Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Vertrag -Tragwerksplanung- Zwischen vertreten durch «LandBund» «AnredeAmt» «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - und «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. M213.dot
Land Seite 2 von 7 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen für die Baumaßnahme «Massnahme» und zwar für folgende *) 1.1.1 Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen (1) 1.1.2 Ingenieurbauwerke (1) 2 Grundlagen des Vertrags 2.1 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen sind Bestandteil dieses Vertrags. Es gilt die HOAI in der Fassung von 1996, 2. Auflage. 2.2 Der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten: 2.2.1 Folgende standardisierte Planungsgrundlagen und Typenpläne des Auftraggebers: 2.2.2 Für den Beitrag zur Vorplanung: 2.2.3 Für die weitere Bearbeitung die genehmigte Bauunterlage. 2.2.4 2.2.5 Abweichungen davon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 2.3 Die Baumaßnahme unterliegt dem *) Baugenehmigungsverfahren. Zustimmungsverfahren. 3 Beauftragung 3.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach.
Land Seite 3 von 7 3.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere der in 4 vereinbarten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. 3.4 Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Wenn dem Auftragnehmer die weiteren Leistungen nicht innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der bereits beauftragten Leistungen übertragen werden, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ohne dass dem Auftraggeber wegen der Kündigung ein Schadenersatzanspruch zusteht. Die Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übertragung der weiteren Leistungen erfolgen. Ansprüche der Vertragsparteien aus den 4 bis 6 AVB bleiben unberührt. Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer nur dann eine Erhöhung seines Honorars ableiten, wenn und soweit 21 HOAI dies zulässt. 4.1 Grundleistungen *) 4 Leistungen des Auftragnehmers 4.1.1 Grundlagenermittlung Das sind die Grundleistungen nach 64 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 1. 4.1.2 Vorplanung Das sind die Grundleistungen nach 64 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 2. 4.1.3 Entwurfsplanung Das sind die Grundleistungen nach 64 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 3. 4.1.4 Genehmigungsplanung Das sind die Grundleistungen nach 64 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 4. Bei Verhandlungen mit Behörden hat der Auftragnehmer nur mitzuwirken. 4.1.5 Ausführungsplanung Das sind die Grundleistungen nach 64 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 5 ohne 4.1.6 Vorbereitung der Vergabe Das sind die Grundleistungen nach 64 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 6.
Land Seite 4 von 7 4.2 Besondere / Zusätzliche Leistungen 4.2.1 5.1 Papierform *) 5 Vorzulegende Unterlagen Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen zu übergeben: 5.1.1 Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen der Vorplanung in -facher Ausfertigung, Entwurfsplanung in -facher Ausfertigung, Genehmigungsplanung in -facher Ausfertigung, Ausführungsplanung in -facher Ausfertigung, Überwachungsprotokolle in -facher Ausfertigung, davon je einmal in kopier-/pausfähiger Ausführung. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als "Entwurfsverfasser" bzw. "Planverfasser", die übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen. 5.1.2 Leistungsbeschreibungen bzw. Beiträge hierzu in -facher Ausfertigung. 5.2 Digitale Form *) Dem Auftraggeber sind folgende Daten zu übergeben: 5.2.1 Pläne entsprechend dem unter der Internetseite http://www.vbv.badenwuerttemberg.de/rift-land.htm zur Verfügung gestellten CAD- Projekthandbuch -Datenaustausch-. 5.2.2 Leistungsbeschreibungen bzw. Beiträge hierzu. 6 Fachlich Beteiligte 6.1 Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder anderen fachlich Beteiligten erbracht: von 7 Termine und Fristen 7.1 Für die nach 3.1 übertragenen Leistungen gelten folgende Termine bzw. Fristen:.
