Singerstraße 17-19 1010 Wien Bad Goisern, 12.03.2014



Ähnliche Dokumente
ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

Neue Regelungen seit

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Informationen für Enteignungsbetroffene

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Leichte-Sprache-Bilder

Für die Kommanditaktiengesellschaft ist aufgrund von Art. 764 Abs. 2 OR die entsprechende Regelung der Aktiengesellschaft analog anwendbar.

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Papa - was ist American Dream?

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Dame oder Tiger (Nach dem leider schon lange vergriffenen Buch von Raymond Smullyan)

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Vortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Kapitalerhöhung - Verbuchung

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

Reizdarmsyndrom lindern

A n a l y s i s Finanzmathematik

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

Was ist das Budget für Arbeit?

Elternzeit Was ist das?

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Fragenkatalog zu Beteiligungen an Geschlossenen Immobilienfonds Seite 1

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

LEASING Arbeitsauftrag

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Berufungsentscheidung

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Tablet & ipadverleih. Ready to Rent.

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Die Gesellschaftsformen

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Aufgabe: Knapp bei Kasse

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Indirekte Teilliquidation

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

1. Einführung. 2. Ändern oder Anlegen einer Zahlungsbedingung

Anleitung über den Umgang mit Schildern

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Teil I Rechtsanwaltsgebühren Gebühren- und Kostenrecht mit Lösungen

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe.

Andreas Rühl. Investmentfonds. verstehen und richtig nutzen. Strategien für die optimale Vermögensstruktur. FinanzBuch Verlag

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN

1. Einführung. 2. Die Abschlagsdefinition

Statuten in leichter Sprache

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Die Antworten von DIE LINKE

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

b) Oder haben Sie sich direkt an den Anlageberater/Vermittler gewandt? O ja, weshalb?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Transkript:

An die Finanzprokuratur Singerstraße 17-19 1010 Wien Bad Goisern, 12.03.2014 Betrifft: Aufforderungschreiben gem. 8 Amtshaftungs Gesetz / abgeschlossenes Insolvenzverfahren Nicole Ellmauer 20 S 96/07 d Sehr geehrte Damen und Herren! Als mit der im Anhang beigelegten Vollmacht ausgewiesene Vertreterin von Fr. Nicole Ellmauer erlaube ich mir, folgenden Amtshaftungsanspruch geltend zu machen: Frau Nicole Ellmauer wurde ein Schaden von 1.349.197,42 durch Organe des Bundes (Insolvenzrichter und von ihm beauftragter Masseverwalter) schuldhaft zugefügt, in Vollziehung der Insolvenzordnung (siehe Geschäfts-Zahl des LG Wels Nicole Ellmauer 20 S 96/07d) Sollte im Zuge der Erhebungen zum o.a. Amtshaftungsanspruch das Einschreiten von Justizbehörden erforderlich werden, ersuche ich, auf Behörden außerhalb des Gerichtsbezirkes des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen in Linz zurückzugreifen. Wie aus meiner nachstehenden Sachverhaltsdarstellung ersichtlich, lassen nämlich massive Interessenskonflikte der im o.a. Insolvenzverfahren involvierten Amtsträger und Vertragsverfasser befürchten, dass das gegenständliche Amtshaftungsverfahren durch Handlungen wider Treu und Glauben behindert wird. Zur Begründung des Amtshaftungsanspruches erlaube ich mir folgendes auszuführen: Dr. Helmut Hegen, von der Kanzlei Hosp und Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, Hellbrunnerstraße 9a, 5020 Salzburg, telefonierte am 16.07.2007 mit dem Insolvenzrichter Mag. Holzapfel, vom LG Wels hinsichtlich auf die für 17.07.2007 anberaumte Tagsatzung, ob es zu einer Konkurseröffnung kommen solle. Aktenvermerk seitens Dr. Hegen über Telefonat mit Mag. Holzapfel am 16.07.2007 Hinsichtlich der für morgen 17.07.2007, 11.00 Uhr beim LG Wels anberaumten Tagsatzung zur Einvernahme der Schuldnerin Nicole Ellmauer wird mit Mag. Holzapfel besprochen, dass es dieser gesundheitlich sehr schlecht geht. Mag. Holzapfel teilt mit, dass er in der Zwischenzeit seitens der Antragstellerin Oberösterreichische Gebietskrankenkasse einen Bericht erhalten hat, wonach die Forderung beglichen ist und der Antrag auf Eröffnung des Konkurses zurückgezogen wird (Posteingang per Fax). Dem Richter wird mitgeteilt, dass seitens der Kanzlei derzeit eine Stellungnahme an das Konkursgericht vorbereitet wird, wonach vorliegendenfalls von einer Zahlungsstockung, jedoch nicht von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist. Die Schuldnerin soll einerseits durch den Verkauf einer Liegenschaft und andererseits durch die Hereinnahme eines strategischen Partners, der beabsichtigt, 100 000,00 für die Beteiligung an der Einzelfirma zu zahlen, in die Lage versetzt werden, die aus den anhängigen Exekutionen offenen Forderungen zu begleichen. Sodann teilt der Richter mit, dass der Konkurs morgen nicht eröffnet wird, da seitens der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse im vorgenannten Bericht der Antrag auf Eröffnung des Konkurses zurückgezogen wurde. Weder Frau Ellmauer noch jemand von unserer Seite muss morgen zu diesem Termin erscheinen. Seite 1/11

