NACHRICHTENBLATT BISINGEN

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Transkript:

NACHRICHTENBLATT BISINGEN ISSN 0949-0620 UNABHÄNGIGE WOCHENZEITUNG Amtsblatt der Gemeinde Bisingen AMTLICHE NACHRICHTEN NR. 43 FREITAG, DEN 23. OKTOBER 2015 Blutspender üben Vorbildfunktion aus Der rote Lebenssaft ist unersetzlich jw. Spendenfreudige Personen genießen in Bisingen einen hohen Stellenwert. Dies kam bei der jetzigen Blutspenderehrung einmal mehr zum Ausdruck. Zur feierlichen Ehrungsstunde hat Bürgermeister Roman Waizenegger auf letzten Donnerstagabend langjährige Blutspender in den Sitzungssaal vom Rathaus eingeladen. Er selbst fungierte in doppelter Funktion, einerseits als DRK-Ortsvereinsvorsitzender und andererseits als Gemeindeoberhaupt. Immerhin standen 15 Personen zur Ehrung an, manche hatten sich zu diesem Termin entschuldigt. Der Bürgermeister hob die Wichtigkeit des Aderlasses hervor. Die Spendenanzahl in Bisingen sei erfreulich, dennoch seien stets zu wenige Blutkonserven vorhanden. Der Schultes betonte, dass heutzutage vieles machbar sei, aber für Blut gebe es keinen vollwertigen Ersatz, es könne nicht künstlich hergestellt werden. Trotz allem sei es bei Not- und Unfällen sowie schweren Erkrankungen wie Krebs-, Herz- Magen-Darm- Erkrankungen oftmals lebenswichtig. Der Bedarf steige und Tag für Tag werden zahlreiche Blutkonserven benötigt. Außerdem sei Blut nur begrenzt haltbar. Die spendenwilligen Personen haben Verständnis und zeigen Einsicht für den unverzichtbaren Lebenssaft. Eine solche Ehrung für die Lebensretter, die es für mehrmaliges Blutspenden gebe, sei mit Recht angebracht. Einmal um vorrangig Danke zu sagen und obendrein, um andere Personen zum Aderlass zu motivieren. Lobende Dankesworte seitens der Gemeinde Bisingen zollte Roman Waizenegger vorrangig den anwesenden Geehrten, die Verantwortung zu Solidarität, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit tragen, dem DRK-Ortsverein Bisingen sowie dem Blutspendedienst für deren persönlich immensen Aufwand. Das Gemeindeoberhaupt würdigte deren soziales Tun. Etwa 7% der Menschen gehen regelmäßig zum Spenden. Mit Unterstützung von Bereitschaftsleitung Holger Beuter und Angela Stöck vom DRK Bisingen vollzog Bürgermeister Waizenegger sodann die Ehrungen, indem er Dankesworte für Treue und Pflichtbewusstsein sprach und Urkunden sowie die dazugehörigen Ehrennadeln aushändigte. An den im Sitzungssaal aufgestellten Bistrotischen gabs anschließend noch Getränke und einen kleinen Imbiss. Jörg Wahl Geehrt wurden für 10 maliges Spenden: Christian Bizer, Tobias Dehner, Resle Ebel, Sylvia Orlowski, Katja Pflumm und Ingrid Schlotterbeck. Dagegen für 25 Mal: Gerda Broszat, Dieter Leibold, Maritta Merz-Brodbeck, Martin Saupp und Angelika Schneider und für 50 Mal: Dirk Beuter, Elke Hittinger und Lukas Saupp sowie für 75 Mal: Werner Ruff.

