DAS MAGAZIN DAS MAGAZIN DER PRIVATEN PFLEGE DER PRIVATEN PFLEGE. Bundesmitgliederversammlung. entschieden: ABVP wird für Neumitglieder attraktiver

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Transkript:

DAS MAGAZIN DAS MAGAZIN DER PRIVATEN PFLEGE DER PRIVATEN PFLEGE Arbeitgeber- nd BerfsVerband Privater Pflege e. V. dialog @ abvp.de www.abvp.de Asgabe 03 / 2006 2007 Bndesmitgliederversammlng hat entschieden: ABVP wird für Nemitglieder attraktiver Bndessozialgericht: Pflegedienste haben gegenüber Krankenkassen Ansprch af Verzgszinsen! ABVP nd DAK informierte Pflegedienste nd Versicherte zr Angehörigenschlng Titelthema: Koalition hat sich af Eckpnkte der Pflegeversicherngsreform geeinigt

ABVP im Dialog 03/2007 Editorial Liebe Mitglieder! Vorstandsvorsitzender Herr Andreas Wilhelm Sehr geehrte Kolleginnen nd Kollegen, Wenige Tage nach der Bndesmitgliederversammlng des ABVP wrden die Eckpnkte der Pflegeversicherngsreform bekannt gegeben. Einige der Speklationen nd Hoffnngen nserer Mitglieder haben sich nicht erfüllt. Aber wir können nn feststellen, dass wir nsere Konzepte rechtzeitig in die Politik eingebracht haben. Unsere Gäste, die sozialpolitischen Experten im Bndestag Fra Silvia Schmidt von der SPD nd Fra Elisabeth Scharfenberg von den Grünen haben nsere Vorstellngen in die Gremien mitgenommen. Was im Einzelnen herasgekommen ist, können Sie in diesem Heft im Originaltext lesen. In der Bndesmitgliederversammlng haben sich die ABVP-Mitglieder nn selbst verpflichtet, nee Mitglieder hinzzgewinnen nd z werben. Nicht jeder mss nd kann einen befrendeten Dienst für den ABVP gewinnen, aber wir alle sollten es verschen. Wir sind anerkannt für nsere Kompetenz, für konseqente Vorgehensweisen nd msichtige Verhandlngsführngen. Die Strktr nd personelle Asstattng des ABVP ist den nabdingbaren Veränderngen in der Pflegebranche gewachsen. Wir können nsere Mitglieder af nee Anforderngen vorbereiten nd in die Reformen begleiten. Im Vertraen af nsere Stärken, haben wir deshalb eine Beitragssenkng beschlossen, für nee Mitglieder bereits ab dem 1. Jli 2007. Damit sind wir der attraktivste aller bndesweiten Pflegeverbände für die überwiegende Anzahl der interessierten Pflegedienste. Weisen Sie nsere haptamtlichen Mitarbeiter in den Geschäftsstellen af interessierte Dienste hin. Ein bisschen der Afbrchsatmosphäre von der Bndesmitgliederversammlng können Sie den Bildern in diesem Heft entnehmen. Argmentationshilfe im Alltag mit den Kassensachbearbeitern gibt beispielweise die Entscheidng des Sozialgerichtes Lübeck. Bemerkngen in den HKP- Richtlinien z einzelnen Leistngspositionen müssen zweckorientiert interpretiert werden nd nicht nach Kassenlage. Das heißt, dass die medizinische Versorgng des Versicherten maßgeblich ist. Immer wieder stellen die Gerichte fest, dass Vergütngseinschränkngen über den Wortlat der HKP-Richtlinien hinas von den Kassen nicht drchgesetzt werden können. Ebenso der Streit m die Verzgszinsen: Nn hat das Bndessozialgericht abschließend entschieden, dass die üblichen Regeln as dem alltäglichen Geschäftsleben ach zwischen Kassen nd Pflegediensten gelten. Wir freen ns über diese Klarheit, die allerdings viel z lange af sich warten ließ. Wie immer haben wir zm Schlss das Programm des ABVP für die nächsten Monate, die Seminar-, Veranstaltngs- nd Terminhinweise, zsammengefasst. Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dem aktellen Magazin nd dem ABVP in Ihrer Region. Mit frendlichen Grüßen Ihr Andreas Wilhelm Inhaltsverzeichnis Kommentar 3 Reform zr nachhaltigen Weiterentwicklng der Pflegeversicherng oder nach der Reform ist vor der Reform 3 3 Titelthema 3 Reform zr nachhaltigen Weiterentwicklng der Pflegeversicherng 3 4 Jstitia 3 Versorgng eines sprapbischen Katheters 3 8 3 Bndessozialgericht: Pflegedienste haben gegenüber Krankenkassen Ansprch af Verzgszinsen! 3 10 3 Kostenübernahme für das Abnehmen eines Kompressionsverbandes 3 12 Hintergrnd & Meinng 3 Familie kann zkünftig für die Pflege wichtiger werden 3 13 3 Zertifikat zr Palliative-Care Pflegefachkraft 3 14 3 Gemeinsame Fachtagng von ver.di nd ABVP z Pflegereform nd Pflegebdget 3 15 Berichte as den Ländern 3 18 ABVP Intern 3 Landesmitgliederversammlngen 3 33 3 Die Bndesmitgliederversammlng 2007 hat entschieden: Beitragssenkng zm 1. Janar 2008 3 34 3 Referat Marketing wird ne besetzt 3 35 3 Pflegemesse Leipzig ABVP wieder mit eigenem Stand nd Sonderveranstaltng zr Angehörigenschlng vertreten 3 37 Seminare 3 38 Service & Partner 3 Aral Card ein starker Partner des ABVP: Einfach mehr drin Aral CardPls 3 39 3 Kompetenz nd Vertraen: Die Grndlagen für eine Abrechnng aßer Has 3 40 3 Neer Rahmenvertrag mit Meditüv 3 41 3 ADVISION: Transparenz schafft Sicherheit 3 42 Impressm 3 38 2

Reform zr nachhaltigen Weiterentwicklng der Pflegeversicherng oder nach der Reform ist vor der Reform Kommentar 03/2007 ABVP im Dialog von Mario Damitz Eines stört mich an dem Titel dieser Pflegereform der Begriff der Nachhaltigkeit. Die von den Leistngserbringerverbänden überwiegend positive Resonanz kann ich nicht so recht teilen. Sicher, die Leistngsverbesserngen im amblanten Bereich nd die Verbesserng der Betreng demenzkranker Menschen sind ein Schritt in die richtige Richtng, aber bei weitem nicht asreichend. Die Schere zwischen amblanter nd stationärer Versorgng wird ach nach dieser Reform weiter aseinanderklaffen. Dass dies ach anders gegangen wäre, zeigt das Reformpapier des ABVP, welches von einer Erhöhng der Sachleistngsbeträge im amblanten bei gleichzeitiger Absenkng der Sachleistngsbeträge im stationären Bereich asgeht. B ndesge s nd he it sm i n i ster i n Schmidt erklärte im Rahmen des Haptstadtkongresses stolz, dass 2,5 Milliarden Ero mehr ins System fließen würden, dies sei doch besser, als wenn es gar keine Steigerngen gegeben hätte. Die Finanzierng dieser Mehrasgaben erfolgt über eine Erhöhng des Beitragssatzes zr Pflegeversicherng zm 1. Jli 2008 m 0,25 Prozentpnkte. Für die Erhöhng der amblanten Sachleistngsbeträge nd die Erhöhng der stationären Sachleistngsbeträge in der Pflegestfe 3 werden für das Jahr 2008 rnd 420 Mio. Ero an Mehrasgaben prognostiziert, also rnd einfünftel des Gesamtzflsses ins System. Wie die Realität assehen wird, ist indessen völlig offen. So sehen die Eckpnkte vor, dass die Pflegekassen Verträge mit Einzelpflegekräften nterschiedlicher Qalifikation schließen können. Die Pflegekassen haben danach nicht nr für die notwendige Qalität sondern ach dafür z sorgen, dass die Zahl der Einzelpflegekräfte in einem angemessenen Verhältnis z dem vorhandenen Leistngsangebot steht. Natürlich werden Einzelpflegekräfte Sachleistngen günstiger als professionelle Pflegedienste anbieten können, es stellt sich allerdings die Frage, welche Verrichtngen sie zkünftig asführen nd welche Qalifikation sie haben. Af jeden Fall haben die Pflegekassen über diesen Eckpnkt mehrere Stellräder, ihre Asgaben z steern. Wenn das Geld knapp wird, besteht die Gefahr, dass der Qalitätsaspekt schnell in den Hintergrnd gerät nd sich die Pflegekassen lieber billigerer Kräfte bedienen. Ebenso ist hervorzheben, dass die Pflegekassen verpflichtet werden, für ihre pflegebedürftigen Versicherten ein Fallmanagement anzbieten, welches die zielgerichtete Unterstützng des Einzelnen gewährleistet nd für eine Anpassng des Versorgngsarrangements an veränderte Bedarfe sorgt. Damit macht man den Bock zm Gärtner, der Kostenträger weist dem Leistngsempfänger den Weg, ein Eckpnkt, der in dieser Form in keiner Weise z akzeptieren ist. Der Beitrag in der Pflegeversicherng, so ist sich die Ministerin sicher, reiche as, die Leistngen der Pflegeversicherng bis zm Jahr 2014/2015 z finanzieren. Ich denke wir sollten diese Assage einrahmen nd ns in drei bis vier Jahren noch einmal z Gemüte führen. Es ist bemerkenswert, dass die Politik über einen Zeitram von 7 bis 8 Jahren im Hinblick af die finanzielle Asgestaltng der Pflegeversicherng von Sicherheit spricht. Wer weiß schon, was sich in den nächsten Jahren entwickelt. Und vor diesem Hintergrnd ach noch stolz z verkünden, dass die Dynamisierng der Leistngsbeträge nach der stfenweise vorgenommenen Anhebng der Leistngsbeträge erstmals im Jahr 2015 beginnt nd in der Folgezeit alle 3 Jahre geprüft werden soll, könnte sich ach genaso gt als ein leeres Versprechen der Politik erweisen. Die Frage ist doch, wer regiert 2015 nd wie viele weitere Reformen hat es bis dahin gegeben? Es wäre nicht das erste mal, dass sich die Sachlage ändert nd von daher der Krs revidiert werden mss. 3

ABVP im Dialog 03/2007 Titelthema Im krassen Gegensatz z diesen Assagen der Ministerin steht ihre Feststellng dass nach der Reform immer ach vor der Reform ist. Damit stellt Fra Schmidt ihre Assagen zr Sicherheit der Finanzierng im selben Atemzg ach schon wieder in Frage. Wie wir wissen, haben viele Pnkte, die von der Fachwelt im Rahmen einer Pflegereform gefordert werden, keinen Eingang in diese Pflegereform gefnden. Allen voran ist die Neformlierng des Pflegbedürftigkeitsbegriffs z nennen. Eines ist sicher, wenn es politisch tatsächlich erreicht werden kann, weg vom verrichtngsbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriff hin z einem teilhabeorientierten Begriff z gelangen, wird dies nn einmal Geld kosten sicher wird man dann den Versicherten erklären, dass dies ein gesellschaftspolitischer Konsens ist, der nn mal eine weitere Beitragserhöhng mit sich bringt. Nr fnktioniert dann der Trick mit der Entlastng der Versicherten über die Beiträge zr Arbeitslosenversicherng nicht. Ach wenn ich mir wünschen würde, dass die Arbeitslosigkeit weiter abgebat werden kann, haben die letzten Jahrzehnte gezeigt, dass sich Volkswirtschaften nn einmal in Konjnktrzyklen bewegen. Es läft also af die Frage hinas, wie viel nsere Gesellschaft zkünftig für Pflege aszgeben bereit ist, sprich welcher Beitragssatz nter dem Aspekt einer paritätischen Finanzierng von Arbeitgebern nd Arbeitnehmern noch hinnehmbar ist. Allein diese herasgegriffenen Aspekte der Reform lassen mich jedenfalls an dem Begriff der Nachhaltigkeit dieser Reform erheblich zweifeln. i Reform zr nachhaltigen Weiterentwicklng der Pflegeversicherng 19. Jni 2007 von Mario Damitz Mit Erscheinngstermin dieser Asgabe haben Sie vielleicht schon den einen oder anderen Eckpnkt der Pflegereform in der Diskssion in den Medien wieder gefnden. Den eines ist sicher: Neben den Erhöhngen der Geld- nd Sachleistngen im amblanten Bereich verbürgt sich ach jede Menge Sprengstoff in den Eckpnkten, was die konkrete Asgestaltng im Gesetz anbelangt. Aber lesen Sie nachfolgend selbst das Originalpapier as dem Bndesgesndheitsministerim: Die Pflegeversicherng bleibt ein zentraler Bastein der sozialen Sicherngssysteme. Die solidarische Absicherng des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege wird ach in Zknft gewährleistet sein. Die Pflegeversicherng mss jedoch wie ach die anderen sozialen Sicherngssysteme den Herasforderngen der Zknft gerecht werden. Die Leistngen der Pflegeversicherng sind seit 1995 in der Höhe nverändert. Sie nterliegen daher einem schleichenden Wertverfall nd müssen angepasst werden. Die Reform der Pflegeversicherng soll den Grndsatz amblant vor stationär stärken, die Rehabilitations- nd Präventionsanstrengngen der Pflegebedürftigen nterstützen sowie die Leistngen individell af die Bedarfe der Menschen asrichten. Der besondere Hilfe- nd Betrengsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden. 1. Stärkng der amblanten Versorgng nach persönlichem Bedarf Integrierte wohnortnahe Versorgng nd Pflegestützpnkte Mit dem Ziel, wohnortnah die Angebote für Pflegebedürftige besser afeinander abzstimmen nd z vernetzen sowie as einer Hand anzbieten, werden qartiersbezogene Pflegestützpnkte nter Berücksichtigng vorhandener 4

Titelthema 03/2007 ABVP im Dialog Strktren gebildet. Diese werden mit einem neen Vertragstyp Integrierte wohnortnahe Versorgng nd Betreng realisiert, der zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Kommnen nd Leistngserbringern geschlossen werden kann. Es wird eine Anschbnterstützng für die Pflegestützpnkte von der Pflegeversicherng für 2 Jahre gewährt. Bei einer Förderng von drchschnittlich einem Stützpnkt je 20.000 Einwohner mit 15.000D würden Kosten von rd. 60 Mio. D entstehen. Fallmanagement Die Pflegekassen werden verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten ein Fallmanagement (etwa im Rahmen der Pflegestützpnkte) anzbieten, welches die zielgerichtete Unterstützng des Einzelnen gewährleistet nd für eine Anpassng des Versorgngsarrangements an veränderte Bedarfe sorgt. Ein(e) Fallmanager(in) soll künftig Ansprechpartner(in) für jeweils bis z 100 pflegebedürftige Menschen nd ihre Angehörigen sein. Mehrasgaben der SPV im jeweiligen Jahr Höhe der jeweiligen Sozialversicherngsbeiträge staatlich z fördern, dürfte ach im Bereich der Betreng pflegebedürftiger Menschen viele nee legale Beschäftigngschancen eröffnen. Daz müssen passgenae Qalifizierngsmaßnahmen angeboten werden. 2. Asgestaltng der finanziellen Leistngen Die amblanten Sachleistngsbeträge werden bis 2012 stfenweise wie folgt angehoben: Pflegestfe bisher D 2008 2010 2012 Stfe I 384 420 450 450 Stfe II 921 980 1.040 1.100 Stfe III* 1.432 1.470 1.510 1.550 * Die Stfe III für Härtefälle im amblanten Bereich in Höhe von 1.918 D/monatlich bleibt nberührt. Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2020 2030 Mrd. D 0,06 0,11 0,17 0,23 0,29 0,40 0,59 BSP* 0,01% 0,01% 0,02% 0,02% 0,03% 0,03% 0,03% * in Beitragssatzpnkten Förderng betreter Wohnformen/Wohngemeinschaften Pflegebedürftige in amblant betreten Wohneinrichtngen sollen die dort erbrachten Betrengsleistngen flexibler als bisher in Ansprch nehmen nd diese Leistngen allein oder mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam abrfen ( poolen ) können. Einzelpflegekräfte Pflegekassen sollen leichter Verträge mit Einzelpflegekräften nterschiedlicher Qalifikation schließen können. Damit kann amblante Pflege künftig individeller nd bedarfsgerechter persönlicher erbracht werden. Die Pflegekassen haben nicht nr für die notwendige Qalität sondern ach dafür z sorgen, dass die Zahl der Einzelpflegekräfte in einem angemessenen Verhältnis z dem vorhandenen Leistngsangebot steht. Qalifizierng nd Abba von Schwarzarbeit Versorgng nd Betreng pflegebedürftiger Menschen müssen bezahlbar sein nd dürfen keinen Anreiz für Schwarzarbeit bieten. Der im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik disktierte Vorschlag, sozialversicherngspflichtige Tätigkeit im Hashalt als Aftraggeber bis z einer bestimmten Lohnhöhe drch Steergtschriften bis zr Das Pflegegeld wird bis 2012 wie folgt angehoben: Pflegestfe bisher D 2008 2010 2012 Stfe I 205 215 225 235 Stfe II 410 420 430 440 Stfe III 665 675 685 700 Die stationären Sachleistngsbeträge der Stfen I nd II bleiben znächst nverändert. Die Stfe III nd Stfe III in Härtefällen werden bis 2012 stfenweise wie folgt verändert: Pflegestfe bisher D 2008 2010 2012 Stfe III 1.432 1.470 1.510 1.550 Stfe III Härtefall 1.688 1.750 1.825 1.918 Finanzielle Aswirkngen der veränderten Leistngsbeträge Mehrasgaben im jeweiligen Jahr: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2020 2030 Mrd. D 0,42 0,42 0,81 0,83 1,25 1,48 1,77 BSP* 0,04% 0,04% 0,08% 0,08% 0,11% 0,11% 0,10% * in Beitragssatzpnkten 5

ABVP im Dialog 03/2007 Titelthema Der zsätzliche Leistngsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird af bis z 2400 D jährlich angehoben. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zwar noch keinen erheblichen Pflegebedarf, wohl aber Betrengsbedarf haben, können diesen Betrag ach erhalten. Der zsätzliche Leistngsbetrag wird in nterschiedlicher Höhe (2 Stfen) entsprechend des festgestellten Betrengsafwands geleistet. In der Regel korreliert der Betrengsafwand von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit den Pflegestfen, da mit der Schwere der demenziellen Erkrankng neben dem Beafsichtigngsbedarf ach der verrichtngsbezogene Hilfebedarf ansteigt. Mehrasgaben im jeweiligen Jahr (bei 1,5 % Inflationsrate): Jahr 2015 2016 2017 2018 2020 2030 Mrd. D 1,01 1,04 1,07 2,23 2,35 9,24 BSP* 0,08% 0,08% 0,08% 0,17% 0,17% 0,50% * in Beitragssatzpnkten Die Förderng von niedrigschwelligen Betrengsangeboten nd Modellvorhaben wird m 5 Mio. D im Jahr af 15 Mio. D angehoben, so dass mit der Kofinanzierng der Länder nd Kommnen 30 Mio. D pro Jahr zr Verfügng stehen werden. Mehrasgaben im jeweiligen Jahr: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2020 2030 Mrd. D 0,27 0,36 0,44 0,53 0,56 0,58 0,64 BSP* 0,03% 0,03% 0,04% 0,05% 0,05% 0,04% 0,04% * in Beitragssatzpnkten Der Ansprch af Tagespflege wird asgebat. Neben dem Ansprch af Tagespflege soll noch ein hälftiger Ansprch af die jeweilige amblante Pflegesachleistng oder das Pflegegeld für die weiterhin z Hase notwendige Pflege geleistet werden. Mehrasgaben im jeweiligen Jahr: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2020 2030 Mrd. D 0,08 0,09 0,10 0,12 0,12 0,13 0,14 BSP* 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% * in Beitragssatzpnkten Die Leistngen der Pflegeversicherng sollen künftig in einem dreijährigen Rhythms dynamisiert werden. Da die bisherigen Leistngsbeträge ab 2008 stfenweise angehoben werden, beginnt die entsprechende Dynamisierng erstmals 2015, drei Jahre nach Abschlss der Anhebng der Sachleistngsbeträge. Ob nd inwieweit eine Dynamisierng entsprechend der Preissteigerngsrate in der Folgezeit geboten ist, wird danach alle 3 Jahre geprüft. Die Höhe der Anpassng wird von der Bndesregierng gegebenenfalls per Rechtsverordnng in Anlehnng an die Inflationsentwicklng in den letzten 3 Jahren festgelegt. Dabei soll der Anstieg nicht höher sein als die Brttolohnentwicklng im selben Zeitram. 3. Einführng einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen nd Arbeitnehmer Bei Pflege drch Angehörige wird für die Daer von 6 Monaten ein Ansprch af nbezahlte Freistellng von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit (Pflegezeit) eingeführt. Betriebe mit bis z zehn Mitarbeitern werden asgenommen. Die Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden. Die notwendige soziale Absicherng in der Rentenversicherng ist nach geltendem Recht gewährleistet. Wo keine anderweitige Absicherng (insbesondere Familienmitversicherng) besteht, gewährt die Pflegeversicherng einen Beitragszschss in Höhe des Mindestbeitrages zr Kranken- nd Pflegeversicherng. Hinsichtlich der Rahmenfristen, Wartezeiten etc. in der Arbeitslosenversicherng gilt für die Pflegezeit die gleiche Rechtslage wie bei der Inansprchnahme von Elternzeit. Die Einführng der Pflegezeit ist für die Pflegeversicherng in etwa kostennetral. Da Pflegebedürftigkeit ach sehr krzfristig aftreten kann, sollte für diese Fälle für Angehörige ebenfalls ein krzfristiger Freistellngsansprch von der Arbeit (nbezahlt) von bis z 10 Tagen geschaffen werden. Es wird geprüft, für diese Fälle nach dem Mster des krzzeitigen Krankengeldansprches (für max. 10 Tage) für Eltern bei Erkrankng von Kindern eine vergleichbare Finanzierng z schaffen. 4. Bessere Asgestaltng der Prävention nd Reha in der Pflege Mit finanziellen Anreizen sollen Anstrengngen von stationären Pflegeeinrichtngen gefördert werden, mit aktivierender Pflege nd Rehabilitation qalitativ gte Pflege z bieten nd - soweit möglich - Verbesserngen im Ge- 6

