18. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 24. Juni 2009 in Magdeburg. Protokoll



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Transkript:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Dr. Harald von Bose Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg Postfach 19 47, 39009 Magdeburg Az.: IF 172 18. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland Protokoll Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: Mittwoch, 24. Juni 2009: 09.00 Uhr Mittwoch, 24. Juni 2009: 12.15 Uhr Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Dienstgebäude: Tel.: 0391 81803-0 Leiterstr. 9 Free Call: 0800 9153190 (nur in Sachsen-Anhalt) 39104 Magdeburg Fax: 0391 81803-33 www.datenschutz.sachsen-anhalt.de www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

2 Anwesende: Herr Dr. von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt; Herr Prof. Dr. Caspar, Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit; Herr Dr. Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit; Herr Dr. Glage vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt; Frau Hartge Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg; Herr Lorenz, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland; Herr Neumann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern; Herr Platzek vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt; Herr Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit; Frau Sokol, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen; Frau Dr. Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen; Herr Dr. Weichert, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

3 Tagesordnung 1. Eröffnung/Begrüßung 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Berichte aus Bund und Ländern 4. Verhältnis der Zugangsrechte aus IFG, UIG, VIG und ggf. GeoZG a) Arbeits- und gemeinsames Eckpunktepapier des Arbeitskreises Verhältnis der Zugangsrechte b) Entschließungsentwürfe zur Vereinfachung des Informationszugangs und zur Evaluierung der Informationsfreiheitsgesetze aa) Entwurf der Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland : Informationszugang vereinfachen und Evaluierung zügig angehen. bb) Entschließungsentwurf des LfDI M-V zum Thema Evaluierung 5. Entwurf der Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland : Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern 6. Veröffentlichung von Subventionsempfängern nach dem Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Gesetz AFIG: aktuelle Entwicklungen 7. Verschiedenes a) Auskunftsansprüche gegenüber der Steuerverwaltung: aktueller Sachstand b) Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten: aktueller Sachstand c) Termine des AKIF und der IFK in Hamburg im 2. Halbjahr 2009

4 TOP 1 Eröffnung/Begrüßung Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Harald von Bose, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Die neuen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit aus Bremen und Hamburg, Frau Dr. Sommer und Herr Prof. Dr. Caspar, werden willkommen geheißen. Im Namen der IFK wünscht der Vorsitzende der LDI NRW, Frau Sokol, die zum letzten Mal an einer IFK teilnimmt, alles Gute bei der Erfüllung ihrer neuen Aufgabe als Präsidentin des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen und dankt ihr für die fruchtbare, kollegiale Zusammenarbeit. Im Übrigen erfolgen einige organisatorische Hinweise zum Ablauf der Sitzung.

5 TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird ohne Änderung genehmigt. Es wird beschlossen, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 mit den Entschließungsentwürfen vorzuziehen und danach die Tagesordnungspunkte 3, 6 und 7 zu behandeln. Sachsen-Anhalt schlägt mit Blick auf die Informationsfreiheit im Internet vor, unter TOP 3 den Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 18. Juni 2009 zu behandeln, mit dem der Zugang zu Web-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten durch Web-Sperren erschwert werden soll. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

