Geschäftsordnung der neuen Pfarrei St. Sebastian, Rhumspringe mit St. Georg, St. Johannes, St. Pankratius, St. Andreas, St.



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Transkript:

Geschäftsordnung der neuen Pfarrei St. Sebastian, Rhumspringe mit St. Georg, St. Johannes, St. Pankratius, St. Andreas, St. Laurentius A. Vermögensverwaltung I. Kirchenvorstand 1. In dem Kirchenvorstand der neu gegründeten Pfarrei St. Sebastian, Rhumspringe mit St. Johannes, St. Andreas, St. Pankratius, St. Georg, St. Laurentius sollen Mitglieder aus allen sechs Kirchorten vertreten sein. Für die erste Wahlperiode nach der Fusion findet eine Kontingentierung statt, wonach sich der Kirchenvorstand aus je zwei gewählten Kirchenvorstandsmitgliedern je Kirchenort zusammensetzt. Der Kirchenvorstand soll darauf hinwirken, dass auch für die zwei folgenden Wahlperioden Kontingentierung stattfindet. II. Originär kirchenörtliche Immobilien und Ländereien 1. Die Immobilien und Ländereien der einzelnen Kirchenorte werden trotz Überführung durch die Fusion in gemeinschaftliches Eigentum nach Kirchenorten getrennt im Gemeindeinventar verzeichnet; gleiches gilt für Kultusgegenstände und sonstige bewegliche Gegenstände von Wert, auch wenn sie im Rechtssinne Zubehör oder wesentlicher Bestandteil von kirchenörtlichen Immobilien sind. Das Gemeindeinventar ist entsprechend dauerhaft zu führen; Veränderungen sind fortlaufend nachzutragen. Dem Kirchengemeinderat ist Abdruck zu erteilen. Die Pachterträge des Kirchenlandes fließen im Haushalt der neuen Pfarrei zusammen. 2. Jedwede Verfügung (z.b. Veräußerung oder Belastung) über Immobilien / Gegenstände i.s. vorstehend Ziff. 1 wie auch die diesbezügliche Eingehung von Dauerschuldverhältnissen (z.b. Vermietung /Verpachtung) ist vorweg der Beschlussfassung des Kirchengemeinderates zuzuleiten. Vorstehend II. Ziff. 3 findet entsprechende Anwendung. III. Haushaltsführung / Verfügung über Finanzmittel 1. Der Haushaltsplan wird gemäß den Vorgaben des BGV aufgestellt und vom Kirchenvorstand beschlossen. Vor Aufstellung des Haushaltsplanes wie auch vor der betreffenden Beschlussfassung des Kirchenvorstandes soll der Kirchengemeinderat begründete Vorschläge im Hinblick auf den spezifisch kirchenörtlichen Bedarf unterbreiten. 2. Sowohl bei der Haushaltsplanung /-beschlussfassung wie auch bei der Verwendung der Finanzmittel soll mitberücksichtigt werden, in welchem Umfang der jeweilige Kirchenort aus seinen originären Einkunftsquellen kirchenortsbezogen zum Gemeindevermögen beiträgt. In Ausgestaltung dieses Grundsatzes gilt: a) Zunächst ist für die Deckung aller überörtlich zwingend anfallenden Finanzbedürfnisse Sorge zu tragen. Dazu soll für die Jeweilige Periode des KV eine Prioritätenliste der Baumaßnahmen erstellt werden. b) Im Haushaltsplan kirchenortsbezogen ausgewiesene Haushaltspositionen sind dem Kirchengemeinderat für die Erfüllung der betreffenden Aufgaben im Namen und Auftrage des Kirchenvorstands zur Verfügung zu stellen. c) Kirchenortsbezogene Einnahmen wie kirchenortsspezifische Kollekten, Kirchgeld, Mieten, Pachten, sollen vorwiegend ggfs. nach Abzug eines angemessenen Anteils für überörtliche Aufgaben / Ausgaben und Rücklagen kirchenortsbezogen verwandt werden. d) Findet aufgrund eines unerwartet hohen Bedarfs eines Kirchenortes eine dem vorstehenden Prinzip widersprechende unverhältnismäßige und erhebliche Inanspruchnahme eines oder mehrerer anderer Kirchenorte statt, so soll im Wege der Haushaltsplanung und Finanzmittel- / Einkunftsverwendung

