Allgemeine Geschäftsbedingungen der DriveNow GmbH & Co. KG Stand Juni 2011



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DriveNow GmbH & Co. KG Stand Juni 2011 1. Gegenstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Drive Now GmbH & Co. KG (nachfolgend DriveNow genannt) und Personen, die das Fahrzeugmietangebot von DriveNow auf Grundlage eines Rahmenvertrags mit DriveNow in Anspruch nehmen. 2. Reservierungs- und Nutzungsberechtigung, Fahrerlaubnis Reservierungs- und nutzungsberechtigt sind natürliche Personen, die einen DriveNow Rahmenvertrag mit DriveNow abgeschlossen haben (nachfolgend Kunde genannt), seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechungen im Besitz einer zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind und über einen gültigen, elektronisch lesbaren Aufkleber auf dem Führerschein (nachfolgend DriveNow ID ) verfügen. Personen, die ihren Führerschein erst kürzer als zwei Jahre besitzen, können durch den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem Fahrsicherheits- und Effizienztraining die Reservierungs- und Nutzungsberechtigung erlangen. Der Führerschein muss vom Kunden bei jeder Fahrt mitgeführt werden und vor jedem Fahrtantritt durch Auflegen der DriveNow ID auf das DriveNow Lesegerät in der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ausgelesen werden. Die Berechtigung zur Reservierung und Nutzung von Fahrzeugen erlischt, wenn dem Kunden die Fahrerlaubnis entzogen oder gegen den Kunden ein gerichtliches oder behördlich angeordnetes Fahrverbot erlassen oder die Fahrerlaubnis des Kunden vorübergehend sichergestellt worden ist. Der Kunde hat DriveNow den Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis, die Verhängung eines Fahrverbots oder eine vorübergehende Sicherstellung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu melden. Dem Kunden ist es untersagt, anderen Personen die Führung des Fahrzeugs zu überlassen. Der Abschluss des DriveNow Rahmenvertrages begründet weder für DriveNow noch für den Kunden einen Anspruch auf Abschluss einer bestimmten Anzahl von Einzelmietverträgen. 3. Elektronischer Fahrzeugschlüssel Jeder Kunde erhält als elektronischen Fahrzeugschlüssel die DriveNow ID für den Zugang zum Fahrzeug sowie eine persönliche PIN für das Starten des Fahrzeuges. Die DriveNow ID bleibt Eigentum von DriveNow. Eine Weitergabe der DriveNow ID und/oder der PIN ist nicht gestattet. Der Verlust der DriveNow ID muss DriveNow unverzüglich angezeigt werden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die DriveNow durch den Verlust oder die Weitergabe der DriveNow ID und/oder der PIN verursacht werden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Des Weiteren haftet der Kunde für alle Schäden, die DriveNow infolge einer nicht rechtzeitigen Anzeige des Verlusts oder der Weitergabe der DriveNow ID und/oder der PIN entstehen.

