Einstiegsberatung zur Anerkennung nach dem BerufsQualifikationsFeststellungsGesetz (BQFG) Berlin, 12. Juni 2013 IQ-Fachgruppe Anerkennung Rainer Kettner
BQFG (Anerkennungsgesetz): seit dem 01. April 2012 in Kraft Fachkräftemangel gefährdet Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland Viele Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss sind arbeitslos oder fachfremd beschäftigt BQFG Mehr Fachkräfte für die Unternehmen Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss Erste Ergebnisse im Handwerk: Bis Ende Februar 2013 1 703 Anträge bundesweit 57% der beschiedenen Anträge führten zu einer vollen, 33% - zu einer teilweisen Gleichwertigkeit 1 2
Wege zum Antrag Anerkennungsinteressierte Externe ERSTBERATUNG (Z.B. IQ-Beratungsstelle) EINSTIEGSBERATUNG bei der zuständiger Stelle Entgegennahme des Antrags durch zuständige Stelle Die Anerkennungssuchende können auf jedem dieser Wege den Antrag auf Anerkennung stellen! Optimaler Weg: Aus unserer Sicht führt der Weg über die Erstberatungsstelle mit einschließender Beratung bei der zuständigen Stelle / Kammer die Antragsteller am sichersten zum Ziel. 3
Erstberatung (Z. B. IQ-Netzwerk): Einstiegsberatung bei der zuständigen Stelle/ Kammer: Festlegung der Referenzqualifikation Klärung der Verfahrensziele Sichtung der Unterlagen Allgemeine Informationen zum Anerkennungsgesetz Verweis an die für die Anerkennung zuständige Stelle Unterstützung bei der Aufbereitung von Unterlagen Leitfaden Die Einstiegsberatung in das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, entwickelt im Projekt Prototyping zur Sicherung von Qualitätsstandards in der Beratung und zur Unterstützung von zuständigen Stellen Inhalt: Rechtsgrundlagen, Qualitätskriterien für die Beratung, Identifizierung der Anerkennungsziele und Alternativverfahren, Festlegung der Referenzqualifikation, Dokumentenprüfung, Beratung zur Qualifikationsanalyse, Vordrucke und Formulare. 4
Einstiegsberatung bei der zuständigen Stelle/ Kammer Großer Beratungsbedarf: In den ersten acht Monaten nach dem Inkrafttreten vom Anerkennungsgesetz 9 603 Beratungen von den Handwerkskammern bundesweit durchgeführt 1 Aus unserer Erfahrung: Schätzungsweise kommt es nur in jedem 10. Fall nach der Beratung zur Antragstellung nach BQFG. Nicht für alle ist das Anerkennungsverfahren nach BQFG zieleführend. Individuelle Beratung: Dienstleistung der Kammer Feststellung der Referenzqualifikation: Nur von der zuständigen Stelle nach Absprache mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin möglich. Grundlage: Aktuell geltende deutsche Berufsqualifikation. Falls nicht eindeutig, werden folgende Faktoren berücksichtigt: 2 Grad der Übereinstimmung zwischen Berufsprofilen Schwerpunkt der bisherigen Berufserfahrungen sowie Angestrebte berufliche Tätigkeit Ggf. Beratung durch eine(n) Fachexpertin/en 5
Einstiegsberatung bei der zuständigen Stelle/ Kammer Jeder Fall ist anders: Anerkennungsziele müssen geklärt werden Sich Meister nennen dürfen Sich selbstständig machen Tariflich bezahlt werden Zulassung zu einer Weiterbildungsprüfung bekommen Abschluss anerkennen lassen Arbeit finden Abgeschlossene deutsche Ausbildung/Gesellenbrief haben Im reglementierten Beruf arbeiten dürfen Ausbildung / Umschulung Meisterprüfung Verfahren nach BQFG Nachqualifizierung/ Externenprüfung Ausnahmebewilligung/ Eintragung in die Handwerksrolle Weiterbildung (Die Abbildung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) Verschiedene Wege werden den Anerkennungssuchenden aufgezeigt, damit sie ihr Ziel am schnellsten erreichen. 6