der folgenden 5, maximal jedoch 10 Jahre, ein angemessener Ausgleich unter den beteiligten Kirchorten erfolgen. Entsprechendes gilt, wenn aus der Veräußerung von / Verfügung über kirchenortsbezogene(r) Immobilien oder Kultusgegenstände eine vom Vermögensstatus bei Fusion wesentliche Vermögensveränderung erfolgt. e) Werden an einem Kirchenort bei wirtschaftlicher Betrachtung selbständige Einrichtungen wie Friedhof, Kindergarten, Kindertagesstätte o.ä. unterhalten, so kommt eine Verwendung von Finanzmitteln jener Einrichtungen für überörtliche Gemeindeaufgaben nur dann in Betracht, wenn nach Bildung einer angemessenen Rücklage für zukunftsbezogene Verpflichtungen und unvorhersehbaren Ausgaben Überschuss verbleibt. V. Rücklagen Die bis zum Fusionsprozess ersparten zweckgebundenen Rücklagen sind nach der Fusion kirchenortsintern zu erhalten. Jeder Kirchort leistet zu Beginn ein Startkapital zum Gesamthaushalt, der nach einer Zeit der jeweiligen Rücklage zurückgeführt wird. Die Kirchorte mit größerem Rücklagenvermögen kommen für die Kirchorte mit kleinem Rücklagenvermögen auf. VI Eine Abänderung vorstehender Vereinbarungen zur Vermögensverwaltung soll binnen 4 Jahren ab Fusion nur durch einstimmigen Beschluss des Kirchenvorstandes verbunden mit einer Beschlussfassung aller Kirchengemeinderäte zu jeweils 3/4 Mehrheit erfolgen. B. Gremien und Leitung Einleitung Mit der Zusammenlegung der sechs Pfarreien beginnt eine Zeitenwende, die eine Neuorientierung im pastoralen Denken und Handeln verlangt. Es geht nun darum, für die eine neue Pfarrgemeinde ein Seelsorgekonzept zu erstellen, das die Schwerpunkte der gemeinsamen pastoralen Arbeit beschreibt und somit die Weichen für die Kirche von morgen stellt. Verantwortlich für die Umsetzung des Seelsorgekonzeptes zeichnet der Pfarrer mit seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern. Ihnen steht der Pfarrgemeinderat beratend zur Seite, um die Planung, Koordination und Durchführung der vielfältigen seelsorglichen Aufgaben sicher zu stellen. I. Pfarrgemeinderat Der PGR wird nach Proporz (je zwei Mitglieder pro Kirchort) in Anlehnung an die o. g. Vorgaben des Kirchenvorstandes unter A. I/1 gewählt. Er kommt zweimal im Jahr zusammen und nimmt das kirchliche Leben in allen Kirchorten in den Blick. Hier findet ein intensiver Erfahrungsaustausch statt. Themen: Gottesdienstzeiten und Formen, Terminabsprachen, Sakramentenpastoral, Liturgie, Diakonie, Martyrie, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der Aufgabenbereiche mit den KGR s. Für die Arbeit im PGR können Arbeitskreise gegründet werden. Der PGR erstellt ein Leitbild für seine Arbeit. Im PGR werden die Anliegen, Ergebnisse und Ideen des Dekanatspastoralrates beraten und weitergeführt. Der PGR nimmt die Initiativen des Bistums und der Weltkirche in den Blick. II. Kirchengemeinderat 1. Jeder Kirchort wählt einen Kirchengemeinderat und bestimmt selbständig die Zahl der Mitglieder. Jeer KGR kann weitere Mitglieder berufen. Der Kirchengemeinderat wählt intern einen Vorstand aus einer oder zwei Personen. Die Tagungen finden regelmäßig, etwa sechsmal pro Jahr statt. Zum Kirchengemeinderat gehört mindestens je ein Mitglied, das

