EASA Part FCL Europäische Lizenzen Kendlbacher Christoph
Inhalt Lizensierung nach den Regeln der EU LAPL(A) LAPL(S) SPL PPL(A) Ultra Leicht Übergang auf eine Part FCL Lizenz Schulen nach EASA ATO
Lizensierung nach den Regeln der EU
Lizensierung nach den Regeln der EU Quelle: EASA printable version
Lizensierung nach den Regeln der EU Allgemeine Einteilung in Subpart s Subpart A: GENERAL REQUIREMENTS Subpart B: LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENCE LAPL LAPL(A), LAPL(H), LAPL(S), LAPL(B) Subpart C: PRIVATE PILOT LICENCE (PPL), SAILPLANE PILOT LICENCE (SPL) BALLOON PILOT LICENCE (BPL) Subpart D: COMMERCIAL PILOT LICENCE CPL Subpart E: MULTI-CREW PILOT LICENCE MPL Subpart F: AIRLINE TRANSPORT PILOT LICENCE ATPL Subpart G: INSTRUMENT RATING IR Subpart H: CLASS AND TYPE RATINGS Subpart I: Subpart J: ADDITIONAL RATINGS - Aerobatic rating - Sailplane towing and banner towing - Night rating - Mountain rating - Flight test rating INSTRUCTORS Subpart K: EXAMINERS
Lizensierung nach den Regeln der EU Regelwerke der EASA: COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 of 3 November 2011 Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-FCL Website EASA:
LAPL(A) LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENECE Aeroplane
LAPL(A) LAPL(A) LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENCE Aeroplane Der Inhaber einer LAPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen, SEP(land) oder TMGs mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000kg oder weniger, wobei bis zu 3 Personen befördert werden, d.h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeuges befinden, im nichtgewerblichen Luftverkehr tätig zu sein. Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben. Referenz: FCL.105.A LAPL(A)
LAPL(A) Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(A) EASA Referenz 1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 17 Jahre alt FCL.100 LAPL 2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse LAPL MED.A.030 (b) 3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.115 LAPL 4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL120 LAPL Praktische Ausbildung in einer ATO Der Bewerber um eine LAPL(A) muss mindestens 30 Stunden Flugausbildung auf Flugzeugen oder TMGs nachweisen, davon mindestens: 5 15 Stunden in der Klasse in der die praktische Prüfung abgenommen wird 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Alleine- Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurde FCL.110.A LAPL(A) (a)
LAPL(A) Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(A) 6 Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben Luftfahrzeugklasse oder demselben Luftfahrzeugmuster erhalten haben, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wird. Die Rechte sind nach erfolgreicher Prüfung auf die Klasse oder das Muster beschränkt, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wurde. EASA Referenz FCL.125 LAPL (b) 7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.125 LAPL (a) 8 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen FCL.055 Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit einer TMG-Erweiterung sind, müssen Folgendes absolviert haben: FCL.110.A LAPL(A) (b) mindestens 21 Flugstunden auf TMG nach Eintragung der TMG-Erweiterung den Anforderungen der FCL.135.A (a) erfüllen
LAPL(A) Anrechenbare Ausbildung Bei Bewerbern um einen LAPL(A), die bereits Erfahrungen als PIC habe, kann eine Anrechnung erfolgen. Die Anrechnung wird von der ATO in einem Vorab Testflug festgelegt. Es dürfen nicht mehr Stunden angerechnet werden, als PIC Stunden (Anrechnungsfähige) vorhanden sind und die Anrechnung darf die Hälfte der geforderten Flugausbildungsstunden mit Fluglehrer (15 Stunden) nicht überschreiten. Die 6 Stunden überwachter Alleinflug müssen unberührt bleiben. Referenz: FCL.110.A LAPL(A) (c)
LAPL(A) Erweiterung auf Flugzeugklassen Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die nachfolgenden Anforderungen absolviert hat: 3 Stunden Flugausbildung, die Folgendes umfassten: 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und 10 überachte Allein-Starts und Landungen Eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in der neuen Klasse nachgewiesen wurde. Während der Prüfung sind vom Prüfer die Kenntnisse auf folgenden Gebieten zu überprüfen: Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Flugzeugkunde Referenz: FCL. 135.A LAPL(A)
LAPL(A) Erweiterung auf Flugzeugbaureihen Bevor der Inhaber einer LAPL(A) die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung verwendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Flugbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen werden und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden. Referenz: FCL. 135.A LAPL(A)
