welche die öffentliche Beleuchtung betreuen, durchgeführt wurde, festgestellt, dass diese Art von Geräten nicht mehr PCB/PCT-haltig ist. Das ist auf einen in den letzten Jahren geringen Einsatz dieser Geräte und auf eine gute Instandhaltung, welche die allmähliche Erneuerung dieser Anlagen ermöglicht hat, zurückzuführen. Schätzung der Geräte die dem Inventar nicht unterliegen und der Menge an PCB/PCT die in diesen enthalten ist Die größte Anzahl an Geräten, mit einem Volumen unter 5 dm³, ist in den Motorfahrzeugen und in den Elektrohaushaltsgeräten verschiedener Art, die fast im gleichen Ausmaß auf alle zivilen Wohnungseinheiten aufgeteilt sind, zu finden. Die Schätzung betrifft ausschließlich jene Geräte, die vor 1988 auf den Markt gebracht wurden, da 1988 das Verbot der Erzeugung und der Verwendung von PCB/PCT und der Geräte, die diese enthalten, in Kraft getreten ist. Für die Schätzung der Geräteanzahl und der Menge an PCB/PCT, die in diesen enthalten ist, wurde folgende Vorgangsweise angewandt. Anzahl der Familien in Südtirol Provinz Bevölkerung Nr. Familien Bozen 460.845 172.880 Quelle: ASTAT 2001

7 Schätzung des Prozentsatzes jener Familien die Elektrohaushaltsgeräte besitzen Es wird angenommen, dass der Prozentsatz der Südtiroler Familien, die Elektrohaushaltsgeräte besitzen, jenem gleichzusetzen ist, der vom ISTAT (Jahr 2001) als Mittelwert veröffentlicht worden ist. Diese Daten beruhen auf der Annahme, dass jede Familie mindestens ein Elektrohaushaltgerät pro Typologie besitzt (siehe Tabelle 6). Tab. 6: Familien, die Elektrohaushaltsgeräte in der Provinz Bozen besitzen (Jahr 2001 Quelle: ISTAT) Art der Elektrohaushaltsgeräte Prozentsatz der Familien die Elektrohaushaltsgeräte besitzen Waschmaschinen 95,1 Geschirrspülmaschinen 46,1 Fernseher 95,3 Hi-Fi Anlagen 57,8 Klimaanlagen 1,4 Kühlschränke 97 Schätzung der Elektrohaushaltsgeräten Für die Schätzung der Menge von Elektrohaushaltsgeräten, die in der Provinz Bozen anfallen, wurde die Anzahl der erhobenen Familien mit dem Prozentsatz der Familien, die Elektrohaushaltsgeräte besitzen, multipliziert. Schätzung der Elektrohaushaltsgeräten, die ein Volumen unter 5 dm 3 aufweisen und älter als 15 Jahre sind Der Prozentsatz für Elektrohaushaltsgeräte, die älter als 15 Jahre und immer noch in Betrieb sind, wurde auf Grund von Untersuchungen bei Plattformen für die Sammlung und Behandlung von Elektrohaushaltsgeräten, die derzeit Italienweit in Betrieb sind, festgelegt (siehe Tabelle 7). Tabelle 7: Prozentsatz der Geräte die mehr als 15 Jahre alt sind Art der Prozentsatz der Geräte, die älter als 15 Jahre sind Elektrohaushaltsgeräte Waschmaschinen 1,0 Geschirrspülmaschinen 0,5 Fernseher 0,1 Hi-Fi Anlagen 0,1 Klimaanlagen 0,1 Kühlschränke 1,4 Um die Anzahl der Geräte berechnen zu können, die in der Provinz Bozen anfallen, den verschiedenen Elektrohaushaltsgeräten angehören und älter als 15 Jahre sind, wurde der Prozentsatz aus der Tabelle 7 mit der Anzahl der Elektrohaushaltsgeräte multipliziert.