Der Richter gibt weiter bekannt, dass er die Stellungnahme weder heute noch morgen benötigt, da er in nächster Zeit auf Urlaub geht. Er erwartet sich aber in der Stellungnahme ein Eingehen auf die einzelnen Exekutionen. Trotz der Besprechung, der Aussage seitens Mag. Holzapfel und der Abwesenheit der Schuldnerin Nicole Ellmauer und deren Rechtsbeistand Dr. Helmut Hegen eröffnete Mag. Holzapfel am 17.07.2007 den Konkurs und bestellte Dr. Philip De Goederen zum Masseverwalter. Aktenvermerk über das Telefonat Dr. Tröstl (Direktor der VKB Bad Ischl) vom 18.07.2007 seitens Dr. Helmut Hegen: Herr Dr. Tröstl teilt mir mit, dass er der zuständige Filialleiter der VKB Bad Ischl ist und auch die Familie Ellmauer betreut. Für ihn ist die Konkurseröffnung völlig überraschend und nicht nachvollziehbar. Ich teile ihm den Geschehensablauf mit und teile ihm auch mit, dass uns der Richter zunächst mündlich mitgeteilt hat, dass er den Konkurs nicht eröffnen wird und dann auch für uns überraschend doch den Konkurs eröffnet hat. Teile ihm weiter mit, dass seitens unserer Kanzlei ein Rechtsmittel erhoben und hier der Konkurseröffnungsbeschluss bekämpft werden wird. Ich gehe davon aus, dass wir gute Aussichten in diesem Rechtsmittelverfahren gegen die Eröffnung dieses Konkurses haben. Herr Dr. Tröstl teilt mit, dass er gerne helfen würde und auch Frau Astrid Ellmauer gegen Sicherheiten Geld zur Überbrückung dieser schwierigen Situation zur Verfügung stellen würde. Vereinbart wird folgende Vorgehensweise. Es werden seitens unserer Kanzlei sämtliche Gläubiger aus dem E-Register angeschrieben und um Übermittlung einer aktuellen Schuldnerabrechnung ersucht. Hier soll eine Frist bis Mitte nächster Woche gesetzt werden. Ende nächster Woche wird dann ein Gespräch mit Herrn Dr. Tröstl geführt werden, ob er den offenen Betrag finanzieren kann. Bei einem Ausgehen von 20 000,00 sieht er kein größeres Problem, dass die Exekutionen beseitigt werden. Er geht davon aus, dass er im Notfall eine Finanzierung binnen ein bis zwei Tagen aufstellen kann. Dr. Hegen besprach die aktuelle Situation mit Frau Ellmauer. Die Summe der laufenden Exekutionen betrug 34 000,00. Sie hatte zwei Gläubiger, von denen sie kurzfristig ca. 31 000,00 bekommen würde, und selbst hätte sie 4 000,00, damit könnten alle offenen Exekutionen bedient werden. Es wurde gesagt, dass es keine anhängigen Exekutionen mehr gäbe, wenn der Masseverwalter dem zustimme und mit diesen Geldern bezahle. Das OLG würde dann wahrscheinlich das OLG den Beschluss auf Konkurseröffnung wieder einstellen. Dr. Tröstl von der VKB sagte zu, dass die Bank diesbezüglich still halten werde. Seite 2/11