LAPL(S) LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENECE Sailplane
LAPL(S) LAPL(S) LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENCE Sailplane Rechte Voraussetzungen PIC auf Segelflugzeugen Ausschließlich nur ohne Vergütung Im nichtgewerblichen Betrieb PIC auf TMG Beförderung von Fluggästen LAPL(S) Gültiger LAPL(S) 6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon... 4 h mit Fluglehrer, Alleinüberlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit vollständiger Landung auf einem anderen als dem Startflugplatz Praktische Prüfung mit Nachweis theoretischer Kenntnisse Siehe hierzu auch Erweiterung der Rechte auf TMG" 10 h Flugzeit oder 200 Starts nach Erteilung der Lizenz auf Segelflugzeugen oder Motorseglern
LAPL(S) Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(S) EASA Referenz 1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 16 Jahre alt FCL.100 2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse LAPL MED.A.030 (c) 3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.115 LAPL 4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL120 LAPL Praktische Ausbildung in einer ATO Mindestens 15 Stunden Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern mit folgendem Inhalt: 10 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, 2 Stunden überwachter Alleinflug, 5 FCL.110.A LAPL(S) 45 Starts und Landungen, Ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder ein Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM) Von den geforderten 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer dürfen höchsten 7 Stunden in einem Motorsegler (TMG) absolviert worden werden.
LAPL(S) Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(S) 6 Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben Luftfahrzeugklasse oder demselben Luftfahrzeugmuster erhalten haben, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wird. Die Rechte sind nach erfolgreicher Prüfung auf die Klasse oder das Muster beschränkt, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wurde. EASA Referenz FCL.125 LAPL (b) 7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.125 LAPL (a) 8 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen FCL.055
LAPL(S) Anrechenbare Ausbildung Bei Bewerbern um einen LAPL(S), die bereits Erfahrungen als PIC haben, kann eine Anrechnung erfolgen. Die Anrechnung wird von der ATO in einem Vorab Testflug festgelegt. Es dürfen nicht mehr Stunden angerechnet werden, als anrechnungsfähige PIC Stunden vorhanden sind und die Anrechnung darf die Hälfte der geforderten Flugausbildungsstunden mit Fluglehrer (15 Stunden) nicht überschreiten. Die 2 Stunden überwachter Alleinflug und der Überlandflug sind auf jeden Fall zu absolvieren. Referenz: FCL.110.A LAPL(S)
LAPL(S) Startarten Die Rechte der LAPL(S) sind auf die Startart beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden wenn der Pilot folgendes absolviert hat: Windenstart und Fahrzeugstart Flugzeugschlepps (F-Schlepp) oder Eigenstarts Gummiseil-Starts Mindestens 10 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht Mindestens 5 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht Im Falle Eigenstart kann die Flugausbildung mit Fluglehrer in einem TMG absolviert werden Mindestens 3 Starts mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht. Die Absolvierung der zusätzlichen Trainingsstarts muss in das Flugbuch eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden. Referenz: FCL.130.S LAPL(S)
LAPL(S) Erweiterung der Rechte auf TMG Flugausbildung Praktische Prüfung 6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon 4 Stunden Flugausbildung mit einem Fluglehrer und ein Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit einer vollständigen Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz. Nachweis eines angemessenen Standes praktischer Fähigkeiten in einem TMG. Nachweis eines angemessenen Standes theoretischer Kenntnisse für den TMG auf folgenden Gebieten: Grundlagen des Fliegens Flugleistung und Flugplanung Betriebliche Verfahren Allgemeine Flugzeugkunde Navigation Referenz: FCL.135.S LAPL(S)
LAPL(S) Erhalt der Rechte Zur Aufrechterhaltung der Rechte in jeder Startart müssen Piloten mindestens 5 Starts während der letzten 24 Monaten ausgeführt haben, ausgenommen Gummiseil-Starts, in welchem Fall Piloten nur 2 Starts ausgeführt haben müssen. Wenn der Pilot die Anforderungen zur Aufrechterhaltung nicht erfüllt, muss er die zusätzliche Zahl der Starts in einem Flug mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren, um die Rechte zu erneuern.
