Seminarreihe Basiswissen Bauleitung



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Transkript:

Seminarreihe Basiswissen Bauleitung 9 Module / 4 Tagesseminare mit je 8 Unterrichtseinheiten Seminarinhalt: Vor allem Bauleitungsunerfahrene tun sich schwer mit vielen Formvorschriften die während der Bauausführungsphase einzuhalten sind. Baustelleneinrichtung, Pflasterprotokolle, Grundstückssicherung, Einholung von Genehmigungen und Freistellungen, Vermessung des Grundstücks, Sichtung und Abforderung maßgebender Pläne und Unterlagen, Einbindung von Beratern und Planern in den Bauablauf, Nachtragsprüfung und Kostenverfolgung, Terminkontrolle und einhaltung, Mängel und Abnahmemanagement, Abrechnung und Verjährungssachverhalte sowie der Umgang mit Eigenleistungen durch den Auftraggeber und mögliche Schwarzarbeit sind nur einige der anspruchsvollen Aufgaben die die Bauleitung selbstständig und selbstverständlich zu erledigen hat. Ziel: Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Bauablauf wird dem Seminarteilnehmer praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben. Zielgruppe: Hochschulabsolventen, Architekten und Ingenieure mit Kenntnissen in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie Architekten und Ingenieure mit Grundkenntnissen in den Leistungsphasen 6 bis 8. Preise: Der Preis umfasst: Teilnahme am Seminar und kleine Erfrischungen, kein Mittagessen. Bei Interesse wird in einem nahegelegenen Restaurant ein Tisch für die Teilnehmer reserviert. Bitte geben Sie dies auf Ihrer Anmeldung an. Personengruppe Preis pro Tag Preis für die gesamte Reihe Mitglieder BDB Berlin / Vollzahler 150,00 540,00 Mitglieder BDB Berlin / Studenten, Teilzahler 50,00 180,00 Gäste 190,00 684,00 TIPP für Gäste: Eine Mitgliedschaft im BDB Landesverband Berlin kostet für Einzelmitglieder 320,00, für Jungabsolventen 160,00 und für Studenten 60,00 pro Jahr. Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an. Seite 1 von 6

Ablauf: Die Seminartage sind einzeln, jedoch nur mit kompletten Modulangeboten, zu buchen. Eine Verschiebung der Module an den einzelnen Tagen ist denkbar, sodass eine Teilnahme an einzelnen Modulen nicht möglich ist. Der Tagesablauf ist wie folgt vorgesehen: 9:00 Uhr Begrüßung, Abgleich Tagesablauf mit den Wünschen und Themenschwerpunkten der Teilnehmenden Seminarinhalte BDB Geschäftsstelle 10:30 Uhr Kaffeepause BDB Geschäftsstelle 10:40 Uhr Seminarinhalte BDB Geschäftsstelle 12:20 Uhr Mittagspause, wahlweise in den Räumen der Geschäftsstelle oder im Restaurant Restaurant Tisch reserviert 13:20 Uhr Seminarinhalte BDB Geschäftsstelle 14:50 Uhr Kaffeepause BDB Geschäftsstelle 15:00 Uhr Seminarinhalte BDB Geschäftsstelle 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung / Diskussion BDB Geschäftsstelle Im Sinne der Höflichkeit gegenüber allen Teilnehmenden wird um pünktliches Erscheinen gebeten. KONTAKT und Anmeldung: BDB BUND DEUTSCHER BAUMEISTER, ARCHITEKTEN UND INGENIEURE E.V. Geschäftsstelle Landesverband Berlin Willdenowstraße 6 12203 Berlin Tel: +49 30 8615747 Fax: +49 30 86422140 WWW.BDB BERLIN.DE geschaeftsstelle@bdb berlin.de Gerne nehmen wir vor der Veranstaltung Ihre Fragen und Wünsche zum Inhalt der Veranstaltung auf und geben diese zur Vorbereitung der Beantwortung an den Referenten weiter. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Schultz Seite 2 von 6

Seminartag 1 2. Februar 2016 Modul 1: Grundlegende Aufgaben der Bauleitung Begriffsklärung Bauleitung, Bauüberwachung, Objektüberwachung In welcher Beziehung stehen Bauleiter/Objektüberwacher und Planer? und dann war da noch der Projektsteuerer welche Aufgabe hat die Projektsteuerung? Welche grundlegende Leistungspflicht hat der bauleitende Architekt/Ingenieur während der Bauausführung? Welche individuellen vertraglichen Ausgestaltungen zwischen Auftraggeber und bauleitendem Architekt/Ingenieur sind sinnvoll, welche sind erforderlich? Welche Vollmacht hat der bauleitende Architekt/Ingenieur während der Bauausführung? Ist der verantwortliche Bauleiter i.s.d. LBO eine lohnende Aufgabe für den bauleitenden Architekten/Ingenieur? Richtiges Abnahmemanagement der eigenen Leistungen wie funktioniert das? Welche Rolle spielt die Leistungsphase 9 innerhalb der Bauausführung? Greift sie in die Lp 8 ein? Modul 2: Beratungspflichten vor Baubeginn Welche vorbereitenden Maßnahmen sind vor dem Baubeginn zu treffen? Welche Behörden sind zu kontaktieren? Was ist in der Baustellenverordnung geregelt? Wer beauftragt den SiGeKo? Braucht man einen Baustelleneinrichtungsplan? Wer kümmert sich darum? Von wem bekommt man zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen (wo können Straßensperrungen beantragt werden etc.) zugewiesen? Wer stellt den Bauzaun, schützt Bepflanzungen, wer erstellt das Pflasterprotokoll? Welche Angaben sind vor Baubeginn einzuholen bzw. abzugeben? Beispiele für Genehmigungen und Sondergenehmigungen Steuerung der Bauprozesse durch Erarbeitung eines Terminplanes von wem und wann wird dieser Plan erstellt? Wer pflegt den Plan? Modul 3: Bauablauf Intensität der Bauleitung Koordination der am Bau Beteiligten mit unterschiedlichen Werkzeugen Dokumentationspflichten z.b. durch das Führen des Bautagesbuches und Darstellung geeigneter Alternativen Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix Qualitätssicherung auf der Baustelle nur ein Modewort? Einhaltung von Terminen durch knallhartes Termincontrolling Mustererstellung und Bemusterung die vergessene Hauptleistung Seite 3 von 6