Amtsblatt der Gemeinde Bisingen Freitag, den 23. Oktober 2015 / Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Bisingen-Nord in Bisingen, nach 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Bisingen hat am 20. Oktober 2015 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Bisingen-Nord mit Abgrenzungsplan, Begründung, Textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Bisingen-Nord mit Abgrenzungsplan, Begründung, Textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Kraft. Jedermann kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes Bisingen-Nord und die dazugehörigen gesamten Unterlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Bisingen einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Absatz 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgeführten Verfahrens- und Formvorschriften und der in 214 Absätze 2 und 2a des BauGB enthaltenen Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie der beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges gem. 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes Bisingen-Nord ist nach 215 Abs. 1 Ziff. 1-3 des BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der oben genannten Satzungen gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. Eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Bisingen- Nord für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind. Auf die Vorschriften der 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bis zum und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bisingen, 23.10.2015 gez. Roman Waizenegger, Bürgermeister

Amtsblatt der Gemeinde Bisingen Freitag, den 23. Oktober 2015 / Seite 3 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Fronwiesen / Raubrühl in Bisingen, nach 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Bisingen hat am 20. Oktober 2015 den Bebauungsplan Fronwiesen / Raubrühl mit Legende und Abgrenzungsplan, Begründung, Textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in öffentlicher Sitzung als Satzungen beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Fronwiesen / Raubrühl mit Legende und Abgrenzungsplan, Begründung, Textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan Fronwiesen / Raubrühl und die dazugehörigen gesamten Unterlagen während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Bisingen einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Absatz 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgeführten Verfahrens- und Formvorschriften und der in 214 Absätze 2 und 2a des BauGB enthaltenen Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie der beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges gem. 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei Aufstellung des Bebauungsplans Fronwiesen / Raubrühl ist nach 215 Abs. 1 Ziff. 1-3 des BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der oben genannten Satzungen gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. Eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes Fronwiesen / Raubrühl für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind. Auf die Vorschriften der 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bis zum und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bisingen, 23.10.2015 gez. Roman Waizenegger Bürgermeister ALLGEMEINE MITTEILUNGEN Wir gratulieren... am 24. Oktober 2015 Frau Ingeborg Renate Helene Haag, Drosselweg 5, Steinhofen, zum 87. Geburtstag am 25. Oktober 2015 Frau Sigrid Zita Haug, Kirchgasse 16, zum 77. Geburtstag am 26. Oktober 2015 Herrn Cido Zocastello, Ziegelwasen 24, Thanheim, zum 77. Geburtstag am 27. Oktober 2015 Herrn Robert Anton Albrecht, Walkerstraße 12, zum 70. Geburtstag am 29. Oktober 2015 Herrn Günter Nädele, Untere Koppenhalde 54, zum 76. Geburtstag Herrn Rudolf Kurt Meißner, Schelmengasse 14, zum 73. Geburtstag Herrn Hartmut Gauger, Kapuzinerweg 1, Steinhofen, zum 72. Geburtstag Frau Luzia Antonie Fecker, Hechinger Str. 11, Steinhofen, z. 71. Geburtstag am 30. Oktober 2015 Herrn Gerhard Johannes Kosiedowski, An der Bismarckhöhe 29, Wessingen, zum 75. Geburtstag Aktuelle Informationen: www.feuerwehr-bisingen.de Freiw. Feuerwehr Abt. Bisingen 23.10. Übung Zug 1 31.10. Schlachtfest ab 16.00 Uhr 13.11. Dreiertreffen mit den Wehren aus Schömberg und Rottweil Jörg Wahl Freiw. Feuerwehr Abt. Thanheim Einsatzabteilung 30.10. 19:00 Uhr Übung Einsatzabteilung Jens Dehner Freiw. Feuerwehr Abt. Wessingen Am 31.10. um 16 Uhr ist unsere diesjährige Abschlussübung gemeinsam mit der Abt. Zimmern. Das Übungsobjekt befindet sich dieses Jahr in Zimmern. Um 19 Uhr ist dann unserer alljährlicher Kameradschaftsabend im Feuerwehrhaus Wessingen. Daniel Ehrnsperger