SPL SAILPLANE PILOT LICENECE
SPL SPL SAILPLANE PILOT LICENCE Rechte Voraussetzungen PIC auf Segelflugzeugen ohne Vergütung im nichtgewerblichen Betrieb PIC auf TMG Beförderung von Fluggästen PIC im gewerblichen Betrieb SPL 1. SPL(A) und zusätzlich (analog FCL.135.S LAPL(S)): 2. 6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon... - 4 h mit Fluglehrer, - Alleinüberlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit vollständiger Landung auf einem anderen als dem Startflugplatz 3. Praktische Prüfung mit Nachweis theoretischer Kenntnisse 10 h Flugzeit oder 200 Starts nach Erteilung der Lizenz 1. Das 18. Lebensjahr erreicht, 2. 75 Flugstunden oder 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder Motorseglern nach Erteilung der Lizenz, 3. Befähigungsüberprüfung mit Prüfer mit gesondertem Inhalt.
SPL Anforderungen bei Bewerbung um eine SPL EASA Referenz 1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 16 Jahre alt FCL.100 2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse 2 MED.A.030 (c) 3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.210 4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL.215 Praktische Ausbildung in einer ATO Der Bewerber um eine SPL muss mindestens 15 Stunden Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern mit folgendem Inhalt absolviert haben: 10 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrern, 5 2 Stunden überwachter Alleinflug, FCL.210.S SPL 45 Starts und Landungen, FCL.110.S LAPL(S) Ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder einen Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM) Von den geforderten 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer dürfen höchsten 7 Stunden in einem Motorsegler (TMG) absolviert worden sein.
SPL Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(S) 6 Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben Luftfahrzeugklasse oder demselben Luftfahrzeugmuster erhalten haben, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wird. EASA Referenz FCL.235 7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.235 8 Gültiges Funksprechzeugnis ZLPV 117
SPL Anrechenbare Ausbildung Inhaber einer LAPL(S) Inhaber einer LAPL(S) im Zeitraum von 2 Jahren vor der Antragstellung Pilotenlizenz für andere Luftfahrzeugkategorien mit Ausnahme von Ballonen Vollständige Anrechnung auf die Anforderung für die Erteilung einer SPL Vollständige Anrechnung auf die Anforderungen bezüglich der theoretischen Kenntnisse und der Flugausbildung Anrechnung von 10 % der gesamten Flugzeit als PIC auf der Kategorie bis zu einer Höchstgrenze von 7 Stunden. Die Anrechnung schließt auf keinem Fall die 2 Stunden überwachte Alleinflüge, die 45 Starts und Landungen und den Allein- Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder einen Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM) ein Referenz: FCL.210.S; FCL.110.S
SPL Beschränkung auf Startarten - Aufhebung/Erweiterung Die Rechte der SPL sind auf die Startart beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Eine Erweiterung auf weitere Startarten kann erfolgen, wenn folgende die Bedingungen erfüllt werden Neu zu erwerbende Startart Windenstart oder Fahrzeugstart Bedingung für Erweiterung 10 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht Flugzeugschlepps (F-Schlepp) Oder Eigenstart Gummiseil-Start Mindestens 5 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht. Im Falle eines Eigenstarts kann die Flugausbildung mit Fluglehrer in einem TMG absolviert werden Mindestens 3 Starts mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht Die Absolvierung der zusätzlichen Trainingsstarts muss in das Flugbuch eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden Referenz: FCL.220.S SPL; FCL.130.S LAPL(S)
SPL Erweiterung der Rechte auf TMG Flugausbildung Praktische Prüfung 6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon 4 Stunden Flugausbildung mit einem Fluglehrer und ein Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit einer vollständigen Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz. Nachweis eines angemessenen Standes praktischer Fähigkeiten in einem TMG. Nachweis eines angemessenen Standes theoretischer Kenntnisse für den TMG auf folgenden Gebieten: Grundlagen des Fliegens Flugleistung und Flugplanung Betriebliche Verfahren Allgemeine Flugzeugkunde Navigation Referenz: FCL.205.S SPL (a); FCL.135.S LAPL(S)
SPL Erhalt der Rechte Zur Aufrechterhaltung der Rechte in jeder Startart müssen Piloten mindestens 5 Starts während der letzten 24 Monaten ausgeführt haben, ausgenommen Gummiseil-Starts, in welchem Fall Piloten nur 2 Starts ausgeführt haben müssen. Wenn der Pilot die Anforderungen zur Aufrechterhaltung nicht erfüllt, muss er die zusätzliche Zahl der Starts in einem Flug mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren, um die Rechte zu erneuern.