8 Schätzung der Geräte, die ein Volumen unter 5 dm 3 aufweisen, älter als 15 Jahre und in den Motorfahrzeugen enthalten sind Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Geräte, die in den Motorfahrzeugen enthalten und älter als 15 Jahre sind, mit der Anzahl an Motorfahrzeugen gleichzusetzen ist, die vor 1988 angemeldet wurden und sich noch im Umlauf befinden. Als Quelle wurden hierbei die Statistiken des ACI verwendet, die in der Veröffentlichung Autoritratto 2001 zu finden sind (siehe Tabelle 8). Tabelle 8: Motorfahrzeuge die vor 1988 angemeldet wurden und noch im Umlauf sind Provinz Nr. Motorfahrzeuge Bozen 31.507 Schätzung der Menge an PCB/PCT die in den Geräten mit einen Volumen unter 5 dm 3 enthalten ist Die durchschnittliche Menge an PCB/PCT, die in den Geräten mit einen Volumen unter 5 dm 3 enthalten ist, wurde aus dem Dokument Waste Management Paper Nr.6. 1994 (Quelle: Department of Environment UK) entnommen. Diese Werte beziehen sich auf die verschiedenen Elektrohaushaltsgeräte und auf die Motorfahrzeuge, die in Tabelle 9 angegeben sind. Tabelle 9: Durchschnittsmenge an PCB/PCT, welche in den Geräten mit einen Volumen unter 5 dm 3 enthalten ist Motorfahrzeuge und Menge PCB/PCT (g) Elektrohaushaltsgeräte die PCB/PCT enthalten Motorfahrzeuge 50 Waschmaschinen 50 Geschirrspülmaschinen 50 Fernseher 5 Hi-Fi Anlagen 5 Klimaanlagen 50 Kühlschränke 50 Zur Schätzung der Menge an PCB/PCT, welche in der Provinz Bozen bei Geräten anfällt, die älter als 15 Jahre sind, wurden die Angaben aus der Tabelle 9 mit der Anzahl der Motorfahrzeuge und der verschiedenen Elektrohaushaltsgeräten multipliziert. Die genannten Schätzungen werden in der nachfolgenden Tabelle 10 angeführt.

9 Tabelle 10: Anzahl der Geräte, die nicht dem Inventar unterliegen und die Menge an PCB/PCT die in diesen enthalten ist Motorfahrzeuge und Elektrohaushaltsgeräte die PCB/PCT enthalten Familien die Geräte besitzen in % (1) Anzahl Geräte Geräte älter als 15 Jahre in % Anzahl der Geräte die ältre als 15 Jahre sind Menge PCB/PCT (g) (2) PCB/PCT Gesamt (kg) Motorfahrzeuge 91,4 158.012 31.507 50 1.575,35 Waschmaschinen 95,1 164.409 1,0 1.645 50 82,3 Geschirrspülmaschinen 46,1 79.698 0,5 398 50 20 Fernseher 95,3 164.755 0,1 165 5 0,83 Hi-Fi Anlagen 57,8 99.925 0,1 100 5 0,5 Klimaanlagen 1,4 2.420 0,1 2,4 50 0,1 Kühlschränke 97 167.694 1,4 2.345 50 117,3 Totale 36.162 1.796 (1) Quelle ASTAT-BZ Jahr 2001 (2) Untersuchung bei den nationalen Plattformen für die Sammlung und die Behandlung von Elektrohaushaltsgeräten (3) Quelle Department of Environment UK. Waste Management Paper Nr. 6. 1994 (4) Quelle ACI. Statistik Autoritratto 2001 Bestimmungsort der Elektrohaushaltsgeräte und der Motorfahrzeuge mit Geräten, die PCB/PCT enthalten Elektrohaushaltsgeräte In der Provinz Bozen wird die Sammlung der Elektrohaushaltsgeräte, welche PCB/PCT enthalten könnten, über die Wertstoffzentren der Bezirksgemeinschaften und den Recyclinghöfen der Gemeinden durchgeführt (siehe Tabelle 11).