Titelthema 03/2007 ABVP im Dialog sndheitszstand der Pflegebedürftigen z erzielen bzw. Verschlechterngen z vermeiden. Pflegeheime, denen es drch verstärkte aktivierende nd rehabilitative Bemühngen gelingt, Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestfe einzstfen, erhalten einen einmaligen Geldbetrag in Höhe von einheitlich 1.536 D. Der Betrag entspricht der Differenz zwischen den Leistngsbeträgen der Pflegestfe II nd der Pflegestfe I, der sich innerhalb eines halben Jahres ergibt. Die Krankenversicherng erstattet der Pflegeversicherng den Betrag in Höhe von 1.536 D für diejenigen pflegebedürftigen Menschen, für die innerhalb von 6 Monaten nach Begtachtng nd Antragstellng keine notwendigen Leistngen zr medizinischen Rehabilitation erbracht worden sind. 5. Asba der Qalitätssicherng Die Qalitätssicherng im amblanten nd stationären Bereich soll weiter asgebat werden. Eigene Anstrengngen der Träger im Qalitätsmanagement für eine bessere Pflege sollen im Rahmen der Regelprüfng des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherng (MDK) berücksichtigt werden. Die Prüfberichte des MDK werden in verständlicher Sprache afbereitet nd veröffentlicht. Damit wird Transparenz hinsichtlich der qalitativen Leistngsfähigkeit der Einrichtngen für den Bürger geschaffen. 6. Unterstützng des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements Die Pflegekassen werden verpflichtet, gemeinsam mit den Ländern nd den übrigen Vertragspartnern daraf hinzwirken, dass bürgerschaftlich Engagierte noch besser in vernetzte Versorgngsangebote af kommnaler Ebene wie z.b. in Betrengsgrppen für Demenzkranke, Helferkreise nd Agentren zr Vermittlng von Betrengsleistngen eingebnden werden. Afwendngen, die z.b. für die vorbereitende nd begleitende Schlng der bürgerschaftlich engagierten Helfer oder für die Organisation nd Planng dieser Einsätze entstehen, können in den Vergütngsverträgen angemessen berücksichtigt werden. 7. Abba von Schnittstellenproblemen Schon mit der Gesndheitsreform wrden mehrere wichtige Schnittstellenprobleme gelöst (z.b. Erweiterng der Integrierten Versorgng, Erweiterng des Begriffs der Häslichkeit, Präzisierng des Hilfsmittelansprchs). Weiterer Bedarf besteht in folgenden Bereichen: Die Pflegekassen sollen daraf hinwirken, dass stationäre Pflegeeinrichtngen Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten eingehen oder eigene Heimärzte einstellen. Die Schnittstellenprobleme zwischen dem SGB XI nd dem Heimrecht sollen gelöst werden. Die Krankenhäser haben in ihrem Versorgngsmanagement den nahtlosen Übergang von der Krankenhasbehandlng in die amblante Versorgng, zr Rehabilitation oder Pflege z gewährleisten. Die Drchführng erfolgt drch hierfür qalifiziertes Personal, insbesondere Pflegefachkräfte. Die Pflegekassen wirken daran mit. 8. Förderng der Wirtschaftlichkeit nd Entbürokratisierng Drch verschiedene Maßnahmen sollen die Wirtschaftlichkeit der Pflegeversicherng im Interesse der Pflegebedürftigen verbessert nd die Pflegekräfte sowie die Einrichtngen von nnötiger Bürokratie entlastet werden. Für den Bereich der Pflegeheime werden flexible Personalschlüssel eingeführt. Sie sind nach den Notwendigkeiten der Qalität, des Bedarfs der Pflegeheimbewohner nd der Wirtschaftlichkeit von den Pflegesatzparteien z vereinbaren. 9. Stärkng der Eigenvorsorge nd Anpassngsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherng Die Pflegekassen erhalten wie im Bereich der GKV die Möglichkeit, private Pflege-Zsatzversicherngen z vermitteln. Die Portabilität der individellen Altersrückstellngen nd soziale Regelngen zr Tragng der Beiträge bei niedrigen Einkommen analog zm Basistarif in der PKV werden ach für den Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherng eingeführt. 10. Finanzierng Anhebng des allgemeinen Beitragssatzes m 0,25% ab 1. Jli 2008 Zr Abdeckng der bestehenden leichten Unterdeckng der lafenden Asgaben in der Pflegeversicherng nd zr Finanzierng der vorgeschlagenen Verbesserngen der Leistngen wird der Beitragssatz ab 1. Jli 2008 af 1,95 % erhöht. As hetiger Sicht reicht dieser Beitrag as, die Leistngen der Pflegeversicherng bis etwa 2014 / 2015 z finanzieren, ohne dass die Mindestreserve von einer Monatsasgabe in Ansprch genommen werden mss. i 7

ABVP im Dialog 03/2007 Jstitia Versorgng eines sprapbischen Katheters Urteil des Sozialgerichtes Lübeck vom 9.6.2005 ( Az. S 3 KR 102/03) von Maike Beisner Im Asgangsachverhalt stritten die bei der beklagten Krankenversicherng versicherte Klägerin nd die beklagte Krankenkasse über die Kosten für Häsliche Krankenpflege in Form des Verbandswechsels Cystofix in der Zeit vom 1.10.2002 bis 31.3.2004 in Höhe von insgesamt 369,82 Ero. Bei der 81 jährigen Klägerin bestehen Gesndheitsstörngen in Form von nerogenen Blasenentleerngsstörngen, eines hirnorganischen Psychosyndroms sowie einer Hypertonis. Sie ist mit einem sprabbischen Katheter versorgt. Eine Pflegestfe war bis Mitte 2004 nicht festgestellt worden. Nnmehr hat die Klägerin Pflegestfe I. Im September nd Dezember 2002 verordnete der behandelnde Vertragsarzt erstmalig häsliche Krankenpflege in Form von Anlegen nd Wechseln von Wndverbänden Cystofix 2x wöchentlich für die Zeit vom 1.10.02 bis zm 31.12.02 sowie 1.1.2003 bis 31.3.2003. Die beklagte Krankenkasse lehnte die Genehmigng der Verordnngen ab, mit der Begründng, dass der Verbandswechsel Cystofix kein Bestandteil der häslichen Krankenpflege sei. Vielmehr sei er der Grndpflege zzordnen nd somit keine Leistng der häslichen Krankenpflege. Ein Verbandswechsel bzw. Wndverband könne nr verordnet bzw. genehmigt werden, wenn eine akt entzündliche Hatveränderng mit Läsionen vorliege. Die gegen die ablehnenden Bescheide gerichteten Widersprüche der Klägerin wies die Beklagte zrück nd führte zr Begründng im wesentlichen as: Ein Verbandswechsel am sprapbischen Katheter sei nr dann eine verordnngsfähige Maßnahme der Häslichen Krankenpflege, wenn die für die Stomabehandlng geltenden Vorassetzngen nach Nr. 28 des Leistngsverzeichnisses der Richtlinien über die Versorgng von häslicher Krankenpflege vorlägen. Gemäß der Leistngsbeschreibng der Stomabehandlng gehöre die Desinfektion, die Wndversorgng, die Behandlng mit ärztlich verordneten Medikamenten, der Verbandswechsel nd die Pflege von künstlich geschaffenen Asgängen asschließlich bei akten entzündlichen Veränderngen mit Läsionen der Hat zm Leistngskatalog der verordnngsfähigen häslichen Krankenpflege. Veränderngen der Hat im Sinne von entzündlichen Veränderngen mit Läsionen bestünden asweislich der vorliegenden ärztlichen Unterlagen nicht. Ach weitere Verordnngen des Vertragsarztes betreffend das Anlegen von Wndverbänden bis einschließlich 31.3.2004 lehnte die Beklagte ab. Gegen den Widersprchsbescheid vom 22.1.03 hatte die Klägerin Klage beim Sozialgericht Lübeck erhoben. Das Sozialgericht gab der Klage statt nd verrteilte die beklagte Krankenkasse zr Übernahme der Kosten für die Behandlngspflege in Höhe von 369,82 Ero. In seiner Begründng wies das SG Lübeck daraf hin, dass die Klägerin einen Ansprch af Erstattng der Kosten für die Häsliche Krankenpflege in Form des Verbandswechsels Cystofix in der Zeit vom 1.10.2002 bis zm 31.3.2004 habe. Die Beklagte hat z Unrecht den Ansprch 8

Jstitia 03/2007 ABVP im Dialog der Klägerin af häsliche Krankenpflege in Form des ärztlich verordneten Verbandswechsels am sprapbischen Katheter verneint. Die Klägerin hat as 37 SGB V einen Ansprch af diese Leistng. Gemäß 37 Abs. 2 Satz 1 erhalten Versicherte in ihrem Hashalt als häsliche Krankenpflege Behandlngspflege, wenn sie zr Sicherng des Ziels der ärztlichen Behandlng erforderlich ist. Ziel der ärztlichen Behandlng ist die Heilng, Besserng, Linderng oder Verhütng der Verschlimmerng einer Krankheit. Inhalt nd Umfang der Versorgng bestimmt sich nach den gemäß 92 Abs. 1 Satz 2 Nr.6 nd Abs. 7 SGB V erlassenen Richtlinien des Bndesasschsses der Ärzte nd Krankenkassen über die Verordnng von häslicher Krankenpflege vom 16.2.2000. In dem als Anlage z dieser Richtlinie erlassenen Verzeichnis verordnngsfähiger Maßnahmen der häslichen Krankenpflege sind die in Betracht kommenden Leistngen afgeführt. Unter Nr. 22 des Leistngsverzeichnisses ist die Verordnng eines sprapbischen Katheters genannt. Diese Versorgng mfasst asweislich der Leistngsbeschreibng des Verbandswechsels der Katheterastrittsstelle einschließlich Pflasterverband nd einschließlich Reinigng des Katheters, Desinfektion der Wnde, ggfs. Wndversorgng nd Anwendng ärztlich verordneter Medikamente. Nach dem Ergebnis der Beweisafnahme ist die Versorgng der Klägerin mit dem verordneten Verbandswechsel am sprapbischen Katheter medizinisch notwendig. Der Verband im Bereich der Eintrittsstelle des Katheters in der Bachwand mss regelmäßig gewechselt werden, da hygienische Verhältnisse in der Umgebng der Eintrittsstelle zr Vermeidng von Infektionen wichtig sind. Die Klägerin war nicht in der Lage, den Verbandswechsel selber drchzführen. Af Grnd ihres Alters sowie des bestehenden hirnorganischen Psychosyndroms bedrfte sie fremder Hilfe. Der verordnete Verbandswechsel erfüllte ach die Vorassetzngen von Nr. 22 des Verzeichnisses verordnngsfähiger Maßnahmen der häslichen Krankenpflege. In der Leistngsbeschreibng wird als ordnngsfähige Maßnahme der Verbandswechsel der Katheterastrittsstelle einschließlich Pflasterverband nd einschließlich Reinigng des Katheters genannt. Nach dem Wortlat dieser Leistngsbeschreibng ist die streitbefangene Maßnahme von der Ziff. 22 erfasst. Dem steht nicht entgegen, dass nter der Rbrik Bemerkng in dem Verzeichnis verordnngsfähiger Maßnahmen der häslichen Krankenpflege bei Nr. 22 af Nr. 28 (Stomabehandlng) verwiesen wird nd dort der Verbandswechsel in Verbindng mit akten entzündlichen Veränderngen mit Läsionen der Hat für verordnngsfähig erklärt wird. Dieser Hinweis enthält keine nähere Definition der Vorassetzngen bzw. des Umfangs der in der Rbrik Leistngsbeschreibng afgeführten Maßnahmen. Zwar werden ach in der Rbrik Bemerkng Hinweise bzw. Erläterngen der verordnngsfähigen Leistngen gegeben. Diese Hinweise werden jedoch asdrücklich asgeführt. Hinsichtlich des Hinweises af die Stomabehandlng in Nr. 28 fehlt eine asdrückliche Erläterng des Leistngsmfanges. Insbesondere fehlt der Hinweis daraf, dass eine Verordnng eines sprapbischen Katheters drch Verbandswechsel nr nter den Vorassetzngen der Ziff. 28 des Leistngsverzeichnisses verordnngsfähig ist. Eine derartige asdrückliche Einschränkng ist jedoch erforderlich, m entgegen dem klaren Wortlat in der Leistngsbeschreibng der Nr. 22 eine Einschränkng der Verordnngsfähigkeit z begründen. As dem systematischen Zsammenhang der Asführngen in dem Verzeichnis verordnngsfähiger Maßnahmen der häslichen Krankenpflege ergibt sich, dass die nter Bemerkng afgeführten Hinweise af mehrere Ziffern des Verzeichnisses keinen konstittiven Charakter haben. Vielmehr handelt es sich lediglich m bloße Hinweise af vergleichbare Leistngen. Ansonsten wäre bei jeder Ziffer, bei der ein entsprechender Hinweis nter der Rbrik Bemerkng afgeführt ist, der Tatbestand der dort afgeführten Ziffer als Vorassetzng für die Verordnngsfähigkeit der anderen Ziffer z prüfen. Eine entsprechende Verfahrensweise widerspräche jedoch dem Sinn nd Zweck der in dem Verzeichnis afgeführten Leistngsbeschreibng. Der lediglich informatorische Charakter der Hinweise af andere Ziffern des Leistngsverzeichnisses ergibt sich ach daras, das bei im Sachzsammenhang stehenden Leistngen wechselweise af die jeweiligen Ziffern verwiesen wird. Ach daran wird detlich, dass diese Hinweise nicht der Definition von Leistngen, sondern dem Afzeigen von vergleichbaren Maßnahmen dient. Das Urteil macht hinreichend detlich, dass die Krankenkassen die Richtlinien über die Verordnng von häslicher Krankenpflege, insbesondere die Bemerkngen im Rahmen des Leistngsverzeichnisses nicht daz bentzen dürfen, m den Versicherten jene Leistngen, die medizinisch erforderlich sind vorzenthalten. Die Hinweise in den Bemerkngen af die Ziffern sachverwandter Leistngen bedeten nämlich nicht, dass in diesen Fällen ach die Vorassetzngen der Leistng af die verwiesen wird vorliegen müssen. Das Urteil kann schriftlich per Telefax in den Geschäftsstellen abgefordert werden. i 9

ABVP im Dialog 03/2007 Jstitia Bndessozialgericht: Pflegedienste haben gegenüber Krankenkassen Ansprch af Verzgszinsen! von Stefan Hahnemann Nach Ansicht des Bndessozialgerichtes (BSG) haben amblante Pflegedienste gegen Krankenkassen einen Ansprch af Verzgszinsen. Mit seinem Urteil vom 19. April 2006 (Aktenzeichen: B 3 KR 10/06 R) widerspricht das BSG damit einer Entscheidng des Landessozialgerichtes Nordrhein- Westfalen (LSG) in der Vorinstanz. Über dieses Urteil vom 6. April 2006 hatten wir in der Asgabe 4/2006 des ABVP im Dialog asführlich berichtet. Das LSG vertrat damals die Rechtsaffassng, eine Geltendmachng von Verzgszinsen gegenüber der Krankenkasse könne nämlich nr dann möglich sein, wenn diese zwischen den Vertragsparteien im entsprechenden Vertrag nach 132, 132a SGB V asdrücklich vereinbart sind. Fehle es an einer entsprechenden Vereinbarng, dann entfalle nach Ansicht des LSG ein Ansprch af Verzgszinsen mangels anwendbarer gesetzlicher Vorschriften. Der z entscheidende Sachverhalt Die Klägerin, die einen häslichen Kranken- nd Altenpflegedienst betreibt, stellte der beklagten Krankenkasse am 01.02.2004 für von ihr erbrachte Leistngen der häslichen Krankenpflege 406,63 EUR in Rechnng. Die Beklagte verweigerte znächst den Asgleich des Rechnngsbetrages mit der Begründng, die Leistngen seien nicht bewilligt bzw. 10 die ärztliche Verordnng sei nicht beigefügt worden. Am 08.03.2004 schließlich mahnte die Klägerin den offenen Rechnngsbetrag mit der Begründng an, alle notwendigen Unterlagen lägen der Beklagten seit dem 03.02.2004 vor. Zgleich machte die Klägerin. a. Verzgszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit dem 24.02.2004 geltend. Zr Begründng ihrer am 01.04.2004 zm Sozialgericht Düsseldorf erhobenen Klage trg die Klägerin vor, die Leistngen würden entsprechend dem zwischen ihr nd der Beklagten geschlossenen Vertrag nach 132, 132a SGB V nd der entsprechenden Vergütngsvereinbarng gemäß 14 dieses Vertrages jeweils monatlich abgerechnet. Obwohl die Beklagte die Leistng dem Grnde nd dem Umfang nach vorab genehmigt habe nd der Rechnng das Original der ärztlichen Verordnng beigefügt gewesen sei, habe die Beklagte den Asgleich der Rechnng mtwillig verweigert. Mehrere Telefonate mit der Geschäftsstelle der Beklagten in Disbrg nd die Mahnng vom 08.03.2004 hätten keine Zahlng bewirkt. Deshalb sei Klage geboten. Die Klägerin hat rsprünglich beantragt, die Beklagte z verrteilen, an sie 406,63 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2004 sowie zsätzliche Portokosten in Höhe von 1,55 EUR z zahlen. Allerdings hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 17.05.2004 die Haptforderng anerkannt nd einen Asgleich drch Zahlngsanweisng in den nächsten Tagen angekündigt. Die Beklagte hat dies anschließend dahingehend berichtigt, dass der Rechnngsasgleich bereits am 01.04.2004 erfolgt sei. Die Übernahme der aßergerichtlichen erstattngsfähigen Kosten der Klägerin hat die Beklagte dem Grnde nach zgesagt, nicht aber der geltend gemachten Zinsen. Pflegedienst wollte mit Klage nr noch Verzgszinsen geltend machen Die Klägerin hat das Teilanerkenntnis der Beklagten angenommen. Sie hat nr noch den Zinsnebenansprch weiterverfolgt. Den - ihrer Affassng nach zivilrechtlichen - Ansprch af Verzgszinsen hat sie as 16 Abs. 1 des Vertrages nach 132, 132a SGB V i. V. m. 286 Abs. 2 Ziff. 1, 288 Bürgerliches Gesetzbch (BGB) hergeleitet. Der vertraglichen Verpflichtng, die gestellte Rechnng grndsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach Eingang z bezahlen, sei die Beklagte nicht nachgekommen. Nach Ablaf der Frist trete atomatisch Verzg ein. Die diesbezüglichen Regelngen des BGB seien in diesem Fall, da eine vertragliche Grndlage fehle, ergänzend heranzziehen. Die Klägerin hat deshalb beantragt, die Beklagte z verrteilen,

Jstitia 03/2007 ABVP im Dialog af die Haptforderng in Höhe von 406,63 EUR 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz für den Zeitram vom 21.03.2004 bis 31.03.2004 z zahlen. Krankenkasse: Für Verzgsansprch fehlt die gesetzliche Grndlage Die beklagte Krankenkasse hat beantragt, die Klage abzweisen. Bezüglich der geltend gemachten Zinsen hat sie die Affassng vertreten, für Zinsansprüche vor Klageerhebng fehle es sowohl an einer vertraglichen als ach an einer gesetzlichen Grndlage. BSG sieht gesetzliche Grndlage Anders als die beklagte Krankenkasse nd das LSG bejaht das BSG in seiner Entscheidng einen Ansprch des amblanten Pflegedienstes gegen die Krankenkasse af Verzgszinsen ach ohne konkrete entsprechende vertragliche Regelng. Der Ansprch ergibt sich nach Ansicht des BSG as dem Gesetz: Über 69 Satz 3 SGB V seien grndsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbches (BGB) anwendbar, soweit sie nicht den Afgaben nd Pflichten der Beteiligten (Krankenkassen nd Leistngserbringer) widersprechen. Damit seien dann ach die Vorschriften über die Zahlng von Verzgszinsen in den 286, 288 BGB entsprechend anwendbar. Öffentlich-rechtliches Verhältnis steht der Entscheidng nicht entgegen Das BSG gibt dem LSG zwar insoweit Recht, dass es sich schon m eine öffentlich-rechtliche Rechtbeziehng zwischen der Krankenkasse nd dem amblanten Pflegedienst handelt. Diese Einordnng sei seit der Änderng der Vorschrift des 69 SGB V im Jahr 2000 ztreffend, da 69 Satz 1 SGB V die Rechtsbeziehngen der Krankenkassen z den Leistngserbringern nd ihren Verbänden im SGB V als abschließend geregelt erklärt. Dennoch bestünde ein Ansprch des amblanten Pflegedienstes af Verzgszinsen, ach wenn es sich nicht mehr m ein privat-rechtliches Verhältnis zwischen den Beteiligten handele. Erfrelich: Praxisorientierte Kernargmentation des BSG Drchas erwähnens- nd lobenswert: Diesen Ansprch des amblanten Pflegedienstes af Verzgszinsen begründet das BSG im Folgenden mit folgenden praxisnahen Argmenten: 1.) Der Gesndheitsmarkt sei ein Teil des allgemeinen Wirtschaftslebens. Dort sei die Pflicht zr Zahlng von Verzgs- nd Prozesszinsen allgemein üblich. Diese Pflicht könne nicht deswegen entfallen, weil zwischen den Beteiligten eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehng gegeben sei. 2.) Da amblante Pflegedienste neingeschränkt mit den z erbringenden Leistngen in Vorleistng treten müssen, sind sie af die zügige Begleichng ihrer Rechnngen angewiesen. Andernfalls müssen sie zr Afrechterhaltng ihres Betriebes z Drittmitteln greifen, die hohe Kosten verrsachen. Im Extremfall könne die wirtschaftliche Existenz des Betriebes gefährdet sein, wenn sich Zahlngen der Krankenkasse verzögerten. 3.) Der Umstand, dass ein amblanter Pflegedienst mit einer Krankenkasse einen solventen Schldner habe, bei dem Forderngsasfälle nicht z befürchten sind, sei allein kein angemessener Asgleich für den Asfall des Ansprchs af Verzgszinsen. 4.) Ein Ansprch alleine af Prozesszinsen für die Daer des Prozesses ist abzlehnen. Zm einen wäre ein derartig begrenzter Ansprch nzreichend, weil der Zeitram vom Verzgseintritt bis zr Klageerhebng nicht abgedeckt wird. Zm anderen würden so Fehlanreize zr frühzeitigen Klageerhebng gesetzt, da nr so größere Zinsverlste vermieden werden können. 3. Senat des BSG bestätigt seine Rechtsprechng Der 3. Senat bestätigt damit seine Rechtsprechng z Verzgszinsen, die er bereits in einem Urteil vom 3. Agst 2006 (Aktenzeichen: B 3 KR 7/06) geäßert hat. In dieser Entscheidng ging es m den Ansprch af Verzgszinsen zwischen Apothekern nd Krankenkassen. Praktische Konseqenz Anders als noch nach der Entscheidng des LSG angenommen, ist eine asdrückliche Regelng z Verzgszinsen in den Verträgen zr Drchführng der häslichen Krankenpflege nicht notwendig, m einen Ansprch eines amblanten Pflegedienstes af Verzgszinsen gegen eine Krankenkasse z begründen. Sobald die Krankenkasse die vertraglich vereinbarte Zahlngsfrist nicht einhält, gerät sie atomatisch ach ohne Mahnng in Verzg, weil für die Leistng eine Zeit nach dem Kalender vereinbart war. Ein Pflegedienst hat somit für den Verzgszeitram einen Ansprch af Verzgszinsen. Die Höhe dieser Verzgszinsen bestimmt sich nach dem BGB nd beträgt derzeit 8 Prozentpnkte über dem Basiszinssatz. Sollte es z einer Klage kommen, stehen dem Kläger ab Klageerhebng Prozesszinsen in gleicher Höhe z. Urteil kann beim ABVP angefordert werden Das Urteil des Bndessozialgerichtes kann af der Internetseite des ABVP www.abvp.de nter der Rbrik Arbeitshilfen nd Recht/ Rechtsprechng im Mitgliederbereich abgerfen oder bei einer der Geschäftsstellen des ABVP angefordert werden. i 11