Aktenvermerk über das Telefonat mit Dr. De Goederen vom 18.07.2007 seitens Dr. Hegen: Dieser teilt mit, dass er mit Frau Ellmauer bereits telefoniert hat. Ich schlage ihm das mit Dr. Tröstl und Frau Ellmauer besprochene Szenario vor. Er teilt mit, dass er zu dem nur dann bereit ist, wenn er hierfür die gerichtliche Genehmigung bekommt. Er weist darauf hin, dass die Konkurseröffnung keine aufschiebende Wirkung hat, und dass bis zur Entscheidung durch das OLG er der Masseverwalter ist und alle Entscheidungen zu treffen hat. Er ist allerdings bereit, mit Richter Holzapfel diesbezüglich auf unseren Wunsch zu sprechen. Alternativ schlägt er folgendes Szenario vor: Ein schnelles Zwangsausgleichverfahren, wo man eben eine Quote von 20, 30 oder auch 40% anbietet. Alle Gläubiger melden voll an. Die Bank macht eine Rückstellungserklärung. Dies bedeutet, dass die Bank vorerst auf ihre Quote verzichtet und erst alle anderen Gläubiger mit der Quote befriedigt werden. Wenn alle Gläubiger die Quote erhalten haben, bekommt erst die Bank ihre Quote. Ich frage an, warum hier die Bank mitmachen sollte. Er teilt mit, dass die Bank ohnedies grundbücherlich besichert ist. Die Bank kann nur ihre nicht besicherte Forderung anmelden. Wenn die Liegenschaft auf 200 000,00 geschätzt wird, dann kann die Bank eben 300 000,00 im Konkurs anmelden. Sie würde mit den 200 000,00 gar nicht am Konkursverfahren teilnehmen. Wenn die Bank ohnedies vollständig besichert ist, wird sie dann diesbezüglich keinen Ausfall haben, da sie ohnedies das Absonderungsrecht hat. Sie kann sich dann nach Abschluss des Konkursverfahrens durch den Zwangsausgleich aus dem Pfandrecht befriedigen und wird eben nachher voll befriedigt. Der Zwangsausgleich mit einer Quote von 30% würde Frau Ellmauer letztendlich 50 000,00 sparen. Des Weiteren ist ein Meister beschäftigt, der nächstes Jahr einen Abfertigungsanspruch von einem Jahresgehalt hätte. Auch diese Kosten würde man an den Insolvenzentgeltausgleichsfond ausgliedern. Auch hier würde man sehr viel Geld sparen. Er geht davon aus, dass man hier eine schnelle Zwangsausgleichstagsatzung hat, und dass der Zwangsausgleich auch angenommen wird. Er geht davon aus, dass Ende Oktober 2007 eine Zwangsausgleichstagsatzung stattfinden könnten. Der Zeitraum ist so bemessen, dass die Prüfungstagsatzung am 27.09.2007 stattfindet und dann eine 14 tägige Frist (Rechtsmittelfrist) einzuhalten ist. Erst dann kann eine Zwangsausgleichstagsatzung angesetzt werden, also voraussichtlich gegen Ende Oktober 2007. Es gibt dann betreffend Zwangsausgleichstagsatzung eine 14 tägige Rechtsmittelfrist und könnte dann Mitte November 2007 der Konkurs bereits beendet sein. Der Vorteil seines Szenarios wäre, dass man sich hier viel Geld sparen würde! Es wird festgehalten, dass das Konkursverfahren erst mit dem Beschluss vom 02.09.2011 tatsächlich aufgehoben wurde! In der Zwischenzeit von 2007 bis 2011 wurde das Vermögen der Gemeinschuldnerin und das Vermögen der Mutter der Gemeinschuldnerin, nach vorliegendem Sachverhalt, auf teilweise kriminelle Art und Weise verschleudert! Seite 3/11

1. Weiterführung des Betriebs durch den MV Dr. Philip De Goederen - Buchhaltung Der Masseverwalter hatte sich entschlossen, den Betrieb weiter zu führen. Innerhalb von einem Jahr ab Betriebsfortführung war der Betrieb stark überschuldet. Rechnungen wurden, sofern fristgerecht, immer ohne Skontoabzug bezahlt. Sehr viele Rechnungen wurden über Anwälte und Inkassobüro eingetrieben, dies bedeutete wiederum massive Mehrkosten. Die Gemeinschuldnerin Nicole Ellmauer und deren Mutter Astrid Ellmauer wurden angestellt. Astrid Ellmauer hat für die Monate 08/09/10.2008 keinen Lohn seitens des MV erhalten die VKB erhielt jedoch die Pfändungen auf den Lohn weiterhin. Dem LG wurden in der Schlussrechnung seitens des MV Unterhaltszahlungen an die Gemeinschuldnerin in der Höhe von 19.545,00 ausgewiesen. Nicole Ellmauer hat während der gesamten Betriebsfortführung keinen Unterhalt erhalten. Grazer Wechselseitige Versicherung wurde doppelt bezahlt D.A.S. wurde doppelt bezahlt nic.at doppelt bezahlt Es fehlen viele AR und ER 14.08.2008 Kunde Enzinger hat brutto mit netto verwechselt schuldet daher noch 1.366,00 31.05.2008 Fa. Gassner erhielt 3.952,00 für seine Rechnung. Seitens der Fa. Ellmauer wurde eine Gegenrechnung in der Höhe von 1.201,98 gestellt, diese wurde weder abgezogen noch eingemahnt. Die Rechnung blieb offen. 08.10.2008 Fa. Zeppezauer überweist 2.771,77 der offenen AR in Höhe von 5.218,90. Es bleibt eine Restforderung in der Höhe von 2.447,13 zu Gunsten der Firma Ellmauer offen 14.07.2008 Stadtgemeinde erhält 2.088,90. In dieser Zahlung ist auch der Rückstand der Forderungsanmeldung ON 16 enthalten. Die Gemeinde erhält noch zusätzlich die 20%ige Quote aus dem Insolvenzverfahren. Das Stadtamt schuldet Frau Ellmauer 939,31 31.05.2010 IEF erhält eine Masseforderung in der Höhe von 6.283,00 nachdem der MV Dr. De Goederen die Firma an die Wand gefahren hat. Das Geld wird seitens des MV auf ein falsches Konto überwiesen. Seitens des IEF wurden Mahnungen an den MV geschickt nach einigen Mahnungen hat der den Betrag in Höhe von 6.283,00 18.01.2011 nochmals bezahlt diesmal auf das richtige Konto. Ebenso wurden 553,00 zu viel bei der Quotenzahlung an den IEF überwiesen. 1.1 Unterlassung der Eintreibung offener Forderungen durch den MV Laut Buchhaltungsunterlagen seitens der Steuerberatungskanzlei Tambosi, Kreuzplatz 20A 4820 Bad Ischl schienen noch immer offene Kundenforderungen in der Höhe von ca. 39.000,00 auf. Der MV behauptete, dass zur Klage der offenen Rechnungen kein Geld in der Masse vorhanden gewesen sei dieses hätte er nicht benötigt, da es eine zu diesem Zeitpunkt aufrechte D.A.S. Rechtsschutzversicherung gegeben hatte. Die Forderungseintreibung wurde schlichtweg vom MV Dr. De Goederen unterlassen! Seite 4/11