10 Tabelle 11: Wertstoffzentren und Recyclinghöfe über denen die Sammlung der Elektrohaushaltsgeräte erfolgt Betreiber Gemeinde Adresse Gemeinde Algund Algund Altelandstraße 23 Gemeinde Altrei Altrei Rathausplatz 1 Gemeinde Andrian Andrian Wehrburgstraße 8 Gemeinde Auer Auer Hauptplatz 5 SEAB AG Bozen Bozen Lanciastraße 4 Gemeinde Branzoll Branzoll Marconistraße 5 Gemeinde Brenner Brenner Ibsenplatz 1, Gossensaß Stadtwerle Brixen Brixen A.Amonn-Str. 24 Gemeinde Bruneck Bruneck Lampistraße 4 Gemeinde Deutschnofen Deutschnofen Schloss Thurnstraße 1 Gemeinde Eppan Eppan Rathausplatz 1 St. Michael Gemeinde Freienfeld Freienfeld Trens 100 Gemeinde Graun i. Vinschgau Graun i. Dorf 74 Vinschgau Gemeinde Jenesien Jenesien Schrann 1 Gemeinde Kaltern Kaltern Hauptplatz 21 Gemeinde Kastellbell-Tschars Kastellbell- Dorfplatz 1, Kastelbell Tschars Gemeinde Kastelruth Kastelruth Krausplatz 1 Gemeinde Klausen Klausen Oberstadt 74 Gemeinde Kurtinig Kurtinig St. Martinsplatz 1 Gemeinde Laas Laas Vinschgauerstraße 52 Gemeinde Lana Lana Maria Hilf-Str. 5 Gemeinde Latsch Latsch Hauptplatz 6 Gemeinde Leifers Leifers Weissensteinerstraße 24 Gemeinde Mals Mals Bahnhofstraße 19 Gemeinde Marling Marling Kirchplatz 1 Gemeinde Martell Martell Meiern 96 Stadtwerke Meran Meran Europaallee 4 Gemeinde Mölten Mölten Dorf 18 Gemeinde Nals Nals Schwanburgstraße 18 Gemeinde Naturns Naturns Rathausstraße 1 Gemeinde Partschins Partschins Schulmeisterstraße 1 Gemeinde Pfalzen Pfalzen Rathausplatz 1 Konsortium der Gemeinden St. Ulrich Romstraße 2 des Grödnertales

11 Gemeinde Rasen/Antholz Rasen/Antholz Niederrasen 125 Gemeinde Ritten Ritten Dorf 16, Klobenstein Gemeinde Salurn Salurn Rathausplatz 1 Gemeinde Sand i. Taufers Sand i. Taufers Rathausstraße 8 Gemeinde Sarnthein Sarnthein Kirchplatz 2 Gemeinde Schenna Schenna Erzherzog Johann Platz 1 Gemeinde Schlanders Schlanders Hauptstraße 120 Gemeinde Schluderns Schluderns Rathausplatz 1 Gemeinde Schnals Schnals Karthaus 100 Gemeinde Sexten Sexten Dolomitenstraße 9 Gemeinde St. Leonard i. St. Leonard i. Kohlstatt 72 Passeier Passeier Gemeinde Taufers Taufers St. Johannstraße 26 Gemeinde Terlan Terlan Niederthorstraße 1 Gemeinde Tiers Tiers St. Georgstraße 38 Gemeinde Tirol Tirol Hauptstraße 8 Gemeinde Tobblach Tobblach Graf Künigl Straße 1 Gemeinde Tramin Tramin Rathausplatz 10 Gemeinde Truden Truden Köcknschmiedstraße 10 Gemeinde Ulten Ulten St. Walburg 39 Gemeinde Völs Völs Dorf 14 Gemeinde Vöran Vöran Rathaus 86 Gemeinde Welschnofen Welschnofen Romstraße 57 Bezirksgemeinschaft Bruneck Ortlichkeit Dietenheim Pustertal Bezirksgemeinschaft Abtei Ortlichkeit Col Maladet Pustertal Bezirksgemeinschaft Glurns Örtlichkeit Seles Vinschgau Bezirksgemeinschaft Lana Örtlichkeit Tisner Auen Burggrafenamt Bezirksgemeinschaft Eisacktal Natz-Schabs Örtlichkeit Schabs Ein Teil der in den Bezirken und den Gemeinden der Provinz Bozen eingesammelten Elektrohaushaltsgeräte wird innerhalb des Landes behandelt (siehe Tabelle 12). Der Hauptanteil wird aber außerhalb von Südtirol entsorgt.

