Wie begutachtet der MDK?



Ähnliche Dokumente
Dr. Andrea Felser Ärztliche Gutachterin MDK Bayern. Wie begutachtet der MDK?

Langfristige Genehmigungen

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Nach welchen Regeln arbeitet der MDK?

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

PFLEGEKASSE. Antrag zur KKH Pflegeberatung

Sehr geehrte Gäste, Eigenbeteiligung, Selbstzahler und Zuzahlung sind die neuen Schlüsselwörter. stationären und ambulanten Badekur geht.

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

30 Fragen zur Sozialversicherung

Verordnungsmanagement

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Verordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und. Podologischen Therapie Muster 13

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller


MDK-Beratung im GKV-System Vom Einzelfall bis zur Systemberatung Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tipps zum Umgang mit Kostenträgern

Häusliche Pflege Managertag kompakt

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

SGB V Teil 5/1 Seite 1

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

micura Pflegedienste München Ost

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Einleitung. Einleitung

CHECKLISTE zur Beauftragung einer BRCA1/2-Mutationsanalyse bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-

micura Pflegedienste Köln

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Neufeststellungsantrag nach dem SGB IX zum Aktenzeichen

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

Arbeitshilfe. Pflegeüberleitung. Stand: Autoren AG Pflegeüberleitung Baden-Württemberg MDK Baden-Württemberg

Berlin, den

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Kooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren?

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit , Berlin

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ansatz und Erfahrungen aus Deutschland

Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24, 41 SGB V

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung

Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

33 - Leistungsvoraussetzungen

, drop-down: ~ Sehr geehrte / ~ Sehr geehrter Herr / ~ Sehr geehrte Frau

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH

Sehr geehrte (r) Frau/Herr,

Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!

Stellungnahme der Bundesärztekammer

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

SONDERDRUCK. Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder. Gerhard Müller, Mainz

Befragung zum Migrationshintergrund

Information für Patienten

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Pflege ein großes Thema...

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes:

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen

Abgrenzung KSR - BGSW: Wann und Warum welche Maßnahme? Dr. Andreas Dietrich Friederikenstift Bad Münder

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG:

PFOHL Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

14. Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D /5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Sozialgericht Berlin Urteil vom

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

med MEDIZIN Wirtschaftlichkeitsprüfung in der GKV Erstattungsprobleme bei der COÄ und uv-goä Filier Hermanns (Hrsg.)

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Sozialrechtliche Unterstützungsmöglichkeiten für onkologische Patienten und deren Angehörige

Reha-Sport und Funktionstraining

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Transkript:

Wie begutachtet der MDK? Dr. Andrea Felser Ärztliche Gutachterin MDK Bayern 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum 11.05.2013

Inhalt Kurzvorstellung MDK Bayern Datenerhebung und Datenschutz Begutachtung Arbeitsunfähigkeit Rehabilitation Heilmittel Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 2

Kurzvorstellung MDK Bayern Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 3

Sozialgesetzbuch V 9. Kapitel Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Erster Abschnitt Aufgaben 275 Begutachtung und Beratung (1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, 1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, sowie bei Auffälligkeiten zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung, ( ) eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einzuholen. Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 4

Gesetzlicher Auftrag des MDK Aufgaben des MDK Krankenversicherung Pflegeversicherung Begutachtungen Berater in med. Versorgungsfragen Einstufung Pflegebedürftigkeit Sicherung der Pflegequalität MDK ist (zahn-) medizinischer und pflegerischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 5

Gesetzlicher Auftrag des MDK (GKV) Begutachtung / Beratung Arbeitsunfähigkeit Anträge auf medizinische Rehabilitation Heil- und Hilfsmittel Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung Bedarf für häusliche Krankenpflege (> 4 Wochen) vermutete Behandlungsfehler Arzneimittelversorgung (z.b. Off- Label-Use) Konzepte (z.b. SAPV) Qualitätsprüfung von Versorgungseinrichtungen über Stichprobenanalysen Grundsatzfragen der Gesundheitsversorgung Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 6