Festgehalten wird, dass der MV Dr. De Goederen während der Betriebsfortführung ein massives MINUS erwirtschaftet hat. Da der MV während der Betriebsfortführung der Unternehmer ist, müsste er für den entstandenen Schaden haften. Im Fall Ellmauer hatte der MV eine freie nicht besicherte Liegenschaft der Familie Ellmauer verkauft, um sein aus Misswirtschaft produziertes Defizit zu begleichen. Käufer dieser Liegenschaft war Herr Bernhard Keller. Nähere Details zu diesen unglaublichen Vorgängen schildere ich unter dem Punkt 2 Liegenschaftsverkauf Bernhard Keller. (Beilage A: KV Bernhard Keller) 2. Liegenschaftsverkauf an Bernhard Keller Die Liegenschaft wurde laut KV vom 20.11.2009 um offizielle 100.000,00 verkauft. Bei der Vertragsunterzeichnung im Büro Dr. Peter Mair, Kurhausstraße 9, 4820 Bad Ischl (Kanzleipartner von Dr. Philip De Goederen) wurden seitens Herrn Bernhard Keller zusätzlich inoffiziell 58.000,00 in bar übergeben, welche vom Immobilienmakler Bernhard Kubon, Ischlerstraße 209, 8990 Bad Aussee, gezählt und von Dr. Peter Mair übernommen und in seinen Tresor gesperrt wurden! Dr. Peter Mair hat bis dato noch einiges von diesem Geld. Laut unseren Informationen wusste der MV Dr. De Goederen über diesen Vorgang Bescheid, dadurch kam es, abgesehen von anderen Tatbeständen, auch zu einer Gläubigerschädigung. Mit Schreiben vom 25.03.2010 forderte Dr. Helmut Hegen (Kanzlei Hosp & Hegen), Dr. Peter Mair auf, den Betrag in der Höhe von 58.000,00 auszubezahlen, was Dr. Peter Mair mit der lakonischen Bemerkung abtat, dass er sich an die getroffene Treuhandvereinbarung halten werde! (Beilage B: weitere Schriftstücke liegen vor) 47.600,00 kamen nach Abzug der Belohnung des MV der Masse zugute, da wie bereits oben erwähnt die Betriebsfortsetzung seitens des MV defizitär verlief. Die Familie Ellmauer musste mit ihrem Vermögen das Defizit des MV begleichen. Der Erlös vom Liegenschaftsverkauf an Bernhard Keller diente mit den 100.000,00 dazu, dass das vom MV als Unternehmer produzierte MINUS ausgeglichen wurde. Der Großteil der zusätzlichen 58.000,00 verschwand bei Dr. Peter Mair. Im Bericht an das Insolvenzgericht teilte der MV Dr. De Goederen mit, dass der Hälfteanteil des Liegenschaftserlöses ( 50.000,00) direkt an Frau Ellmauer Astrid ausbezahlt wird. Diese Auszahlung erfolgte zu keinem Zeitpunkt. Das Geld blieb am Sondermassekonto liegen und wurde später zur Begleichung angeblicher Schulden von Frau Ellmauer Astrid verwendet. Ein Teil kam wiederum der Masse zugute, da dieses Konto wieder ein Minus aufwies. Der MV Dr. De Goederen hat vorsätzlich diese Gelder behalten, obwohl er dem Gericht mitteilte, dass das Geld direkt an Frau Ellmauer Astrid ausbezahlt wird! (Beilage C: Rechnung des MV und Verteilungsentwurf über eine SM) Von den 50.000,00 wurden laut Aufzeichnungen des MV 15.000,00 für die Inventarablöse verwendet (es gibt keine Rechnung dafür). In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass das Schätzgutachten für das Inventar ca. 7.000,00 abzüglich 30% im Zerschlagungsfall beträgt. Dieser Betrag diente wiederum nur zum Ausgleich des Minus. (Beilage D: Schätzgutachten) Wäre alles rechtens gelaufen, wäre der Konkurs Ellmauer Nicole mit dem Verkauf der Liegenschaft an Bernhard Keller abgeschlossen gewesen. Es wäre niemals zur weiteren Vermögensverschleuderung gekommen. Der Masseverwalter Dr. De Goederen, war ab dem Zeitpunkt der Betriebsfortführung Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten, daher hat er persönlich für den entstandenen Schaden zu haften. Seite 5/11