12 Tabelle 12: Anlagen bei denen Elektrohaushaltsgeräte behandelt werden Betreiber Gemeinde Adresse Behandlung Südtirolrecycling GmbH Neumarkt Romstr 15 Zerlegung der Elektrohaushaltsgeräte in homogenen Fraktionen Motorfahrzeuge Die Behandlung von Motorfahrzeugen ist mit Legislativdekret Nr. 209 vom 24. Juni 2003 betreffend die Ausführung der EU-Richtlinie 2000/53/EG geregelt. Diese Bestimmung sieht für die Zwischenlagerung und die Behandlungsanlagen für Altfahrzeuge einige spezifischen Voraussetzungen vor (Anlage 1, gemäß Art. 6 Absatz 1 und 2). Diese Voraussetzungen betreffen unter anderem die Sicherstellung der Altfahrzeuge mittels Entnahme und fachgerechten Lagerung von gefährlichen Komponenten, wie Akkumulatoren, Gastanks, Treibstoffe, Altöle und besonders von PCB/PCT Kondensatoren (Absatz 5.1 Buchstabe g der Anlage 1 des Legislativdekret Nr. 209/2003). Derzeit sind in der Provinz Bozen folgende Anlagen ermächtigt Altfahrzeuge zulagern bzw. zu behandeln: Autodemolizione Stallone Brantenbachstraße 8 39055 Leifers di Calegari Roberto B&B di Bergo M. & Co. OHG Sportplatzstraße 19 39012 Meran Egger Herbert Vinschgauerstraße 23 39023 Laas Erac GmbH. Moritzing 80/ 39100 Bozen Gobettistraße F.lli Santini GmbH. Giottostraße 4/A 39100 Bozen Garage Nord Varna di Vecchio Handwerkerzone 38/40 39040 Vahrn Francesco Kofler Alois Karosserie Handwerkerzone 5 39022 Algund Ökoline GmbH Pfalznerstraße 18 39031 Bruneck Rottamix KG Umfahrung 23 39057 Eppan Santini Servizi GmbH. Giottostraße 4/A 39100 Bozen Südtirolfer GmbH. Staatsstraße 2 39051 Branzoll Hafner & Co. OHG L.Negrellistraße 5 39100 Bozen Südtirol Recycling GmbH Romstraße 15 39044 Neumarkt