Einstiegsberatung bei der zuständigen Stelle/ Kammer Besondere Herausforderungen in der Beratung und Antragsbearbeitung: Große Vielfalt der Berufe: 151 Berufe im Handwerk, über 250 duale IHK-Ausbildungsberufe Häufig kommen Qualifikationen in folgenden Handwerken vor: Elektrotechnik, Friseur, Kfz-Technik 1 Viele unterschiedliche Herkunftsländer: Anträge aus 77 Herkunftsländern sind bei den Handwerkskammern eingegangen. 1 Oft vertreten: Polen und Türkei, gefolgt von Russland, Rumänien, Kasachstan Informationslage über ausländische Abschlüsse oft unzureichend, deswegen: Leitkammersystem bei den Handwerkskammern wurde eingeführt. Einzelne Kammern übernehmen auf Antrag die Begutachtung von Qualifikationen aus bestimmten Herkunftsländern. Aufwand und Kosten werden minimiert, das Verfahren beschleunigt, mehr Einheitlichkeit in der Entscheidungspraxis hergestellt. 1 IHK-Berufe: zentrale Antragsbearbeitung IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg ist das bundesweite Kompetenzzentrum für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Beratung, z.b. zur Feststellung der Referenzqualifikation, findet bei der örtlichen IHK statt. 7
Beispiele aus unserer Beratungspraxis Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Elektroniker Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik KFZ- Mechatroniker 8
Beratung zur Qualifikationsanalyse nach 14 BQFG FALLS: Nicht alle wesentliche Tätigkeiten der deutschen Referenzqualifikation können durch Dokumente belegt werden + Informationen über ausländische Ausbildungsinhalte fehlen Qualifikationsanalyse nach 14 BQFG kann angeboten werden, um wesentliche Tätigkeiten zu überprüfen, die der Antragsteller/in zu beherrschen glaubt, diese aber nicht durch Dokumente (Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen usw.) belegen kann Informationsquellen für die Antragsteller: Beratung der zuständigen Stelle über die Möglichkeit einer Qualifikationsanalyse Ausbildungsordnung für deutsche Referenzqualifikation: Selbsteinschätzung, welche der nicht nachgewiesenen wesentlichen Tätigkeiten dem Antragsteller/ der Antragstellerin vertraut sind Merkblatt zur Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse (Entwickelt im Projekt Prototyping) Zusätzlich kann ein Vorgespräch mit einem Fach-Experten durchgeführt werden: Gibt erste Einschätzung über berufliche Kompetenzen Hilft herauszufinden, in welchen wesentlichen Tätigkeiten sich die Durchführung einer Qualifikationsanalayse lohnen würde Stellt möglicherweise bereits einige der nicht belegten wesentlichen Tätigkeiten als vorhanden fest Verkürzt die Dauer und Kosten einer Qualifikationsanalyse 9
Wer sind die Experten? Personen, die aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung die Qualifikationen anderer Menschen beurteilen können sowie Toleranz und Verantwortungsbewusstsein für die besonderen Belange der Zielgruppe mitbringen. Anforderungen an die Expertinnen und Experten: Besitz eines einschlägigen, höherwertigen oder mindestens gleichwertigen Berufsabschlusses im Bereich der Referenzqualifikation Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der mindestens erforderlichen Qualifikation Möglichst aktive Berufstätigkeit oder qualifizierende Tätigkeit in der Berufspraxis Teilnahme an einer Schulung zur Vorbereitung auf die Durchführung einer Qualifikationsanalyse, Das Konzept einer solchen Schulung wurde im Projekt Prototyping entwickelt und erprobt.. Die Experten erwerben bzw. vertiefen folgende Kompetenzen: Interkulturelle Kompetenz Rechtliche und organisatorische Kenntnisse über das Verfahren Kommunikative Kompetenz in Prüfungssituationen Kenntnisse über Kompetenzfeststellungsinstrumente Beobachtungsfähigkeit und Dokumentationskenntnisse Beurteilungsfähigkeit Erfahrungen hinsichtlich verschiedener Formen von Hilfestellungen, insbesondere im sprachlichen Bereich Bild links: Experten-Seminar am 15. Januar 2013 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Dozentin: Frau Dr. Beate Kramer von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) 10
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Rainer Ketter B 1, 1-2 68159 Mannheim Telefon: 0621/ 18002-136 Fax: 0621/ 18002-3136 E-Mail: kettner@hwk-mannheim.de Quellen: 1 http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentralverband_des_deutschen_handwerks.php, Zugriff am 27.05.2013 2 Einstiegsberatung in das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Ein Leitfaden für»zuständige Stellen«(Entwickelt im Projekt»Prototyping«) 11