3. Volkskreditbank Die Volkskreditbank hatte eine Forderung in der Höhe von 519.342,70 beim Insolvenzgericht angemeldet. Erhalten hat sie in Summe ca. 700.000,00. Die Privatschulden von Astrid Ellmauer beliefen sich auf ca. 50.000,00 hatten jedoch mit dem Insolvenzverfahren der Nicole Ellmauer nichts zu tun. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verbindlichkeiten mit Wertpapieren besichert gewesen sind. Folglich hätte man die Verbindlichkeiten gleich tilgen können und es wären diesbezüglich keine weiteren Zinsen in der Höhe von fast 10.000,00 angefallen. Es muss noch festgehalten werden, dass die gesamte Witwenpension von Frau Astrid Ellmauer zur Gänze von der VKB einbehalten wurde ( 11.086,80). Ebenso wurde das Gehalt bis zum Existenzminimum gepfändet und an die VKB überwiesen. Frau Astrid Ellmauer hatte seitens des MV in den letzten Monaten der Betriebsfortführung keinen Lohn (Existenzminimum) ausbezahlt bekommen die VKB hat trotz nicht ausbezahlten Lohns die Pfändungen weiter erhalten!! Die VKB berechnete zum Teil Zinsen + Verzugszinsen in der Höhe von bis zu 15%. Dem Gericht wurde mitgeteilt, dass das Obligo mit 3,75 % verzinst ist. Es stellt sich die Frage warum der MV Dr. De Goederen Frau Astrid Ellmauer keine Gläubigerstellung zuerkannte. Sie war Bürgin und Mitschuldnerin; somit hätte sie auch die Gläubigerstellung gehabt. Der Masseverwalter bestätigte sogar, dass die VKB zuviel erhalten hat. Da die VKB zu viel erhalten hat, haben die restlichen Gläubiger dementsprechend weniger erhalten. 4. Belastungs- und Veräußerungsverbot Am 11.03.2010. wurde eine seitens Dr. Peter Mair verfasste Löschungsurkunde beim Notar Dr. Mitterlehner zur Unterfertigung hinterlegt, da er Vertragsverfasser der zu verkaufenden Schottergrube an die GBG und der Liegenschaft für Frau Eva-Maria Gschwandtner gewesen ist. (Anm. Geschäftsführer der GBG ist Herr Bernhard Kubon, tätig als Immobilienmakler und auch langjähriger Lebenspartner von Frau Gschwandtner). Diese hinterlegte Urkunde beinhaltete u.a. rechtswidrigerweise die Löschung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes, Begünstigte Christine Ellmauer, für die gesamte EZ 87. Dr. Peter Mair wurde von niemanden bevollmächtigt, die Löschung des bestehenden Belastungsund Veräußerungsverbotes vorzunehmen. Es handelte sich immerhin um 60.000 m² Grundfläche! Er handelte völlig eigenmächtig, wollte doch der Immobilienmakler Bernhard Kubon die Liegenschaften zu einem Schnäppchenpreis erwerben. (Beilage F: Löschungserklärung) Die Löschungserklärung betreffend des Belastungs- und Veräußerungsverbotes zugunsten Christine Ellmauer wurde folglich der 78-Jährigen, sehbehinderten und nicht rechtskundigen Christine Ellmauer untergejubelt! Als dieses Vorgehen beinahe aufgefallen wäre, hat der MV und Kanzleipartner von Dr. Peter Mair, Dr. De Goederen im Dezember 2010 Christine Ellmauer mit Tochter und Astrid Ellmauer in sein Büro gebeten und mitgeteilt, dass dieses Recht anhand der Einantwortungsurkunde (Verstorbener Sohn von Christine Ellmauer Franz Ellmauer) gelöscht werden muss. In Wirklichkeit wurde es schon 7 Monate zuvor durch Dr. Peter Mair widerrechtlich gelöscht. Der MV Dr. De Goederen hat dieses und viele andere kriminelle Vergehen seines Kanzleipartners in dieser Causa zum Nachteil der Familie Ellmauer und zum Nachteil der Gläubiger gedeckt. 5. Verkauf der Schottergrube an die GBG GF Bernhard Kubon Seite 6/11