Das Ablösen der DriveNow ID führt zu dessen Zerstörung und zum Erlöschen der Fahrtberechtigung. Für den Fall, dass die DriveNow ID für den Kunden neu ausgestellt werden muss, wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale in Höhe von 25,00 Euro berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass DriveNow kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde steht dafür ein, dass die schriftliche Mitteilung der PIN, sofern sie nach Erhalt nicht vernichtet wurde, an einem sicheren Ort und nicht in unmittelbarer Nähe der DriveNow ID aufbewahrt wird; entsprechendes gilt für Aufzeichnungen der PIN. Der Kunde hat die PIN streng geheim zu halten. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der PIN obliegt dem Kunden der Nachweis, dass der Verwender der PIN nicht infolge eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Pflicht zur Geheimhaltung der PIN in Erfahrung gebracht hat. Der Kunde kann die PIN sperren lassen. Eine entsprechende Anzeige hat per E-Mail oder Telefon unter folgenden Kontaktnummern zu erfolgen: DriveNow GmbH & Co. KG Barer Straße 1 80333 München Telefon: +49 (0) 1804 292929 service@drive-now.de Sofern DriveNow die Anzeige außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zugeht (diese sind - mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen - Mo. bis Fr. von 9 Uhr bis 18 Uhr), gilt die Anzeige zu Beginn des nächsten auf den Eingang der Anzeige folgenden Werktag im Freistaat Bayern als zugegangen. DriveNow wird die PIN unverzüglich sperren. 4. Reservierungen - Zustandekommen von Einzelverträgen Kunden können DriveNow Fahrzeuge ohne vorherige Buchung anmieten, sofern bei dem betreffenden DriveNow Fahrzeug die Anzeige des DriveNow ID Lesers in der Windschutzscheibe grün leuchtet. Der Kunde kann ein Fahrzeug alternativ auch online oder telefonisch für die Fahrzeugnutzung reservieren. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb von 15 Minuten nach Beginn der reservierten Zeit vom Kunden genutzt, wird das Fahrzeug wieder zur Benutzung durch andere Kunden freigegeben. DriveNow informiert den Kunden, falls das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann jede Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. DriveNow behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Kunde wird über die im Rahmen des telefonischen Buchungsservice anfallenden Telefongebühren informiert. Der Einzelmietvertrag kommt zustande, wenn der Kunde am DriveNow Bildschirm im Fahrzeug die Buchung bestätigt. Damit beginnt auch der jeweilige, vom Nutzer zu vergütende Nutzungszeitraum. 5. Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrantritt

Das Fahrzeug wird mit Ausnahme der im DriveNow Bildschirm dargestellten gemeldeten Vorschäden in optisch und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrantritt auf Verunreinigungen sowie Mängel und Schäden, die nicht im Schadensmenü des Anmeldeprozess aufgeführt sind, zu überprüfen. Für den Kunden erkennbare Mängel und Schäden, die nicht im Schadensmenü des Anmeldeprozess aufgeführt sind, müssen vom Kunden über die eingebaute Telefonfunktion (Anrufe über die Telefonfunktion sind kostenfrei) an das Servicecenter gemeldet werden. Das Servicecenter entscheidet, ob die Fahrt trotz eines Schadens angetreten werden darf. Die Meldung von Neuschäden muss zwingend vor Motorstart erfolgen, um eine verursachergerechte Zuordnung des Schadens gewährleisten zu können. Befindet sich das Fahrzeug bei Abholung in einem ungereinigten Zustand oder weist das Fahrzeug Mängel auf, ist dies ebenfalls DriveNow bei der Abfrage vor Fahrantritt zu melden. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung von DriveNow. 6. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge Der Kunde hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen. Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen überzeugen. Der Kunde hat das DriveNow Fahrzeug grundsätzlich gegen Diebstahl zu sichern (Fenster, Schiebedach und Türen müssen verschlossen sein). Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen: a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt; b) für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings; c) zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen; d) zur Weitervermietung; e) zur Begehung von Straftaten; f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen; g) zum Transport von Gegenständen, die aufgrund Ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können. h) zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist. i) die Benutzung des Fahrzeuges für Fahrten außerhalb Deutschlands. j) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen; es gilt eine Promillegrenze von 0,0.

