Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Ilsede und der Gemeinde Lahstedt



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Transkript:

Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Ilsede und der Gemeinde Lahstedt Präambel Die Gemeinde Ilsede und die Gemeinde Lahstedt fusionieren und bilden die künftige neue Gemeinde Ilsede. Ziel dieser Fusion ist es: - durch die Annahme des Angebotes des Landes Niedersachsen im Rahmen des Zukunftsvertrages eine Teilentschuldung von 75 v.h. der Liquiditätskredite zu erhalten und mit eigenen Maßnahmen zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung beizutragen, - die bisherigen Ortschaften bzw. Ortsteile Adenstedt, Gadenstedt, Groß Lafferde, Oberg, Münstedt, Bülten, Groß Bülten, Groß Ilsede, Klein Ilsede, Ölsburg und Solschen als gleichberechtigte Partner zum Wohle ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zukunftsfähig zu gestalten und zu fördern. Vorhandene örtliche Besonderheiten sollen hierbei nach Möglichkeit beibehalten werden, - die durch das Landesraumordnungsprogramm und das Regionale Raumordnungsprogramm des Zweckverbandes Großraum Braunschweig übertragenen Entwicklungsaufgaben im neuen Gemeindegebiet zusammen mit den Ortschaften/Ortsteilen zukunftsorientiert zum Wohle der hier wohnenden Bevölkerung umzusetzen und so die kommunale Eigenentwicklung zukunftsfähig zu gestalten, - das gemeinsame Standort- und Wirtschaftspotential zu bündeln und zu stärken, um Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen, - die negativen Auswirkungen des demographischen Wandels durch Synergieeffekte aufzufangen, die Strukturen der gemeindlichen Einrichtungen den Bedürfnissen anzupassen, eine dauerhaft leistungsfähige Daseinvorsorge sicherzustellen und damit die Region zu stärken, - politische Entscheidungsspielräume zu eröffnen, um die kommunale Selbstverwaltung im Bereich der bisherigen Gemeinden als Eckpfeiler unserer demokratischen Grundordnung zu stärken und mit neuem Leben zu füllen, - eine leistungsstarke bürgernahe Verwaltung zu sichern und auszubauen, um die Zukunftsaufgaben mit gebündelter Fach- und Sachkompetenz nachhaltig umsetzen zu können,

- die örtlichen Bildungseinrichtungen zu erhalten bzw. zeitgerechten Strukturen anzupassen und die Kinder- und Jugendförderung zu stärken, - die örtliche Kultur-, Senioren-, Sport- und Sozialarbeit zu fördern, das ehrenamtliche bürgerschaftliche und soziale Engagement zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Aus den dargelegten Gründen wird gemäß 26 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) folgender Gebietsänderungsvertrag geschlossen: 1 Neubildung der Gemeinde Ilsede Die bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt bilden ab dem 01.01.2015 die neue Gemeinde Ilsede. Die neue Gemeinde Ilsede soll die Rechtsstellung einer selbständigen Gemeinde gemäß 14 Abs. 3 Satz 2 NKomVG anstreben. 2 Name, Dienstsiegel, Hoheitszeichen und Flagge Die neue Gemeinde führt den Namen Ilsede. Vorläufig führt die neue Gemeinde Ilsede ein Dienstsiegel ohne Hoheitszeichen (Wappen) mit der Umschrift Gemeinde Ilsede, Landkreis Peine. Durch alsbaldigen Beschluss einer neuen Hauptsatzung ist die Gestaltung eines neuen Dienstsiegels, eines neuen Hoheitszeichens (Wappen) und einer neuen Flagge zu regeln. (3) Jede Ortschaft bzw. jeder Ortsteil führt den bisherigen Ortschafts- bzw. Ortsteilsnamen sowie die bisherigen örtlichen Symbole (Wappen) weiter. 3 Rechtsnachfolge

