Nutzung von Email und Internet /Intranet im Betrieb Rechtliche Grundlagen Regelung im Betrieb Nutzung durch den Betriebsrat Schnittstelle Gewerkschaft / Betrieb Zur rechtlichen Situation der Nutzung durch Betriebsräte und Gewerkschaften G IBS, H. Paulsen, 1
Rechtliche Grundlagen Betriebsverfassungsgesetz 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:... 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen; 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Bundesdatenschutzgesetz 9 Technische und organisatorische Maßnahmen 31 Besondere Zweckbindung Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. Grundgesetz Art. 10 Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. G IBS, H. Paulsen, 2
Regelung von Email und Internet /Intranet im Betrieb Umfassende Kontrollmöglichkeiten Zentrale Protokollierung von Nutzungsdaten (Nutzungsprofile, Kommunikationsprofile, Zugriffstatistiken, Missbrauchsauswertungen, etc.) Dezentrale Speicherung von Verlaufsdaten und temporäre Internetdateien Datenhoheit Zugriffsberechtigungen zu Email-Konten, Datenablagen etc. (Anwenderdaten, Gruppendaten und Intranet und Internet offenen Daten) Datenschutzmaßnahmen Schutz vor Hackern, Spionage, Viren, unberechtigten / unerlaubten Zugriffen. Z.B. Firewall, betriebliches Datenschutzkonzept, etc. G IBS, H. Paulsen, 3
Verhaltensregeln Sicherheitsregeln, z.b. keine Downloads Verantwortung für Probleme Nutzung von mobilen PC s im Netz Verwendung von Passwörtern Umgang mit vertraulichen Geschäftsinformationen Durchführung von Datenschicherungs- und Datenschutzmaßnahmen Umgang mit Datenträgern Umgang mit Hardware- und Software- Installationen Verbot von unerlaubten/ unberechtigten Zugriffen Verbot von Nutzung sexistischen, pornografischen, rassistischen, extremistischen und sonstigen gesetzeswidrigen Angeboten Sanktionsmaßnahmen G IBS, H. Paulsen, 4
Dienstliche Nutzungsrechte Wer erhält eine Emailadresse Die Email-Adresse: Name@firma.de Wer bekommt Intranet-, Internet-Zugang Private Nutzung Des Email- Acounts Abgrenzung zum Geschäfts-Email Kennzeichnung des privaten Email Des Internetzuganges Umfang und Einschränkungen Kontrolle der privaten Nutzung Qualifizierung Anwendung Sicherheitsaspekte G IBS, H. Paulsen, 5
Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsrates Eigene Emailadressen Betriebsrat@firma.de Nutzung des firmeninternen Emailoder SMS Verteilers Für Informationen des Betriebsrates, z.b. Einladung zur Betriebsversammlung Nutzung des firmeninternen Intranets Zur eigenen Information Um Informationen einzustellen,z.b. Schwarzes Brett im Intranet oder BV-Bank Nutzung des Internets als Informationsquelle Gewerkschaften Arbeitsrechtliche Informationen Verkehrsinformationen, DB, Fluggesellschaften etc. Wirtschaftsinstitute, Institute Bundesministerien, Senat, Behörden Beratungseinrichtungen Firmen Etc. G IBS, H. Paulsen, 6
Mögliche Gliederung eines Schwarzes Brett des BR im Intranet Aktuelle Informationen Einladung zur Betriebsversammlung Neuester Verhandlungsstand Umfrage zum Kantinenessen Sammlung der Betriebsvereinbarungen BV zur flexiblen Arbeitszeit BV zur Entlohnung BV zur Email-, Intranet- und Internetnutzung Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Tarifverträge Gesetze Betriebsverfassungsgesetz Arbeitszeitgesetz Grundgesetz Kündigungsschutzgesetz Etc. Verordnungen Bildschirmverordnung Arbeitsstättenverordnung Etc. Tarifverträge Informationen zum Arbeitsschutz Informationen des IG Metall-Vertrauenskörpers G IBS, H. Paulsen, 7
Schnittstelle Gewerkschaft / Betrieb Holen Internetangebot der Gewerkschaften und andere Einrichtungen Geschlossene Benutzergruppen Bringen gewerkschaftliche Emailverteiler / Newsgroups Für das Intranet aufbereitete Informationen (virtuelles Schwarzes Brett) Mitglieder- und Funktionärs-Informationen Kommunikation E - mail Diskussionsforen Schwarze Bretter / Gästebücher Chaträume für aktuelle Diskussionen G IBS, H. Paulsen, 8
Entwicklungsbedarf Holen Nutzen entwickeln Überschaubarkeit sicherstellen Zugang und Finden ermöglichen Bringen gepflegte Email- Verteiler für den Empfänger nützliche Informationen lesbare Gestaltung Kommunikation Verbreitung der Kommunikationsmöglichkeiten sicherstellen Aktuelle und nutzerorientierte Themen gewährleisten Verarbeitungsgeschwindigkeit erhöhen ggf. Kommunikationszeiten, zb. für Chaträume festlegen. G IBS, H. Paulsen, 9
Zur rechtlichen Situation der Nutzung durch Betriebsräte und Gewerkschaften (ohne Gewähr!) Gut Ding braucht Weile. Siehe die Entwicklung von PC und Fax- Nutzung Was betriebsüblich ist, steht i.d.r. auch dem Betriebsrat zu! Dort wo es eine umfassende betriebliche Emailnutzung gibt, hat der Betriebsrat auch eine Emailadresse zu erhalten. Dort wo ein Intranet ist, kann der BR es auch zur Information der Mitarbeiter nutzen! Internetnutzung des Betriebsrates ist eingeschränkt Eine eigene öffentliche Internetseite des BR s ist dem BR i.d.r. untersagt. Das Recht auf Internetzugang ist noch nicht umfassend durchgesetzt. Das Nutzungsrecht des betrieblichen Emailverteilers und des Intranets durch die Gewerkschaft wird von der Arbeitgeberseite bestritten G IBS, H. Paulsen, 10