PPL(A) PRIVAT PILOT LICENECE Aeroplane
PPL(A) PPL(A) PRIVATE PILOT LICENCE - Aeroplane Der Inhaber einer PPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs ohne Vergütung im nichtgewerblichen Luftverkehr tätig zu sein.
PPL(A) Anforderungen bei Bewerbung um eine PPL(A) EASA Referenz 1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 17 Jahre alt FCL.200 2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse 2 MED.A.030 (c) 3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.210, AMC1 FCL.210 4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL.215, AMC1 FCL.215 Praktische Ausbildung in einer ATO Mindestens 45 Stunden Flugausbildung auf Flugzeugen, davon können 5 Flugstunden in einem FSTD absolviert werden 5 In den 45 Flugstunden müssen enthalten sein: FCL.210 25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer FCL.210.A, 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon AMC1 FCL.210.A mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM) mit zwei vollständig abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz
PPL(A) Anforderungen bei Bewerbung um eine PPL(A) EASA Referenz 6 Bewerber müssen die Anforderungen für die Klassen / Musterberechtigung für das bei der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug gemäß Teil FCL, FCL.725 Abschnitt H erfüllen 7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.235, AMC1 FCL.235 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens 8 Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen FCL.055 will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen
PPL(A) Anrechenbare Ausbildung Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 10 Stunden. Die Anrechnung schließt in keinem Fall die 10 Stunden Alleinflug bei der PPL Ausbildung ein. Referenz: FCL.210.A Inhaber einer Lizenz in einer anderen Luftfahrzeugkategorie für die Erteilung einer LAPL, PPL, BPL oder SPL müssen theoretischen Unterricht erhalten und Prüfungen der theoretischen Kenntnisse auf dem entsprechenden Niveau in den folgenden Sachgebieten ablegen: Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde, Navigation. Referenz: Teil-FCL, Anlage 1 / A / 1 (VO EU 1178/2011)
PPL(A) Anrechenbare Ausbildung für LAPL Inhaber Für die Erteilung einer PPL, BPL oder SPL werden dem Inhaber einer LAPL in derselben Luftfahrzeugkategorie die Unterweisungen im theoretischen Unterricht und die Prüfungsanforderungen in vollem Umfang angerechnet. Referenz: Teil-FCL, Anlage 1 / A / 1 (VO EU 1178/2011) Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(A) sind, müssen nach der Erteilung der LAPL(A) mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert haben, wovon mindestens 10 Stunden Flugausbildung sind, die in einem Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert wurden. Dieser Ausbildungslehrgang muss mindestens 4 Stunden überwachten Alleinflug umfassen, davon mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden Referenz: FCL.210.A
PPL(A) Anrechenbare Ausbildung für LAPL Inhaber Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit einer TMG-Erweiterung sind, müssen Folgendes absolviert haben: mindestens 24 Flugstunden auf TMG nach Eintragung der TMG-Erweiterung 15 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen in einem Ausbildungslehrgang bei einer ATO; dies schließt zumindest 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Allein- Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM) mit zwei vollständig abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz Referenz: FCL.210.A
Nationale Lizenzen Ultra Light
Nationale Lizenzen Ultra Light Rechte Der Ultraleichtschein berechtigt zur Führung von Ultraleichtluftfahrzeugen mit der Ausnahme von Hubschraubern gemäß Anhang II lit. e der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 im Rahmen der entsprechenden Klassenberechtigung nach Sichtflugregeln. 1. Klassenberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/A), 2. Klassenberechtigung für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/G), 3. Klassenberechtigung für einsitzige und mehrsitzige Tragschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von nicht mehr als 560 kg gemäß Anhang II lit. f der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 (UL/T), 4. 4.Klassenberechtigung für Motorgleitschirme gemäß Anhang II lit. e der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 mit einer höchstzulässigen Leermasse (Masse einschließlich Gurtzeug und Rettungssystem) von mehr als 120 kg (UL/M).