Amtsblatt der Gemeinde Bisingen Freitag, den 23. Oktober 2015 / Seite 4 ORTSTEIL WESSINGEN Ortschaftsratsitzung vom 19.10.2015 1. Bürgerfragestunde Eine Bürgerin fragte nach, ob es durch den Bau des neuen Betonwerks zu einer höheren Verkehrsbelastung im Ort kommt. Es fahren jetzt schon vermehrt andere Lastwagen durch den Ort. Der Vorsitzende bat Herrn Braunsberg um die Darstellung des An- und Auslieferverkehrs anhand des Übersichtsplans der Region. Hierbei wurde dargestellt, dass Wessingen nicht tangiert wird. Man will aber auf alle Fälle darauf achten, dass dies auch eingehalten wird. Eine weitere Nachfrage betraf die erneute Beratung zur Übernahme der Kosten für die Brücke zum Waldbad. Dies hatte formalrechtliche Gründe. Vom Feuerwehrkommandanten kam dann noch der Hinweis auf die Abschlussübung der Feuerwehr am 31.10. um 16 Uhr in Zimmern. Des Weiteren wird es eine Nikolausfeier am 05.12. auf dem Dorfplatz geben. Diese wird von der Feuerwehr ausgerichtet. 2. Neubau eines Betonwerks im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens im Greut 4. Herr Braunsberg von der Fa. Baur stellte das Bauvorhaben vor. Dies bedingt den Abriss der alten Anlage. Man rechnet mit einem Zulieferverkehr von 16 Fahrzeugen am Tag. Herr Braunsberg erläuterte, dass das gesamte Bauwerk in Richtung Hangseite gerückt wird. Damit soll auch der neuen Höhe von ca. 25 m Rechnung getragen werden. Nachgefragt wurde, ob die Auffangbecken, in welche das Wasser nach der Trommelreinigung fließt, überlaufen können. Dies konnte verneint werden. Auch wird dieses Wasser wieder in den Produktionskreislauf einfließen. Im Bauantrag steht, dass der Verkehr nicht durch Wessingen führen darf. Auch angesprochen wurde die farbliche Ausführung der Anlage. Hier kam der Vorschlag vom Bauherrn diese in Grauweiß RAL 9002 matt zu lackieren. Der Ortschaftsrat stimmte dem Bauvorhaben und der Farbgebung einstimmig zu. 3. Errichtung eines Gartenzauns mit Tor in der Kriegswies 5 - Antrag auf Befreiung. Der Bauherr plant die Errichtung eines Zaunes um sein Grundstück. Aus dem Gremium kam der Hinweis, dass es sich auch um einen Zaun handeln muss. Nicht gewünscht wäre ein Bauwerk ähnlich einer Mauer. Befreit werden sollte die Höhe von 1.50 m zur Straße hin. Das Gremium stimmte mehrheitlich für die Befreiung. 4. Anfrage des Heimatvereins zur Übernahme der Kosten für die Brücke zum Waldbad durch die Gemeinde. Es kam aus dem Gremium der Hinweis, dass man immer vor der Anschaffung über eine Kostenübernahme durch die Gemeinde sprechen sollte. Wichtig war dem Gremium auch, dass die Unterhalts- und Sicherungspflicht dem Heimatverein obliegt. Einstimmig stimmte man für die Übernahme der Kosten. 5. Verschiedenes Angeregt wurde der Bau einer Garage als zusätzliches Lager an der Turnund Festhalle. Bei einem Termin vor Ort will man sich dies noch beraten. Nun sollen endlich die Hundetoiletten aufgestellt werden. Eine wird man am Parkplatz der Halle anbringen, eine weitere am Wanderparkplatz im Grund. Der Weg im Horn sollte nach der Verlegung der Stromtrasse nochmals begradigt werden. Da jedoch noch der Abbau der Strommasten ansteht, will man diese Arbeiten erst danach erledigen. Nach wie vor ist die Geschwindigkeit mit der durch die Tübinger Straße gefahren wird hoch. Der Rat wünscht sich im Bereich der Zufahrt in die Bismarckhöhe und am Ortseingang von Zimmern her eine Fahrbahnverschwenkung, um die Geschwindigkeit runter zu bremsen. In den Pachtverträgen zu den landwirtschaftlichen Grundstücken weißt die Gemeinde darauf hin, dass alte Bäume vom Pächter zu ersetzen sind. Ärgerlich ist es dann, wenn diese frisch gepflanzten