k) Kinder oder Kleinkinder zu befördern, wenn keine erforderliche Sitzplatzerhöhung oder Kindersitzvorrichtung verwendet wird. Der Kunde muss alle Herstellerhinweise zum Thema Montage von Kindersitzvorrichtungen befolgen. Dem Kunden ist es außerdem untersagt, in DriveNow Fahrzeugen zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote ist DriveNow berechtigt, den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung und der Berechtigung zur Fahrzeuganmietung über DriveNow vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und die DriveNow ID des Kunden zu sperren. Das DriveNow Servicecenter ist außerdem berechtigt, sich bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozess (z.b. wenn der Fahrer das Fahrzeug öffnet, aber für einen längeren Zeitraum die Miete nicht durch das Bestätigen der Startmenüs beginnt oder wenn das DriveNow Fahrzeug trotz Bestätigung des Buchungsendes nicht ordnungsgemäß verschlossen wird) telefonisch mit dem DriveNow Fahrzeug zu verbinden und die Ursache der Störung zu ermitteln. 7. Tanken, Tankkarte, Vertragsstrafe bei missbräuchlicher Verwendung Sinkt der Tankstand während der Fahrt oder am Ende Ihrer Fahrt auf weniger als 25% der Gesamtfüllmenge, kann bzw. soll der Kunde das Fahrzeug auftanken. Für die Betankung bei bestimmten, dem Kunden bekannt gegebenen Tankstellen ist die im Fahrzeug befindliche Tankkarte und der im DriveNow Bildschirm angezeigt PIN zu verwenden. Bei anderen Tankstellen muss der Kunde die Tankrechnung bezahlen. Der Rechnungsbetrag wird dem Kunden nach Vorlage der Originalrechnung erstattet. Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. DriveNow behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Der Kunde verpflichtet sich unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der vertragswidrigen Verwendung der Tankkarte zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,- (in Worten: EURO fünfhundert), es sei denn der Kunde weist nach, dass DriveNow ein geringerer Schaden entstanden ist; DriveNow ist von der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen. 8. Haftung von DriveNow DriveNow haftet dem Kunden gegenüber abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9. Haftung des Kunden, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Kunden a) Für alle Fahrzeuge bestehen eine Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Darüber hinaus besteht eine Haftungsbegrenzung zu Gunsten des Kunden, die dem Schutz einer Fahrzeugvollversicherung (Vollkaskoversicherung) im üblichen Umfang entspricht. Für die vorgenannten Versicherungen und die vorgenannte Haftungsfreistellung

gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2008. Stand 17.08.2007 (nachfolgend AKB genannt). b) Bei selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug ist die Haftung des Kunden begrenzt auf die Selbstbeteiligung von 750 pro Schadensfall, wenn das Fahrzeug vertragsgemäß genutzt wurde und der Schaden unverzüglich und nach den Maßgaben der Regelungen in Ziffer 10. gemeldet wurde. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auf Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. Dem Kunden wird im DriveNow Rahmenvertrag die Möglichkeit eingeräumt, die Höhe der Selbstbeteiligung mittels eines Schutzpakets durch Zahlung einer Jahresgebühr abzusenken. c) Für Schäden, die der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Kunden auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. d) Sofern DriveNow im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 6 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Kunde über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. e) Der Kunde haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Kunde verpflichtet sich, DriveNow von sämtlichen Bußund Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von DriveNow erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der DriveNow für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an DriveNow richten, erhält DriveNow pro Fall eine Aufwandspauschale in Höhe von 18,- Euro, es sei denn der Kunde weist nach, dass DriveNow ein geringerer Aufwand entstanden ist; DriveNow ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. f) Verletzt der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 10 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfang der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Nachweis erbringt, dass DriveNow durch die Pflichtverletzung des Kunden kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. g) Im Übrigen haftet der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind DriveNow unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Dafür anfallende Telefongebühren werden dem Kunden bekannt gegeben. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, sich nach einem Unfall außerhalb des Geschäftsgebiets vom Fahrzeug zu entfernen, bevor DriveNow entschieden hat, wie und wann das Fahrzeug in das Geschäftsgebiet zurückgeführt wird. Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig sein sollte, hat der Kunde für alle Kosten aufzukommen, die bei der Rückführung des Fahrzeugs entstehen. Der Mietvertrag wird auch im Falle eines Unfalls erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne des 11 beendet und die Nutzungsgebühr entsprechend berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck hat der Kunde jeden Schaden der Polizei zu melden. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, DriveNow einen schriftlichen Unfallbericht umgehend weiterzuleiten und das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen. Sämtliche Weisungen der Servicezentrale von DriveNow sind zu beachten. Dem Kunden ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Auf Verlangen von DriveNow hat der Kunde ihm das von DriveNow überlassene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an DriveNow zurückzusenden. Drive Now entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadeneintritt das Vertragsverhältnis fortgesetzt oder beendet wird. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall DriveNow zu. 11. Ende des Einzelmietvertrages, Rückgabe des Fahrzeugs Der Kunde beendet einen Mietvorgang, in dem er das Fahrzeug auf einem zulässigen Parkplatz im DriveNow Geschäftsgebiet ordnungsgemäß und der Straßenverkehrsordnung entsprechend abstellt und den Buchungsvorgang durch das Vorhalten der DriveNow ID an das DriveNow ID Lesegerät beendet. Der Mietvertrag gilt als beendet, wenn das Licht des DriveNow ID Lesegeräts von rot auf grün springt. Der Kunde wird durch den DriveNow Bildschirm im Fahrzeug und über die DriveNow Internetseite www.drive-now.com über die Grenzen des Geschäftsgebiets und die zulässigen Parkplätze informiert. Falls die Beendigung des Buchungsvorgangs fehlschlägt, weil keine Mobilfunkverbindung hergestellt werden kann, muss der Kunde das Fahrzeug umparken und einen erneuten Beendigungsversuch unternehmen. Verlässt der Kunde das DriveNow Fahrzeug ohne ordnungsgemäße Beendigung des Mietvorgangs, so läuft der Mietvertrag und die Berechnung der Nutzungsgebühr weiter. Wird das Fahrzeug nicht im Geschäftsgebiet zurückgegeben, so ist der Kunde zur Entrichtung einer Entfernungspauschale an DriveNow verpflichtet. Die Höhe der Entfernungspauschale wird dem Kunden bei Rückgabe außerhalb des Geschäftsgebietes angezeigt. Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:

a) Das Fahrzeug befindet sich innen und außen in einem sauberen Zustand. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand zurück gegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im DriveNow Fahrzeug, hat der Kunde die Reinigungskosten gemäß aktueller Preisliste zu tragen. Die vom Kunden zu tragenden Kosten sind niedriger bzw. höher, wenn der Kunde nachweist, dass DriveNow einen geringeren Aufwand hat, oder DriveNow nachweist, dass der tatsächliche Aufwand höher war. b) Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert und mit der DriveNow ID am DriveNow Lesegerät in der Windschutzscheibe des Fahrzeugs verschlossen werden. Insbesondere müssen Türen, Fenster und Schiebedach verschlossen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet werden. c) Das Fahrzeug wird mit sämtlichen überlassenen Dokumenten einschließlich Tankkarten, Parkkarten und Parkausweisen zurück gegeben. d) Es fehlen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges. Kommt es nicht zu einer Einigung über den Zustand des Fahrzeuges einschließlich etwaiger vorhandener Schäden, Mängel und deren Bewertung, beauftragt DriveNow ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit der Feststellung des Fahrzeugzustandes und des etwaigen Minderwertes. Die Kosten des Sachverständigen-Gutachtens trägt der Kunde. Das Sachverständigengutachten ist als Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien verbindlich. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 12. Entgelte, Zahlungsbedingungen DriveNow stellt dem Kunden Entgelte für die Nutzung des Fahrzeugs gemäß der jeweils gültigen und dem Kunden bekannt gegebenen Preisliste in Rechnung. Die jeweils aktuelle Preisliste ist im Internet unter www.drive-now.com einsehbar. DriveNow ist berechtigt, die Preisliste jederzeit zu ändern. Der Mietpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist bei Ende der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig und wird per Abbuchung von der vom Kunden angegebenen Kreditkarte abgebucht. Der Rechnungsversand erfolgt automatisch per E-Mail spätestens 10 Tage nach Ablauf des Einzelmietvertrages. Die elektronischen Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. Als Zahlungsmittel ausgeschlossen sind Prepaid-Kredit Karten sowie Debit-Karten (z.b. VISA Electron). Der Kunde hat jederzeit für die ausreichende Deckung auf seinem Kreditkartenkonto zu sorgen. Bei Verzugseintritt haftet der Kunde für Verzugszinsen und Bearbeitungskosten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens von DriveNow bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ermächtigt DriveNow, die von ihm bei der ersten Anmietung angegebene Kreditkarte auch für alle späteren Anmietungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Kunde aus oder im Zusammenhang mit der Anmietung schuldet (wie z.b.