ABVP im Dialog 03/2007 Jstitia Kostenübernahme für das Abnehmen eines Kompressionsverbandes von Stefan Hahnemann Das Problem an sich ist nicht ne, aber es wird nach den Rückmeldngen einiger ABVP-Mitglieder nn wieder von einzelnen Krankenkassen af die Tagesordnng gebracht: Die Kostenübernahme für das Abnehmen eines Kompressionsverbandes. Diese wird von Krankenkassen mit einem Verweis af den Wortlat der Richtlinien häsliche Krankenpflege abgelehnt, da der Fall des Abnehmens eines Kompressionsverbandes dort vom Wortlat her nicht erfasst sei. Die Argmentation der Krankenkassen Die konkrete Argmentation der Krankenkassen latet: In Ziffer 31 des Verzeichnisses verordnngsfähiger Maßnahmen der häslichen Krankenpflege sei lediglich das Anlegen eines Kompressionsverbandes einmal täglich verordnngsfähig. Nicht afgeführt sei dagegen das Abnehmen eines Kompressionsverbandes. Eine dort nicht genannte Leistng sei nicht als häsliche Krankenpflege verordnngsfähig nd könne folglich nicht von einer Krankenkasse übernommen werden. Dieses Ergebnis werde ach dadrch gestützt, dass im Fall der Kompressionsstrümpfe/-strmpfhosen, - gleichfalls in Ziffer 31 geregelt - im Gegensatz z dem Fall der Kompressionsverbände neben dem Anziehen ach das Asziehen genannt werde. Wenn der Verordnngsgeber dies ach für die Kompressionsverbände gewollt hätte, hätte er eine entsprechende Formlierng gewählt. Problematik bereits drch Urteil des Sozialgerichts Schleswig entschieden Die Ablehnngspraxis der Krankenkassen in diesen Fällen war jedoch bereits Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidng. Genaer betrachtet handelt es sich also nr m ein scheinbares Problem, über das die Rechtsprechng bereits gerteilt hat. Mit rechtskräftigem Urteil vom 1. November 2004 hat das Sozialgericht Schleswig (Aktenzeichen: S 8 KR 51/04) entschieden, dass die Krankenkasse in dem dort vorliegenden Fall nicht nr die Kosten für das tägliche Anlegen der Kompressionsverbände z übernehmen hatte, sondern die Krankenkasse ach die von ihr abgelehnten Kosten für das Abnehmen der Kompressionsverbände tragen msste. Die Begründng des Sozialgerichts Schleswig In dem entschiedenen Fall war die Verordnng eines Kompressionsverbandes nach Ansicht des behandelnden Arztes erforderlich, weil beim Patienten as anatomischen Gründen angepasste Kompressionsstrümpfe nicht möglich 12 waren. Nach der Erstverordnng des Arztes vertrg der Patient keine Kompressionsstrümpfe. Andernfalls wären dem Patienten Kompressionsstrümpfe der Klasse 2 verordnet worden. Diese Fallgestaltng dürfte bei der Verordnng eines Kompressionsverbandes regelmäßig vorliegen. Deshalb hat der Verordnngsgeber in Ziffer 31 des Verzeichnisses verordnngsfähiger Maßnahmen häslicher Krankenpflege ach gena diesen Fall in der Spalte Bemerkngen erfasst: Der Kompressionsverband ist verordnngsfähig, wenn as anatomischen Gründen angepasste Kompressionsstrümpfe nicht möglich sind. Demnach wird bei dieser Fallgestaltng das beim Patienten as den genannten Gründen nicht mögliche Annd Asziehen von Kompressionsstrümpfen drch das An- nd Asziehen eines Kompressionsverbandes ersetzt. Dann aber wäre es inkonseqent, wenn die Krankenkasse nr das Anziehen des Kompressionsverbandes als Sachleistng häslicher Krankenpflege übernehmen würde, die Übernahme des gleichwohl medizinisch notwendigen Abnehmens des Kompressionsverbandes als Sachleistng aber ablehnen würde. Abnehmen eines Kompressionsverbandes kann nr Behandlngspflege sein Zr Erforderlichkeit des Abnehmens eines Kompressionsverbandes nimmt das Sozialgericht wie folgt Stellng: Beim Abnehmen eines Kompressionsverbandes mss genaestens af die körperliche Verfassng der Patienten geachtet werden, m z.b. eine etwaige Minderdrchbltng bei z starkem Drck festzstellen, bzw. andere etwaige körperliche Anzeichen von Nebenwirkngen berteilen z können nd ggf. über den behandelnden Arzt Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Kompressionsbehandlng einleiten z können. Hier ergeben sich keine Unterschiede z den im Zsammenhang mit dem Asziehen von Kompressionsstrümpfen bzw. dem Asziehen einer Kompressionsstrmpfhose von geeigneten Pflegekräften anzstellenden Beobachtngen. Das Abnehmen eines Kompressionsverbandes stellt demnach eine Leistng der Behandlngspflege dar. Das Urteil des Sozialgerichtes Schleswig kann af der Internetseite des ABVP www.abvp.de nter der Rbrik Arbeitshilfen nd Recht/Rechtsprechng im Mitgliederbereich abgerfen oder bei einer der Geschäftsstellen des ABVP angefordert werden. i

Hintergrnd & Meinng 03/2007 ABVP Rostocker Zentrm zr Erforschng des Demografischen Wandels: Familie kann zkünftig für die Pflege wichtiger werden im Dialog Prognosen bis zm Jahr 2030 zeigen, dass der Anteil der Pflegebedürftigen wächst, die Familienmitglieder nd damit potenzielle Pflegegeber haben, teilt das Rostocker Zentrm zr Erforschng des Demografischen Wandels mit. Obwohl as dem Pflegebericht des Statistischen Bndesamtes hervorgeht, dass Pflegeheime eine wachsende Bedetng bei der Versorgng hilfsbedürftiger nd kranker alter Menschen haben, werden Familien nach der Einschätzng von Prof. Gabriele Doblhammer, Direktorin des Rostocker Zentrms zr Erforschng des Demografischen Wandels, an Bedetng gewinnen: Familie kann zkünftig für die Pflege wichtiger werden, mss aber dabei nterstützt werden. Die Ergebnisse des EU-Projektes FELICIE (Ftre Elderly LIving Conditions In Erope) weisen daraf hin, dass bis zm Jahr 2030 die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Detschland steigen wird, die über eine Familienanbindng - sei es drch Partner oder drch Kinder- verfügen. So wird prognostiziert, dass sich der Anteil der pflegebedürftigen Fraen, die sowohl einen Partner als ach mindestens ein Kind haben, asgehend vom Jahr 2000 verdoppelt haben wird: Während dies im Jahr 2000 nr 13% der Fraen waren, werden es 2030 28% sein. Dieser Grppe wird das geringste Risiko zgeschrieben, die Pflege in einem Heim in Ansprch nehmen z müssen. Das größte Risiko für die Heimpflege tragen alleinstehende, kinderlose Fraen, deren Anteil sich im gleichen Zeitram von 7% af 4% fast halbieren wird. Der Anteil der Fraen mit mittlerem Risiko für die instittionelle Pflege, also Fraen mit entweder einem Partner oder mindestens einem Kind, wird sich von 80% af 68% verringern. Hete werden 68% der Pflegebedürftigen z Hase versorgt, davon wiederm zwei Drittel allein drch Angehörige nd ein Drittel drch die Unterstützng von Pflegediensten. Ob die Pflege der Bedürftigen ach zkünftig von den vermehrt vorhandenen Angehörigen übernommen werden kann nd wenn, wie lange nd in welchem Asmaß, wird ach von den Rahmenbedingngen abhängen. Familien müssen bei der Pflege von Angehörigen gestärkt, sie müssen drch professionelle, mobile Pflegedienste nterstützt, nd ihre Leistngen müssen besser anerkannt nd honoriert werden, betont Doblhammer. Daz gehöre ach, dass Arbeitszeiten bei pflegenden Personen flexibel gestaltet werden könnten nd dass Pflegeleistngen bei späteren Rentenansprüchen berücksichtigt würden. Professionelle Unterstützng werde für die häsliche Pflege immer wichtiger: Erfahrngen as den skandinavischen Ländern zeigen, dass die Inansprchnahme eines Pflegedienstes die innerhalb der Familie erbrachten 13

ABVP im Dialog 03/2007 Hintergrnd & Meinng Pflegeleistngen nicht mindert sondern stärkt. Im Gegensatz daz lassen sich warnende Beispiele as Süderopa anführen, wo ein Mangel an professioneller Unterstützng in Form etwa von mobilen Pflegediensten herrscht. Dies wiederm erfordert von pflegenden Angehörigen eine hohe, überfordernde Intensität der Pflege, so dass die Häfigkeit der Pflegeleistngen drch die Familie nicht etwa steigt sondern sinkt. Alter ist der größte Risikofaktor für Pflegebedürftigkeit, nd mit dem Anstieg der Lebenserwartng wird der Anteil der Pflegebedürftigen steigen. Die Ergebnisse von FELICIE zeigen, dass ach die verbesserte, verlängerte Gesndheit diesem Anstieg nicht entgegenwirken kann. Steigen die Jahre Folgender Erfahrngsbericht ist häfig bei der Versorgng von sterbenden Patienten anztreffen: Fra Zett ist seit krzem in der Versorgng drch den Pflegedienst, Mamma Ca, Metastasen in der Lnge, ein Tmor, inoperabel, wchert bereits nach aßen. Grndpflege steht af dem Programm, natürlich ach Behandlngspflege, die gleich dreimal am Tag. Morphingabe, Verbandwechsel, Saerstoffgerät, die Lebenserwartng wird mit wenigen Wochen angegeben. Und nn? Pflege, als ob alles wieder ins Lot kommt? Oder könnte ich Fra Zett helfen, ihre Schmerzen erträglicher z machen, den Gerch der offenen Wnde verringern, der Angst nd dem Weinen nicht nr mit Medikamenten begegnen? Können Angehörige, Nachbarn, Seelsorger oder Hospizeinrichtngen helfen? Was ist wichtiger ihre Wünsche oder meine Pflegedokmentation? Und wo lasse ich Fra Zett bei mir, wenn ich 14 der Pflegebedürftigkeit proportional z den daz gewonnenen Lebensjahren, so wird sich der Anteil der pflegebedürftigen Fraen m 39% erhöhen nd der Anteil bei den Männern mehr als verdoppeln (af 227%). Andererseits bedetet das Wachsen des Anteils der Älteren in der Bevölkerng nicht atomatisch, dass der Anteil der hete 2,13 Millionen Pflegebedürftigen in Detschland proportional steigen mss. Geht man davon as, dass die daz gewonnenen Jahre in Gesndheit verbracht werden, würde der Anteil der Pflegebedürftigen bei Fraen nr m 20% nd bei Männern nr af 179% steigen. Die hohe Steigerng der Anteils pflegebedürftiger Männer lässt sich mit ihrem niedrigen Asgangsnivea erklären: Hete sind mit 68% viel mehr Fraen als Männer Zertifikat zr Palliative-Care Pflegefachkraft Leben bis zm Ende oder sterben schon vor dem Tod? Dienstschlss habe? Viele Fragen, die af den Unterschied hinweisen zwischen krativer Pflege nd palliativer Pflege. Palliativ übersetzt mit Ummanteln bezieht sich af die Behandlng, die nicht mehr heilt, sondern nr noch Symptome lindert nd den Patienten als Ganzes, ach in seinem sozialen Umfeld, betrachtet. Entstanden ist sie in der Nezeit 1967 in England, die erste Palliativstation in Detschland wrde 1982 eröffnet. Seitdem entwickelt sich dieser Zweig kontinierlich nd ist geprägt von den Wünschen nd der Würde der Betroffenen, von der Kompetenz der Helfenden nd der Teamarbeit der Behandelnden. Fra Zett starb, die Schmerzen waren mit Hilfe eines Schmerztherapetens gt eingestellt, den Gerch der Wnde hatten sie mit spezieller Pflege detlich verringert, der Hospizdienst hatte die psychosoziale Begleitng af ihre Bitte hin übernommen nd nach pflegebedürftig, was vor allem für die kriegsbelasteten Jahrgänge ztrifft. Zkünftig werden aber immer mehr Männer das Pflegealter erreichen. Die Prognosen zm Anteil nd zr Zsammensetzng der zkünftigen pflegebedürftigen Bevölkerng in Detschland wrden im Rahmen des FELICIE-Projekts im Rostocker Zentrm zr Erforschng des Demografischen Wandels drchgeführt. Das Rostocker Zentrm ist eine gemeinsame, interdisziplinäre Forschngseinrichtng des Max-Planck-Institts für demografische Forschng nd der Universität Rostock, nd befasst sich mit politikrelevanten Fragen zm Demografischen Wandel in Detschland nd Eropa. i dem Tod wrde Fra Zett von ihnen würdevoll verabschiedet. Fra Zett oder Herr Icks, Sie kennen als Pflegende im amblanten Bereich diese Patienten. Um sich für deren Versorgng weiterzbilden, wrden Palliative-Care-Krse entwickelt, die im Rahmen von 160 Stnden Einblick vermitteln.a. in spezielle Pflegetechniken, Krankheitsbilder, Schmerztherapie, Kommnikation, psychosoziale Aspekte nd eigener Umgang mit Sterben nd Traer. Sie erlangen nach der Teilnahme ein Zertifikat als Palliative-Care Pflegefachkraft, ihr Arbeitsfeld kann ein stationäres Hospiz sein, aber ach amblante Palliativpflegeteams oder amblante Pflegedienste, die drch ihre Kompetenz spezielle palliative Pflege anbieten können. Wir freen ns, Ihnen in der nächsten Asgabe das komplette Krsprogramm vorstellen z dürfen, das in der dritten Septemberwoche beginnt. i

Hintergrnd & Meinng 03/2007 ABVP im Dialog Gemeinsame Fachtagng von ver.di nd ABVP z Pflegereform nd Pflegebdget Mario Damitz bezweifelte in seinem Referat Amblante Pflege bracht Profis, dass nicht oder gering qalifizierte Pflegekräfte die erforderliche Pflegeqalität sicherstellen könnten. Er verwies daraf, dass die Einführng des Pflegeqalitätssicherngsgesetzes nd die Maßstäbe nd Grndsätze zr Sicherng nd Weiterentwicklng der Pflegeqalität nach 80 SGB XI vom Gesetzgeber nd damit ach gesellschaftspolitisch gewollt waren. Die hohe Investition in die Qalität der Pflege hat sich entwivon Prof. a. D. Friedrich Ptz Gter Lohn für gte Arbeit Ja zr Pflegereform Nein z Qalitätsabba, Lohndmping nd Vernichtng von Arbeitsplätzen in der Pflege So latete das Thema einer vom ABVP e.v. nd der Gewerkschaft ver.di am 15. Jni 2007 in Berlin drchgeführten Fachtagng, die von Stefan Nemann, Chefredakter CareKonkret moderiert wrde. Bereits die Referate nd Diskssionsbeiträge z dem am Vormittag behandelten Schwerpnkt Qalitätsgesichtspnkte bei der Pflegereform ließen erkennen, dass die Veranstalter in ihren Anforderngen an eine die Interessen von Pflegebedürftigen nd Pflegekräften berücksichtigende Pflegereform weitgehend übereinstimmen nd die Tagng daher zr Aftaktveranstaltng einer daernden Zsammenarbeit af diesem Gebiet werden könnte. Af die besondere Bedetng einer gemeinsamen Veranstaltng einer Gewerkschaft nd eines Arbeitgeberverbands wies ach Mario Damitz, Bndesgeschäftsführer des ABVP, hin, stellte aber zgleich klar, ein solches Bündnis zr Abwehr von Gefahren für Pflegeqalität, Vergütngen nd Löhne schließe nicht as, dass nterschiedliche Interessen nd Meinngen in anderen Fragen bestehen. Ellen Paschke, Mitglied im Bndesvorstand der Gewerkschaft ver.di verlangte in ihrem Referat Die Pflegereform, die wir brachen. a. ein Sofortprogramm zr Qalitätsverbesserng, wie es ach der DGB bereits gefordert habe, hob den Zsammenhang zwischen leistngsgerechter Bezahlng nd Pflegeqalität hervor nd warnte vor einer nzreichenden gesellschaftlichen Anerkennng von Pflegekräften nd mangelnder Attraktivität des Berfs der Altenpflegerin. Das Unterlassen der Dynamisierng von Sachleistngen fördere Billigpflege nd illegale Beschäftigng. Folge sei zm Beispiel 24-Stnden-Pflege drch osteropäische Hilfskräfte für 700,- EUR im Monat. 15

ABVP im Dialog 03/2007 Hintergrnd & Meinng geringer, z vernachlässigender Bedetng nd ein vom Case Manager drchgeführtes Assessment zr Messng der Ergebnisqalität reiche zr Qalitätssicherng völlig as.) Zr Sicherng nd Verbesserng der Qalität schlg der Referent. a. vor: Qalitätsmanagement in den Einrichtngen asbaen, Pflegeprozesse besser organisieren, Personal besser asbilden, Kontrolle nd Beratng ach nichtprofessioneller Pflege. ckelt nd kann nr von professionellen Pflegediensten erfüllt werden. Herr Damitz warnte davor, diese Errngenschaft leichtfertig afs Spiel z setzen. Weiter führte Herr Damitz as, dass der Grndsatz amblant vor stationär zwar in Rechtsvorschriften existiere, aber leider nicht in der Realität. Um diesen z verwirklichen, fordere der ABVP eine Angleichng der amblanten nd stationären Höchstbeträge für Sachleistngen in der Pflegestfe I nd II af 500,- bzw. 1000,- EUR. Weitere Forderngen zr Pflegereform seien. a.: Weiterentwicklng der alternativen Wohnformen, Dynamisierng der Höchstbeträge für Sachleistngen nd Änderng des verrichtngsbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zwecks Berücksichtigng der tatsächlichen Hilfebedarfe. Erwin Dehlinger (AOK-Bndesvorstand) beantwortete die im Titel seines Referats Welche Pflege ist finanzierbar? gestellte Frage zwar nicht, brachte in seinen Anforderngen an eine Pflegereform aber zm Asdrck, dass diese die Akzeptanz der Pflegeversicherng nd des Umlagesystems erhalten müsse. Daz gehörten. a. Wertsicherng der Leistngsansprüche, Qalitätsverbesserng, Stärkng von Prävention nd geriatrischer Rehabilitation sowie ein (flächendeckendes) Case Management als zentrale Afgabe der Pflegekassen. Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, kam in seinem Referat z Qalität nd Qalittätssicherng zm Ergebnis: Wir brachen mehr Qalität in der Pflege! Qalitätsprüfngen drch die MDK hätten ergeben: Es gibt Qalitätsprobleme in z vielen Einrichtngen bis hin zr gesndheitsgefährdeten Pflege. Drch die Analyse der Unterschngsergebnisse sei nachgewiesen worden, dass klare Zsammenhänge zwischen Strktr nd Prozessqalität nd Ergebnisqalität bestehen. (Dieses Ergebnis hat besondere Bedetng im Zsammenhang mit dem am Nachmittag behandelten Thema Pflegebdget, denn es widerlegt die in dem Modellprojekt zr Erprobng solcher Bdgets afgestellte Behaptng, Strktr- nd Prozessqalität seien für die Ergebnisqalität allenfalls von Am Nachmittag sollten nach dem rsprünglichen Konzept der Veranstalter Befürworter nd Gegner von Pflegebdgets kontroverse Referate zm Thema Pflegebdgets als Option im Rahmen der Pflegereform Pro nd Kontra halten. Als erster dieser Referenten sprach Harry Fchs, Sozialexperte nd Mitglied des Verwaltngsrates der Hambrg Münchener Krankenkasse, zm Thema Persönliches Bdget Instrment zr Selbstbestimmng nd Organisation bedarfsgerechter Leistngen nd erläterte znächst den Unterschied zwischen dem (trägerübergreifenden) persönlichen Bdget nach 17 Abs. 2 SGB IX, af das sich seine anschließenden Asführngen im wesentlichen bezogen, nd dem im Modellvorhaben nach 8 Abs. 3 SGB XI erprobten personenbezogenen Bdget, das Gegenstand dieses Teils der Veranstaltng sein sollte. Mit seiner klaren Assage zm Pflegebdget, dieses sei keine geeignete Reformoption, denn es beschränke sich af die begrenzten Zschssmittel des SGB XI, die im Rahmen des Modellprojekts ach für nicht pflegerische Bedarfe gentzt werden dürfen, ist er nicht z den Befürwortern dieser Bdgetart z zählen. Werner Göpfert-Divivier, Geschäftsführer des ispo-institts Saarbrücken, brachte nicht nr in der Formlierng seines Themas Chancen nd Risiken von Pflegebdgets, sondern ach in seinem Referat zm Asdrck, dass er sich nicht als Befürworter der Einführng eines Pflegebdgets verstanden wissen möchte, sondern als ein noch af kein Ergebnis festgelegter, kritischer Beobachter des Modellvorhabens, der die ach seiner Ansicht nach bestehenden Gefahren dieser Leistngsform gegen ihre möglichen Vorteile abwägen möchte. Seine wichtigsten Anliegen: Eine frühe, noch vor Pflegebedürftigkeit im Sinne einer Pflegestfe erforderliche Intervention in den Hashalt, ein dieses ermöglichendes Case Management, das weder bei den Pflegekassen, noch bei den Pflegediensten angesiedelt werden dürfe, nd das geeignet sei, die Qalität amblanter Pflege nicht nr dort z sichern, wo zgelassene Pflegedienste tätig sind. Dass gte Lösngen, die ein Pflegebdget überflüssig machen, im Rahmen einer Pflegereform möglich nd erstrebenswert sind, war zentrales Thema der letzten beiden Referate. Der Unternehmensberater Ralf Wißgott wies in seinem Referat Pflegebdget af dem Prüfstand znächst af die von einem Pflegebdget für die wirtschaftliche 16