Nationale Lizenzen Ultra Light Anforderungen bei Bewerbung um eine Ultra Light Berechtigung Referenz 1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 17 Jahre alt ZLPV 2012 3 2 Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2 ZLPV 2012 5 3 Theoretische Ausbildung in einer Zivilluftfahrerschule ZLPV 2012 24b 4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung ZLPV 2012 24c
Nationale Lizenzen Ultra Light Anforderungen bei Bewerbung um eine Ultra Light Berechtigung 5 Klassenberechtigung UL/A Gesamtflugzeit mindestens 30 Stunden, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug. Klassenberechtigung UL/G Gesamtflugzeit mindestens 30 Stunden, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug Klassenberechtigung UL/T Gesamtflugzeit mindestens 35 Flugstunden und mindestens 150 Landungen mit Tragschraubern Klassenberechtigung UL/M 1. Grundberechtigung für Hänge- und Paragleiter gemäß ZLPV 79 2. Praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, von der zuständigen Behörde als schulungstauglich genehmigten Motorgleitschirmen, 3. Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorgleitschirmschirmen (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung) 4. Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke. ZLPV 2012 24d (2) ZLPV 2012 24d (3) ZLPV 2012 24d (4) ZLPV 2012 24d (5)
Nationale Lizenzen Ultra Light Anforderungen bei Bewerbung um eine Ultra Light Berechtigung Alleinüberlandflüge dürfen erst nach entsprechend durchgeführter theoretischer Ausbildung absolviert werden. Die praktische Prüfung ist innerhalb von 24 Monaten ab Abschluss der theoretischen Prüfung abzuschließen. Für Alleinüberlandflüge ist vom Lehrberechtigten unter Beachtung der Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt ein schriftlicher Flugauftrag zu erteilen. ZLPV 2012 24d (6) 6 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung ZLPV 2012 24d (8) 7 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen EASA Part FCL.055
Nationale Lizenzen Ultra Light Anrechenbare Ausbildung Bewerbung für... UL(A) Voraussetzungen für Anrechnung UL(T) oder Segelfliegerlizenz oder gleichwertige ausländische Berechtigung Segelfliegerlizenz ausgenommen TMG Hubschrauberpilotenlizenz oder Inhaber einer Klassenberechtigung UL(T) Anrechnung von Flugzeiten oder Starts/Landungen als PIC Statuscheck erforderlich Mindestens 15 Stunden einschließlich 5 h Alleinflugzeit auf UL(A) erforderlich 5 Stunden
Nationale Lizenzen Ultra Light Anrechenbare Ausbildung Bewerbung für... UL(T) UL(G) UL(M) Voraussetzungen für Anrechnung Berechtigung UL(A) oder Segelfliegerschein mit Startberechtigung HM oder EASA Part.FCL oder JAR-FCL Lizenz für Flächenflugzeuge oder Hubschrauber UL(G) Hubschrauberlizenz oder, UL(T) oder Hänge bzw. Paragleiter Motorisierte Hänge- bzw. Paragleiter Anrechnung von Flugzeiten oder Starts/Landungen als PIC 15 Stunden + 15 Starts In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 h mit Fluglehrer, 5 h im Alleinflug und 20 Alleinlandungen enthalten sein. In solchen Fällen ist die Reduzierung der Überlandflugausbildung auf mindestens 50 km und 3 LDG auf weiteren Plätzen mit Fluglehrer möglich. 5 Stunden 10 Stunden 30 Starts und LDG können durch eine Unterschiedsschulung mit FL ersetzt werden