Die neue Gemeinde Ilsede ist mit dem Zeitpunkt ihrer Bildung die Gesamtrechtsnachfolgerin für die bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt. Bestehende Beteiligungen werden bedarfsgerecht weitergeführt. 4 Weitere Übergangsregelungen Die Ortschaften bzw. Ortsteile der bisherigen Gemeinde Ilsede (Bülten, Groß Bülten, Groß Ilsede, Klein Ilsede, Ölsburg und Solschen) sowie die Ortschaften der bisherigen Gemeinde Lahstedt (Adenstedt, Gadenstedt, Groß Lafferde, Oberg und Münstedt) werden nach 90 NKomVG Ortschaften der neuen Gemeinde Ilsede, in denen Ortsräte gewählt werden. Die nächste Wahl der Ortsräte findet gemeinsam mit der anstehenden Wahl des Rates der neuen Gemeinde Ilsede statt. Die zu wählenden Ortsräte bestehen aus der nachstehend genannten Zahl von Mitgliedern: Ortschaft Ölsburg: 9 Mitglieder Ortschaft Groß Ilsede 9 Mitglieder Ortschaft Groß Lafferde 9 Mitglieder Ortschaft Gadenstedt 9 Mitglieder Ortschaft Oberg 9 Mitglieder Ortschaft Adenstedt 9 Mitglieder Ortschaft Klein Ilsede 9 Mitglieder Ortschaft Bülten 7 Mitglieder Ortschaft Groß Bülten 7 Mitglieder Ortschaft Solschen 7 Mitglieder Ortschaft Münstedt 7 Mitglieder Über Veränderungen entscheidet der Rat der neuen Gemeinde Ilsede entsprechend 90 Abs. 3 NKomVG. Bis zur Wahl des Rates bzw. des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in der neuen Gemeinde Ilsede werden ein Interimsrat und ein Interimsverwaltungsausschuss gebildet.

(3) Der Interimsrat besteht aus den Mitgliedern der Räte der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt. Die/Der Interimsratsvorsitzende sowie die Stellvertreter/innen werden durch den Interimsrat in seiner ersten Sitzung gewählt. (4) Der Interimsverwaltungsausschuss besteht aus den Beigeordneten der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt. (5) Der Interimsrat wählt in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Beigeordneten einen 1. stellvertretenden Interimsbürgermeister/ eine 1. stellvertretende Interimsbürgermeisterin und einen 2. stellvertretenden Interimsbürgermeister/ eine 2. stellvertretende Interimsbürgermeisterin. Diese nehmen die Aufgaben der ehrenamtlichen Stellvertretung gemäß 81 Abs. 2 Satz 1 NKomVG wahr. (6) Der Interimsrat kann bei Bedarf beratende Interimsausschüsse gemäß 71 NKomVG bilden. (7) Für den Interimsrat, den Interimsverwaltungsausschuss und beratende Interimsausschüsse findet die Geschäftsordnung für den Rat der bisherigen Gemeinde Ilsede Anwendung. (8) Die Aufgaben der allgemeinen Stellvertreterin/des allgemeinen Stellvertreters der Hauptverwaltungsbeamtin/ des Hauptverwaltungsbeamten in der neuen Gemeinde Ilsede werden bis zu Bestellung einer allgemeinen Stellvertreterin/eines allgemeinen Stellvertreters durch den neuen Rat vom allgemeinen Stellvertreter der bisherigen Gemeinde Ilsede wahrgenommen. 5 Haushaltsführung

Das letzte Haushaltsjahr der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt endet am 31.12.2014. Die jeweiligen Haushaltssatzungen sind Grundlage für die notwendig werdende vorläufige Haushaltsführung gemäß 116 NKomVG der neuen Gemeinde Ilsede. Die bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt treffen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen, damit der Interimsrat bzw. der Rat der neuen Gemeinde Ilsede den Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 zeitnah beschließen kann, so dass der Überbrückungszeitraum einer vorläufigen Haushaltsführung so kurz wie möglich gehalten werden kann. Die Jahresabschlüsse gemäß 129 NKomVG der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt werden von der neuen Gemeinde Ilsede erstellt. Die Vertretung der neuen Gemeinde Ilsede beschließt über die Abschlüsse und die Entlastung der Bürgermeister. Die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung werden von der neuen Gemeinde Ilsede vorgenommen. 6 Sitz der Gemeindeverwaltung Der Sitz der Gemeindeverwaltung (Rathaus) der neuen Gemeinde Ilsede befindet sich in Groß Ilsede, Eichstraße 3. Für einen möglichst kurzen Übergangszeitraum wird das Rathaus der bisherigen Gemeinde Lahstedt in Gadenstedt, Am Breiten Tor 1, als Verwaltungsstelle weiter genutzt. 7 Ortsrecht / Flächennutzungsplan Das Ortsrecht der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt mit Ausnahme der Hauptsatzungen gilt, soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, im jeweiligen räumlichen Geltungsbereich längstens bis 31.12.2016 weiter. Dies gilt auch für Beitragsund Gebührenregelungen. Bis zum Inkrafttreten der Hauptsatzung der neuen Gemeinde Ilsede gilt die Hauptsatzung der bisherigen Gemeinde Ilsede sinngemäß.