Unabhängigkeit der Ärzte des MDK Rechtsgrundlage: 275 Abs. 5 SGB V Die Ärzte des MDK sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen Keine Weisungsabhängigkeit der Ärztinnen/Ärzte des MDK gegenüber Kranken- und Pflegekassen Leistungserbringern Versicherten Gutachten haben lediglich empfehlenden, fachlichen Charakter. Eine Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen zur Berücksichtigung der Gutachten besteht nicht. Die Leistungsentscheidung trifft die Krankenkasse. Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 7

MDK Bayern: Standorte 24 Begutachtungsund Beratungszentren Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 8

Personalverteilung Verwaltung 95 Ärztliches Personal 282 Organisationskräfte/ Teamassistenz 374 Kodierassistenz 66 Pflegefachkräfte 362 Quelle: BSC 2012/05 Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 9

Leistungen im Jahr 2011 Insgesamt ca. 1,5 Mio. Aufträge/Anfragen Produktgruppen Krankenkassen Pflegekassen Gesamt Sozialmedizinische Fallberatung 813.000 37.000 850.000 Sozialmedizinische Begutachtungen 384.000 236.000 620.000 Qualitätsprüfungen 112/114-3.000 3.000 Sozialmedizinische Beratung 4.100 400 4.500 Gesamt 1.201.100 276.400 1.477.500 Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 10

Datenerhebung und Datenschutz Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 11

Datenschutz: Umgang mit Sozialdaten Wozu benötigt der MDK Daten? zur Klärung medizinischer oder pflegerischer Fragen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Welche Daten benötigt der MDK? Röntgenbilder, Arztberichte, Entlassungsberichte Verordnungen Pflegedokumentation Was passiert mit den Daten? Ärzte und alle anderen Mitarbeiter des MDK unterliegen der Schweigepflicht Daten dürfen nur auftragsbezogen erhoben und verwertet werden Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 12

Datenschutz: Umgang mit Sozialdaten Woher kommen die Daten? Kranken- und Pflegekassen, behandelnde Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste etc. andere Sozialleistungsträger, zum Beispiel: Deutsche Rentenversicherung (DRV), Bundesagentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft von Versicherten, pflegenden Angehörige oder Pflegepersonen Wer bekommt Daten vom MDK? Kranken- oder Pflegekassen Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser ) Auf Anforderung andere Sozialleistungsträger (z. B. Rentenversicherung) Sonstige Auskünfte des MDK sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten möglich. Wie lange werden Daten gespeichert? Der MDK archiviert die Daten für maximal fünf Jahre. Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 13

Datenschutz: Ihre Rechte gegenüber dem MDK Auskunftsrecht Auf Anfrage gibt der MDK Auskunft über gespeicherte Daten Akteneinsichtsrecht Der Versicherte hat das Recht, seine Akte beim MDK einzusehen Widerspruchsrecht Wer nicht mit der Weitergabe von Daten einverstanden ist, kann widersprechen Über das MDK-Begutachtungsergebnis hinausgehende Informationen, wie Befunde, werden auf schriftlichen Wunsch nicht an den Leistungserbringer (zum Beispiel Hausarzt) übermittelt Weitergehende Fragen zum Umgang und Schutz der Daten: Datenschutzbeauftragter des MDK Bayern Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 14

Begutachtung Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 15

Rahmenbedingungen Vorgaben der Sozialgesetzbücher (vorrangig SGB V) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom G-BA beschlossene Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen gelten verbindlich Interdisziplinäre S3-Leitlinie Definition, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie des Fibromyalgiesyndroms Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 16

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit Definition von Arbeitsunfähigkeit: Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann bei Bezug von Arbeitslosengeld I wenn krankheitsbedingt keine leichten Arbeiten in dem zeitlichen Umfang verrichtet werden können, der bei der Agentur für Arbeit angegeben ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II krankheitsbedingt können nicht mindestens drei Stunden täglich gearbeitet oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilgenommen werden Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 17