Hintergrnd & Meinng 03/2007 ABVP im Dialog Existenz von Pflegediensten nd die Arbeitsplätze nd Arbeitsbedingngen von Pflegekräften asgehenden Gefahren hin: Wenn Stndensätze zwischen Leistngserbringer nd Leistngsbezieher frei verhandelt werden könnten, sei mit Insolvenzen bei den Pflegediensten z rechnen, weil sich die Preis-Spirale drch das Anbieten von Leistngen z Dmping-Preisen drch nicht zgelassene Leistngserbringer nach nten drehen werde. Eine Flexibilisierng der Leistngserbringng sei ach ohne Pflegebdget möglich. Daz sei eine Vergütng nach Zeit geeignet nd für die Knden eher nachvollziehbar. Fazit: Pflegebdget: Nein! Zeitvergütng: Ja! Der Sozialrechtsexperte Prof. a. D. Friedrich Ptz fasste das Ergebnis seiner Überlegngen bereits in der Überschrift seines Referats zsammen: Pflegebdget überflüssig nd gefährlich. Eine besondere Gefahr für Pflegeqalität nd Arbeitsbedingngen von Pflegekräften gehe von Pflegebdgets in Verbindng mit den von einflssreichen Politikern propagierten Kombilohn-Modellen as, da as den Bdgets ach beliebig nqalifizierte nd für Niedriglohn arbeitende Hilfskräfte bezahlt werden dürften. Da drch Pflegebdgets ach die Grenzen zwischen Grndpflege nd haswirtschaftlicher Versorgng verwischt werden, führe ach ein angeblich nr af hashaltsnahe Dienstleistngen beschränkter Einsatz von Kombilohn-Kräften in Wirklichkeit z einer Verdrängng qalifizierter Pflegekräfte drch solche Niedriglöhner. Das Pflegebdget ermögliche daher sogar, osteropäische Hilfskräfte legal als Hashaltshilfen z beschäftigen nd as dem Bdget z bezahlen, aber in der Praxis z besonders niedrigen Dmpinglöhnen für alle Pflegetätigkeiten einzsetzen. Wer die Einführng von Pflegebdgets mit der Begründng verlange, diese ermöglichten flexiblere nd bedarfsgerechtere Leistngen, verkenne, dass solche positiven Veränderngen im Rahmen einer Pflegereform ach ohne Bdgets erreichbar seien nd zwar für alle Pflegebedürftigen. Wenn die Bdget-Befürworter daraf hinweisen, die Abrechnng nach Leistngskomplexen verhindere eine bedarfsgerechte, den Wünschen der Pflegebedürftigen entsprechende Pflege, dann sei dem entgegen z halten, dass diese Form der Vergütngsbemessng bereits nach geltendem Recht nicht zwingend nd nabänderlich vorgegeben sei. Das lasse sich as 89 Abs. 3 SGB XI ersehen, der. a. ach eine nach dem Zeitafwand bemessene Vergütng vorsehe. Der Gesetzgeber müsse daher bei der Pflegereform sicherstellen, dass das gesamte Bemessngsspektrm dieser Vorschrift asgeschöpft werden kann nd Pflegekassen nicht gegen den Willen von Pflegebedürftigen nd Pflegediensten af einer Abrechnng nach Leistngskomplexen bestehen können. Ach Case Manager könne nd müsse man im Rahmen der Pflegereform ach ohne Bdget einführen nd zwar nicht nr in Form einer Insel-Lösng für Bdgetnehmer, sondern flächendeckend für alle Pflegebedürftigen. Ach das Argment, drch das Pflegebdget werde Geld gespart, sei nicht überzegend. Drch die Kosten der obligatorisch vorgesehenen Case Manager nd dem z erwartenden Wechsel vieler Berechtigter vom Pflegegeld zm Pflegebdget werde sogar znächst eine Kostenerhöhng verrsacht. Einsparngen drch eine längere Verweildaer in der häslichen Pflege, die diese zmindest asgleichen, seien nicht nachweisbar. Als Referenten hatten die Veranstalter ach den Leiter des Modellprojekts Pflegebdget, Prof. Dr. Klie (evang. Fachhochschle Freibrg) eingeladen. Dieser hat trotz seiner rsprünglichen Zsage, zmindest einen Vertreter z entsenden, die Teilnahme schließlich abgesagt. Somit bleibt als Fazit der Veranstaltng festzhalten, das alle Podimsteilnehmer dem personenbezogenen Bdget skeptisch gegenüberstehen. Es gab in der Pblikmsdiskssion viele Beiträge kontra, aber keine pro Pflegebdget. Bleibt z hoffen, dass die Politik diese Expertenmeinngen ach ernst nimmt nd dem Wnderheilmittel zr Genesng der Pflegeversicherng wieder objektiver gegenübersteht. i 17

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern fen. Es komme aber genaso daraf an, dass sich genügend Menschen für legale nd bezahlbare Arbeiten in diesem Feld zr Verfügng stellen. Die Pflegebedürftigen nd ihre Angehörigen bitte ich darm, diese Angebote ach anznehmen, sagte Monika Stolz. Wenn wir an die Altersvorsorge denken, gehört ach das daz. SGB XI: Obergrenzen für Wegepaschalen entfallen Die Pflegesatzkommission amblant hat beschlossen, künftig für jeden Hasbesch die Wegepaschale abrechnen z können. Damit entfallen die bisherigen Obergrenzen. Bisher konnten in der Pflegestfe I lediglich einmal täglich, in der Pflegestfe II lediglich maximal zweimal täglich nd in der Pflegestfe III nr maximal dreimal täglich die Wegepaschale abgerechnet werden. Die Änderngen können von den Pflegediensten rückwirkend ab dem 01.06. dieses Jahres beantragt werden. Für diejenigen die nach Monatspaschalen abrechnen ändert sich nichts. Diese können af Wnsch selbstverständlich in die nee Vereinbarng wechseln. Sozialministerin Stolz äßert sich z Schwarzarbeit, Heimrechts- nd Pflegereform Dass Alt nd Jng gt miteinander können, wissen wir as den Familien. Viele ältere Menschen nterstützen ihre Kinder nd Enkel drch persönliche nd finanzielle Hilfen. Und mgekehrt nehmen die familiären Leistngen in der Pflege nach wie vor den größten Anteil ein. Die Ministerin stellte dabei klar, dass der illegalen Beschäftigng von Menschen, oft as Osteropa, eine legale Alternative entgegenzsetzen sei. Jeder Arbeitnehmer hat bei ns Ansprch af den Schtz nserer Gesetze nd nserer sozialen Sicherngssysteme, so Stolz. Die Ministerin rief daz af, Beschäftigngen in diesem Arbeitsfeld in den Einrichtngen nd Dienste in der Pflege im großen Umfang z schaf- 18 Die Ministerin verwies af die notwendigen Änderngen des Heimrechts. Hierbei gehe es darm, die Qalität in den Pflegeeinrichtngen z sichern, nee Wohnformen z ermöglichen nd überflüssige Bürokratie abzbaen. Künftig sollen Heime drch die Heimafsicht in aller Regel ohne vorherige Anmeldng geprüft nd die Interessen der Heimbewohner gestärkt werden. Ach die Pflegeversicherng müsse zknftsfest gemacht werden. Stolz: Ich setze mich für die Ergänzng des bestehenden Umlageverfahrens drch eine private kapitalgedeckte Pflegepflichtversicherng ein. Aßerdem müsse die Pflegeversicherngsreform Verbesserngen für Demenzkranke bringen, den amblanten Pflegebereich stärken, die Leistngen dynamisieren, das bürgerschaftliche Engagement stärken nd bürokratische Hindernisse abbaen. Z den beiden zletzt genannten Pnkten habe sie bereits im vergangenen Jahr Bndesratsinitiativen eingebracht. Die Ministerin hob die Bedetng des freiwilligen nd bürgerschaftlichen Engagements hervor. In Baden- Württemberg sind etwa 4,5 Mio. oder 42 % der Bürgerinnen nd Bürger engagiert, im Ländervergleich die beste Qote. Ich werde mich verstärkt für Seniorennetzwerke einsetzen, die sich an Grndwerten orientieren, die nser Gemeinwesen voranbringen, so die Ministerin. Sie betonte dabei, dass bei der Förderng des bürgerschaftlichen Engagements alle Bereiche der Gesellschaft gefragt sind: Die Kommnen, die Kirchen, die Vereine nd nicht zletzt die Wirtschaft. i PR Vier Schiedspersonen für ABVP vorgeschlagen In einem Schreiben hat das bayerische Sozialministerim Kassen nd ABVP afgefordert, sich z folgenden Personenvorschlägen z äßern: 1. Dr. Hans-Christian Titze, Jrist nd ehemaliger Geschäftsführer des bayerischen Gemeindenfallversicherngsverbandes 2. Hans-Jürgen Rahn, Jrist, Diplomkafmann nd ehemaliger Direktor der Land- nd Forstwirtschaftlichen Sozialversicherngsträger 3. Heiner Schülke, Volkswirt Unternehmensberater nd Lehrbeaftragter 4. Friedrich-Karl Vogel, Präsident des Sozialgerichts München a. D. Nach der diesbezüglichen Rückäßerngsfrist zm 29. Jni wird das Ministerim entscheiden, wer die Preise häslicher Krankenpflege für den ABVP festsetzt. Die bisher festgesetzte Person, Dr. Joachim Dürschke, Richter am Landessozialgericht, msste as dienstrechtlichen Gründen von ihrer Afgabe Abstand nehmen. Nach einer jristischen Abstimmng nter den 16 Landessozialgerichten in Detschland, waren 15 der Gerichte der Affassng, ein Richter, der für die gerichtliche Überprüfng seiner eigenen Entscheidng als Schiedsperson zständig sein könnte, dürfe nicht Schiedsperson sein ( 40 Richtergesetz).

Berichte as den Ländern 03/2007 ABVP im Dialog Sozialstaatssekretär Heike fordert positiveres Bild vom Altern - bis 2050 Verdoppelng der Zahl der Pflegebedürftigen af vier Millionen Der demografische Wandel stellt ns vor große Herasforderngen. Wir müssen afhören, alt mit krank nd pflegebedürftig gleichzsetzen. Wir brachen ein positives, differenziertes Bild vom Altern: Weg von der Defizitsicht hin zr Kompetenzsicht, ohne dabei die älteren Menschen z vergessen, die Betreng nd Unterstützng benötigen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren stark ansteigen - bis 2050 erwarten wir detschlandweit eine Verdoppelng af vier Millionen, erklärte Bayerns Sozialstaatssekretär Jürgen W. Heike beim 8. Strabinger Seniorentag. In Bayern werde sich die Zahl der amblant betreten Menschen von derzeit rnd 203.000 af 262.000 im Jahr 2020 nd af 357.000 im Jahr 2050 erhöhen. Wir müssen daher die Bemühngen zr Weiterentwicklng der amblanten Pflege stärken. Gerade pflegende Angehörige, die die Haptlast der häslichen Versorgng tragen - rnd 70 bis 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden z Hase versorgt - brachen Unterstützng. Zdem ist es nötig, entsprechende Dienstleistngsstrktren aszbaen, m im Rahmen der integrierten Versorgng die Organisation von Prävention nd Rehabilitation nachhaltig z verbessern. Aßerdem ist eine enge Verzahnng aller Angebote der Altenhilfe sowie des Gesndheitswesens nd ein Mix von Professionellen nd Ehrenamtlichen nötig, betonte Heike. Trotz des Grndsatzes amblant vor stationär werde die stationäre Pflege weiterhin eine bedetende Rolle spielen. Momentan lebten in Bayern etwa 110.000 Menschen in Heimen der Altenhilfe. In den letzten 25 Jahren habe sich die Betrengssitation stark geändert: Seien damals 75 Prozent der Bewohner Rüstige nd ein Viertel Pflegebedürftige gewesen, habe sich hete das Verhältnis mgekehrt. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen wiesen gerontopsychiatrische Erkrankngen af. Heike: Vor diesem Hintergrnd wird die Bedetng der Reform der Pflegeversicherng noch einmal detlich. Wir müssen die bislang allein mlagefinanzierte soziale Pflegeversicherng af ein zweites Standbein, eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherng, stellen. Parallel hierz mss die Nefassng des Begriffs der Pflegebedürftigkeit angegangen werden. i PR Berlin: Rnder Tisch Pflege gegründet: Gemeinsam Qalität erhöhen Der von Berlins Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner initiierte Rnde Tisch Pflegeqalität hat in seiner ersten Sitzng beschlossen, einen Freiwilligen Qalitätsbericht Pflege heraszbringen. Die Senatorin rief die rnd 60 anwesenden Vertreter von Anbietern, Pflegekassen, von Einrichtngen des Verbracherschtzes nd von Initiativen der Betroffenen zr aktiven Gestaltng des Rnden Tisches als Ideenwerkstatt zr Verbesserng der Pflegeqalität in Berlin af. In einem ersten Schritt hat der Rnde Tisch beschlossen, einen Freiwilligen Qalitätsbericht Pflege heraszbringen. Vor allem Menschen in der Phase vor dem Umzg in ein Heim sollen sich dadrch besser über wesentliche Merkmale der rnd 300 Berliner Pflegeheime von der Gestaltng des Umzgs nd der Afnahme bis zr Sterbebegleitng informieren nd die Angebote gegeneinander abwägen können. Klare, nachvollziehbare nd vergleichbare Qalitätsberichte nach fachlich anerkannten Standards sind ein wichtiger Schritt zr Transparenz af dem nübersichtlichen Pflegemarkt, erklärte Knake-Werner. Eine Arbeitsgrppe des Landespflegeasschsses wird die Standards für den Qalitätsbericht zsammenstellen nd dem Rnden Tisch zr Diskssion vor der Sommerpase vorlegen. In diesem ersten Schritt ist die Teilnahme der Leistngsanbieter an der Transparenzoffensive freiwillig, erklärte Senatorin Knake-Werner. Für eine Veröffentlichngspflicht müssten erst rechtliche Grndlagen geschaffen werden, für die sich das Land Berlin af Bndesebene bereits einsetze. Ich begrüße besonders, dass die Verbände der Anbieter die Transparenzoffensive aktiv mittragen nd mitgestalten, so Knake-Werner. Qalität in den Heimen müsse von innen kommen nd könne nicht hineinkontrolliert werden. Znächst beschäftigt sich der Rnde Tisch Pflegeqalität mit stationären Themen, es bleibt abzwarten, wann nd wie der amblante Bereich thematisiert wird. Neer Landespflegeasschss in Berlin konstitiert Berlin Der Landespflegeasschss für die 16. Wahlperiode hat sich Mitte April konstitiert. Er ist gemäß 92 SGB XI ein von der Verwaltng nabhängiges Gremim. Mitglieder im Landespflegeasschss sind Vertreter aller an der Pflege beteiligten Instittionen bzw. Organisationen. Die Mitglieder nd ihre Stellvertreter werden für die Daer der Legislatrperiode bestellt Zr Vorsitzenden wrde Fra Ssanne Kahl-Passoth (Diakonisches Werk Berlin-Brandenbrg e.v.) nd als ihr Stellvertreter Herr Rolf D. Müller (AOK Berlin) wiedergewählt. 19

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern Dem Gremim gehören im Land Berlin insgesamt 14 stimmberechtigte Vertreter der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Verbände der Träger von Pflegeeinrichtngen, der Pflegekassenverbände, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherng nd der Bezirke an. Fra Dr. Heidi Knake-Werner vertritt als Senatorin für Integration, Arbeit nd Soziales die zständige Senatsverwaltng. Sieben beratende Mitglieder vertreten die Interessen der Pflegebedürftigen nd der in der Pflege tätigen Beschäftigten. Die konstitierende Sitzng war die 30. seit der Bildng des Landespflegeasschsses im September 1995. Die Mitglieder haben einstimmig beschlossen, im Rahmen der mit dem Rnden Tisch Pflegeqalität begonnenen Transparenzoffensive einen Arbeitsasschss einzsetzen, der einen Entwrf eines Freiwilligen Qalitätsberichtes (FQB) erarbeiten soll. Der FQB soll die Verbracherinnen nd Verbracher über die Leistngsangebote der stationären Pflegeheime nd deren Qalität besser informieren nd damit ach daz beitragen, das öffentliche Ansehen der Heime nd der dort Beschäftigten afzwerten. In diesem Zsammenhang wird ach eine Kampagne zm Image der Pflegeberfe initiert werden. Zr Verbesserng der Arbeitsfähigkeit nd Entscheidngsfindng des Gremims wrde die Senatssozialverwaltng afgefordert, die Landespflegeasschss- Verordnng z überprüfen nd entsprechende Vorschläge für eine Veränderng z nterbreiten. Für eine stärkere Transparenz der Arbeit des Landespflegeasschsses haben sich die Mitglieder dafür asgesprochen, aßer Empfehlngen nd Beschlüssen künftig ach die Tagesordnng der Sitzngen z veröffentlichen. Übersicht aller von einem Pflegedienst z erfüllenden Anforderngen z erstellen, insbesondere bezüglich MDK, Arbeits- nd Gesndheitsschtz, Arbeitsrecht, Haftngsrecht, Datenschtz etc. Gesndheitsreform 3.5.2007 Es hat lange gedaert, aber nn ist sie da: Die lange disktierte, so genannte Gesndheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkngsgesetz) trat zm 1. April 2007 in Kraft. Über sechzig Interessierte Pflegedienstinhaber nd leitende Angestellte informierten sich am 3. Mai in einer Veranstaltng des ABVP über die Aswirkngen der Reform. Entgegen aller Befürchtngen wirkt sich die Gesndheitsreform aber nicht nr negativ für die Versicherten as. Im Gegenteil, im Bereich der häslichen Krankenpflege können die von den amblanten Pflegediensten versorgten Versicherten wie ach die amblanten Pflegedienste selbst von den gesetzlichen Neerngen seit April 2007 bzw. drch veränderte Richtlinien ab dem Zeitpnkt ihres Inkrafttretens drchas profitieren. Z diesem Ergebnis kam die Referentin der Veranstaltng, Wibke Eichhorn, Geschäftsführerin Nord/ Ost des ABVP, am 3. Mai in Berlin. Neben den gesetzlichen Änderngen sind aber ach Änderngen der Richtlinien häslicher Krankenpflege erfolgt bzw. werden noch erfolgen. Weiter vorgestellt wrde aßerdem die aktelle Rechtsprechng z einigen Problembereichen der häslichen Krankenpflege, soweit diese noch nicht drch die neen Bestimmngen im Gesetz verwirklicht wrde. Meldng des Mindestpersonals nd der Fortbildngen bei der AOK jetzt online möglich Die vertragliche Verpflichtng z Fortbildngen im Bereich SGB V wrde zwischen den Mitgliedern des ABVP nd der AOK Berlin zm 01.10.2006 mgesetzt. Damit ist die erste Meldng zm Nachweis der Fortbildngen zm 31.03.2008 für das Kalenderjahr 2007 abzliefern. Die AOK Berlin bietet seit Anfang Mai die Möglichkeit, diese Meldng online drchführbar z machen. Es wrden alle Vertragspartner schriftlich darüber informiert, dass die Onlineerfassng zr Verfügng steht. Die Erfassngsmöglichkeit wrde im Vergleich z den Anfangsüberlegngen zwischenzeitlich erweitert. Es ist nn ach möglich, neben den Fortbildngsmeldngen die halbjährlichen ABVP-Qalitätszirkel in Berlin gegründet Die ne gegründete AG hat in ihrer zweiten Sitzng beschlossen, eine Über sechzig Interessierte Pflegedienstinhaber nd leitende Angestellte informierten sich am 3. Mai in einer Veranstaltng des ABVP über die Aswirkngen der Reform. 20