Seminartag 2 8. März 2016 Modul 4: Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart Welches ist die sicherste Bauvertragsart? Welche Kriterien sind für den Auftraggeber bei Vertragsvergabe besonders wichtig? Welche Vor und Nachteile ergeben sich für den Auftraggeber bei der Vergabe an einen Generalunternehmer? Was wird pauschaliert beim Pauschalvertrag? Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten? Wer trägt das Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag? Was bedeutet schlüsselfertig im Rahmen des Pauschalvertrages? Welcher Planungsstand sollte bei einem Schlüsselfertig Vertrag unbedingt vorliegen? Modul 5: Kostenkontrolle, verfolgung und feststellung Warum kommt es zu Nachträgen während der Bauausführung? Warum ist das Nachtragsangebot des Handwerks gegenüber der beauftragten Leistung deutlich teurer? Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des Bauherrn? Was ist die Urkalkulation? Was ist der ortübliche Preis? Was ist ein marktüblicher Preis? Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben? Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung auf was sollte der Architekt unbedingt achten? Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten/Ingenieur hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch? Seite 4 von 6

Seminartag 3 5. April 2016 Modul 6: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert? Wie viele Nachfristen sind zu setzen? Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme? Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme? Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen? Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es? Die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB Was bedeutet förmliche Abnahme? Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig? Fertigstellungsmeldungen durch den Unternehmer Modul 7: Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle Ist die DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) für die Planung geeignet? Welche besonderen Gegebenheiten sind grundsätzlich bei der Planung zu bedenken? Was muss bei den Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich Maßtoleranzen berücksichtigt werden? Gibt es weitergehende Vorgaben? Wären weitergehende Vorgaben als DIN 18202 sinnvoll? Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle? Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202 Hat der Unternehmer bezüglich Maßtoleranzen eine besondere Prüfpflicht? Wenn das Leistungsverzeichnis keine Angaben über einzuhaltende Toleranzen vorgibt, was gilt dann? Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig? Bauen mit Null Toleranzen geht das? Wann, auf welche Weise, von wem und wo wird gemessen? Definition Mangelbegriff Maßtoleranz als vertragliche Zusicherung Beurteilungen von Maßabweichungen als optischer Mangel Minderungsberechnung wegen nicht eingehaltener vertraglicher Toleranzvorgaben Der Rohbauunternehmer schöpft die vertraglich zulässigen Maßtoleranzen aus. Dies führt beim Estrichleger zu Mehrkosten. Wer zahlt diese Mehrkosten? Umgang mit Maßtoleranzen innerhalb der Gewährleistungszeit? Hat der Bauherr ein Recht auf Mangelbeseitigung innerhalb dieser Zeit? Die Maßtoleranz erfordert den Rückbau der Leistung. Kann man solche Maßnahmen vom Auftragnehmer verlangen und durchsetzen? Seite 5 von 6

Seminartag 4 3. Mai 2016 Modul 8: Abrechnung und Kostenfeststellung Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet welche Regelungen sind einschlägig im BGB und VOB Vertrag? Übersicht hochbaulicher Abrechnungsregelungen In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen? Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar? Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB? Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen wenn es zwischen Auftraggeber und Unternehmer eine Skontoabrede gibt? Bis wann kann der Auftraggeber zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern? Bis wann kann der Unternehmer zu wenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern? Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch Nachträge geltend machen? Wie lange muss der Auftraggeber auf die Schlussrechnung warten? Was ist die Schlusszahlungsmitteilung? Modul 9: Anwendung der VOB/B+C während der Bauleitung Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich? Welche Alternativen hat der Architekt/Ingenieur? VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung was bedeutet das? VOB/C als anerkannte Regel der Technik was bedeutet das? Die Systematik der Gewerkenormen von Teil C im Überblick Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich beispielsweise im Titel Abrechnung? Was regelt die Baustelleneinrichtungs Norm DIN 18299 Geänderte und zusätzliche Leistungen Besonderheiten von 2 Stundenlohnarbeiten eine lohnende Abrechnungsart für den Unternehmer? Besonderes Risiko für den Architekten? Bedenkenanmeldung Schutz der eigenen Leistung Nachunternehmereinsatz Begehungen und Zustandsbesichtigungen Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne Kündigung durch AG oder AN Vertragsstrafenregelung Abnahme und Verjährung Abrechnung und Zahlung Streitigkeiten Seite 6 von 6