Rechtsvorschriften, vertragliche Regelungen sowie Benutzungs- und Gebührensatzungen für öffentliche Einrichtungen im Sinne des 30 NKomVG gelten in ihrem jeweiligen örtlichen Geltungsbereich fort, bis sie aufgehoben oder geändert werden. Dies gilt auch für Regelungen im Bereich der Kindertagesstätten und der Sportförderung. Die bisherige Zuständigkeit des Ortsrates Groß Lafferde für die Ausgestaltung des Lafferder Marktes bleibt unberührt. Die Abwasserbeseitigung der bisherigen Gemeinde Lahstedt wird für ihr Entsorgungsgebiet weitergeführt. (3) Die geltenden Flächennutzungspläne der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt bleiben in Kraft und gelten als Flächennutzungsplan mit den derzeitigen grundzentralen Funktionen in der neuen Gemeinde Ilsede fort, bis sie aufgehoben oder geändert werden. Ergänzend wird auf 204 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen. 8 Schulen Solange die rechtlichen Vorgaben und die demografische Entwicklung es rechtfertigen, werden die bestehenden Schulstandorte beibehalten. 9 Verwaltungsorganisation Die bestehenden Dienstanweisungen und Organisationsverfügungen der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt gelten, soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, über den Fusionszeitpunkt bis zur Neufassung durch die Hauptverwaltungsbeamtin, den Hauptverwaltungsbeamten der neuen Gemeinde Ilsede fort. Gleiches gilt für bestehende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Personalrat. Dienstanweisungen, Organisationsverfügungen und bestehende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Personalrat sind möglichst bis zum 31.12.2015 neu zu fassen.

Der Verwaltungsaufbau der neuen Gemeinde Ilsede richtet sich vorläufig nach folgender Organisationsstruktur, bis der Rat der neuen Gemeinde Ilsede eine abschließende Festlegung beschließt: - Bürgermeister/in - Allgemeine/r Vertreter/in (zugl. Leiter/in eines Fachbereiches) Wirtschaftsförderung Gleichstellungsbeauftragte Integrationsbeauftragte Fachbereich I Zentrale Dienste, Finanzen Fachbereich II Bürgerservice, Soziales, Ordnung Fachbereich III Planen, Umwelt, Bauen (3) Für die Zeit bis zur Neuwahl eines Personalrats der neuen Gemeinde Ilsede wird ein Übergangspersonalrat gebildet. Die Einrichtung und die Zusammensetzung eines Übergangspersonalrates sowie die Frist für die Neuwahl eines Personalrates in der neuen Gemeinde Ilsede richtet sich nach der Verordnung über die Personalvertretung bei Neu- und Umbildung von Dienststellen und Körperschaften vom 04.07.1996 (Nds. GVBl. S. 355). (4) Widersprechen sich Regelungen und Vereinbarungen, entscheidet über die Anwendung bis zu einer Neufassung die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte, erforderlichenfalls gemeinsam mit dem Übergangspersonalrat. (5) Die bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt werden bis zum Fusionszeitpunkt ihre Maßnahmen im personellen Bereich miteinander abstimmen. Trotz der bis dahin jeweils geltenden Personalhoheit sollen entsprechende Maßnahmen einvernehmlich getroffen werden. 10