Übergang auf Part-FCL Lizenzen
Übergang auf eine Part FCL Lizenz Grundsätzlich werden JAR FCL Lizenzen als Part FCL Lizenzen anerkannt und umgeschrieben. Nationale Lizenzen müssen angepasst werden HM-Berechtigung - MiM-Berechtigung: Grandfathering Übergangsbestimmung mit Stichtag Variante A HiM-Berechtigungen können über eine Übergangsbestimmung auf eine MiM-Berechtigung aufgestockt werden. Wer zum Stichtag 31.7.2012 über eine Hilfsmotorstartberechtigung und die Klasse 2 verfügte, 50 Flugstunden als PIC auf Touring Motorseglern hat, kann eine erleichterte Möglichkeit (grandfathering) zur Aufstockung auf eine MiM-Berechtigung nutzen, die dann später in eine EU-Lizenz umgewandelt werden wird. Dazu notwendig Selbsterklärung Prüfungsflug
Übergang auf eine Part FCL Lizenz HM-Berechtigung - MiM-Berechtigung: Nur möglich wenn Flugschule noch nicht als ATO zugelassen ist Variante B Eine MiM-Ausbildung nach den noch bis maximal 7.4.2015 gültigen Lehrplänen, innerhalb einer Segelflugschule. Dazu sind erforderlich: Theorieausbildung 30h Lehrssal / 30 h Selbststudium 1. Luftrecht (insbesondere LVR inkl. Luftraumklassifizierung und Sprechfunk 2. Flugleistung und Flugplanung, 3. Betriebliche Verfahren, 4. Luftfahrzeugkunde und 5. Navigation. Praxisausbildung 10 h / An- & Abflüge auf kontrollierten Plätzen / 20 Solostarts / 2 NAV-Δ-Flüge über je 270 km Theroetische und praktische Prüfung
Übergang auf eine Part FCL Lizenz HM-Berechtigung - MiM-Berechtigung: Nur möglich wenn Flugschule als ATO zugelassen ist Variante C Ab 8.4.2014 eine Ausbildung innerhalb einer ATO-Segelflug, für die Klassenerweiterung TMG. GPL (Segelflugschein) wird als SPL anerkannt TMG Erweiterung notwendig (siehe auch SPL) 6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon... 4 h mit Fluglehrer, Alleinüberlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit vollständiger Landung auf einem anderen als dem Startflugplatz Praktische Prüfung mit Nachweis theoretischer Kenntnisse aus 1. Grundlagen des Fliegens 2. betriebliche Verfahren 3. Flugleistung und planung 4. allgem. Flugzeugkunde 5. Navigation
Übergang auf eine Part FCL Lizenz Newsletter Österreichischer Aero Club Information Übergang HM MIM Part FCL Part FCL Entwurf (Deutsch)
Schulen nach EASA ATO Approved Training Organisation
Schulen nach EASA ATO Unterteilung in Complex und Non- Complex Organisation Unterschied definiert sich in der Management Struktur des Ausbildungsbetriebes. Auf alle Fälle Non-Complex werden Flugschulen sein, die nur Lizenz für LAPL SPL PPL und BPL ausbilden. Referenz: AMC1 ORA.GEN 200 (b) Flugschulen für CPL und ATPL müssen eine dementsprechende Management Struktur entwickeln und können keine Personalunionen eingehen wie bei Flugschulen für LAPL, SPL, PPL und BPL. Zivilluftpersonal-Hinweis Austro Control:
Schulen nach EASA ATO Personalstruktur einer ATO: Accountable Manager ACM Compliance Monitoring Manager CMM Safety Manager SM Safety Review Board Head of Training HT Chief Flying Instructor CFI Chief Theoretical Knowledge Instructor CTKI Alle Positionen sind zwingend zu besetzen, dabei sind Personalunionen möglich.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Diskussionsrunde