Berichte as den Ländern 03/2007 ABVP im Dialog Mindestpersonalmeldngen af diesem Wege der AOK Berlin z übermitteln. Die Ntzng des Portals erfolgt af freiwilliger Basis. Wie dieses Verfahren sich in der Realität bewährt, bleibt abzwarten. WE Paradigmenwechsel in der Krzzeitpflege Im Land Brandenbrg gibt es 687 Plätze in Krzzeitpflegeeinrichtngen, die im Verbnd mit vollstationären Pflegeeinrichtngen gemäß 42 SGB XI geführt werden. 18% (gleich 152 Plätze) werden in separat geführten Krzzeitpflegeeinrichtngen (7% der Einrichtngen) in Anbindng an Krankenhäser oder amblanten Diensten versorgt (solitäre Einrichtngen). Nicht zletzt afgrnd der Einführng der DRGs ist eine Steigerng der Inansprchnahme seit den Jahren 2000 bis 2006 m 44% z verzeichnen. Znehmend werden ach Versicherte mit Pflegestfe 2 versorgt. Dies soll ein Anlass sein, den Pflegekassen hier eine erhöhte Versorgngsqalität nter Einbezg von z. B. behandlngspflegerischen Mehrafwand nach amblanten Operationen oder die Einbeziehng medizinischer Therapien wie Logopädie, Ergotherapie nd Physiotherapie sowie einen erhöhten Bedarf an psychosozialer Betreng abzfordern. Die Einrichtngsträgerverbände fordern mehr Flexibilität der Pflegekassen. Sie plädieren für die Drchlässigkeit zwischen vollstationärer Daerpflege nd Krzzeitpflege nd personelle Flexibilität. Weiterhin wird für solitäre Krzzeitpflegeeinrichtngen eine vereinheitlichte Vergütng verlangt. Da alle Beteiligten der Krzzeitpflege i znehmende Bedetng zmessen, ist eine Neregelng der derzeitigen Rahmenbedingngen sehr wahrscheinlich. Seniorenpolitische Konferenz in Potsdam Die Brandenbrger Landesregierng hat eigens zr Veröffentlichng ihrer seniorenpolitischen Leitlinien z einer seniorenpolitischen Konferenz eingeladen (Download im Mitgliederbereich der ABVP-Homepage). Der Ministerpräsident Platzek selbst nterstützte seine Sozialministerin Ziegler bei der Erläterng des Konzeptes. Sozialministerin Dagmar Ziegler Ministerpräsident Matthias Platzek Entgegen dem Trend z sorgenvollen Zknftsasblicken wrde bndesweit erstmals verscht, die bekannte demographische Entwicklng als Chance z begreifen. Mtig lässt es die Landesregierng Brandenbrg daraf ankommen, von nachfolgenden Generationen vorgeworfen z bekommen, die Zeichen an der Wand nicht gesehen z haben. Wiederm entgegen dem Trend nimmt die Landesregierng darüber hinas die sozial gt gestellten Bürger in den Blick, was natürlich erfreliche Perspektiven eröffnet. Nebenbei erwähnt sollen die die überwiegende Anzahl der Wählerstimmen stellen. Somit liegt diese Einschätzng offensichtlich im Risiko der gewählten Landesregierng. Die gte Absicht nd der Mt z einer kreativen Perspektive jedenfalls sind nicht z beanstanden. Konkrete Ansprüche des Bürgers gehen daras jedoch nicht hervor, sodass daras keine abrechenbaren Versprechen gemacht werden. Also ach keine Gefahr, kein Schaden; ein charmanter Versch, ein optimistisches Klima z schaffen. Konseqenterweise gab die erste seniorenpolitische Konferenz deshalb ach ehrenamtlichen (as Spenden nd EU-Geldern gestützten) Projekten asgiebigen Ram. Überzegend darin insbesondere das Bündnis für Familien des Fraenzentrms Cottbs. Zwar wrden Bezüge zr Seniorenpolitik nicht sofort detlich. Das Projekt wird jedoch maßgeblich von Senioren betrieben, die drch Familienfrendlichkeit die abwandernden Familien in ihre Region zrückführen wollen. Ein erfülltes Seniorenleben mss nicht nbedingt im abgeschlossenen Kreis der eigenen Generation erfolgen, nicht in der eigenen Familie. Seniorenpolitik als Konseqenz jeglicher generationsübergreifender Initiativen! Prima! RP Ein leidiges Thema nberechtigte Anforderng von Wnddokmentationen drch die Barmer Datenschtzbeaftragter in Bremen teilt Rechtsaffassng des ABVP Der Datenschtzbeaftragte in Bremen hat af Anfrage des ABVP wie folgt Stellng genommen: Er teilt die Rechtsaffassng des Verbandes, wonach Krankenkassen lediglich in den Fällen der 275, 276 SGB V befgt sind, Wnddokmentationen anzfordern. Insoweit bedürfe es regelmäßig einer Einzelfallprüfng drch die Krankenkassen. Damit widerspricht er der gängigen Kassen-Praxis, generell Wnddokmentationen anzfordern. Zr Gewährleistng, dass die Krankenkasse i 21

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern zkünftig tatsächlich nr noch in diesen begründeten Einzelfällen die Vorlage einer Wnddokmentation verlangt, empfiehlt er, in solchen Fällen von der Krankenkasse die Angabe der Rechtsgrndlage z verlangen. Wibke Eichhorn Geschäftsführng Nord/Ost Z der Affassng der Krankenkasse, es stünde dem Pflegedienst frei, angeforderte Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag beim MDK einzreichen, führte er folgendes as: Der Pflegedienst sei als verantwortliche Stelle i.s.d. Bndesdatenschtzgesetzes (BDSG) nach 9 BDSG verpflichtet, die technischen nd organisatorischen Maßnahmen z treffen, die erforderlich sind, m die Asführng dieses Gesetzes z gewährleisten. 22 Die Verantwortng für die datenschtzkonforme Übersendng von Wnddokmentationen oder Fotos an die Krankenkasse obliege regelmäßig dem Pflegedienst, da diese Unterlagen seiner Verfügngsgewalt bis zr Übergabe an die Post nterliegen. Da Wnddokmentationen Gesndheitsdaten über pflegebedürftige Personen nd damit besondere Arten von Daten enthalten, seien besondere Maßnahmen z treffen, die gewährleisten, dass diese Unterlagen mit vertralichen Daten Unbefgten nicht z Kenntnis gelangen. Sobald die Unterlagen jedoch bei der Krankenkasse eingereicht worden sind, befänden sie sich in deren Verfügngsgewalt, so dass sie nnmehr für die weitere datenschtzkonforme Verwendng verantwortlich ist. Dienste sollten mehr beraten Pflegedienste sollten sich in der häslichen Intensivpflege künftig mehr af beratende nd organisierende Tätigkeiten konzentrieren, so latet das Fazit einer Stdie der Universität Bremen, in der die Sitation von Angehörigen Schwerstpflegebedürftiger nterscht wrde. Den Diensten wird empfohlen, Schlngs- nd Beratngskompetenzen z entwickeln nd Management-, Organisations- nd Koordinationsafgaben z übernehmen. Die Erfahrngen der Pflegenden könnten beispielsweise eine wertvolle Hilfe beim Anpassen der Geräte an den Bedarf nd den Alltag der Intensivpflegebedürftigen sein. High-Tech Home Care werde drch die znehmende Amblantisierng nd den technischen Fortschritt im Gesndheitssystem an Bedetng gewinnen, heißt es in der Stdie. Sie ist Ende Mai im Hber-Verlag nter dem Titel Intensivstation z Hase. Pflegende Angehörige im High-Tech Home Care erschienen. WE Wohn-Pflege-Tag: Nee Wohnformen für Menschen mit Demenz Ein erster norddetscher Wohn-Pflege-Tag wird in Hambrg veranstaltet, m Alternativen zr klassischen Heimnterbringng bekannter z machen nd z propagieren, die selbstbestimmt, geborgen nd sicher leben i lassen. Denn viele gte Konzepte nd Beispiele solcher überschabaren entweder heimgebndenen oder amblant betreten neen Wohnformen gibt es bereits. Die Veranstaltng will eine Bestandsafnahme leisten, vielfältige Angebote für Menschen mit Demenz anregen, Bedingngen dafür verbessern, nee Aktere gewinnen nd Wege zr Qalitätssicherng weisen. Termin 31. Agst 2007, Hambrg Veranstalter Hambrger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften Neer Kamp 25 20359 Hambrg Tel.: 040-43 29 42 23 email: koordinationsstelle@stattba -hambrg.de www.stattba-hambrg.de Bgw-Kongress für gesnde, motivierte Beschäftigte, vom 4. 6. September in Hambrg Wie Pflegeeinrichtngen mit praxisnahen Lösngen den Gesndheitsschtz der Beschäftigten sicherstellen nd davon selbst langfristig profitieren können, ist das zentrale Thema af dem bgwform 2007. Vom 4. bis zm 6. September lädt die BGW Führngskräfte, Beschäftigte nd Experten ein, sich in Hambrg über aktelle Entwicklngen nd nee Konzepte in der Altenpflege z informieren. Mit über 120 Vorträgen nd Workshops bietet das bgwform 2007 ein breit gefächertes Programm für amblante nd stationäre Altenpflegeeinrichtngen.

Berichte as den Ländern 03/2007 ABVP im Dialog Termin nd Tagngsort 4.-6. September 2007 Hotel Grand Elysée Hambrg Rothenbamchassee 10 20148 Hambrg Veranstalter Berfsgenossenschaft für Gesndheitsdienst nd Wohlfahrtspflege, Haptverwaltng Pappelallee 35/37, 22089 Hambrg Projektleitng: Björn Kähler, Corinna Bleckmann Telefon: (040) 202 07-32 10 / - 32 12 i WE Palliativpflege: Keine Implementierng einer Doppelstrktr Ministerin Latenschläger zm Gesetzentwrf der Fraktion der SPD betreffend Hessischer Beaftragter für das Hospiz- nd Palliativwesen Statt der Etablierng einer weiteren Strktr af Landesebene, die eine Doppelstrktr bedeten würde wie es der Gesetzentwrf der SPD vorsieht müssen die Anstrengngen jetzt af die Koordinierng nd Vernetzng der regionalen Strktren gerichtet sein, sagte die Ministerin anlässlich einer Plenardebatte im hessischen Landtag. Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwrf werde mit der Einsetzng eines oder einer Beaftragten für das Hospiz- oder Palliativwesen den Bedürfnissen todkranker Menschen nicht gerecht. Der Gesetzentwrf trage an keiner Stelle den Strktren Rechnng, die sich in den vergangenen Jahren in Hessen drch das Engagement von Hospizbewegng, Pflege nd Landesregierng entwickelt hätte. Für die verschiedenen Berfsgrppen, die mit dem Sterbeprozess konfrontiert seien nd für die ehrenamtlichen Engagierten würden As-, Fort- nd Weiterbildngsangebote entwickelt nd mgesetzt. Die Hospizbewegng in Hessen werde zm einen drch die Finanzierng der KASA (Koordinations- nd Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitng nd Angehörigenbetreng) mit 75.000 Ero, zm anderen drch die LAG Hospize mit 11.300 Ero nterstützt. Derzeit werde von Seiten der Landesregierng ermittelt, wieweit die bestehende palliative nd hospizliche Versorgng in Umfang nd Qalität den Anforderngen genüge. Die Ergebnisse werden möglichen Handlngsbedarf offen legen m Versorgngslücken z schließen oder Anforderngen an Qalifikation nd Zsammenarbeit z stellen, so die Ministerin. Seit 1997 gebe es in Hessen die Beratngsstelle KASA, installiert drch die Arbeitsgrppe Verbesserng der Sterbebegleitng bei der Hessischen Landesregierng. Ziel der KASA sei es, zr Verbesserng der Sterbebegleitng in Hessen drch das Initiieren, Begleiten, Fördern nd Vernetzen hospizlicher nd palliativer Arbeit zr Versorgng sterbender Menschen nd ihrer Angehörigen beiztragen. Die Hessische Landesregierng werde von der Prämisse geleitet, jedem ein menschenwürdiges Sterben z ermöglichen nd dem Wnsch Rechnng z tragen, soweit als möglich z Hase z sterben. Gleichzeitig gelte: z Hase, im Alten- nd Pflegeheim, im Krankenhas müssen Menschen begleitet werden. Nicht erst seit Inkrafttreten des GKV-WSG mit dem neen 37 b SGB V ist es notwendig geworden, den Af- nd Asba der palliativmedizinischen Versorgng z koordinieren, nd an den Bedürfnissen der Betroffenen z orientieren, sagte die Ministerin. Das Sozialministerim habe Rnde Tische in den Landkreisen nd kreisfreien Städten zr Koordinierng nd Weiterentwicklng der vorhandenen Angebote nter Federführng der Gesndheitsämter angeregt. Af der Ebene der sechs Planngsregionen für die Krankenhasversorgng sollen Fachtagngen drchgeführt werden, die die regionalen Akterinnen nd Aktere zsammenführen. Salmonellen in Flda abgeklngen Krankenhashygiene bleibt in Detschland ein Problem Inzwischen steht der Aslöser der Salmonellenepidemie in Flda fest. Diabeteskost soll demnach für die Infektionen nter den Patienten des Klinikms nd des zgehörigen Heilig-Geist-Seniorenzentrms mitverantwortlich sein. So komme das Essen für einen «relevanten Teil» der Erkrankngsfälle als Aslöser in Betracht. Jedoch seien ach Patienten erkrankt, die das Essen nicht erhielten. Es werde davon asgegangen, dass die Vernreinigng der Lebensmittel im Bereich der Küche erfolgte. Erkrankngen drch so genannte Schmierinfektionen drch das Pflegepersonal traten nicht af. Seit Asbrch der Epidemie starben in Flda zwei Menschen in Folge ihrer Salmonellen-Infektion. In einem weiteren Todesfall besteht lat Klinikm ein mittelbarer Zsammenhang mit der Infektion. Inzwischen gibt es keine Neerkrankngen mehr. Bndesweit sterben in Krankenhäsern jedes Jahr 17.000 Menschen drch vermeidbare nerwünschte Ereignisse (VUE), berichtete das Bndesministerim für Gesndheit am 23. April 2007 in der Agenda Pa- 23

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern tientensicherheit 2007. Af 500.000 jährlich wird die Zahl der Patienten geschätzt, die sich Infektionen in detschen Krankenhäsern zziehen. Vielfach sind es Antibiotika-resistente Keime, die systembedingt am häfigsten in Kliniken vorkommen. Die Vorkehrngen zr Hygiene werden nicht kontinierlich kontrolliert, lediglich im Sechenfall. Wenn ein Krankenhas Infektionshäfngen nicht meldet oder die nach 23 Infektionsschtzgesetz vorgesehene interne Afzeichnng nd Bewertng nosokomialer Infektionen einfach nicht vornimmt, sind Sanktionen nicht z befürchten. Das Infektionsschtzgesetz ist af dem Gebiet der Bekämpfng von Infektionen im Krankenhas ein stmpfes Schwert - die Politik ignoriert diesen dramatischen Missstand, die fatalen Folgen für die Patienten sind an den oben genannten Zahlen abzlesen. Die Finanznöte zwingen viele Krankenhäser zm Sparen: So wird znehmend der Arbeitsalltag von Ärzten nd Pflegekräften effizienter organisiert, indem die Elektronische Patientenakte die afwändig z führende Papierakte ablöst. Mit dieser Umstellng kann eine Klinik je Bett m mehr als 2.000 Ero im Jahr oder über 50 Ero je Patient, die Kosten redzieren. Die Investitionen für die Umstellng betragen ca. 1.000 Ero je Bett, das ist für viele Klinikmanager eine Erfolg versprechende Rechnng. Damit es noch billiger geht, wird in weiten Teilen af die Anschaffng von MPG-zertifizierten (Medizin Prodkte Gesetz) Geräten verzichtet nd es werden Compter as dem Elektronikmarkt gekaft. Die dadrch erhöhten Infektionsgefahren für Patienten werden nicht bedacht oder billigend in Kaf genommen. 24 Unterm Strich rechnet sich allerdings die Billigvariante nicht: zm Beispiel hat ein Krankenhas für einen Patienten, der sich mit MRSA infiziert, zwischen 6.000 nd 8.000 Ero mehr Kosten als die Krankenkasse bezahlt. Wenn der betroffene Patient das Krankenhas verklagt, steigt die Prämie für die Haftpflichtversicherng nd wenn aßerdem über Infektionen in diesem Krankenhas in der Zeitng berichtet wird, ist der Imageschaden enorm. Unter Umständen bleiben Patienten fern. PR i Mecklenbrg-Vorpommern schnppert Berliner Lft Die Beteerngen as Union nd SPD z einer Reform der Pflegeversicherng noch in diesem Jahr, zog die Fraktion der Grünen bei einem Besch der Landesgrppe Mecklenbrg- Vorpommern im Bndestag massiv in Zweifel. Wegen der nterschiedlichen Konzepte beider Seiten werde der großen Koalition «keine Pflegereform gelingen, die ihren Namen verdient. Allenfalls werde ein Reförmchen herasspringen», sagte der Referent der Pflegeexpertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, in Berlin. Wie ztreffend diese Assage war, zeigte sich drei Tage später, als die Regierngskoalition ihre Eckpnkte veröffentlichte. Die Grünen nd der ABVP sind sich in ihren Forderngen nd Reformvorschlägen erstanlich nahe: Sie fordern die Angleichng der Pflegestfen, m tatsächlich amblant vor stationär Wirklichkeit werden z lassen, flexiblere Leistngen, die af die individelle Sitation zgeschnitten sind, sowie asgebate amblante Strktren, m möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben z können. Einzig beim Pflegebdget klaffen die Ansichten aseinander: die Grünen verteidigen das Bdget, weil sie glaben, es stehe für eine höhere Flexibilisierng des Pflegebedürftigen. Der ABVP vertritt dagegen vehement die Ansicht, dass neben den hohen Personalkosten für die Casemanager vor allem die mühsam erarbeitete Pflegeqalität, die Pflegedienste hete leisten, z Lasten des Patienten dann keine Rolle mehr spielt. Für eine Flexibilisierng bedarf es keines Bdgets, sondern einer fndierten Pflegeversicherngsreform. Nach dem politischen Gespräch bestand die Möglichkeit, den Reichstag z besichtigen nd einen Blick as der Kppel af die Regierngsstadt z werfen, bevor sich die Sitzng der Landesgrppe in der Geschäftsstelle Ost anschloss. Datenschtz im Gesndheitsland Betriebsprüfng drch Finanzamt im Pflegedienst Sind Sie nsicher, welche Daten Sie zeigen dürfen, ohne den Datenschtz der Versicherten oder Mitarbeiter z verletzen? Dann wenden Sie sich nter: Tel.: 0385/ 59494-53 an Fra Pal vom Landesamt für Datenschtz, die Ihnen gern Asknft erteilt. Verantwortlich: Karsten Nemann, LfDI M-V

Berichte as den Ländern 03/2007 ABVP im Dialog Der Landesbeaftragte für den Datenschtz Mecklenbrg-Vorpommern Schloss Schwerin 19053 Schwerin Tel.: +49-3 85-59 49 4-0 Fax: +49-3 85-59 49 4-58 Karsten Nemann, LfDI M-V Der Landesbeaftragte für den Datenschtz Unter dem Motto Der informierte Patient: Datenschtz im Gesndheitsland lädt der Datenschtzbeaftragte z einer Fachtagng am 9. Jli 2007, 10:00 bis 17:00 Uhr, in das Alfried Krpp Kolleg, Martin-Lther-Straße 14 nach 17487 Greifswald ein. Die Fachtagng soll einen Beitrag zm Astasch über datenschtzgerechte Lösngswege, aber ach zr Bestimmng eines eventellen gesetzgeberischen Handlngsbedarfes leisten. Der Einsatz moderner Kommnikations- nd Informationstechnologien in der Gesndheitswirtschaft nd im Gesndheitswesen stellt die Datenschtzkonzeption der informierten Einwilligng der Patienten immer wieder zr Diskssion. Nicht nr Mecklenbrg-Vorpommern ist af dem Weg zm Gesndheitsland Nr. 1 af das Vertraen der Ntzer in diese neen Techniken angewiesen. Das Grßwort wird Erwin Sellering, MdL nd Minister für Soziales nd Gesndheit Mecklenbrg-Vorpommern sprechen. Krzreferate rnd m den Datenschtz nd insbesondere zr Gesndheitskarte halten Referenten as Wissenschaft nd Politik. Die Teilnahme an der Fachtagng ist kostenfrei. Um Anmeldng wird gebeten. Weitere Informationen erhalten Sie nter: Der Landesbeaftragte für den Datenschtz Mecklenbrg-Vorpommern Schloss Schwerin 19053 Schwerin Fon 0385/5 94 94-0 Fax 0385/5 94 94-58 Mehr Betrete In Mecklenbrg-Vorpommern müssen immer mehr, zmeist ältere, Menschen vormndschaftlich betret werden. Seit 1995 habe sich die Zahl af rnd 32 000 Fälle verdreifacht, erklärte Landesjstizministerin Uta-Maria Kder beim Betrengstag in Waren. Die Bürokratie nd der Kostenafwand könnte detlich verringert werden, wenn die Menschen rechtzeitig Vorsorgevollmachten schreiben würden, hieß es. Das Land will lat Kder verstärkt ehrenamtliche Betreer gewinnen. Bisher entfallen zwei Drittel aller neen Fälle af familiäre nd ehrenamtliche Betreer. i WE Alter hat Zknft nd In Würde alt werden Die Fakten sind eindetig: Niedersachsen wird älter. 2021 werden lat Statistischem Landesamt rnd 15 % weniger Kinder nd Jgendliche im Lande leben als noch 2004. Gleichzeitig wird die Grppe der über 79-Jährigen m 44 % wachsen. Was detschlandweit z beobachten ist, kündigt sich ach in Niederachsen an: Eine Revoltion der Alten. Dabei wird Niedersachsen nterschiedlich stark altern. 2021 werden die Einwohner in Niedersachsens Westen vergleichsweise jng sein, während der Osten nd Süden des Landes einen detlich höheren Altersdrchschnitt afweisen wird. Untergangsszenarien sind dabei fehl am Platz. Kann eine alternde Gesellschaft einfach nr gleichgesetzt werden mit überforderten Sozialsystemen, Stagnation nd Vergreisng? Oder birgt sie ach ganz nee Chancen, nee Implse nd nee Herasforderngen? Entwickeln sich ganz nee Erwerbsbiografien, Wohnformen nd Wirtschaftszweige für nd drch ältere Menschen? Wie geht es weiter mit der Pflegeversicherng? Und nicht zletzt: Was bedetet es eigentlich, in Würde z altern? Die Friedrich-Ebert-Stiftng lädt z zwei Kongressveranstaltngen ein, diese nd viele weitere Fragen gemeinsam mit hochkarätigen Fachleten, Praktikern, Politikern nd Kirchenvertretern z disktieren. In Würde alt werden Termin nd Tagngsort: Samstag, 22.09.07, 10:00 bis 17:00 Uhr Keine Teilnehmergebühr Foyer der IG BCE Königsworther Platz 6 30167 Hannover Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftng 25

