Allgemeine Geschäftsbedingungen der Admin-24 e.k., Karlsruher Str. 53, 69126 Heidelberg



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Transkript:

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Admin-24 e.k., Karlsruher Str. 53, 69126 Heidelberg Stand November 2012 1 Allgemeines (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. (2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden / Geschäftspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. (3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Angebote, Preislisten, Rundschreiben, Beschreibungen und technische Daten sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich. Alle von Admin-24 e.k. genannten Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebotserstellung und Auftragsvergabe die Marktpreise, behält sich Admin-24 e.k. ausdrücklich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten oder ein neues Angebot abzugeben. (2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung oder ein Bestätigungsschreiben festgelegt. Hierzu ergänzend gelten diese AGB (3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Admin-24 e.k. den Auftrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Lieferung der Ware annimmt. Lieferfristen werden von Admin-24 e.k. nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass die Kunden alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Fehlt es hieran, so gilt eine Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von uns unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein Schadenersatzanspruch unseres Kunden besteht nur bei nachweislichem Verschulden von Admin-24 e.k. (4) Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Besteller über. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht Admin-24 e.k. das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn Tagen vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Bei

Lieferungsbeschwerden, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten oder behördliche Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz und berechtigt Admin-24 e.k., alle Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern sollten. 3 Zahlungsbedingungen (1) Alle unsere Preise sind Nettopreise, die mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fakturiert werden. (2) Rechnungen aufgrund von erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen sind binnen 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht gesondert mit der Auftragsbestätigung geregelt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung, EC-Karte, per Scheck oder bar. Zahlungsverzug berechtigt Admin-24 e.k. zur sofortigen Einstellung aller Dienstleistungen und Lieferungen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich Admin-24 e.k. die Aufhebung des Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall wird der noch offene Gesamtbetrag des Vertragsverhältnisses zzgl. Verfahrens- und Bearbeitungskosten sowie evtl. entstandener zusätzlicher Kosten als Schadenersatz eingefordert. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Admin-24 e.k. über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Sparkasse Heidelberg zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen oder Spesen für die Rücklastschrift mangels Kontodeckung gehen zu Lasten des Bestellers. (3) Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. 4 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.b. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. (2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. (3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. (4) Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab. 5 Hardwaregarantie und Softwaregewährleistung (1) Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel oft nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegen beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren. (2) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software und Hardware, sowie derartige Teile, nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und entsprechende Fehler Admin-24 e.k. unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche für versteckte Softwaremängel sind gegenüber Admin-24 e.k. schriftlich, unmittelbar nach Entdeckung, geltend zu machen. Hierbei muss eine genaue Beschreibung

des gerügten Mangels gemacht werden. Admin-24 e.k. wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen. (3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an der gelieferten Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist. (4) Admin-24 e.k. kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch durch fehlerfreie Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. (5) Bei Hardware jeglicher Art ist die Garantie eine freiwillige Sache des Herstellers der betreffenden Teile oder Geräte. Eine Gewährleistung besteht bis zur fehlerfreien Übergabe der Hardware, die der Kunde durch die Unterschrift des Lieferscheines bestätigt. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit der Lieferung der Hardware an den Kunden. Die Garantie ist grundsätzlich eine Teile- oder Gerätegarantie. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung Handhabung von Geräten oder der gelieferten Ware sowie das Öffnen von Hardwarekomponenten führen zum Erlöschen der Garantie. Defekte Hardware oder Hardwareteile müssen zur Sicherstellung von Garantieansprüchen an den Hersteller bzw. an Admin-24 e.k. gesendet werden. Beauftragt der Kunde Admin-24 e.k. defekte Geräte oder defekte Teile auszubauen oder abzuholen trägt der Kunde die Kosten für die notwendige Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde Admin-24 e.k. beauftragt das defekte Teil oder Gerät auszutauschen, um wieder reibungslos arbeiten zu können. Admin-24 e.k. wird die vom ihr gelieferten defekten Teile an den Hersteller schicken, um die Garantieansprüche des Kunden durchzusetzen evtl. vom Hersteller gewährte Beträge für Garantieansprüche werden dem Kunden nach Eingang bei Admin-24 e.k. gutgeschrieben. 6 Haftung