6 TOP 3 Berichte aus Bund und Ländern Es wird auf TOP 3 des Protokolls der Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF) am 12. und 13. Mai 2009 in Magdeburg verwiesen. Ergänzend wird vorgetragen: Bund: Der BfDI berichtet, dass der Bundestag das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugErschwG BT-Drs. 16/13411) beschlossen habe, durch das Zugangsprovider mit mehr als 10.000 Kunden verpflichtet werden, den Zugriff auf Internetseiten kinderpornographischen Inhalts zu sperren und den Nutzer auf ein vom Bundeskriminalamt (BKA) gestaltetes Stopp-Schild umzuleiten. Nach dem Gesetz übernehme das BKA eine Zentralstellenfunktion und müsse den Anbietern eine Sperrliste mit kinderpornographischen Seiten zur Verfügung stellen. Erstmalig sei eine Kontrolle von Internetinhalten beschlossen worden. Es bestünde die Gefahr, dass die Stellung des BfDI desavouiert werde: Nach 9 ZugErschwG werde beim BfDI ein unabhängiges Expertengremium gebildet, das aus fünf Mitgliedern bestehe. Das Gremium solle mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben überprüfen, ob die Einträge auf der Sperrliste die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Es stelle sich nun die Frage, wie der BfDI damit umgehe, dass ihm eine solche Aufgabe zugewiesen sei. Die Aufgabenübertragung sei zwar erfolgt, um die Akzeptanz für das Gesetz zu erhöhen. Sie weise jedoch weder einen Bezug zum Datenschutz noch zur Informationsfreiheit auf. Vor diesem Hintergrund sei es bedauerlich, dass im Gesetzgebungsverfahren keine Gelegenheit bestanden habe, das Gesetz gründlich zu diskutieren. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein halten die Aufgabenübertragung für bedenklich und sehen in ihr eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des BfDI. Hamburg hält die Unabhängigkeit des BfDI dann für beeinträchtigt, wenn der Bund aus Kapazitätsgründen seine bisherigen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könne. Bremen verweist darauf, dass das Ziel des Gesetzes möglicherweise nicht erreicht werden könne, weil die Sperren umgangen werden könnten. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007 steht noch aus. Ob der Bundestag ebenfalls auf den Bericht eingehen werde, sei offen. Allerdings sei mit einer Stellungnahme zu rechnen, da sich der Bundestag im Bereich des Datenschutzes traditionell zu den Tätigkeitsberichten äußere.

7 Berlin: In Berlin wird eine Bundesratsinitiative vorbereitet, mit der das Smiley-Projekt nach dänischem Modell im VIG zugelassen werden soll. Ferner ist ein neues Projekt zur Automatisierung von Ausleihebibliotheken gestartet worden. Die Nutzerdaten sollen allein am Medium gespeichert werden. Dadurch soll erreicht werden, dass Bibliotheken auch sonntags geöffnet werden können. Brandenburg: Brandenburg berichtet über das Internationale Symposium Zugang zu Umweltinformationen - Informationsfreiheit für den Umweltschutz?, das am 18. und 19. Juni 2009 von der LDA Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Alcatel-Lucent Stiftung für Kommunikationsforschung, der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik und dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen in Potsdam ausgerichtet wurde. Themen des Symposiums waren u.a. die europarechtlichen Grundlagen des Umweltinformationsrechts, die Abgrenzung des UIG von VIG und IFG, der Anspruch auf Veröffentlichung von Agrarsubventionen und ein Bericht über die Rechtsprechung zum Umweltinformationsrecht. Die Beiträge des Symposiums hätten gezeigt, dass die Gerichte in Deutschland keine Grundsatzentscheidungen treffen und die Gerichtsverfahren sehr lange dauern. Bremen: Am 1. Januar 2012 tritt das IFG Bremen außer Kraft. Bis zum 1. Januar 2010 muss der Senat unter Mitwirkung der LfDI das Gesetz auf seine Auswirkungen überprüfen. Dabei wird auch zu untersuchen sein, ob durch die durch das elektronische Informationsregister auf www.bremen.de ermöglichte aktive Informationspolitik die Zahl der Individualanträge reduziert wurde.