zugleich im KV bzw. im PGR vertreten ist. PGR, KV und Kirchengemeinderäte stecken ihre jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten ab und stehen im ständigen Austausch. Der Pfarrer nimmt nur bei besonderen Anlässen an den Sitzungen der Kirchengemeinderäte teil. 2. Wahlmodus der Kirchengemeinderäte 1 Wahlgrundsätze, Wahlberechtigung 1. Jeder KGR s wird für vier Jahre gewählt. 2. Die Wahl der Mitglieder des Kirchengemeinderates ist unmittelbar und geheim. Zur Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in die Wählerliste erforderlich. 3. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Kirchorts haben. 2 Wählbarkeit Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. 3 Wahltermin, Wahlzeiten Die Wahlen sollten 3 4 Monate vor den PGR/KV-Wahlen stattfinden (das erste Mal im Zeitraum 19. - 27. Juli 14) in allen Kirchorten der angehenden neuen Pfarrei St. Sebastian, Rhumspringe, jeweils eine Stunde vor und nach der hl. Messe durchgeführt werden. 4 Anzahl der zu wählenden Mitglieder Die Anzahl der Mitglieder des Kirchengemeinderates richtet sich nach der Anzahl der sich zur Wahl bereiterklärten Kandidaten des jeweiligen Kirchenorts. 5 Wahlvorstand 1. Dem Wahlvorstand obliegt die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl. 2. Der Wahlvorstand wird spätestens (bis 26. April 14) 11 Wochen vor Wahltermin gebildet. Er besteht aus drei Personen, die vom amtierenden PGR und KV des Kirchenorts ernannt werden. Diese Personen müssen wahlberechtigt sein und selbst nicht zur Wahl stehen. 6 Vorläufige Kandidatenliste 9 Wochen vor der Wahl (am 17. Mai 14) findet die Veröffentlichung der vorläufigen Kandidatenliste statt 7 Ergänzungsvorschläge Ein Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn der Betreffende schriftlich seine Bereitschaft zur Mitarbeit im Gremium erklärt hat. 8 Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste vier Wochen vor de Wahl (am 21. Juni 14) 9 Bekanntgabe des Wahltermins 5 Wochen vor der Wahl (am 14. Juni 14) 3.1 Der KGR koordiniert und repräsentiert das Gemeindeleben und setzt dabei eigene Schwerpunkte. Die Mitglieder des KGR sind im Gespräch mit ihrem Kirchort und bearbeiten Fragen und Anliegen weitgehend selbständig. Aufgabe des Kirchengemeinderates ist es drüber hinaus, die vorwiegend kirchenortsbezogenen Entscheidungen des Kirchenvorstandes und Pfarrgemeinderates vorzubereiten und, soweit möglich, vor Ort im Auftrage und Namen des Kirchenvorstandes und Pfarrgemeinderates für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Ihre Arbeit soll von einem gemeinsamen geistlichen Leben geprägt sein. In seiner Arbeit orientiert sich der KGR am Kirchenjahr, an den kirchlichen Grundvollzügen, am selbst erstellten Leitbild sowie an den persönlichen Begabungen. Konkrete Themen sind: Diakonische Projekte, lokale Initiativen, Feste und Angebote im Kirchenjahr, ökumenische Begegnungen und Begleitung von Gruppen und Vereinen. Die KGR`s suchen in ihren Kirchorten nach geeigneten Personen für die Katechese, für die liturgischen Dienste, für die Leitung von Wortgottesdiensten, sowie für die Besuchsdienste. Darüber hinaus kümmern sie sich um ihre Kirche und Pfarrheim und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. KGR `s arbeiten eng mit möglichen Förderkreisen zusammen und halten Kontakt zu den kirchlichen Einrichtungen, den Verbänden sowie zu Hauskreisen. 3.2 Der KGR ist zugleich für die Verwaltung des originären kirchenörtlichen Vermögens zuständig. Hierzu zählen insbesondere