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern Landesbüro Niedersachsen Rathenastraße 16a D-30159 Hannover Tel. 0511-306622, Fax 0511-306133 Pflege-Notrftelefon Niedersachsen: Rat nd Hilfe nter landesweiter Servicenmmer Unter der landesweiten Servicenmmer 0180 2000 872 ist das Pflege-Notrftelefon Niedersachsen erreichbar. Das keiner Behörde oder Einrichtng nterstellte Pflege-Notrftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige nd Pflegekräfte bei allen die Pflege betreffenden Fragen oder Problemen, nterstützt sie bei der Konfliktlösng nd vermittelt weiterführende Hilfen. Wer Pflegemängel z beklagen hat nd sich nicht z helfen weiß, wer drch die Pflege von Angehörigen z Hase überfordert ist oder wer bei der Arbeit als Pflegekraft Unterstützng bracht, sollte sich nicht scheen, bei den erfahrenen Fachkräften des Notrftelefons Rat nd Hilfe z schen. Alle Anrfe werden vertralich nd af Wnsch anonym behandelt. Für sechs Cent pro Anrf ist das Pflege-Notrftelefon Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr nd am Freitag von 9 bis 13 Uhr z erreichen. Samstags sowie an Sonn- nd Feiertagen ist ein Anrfbeantworter geschaltet. 26 Das Pflege-Notrftelefon wird vom Ministerim für Soziales, Fraen, Familie nd Gesndheit mit jährlich rnd 38.000 Ero gefördert. Es ist as dem 1999 in Niedersachsen gestarteten Projekt Notrftelefon des Sozialverbandes Detschland hervorgegangen nd wird von der Sozialpsychologin nd Jristin Meike Janßen nd der Diplom-Sozialpädagogin nd Krankenschwester Heike Kretschmann betret. Der Sozialverband Detschland verfügt über die notwendigen Erfahrngen, die für einen nabhängigen nd flexibel arbeitenden landesweiten Pflegenotrf erforderlich sind. Mehr Rechte für Menschen mit Behinderng Ministerpräsident Christian Wlff: Wir stehen zr Verantwortng für alle in nserer Gesellschaft Die Landesregierng rämt Menschen mit Behinderng mehr Rechte ein. Wir stehen zr Verantwortng für alle in nserer Gesellschaft. Mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellngsgesetz verbessern wir die Vorrassetzngen für ein selbst bestimmtes Leben, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wlff anlässlich einer Veranstaltng in Hannover. Nach der mittlerweile abgeschlossenen Verbandsanhörng ist der Entwrf des Niedersächsischen Gesetzes über die Gleichstellng von Menschen mit Behinderngen (NBGG) m folgende Pnkte ergänzt worden. Der Geltngsbereich soll über Behörden nd Einrichtngen des Landes hinas ach af die kommnalen Gebietskörperschaften sowie grndsätzlich die der Afsicht des Landes nterstehenden Körperschaften, Anstalten nd Stiftngen erweitert werden. Das Recht af Verwendng der Gebärdensprache oder anderer Kommnikationshilfen mfasst künftig ach Prüfngen an den Hochschlen. Eine verbindliche Rechtsgrndlage für einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderng nd für Beiräte oder vergleichbare Gremien soll geschaffen werden. Den af Landesebene tätigen Interessenverbänden für Menschen mit Behinderng wird ermöglicht, die mit bestimmten Ansprüchen des Gesetzes verknüpften Ziele im eigenen Namen für Mitglieder nd Dritte af dem Klageweg z verwirklichen. Wegen der besonderen Sitation bei Wahrnehmng eigener Rechte wird in diesem Falle das Verbandsklagerecht eröffnet. Die Wirkngen des Gesetzes sollen bereits bis zm 31.07.2010 überprüft werden. Damit wird eine frühzeitige Bewertng nd ggf. Feststellng weiteren Handlngsbedarfs möglich. Die Regelngen zr gleichberechtigten Teilhabe von Fraen nd Männern, zm Benachteiligngsverbot, zr Gestaltng von Bescheiden nd Vordrcken, zr Informationstechnik sind zr besseren Lesbarkeit, teilweise ach zr Erhöhng des Grades der Verbindlichkeit, ne gefasst worden. Die Verwendng von Stimmzettelschablonen soll in das Wahlgesetz nd in die Landeswahlordnng afgenommen werden. Wir stehen damit in nserem Verantwortngsbereich für echte sozialpolitische Fortschritte ein. Wir werden mit diesem neen Behindertengleichstellngsgesetz die Vorassetzngen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Menschen mit Behinderng entscheidend verbessern. Unser oberstes Ziel ist, mfassend Barrieren für Menschen mit Behinderng z beseitigen nd rechtliche Diskriminierngen aszschließen. WE i Einzelverträge im Bereich der Palliativpflege nach 132a SGB V Seit einiger Zeit wird in Nordrhein- Westfalen ein Einzelvertrag von den Krankenkassen über die amblante

Berichte as den Ländern 03/2007 ABVP im Dialog palliativpflegerische Versorgng nach 132a Abs. 2 SGB V angeboten. Wir haben dies zm Anlass genommen, m diesen Einzelvertrag im Rahmen der letzten ABVP-Landesmitgliederversammlng den Mitgliedern z erlätern nd von diesen bewerten z lassen. An dieser Stelle wollen wir ach diejenigen ABVP-Mitglieder über den Einzelvertrag informieren, die an der Landesmitgliederversammlng nicht teilnehmen konnten. Zr Einordnng des Vertrages: Mit dem Einzelvertrag über die amblante palliativpflegerische Versorgng nach 132a Abs. 2 SGB V sind die nordrhein-westfälischen Krankenkassen dem Bndesgesetzgeber ein Stück weit voras. Als der Einzelvertrag ins Leben gerfen wrde, war noch nicht sicher, ob nd wann der Gesetzgeber af Bndesebene eine Regelng zr Palliativpflege schaffen würde. Mittlerweile gibt es seit dem 1. April 2007 aber ach im SGB V Regelngen zr spezialisierten amblanten Palliativversorgng (siehe die neen 37b nd 132d SGB V). As diesen Regelngen ergibt sich wiederm, dass die Krankenkassen mit geeigneten Einrichtngen nd Personen nach Verabschiedng entsprechender Richtlinien bis zm 30. September 2007 nter Berücksichtigng der Inhalte dieser Richtlinien Verträge abschließen sollen. blanten palliativmedizinischen nd palliativpflegerischen Versorgng in NRW vom 19. Mai 2005 entnommen werden können. Nachstehend die wichtigsten Anforderngen: Nach dem derzeitigen Stand des Einzelvertrages mss ein Pflegedienst, der den Einzelvertrag abschließen möchte, nter anderem vier examinierte, in Vollzeit beschäftigte Pflegekräfte vorweisen können, die alle eine 160 Stnden mfassende Palliativ- Care-Weiterbildng abgeschlossen haben müssen. Möglicherweise werden allerdings die Krankenkassen hierz für eine Übergangszeit noch Asnahmen zlassen, wenn nr ein Teil der Kräfte die Weiterbildng bereits abgeschlossen hat. Hierüber wrde aber noch keine endgültige Entscheidng getroffen. Weiter müssen dem amblanten Pflegedienst mindestens fünfzehn geschlte Ehrenamtliche as den nach dem SGB V geförderten Hospizdiensten zr Verfügng stehen. Die Schlng dieser Ehrenamtlichen mfasst mindestens 100 Unterrichtsstnden. Dies kann z.b. drch eine Kooperation mit einem amblanten Hospizdienst sichergestellt werden. Bei einer paschalen Vergütng der im Rahmen eines Einsatzes erbrachten Behandlngspflegen von 33,00 Ero (bei einer Tageshöchstpaschale von 100,00 Ero) mss nn jeder interessierte Pflegedienst entscheiden, ob diese Vergütng die vorgenannten nd weitere hier nicht abschließend darstellbare inhaltliche Anforderngen rechtfertigt. Falls ein Pflegedienst diese inhaltlichen Anforderngen nicht erfüllen möchte, bleibt diesem aber trotzdem ach weiterhin die Möglichkeit, eine entsprechende behandlngspflegerische Versorgng von Palliativpatienten nach den derzeit gültigen Verträgen vorznehmen. Dann bracht er nicht diese Anforderngen z erfüllen, erhält aber ach nr die norma- Dies bedetet, dass nach dem Inkrafttreten der neen Richtlinien der bislang bestehende Einzelvertrag in Nordrhein-Westfalen den Inhalten der Richtlinie angepasst werden wird. Dies schließt jedoch einen Abschlss eines entsprechenden Einzelvertrages mit den Krankenkassen zm jetzigen Zeitpnkt keineswegs as. Möglich ist aber, dass sich inhaltliche Anforderngen an die Leistngserbringng noch ändern werden. Derzeit orientiert sich der Einzelvertrag an Grndsätzen nd Maßstäben für die amblante Palliativversorgng, die einem Rahmenprogramm zr flächendeckenden Umsetzng der amlen Vergütngssätze der allgemeinen Verträge. Eine Besonderheit stellt noch der Vertrag über die palliativmedizinische nd palliativpflegerische Versorgng gemäß 73c SGB V in Verzahnng zr Vereinbarng über die Hasarztzentrierte Versorgng gemäß 73b SGB V in Verbindng mit 140 a ff dar, der im Bereich Köln existiert. Hierbei handelt es sich m einen Vertrag zr integrierten Versorgng. Für Patienten, die im Rahmen dieses Vertrages versorgt werden, gelten die besonderen Bestimmngen dieses Vertrages. Der Einzelvertrag, das genannte Rahmenprogramm nd alle weiteren gesetzlichen Bestimmngen zm Thema Palliativpflege können bei der ABVP-Geschäftsstelle West angefordert werden. Aßerdem gibt es zr Zeit eine ABVP-Arbeitsgrppe, die sich mit dem Thema aseinandersetzt. i SH Zielvereinbarng für die amblante nd stationäre Pflege in Rheinland-Pfalz In seiner letzten Sitzng am 21. Mai 2007 hat der Landespflegeasschss Rheinland-Pfalz eine so genannte Zielvereinbarng über die Verbesserng der Pflegeqalität nach dem Elften Bch Sozialgesetzbch (SGB XI) für die amblante nd stationäre Pflege in Rheinland-Pfalz beschlossen, die ach der ABVP nterzeichnet hat. An dieser Stelle wollen wir Ihnen den Grnd für diese Zielvereinbarng nd die wesentlichen Inhalte krz darstellen. Asgangspnkt für Gespräche über eine Zielvereinbarng sind nd 27

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern waren die jährlichen Qalitätsberichte des Medizinischen Dienstes z den Qalitätsprüfngen in Rheinland- Pfalz. As diesen Qalitätsberichten des MDK Rheinland-Pfalz geht hervor, inwieweit die amblanten nd stationären Pflegeeinrichtngen in Rheinland-Pfalz den qalitativen Vorgaben nach den bestehenden Regelngen im Gesetz, in den Qalitäts-Richtlinien nd in den Verträgen mit den Kostenträgern entsprechen. Hierbei sind der MDK Rheinland-Pfalz nd die Kostenträger z dem Ergebnis gekommen, dass sich die Qalität der Pflege in den geprüften Einrichtngen (noch) nicht in dem gewünschten Maß verbessert hat. Stefan Hahnemann, Geschäftsführng West As diesem Grnd hat das Ministerim für Arbeit, Soziales, Gesndheit, Familie nd Fraen (MASGFF) bereits Mitte des vergangenen Jahres eine Arbeitsgrppe des Landespflegeasschsses einberfen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen sollte. Nachdem die Gespräche znächst stockend verliefen, hat das Ministerim die in der Arbeitsgrppe vertretenen Organisationen daz afgefordert, hinsichtlich der Qalitätsentwicklng in der Pflege eine Zielvereinbarng z formlieren. 28 pflegeasschss Rheinland-Pfalz vorgelegt nd dort von allen Vertretern nterzeichnet. Afgabe der Zielvereinbarng ist es, z folgenden Themenbereichen Maßnahmen z entwickeln, m insgesamt eine Qalitätssteigerng der Pflege in Rheinland-Pfalz z erreichen: Qalifikationsgerechter Personaleinsatz Kontinierliche Fortbildng der asgebildeten Pflegefachkräfte Sicherstellng der pflegefachlichen nd leitngsbezogenen Qalifikation der Pflegedienstleitngen Etablierng einer sinnvollen nd bedarfsgerechten Qalitätssicherng in allen Pflegeeinrichtngen Sicherstellng einer handlngsanleitenden Pflegeplanng Demenzgerechte Asgestaltng der Pflegeeinrichtngen Umsetzng bestehender Standards drch behandelnde Ärztinnen nd Ärzte in pflegenahe Themen Sicherstellng einer asreichenden amblanten afschenden fachärztlichen Versorgng in Form von Heim- nd Hasbeschen Vermeidng von freiheitsentziehenden Maßnahmen Sicherstellng der sozialen Betreng in stationären Pflegeeinrichtngen Die Umsetzng des Qalitätsverbesserngsprozesses kann af drei Ebenen erfolgen: 1. Af der Einzelfallebene drch die Landesverbände der Pflegekassen (bei Bedarf nter Einbeziehng des MDK) nd des jeweiligen Trägers gegebenenfalls nter Hinzziehng des jeweiligen Spitzenverbandes zr Klärng von strittigen Sachverhalten im Kontext der Qalitätsüberprüfng. 2. Drch Bildng einer Clearingstelle mit Mitgliedern der Landesverbände der Pflegekassen, des MDK sowie der Verbände der Leistngserbrin- Diese Zielvereinbarng wrde nnmehr nach mehreren Sitzngen der Arbeitsgrppe in den ersten Monaten des Jahres 2007 dem Landesger nd Einrichtngsträger für die Klärng von Grndsatzfragen nd für eine Mehrzahl gleichgelagerter Fälle. 3. Drch den Landespflegeasschss (Analyse der Jahresberichte des MDK Rheinland-Pfalz). Die Konkretisierng der einzelnen Umsetzngsschritte erfolgt dann in einer Anlage zr Zielvereinbarng. Wichtig ist es, an dieser Stelle daraf hinzweisen, dass die in der Anlage afgeführten Maßnahmen zr Verbesserng der Qalität in der Pflege (z.b. eine Verständigng über vertragliche Regelngen nd deren Anwendng) keine neen Qalitätsanforderngen für die Einrichtngen schaffen. Diese sind im Gesetz bzw. in vertraglichen Regelngen abschließend genannt nd werden drch die Zielvereinbarng nicht verändert. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Die in der Anlage zr Zielvereinbarng genannten Verantwortlichen für die dort genannten Maßnahmen sind nicht die amblanten nd stationären Pflegeeinrichtngen, sondern vielmehr die im Landespflegeasschss vertretenen Organisationen wie die Kostenträger, der MDK Rheinland-Pfalz, das Ministerim oder die Verbände der Leistngserbringer. Verantwortlich für Maßnahmen kann ach die bereits genannte Clearingstelle sein. Der ABVP hat im Rahmen der Gespräche zr Entwicklng der Zielvereinbarng noch einmal verdetlicht, dass die beabsichtigten Qalitätsverbesserngen af Daer nr dann erreicht werden können, wenn ach die finanziellen Rahmenbedingen für die amblanten Pflegedienste stimmen. Nr solange die Vergütng für amblante Pflegedienste in Zknft ach asreichend ist, kann eine weitere Steigerng der Qalität in der Pflege ernsthaft erwartet werden. Die Zielvereinbarng kann entweder af der Internetseite des

Berichte as den Ländern 03/2007 ABVP im Dialog ABVP eingesehen werden oder ach direkt bei der ABVP-Geschäftsstelle West nter der bekannten Tel.-Nr. 0 61 31/28 91 40 angefordert werden. Natürlich können Sie ns ach gerne anrfen, wenn Sie Fragen z der Zielvereinbarng haben. SH Urteil des Sozialgerichtes zr vorläfigen Kostenregelng rechtskräftig An dieser Stelle haben wir sie über ein Urteil des Sozialgerichtes für das Saarland zr Regelng der vorläfigen Kostenzsage informiert. In dieser Entscheidng kam das Sozialgericht z dem Schlss, dass die in Ziffer 24 der Richtlinien enthaltene Drei-Tages- Frist nr dann maßgeblich sein kann, wenn eine Leistng häslicher Krankenpflege später von einer Krankenkasse abgelehnt wird. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Zr Erinnerng noch einmal die Argmentation des Sozialgerichts: Sinn nd Zweck der in Nr. 24 der Richtlinien häslicher Krankenpflege enthaltenen Drei-Tages-Frist ist es, die Krankenkassen davor z schützen, dass sie über einen nverhältnismäßig langen Zeitram medizinisch nicht notwendige Leistngen der häslichen Krankenpflege finanzieren sollen. Eine entsprechende Asschlssfrist für medizinisch notwendige Leistngen häslicher Krankenpflege enthält die Vorschrift nach Ansicht des Gerichts bereits nach ihrem Wortlat nicht. Zdem fehle dem Bndesasschss die Kompetenz für eine derartige Asschlssfrist, die nr der Gesetzgeber habe. i kann bei der Geschäftsstelle West des ABVP nter: Tel.-Nr.: 0 61 31/28 91 40 angefordert werden. SH ABVP-Aktionswochen in Sachsen Die schon zm zweiten Mal abgehaltenen Aktionswochen des ABVP fanden Anfang Jni in Sachsen statt. Der ABVP will sich regelmäßig Zeit nehmen, m sich neen Zielen z stellen nd Schwng für nee Ideen z holen. Diesmal hatten wir ns vorgenommen, Pflegebedürftigen nser Angebot an Angehörigenschlngen gemäß 45 SGB XI näher z bringen. Gleichzeitig sollten Mitgliedsbetriebe Gelegenheit bekommen, mit ihrer Zielgrppe Kontakt afznehmen. Die Aktionswochen wrden gemeinsam mit der DAK drchgeführt. Die DAK hat deshalb ihre Versicherten in den Zielgebieten Zwicka, Dresden i nd Leipzig z nserer Veranstaltng eingeladen. Die Resonanz war überwiegend überraschend gt. Dennoch konnte jedermann ein Sitzplatz zr Verfügng gestellt werden. Ach Rollsthlfahrer wrden problemlos integriert. Dafür sorgten der Bndesgeschäftsführer Herr Damitz, der Regionalgeschäftsführer Herr Pietsch nd Fra Richter von der Geschäftsstelle Mitte. Tatsächlich kamen Pflegedienste nd Pflegebedürftige in teilweise heftige Diskssionen. Tipps wrden weitergegeben nd Ratschläge der Fachlete erteilt. Es zeigte sich, dass ach langjährig in der Pflege aktive Angehörige noch etwas daz lernen, aber ach weitergeben können. Das Bedürfnis an Erfahrngsastasch ist nersättlich. Die Einzelheiten des ABVP-Rahmenvertrages zr Angehörigenschlng mit der DAK stießen af positive Nachfrage. Es würde ns freen, wenn noch mehr ABVP-Mitglieder sich entschließen könnten, diese praxisnahe Leistng, die sich einer attraktiven Vergütng erfret, anzbieten. Der Rahmen dieser Veranstaltng jedenfalls soll, möglicherweise als Veranstaltngsreihe, asgebat werden. Mitglieder, die den Wnsch haben mit DAK-Versicherten Das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 15. Janar 2007 (Aktenzeichen: S 24 KN 44/06 KR) Die schon zm zweiten Mal abgehaltenen Aktionswochen des ABVP fanden Anfang Jni in Sachsen statt 29

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern Kontakt afznehmen, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle. Altenhilferahmenplan In Windeseile hat Fra Staatsministerin Orosz den Altenhilferahmenplan Sachsen drchgeboxt nd am 2. Sächsischen Altenhilfekongress veröffentlicht. Zwar wrden die Verbände krzfristig eingeladen über das Papier z disktieren. Z inhaltlichen Stellngnahmen kam es aber dann nicht mehr als klar wrde, dass solche nicht mehr berücksichtigt hätten werden können. Zsammenfassend sieht Fra Orosz folgende Eckpnkte berücksichtigt: 1. Sbsidiaritätsprinzip Ehrenamtliches Engagement nd Mitarbeit von Angehörigen sollen gestärkt werden. Nach den Erwartngen der Staatsministerin sind hier darüber hinas nterstützende Kräfte z erwarten, die bislang überhapt nicht erfasst wrden. 2. Offene Altenarbeit Bereits im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit sollen znächst Strktren geschaffen werden, die den Eintritt der Pflegebedürftigkeit nd insbesondere die Afnahme in stationäre Versorgngssysteme möglichst lange hinas zögern. Daz gehören ach Präventionsmaßnahmen wie z.b. die Ernährngsberatng. 30 3. Die bereits mehrfach festgestellten Veränderngen in den familiären Strktren sollen wahrgenommen nd entsprechend beantwortet werden. Dort wo es keine Familien der klassischen Art mehr gibt, die zr Unterstützng herangezogen werden können, soll das Finden von Wahlfamilien erleichtert werden. Interessant ist insofern insbesondere die Zsammenarbeit des Sozialministerims mit dem Innenministerim in Städtembaprogrammen. Nicht nr bei den Kommnen sondern ach bei privaten Wohnngsbagesellschaften besteht drchas Bereitschaft, die Qartiere entsprechend der Ansprüche der neen Wohnformen in Wahllebensgemeinschaften mzbaen. Interessant ist ach der Ansatz von generationsübergreifenden Bevölkerngsstrktren in Projekten nd Stadtvierteln. 4. Nee Pflegearrangements Der Altenhilferahmenplan setzt konseqent af den Grndsatz amblant vor stationär. Es wird daraf vertrat, dass der Pflegebedürftige seine Rechte in Ansprch nehmen kann. Insoweit werden ihm diese ach eingerämt nd er in seiner Wahl- nd Entscheidngsfreiheit gestärkt. Der Altenhilferahmenplan Sachsen reiht sich ein in vielfältige Bemühngen der Sozialministerien, die Pflege im Hinblick af die demographische Entwicklng z organisieren. Begleitet von der erwarteten Insolvenz der Pflegeversicherng im Jahre 2009 werden die Bndesländer schon bald, insbesondere im Osten, von den Folgen der Überalterng getroffen werden. Fachlete sprechen davon, dass der Bedarf an professioneller amblanter Pflegedienstleistng schon deshalb innerhalb des Landes gelöst werden mss, weil das Angebot an osteropäischen Hilfskräften daz nicht asreiche. 2. Sächsischer Altenhilfekongress Im April 2007 fand der nnmehr 2. Sächsische Altenhilfekongress statt. Er wird vom Seniorenbeaftragten mit drei weiteren Mitarbeitern nd in Zsammenarbeit mit dem Verlag Urban & Vogel organisiert, die bis vor wenigen Jahren ach bei der Leipziger Messe initiativ waren. Nützliche Gelegenheit für die Sozialministerin Orosz den Altenhilferahmenplan vorzstellen (siehe oben). Diskssionsfrede war indes nicht z beobachten. Da nützten ach vielfältige Afrfe nd der offensive Optimisms des Moderators nichts. Die längst bekannten Statistiken für die demographische Entwicklng nd die damit verbndene Kostensteigerng erbrachten einmal mehr keinen überraschenden Königsweg. Vermeintlich Wohlgefallen fanden die Thesen der Kostenträger as Sozialversicherngen nd Kommnen, dass qalitative Verbesserngen nicht nbedingt ach eine Kostensteigerng nach sich ziehen müssten. Insofern wrde ein kleiner Einblick gegeben in die Wnschwelt der Kostenträger. Dadrch wrde für das Massenproblem der Kostensteigerng jedoch keine Lösng gefnden nd eher ach von einer praxisnahen Diskssion abgehalten. In Anbetracht dessen, dass die Kommnikation von Kostenträgern nd Leistngserbringern in vielen Bndesländern nr noch im Astasch der Standpnkte besteht nd ein Afeinanderzgehen tatsächlich nicht registriert werden