Im KV vom 11.03.2010 wird eine Schottergrube Abbaufläche 4.870 m² und 485 m² Wald Gesamtfläche 5.355 m² um 10.000,00 an den GF der GBG, Herrn Bernhard Kubon verschleudert. (Beilage G: KV Schottergrube an GBG Bau- und BetriebsgesmbH) Bei der Beschreibung der Sondermasse wird dem Gericht ein Gutachten (eher: gutachterliche Stellungnahme) beigelegt, dass es sich hierbei um einen Grünlandpreis in der Höhe von 2,00 bis 3,00 handelt, da die Schottergrube angeblich zur Gänze ausgeschöpft ist. Im Vertrag unter Punkt 7 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Abbauvertrag mit der Fa. Windhager besteht! (Beilage H: KV Seite 7, Punkt 7 Hinweis auf Abbauvertrag; Beilage I: Schreiben an das LG Wels seitens MV) Bei diesem Gutachten bzw. dieser gutachterlichen Stellungnahme sieht es ganz so aus, als ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt. (Beilage J: Schreiben von Dr. De Goderen an Immobilien Schmied) (Beilage K: Entwurf eines Kaufvertrages hier fällt auf, dass als Verkäufer dieser Liegenschaft Astrid und Nicole Ellmauer auftreten Nicole Ellmauer hätte niemals als Verkäuferin auftreten können dies konnte nur der MV Dr. De Goederen). Der Sachverständige Alexander Schmied hätte niemals ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme für das Gericht erstellen dürfen, da er lediglich für die Fachbereiche 94.15-94.17 und 94.20 gerichtlich beeideter Sachverständiger ist. (Beilage L: gutachterliche Stellungnahme). Jeder gerichtlich beeidete Sachverständiger weiß um den Wert einer Schottergrube - in diesem Fall handelt es sich um eine 6-stellige Summe! Hier wäre abermals die Insolvenz beendet gewesen, wäre der wahre Wert der Liegenschaft berechnet und bezahlt worden. Die Gläubiger wären mit einer wesentlich höheren Quote befriedigt worden. Ebenso stellt sich die berechtigte Frage, wieso der Insolvenzrichter, Mag. Holzapfel, diesen Kaufvertrag konkursgerichtlich genehmigt hat! In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass im Übergabevertrag seitens Christine Ellmauer an ihren Sohn Franz Ellmauer ihr zweiter Sohn Johann Ellmauer 1.000 m² dieses Grundstücks als Erbteil erhält. Laut Aussage von Frau Christine Ellmauer überging der MV Dr. De Goederen auch diesen Punkt, da dieser nicht von Belang sei! (Beilage M: Ausschnitt aus dem Übergabevertrag gesamter Übergabevertrag zu finden unter Beilage E) Festgehalten wird auch, dass der Hälfteanteil des Kaufpreises der Schottergrube in der Höhe von 5.000,00 bis zum heutigen Tag seitens des Käufers nicht bezahlt wurde!! 6. Liegenschaftsverkauf an Gschwandtner Eva-Maria (Lebenspartnerin des Immobilienmaklers und GF der GBG Bernhard Kubon Am 11.03.2010 wurde die Liegenschaft EZ 516 1.383 m² an Frau Eva Maria Gschwandtner der Lebenspartnerin des Immobilienmaklers zu einem Quadratmeterpreis in der Höhe von 86,00 verkauft, obwohl ein Schätzgutachten, welches die VKB in Auftrag gegeben hat, einen Wert in Höhe von 150,00 aufweist. (Beilage N: KV Eva-Maria Gschwandtner) Bei den Berichten an das Gericht wurde immer für diese Liegenschaft von einem Verkaufspreis in der Höhe von ca. 210.000,00 ausgegangen. Auch das Schätzgutachten, welches dem Insolvenzgericht vorliegt, weist einen Quadratemeterpreis in der Höhe von 150,00 auf! Im Bericht zur Prüfungstagsatzung teilt der MV fälschlicherweise mit, dass es sich auch bei der EZ 516 um einen Hälfteanteil handelt dies ist nicht korrekt! EZ 516 stand im Alleineigentum von Frau Astrid Ellmauer, der Mutter der Gemeinschuldnerin. Der Wert der Seite 7/11