8 Hamburg: Seit der 18. Sitzung des AKIF am 12. und 13. Mai 2009 in Magdeburg hat es nur wenige weitere Fälle gegeben. Dies spricht dafür, dass das neue HmbIFG in der Bevölkerung noch nicht hinreichend bekannt ist. Daher will der LfDI die Öffentlichkeit verstärkt auf die Rechte nach dem HmbIFG aufmerksam machen. Der LfDI hat für den Bereich der Informationsfreiheit einen zusätzlichen Mitarbeiter bekommen. Mecklenburg-Vorpommern: Ende August 2009 soll das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Rodi zur Evaluierung fertig sein. Das IFG M-V tritt gem. 16 IFG M-V am 30. Juni 2011 außer Kraft. Da der Landtag das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten evaluiert haben muss (vgl. 15 IFG M-V), muss die Evaluierung bis zum 30. Juni 2010 erfolgt sein. Mecklenburg-Vorpommern lädt die Konferenzteilnehmer am 28. Juni 2010 nach Schwerin zur nächsten Jahrestagung zur Evaluierung des IFG M-V ein. Nordrhein-Westfalen: Beim Entwurf zur Änderung des WDR-Gesetzes ist die Staatskanzlei der Rechtsauffassung der LDI gefolgt. Das IFG NRW findet auf den WDR Anwendung, es sei denn, dass journalistischredaktionelle Informationen betroffen sind. Die erste Lesung ist nunmehr erfolgt. Das OVG Münster hat entschieden, dass das IFG NRW auch für kassenärztliche Vereinigungen gilt. Nach der Rechtsprechung des Gerichts können auch externe Prüfberichte, die eine Behörde in dienstlichem Zusammenhang erlangt hat, dem Anwendungsbereich des IFG NRW unterfallen. Im AKIF am 12. und 13. Mai 2009 in Magdeburg hatte Nordrhein-Westfalen berichtet, dass im ersten Quartal 2009 ca. 50 % mehr Eingaben als im ersten Quartal 2008 vorlagen. Mittlerweile hat sich die Zahl der Eingaben wieder auf den Stand von 2008 eingependelt.

9 Saarland: Seit dem AKIF im Mai 2009 haben sich keine berichtenswerten Vorgänge ereignet. Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gibt es einen Gesetzesentwurf für ein Geodateninfrastrukturgesetz, der über die bundesrechtliche Regelung hinausgeht, da ein Anspruch auf Zugang zu Geoinformationen geschaffen werden soll. Beim ULD wurde angefragt, ob der Datenschutzbeauftragte sich eine Tätigkeit als Ombudsmann zum Schutz für Whistleblower vorstellen könne. Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass der Bundesrat der Änderung des 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zugestimmt habe. Dadurch werde die Transparenz erhöht. In Zukunft sollen die Behörden die Namen von Unternehmen, die gegen das Lebensmittelrecht verstoßen, einfacher und zügiger bekannt geben dürfen. Ferner ist in 44 LFGB eine Meldepflicht für Gammelfleisch geschaffen worden (BR-Drs. 508/09). [Hinweis: siehe jetzt BGBl. I 2009, S. 1659]. Mit einem Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz (AG VIG LSA) sollen in Sachsen- Anhalt den Landkreisen und den kreisfreien Städten Aufgaben nach dem Verbraucherinformationsgesetz übertragen werden. Der Gesetzesentwurf wurde zur Anhörung freigegeben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat vorgeschlagen, dass der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit auch die Aufgaben eines Landesbeauftragten für Verbraucherinformation übernehmen könnte. Sachsen-Anhalt teilt mit, dass der Bund der Steuerzahler, die Presse sowie einzelne Abgeordnete Einsicht in einen Bericht über das Ergebnis der Verwaltungsermittlungen hinsichtlich des Vorgehens der Landtagsverwaltung bei der Neugestaltung eines Beratungsraumes begehrten. Der Landtags-

10 präsident halte die Herausgabe des Berichts aus datenschutzrechtlichen Gründen für bedenklich. Er habe den Landesbeauftragten gebeten, die Möglichkeit einer Einsicht nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt bzw. dem Landespressegesetz zu prüfen.

TOP 4 Verhältnis der Zugangsrechte aus IFG, UIG, VIG und ggf. GeoZG 11 a) Arbeits- und gemeinsames Eckpunktepapier des Arbeitskreises Verhältnis der Zugangsrechte Die Konferenz dankt dem AKIF für die Erarbeitung der Entwürfe des Arbeits- und des Eckpunktepapiers zum Verhältnis der Zugangsrechte. Die Vor- und Nachteile einer Veröffentlichung der Papiere werden kontrovers diskutiert. Die Konferenz beschließt, beide Papiere nicht zu veröffentlichen. Der AKIF wird gebeten, die Papiere nicht im Protokoll seiner 18. Sitzung am 12. und 13. Mai 2009 in Magdeburg zu veröffentlichen. Die IFK geht davon aus, dass das Arbeitspapier zur internen Information bei Bedarf fortgeschrieben wird.