Berichte as den Ländern 03/2007 ABVP im Dialog kann, wäre wünschenswert im nächsten Jahr in konkrete Streitigkeiten einzsteigen. Daz hatte man diesmal offensichtlich keinen Mt. i RP Greift AOK Pls der AOK Sachsen-Anhalt nter die Arme? Nach dem Zsammenschlss der AOKs von Sachsen nd Thüringen schließt die Kasse weitere Fsionen nicht as. Nächstes Ziel ist nach eigenen Angaben Sachsen-Anhalt. Die AOK Sachsen-Anhalt ist für ns ein potenzieller Partner, sagt der Vorsitzende des AOK-Verwaltngsrates, der Bndestagsabgeordnete Frank Spieth. Zwar müsse sie noch einige Hasafgaben erledigen, so Spieth wörtlich. Dann könne aber 2009 der Zsammenschlss erfolgen. Die mitteldetsche Lösng wäre eine gte Variante. Allerdings dürfe sich die Kasse ach nicht übernehmen Größe allein sei nicht entscheidend für den Erfolg. Für die angeschlagene AOK Sachsen- Anhalt ist dies die Chance. Der Beitrag der Thüringer Versicherten wird schon ab Janar 2008 af das sächsische Nivea von 12,9 % sinken. Mit dann 2,8 Millionen Versicherten nd 6,8 Millarden Ero Hashaltsvolmen müsste allerdings ach die Afnahme Sachsen-Anhalts möglich sein. Der ABVP ist der Zeit im Übrigen seit Jahren voras. Bereits im Jahr 2004 wrde die Betreng der drei Bndesländer Mitteldetschlands in der Geschäftsstelle Mitte in Erfrt zsammengeführt. Na dann. Rdolf Pietsch, Dr. Jtta Hildbrand, Dr. Detlef Eckert ABVP im Landtag Sachsen- Anhalts Wohl wissend, dass die sachsen-anhaltinischen Landespolitiker Einflss af die Bndespolitik haben, hat der ABVP seine Vorstellngen zr Pflegeversicherngsreform allen Parteien nahe gebracht. Natrgemäß fanden wir besonderes Interesse bei der Bndestagsabgeordneten Silvia Schmidt, die die Initiative Daheim statt Heim ins Leben gerfen hat. Fra Schmidt beehrte ns wenige Tage später bei der Bndesmitgliederversammlng. Diskssions- nd Informationsbedarf wrde ach im Gespräch mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Herrn Rotter detlich. Der Vorsitzende des Asschsses für Behinderte der PDS Detlef Eckert interessierte sich insbesondere für die Schwierigkeiten der Pflegedienste mit der AOK Sachsen-Anhalt. Er will sich m ein Gespräch mit der Rechtsafsicht bemühen. Viele Ideen des ABVP werden von den Abgeordneten geprüft. Wir müssen ns weiter dafür einsetzen, dass sie sich in die Debatte m die Pflegeversicherngsreform (nach der Reform ist vor der Reform) einbringen, m die amblante Versorgng z stärken. i RP Wie wird sich nach Einschätzng der Landesregierng der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen bis 2020 entwickeln? FDP stellte eine sog. Kleine Anfrage an die Landesregierng Mit dem Landespflegegesetz vom 10. Febrar 1996 ist die Planngs- nd Sicherstellngsverantwortng für eine leistngsfähige, wirtschaftliche nd den örtlichen Bedürfnissen entsprechende pflegerische Versorgngsstrktr den Kreisen nd kreisfreien Städten als Pflichtafgabe im Rahmen der kommnalen Selbstverwaltng übertragen worden. Die Kreise nd kreisfreien Städte stellen für ihr Gebiet Bedarfspläne af nd schreiben diese regelmäßig fort. Die Landesregierng nterstützt nd moderiert diesen Prozess. Für den Zeitram bis zm Jahr 2020 liegen noch keine Pflegebedarfspläne der Kreise nd kreisfreien Städte vor. Landesweit besteht derzeit nach Einschätzng der Landesregierng ein qantitativ asreichendes Angebot an vollstationären Pflegeplätzen. Im Hinblick af die demografische Entwicklng mit einem Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen hänge die Entwicklng des Bedarfs vor allem von der anstehenden Reform der Pflegeversicherng ab, die vornehmlich af die Stärkng der häslichen Pflege asgerichtet werden solle, so die Landesregierng. Für die künftige Entwicklng werde es darüber hinas von erheblicher Bedetng sein, welche finanziellen nd strktrellen Rahmenbedingngen für vollstationäre Pflegeeinrichtngen bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherng drch den Bndesgesetzgeber gesetzt werden. 31

ABVP im Dialog 03/2007 Berichte as den Ländern Alzheimerpreis Schleswig- Holstein 2007 für Fotobotschaften Preise für die besten Bilder des Fotowettbewerbes Alltag leben mit Demenz wrden drch die Sozialministerin Schleswig-Holsteins Gitta Traernicht nd den Vorsitzenden der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.v. Ralf Labinsky in Kiel vergeben. As 120 Einsendngen hatte eine Jry, bestehend as Fotografen nd Fachleten für Demenz, zehn Fotos zr Prämierng nd weitere 15 für eine Wanderasstellng asgewählt. Der Fotowettbewerb wrde im Rahmen der Initiative Vergissmeinnicht der Alzheimer Gesellschaft Schleswig- Holstein e.v. im September 2006 asgeschrieben. Unter dem Motto Alltag leben mit Demenz sollten alltägliche Sitationen as dem Leben demenzkranker Menschen festgehalten werden. Z sehen sind Momente der Frede nd Geborgenheit aber ach solche der Isolation nd Überforderng. Neben der Preisverleihng wrde ach die Wanderasstellng Alltag leben mit Demenz mit insgesamt 25 sehenswerten Fotos as dem Wettbewerb eröffnet. Sie soll daz anregen, sich mit der Wirklichkeit Demenz aseinanderzsetzen. Informationen z Wanderasstellng nd Verleihbedingngen gibt es telefonisch nter 040-30857987 oder im Internet nter www.vergissmeinnicht-sh.de. i WE 32 Altenpflegemlage Ende Dezember 2006 hat das Thüringer Oberverwaltngsgericht in 2. Instanz entschieden, dass Bescheide nach der Altenpflege-Asbildngsverordng von 1999 afgehoben wrden. Wir haben darüber zletzt mit Rndfax vom 22. Mai 2007 berichtet. Lat telefonischer Asknft des Gerichts ist das Urteil rechtskräftig. Bislang hat das Sozialministerim noch nicht erkennen lassen, in welcher Weise es af die Entscheidng reagieren wird. Soweit das Verfahren wegen der grndsätzlichen Assagen zr beanstandeten Rechtsgrndlage Msterqalität hat, können ach alle anderen afatmen, die Widersprch gegen die Bescheide eingelegt haben. Zwar ist es theoretisch möglich, dass die Rechtsgrndlage - ach rückwirkend korrigiert wird, die Rechtshindernisse, insbesondere die Verjährng, werden jedoch noch größer nd noch nüberwindbarer. Völlig offen ist zdem, wie sich das Sozialministerim hinsichtlich der von den Widersprchsführern eingerichteten Sonderkonten verhält. Wenn das Scheitern des Projekts Altenpflegemlage ach politisch nicht mehr gelegnet werden kann, sind nee Überlegngen nd Ansätze z erwarten. Nochmalige Versche, die Gelder für die Staatskasse einzziehen sind nahez aszschließen. Inwieweit trotzdem Kontoaflösngen nd Aszahlngen an Dritte gefordert werden, ist nicht abzsehen. Vielleicht lassen die Politiker das heiße Eisen ach einfach liegen. Da die Verjährng von Ansprüchen bis z 30 Jahren betragen kann, kann dennoch die Aflösng der Sonderkonten nicht empfohlen werden, ach wenn es immer nwahrscheinlicher wird, dass noch jemand erfolgreich Ansprüche erheben können wird. Erfolgreiche Informationsveranstaltng des ABVP zr Gesndheitsreform Af überraschend große Resonanz stieß die Informationsveranstaltng des ABVP zr Gesndheitsreform. Der ABVP Geschäftsführer Rdolf Pietsch erläterte die Veränderngen im Leistngsrecht in einem überqellendem Hoteltagngsram. Die eilig herbei geholten Stühle passten kam mehr herein, so dass die Teilnehmer zsammenrücken mssten. Dennoch hielten alle bis zm Schlß drch nd ließen sich die feinen Rechtsänderngen im Detail darstellen. Wie immer wrde die Möglichkeit z Rückfragen gentzt. Wichtig ist, dass vermeintliche Rechtsänderngen nn nicht von den Krankenkassenmitarbeitern falsch interpretiert werden. Im Zweifel dürfen Sie sich wie gewohnt an die Geschäftsstelle wenden. Modellprojekt Pflegedokmentation Im Mai 2007 hat die Fachhochschle Jena die vereinbarten Fortbildngsveranstaltngen drchgeführt. Schwerpnkt waren die jetzt vorliegenden Ergebnisse der Ist-Analyse des 2-jährigen Modellprojekts. In der Praxis, draßen, wrde hinsichtlich der Ist-Pflegeqalität viel Problematisches aber ach viel Hoffnngsvolles zsammengetragen. Nn dürfen wir gespannt sein, ob die Pflegewissenschaftler den Bogen z praxisnahen Veränderngen schlagen werden. In die Zknft gerichtete Asblicke werden vielleicht schon z den Thüringer Pflegetagen im September vorhanden sein. ABVP findet Unterstützng im Thüringer Landtag Dass asgerechnet die Opposition dem ABVP Gehör schenkt, lässt tief blicken. Die sozialpolitische Sprecherin der PDS Dr. Rth Fchs hat den ABVP z einem Meinngsastasch eingeladen. Einigkeit wrde darüber erzielt, dass die amblante Versorgng weiter gestärkt werden mss. Der Trend zr stationären Versorgng mss ach as wirtschaftlichen Gründen mgekehrt werden. Die Landtagsabgeordnete Dr. Fchs versprach Ihre Kontakte in den Gesndheitsasschss in Berlin z ntzen, m den von ns geschilderten Möglichkeiten nd Einschätzngen zr Geltng z verhelfen. Gemeinsam werden wir die Attraktivität der amblanten Versorgng drch Beobachtng der Entwicklngen in der Pflegeqalität stärken. RP i

Intern 03/2007 ABVP im Dialog Landesmitgliederversammlngen: Baden-Württemberg: 10:00 Uhr in Karlsrhe 19.09.2007 14.11.2007 Bayern: 14:00 Uhr in Ingolstadt 17.07.2007 12.09.2007 20.11.2007 Berlin: jeweils 16.00 18.00 Uhr, Geschäftsstelle Ost 29.08.2007 24.10.2007 12.12.2007 Adressen nd Erreichbarke i t en Bndesgeschäftsstelle Goseriede 13 30159 Hannover Telefon: (05 11) 33 89 8-0 Telefax: (05 11) 33 89 8-98 E-mail: dialog@abvp.de Internet: www.abvp.de erreichbar: Mo. bis Do.: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Fr.: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mario Damitz Bndesgeschäftsführer Elisabeth Grber-Schlz Büroleitng Sylvia Statks Empfang Sekretariat Maike Beisner Referat Recht Endris Björn Heimer Referat Marketing Joanna Hass Mitgliederverwaltng Manela Zotter Bchhaltng S er v ice - S t e lle Goseriede 13 30159 Hannover Telefon: (05 11) 33 89 8-0 Telefax: (05 11) 33 89 8-98 E-mail: service@abvp.de Elisabeth Grber-Schlz erreichbar: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr Hessen: 15:00 Uhr in Flda 30.08.2007 10.10.2007 05.12.2007 Mecklenbrg-Vorpommern: jeweils 13.00 Uhr, 31.8.2007, in Heringsdorf 29.11.07, in Rostock Niedersachsen: 14:00 Uhr: 19.09.2007 in Hannover 21.11.2007 in Branschweig Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz: Aktelle Termine erhalten Sie in der Geschäftsstelle Nee Adresse seit dem 1. 6. 2007: Bndesgeschäftsstelle Goseriede 13 30159 Hannover Telefon: (05 11) 33 89 8-0 Telefax: (05 11) 33 89 8-98 G e schä f t s s t e lle Nord Goseriede 13 30159 Hannover Telefon: (05 11) 52 48 413 Telefax: (05 11) 52 48 414 E-mail: reg.nord@abvp.de erreichbar: Mo. bis Do.: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Fr.: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Wibke Eichhorn Geschäftsführng Nord/Ost Joanna Hass Sekretariat G e schä f t s s t e lle Ost Tieckstraße 37 10115 Berlin Telefon: (0 30) 29 00 04 01 Telefax: (0 30) 29 00 04 02 E-mail: reg.ost@abvp.de erreichbar: Mo. bis Do.: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Fr.: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Wibke Eichhorn Geschäftsführng Nord/Ost Heike Kirchner Sekretariat Sachsen-Anhalt: 14:00 Uhr im Hotel Ankerhof in Halle 17. 07.2007 Sachsen: 11:00 Uhr Center-Hotel Alte Spinnerei in Brgstädt 18.07..2007 Schleswig-Holstein: 14:00 Uhr: 11.07.2007, Wedel 28.11.2007, Kiel Qalitätszirkel der Qalitätsmanagementbeaftragten jeweils 10.00 12.00 Uhr, Geschäftsstelle Ost: 05.09.2007 G e schä f t s s t e lle Mit t e Löberwallgraben 9 99096 Erfrt Telefon: (03 61) 64 48 632 Telefax: (03 61) 64 48 635 E-mail: reg.mitte@abvp.de erreichbar: Mo. bis Do.: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Fr.: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr Rdolf Pietsch Geschäftsführng Mitte Sabine Richter Sekretariat G e schä f t s s t e lle Süd Schwanthalerstraße 14 80336 München Telefon: (0 89) 515 186 31 Telefax: (0 89) 515 186 33 E-mail: reg.sed@abvp.de erreichbar: Mo. bis Do.: 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr Patrick Rh Geschäftsführng Süd Christine Hain Sekretariat G e schä f t s s t e lle We s t Schsterstraße 15 55116 Mainz Telefon: (0 61 31) 28 91 40 Telefax: (0 61 31) 28 91 450 E-mail: reg.west@abvp.de erreichbar: Mo. bis Do.: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Fr.: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Stefan Hahnemann Geschäftsführng West Marita Metzner Sekretariat 33

ABVP im Dialog 03/2007 Intern Die Bndesmitgliederversammlng 2007 hat entschieden: Beitragssenkng zm 1. Janar 2008 Berlin ist immer eine Reise Wert nd diesem Fall konnte für viele Mitglieder das Angenehme mit dem Nützlichen verbnden werden, fand doch die diesjährige Bndesmitgliederversammlng am 14. Jni in der Bndeshaptstadt statt. Besonders erfrelich waren die Beiträge der geladenen Gäste, Fra Scharfenberg, Bündnis90/Die Grünen nd Fra Silvia Schmidt, SPD. Fra Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Grünen, stellte die Reformvorstellngen des Bündnis90/ Die Grünen vor. Die Mitglieder konnten somit zr Kenntnis nehmen, dass das Bündnis90/Die Grünen die einzige Fraktion darstellt, die eine Erhöhng der Höchstbeträge der Pflegestfen im amblanten Bereich bei gleichzeitiger Absenkng der Höchstbeträge der Pflegestfen im stationären Bereich fordert eine Forderng, für die sich Fra Scharfenberg schon in so mancher Podimsdiskssion heftigst rechtfertigen msste. Der ABVP wiederm ist der einzige Bndesverband, der Fra Scharfenberg mit dieser Forderng nterstützt. Da nach der Reform bekanntlich vor der Reform ist, werden wir ach weiterhin diesen Weg mit nseren Bündnispartnern bestreiten. Fra Schmidt stellte die Bndesinitiative Daheim statt Heim vor, der der ABVP feierlich beigetreten ist. Wenn Sie sich für diese Initiative interessieren, möchten wir af die eigens eingerichtete homepage nter www.bndesinitiative-daheim-statt-heim.de hinweisen. Die Bndesmitgliederversammlng hatte dieses Jahr zwei große Entscheidngen z treffen: Zm einen ging es m die Wahl der/des 2. stellvertretenden Vorsitzenden nd zm anderen stand das Thema Beitragsordnng af der Tagesordnng. Für den im Frühjahr zrückgetretenen Herrn Knoop wrde Fra Steinröhder, Nordrhein-Westfalen, mit einem nahez einstimmigen Ergebnis gewählt. Damit ist der geschäftsführende Vorstand wieder vollständig. Fra Steinröhder ist im Vorstand nd im geschäftsführenden Vorstand indes keine Unbekannte, ist sie doch bereits seit 2 Jahren kooptiertes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes nd seit geramer Zeit Vorstandsmitglied in Nordrhein-Westfalen. Fra Steinröhder hat bereits in ihrer bisherigen Amtszeit großes Engagement bewiesen, so ist z.b. der hervorragende Messeaftritt im Rahmen der Altenpflege + Propflege 2007 in Nürnberg maßgeblich drch ihre Mitwirkng z verbchen gewesen. Darüber hinas ist Fra Steinröhder in diversen Arbeitsgrppen nd Gremien des Verbandes engagiert, so ist z.b. die AG Palliativversorgng z nennen oder aber ihre Tätigkeit im Bereich der As-Fort- nd Weiterbildng hervor z heben. 34

Intern 03/2007 ABVP im Dialog Als das Thema Beitragsordnng af der Tagesordnng stand, wrde es etwas komplizierter. So konnte der nee Hashalt 2007/2008 (das Hashaltsjahr weicht von dem Geschäftsjahr ab) natürlich erst verabschiedet werden, bis man sich af die Beitragsordnng verständigt hatte. Das Thema Beitrag ist natrgemäß ein Thema, bei dem die Meinngen der einzelnen Mitglieder schon einmal weit aseinander driften können. Wir gratlieren Fra Steinröhder nd wünschen ihr, dass sie ach als stimmberechtigtes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ihren Elan beibehält nd dem Verband weiterhin wichtige Implse geben kann. Es galt ab z wägen, ob nd wie der Beitrag gesenkt werden solle, oder ob alles beim Alten bleibt. Die anwesenden Mitglieder haben sich die Diskssion nicht leicht gemacht. Natürlich wirkt sich betriebswirtschaftlich betrachtet eine Beitragssenkng für jedes Mitglied znächst positiv as. Af der Gegenseite heißt dies allerdings, dass dem Verband finanzielle Mittel fehlen, mit denen er arbeiten kann. Die Mitglieder haben sich für die Beitragssenkng entschieden, die für Nemitglieder sogar schon ab dem 01. Jli 2007 in Kraft getreten ist. Insofern hat der ABVP af seine Stärken vertrat nd ist sich sicher, drch die attraktive Preisgestaltng im Vergleich z den anderen Bndesverbänden ach neen Pflegediensten ein kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen rnd m die Pflege z sein. i Referat Marketing wird ne besetzt Wir freen ns, dass das Referat Marketing nach dem Asscheiden von Herrn Frank Bischoff zm 31. Mai 2007 schnell wieder ne besetzt werden konnte. Zm 1. Jli wird das haptamtliche Team tatkräftig von Herrn Endris Björn Heimer nterstützt. Die Pflegebranche ist Herrn Heimer nicht nbekannt, er ist staatl. examinierter Krankenpfleger, zletzt als PDL nd Qalitätsbeaftragter tätig gewesen. Wir wünschen Herrn Heimer viel Tatendrang nd Erfolg für seine nee Tätigkeit im ABVP. i 35

Ihre Wünsche... sind nser Angebot Wir sorgen für... verbesserte Liqidität Datenträgerastasch (DTA) Kostenersparnis Zeitersparnis Transparenz individelle Betreng... einfach nr hanseatisch! zverlässig solide kompetent gestaltng: www.marertochter.de Ntzen Sie den Schlüssel zm Erfolg! AS ABRECHNUNGSSTELLE für Heil-, Hilfs- nd Pflegeberfe AG Breitenweg 29-33 28195 Bremen Tel. 0421 / 339 08 78 Fax. 0421 / 339 08 79 e-mail: info@as-bremen.de Internet: www.as-bremen.de