Liegenschaft betrug 207.450,00. Diesen Betrag hätte die VKB zur Gänze erhalten! (Beilage O: Bericht zur Prüfungstagsatzung) 7. Finanzierungsangebot vom 15.03.2010 seitens Raiffeisenbank auf Grundlage des Finanzierungskonzepts Dr. Hegen vom 18.02.2010 Dr. Hegen hat zufällig in der Ediktedatei gesehen, dass die Insolvenz der Nicole Ellmauer noch immer nicht abgeschlossen ist und setzte sich daraufhin mit Familie Ellmauer in Verbindung. Er setzte sofort alle Hebel in Bewegung, um die Causa für alle Beteiligten, vor allem für die Gläubiger, so rasch wie möglich zu beenden. Er erstellte ein Finanzierungskonzept und hatte die komplette Finanzierung mit der Raiffeisenbank per 15.03.2010 geregelt. (Beilage P: Finanzierungskonzept seitens Dr. Hegen; Beilage Q: Finanzierung Ellmauer seitens Raiffeisenbank geschickt an den MV Dr. De Goederen) Der MV Dr. De Goederen hat dieses Angebot nicht angenommen. Heute wissen wir warum. Sein Kanzleipartner Dr. Peter Mair, hatte vier Tage zuvor das Belastungs- und Veräußerungsverbot auf kriminelle Art und Weise gelöscht. Hier wäre zum dritten Mal die Insolvenz beendet gewesen! 8. Aufforderung seitens Dr. Hegen an Dr. Peter Mair zur Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen 58.000,00 aus dem Liegenschaftsverkauf Bernhard Keller In einem Schreiben vom 06.04.2010 an Dr. Peter Mair fordert Dr. Hegen seinen Kollegen wie folgt auf: [ ] Meine Mandantschaft hat mir mitgeteilt, dass der Betrag von 58.000,00 von Ihnen längst ausbezahlt hätte werden müssen. Von Treuhandauflagen, die eine Auszahlung verhindern, hat meine Mandantschaft keine Kenntnis und solche existieren nach Information meiner Mandantschaft nicht. Ich fordere Sie demgemäß nochmals auf, binnen 3 Tagen die Auszahlung des verwahrten Betrages über 58.000,00 vorzunehmen. [...] (Beilage R: Schreiben seitens Dr. Hegen, an Dr. Peter Mair) Dr. Peter Mair hat von diesen 58.000,00 insgesamt 14.515,00 für Angelegenheiten der Astrid Ellmauer ausgegeben. (Beweise liegen vor, werden jedoch absichtlich zurückgehalten! In dieses Konstrukt kann jederzeit Einsicht genommen werden.) 9. Geplanter Sanierungstagsatzung 03.03.2011 wird seitens VKB nicht zugestimmt Die VKB stimmt der Sanierungstagsatzung am 03.03.2011 nicht zu, da sie gesehen hat, dass das Belastungs- und Veräußerungsverbot von der gesamten EZ 87 gelöscht wurde. Die VKB war der Meinung, dass der Hälfteanteil von Nicole Ellmauer für sie werthaltig sei. (Beilage S: Mail seitens VKB Mag. Eder an Gläubigervertreter Mag. Wögerbauer) Der Hälfteanteil der Astrid Ellmauer hätte unberührt bleiben müssen, zumindest hätte man ihren Anteil an sie auszahlen müssen, wenn schon alles verkauft wird! Frau Ellmauer Astrid bemerkte den Betrug erst, als wir gemeinsam Akteneinsicht am LG Wels nahmen. Ebenso halte ich fest, wäre in dem Insolvenzverfahr Nicole Ellmauer alles rechtens verlaufen, wäre Frau Astrid Ellmauer jetzt nicht in Insolvenz! 10. Liegenschaftsverkauf an die Ehegatten Zierler Seite 8/11

Nun konnte mit dem Verkauf der EZ 87 begonnen werden. Die Ehegatten Zierler haben die Grundstücke 245/1, 245/2, 245/3, 258/1, 259/2 263 und 71.1 mittels Kaufvertrag per 12.04.2011 erworben. Der Schriftenverfasser dieses Vertrages hat bewusst auf die Angabe verzichtet, dass es sich beim Grundstück 258/1 auch um ca. 500 m² Baufläche handelt, obwohl er laut Auskunft des Stadtamtmitarbeiters Herrn Held die Information einholte und sich diesen Umstands bewusst gewesen ist. Ebenso wusste der Käufer, Herr Zierler Christian, um die Baufläche, da er die Umwidmung weit vor dem Verkauf in seiner Funktion als Vizebürgermeister selbst genehmigte. (Beilage T: dass es sich hierbei um Baufläche handelte, geht lt. Auskunft von Herrn Ing. Zachhuber, Stadtgemeinde Bad Ischl bereits am 15.03.2010 hervor; Beilage U: KV mit Ehegatten Zierler) Der MV Dr. De Goderen hat den Verkauf der Grundstücke in der Ediktsdatei nicht bekannt gemacht und hat wahrscheinlich vorsätzlich die Bekanntmachung der Veräußerung einer Liegenschaft vom 08.09.2008 für die EZ 515 Grundstücksgröße 1.707 m² im Wert von 256.000,00 dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt. Es handelt sich um ein völlig anderes Grundstück! (Beilage V: siehe grüne Unterstreichung) Als Gutachten wurde wie bereits zuvor, die gutachterliche Stellungnahme seitens des SV Alexander Schmied beigelegt. Auch in diesem Fall war SV Schmied nicht dazu berechtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Herr Schmied über diese Vorgänge nicht Bescheid wusste, und der MV Dr. De Goederen diese gutachterliche Stellungnahme vorsätzlich beilegte, um den wahren Wert der Liegenschaft nicht bekannt geben zu müssen. (Beilage W: gutachterliche Stellungnahme; Beilage W2: Antrag seitens MV an Insolvenzgericht gem. 117 IO). Hätte ein gerichtlich beeideter SV die Liegenschaft auf ihren wahren Wert geschätzt, hätte der MV Dr. De Goedren die letzte noch übrig gebliebene Liegenschaft die über Umwege in sein Hälfteeigentum floss niemals bekommen! (Details dazu folgen.) Es stellt sich die Frage, warum der Insolvenzrichter Mag. Holzapfel, diese schwerwiegenden Fehler übersehen konnte, kann sie doch selbst von einem Laien erkannt werden. Durch diesen genehmigten Verkauf, der anhand der vorliegenden Unterlagen rechtswidrig genehmigt wurde, entstand der Familie Ellmauer abermals ein geschätzter Schaden von mindestens 290.000,00. Es gilt zu prüfen, ob der Insolvenzrichter von den kriminellen Machenschaften des MV und den anderen beteiligten Personen wusste, oder er in dieser Causa schlichtweg einiges irrtümlich übersehen hat! Seite 9/11