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit Fragen der GKV an den MDK: Liegt AU tatsächlich vor? Beurteilung auch bei Arbeitgeberzweifeln! Durch welche Maßnahmen kann die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gefördert werden? Ist eine stufenweise Wiedereingliederung möglich? Ist die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert? Einleitung eines Rehaverfahrens gem. 51 (1) SGB V Einschränkung des Dispositionsrechts des Versicherten Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 18

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit Die Kasse gibt diese Informationen an den MDK weiter: AU begründende Diagnosen (aktuelle und frühere) Daten und Diagnosen von Krankenhausbehandlungen Daten und Diagnosen von Rehabilitationsmaßnahmen Angaben zur beruflichen Tätigkeit, ggf. zu Arbeitslosigkeit Der MDK kann zusätzliche Auskünfte einholen: Befundberichte Arztanfragen über die Krankenkasse Telefonate mit Behandlern Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 19

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit Begutachtung chronischer Schmerzen Schmerz Lokalisation und Ausbreitung Intensität und Häufigkeit Abhängigkeit (Tageszeit, Körperhaltung, Tätigkeit) zusätzliche Symptome? Behandlungsmaßnahmen Art der Behandlungen und Intensität Wirksamkeit der Therapie Eigeneinschätzung des Betroffenen Leistungsvermögen Krankheitskonzept Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 20

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit Begutachtung nach Aktenlage wenn die vorliegenden Unterlagen aussagekräftig genug sind Info-Gespräch kurzes persönliches Gespräch, wenn der Fall nach Aktenlage nicht zu klären ist Begutachtung mit Untersuchung des Versicherten bei komplexen Sachverhalten körperliche Untersuchung und Beratung des Versicherten Beispiel Restleistungsvermögen bei Fibromyalgiesyndrom: vollschichtig für leichte bis gelegentlich mittelschwere Tätigkeiten ohne monotone Arbeitsabläufe Akkordarbeit Fließbandarbeit erhöhten Streß insgesamt ist von einer auf Dauer beeinträchtigten Leistungsfähigkeit auszugehen (aus: Sozialmedizinische Begutachtung in der gesetzlichen Rentenversicherung, 5. Auflage) Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 21

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit Mitteilung an Krankenkasse und behandelnden Arzt: Begutachtungsergebnis Angaben zu Befunden, auf die sich die Beurteilung stützt die Krankenkasse trifft dann ihre Entscheidung über Krankengeldanspruch oder über eine Aufforderung an den Betroffenen, einen Reha-Antrag zu stellen Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 22

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation Gesetzlicher Rahmen: SGB V und SGB IX Rehabilitation im Regelfall nur alle 4 Jahre möglich über Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation bestimmt die Krankenkasse Antragsverfahren und MDK-Begutachtung sind in den Richtlinien des G-BA geregelt den Grundsätzen "Rehabilitation vor Rente" "Rehabilitation vor Pflege" "ambulant vor stationär" ist Rechnung zu tragen Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 23

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation Die Krankenkasse erbringt ( ) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kurative Maßnahmen der ambulanten Krankenbehandlung auch unter rehabilitativer Zielsetzung nicht ausreichen, eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation medizinisch indiziert und kein anderer Rehabilitationsträger vorrangig zuständig ist Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 24

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 25

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation Rehabilitationsbedürftigkeit: es liegen krankheitsbedingt und dauerhaft Beeinträchtigungen vor der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation ist erforderlich Rehabilitationsfähigkeit: körperliche und seelische Verfassung und Motivation sind gegeben positive Rehabilitationsprognose: das Rehabilitationsziel kann innerhalb eines festgelegten Zeitraums erreicht werden Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 26

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation Empfehlung gemäß Leitlinie Fibromyalgiesyndrom Veranlassung einer (teil-) stationären Rehabilitationsmaßnahme empfohlen bei Gefährdung der Teilhabe am Erwerbsleben Gefährdung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder der Fähigkeit zur Selbstversorgung Nicht vorhandenen bzw. nicht ausreichend wirksamen ambulanten Therapieverfahren Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 27