- die Ausübung des Hausrechtes an kirchenörtlichen Gemeindegebäuden im Einvernehmen mit dem Pfarrer, - die Veranlassung und Überwachung der laufenden Unterhaltungsund Reparaturarbeiten an originär kirchenörtlichen Gebäuden einschließlich der Erfüllung der Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht, - die laufende Verwaltung und Unterhaltung von wirtschaftlich selbständigen originär kirchenörtlichen Einrichtungen, wie insbesondere Friedhof, Kindergarten /Kinderhort, - die Vermietung /Verpachtung von originär kirchenörtlichen Liegenschaften, - die mitwirkende Beschlussfassung an für den Kirchenort elementaren Entscheidungen (siehe nachstehend Zif. 4). 4. Erachtet der Kirchengemeinderat durch einstimmigen Beschluss seiner Mitglieder eine Entscheidung als für den Kirchenort elementar, so bedarf eine dem entgegen stehende Beschlussfassung des Kirchenvorstandes bzw. des Pfarrgemeinderates der Zwei-Drittel- Mehrheit aller seiner Mitglieder. Zuvor wird der Pfarrer auf eine einheitliche Entscheidungsfindung von Kirchenvorstand bzw. Pfarrgemeinderat und Kirchengemeinderat hinwirken. 5. Ergänzend sind die Bestimmungen für den Kirchenvorstand des KVVG auf den Kirchengemeinderat entsprechend anzuwenden. III. Pfarrer und Subsidiar Der Pfarrer trägt die geistliche Gesamtleitung der neu gegründeten Pfarrei für mindestens vier Jahre, sofern die Bistumsleitung ihn nicht vorher versetzt. Der Pfarrer nimmt mit dem PGR, KV und den KGR s das Gesamt der Pfarrei in den Blick und eröffnet Räume und Möglichkeiten, damit getaufte und gefirmte Christen in der eigenen Pfarrei ihre Charismen entwickeln und einsetzen können. Der Pfarrer ist verpflichtet, für und mit seiner Pfarrei (täglich) die Eucharistie zu feiern und das Stundengebet zu verrichten. Pfarrer und Subsidiar spenden die Sakramente. Sie leiten in den nächsten vier Jahren Beerdigungen, führen zugleich in Zusammenarbeit mit dem ZfK geeignete Personen heran, in Zukunft pastorale Aufgaben zu übernehmen und zu leiten. Der Pfarrer setzt folgende Schwerpunkte: Besuche bei kranken Menschen, wöchentlicher geistlicher Gedankenanstoß via Mail, geistliches Abhängen mit Jugendlichen und Jugendinitiativen, Begleitung der Fimanden und Ministranten, geistliche Angebote und Begegnungen wie z.b. ad Fontes C. Pastorale Schwerpunkte I. Gottesdienst "Unser Weg heißt Christus" so heißt es in der Arbeitshilfe "Den Übergang gestalten" zur Darstellung der pastoralen Entwicklung im Bistum Hildesheim. Dieser Teil stellt die Eucharistiefeier als Höhepunkt und Quelle des gesamten kirchlichen Lebens in den Mittelpunkt. Demnach gehören die Gestaltung der Eucharistiefeiern an den Hochfesten, die regelmäßige sonntägliche Feier für Familien, Jugendliche und Kinder sowie Schulgottesdienste zu den wesentlichen pastoralen Aufgaben. Darum feiern wir in jeder Kirche (bis auf weiteres) eine Sonntagsmesse /Vorabendmesse im Wechsel mit einer Messe im Alltag. Für die Zukunft unserer Pfarrgemeinde ist es wichtig, dass Kinder und ihre Eltern den Zugang zum Gottesdienst finden können. Die Gegenwart Christi und die Gemeinschaft der Kirche werden für sie in der Feier der Familienmessen erfahrbar. Wenn Kinder und Eltern aktiv beteiligt sein können, sind sie dem Geheimnis Gottes auf der Spur und bezeugen den Glauben. Darüber hinaus sind auch alle anderen Formen des gottesdienstlichen Handelns wie Wort-Gottes-Feiern, Andachten, besondere Angebote wie die Frühschicht, Bußgottesdienst, Frühschichten, u.v.m. zu fördern bzw. einzuüben. Um unseren christlichen Glauben in der Welt zu bezeugen, werden in den Ortschaften unserer Pfarrgemeinde Fronleichnamsprozessionen und die traditionellen Bittprozessionen stattfinden. Spirituelle Angebote, wie die Feier der