13 Die Bewirtschaftung von Geräten, die PCB/PCT enthalten und dem Inventar nicht unterliegen Die elektrischen Komponenten, die bei der Zerlegung der Elektrohaushaltgeräten und der Motorfahrzeuge entfernt werden, sind für die Entsorgung an ermächtigte Unternehmen zuzuführen. In den folgenden Tabellen sind die Unternehmen, welche in der Provinz Bozen gemäß Art. 28 des Legislativdekretes 22/97 zur Zwischenlagerung und/oder Entsorgung von Abfällen, die PCB/PCT enthalten, ermächtigt sind und jene Anlagen, die außerhalb Südtirols diese Abfälle entsorgen dürfen, angeführt. Tabelle 13: Die in der Provinz Bozen zur Zwischenlagerung und/oder Entsorgung von PCB/PCT haltigen Abfällen ermächtigte Anlagen Firmenname Adresse Ermächtigtes Verfahren Fälligkeit Ermächtigung Flli. Santini GmbH Giottostraße 4 Bozen Hafner Snc Negrellistraße 5 Bozen Hafner GmbH Negrellistraße 5 Bozen Oecoline Pfalznerstr 18 Bruneck Südtirol Romstraße 15 Recycling GmbH. Neumarkt D15 30.09.2005 Dekret Nr. 621/29.6. vom 24.10.2002 - Nr. Aut.2087 D15 31.10.2004 Dekret Nr. 101/29.6. vom 11.02.2002 Nr.Aut.1981 D10 31.05.2004 Dekret Nr. 145/29.6. vom 27.02.2002 Nr.Aut.1992 D15 31.08.2007 Dekret Nr. 227/29.6. vom 16.04.2003 Nr.Aut.2129 D15 31.08.2008 Dekret Nr. 572/29.6. vom 01.09.2003 Nr.Aut.2157 Tabelle 14: Anlagen außerhalb Südtirols, die für die Entsorgung von Abfällen, die PCB/PCT enthalten, ermächtigt sind Firmenname Adresse Provinz Veneta Recuperi GmbH. Via Molinara 7, 37060 Sona Verona Ecocentro SpA. Via Don Tazzoli 9, 00040 Pomezia Rom

14 Termine für die Entsorgung der Elektrohaushaltsgeräte und der Motorfahrzeuge, mit Geräten, die PCB/PCT enthalten und nicht dem Inventar unterliegen Elektrohaushaltsgeräte In der Provinz Bozen wird die getrennte Sammlung und Entsorgung von Elektrohaushaltsgeräten schon seit einigen Jahren durchgeführt. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Elektrohaushaltsgeräte, die älter als 15 Jahre sind, bereist entsorgt wurde. Dies vorausgeschickt ist es realistisch als Termin, innerhalb welchem alle Elektrohaushaltgeräte, die älter als 15 Jahre sind, fachgerecht entsorgt werden müssen, das Jahr 2010 festzulegen. Motorfahrzeuge Man kann davon ausgehen, dass die vollständige Verschrottung der hier behandelten Motorfahrzeuge innerhalb 2010 abgeschlossen wird. Die vollständige Verschrottung der Motorfahrzeuge könnte aber auch nachdem aufgrund der immer strengeren Auflagen betreffend die Verkehrstauglichkeit der nicht katalysierten Autofahrzeuge und den letztlich auf nationaler Ebene durchgeführten Verschrottungskampagnen, welche die Bereitschaft das alte Auto zu ersetzen sicherlich angeregt haben, eine erhöhte Verschrottungsaktivität in den nächsten Jahren zu erwarten ist, vor genannten Termin abgeschlossen sein. Vorzusehende Maßnahmen Um die fachgerechte Bewirtschaftung der Abfälle, die PCB/PCT enthalten, gewährleisten zu können, wird die Provinz Bozen folgende Maßnahmen vorsehen: 1) Für die fachgerechte Bewirtschaftung dieser Abfälle werden neue Auflagen für die Betriebsgenehmigungen der Anlagen, welche für die Zwischenlagerung und die Behandlung von Elektrohaushaltsgeräten und Motorfahrzeugen ermächtigt sind und zukünftig werden, vorgesehen. Diesbezüglich werde man sich nach spezifischen technischen Normen richten. 2) Sensibilisierung der Verbände über die Fälligkeiten im Bereich der PCB/PCT und der spezifischen Pflichten, die diese Bestimmungen vorsehen, besonders jene die von Legislativdekret 24 Juni 2003, Nr.209 eingeführt wurden.

15 3) Förderung freiwilliger Abkommen und Verträge zur fachgerechten Bewirtschaftung der Abfälle, die PCB/PCT enthalten. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich gefährliche Abfälle betrifft und die fachgerechte Bewirtschaftung im Wesentlichen von Initiativen der Privaten Unternehmen abhängt und daher sowohl von wirtschaftlichen Aspekten als auch von der vorherrschenden Marktsituation beeinflusst wird. 4) Periodische Überprüfung der sich vorgenommen Ziele und der erzielten Resultat