Bäume abgeknickt werden. Gut voran geht es mit dem Spielplatz in der Haldenstraße. Nachdem der Ortschaftsrat die Vorarbeiten geleistet hat, werden nun die Spielgeräte von einer Baufirma aufgestellt. Danach muss man noch den Sand und die Hackschnitzel verteilen. Man hofft, dass dies in den nächsten Wochen erledigt werden kann. Joachim Breimesser, Ortsvorsteher VERANSTALTUNGEN/VHS Alle Jahre wieder Referendare des Lehrerseminars Rottweil zu Besuch in der Gedenkstätte KZ Bisingen Wie jedes Jahr im Herbst besuchte in der vergangenen Woche Matti Münch, Lehrbeauftragter am Seminar für Lehrerbil- Praktischer Arzt wochentags von 19.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des Folgetages alle Wochenenden von Samstag, 8 Uhr, bis Montag, 8 Uhr (Samstag/Sonntag) Notrufnummer 116 117 alle Wochenenden Augenarzt (Samstag/Sonntag) Notrufnummer 01 80/1 92 93 40 alle Wochenenden Zahnarzt (Samstag/Sonntag) Notrufnummer 01 80/5 91 16 90 alle Wochenenden Kinderarzt (wochentags ab 18.00 Uhr) (Samstag/Sonntag) Notrufnummer 01 80/1 92 93 42 alle Wochenenden Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe (Samstag/Sonntag) Notrufnummer 0 74 33/90 92-0 Sozialstation St. Fidelis Bisingen-Haigerloch e.v. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Rufnummern: Haigerloch 07474/2636. Sprechzeiten finden nach telefonischer Vereinbarung statt. In dringenden pflegerischen Angelegenheiten erreichen Sie uns unter der Rufbereitschaftsnummer 0175/5 222 113. Notruf: Polizei 110, Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Sa., 17. Oktober So., 18. Oktober Mo., 19. Oktober Di., 20. Oktober Mi., 21. Oktober Do., 22. Oktober Fr., 23. Oktober ÄRZTLICHER NOTDIENST APOTHEKEN-NOTDIENST Apotheker-Notdienstnummer: 0800 00 22833 jeweils von 8.30 Uhr morgens bis 8.30 Uhr morgens Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 21, Balingen Heidelberg-Apotheke, Bisingen Stadt-Apotheke, Obertorplatz 8, Hechingen Eyach-Apotheke, Karlstr. 21, Balingen Stadt-Apotheke, Friedrichstr. 27, Balingen Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 7, Hechingen Friedrich-Apotheke, Friedrichstr. 17, Balingen dung (Gymnasium) in Rottweil, mit seiner Referendarsgruppe die Gedenkstätte KZ Bisingen im Sommer waren schon die Kollegen vom Tübinger Seminar da gewesen. Die Lehramtsanwärter im Fach Geschichte verbringen dabei den Vormittag in der Regel in der Villa rustica in Hechingen-Stein und nehmen anschließend ihr Mittagessen in Bisingen ein. Von dort geht es direkt auf den Geschichtslehrpfad: über den Bahnhof und das Gelände des ehemaligen Lagers in der Schelmengasse ins Ölschiefergebiet im Kuhloch und von dort an der Bahnlinie entlang zurück ins Museum in der Kirchgasse. Diesmal wurde die Gruppe von Jugendguide Verena Lohr geführt, die selbst in Tübingen Geschichte auf Lehramt studiert und gleich auf vertrautem Fuß mit den Referendaren stand. Im Museum informierte dann Ines Mayer, zweite Vorsitzende des Gedenkstättenvereins und Landeskundebeauftragte, über die pädagogischen Angebote in Bisingen. Im Zentrum stand dabei das Unterrichtsmodul, das der erste Vorsitzende und ebenfalls Landeskundebeauftragte Dieter Grupp für den Landesbildungsserver erarbeitet hat. Die Lehrerkollegen im Land ebenso wie die Schüler können sich so im Internet über die Ausstellung im Museum und die Stationen des Lehrpfads informieren und haben Zugriff auf weiteres Material zu verschiedenen Themenbereichen. Entsprechend vorbereitet können Schüler bei einem Besuch in Bisingen selbst über den Geschichtslehrpfad führen. Auch im Museum ist eine Erkundung nach dem Prinzip Schüler führen Schüler möglich. Am Ende bedankten sich Kursleiter Matti Münch und seine Referendare für die praktischen Anregungen. Freilich hat auch der Verein zu danken, handelt es sich doch bei den angehenden Lehrern um Multiplikatoren, die die Gedenkstätte Bisingen an ihren Schulen bekannt machen und Klassenfahrten organisieren. Dieser Schneeballeffekt ist denn auch an den jährlich steigenden Besucherzahlen ablesbar. Jugendguide Verena Lohr zeigt Matti Münchs Referendaren im Museum noch einmal die Stationen des zuvor abgeschrittenen Geschichtslehrpfads.