österlichen Tage, Exerzitien im Alltag, Glaubenskurse usw. bereichern das Gemeindeleben; bei Zusammenkünften und Sitzungen jeglicher Art soll der geistliche Aspekt stets im Mittelpunkt stehen. Die geistliche Einstimmung, das Gebet, das Bibelteilen, die Meditation sind dafür geeignete Elemente. (Damit dies in rechter Weise geschieht, wird ein Liturgieausschuss ins Leben gerufen, der die oben genannten pastoralen Angebote initiiert und/oder koordiniert und begleitet.) II. Sakramentenpastoral Die Sakramente sind lebendige Zeichen für die Gegenwart Gottes unter den Menschen und damit wesentliche Bestandteile des Gemeindelebens. Die Vorbereitung und Feier von Erstkommunion und Firmung nehmen dabei einen besonderen, nicht nur zeitlichen, Raum ein und verlangen eine intensive Beschäftigung mit den jungen Menschen unserer Pfarrgemeinde. Die Vorbereitung ist in gemeinsamer Abstimmung mit den Kirchorten anzustreben. Eigenheiten der Kirchorte sollen dabei berücksichtigt und gleichzeitig gemeinsame Wege in der Sakramentenpastoral gestärkt und begleitet werden. Die Vorbereitung auf die beiden Sakramente soll gemeinsam geschehen. Die Vorbereitung auf die Erstkommunion und die Feiern werden bis auf weiteres in den Ortschaften nach terminlicher Abstimmung erfolgen. In den kommenden Jahren wird sich der Altersdurchschnitt unserer Gemeindemitglieder stetig erhöhen. Es wird eine bleibende Herausforderung für uns sein, dies im Blick zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass unsere Gemeinde eine Heimat für alle Lebensphasen bietet. Jedes Jahr soll in einer der Ortskirchen das Sakrament der Krankensalbung gefeiert werden. Bereits bestehende Kontakte zum Altenheim wollen wir pflegen und weiterentwickeln. III. Kinder- und Jugendpastoral Die Zukunft unserer Pfarrgemeinde sind die Kinder und Jugendlichen; ihnen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Neben der Sakramentenkatechese sind die anderen Möglichkeiten ihrer Einbindung in das Gemeindeleben zu fördern: Kinder- /Jugendgruppenstunden, Jugendmessen im Dekanat, Sternsingeraktion, Messdienergruppen, Musikgruppen, Singkreise, Schola usw. (Ein gemeinsamer Jugendausschuss koordiniert, aktiviert, fördert und vernetzt die Arbeit aller Kirchorte. In diesem gemeinsamen Jugendausschuss sollten neben jugendlichen auch erwachsene Gemeindemitglieder als Koordinatoren, Begleiter und Helfer die jeweilige Jugendarbeit an den Kirchorten unterstützen.) Weiterhin ist die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen auch außerhalb unserer gemeindlichen Gruppen zu suchen. Deshalb sollen die Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindergärten und Schulen sowie die Kontakte zu den Lehrkräften und Erziehern/innen gepflegt werden. IV. Erwachsenenpastoral Gleichzeitig wird die Erwachsenenpastoral in geeigneter Weise fortgeführt. Gruppen und Verbände (Frauenbund, KFG, Männergemeinschaft, Kolping, Senioren,etc.) unterbreiten den verschiedenen