Aufwandspauschalen im Falle von Verstößen gegen Verkehrsverstöße, Vertragsstrafen, etc.), zu belasten. 13. Technikereinsatz Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln, werden dem Kunden Kosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt, sofern der Kunden keinen geringeren Aufwand nachweist. DriveNow kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, soweit DriveNow nachweist, dass der Schaden höher ist als die in der Preisliste aufgeführten Kosten. 14. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen von DriveNow kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 15. Änderungen der AGB DriveNow ist berechtigt, die AGB für künftige Einzelmietverträge zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn DriveNow bei der Bekanntgabe von Änderungen besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an DriveNow abgesendet werden. Im Falle des Widerspruchs ist DriveNow zur außerordentlichen Kündigung des DriveNow Rahmenvertrags berechtigt. 16. Laufzeit des Rahmenvertrages, Kündigung, Sperre Der DriveNow Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Hat der Kunde mit dem DriveNow Rahmenvertrag ein Schutzpaket abgeschlossen, kann der DriveNow Rahmenvertrag von beiden Vertragsparteien abweichend davon nicht vor Ablauf der Laufzeit des Schutzpakets ordentlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des DriveNow Rahmenvertrags, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstößen bleibt unberührt. Hat der Kunde ein Schutzpaket abgeschlossen, hat er im Falle der fristlosen Kündigung des DriveNow Rahmenvertrags durch DriveNow keinen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung des für das Schutzpaket entrichteten Entgelts. Entsprechendes gilt, falls der Kunde den DriveNow Rahmenvertrag vor Ablauf der für das Schutzpaket vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigt. Mit Beendigung des Rahmenvertrages wird die DriveNow ID sowie die PIN gesperrt. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Kunden einschließlich Zahlungsverzug kann DriveNow den Kunden mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft von der Fahrzeugnutzung ausschließen und DriveNow ID und PIN sperren. Der Ausschluss wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

17. Informationspflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, DriveNow jede Änderung seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Mobilfunknummer sowie seiner Kreditkartennummer unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der Kunde. 18. Datenschutzrechtlicher Hinweis DriveNow erhebt, verarbeitet und nutzt die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich der kundenbezogenen Nutzungs- und Fahrzeugdaten (einschließlich Daten zur Lokalisierung des Fahrzeugs), soweit dies zum Zweck der Durchführung des DriveNow Rahmenvertrages und der Einzelmietverhältnisse erforderlich ist. Die einzelnen Mietvorgänge werden mit Start- und Zielort, Start- und Zielzeitpunkt, Dauer der Nutzung erfasst und in der Rechnung aufgeführt. Die anzumietenden Fahrzeuge werden durch den Einsatz von Floating Car Data (FCD) als mobile Verkehrsmelder eingesetzt. Die während der Fahrt ermittelten, individuellen Positions- und Sensordaten der Fahrzeuge werden zusammen mit den aktuellen Zeitangaben an die BMW ConnectedDrive Zentrale und einen Verkehrsservice Provider übertragen - dies geschieht vollkommen anonym und kostenfrei. Der Verkehrsinformationsdienst inklusive FCD kann auf Wunsch bei DriveNow deaktiviert werden. 19. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.