Amtsblatt der Gemeinde Bisingen Freitag, den 23. Oktober 2015 / Seite 5 VHS Bisingen AKTUELL Jugendguides führen im Museum Bisingen KZ und Ölschieferwerk Bisingen 1944-1945 Ab 1944 wurde im Rahmen des Unternehmen Wüste am Westrand der Schwäbischen Alb Ölschiefer abgebaut. In zehn Werken entlang der Bahnlinie Tübingen-Rottweil arbeiteten über 11.000 KZ-Häftlinge. Im Mittelpunkt der Führung steht das Ölschieferwerk und KZ Bisingen und dessen unmenschliche Arbeits- und Haftbedingungen. Ab den 1990er- Jahren entstanden Kontakte zu überlebenden Bisinger KZ-Häftlingen, die über ihre Erfahrungen berichteten. Daraus entstanden Freundschaften. Die Jugendguides des Museums Bisingen laden ein zu einer Führung durch die Ausstellung Mut zur Erinnerung Mut zur Verantwortung. Leitung: Jugendguides Bisingen Termin: Sonntag, 15.11.2015, 14.30-15.30 Uhr Dauer: 1 Nachmittag Ort: Heimatmuseum, Kirchgasse 15, Bisingen Gebühr: kostenlos Höchstteilnehmerzahl: 20 Personen Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer 07476/896-412 oder per Email: volkshochschule@bisingen.de gerne entgegen. VHS aktuell Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer 07476/896-412 oder per Email: volkshochschule@bisingen.de gerne entgegen. Donnerstag, 29.10.2015 L 30400 19:30 Uhr Ki und Meditation Montag, 02.11.2015 L 50001 10:30 Uhr PC für Kids Donnerstag, 05.11.2015 L 20701 18:30 Uhr Bascetta-Stern basteln Samstag, 07.11.2015 L 50002 14:30 Uhr Computer-Schnupperkurs für Senioren und Einsteiger L 30212 16:45 Uhr Aikido Selbstbehauptung für Kinder L 30213 18:00 Uhr Aikido Selbstbehauptung für Erwachsene Montag, 09.11.2015 L 30401 17:00 Uhr Kinder entspannen mit allen Sinnen für Kinder im Alter von 6-8 Jahren Dienstag, 10.11.2015 L 20604 19:30 Uhr Grundlagen des Zeichnens Sonntag, 15.11.2015 L 11000 14:30 Uhr Jugendguides führen im Museum Bisingen KZ und Ölschieferwerk Bisingen 1944-1945 Dienstag, 17.11.2015 L 30800 18:30 Uhr Festliches Weihnachtsmenü nach Leichter leben in Deutschland Samstag, 21.11.2015 L 11700 09:00 Uhr Solarspaziergang im Solardorf Rottenburg- Oberndorf L 30403 15:00 Uhr Adventsspezial Zeit für mich SCHULE / KINDERGARTEN / KINDER- UND JUGENDBÜRO Liebe Eltern der künftigen Kindergartenkinder, seit Beginn des neuen Kindergartenjahres regelt die zentrale Anmeldestelle auf der Gemeindeverwaltung die Platzvergabe für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bisingen. Diese Neuerung führt zu vermehrten Informationsanfragen, bzw. dem Wunsch zu Besichtigungen in den Einrichtungen durch die interessierten Eltern. Um den pädagogischen Tagesablauf für die Kinder nicht täglich zu stören, bieten Ihnen die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bisingen nun erneut einen Informationstermin in den einzelnen Einrichtungen an. Hierbei sollen Sie die Gelegenheit bekommen, die Einrichtungen kennen zu lernen und einen kurzen Einblick in die pädagogische Arbeit zu erhalten. Die Termine finden statt am: Montag, den 16.11.2015 um 14:30 Uhr Zwergenland Thanheim (Tel. 7209) 16:00 Uhr Sonnenschein Wessingen (Tel. 07471/4750) Dienstag, den 17.11.2015 um 14:30 Uhr Spatzennest Steinhofen (Tel. 7813) 16:00 Uhr Humboldt Bisingen (Tel. 914115) Mittwoch, den 18.11.2015 um 15:30 Uhr Gutenberg Bisingen (Tel. 914116) Um unsere Planungen zu erleichtern, bitten wir Sie um eine kurze telefonische Anmeldung zu den jeweiligen Terminen unter den o.g. Telefonnummern Ihre Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bisingen Elterntreff Bisingen Zum gemeinsamen Frühstück treffen sich alle interessierten Eltern mit ihren Kindern am 27.10.2015 um 9.30Uhr im Schulzentrum Bisingen. Beim Elterntreff besteht die Möglichkeit, sich in angenehmer Atmosphäre auszutauschen und neue Kontakte zu anderen Eltern zu knüpfen NICHTAMTLICHE SONSTIGE MITTEILUNGEN Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Zollernalb e.v. DRK Pflege für alle! : Egal welche Altersstufe, wir pflegen Sie zu Hause. Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir wissen, dass Kinder und Jugendliche, Demenzkranke oder alte Menschen eine besondere und individuelle Pflege brauchen. Deshalb ist unser Team sehr vielseitig und besteht aus Altenpflegern/-innen, Kranken- und Kinderkrankenschwestern/-pflegern mit Kompetenzen in verschiedenen Bereichen wie Wundversorgung, Intensivpflege, Schmerzmanagement oder Beratung bei verschiedenen Problemen rund um die Organisation der Pflege zu Hause. Wir pflegen und betreuen Sie zu Hause und passen uns dem häuslichen Umfeld an. Familie und Angehörige sind für uns die wichtigsten Ansprechpartner mit einem großen Erfahrungsschatz. Neben der Pflege bieten wir Ihnen auch Hilfe im Haushalt durch unser ausgebildetes Fachpersonal an. Sie erreichen Herrn Stichling, Pflegedienstleiter unter der Tel.-Nr. 07433 / 90 99 22 oder per E-Mail: michael.stichling@drk-zollernalb.de. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Arztvortrag zum Thema Knie im Rahmen des 40jährigen Jubiläums des DRK-Kreisverband Zollernalb e.v. Der Eintritt ist frei. Am Donnerstag, 29.10.2015 um 17.30 Uhr findet im DRK-Forum Hechingen, Fred-West-Str. 29 der Vortrag statt. DRK-Gymnastik 55+ immer mittwochs in Balingen. Von 19.00 bis 20.00 Uhr findet der Kurs im DRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5 statt. Erste-Hilfe am Kind in Hechingen. DRK-Forum Hechingen, Fred-West- Str. 29 am Samstag, 24.10.2015 von 08.30 bis 16.15 Uhr. Erste-Hilfe am Kind (Vormittagskurs) in Balingen. DRK-Forum, Henry-Dunant-Str. 1-5 am Samstag, 24.10.2015 und Samstag, 31.10.2015 von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Rotkreuzkurs Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Weilstetten. Feuerwehrund Vereinshaus, Ulmenstr. 9 am Samstag, 24.10.2015 von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr. Rotkreuzkurs Erste-Hilfe-Grundlehrgang Abendkurs in Geislingen. Schlossplatz 8 am Dienstag, 10.11.2015 und Donnerstag, 12.11.2015 von 18.00 Uhr bis 21.30 Uhr. Kursanmeldungen unter Tel. 07433/909999 oder www.drk-zollernalb.de. DRK-Kleiderladen in neuen Räumen. Sie finden den DRK-Kleiderladen in Balingen, Auf dem Graben 13. Der Zugang ist ebenerdig. Öffnungszeiten: Mo. / Di. / Fr. 14.00 17.00 Uhr / Mi. 10.00 13.00 Uhr / Do. 15.00 18.00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Sachkunde Lehrgänge Pflanzenschutz Für professionelle Anwender von Pflanzenschutzmitteln fordert der Gesetzgeber die Sachkunde. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt; Gärtner, Winzer, Forstwirt etc. vorweisen kann, ist sachkundig. Personen ohne Sachkunde können diese durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung beim Landratsamt - Abt. Landwirtschaft - erwerben. Die Prüfungsgebühr beträgt 55,-.Für das Sachgebiet Ackerbau ist der nächste Prüfungstermin am 18. Dezember 2015 geplant. Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird ein kostenloser Vorbereitungslehrgang angeboten. Der Lehrgang beginnt am 27. November 2015 und wird am 28.11., 3.12., 4.12. und 5.12. fortgeführt. Da auch Teilnehmer aus dem Bezirk Tübingen kommen, findet der Lehrgang abwechselnd in Tübingen und Balingen statt. Anmeldung ist erforderlich bis spätestens 13.11.2015 unter der Tel.-Nr. 07433/921942 IMPRESSUM Amtsblatt der Gemeinde Bisingen: Herausgeber: Gemeinde Bisingen mit Steinhofen und den Ortsteilen Thanheim, Wessingen und Zimmern. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Roman Waizenegger oder dessen Vertreter im Amt, Heidelbergstr. 9, 72406 Bisingen, Telefon 0 74 76/8 96-0, Telefax 0 74 76/8 96-149, info@bisingen.de, www.bisingen.de Ende der amtlichen Nachrichten