Altersgruppen ein breites Spektrum an pastoralen Angeboten, die den unterschiedlichen Interessen Rechnung tragen und den erwachsenen Mitgliedern der Gemeinde ein erfüllendes Leben aus dem Glauben und eine ganzheitliche Beheimatung ermöglichen. V. Nächstenliebe Wollen wir in der Nachfolge Christi stehen, müssen wir uns in besonderer Weise den Menschen "am Wegesrand" zuwenden, die oft unbeachtet ihr Dasein fristen. Damit sind zum einen die Armen unter uns gemeint, die finanzielle Not leiden. Aber auch den "emotional" Verarmten, den Einsamen, Verlassenen, Alleingebliebenen und Alten muss unsere ganze Sensibilität und Aufmerksamkeit gehören. Neben materiellen Hilfen und Spenden für in Not Geratene brauchen wir Besuchsdienste für Kranke und Alte sowie Anlaufstellen/Treffpunkte/Angebote für Einsame, Verlassene, Alleinstehende, etc. (Ein Diakonieausschuss ist Motor, Knotenpunkt und Koordinationsstelle der Aktivitäten der Kirchorte. Die örtlichen Caritashelferkreise sind einzubinden. Ihre Leiter sind geborene Miglieder dieses Ausschusses.)

VI. Ökumenischer Dialog Im Eichsfeld begegnen wir Christen, insbesondere der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche, Ökumene heißt für uns, unsere Mitchristen aller Konfessionen, Menschen anderer Religionen und Konfessionslose im Eichsfeld besser kennenzulernen, ihre Traditionen zu achten und, wo immer es möglich ist, miteinander zu beten und einander zu unterstützen. VII. Feste und Feiern Gerade in Zeiten des Zusammenwachsens sind Feste und Feiern ein guter Anlass, sich kennenzulernen und sich damit näher zu kommen. Daher haben wir beschlossen, jedes Jahr ein gemeinsames Pfarrfest zu veranstalten, das von allen gemeinsam getragen und vorbereitet wird. Den Kirchorten bleibt es vorbehalten, ihre Patronatsfeste und ggf. andere ortsübliche Feiern wie bisher in eigener Regie zu gestalten und zu begehen. VIII. Öffentlichkeitsarbeit Eine Pfarrgemeinde soll sich öffnen, sie darf sich und ihre Arbeit darstellen, sie soll sich einladend präsentieren und darf für ihre Anliegen werben. Daher ist eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich, die sowohl nach innen als auch nach außen Informationen weitergibt, Angebote macht, Einladungen ausspricht, Wissenswertes vermittelt und um Mitarbeit wirbt. Ein gemeinsamer Pfarrbrief gewährleistet den aktuellen Informationsfluss, Mitteilungen/Berichte in der örtlichen Presse sowie eine Internetseite machen die Pfarrgemeinde auch über ihre Grenzen hinaus bekannt. Es wird dafür ein Sachausschuss "Öffentlichkeitsarbeit" eingerichtet, der diese Aufgaben wahrnimmt. IX. Bewährtes erhalten Über Generationen hinweg hat in den sechs Kirchorten die seelsorgliche Tätigkeit vielfältige Früchte getragen und so jeder Pfarrei ihr ganz eigenes Profil verliehen. Viele gute Ideen sind in die Tat umgesetzt worden und haben eine enorme pastorale Lebendigkeit gezeitigt. Daher ist es selbstverständlich, dass das, was über viele Jahre aufgebaut und gepflegt worden ist, was den Menschen in den Pfarreien lieb geworden und ans Herz gewachsen ist und sich damit durch die Zeiten hindurch bewährt hat, erhalten bleibt und auch in Zukunft jedem Kirchort seine unverwechselbare Prägung gibt. Für die verantwortliche Übernahme dieser Aufgabe sollen KGR`s zuständig sein. Davon unbeschadet bleibt das Bestreben, gemeinsame Aufgaben zu entwickeln und zum Wohl aller umzusetzen,