TOP 4 Verhältnis der Zugangsrechte aus IFG, UIG, VIG und ggf. GeoZG 12 b) Entschließungsentwürfe zur Vereinfachung des Informationszugangs und zur Evaluierung der Informationsfreiheitsgesetze aa) Entwurf der Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland : Informationszugang vereinfachen und Evaluierung zügig angehen." Der Entschließungsentwurf wird nach eingehender Diskussion mit Änderungen unter dem Titel: Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger verbessern! angenommen (siehe Anlage zu TOP 4 b).

TOP 4 Verhältnis der Zugangsrechte aus IFG, UIG, VIG und ggf. GeoZG 13 b) Entschließungsentwürfe zur Vereinfachung des Informationszugangs und zur Evaluierung der Informationsfreiheitsgesetze bb) Entschließungsentwurf des LfDI M-V zum Thema Evaluierung Der zusätzliche Entschließungsentwurf entfällt mit Zustimmung des LfDI M-V, da wesentliche Gedanken des vorgeschlagenen Entwurfs in die Entschließung Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger verbessern! aufgenommen wurden.

14 TOP 5 Entwurf der Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland : Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern Nordrhein-Westfalen spricht die Befassung des Düsseldorfer Kreises mit dem Thema an. Berlin weist auf das Business Keeper Monitoring System hin, in dem weltweit internetgestützt anonyme Hinweise auf Korruption enthalten sind. Problematisch sei neben dem Schutz der Whistleblower auch der Schutz der Bezichtigten. Sachsen-Anhalt verweist darauf, dass im Beamtenrecht mit 37 Beamtenstatusgesetz bereits eine Teilregelung des Whistleblowings existiert. Nach dieser Vorschrift dürfen sich Beamte direkt an externe Ermittlungsbehörden wenden, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Korruption haben. Der Entwurf der Entschließung wird eingehend diskutiert und mit Änderungen angenommen (siehe Anlage zu TOP 5).

TOP 6 Veröffentlichung von Subventionsempfängern nach dem Agrar- und Fischereifonds- Informationen-Gesetz AFIG: aktuelle Entwicklungen 15 Der BfDI teilt mit, dass das Treffen mit den Vertretern des Bauernverbandes zustandegekommen ist. Der Bauernverband hat sich gegen eine Veröffentlichung der Agrarsubventionen ausgesprochen und eine Neidkampagne beklagt. Der BfDI hat auf geltendes europäisches und nationales Recht verwiesen. Sachsen-Anhalt berichtet, dass der Bund und die Länder - mit Ausnahme von Bayern - übereingekommen sind, die Empfänger von Agrarsubventionen ab dem 16. Juni 2009 ins Internet zu stellen. Die Rechtsprechung gehe ganz überwiegend davon aus, dass das Transparenzinteresse an der Veröffentlichung der Subventionsempfänger stärker sei als das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen. Brandenburg hält die Suchmaske auf den Seiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für verbraucherunfreundlich. Der AKIF wird von der IFK um eine Prüfung gebeten.

16 TOP 7 Verschiedenes a) Auskunftsansprüche gegenüber der Steuerverwaltung: aktueller Sachstand Der Bund hat die Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen beanstandet. Bisher ist keine Reaktion auf die Beanstandung erfolgt. Mecklenburg-Vorpommern hat für den Fall, dass das Finanzministerium von Mecklenburg- Vorpommern die Verwaltungsanweisung auf Landesebene umsetzen sollte, eine Beanstandung angekündigt.

17 TOP 7 Verschiedenes b) Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten: aktueller Sachstand Berlin berichtet unter Hinweis auf die Entschließung der 17. IFK vom 3./4. Dezember 2008 in Schwerin, dass zwölf Mitgliedstaaten die Europaratskonvention unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert hätten. Zehn Mitgliedstaaten müssten noch unterschreiben. Deutschland habe die Konvention noch nicht unterschrieben.

18 TOP 7 Verschiedenes c) Termine des AKIF und der IFK in Hamburg im 2. Halbjahr 2009 Hamburg schlägt als neue Termine für den AKIF den 10. und 11. November 2009 und für die IFK den 15. und 16. Dezember 2009 vor.