Zu guter Letzt das Sahnehäubchen der unglaublichen Geschichte! 11. Liegenschaftsverkauf an die Eltern des MV Dr. De Goederen mit anschließender Schenkung an Dr. De Goederen und seinen Bruder Dr. De Goederen teilte der Familie Ellmauer mit, dass wieder zu wenig Geld für einen Ausgleich vorhanden sei und eine Vereinbarung wie folgt verfasst hatte: In der Vereinbarung vom 12.04.2011 (gleicher Tag und Ort wie KV Abschluss mit Ehegatten Zierler) wird zwischen Astrid Ellmauer, Nicole Ellmauer, Dr. De Goederen als MV im Konkurs der Nicole Ellmauer, sowie Bernhard Kubon und/oder der GBG wie folgt abgeschlossen: 1. Astrid und Nicole Ellmauer benötigen zusätzlich zum Kaufpreis aus dem Kaufvertrag zwischen Astrid Ellmauer, Nicole Ellmauer (vertreten durch den Masseverwalter Dr. Philip De Goederen) und den Ehegatten Zierler in der Höhe von 260.000,00 einen weiteren Betrag von ca. 150.000,00 um einerseits einen Sanierungsplan der Nicole Ellmauer im Konkursverfahren 20 S 96/07 d des LG Wels zu finanzieren und andererseits der VKB als Hauptgläubigerin eine Abschlagszahlung zur gänzlichen Haftungsentlassung der Astrid Ellmauer anzubieten. Herr Bernhard Kubon und/oder die GBG Bau- und Betriebsgesellschaft hat zu diesem Zweck bereits einen Betrag auf das Anderkonto von Dr. Philip De Goederen überwiesen. Hier liegt zur Zeit ein Betrag von 291.000,00. Der unverbrauchte Rest ist von Dr. De Goederen nach Rechtskraft des Sanierungsplanes der Nicole Ellmauer an die GBG Bau und Betriebsgesellschaft zurückzuzahlen. 2. Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass die Kreditforderung von Herrn Bernhard Kubon und /oder der GBG Bau- und Betriebsgesellschaft GmbH im Ausmaß von ca. 150.000,00 zunächst auf den Hälfteanteil der Astrid Ellmauer ob der EZ 87 GB 42001 Ahorn (allerdings nur bei den nicht an die Ehegatten Zierler verkauften Flächen) pfandrechtlich sichergestellt wird. Es handelt sich dabei um die Grundstücke 227/1, 229/5, 237 und 76/1 Bauflächen mit dem darauf erbauten Haus Ahorn 22. 3. Vereinbart wird, dass unmittelbar nach Konkursaufhebung der verbleibende Baugrund vor dem Haus Ahorn 22 heraus gemessen und verkauft wird. Mit dem Kauferlös soll die oben genannte Kreditsumme von ca. 150.000,00 zumindest zum Großteil abgedeckt sein. Während des laufenden Insolvenzverfahrens wurde vereinbart, dass der Vater des Masseverwalters das letzte Grundstück erwerben wird. Das Grundstück wurde dann seitens der Eltern des Masseverwalters käuflich erworben und danach mittels Schenkungsvertrag an den Masseverwalter und seinem Bruder weiter gegeben! (Beilage X: Vereinbarung u.a. mit dem MV Dr. De Goederen; Beilage Y: KV mit den Eltern des MV Dr. De Goederen; Beilage Z: Schenkungsvertrag) Seite 10/11

Der gemäß den vorstehenden Punkten schuldhaft Frau Nicole Ellmauer zugefügte Schaden setzt sich wie folgt zusammen: Beträge in 1. Weiterführung des Betriebs durch den MV Dr. Philip De Goederen 32.335,42 1.1 Unterlassung der Eintreibung offener Forderungen 39.000,00 2. Liegenschaftsverkauf an Bernhard Keller 100.000,00 3. Volkskreditbank 181.000,00 4. Löschung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots 5. Verkauf der Schottergrube an die GBG 423.400,00 6. Liegenschaftsverkauf an Gschwandtner Eva-Maria 87.450,00 7. Unterlassene Umschuldung aus RAIBA-Angebot vom 15.03.2010 8. Unterschlagung aus Liegenschaftsverkauf Bernhard Keller 43.485,00 9. Verhinderte Sanierungstagsatzung vom 03.03.2011 10. Liegenschaftsverkauf an die Ehegatten Zierler 290.782,00 11. Liegenschaftsschenkung an MV Dr. De Goederen 151.745,00 --------------------- G e s a m t s c h a d e n 1.349.197,42 Abschließend ersuche ich um verständnisvolle Prüfung dieser Sachverhaltsdarstellung und Überweisung des o.a. Schadensbetrages von 1.349.197,42 bis 19. Mai 2014 auf das Konto AT60 3200 0000 1189 1009 (BIC: RLNWATWW) um weitere Folgeschäden und vor allem weitere schwere Schäden an der Gesundheit von Fr. Nicole Ellmauer und ihrer Familie abzuwenden. Der guten Ordnung halber teile ich mit, dass dieses Aufforderungsschreiben ebenso an sämtliche, damaligen Gläubiger ergeht. Seite 11/11