Personal Die zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses im Dienst der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt stehenden Beamtinnen und Beamten werden mit ihrer bisherigen Besoldung von der neuen Gemeinde Ilsede übernommen. Die neue Gemeinde Ilsede übernimmt zum gleichen Zeitpunkt alle an diesem Tag bei den bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt sowie beim Zweckverband Wirtschaftsbetriebe Lahstedt-Ilsede in einem Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis stehenden Mitarbeiter/innen und Auszubildenden unter Eintritt in die bestehenden Verträge und unter Wahrung des tariflichen Besitzstandes. Auf betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Bildung der neuen Gemeinde Ilsede wird ausdrücklich verzichtet. Bestehende Festlegungen zur Aus- und Fortbildung behalten ihre Gültigkeit. 11 Ehrenbezeichnungen Die von den bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt verliehenen Ehrenbezeichnungen werden anerkannt und behalten Gültigkeit. Die von der bisherigen Gemeinde Ilsede verliehenen Bürgermedaillen gelten als von der neuen Gemeinde Ilsede verliehen. 12 Feuerwehren Die bestehenden Strukturen werden übernommen und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Auf die Einrichtung einer Schwerpunktfeuerwehr gem. 1 Abs. 3 Feuerwehrverordnung (FwVO) sollte verzichtet werden.

Für das Gebiet der ehemaligen Gemeinden Ilsede und Lahstedt werden gem. 20 Abs. 2 Satz 2 NBrandSchG übergangsweise zwei Brandbereiche gebildet. Der bisherige Gemeindebrandmeister der Gemeinde Ilsede übernimmt vorübergehend ab 01.01.2015 das Kommando für das Gebiet der bisherigen Gemeinde Ilsede - Brandbereich Ilsede 1 -. Gleiches gilt für den bisherigen Gemeindebrandmeister der Gemeinde Lahstedt, der vorübergehend das Kommando für das Gebiet der bisherigen Gemeinde Lahstedt Brandbereich Ilsede 2 - übernimmt. Beide sollen sich in der Übergangszeit in der Kommandoführung untereinander abstimmen. Die Ernennung der neuen Gemeindebrandmeisterin/des neuen Gemeindebrandmeisters für die neue Gemeinde Ilsede und der Stellvertreter/innen soll möglichst zum 01.01.2016 erfolgen. (3) Die Stellvertreterinnen/die Stellvertreter der bisherigen Gemeindebrandmeister sowie die Gemeindekommandos der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt bleiben bis zur Neubestimmung jeweils für ihr bisheriges Gebiet - Brandbereich Ilsede 1/Brandbereich Ilsede 2 - im Amt. (4) Die Ehrenbeamtenverhältnisse der Ortsbrandmeisterinnen/Ortsbrandmeister sowie der Stellvertreter/innen bleiben für ihre jeweiligen Zeiträume nach dem 01.01.2015 bestehen. 13 Gleichstellungsbeauftragte Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der bisherigen Gemeinde Ilsede führt diese Funktion bis zur Bestellung einer neuen Gleichstellungsbeauftragten für die neue Gemeinde Ilsede aus. Die Bestellung einer neuen Gleichstellungsbeauftragten soll möglichst bis zum 01.07.2015 erfolgen. 14 Partnerschaften und Patenschaften Die bestehenden Partnerschaften und Patenschaften der bisherigen Gemeinden Ilsede und Lahstedt werden durch die neue Gemeinde Ilsede fortgeführt.

15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages rechtswidrig sein oder nach Vertragsschluss werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsinhalte nicht berührt. An die Stelle der rechtswidrigen Regelung soll diejenige rechtmäßige Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspartner mit der rechtswidrigen Regelung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 16 Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt zeitgleich mit dem vom Niedersächsischen Landtag zu beschließenden Gesetz zur Bildung der neuen Gemeinde Ilsede in Kraft. Ilsede, den 10.07.2014 Lahstedt, den 10.07.2014 Gemeinde Ilsede Der Bürgermeister gez. Brandes Gemeinde Lahstedt Der Bürgermeister gez. Grimm Bekanntmachung des Gebietsänderungsvertrages Der vorstehende Gebietsänderungsvertrag wird gemäß 26 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2013 (Nds. GVBl. 2013, S. 307) hiermit öffentlich bekannt gemacht: Ilsede, den 18.07.2014 Lahstedt, den 18.07.2014 gez. Brandes Bürgermeister gez. Grimm Bürgermeister (Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für den Landkreis Peine, Nr. 15, vom 29.07.2014.)