Pflegemesse Leipzig 11. bis 13. September 2007 Intern ABVP wieder mit eigenem Stand nd Sonderveranstaltng zr Angehörigenschlng vertreten 03/2007 ABVP im Dialog Im Mittelpnkt der kommenden Pflegemesse Leipzig steht das Pflegemanagement. Vom 11. bis 13. September 2007 drehen sich zahlreiche Veranstaltngen im Kongressprogramm der einzigen Fachmesse Detschlands für die ganze Pflege m Managementthemen. An allen drei Tagen gibt es Kongressmodle für Pflegemanagement in Kliniken, Heimleitngen in Altenheimeinrichtngen nd für das Management in amblanten Diensten. Für nsere asstellenden Unternehmen sind die Fachbescher mit Entscheidngskompetenz asschlaggebend für den Messeerfolg, erlätert Ronald Beyer, Projektdirektor der Pflegemesse Leipzig. Daher wird das Kongressangebot noch stärker af die speziellen Interessen von Entscheidern zgeschnitten. Eine Umfrage des Institts für Marktforschng Leipzig nter den Beschern der Pflegemesse ergab, dass über 40 Prozent der Manager der stationären Altenpflege nd knapp 60 Prozent der Führngskräfte in der Häslichen Pflege, af der Messe Investitionen vorbereitet haben. Für Entscheider in der Häslichen Pflege ist die Pflegemesse Leipzig bereits jetzt ein Mss, ergänzt Beyer. Jeder zweite Manager as diesem Bereich bescht die Pflegemesse regelmäßig. Rnd 46 Prozent gehen af keine andere Messe. Die Umsetzng des Grndsatzes amblant vor stationär gewinnt im detschen Gesndheitssystem immer mehr an Bedetng. Ein Trend, den die Pflegemesse in Kongress nd Asstellng bereits seit 2003 afgenommen hat. Im Jahr 2007 widmet die Pflegemesse dem Zknftsmarkt Homecare erstmals eine eigenständige Plattform in Asstellng nd Kongress. Ab 2007 stehen Fachmesse nd Kongress af den vier Sälen Krankenpflege, Altenpflege, Häsliche Pflege nd Homecare-Versorgng. Der nee eigenständige Asstellngsbereich Homecare mfasst Prodktanbieter, Homecare-Dienstleister, Fachhandel nd Fachgesellschaften. Die Pflegemesse bildet als einzige Messe in Detschland die ganze Pflege gleichermaßen ab von der stationären Altenpflege über die stationäre Krankenpflege bis hin zr häslichen Pflege nd der Homecare-Versorgng. Sie ist das wichtigste Ereignis der Branche im Herbst. Zr vergangenen Pflegemesse Leipzig reisten 306 Assteller nd knapp 15.000 Bescher afs Messegelände zm Treffpnkt für die ganze Pflege. Wir würden ns freen, ach Sie am Stand des ABVP af der Pflegemesse in Leipzig begrüßen z dürfen. i Wir begrüßen ganz herzlich in der Gemeinschaft nserer Mitglieder: zm 01.03.2007 Bayern My Partner Health Care Ltd., Bammersdorf, Herr Gerion Weidl zm 01.05.2007 Bayern APK Amblanter Pflegedienst Karlstein GmbH & Co. KG, Karlstein Fra Anita Lamprecht MEDI CARE KAIL, Fürth Herr Wilhelm Kail zm 01.05.2007 Nordrhein-Westfalen H & P Pflege Team GbR, Moers Fra Hatice Bas, Fra Petra Martinowsky Baden-Württemberg id pflegedienst Hega Ost GbR, Eigeltingen Fra Sigrid Küssel-Droven Seniorenoase private Altenpflege GmbH, Rickenbach-Egg Fra Inge Gallinger Hessen Pflegeteam Vital GmbH, Espena, Fra Petra Reter Niedersachsen Horizont Pflegedienst GmbH, Hannover, Fra Wera Ermisch zm 01.06.2007 Bayern Seniorvit, Mainbrg Herr Udo Hackbarth Niedersachsen Senioreninsel, Einbeck Fra Heidrn Wobig Nordrhein-Westfalen Pflegedienst Siebengebirge, Königswinter Fra Sabine Büllesfeld, Fra Sonja Strm zm 01.08.2007 Sachsen Haskrankenpflege Hanspach, Hoyerswerda, Fra Petra Vietz 37

ABVP im Dialog 03/2007 Seminare Stefan Hahnemann, Rechtsanwalt Daer: 1/2 Tag Termine: Di, 17. Jli 2007, München Di, 9. Oktober 2007, Nebrandenbrg Mi, 10. Okt. 2007, Berlin 38 Haftngsrecht in der amblanten Pflege Umgang mit Konfliktsitationen Konfliktmanagement Maria Martinez-Dörr, Unternehmensberaterin Daer: 1 Tag Termine: Do, 23. Ag. 2007, Berlin Arbeitsrecht - Kündigng nd Abmahnng Wibke Eichhorn, Rechtsanwältin Daer: 1/2 Tag Termine: Mi, 22. Ag. 2007, Frankfrt Do, 23. Ag. 2007, Kassel Körpersprache - Verhandlngssicher im Umgang mit Knden nd Mitarbeitern Ralf Wißgott, Unternehmensberater Daer: 2 Tage Termine: Mi, 19. Sept. - Do, 20. Sept. 2007, Kassel PflegeberaterIn Afbaseminar Individelle häsliche Schlngen Maria Martinez-Dörr, Unternehmensberaterin Daer: 1 Tag Termine: Mi, 18. Jli 2007, Hambrg Do, 19. Jli 2007, Berlin Mi, 24. Okt. 2007, Hannover PflegeberaterIn Afbaseminar Krse für pflegende Angehörige Maria Martinez-Dörr, Unternehmensberaterin Daer: 1 Tag Termine: Mi, 25. Jli 2007, Hambrg Do, 26. Jli 2007, Berlin Mi, 15. Ag. 2007, Gelsenkirchen Do, 6. Sept. 2007, Kassel Expertenstandard - Dekbitsprophylaxe Dr. Gisela Florstedt-Borowski, Sozialwissenschaftlerin Daer: 1 Tag Termine: Mo, 3. Sept. 2007, Berlin Mo, 17. Sept. 2007, Nebrandenbrg Pflegeplanng Maria Martinez-Dörr, Unternehmensberaterin Daer: 1/2 Tag Termine: Di, 7. Ag. 2007, Bremen Do, 9. Ag. 2007, Nebrandenbrg Mi, 22. Ag. 2007, Hannover Expertenstandard - Schmerzmanagement Dr. Gisela Florstedt-Borowski, Sozialwissenschaftlerin Daer: 1 Tag Termine: Mi, 22. Ag. 2007, Simmern Do, 23. Ag. 2007, Saarbrücken Di, 28. Ag. 2007, Bielefeld Mi, 29. Ag. 2007, Köln Mi, 5. Sept. 2007, Berlin Mi, 19. Sept. 2007, Nebrandenbrg Weitere Informationen af : www.abvp.de oder in Ihrer ABVP-Geschäftsstelle Pflegedokmentation Maria Martinez-Dörr, Unternehmensberaterin Daer: 1/2 Tag Termine: Do, 16. Ag. 2007, Bonn Mi, 12. Sept. 2007, Simmern Erfolgreiche nd gewinnsteigernde Kooperationen/Netzwerke Ralf Wißgott, Unternehmensberater Daer: 1 Tag Termine: Do, 6. Sept. 2007, Köln Impressm ABVP im Dialog ist die offizielle Mitgliederzeitschrift des Arbeitgeber- nd BerfsVerbandes Privater Pflege e.v. (ABVP), Hannover. Erscheinngsweise zweimonatlich. q Herasgeber Arbeitgeber- nd BerfsVerband Privater Pflege e.v., Hannover Bndesgeschäftsstelle Goseriede 13, 30159 Hannover Telefon: (05 11) 33 89 8-0 Telefax: (05 11) 33 89 8-98 E-mail: dialog@abvp.de Internet: www.abvp.de v. i. S. d. P.: Geschäftsführender Vorstand des ABVP e. V. q Redaktion Mario Damitz, Rdolf Pietsch, Lars Viereck, Regina Berndt (Layot, Satz, Illstration) q Anzeigenkontakt Redaktion ABVP im Dialog Goseriede 13, 30159 Hannover E-mail: dialog@abvp.de q Drck System Print Medien GmbH Am Kellerberg 16 04349 Leipzig Telefon: 03 42 98 / 7 59-0 Telefax: 03 42 98 / 6 27 47 ISDN-DFÜ: 03 42 98 / 6 27 28 E-mail: dtp@systemprint.de Alle Beiträge sind rheberrechtlich geschützt. Sofern nicht extra angegeben: 2007 ABVP e. V. - Irrtümer vorbehalten -

Service & Partner 03/2007 ABVP Aral Card ein starker Partner des ABVP Einfach mehr drin Aral CardPls im Dialog Die nee Aral CardPls bietet gewerblichen Fhrparks die klassischen Leistngen einer Tankkarte mit den zsätzlichen Online-Modlen zr KartenVerwaltng, -Kontrolle nd -Analyse. Mit diesen serienmäßigen Paketinhalten wissen Sie zkünftig nach wenigen Masklicks ganz gena, wann, wie nd woz ihre Tankkarten eingesetzt werden. Vorteil an Aral CardPls ist die Bündelng einzelner Services, die bisher extra bestellt nd bezahlt werden mssten, zm attraktiven Komplettpreis, speziell für Mitglieder des ABVP. Dies sorgt für zsätzliche Transparenz nd Kostenkontrolle. Die nee Aral CardPls sorgt mit größtmöglicher Flexibilität für Ihre Mobilität: Mit der Aral CardPls nd den Akzeptanzstellen des ROUTEX Verbnds sind Sie eropaweit bestens versorgt. ROUTEX ist die eropäische Allianz der Tankstellen-Netze von AGIP, ARAL, BP, OMV nd Statoil mit nahez 20.000 Akzeptanzpnkten in 36 Ländern. In Detschland stehen Ihnen zsätzlich ach die Tankstellen der Marke Westfalen offen, so dass Sie mit fast 4.000 Tankstellen bndesweit mobil sind. So genießen Sie nd Ihr Fhrpark maximale Flexibilität. Zsätzliche Inklsiv-Leistngen des neen Aral CardPls Angebots: Aral Card Kndencenter Schnelle, klare nd einfache Online-Services. Kosten- nd Zeitersparnis beim Fhrpark-Management. Rnd-m-die-Uhr-Zgriff af alle wichtigen Daten. Keine Software-Installation notwendig. KartenVerwaltng 24 Stnden-Kartenmanagement nd -kontrolle. Kosteneinsparng drch einfache Verwaltng. Ständiger Zgang z aktellen Kraftstoffpreisen. Direkte Zgriffsmöglichkeit af alle Rechnngsdaten der letzten 3 Monate. KartenAnalyse Übersichtliche Analysen nd Aswertngen. Sofortiges Afdecken von Unregelmäßigkeiten. Kostensenkngs-Potenziale schneller erkennen. Alle Aktivitäten rnd m die Uhr im Blick. KartenKontrolle Individelle Einschränkngen für jede Karte festlegen. Benachrichtigng von Verstößen per SMS nd/oder E-Mail. Optimaler Schtz vor Missbrach nd Betrg. Volle Kontrolle über den gesamten Fhrpark. Weitere Informationen gibt es nter www.einfach-mehrdrin.de. Gerne informieren wir Sie darüber hinas weitergehend: Service-Rfnmmer +49 180 1 11 62 63 (montags freitags von 07:00 19:00 Uhr) Wir freen ns af Sie! Profitieren Sie von den speziellen Konditionen für ABVP Mitglieder: Nachlass af Dieselkraftstoffe: EUR 1,44 / 100 Liter (inkl. MwSt.) af den Tankstellen-Preis an Aral nd BP Tankstellen in Detschland Nachlass af Schmierstoffe: 30% Nachlass af den Tankstellen-Preis an Aral nd BP Tankstellen in Detschland Kartengebühr: 1,90 EUR oder wahlweise 1,00 % Aral CardPls. Einfach mehr drin. Ntzen ach Sie als ABVP-Mitglied die Vorteile nd die ABVP Konditionen der neen Aral CardPls. Einzige Vorassetzng: Ihr Fhrpark mfasst mehr als 5 Fahrzege Überzegen Sie sich von diesem Service, von dem bereits fast 1.000.000 Kartenntzer profitieren! Aral Aktiengesellschaft Aral Card Service Wittener Straße 45 44789 Bochm www.einfach-mehr-drin.de www.aral-bsiness.de 39

ABVP im Dialog 03/2007 Service & Partner Kompetenz nd Vertraen: Die Grndlagen für eine Abrechnng aßer Has Die Anforderngen an die Abrechnng von Pflegeleistngen sind in den letzten Jahren stetig nd nachhaltig gestiegen. Vielmals sind hohe technische Investitionen notwendig, m z.b. die Vorschriften zm Datenträgerastasch z erfüllen. Ach haben die inhaltlichen Vorrassetzngen as den Verträgen, den Richtlinien zr Häslichen Krankenpflege nd dem Leistngsrecht, einschließlich des Sozialhilferechts (SGB XII) an Bedetng zgenommen. Für den Pflegedienst, der die Abrechnng im eigenen Has erledigen will, bedetet das häfig erheblichen Afwand für die Verwaltng nd die Aktalisierng der Technik, was nicht immer möglich ist. Die wirtschaftliche Sitation der Pflegedienste ist schwierig geworden. Daras entstehende finanzielle Engpässe können nr drch eine zeitnahe nd inhaltlich korrekte Rechnngsstellng nd drch ein effektives Forderngsmanagement afgefangen werden. Kein Pflegedienst kann sich hete noch erlaben, erbrachte Leistngen nicht z berechnen, genaso wenig, wie nbezahlte Rechnngen af dem Schreibtisch liegen z lassen. Ach wenn es pro Monat nr einige wenige sind, bat sich so im Lafe der Zeit ein hoher Betrag nicht beglichener Forderngen af. Zwei leistngsstarke Partner as dem Abrechnngsmarkt haben ihre Kompetenzen gebündelt, m Pflegediensten bei der Problembewältigng z helfen. 40 HELP nd opta data haben ihre nterschiedlichen Leistngsschwerpnkte in einer Kooperation zsammengefasst nd daras ein Dienstleistngsangebot entwickelt, das den Afwand für die Abrechnng optimal minimiert. Die HELP GmbH verfügt über eine 15-jährige nd bndesweite Erfahrng im Pflegemarkt mit seiner Entwicklng im Leistngs- nd Vertragsrecht nd kann dabei af fndierte Kenntnisse bei der Bearbeitng von Leistngsforderngen zrückgreifen. Die opta data Abrechnngs GmbH ist seit über 36 Jahren eine der führenden Abrechnngsgesellschaften im Gesndheitswesen. Das Unternehmen mit Niederlassngen in ganz Detschland stellt die Finanzierng von Forderngen sicher nd zahlt seinen Knden die entsprechenden Beträge bereits nach drei Arbeitstagen as. Af diese Weise sorgt opta data

Service & Partner 03/2007 ABVP im Dialog für mehr Liqidität nd Sicherheit bei Pflegediensten. Ein weiterer Vorteil: Der hohe technische Standard garantiert atomatisch den von vielen Kostenträgern geforderten Datenträgerastasch. Drch die Kooperation von HELP nd opta data können Ansprüche sowie bestehende nd zkünftige Anforderngen des Marktes schneller mgesetzt werden. Diese Sicherheit nd Kompetenz schafft Vertraen. Die Partnerschaft von HELP nd opta data mit dem ABVP bietet so ein mfangreiches Leistngspaket für alle Mitglieder: Pflegedienste erhalten so sofortige Liqidität drch Vorfinanzierng der Forderngen Afarbeitng der Leistngsbelege zr Vorbereitng der Rechnngslegng Prüfng der Unterlagen im Abgleich mit Verordnng nd Bewilligng Prüfng z den Vorschriften der Verträge, der Richtlinien nd des Leistngsrechts - im Übrigen für alle Sozialleistngsbereiche nd bndesweit Rechnngslegng nter Berücksichtigng der Vorschriften des DTA Die Nachhaltigkeit der Liqidität wird gewährleistet drch ein konseqentes Mahnwesen nd die zeitnahe Bearbeitng aller Rückläfer. Ein transparentes Forderngsmanagement nd assagekräftige Aswertngen nd Statistiken, die als Grndlage für Kassenverhandlngen dienen können, rnden das Angebot der Kooperationspartner ab. Unabhängig vom Abschlss eines Dienstleistngsvertrages gibt es aßerdem die Möglichkeit einer Statserhebng z Liqidität, Forderngsbestand nd eingesetzter EDV im Betrieb. Die Zsammenstellng as den einzelnen Basteinen kann frei gewählt nd individellen Anforderngen nd Wünschen angepasst werden. Lassen Sie sich beraten nd finden Sie das passende Angebot für Ihren Pflegedienst. Abrechnngs GmbH Bamlerstr. 114 45141 Essen Tel.: 0201 / 31 96 0 Fax: 0201 / 31 96 222 HELP GmbH Rittergt 2 30974 Wennigsen Tel.: 05109 / 689 25 0 Fax: 05109 / 689 25 11 i Neer Rahmenvertrag mit Meditüv Arbeitsmedizinische- nd sicherheitstechnische Betreng ab dem 1. 7. 2007 Mit Inkrafttreten der neen Unfallverhütngsvorschrift BGV A 2 Betriebsärzte nd Fachkräfte für Arbeitssicherheit wrde es erforderlich, nseren bisherigen Rahmenvertrag mit dem Meditüv an die geänderten Regelngen anzpassen. Ab 1.7.2007 gilt nnmehr ein überarbeiteter Rahmenvertrag, der Ihnen die Sicherstellng der betriebsärztlichen nd sicherheitstechnischen Betreng in verschiedenen Varianten ermöglicht. So können kleinere Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeitern zwischen der Grnd- nd anlassbezogenen Betreng sowie der Regelbetreng wählen. Im Gegensatz zr Regelbetreng mit festen Einsatzzeiten gibt es bei der Grnd- nd anlassbezogenen Betreng keine festgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten. Der Betrengsbedarf ergibt sich as den regelmäßig vom Unternehmer drchgeführten Gefährdngsberteilngen. Kleinere Betriebe mit weniger als 11 Mitarbeitern können statt der Regelbetreng zkünftig die kostengünstigere Variante der Grnd- nd anlassbezogenen Betreng wählen. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen dagegen weiterhin die Regelbetreng wählen. Der überarbeitete Rahmenvertrag inklsive der günstigen Preise gilt exklsiv nr für nsere Mitgliedsbetriebe. Für weitere Informationen ist Ihnen nsere Service-Stelle gerne behilflich. i 41

ABVP im Dialog 03/2007 Service & Partner Transparenz schafft Sicherheit Die ADVISION bietet ihren Mandanten spezielle betriebswirtschaftliche Aswertngen Die ADVISION ist ein Netz von über 200 qalifizierten Steerberatern an mehr als 150 Standorten in Detschland, die sich af die Beratng von Heilberflern spezialisiert haben. Sie arbeiten mit einem von der ADVISION entwickelten Spezialkontenrahmen für Pflegeeinrichtngen, der af die speziellen Bedürfnisse der Pflegebranche eingeht nd die Basis für komplexe betriebswirtschaftliche Aswertngen bildet. Diese Aswertngen sind die Informationsbasis für praxisorientierte Entscheidngen, die den nternehmerischen Erfolg nicht nr sichern sondern steigern. Eine dieser ADVISION-Aswertngen ist die Finanz- nd Geldrechnng. Sie zeigt dem Unternehmer monatlich, wie viel Geld ihm im Abrechnngsmonat zr Verfügng stand, wofür er dieses Geld asgegeben hat nd wie sich seine Geldbestände entwickelt haben. Diese Informationen sind sehr wichtig, da der Gewinn nicht gleichzsetzen ist mit den vorhandenen Geldmitteln. Dies liegt zm Beispiel daran, dass mit Privateinlagen nd Privatentnahmen zwar Geld ein- bzw. entnommen wird, private Einlagen nd Entnahmen den Gewinn aber nicht verändern. Ähnlich verhält es sich bei der Aszahlng bzw. Rückzahlng von Darlehen. Erhält der Unternehmer ein Darlehen sind seine Geldbestände zwar afgefüllt, doch der Gewinn erhöht sich dadrch nicht. Das gleiche gilt für Rückzahlngen von Darlehen. Fließen die Darlehensraten vom Konto ab, schmälern nr die darin enthaltenen Zinsen den Gewinn. Selbst die Anschaffng von Gegenständen des Anlagevermögens ist gesondert z betrachten. Ach wenn die Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffng voll bezahlt werden, wird der Gewinn nr m die jährliche Abschreibng gemindert. Als letztes Beispiel sei die Behandlng von Forderngen nd Verbindlichkeiten genannt. Der Gewinn erhöht bzw. vermindert sich mit dem Entstehen der Forderngen bzw. Verbindlichkeiten, ach wenn bis dahin noch kein Geld geflossen ist. Af der anderen Seite fließt mit dem Begleichen der Forderngen nd Verbindlichkeiten zwar Geld, doch das verändert den Gewinns dann nicht mehr. -. /0! + %123 4 " )05 '# / )# (. 6/"7,$%,& -, %# -#0$- -%/0! %0!"5' %8,,%(9, ## )# //. )#1+,--*+, '$--*+,# '$--*#"#1# / 42

Service & Partner 03/2007 ABVP im Dialog 12+ 4 089 #%99 '#- ( ( 12+ 4 :' " 0&( #(%# (/ ( ' 2 09%9&& 9%9( Eine andere von der ADVISION entwickelte Aswertng ist die monatliche Rücklagenberechnng für die private Einkommensteer. Darin wird asgewiesen, wie viel Einkommensteer am Jahresende vorassichtlich fällig wird. Damit kann der Unternehmer zeitig geng reagieren nd seine Einkommensteervoraszahlngen erhöhen oder genügend Geld ansparen, m am Ende des Jahres nicht in finanzielle Engpässe z geraten. Andererseits können z hoch festgelegte Voraszahlngen mit einem Antrag beim Finanzamt herntergestft werden.! "#$% ##!" #$%&& ' (#%( & '#" ( ((( ) *+,"-- ) " *+%%.. $%,# Die ADVISION-Steerberater erfüllen also nicht nr ihre gesetzlichen Pflichten. Sie stehen ihren Mandanten als Spezialisten in der Beratng von Pflegediensten zr Seite nd richten ihre mfassende Beratngstätigkeit nach deren Informationsbedürfnissen as. Für Informationen wenden Sie sich an: ADVISION Steerberatngsgesellschaft mbh Repräsentanz Berlin Maerstraße 86 88 10117 Berlin Tel.: (030) 2264-1200 Fax.: (030) 2264-1214 E-Mail: advision@etl.de home: www.advision.de 43

www.einfach-mehr-drin.de Einfach mehr drin: Aral CardPls. Geballter Service zm einfachen Preis: Das Komplett-System, das mehr kann. Viele Extras, die das Leben leichter machen nd zwar ohne Extrakosten: Aral CardPls kombiniert in einem Paket alle Vorteile, die ganz einfach das Beste as Ihrem Fhrpark machen. Mit optimaler Kontrolle nd Sicherheit, übersichtlichen Analysen, eropaweiter Flexibilität nd dem größten Tankstellennetz Detschlands. Aral CardPls: einfach mehr drin. Zm einfachen Preis.