Land Seite 5 von 7 Weitere Termine und Fristen werden mit der Weiterbeauftragung nach 3.2 vereinbart. 7.2 Soweit keine Termine bzw. Fristen vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden. 8 Vergütung 8.1 Das Honorar für die Grundleistungen wird wie folgt ermittelt: *) 8.1.1 Für die Leistungen bis 4.1.3 nach den anrechenbaren Kosten ( 62 Abs. 4 und 8 i.v.m. Abs. 2 Nr. 1a HOAI) der baufachlich geprüften Kostenberechnung ohne Nachträge, für die Leistungen 4.1.4 bis 4.1.6 nach den anrechenbaren Kosten ( 62 Abs. 4 und 8 i.v.m. Abs. 2 Nr. 1b HOAI), die durch Kostenfeststellung ermittelt sind. 8.1.2 Abweichend von 8.1.1 für die Leistungen 4.1.1 bis 4.1.6 nach den anrechenbaren Kosten ( 62 Abs. 6 bis 8 i.v.m. Abs. 2 Nr. 2 HOAI), die durch Kostenfeststellung ermittelt sind. 8.1.3 Abweichend von 8.1.1 und 8.1.2 für die Leistungen 4.1.1 bis 4.1.6 nach den anrechenbaren Kosten ( 62 Abs. 4 und 8 / 62 Abs. 6 bis 8 *) HOAI i.v.m. 4a HOAI) *) der baufachlich geprüften Kostenberechnung ohne Nachträge. die durch Kostenanschlag ermittelt sind ohne Nachträge. 8.1.4 Nach folgenden Honorarzonen und Zuschlägen: Gebäude/ Ing. Bauw. nach Honorarzone 1) Zur Berücksichtigung der technisch und gestalterisch mitverarbeiteten Bausubstanz nach 62 Abs. 3 i.v.m. 10 Abs. 3a HOAI werden die anrechenbaren Kosten um einen v.h.-satz erhöht oder mit folgendem Wert festgestellt. 8.1.5 Nach folgender Bewertung der Leistungen: Zuschläge in v.h. Vorhandene Bausubstanz 1) zum Mindestsatz Umbau v.h. einschl. USt. Gebäude/Ing. Bauwerk nach Leistungen Nr. im v.h.- v.h.- v.h.- v.h.- Vertrag Satz Satz Satz Satz Grundlagenermittlung 4.1.1 Vorplanung 4.1.2 Entwurfsplanung 4.1.3 Genehmigungsplanung 4.1.4 Ausführungsplanung 4.1.5
Land Seite 6 von 7 8.1.6 Gebäude/Ing. Bauwerk nach Leistungen Nr. im v.h.- v.h.- v.h.- v.h.- Vertrag Satz Satz Satz Satz Vorbereitung der Vergabe 4.1.6 Gesamt: 8.2 Die Besonderen / Zusätzlichen Leistungen werden wie folgt vergütet: *) 8.2.1 8.2.2 Das Honorar für die Leistung nach wird entsprechend den Festlegungen unter 8.1 nach der Kostenermittlungsart mit einem Bewertungssatz von v.h. ermittelt. 8.3 Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet, werden die jeweils vom Finanzministerium Baden-Württemberg in den "Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden- Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)" festgesetzten Regelstundensätze vergütet. Diese Leistungen sind nur nach gesonderter schriftlicher Beauftragung zu erbringen. 8.4 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *) 8.4.1 Pauschal v.h. des Nettohonorars. Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) Vervielfältigen der Unterlagen einschl. der Vervielfältigungen nach 5.1, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter. 8.4.2 Auf Nachweis folgende Kosten:. 8.5 Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 9 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 10 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden, für sonstige Schäden.
Land Seite 7 von 7 10 Ergänzende Vereinbarungen *) 10.1 Der Auftragnehmer hat die anteiligen Kosten am gemeinsamen Bauschild zu tragen. 10.2 Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation): 10.3 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 (BGBl. I S. 547), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten die Verpflichtungserklärung nach RifT-Muster L230 über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten, Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben. 10.4 Auftraggeber: «AnredeAmt_kurz» «Amt» Auftragnehmer: «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «OrtAmt» «Ort» Ort Datum Ort Datum Unterschrift Unterschrift