(1) Admin-24 e.k. haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Desweiteren ist Admin-24 e.k. während der Software-Gewährleistungszeit lediglich verpflichtet, auftretende Fehler nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Anwenders werden ausdrücklich ausgeschlossen. (2) Admin-24 e.k. haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im Übrigen haftet Admin-24 e.k. ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere einer Datensicherung und ausreichender Produktschulung, hätte verhindern können. Datensicherungen sollten schon für die eigene Sicherheit regelmäßig (täglich oder wöchentlich) vorgenommen werden. Der Kunde ist für die regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich. Wird Admin-24 e.k. mit einer Reparaturmaßnahme an der EDV-Anlage beauftragt, ist in jedem Falle vom Kunden vorher eine Datensicherung vorzunehmen. Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen auf zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Zugesicherte Eigenschaften i.s.d. 459 BGB sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen. Admin-24 e.k. haftet ausschließlich für die Erfüllung der Hauptleistungspflicht aus geschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird keine Haftung für die Vorleistung Dritter übernommen. Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern können wir keine vollständige Mängelfreiheit gewährleisten. Für erhebliche Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, haften wir wie folgt: Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine besondere Beschaffenheit der verkauften Ware oder ihre Eignung für eine besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen worden ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,

übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen entfällt jede Gewährleistung. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Werden durch den Kunden oder Fremdfirmen Veränderungen an, von uns erstellten, Inhalten, Quelltexten oder Datenbanken vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung. Der Aufwand für die Beseitigung des Problems, wird nach Auftrag des Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Haftung ist der Höhe nach maximal auf den Kaufpreis bzw. die Software-Lizenzgebühr beschränkt; die Haftung ist der Art nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden musste. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Fernwartung: Die Software wurde von uns mit gängigen Virenscannern auf Viren überprüft, trotz allem übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz unseres Fernwartungsprogramms hervorgerufen werden. Durch Klick auf diesen Link erkläre ich mich damit einverstanden, dass die nachfolgend ausgeführtefernwartungssitzung kostenpflichtig durchgeführt wird. Hinweis: Mit der Nutzung des Fernwartungsprogrammes stimmen Sie ausdrücklich zu, dass ein Service Techniker von Admin-24 e.k. sich auf den Computer schalten darf, auf dem Sie das Programm ausführen. Sie erklären ausdrücklich, für die Inanspruchnahme und Beauftragung der Dienstleistung und die Gewährung des Zugriffs auf den PC autorisiert zu sein. Sie sind mit der Berechnung der Kosten, die durch die Fernwartungssitzung entstehen, einverstanden. Unser Servicetechniker wird Sie vor der Sitzung über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren, wenn Sie das wünschen.

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 7 Reparaturen (1) Reparaturen an Workstations, Servern oder sonstigen Rechnern werden mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführt. Eine diesbezügliche Kostenschätzung vor der Reparatur stellt jedoch nur einen Anhaltswert dar. Admin-24 e.k. ist allerdings verpflichtet, vom Auftraggeber die Zustimmung einzuholen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Reparaturkosten mehr als 20 % höher ausfallen würden, als ursprünglich geschätzt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Ersatzteile oder den Arbeitsaufwand handelt. (2) Die Verantwortung für evtl. vorhandene Daten auf feststehenden Datenträgern des zu reparierenden Rechners trägt der Auftraggeber, es sei denn, der Auftrag selbst lautet ausdrücklich auf Sicherung eben dieser Daten. 8 Schlussbestimmungen (1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen Admin-24 e.k. ist Heidelberg. Soweit der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Heidelberg vereinbart. Dieses gilt auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.