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation Wann begutachtet der MDK Anträge auf Rehabilitation? bei Zweifeln und in einer Stichprobe besteht die gesetzliche Verpflichtung, den MDK zu beauftragen die Kasse beurteilt viele Anträge selber Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 28

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation die Kasse beschafft dem MDK die benötigten Unterlagen Antrag auf Rehabilitation ärztliche Verordnung von Rehabilitation Arztberichte Krankenhausberichte Rehaberichte Leistungsdaten der Krankenkasse (Heilmittel, AU, vorangegangene Reha ) Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 29

Begutachtung von Anträgen auf Rehabilitation warum begutachtet der MDK Reha-Anträge nach Aktenlage? Betrachtung des Krankheitsverlaufs gibt es alltagsrelevante dauerhafte Beeinträchtigungen? sind diese neu oder haben sie sich verschlechtert? Ablehnung nach Aktenlage!? ambulante Behandlung ist nicht ausgeschöpft aus den Unterlagen gehen die Beeinträchtigungen nicht hervor Schwerpunkt im Antrag liegt auf der Schädigungsebene (Symptome) Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 30

Begutachtung von Heilmitteln Gesetzlicher Rahmen: Heilmittelrichtlinien des G-BA mit Heilmittelkatalog Verordnung nur gemäß Katalog möglich Indikation, Art des Heilmittels, Dauer der Anwendung Abbildung: Heilmittelkatalog mit freundlicher Genehmigung durch IntelliMed GmbH (www.heilmittelkatalog.de) Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 31

Begutachtung von Heilmitteln es gibt zahlreiche vom G-BA ausgeschlossene Heilmittel: Hippotherapie Isokinetische Muskelrehabilitation Höhlentherapie Musik- und Tanztherapie Massage des ganzen Körpers (Ganz- bzw. Vollmassagen) Massage mittels Gerät/Unterwassermassage mittels automatischer Düsen Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 32

Begutachtung von Heilmitteln Heilmittel-Richtlinie: Der Regelfall geht von der Vorstellung aus, dass mit dem der Indikation zugeordneten Heilmittel im Rahmen der Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls das angestrebte Therapieziel erreicht werden kann Leitlinie Fibromyalgiesyndrom: In der längerfristigen Behandlung des FMS sind Behandlungsverfahren zu bevorzugen, welche die Patienten nach therapeutischer Anleitung eigenständig dauerhaft einsetzen können Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 33

Begutachtung von Heilmitteln Die Krankenkasse kann den MDK mit der medizinischen Prüfung einer Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls beauftragen. Der MDK-Gutachter bewertet dabei, ob der Behandlungserfolg durch die verordneten Heilmittel zu erreichen ist ob die Verordnungsmenge (also die verordneten Heilmittel-Einheiten) adäquat ist ob für einen Behandlungserfolg andere Maßnahmen besser geeignet sind die Mehrheit der Heilmittelverordnungen ist nicht genehmigungspflichtig Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 34

Begutachtung von Heilmitteln diese Informationen benötigt der MDK: GdB / GdS / Berufskrankheit / Arbeitsunfall, Versorgungsleiden / Anerkennung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung nach 62 SGB V frühere Heilmitteltherapien Arbeitsunfähigkeitszeiten und -diagnosen Vorerkrankungen Hilfsmittelversorgungen Krankenhausbehandlungen Behandlungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Frühförderungen / Heilpädagogik nach SGB IX Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI (Pflegeversicherung) Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 35

Ablehnung eines Antrags? Die Krankenkasse informiert den Versicherten über die Leistungsentscheidung Der Versicherte kann bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen eine ärztliche Begründung zum Widerspruch kann mit eingereicht / nachgereicht werden (ärztlicher Einspruch) Kasse entscheidet darüber, ob erneute Begutachtung durch MDK wenn Erstgutachter Widerspruch nicht stattgeben kann Abgabe an Zweitgutachter Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 36

www.mdk-bayern.de Dr. Andrea Felser 2. Bayerisches Fibromyalgie Forum München 37

Wie begutachtet der MDK? Dr. Andrea Felser MDK Bayern / HV München (089) 67008-0