Richtlinie für die SPD AG 60plus Region Ostwestfalen - Lippe Geltungsbereich: Siehe Anlage "Gliederungen OWL" I. Grundsätze 1) Die Arbeitsgemeinschaft der Seniorinnen und Senioren in der SPD. AG 60plus in Ostwestfalen / Lippe ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der SPD. Ihre organisatorische Grundlage bilden die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft und die vom Parteivorstand am 26.März 2012 beschlossenen Richtlinien für die Arbeitsgemeinschaften sowie die AG 60 plus Landesrichtlinie und die Satzung des SPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Die AG 60plus ist keine selbständige Gliederung und erhebt keinen Beitrag. 2) Die AG 60plus im Regionalverband Ostwestfalen / Lippe ist der Zusammenschluss der 60 plus Arbeitsgemeinschaften aus den sieben (7) Unterbezirken/Kreisverbänden der Region OWL.Jedem Unterbezirk/Kreisverband steht ein Beisitzer im Vorstand zu. Die Region koordiniert und unterstützt die politische Arbeit der Unterbezirke/Kreisverbände und deren Zusammenarbeit und organisiert den regionalen Interessenausgleich. Die Regionaldelegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Regionalverbandes, sie setzt sich zusammen aus den in den Unterbezirken/Kreisverbänden gewählten Delegierten. 3) Mitgliedschaftsrechte: Die Arbeitsgemeinschaften haben Antrags- und Rederecht für die Parteitage der SPD auf der jeweiligen Ebene. Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft haben sie Antragsrecht zu den Landes- und Bundeskonferenzen. Anträge auf Landesebene sind dem Landesvorstand acht (8) Wochen vorher einzureichen Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder der Partei sind, ist in der Arbeitsgemeinschaft ausdrücklich erwünscht. Unterstützerinnen und Unterstützer erhalten in einer Arbeitsgemeinschaft die vollen Mitgliedsrechte. Gastmitglieder besitzen Rede-, Antrags- und Personalvorschlagsrecht. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaften in Gremien der Partei müssen Parteimitglied sein 1
I. II. II. Ziele und Aufgaben 1. Ziel ist es, das Erfahrungswissen der Älteren in unserer Gesellschaft für die SPD zu nutzen und ihren Interessen Geltung zu verschaffen durch angemessene Beteiligung an der innerparteilichen Willensbildung und an parlamentarischen Entscheidungen auf allen Ebenen. 2. Im Sinne dieses Zieles wird die AG 60plus seniorenorientierte Projektarbeit initiieren und durchführen und die Koordination der Vertrauensund Zielgruppenarbeit mit den Regionalgliederungen und den Unterbezirken/Kreisverbänden vor Ort unterstützen. 3. Aufgaben der AG 60plus sind insbesondere: die Interessen der Älteren innerhalb und außerhalb der SPD zu vertreten, darauf einzuwirken, dass den Interessen älterer Menschen im Prozess der Willensbildung politisch und personell Rechnung getragen wird, 1. das Engagement älterer Menschen zu fördern und politische Angebote zu machen, 2. Menschen für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen, 3. bei der Gestaltung und Bewältigung des demographischen Wandels mitzuwirken, 4. nationale und internationale Kooperation mit Verbänden, Organisationen und Initiativen der Älteren bzw. der Altenarbeit, 5. die Generationensolidarität auszubauen, 6. sich dafür einzusetzen, dass Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber älteren Menschen überwunden werden, 7. darauf einzuwirken, dass auch ältere Menschen für Wahlämter nominiert werden, Impulse zur Weiterentwicklung der sozialdemokratischen Politik für ältere Menschen zu geben und diese themen- und strukturübergreifend in der SPD zu verankern. III. Aufbau Die Organe der AG 60plus sind die Regionalkonferenz der Regionalvorstand 2
3.1 Die Regionalkonferenz Sie setzt sich zusammen aus: 39 in den Unterbezirken / Kreisverbänden gewählten Delegierten sowie aus den Mitgliedern des Regionalvorstandes der Arbeitsgemeinschaft Jeder Unterbezirk / Kreisverband erhält ein Grundmandat. Die übrigen Mandate werden dem Delegiertenschlüssel entsprechend auf die Unterbezirke / Kreisverbände verteilt. Die Verteilung der weiteren Mandate erfolgt nach den Mitgliederzahlen der 60- jährigen Parteimitglieder, für die in den voraufgegangenen vier Quartalen vor Einberufung der Regionalkonferenz Mitgliedsbeiträge abgerechnet wurden. In der Region wird mindestens einmal im Jahr eine Regionalkonferenz durchgeführt. Sie ist vom Regionalvorstand der AG 60plus spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Termin mit Angabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Die Regionalkonferenz hat die Aufgabe, den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen, alle zwei jahre den Regionalvorstand zu wählen, über vorliegende Anträge zu beschließen. Wahl der auf die Region entfallenden Delegierten zur Bundeskonferenz. Antragsberechtigt sind die Arbeitsgemeinschaften in den Stadt und Gemeindeverbänden und den Unterbezirken/ Kreisverbänden der AG 60plus. Die Antragsfrist endet sechs Wochen vor der Regionalkonferenz.Im Übrigen folgt das Personalvorschlagsrecht dem Antragsrecht. Eine außerordentliche Regionalkonferenz ist einzuberufen, auf Beschluss einer Regionalkonferenz, auf Antrag von mindestens zwei Fünfteln der Unterbezirksvorstände der AG 60plus im Regionalverband. 3.2 Der Regionalvorstand Der Regionalvorstand der AG 60plus setzt sich zusammen aus: einer/einem Vorsitzenden zwei Stellvertreterinnen/ Stellvertretern einer Schriftführerin/einem Schriftführer einer Stellvertretenden Schriftführerin/einem Stellvertretenden Schriftführer einen/einer Internetbeauftragten/in und sieben Beisitzerinnen/Beisitzern 3
Mit beratender Stimme nehmen an den Regio-Vorstandssitzungen teil: a) Mitglieder aus den übergeordneten Vorständen der AG 60 plus. Der Regionalvorstand führt mindestens vierteljährlich Zusammenkünfte durch. IV. Wahlen Die Willensbildung der Wahlen erfolgen nach den Vorschriften des Organisationsstatutes und der Wahlordnung der SPD, in der jeweils gültigen Fassung.. V. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt auf Beschluß der Regionalkonferenz am 15.März 2013 in Kraft 4
Anlage: Es gibt in der Region Ostwestfalen-Lippe 5 Kreisverbände Gütersloh Lippe Paderborn Herford Höxter-Warburg und 2 Unterbezirke Minden-Lübbecke Bielefeld Übersicht der Region Ostwestfalen / Lippe 5