Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemische Beratung (DGSF)



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Transkript:

Stand 10/2014 Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemische Beratung (DGSF) Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das Zertifikat Systemische Beratung (DGSF) vergeben wird. Institutionelle Voraussetzungen 1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen. 2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt mind. zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 550 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie Beratungs-Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 Unterrichtseinheiten berechnet werden. 3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei Lehrenden für Systemische Beratung (DGSF). Die verantwortliche Leitung muss mind. 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung müssen darüber hinaus mindestens zwei weitere Lehrende für Beratung oder SupervisorInnen mit abgeschlossener systemischer/familientherapeutischer Weiterbildung integriert sein. 4. Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen und die Selbsterfahrung, sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Das Institut hat zu gewährleisten, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein. 5. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert. 6. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden. Die erneute Anerkennung des Weiterbildungsganges ist an die Akkreditierung des Instituts gemäß Akkreditierungsrichtlinien der DGSF gebunden. 7. Es gelten die Grundvoraussetzungen für Anerkennungen durch die DGSF (Anlage zu den Weiterbildungsrichtlinien). Eingangsvoraussetzungen 1. A) Hochschulabschluss 1 und psychosoziale Praxiserfahrungen oder B) ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung) 1 Hochschulabschlüsse sind Bachelor-, Master und Staatsexamensabschlüsse aller Universitäten, Fachhochschulen und dualer Hochschulen. 1

oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld und Abschluss einer anderen Weiterbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, Umfang mind. 100 UE. 2. Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Beratung während der Weiterbildung. Inhalte der Weiterbildung Systemische Beratung Theorie und Methodik (200 UE) 1. Theoretische Grundlagen systemischer Beratung und unterschiedlicher Klientensysteme (Familien, Gruppen, Teams, Institutionen, Organisationen); historische Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des systemischen Arbeitens; soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. 2. Systemische Grundhaltungen; Lösungs- und Ressourcenorientierung; Prozessorientierung; Kontextsensibilität; Entwicklung einer professionellen, beraterischen Identität. 3. Kontextanalyse; Auftragsklärung; komplexe Systeme und ihre Vernetzung; Analyse und Dynamik von Institutionen und Organisationen; Veränderung und Krisen in Klientensystemen; Qualitätssicherung. 4. Systemische Gesprächsführung und Fragetechniken; Moderationstechniken; Interventionsmöglichkeiten; kreative und darstellende Methoden; interinstitutionelle Kooperation. Systemische Supervision (100 UE) 1. 100 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen Beratungspraxis. 2. Während der Weiterbildung ist mind. eine Arbeitssitzung (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen. Berufsfeldrelevante Selbsterfahrung / Selbstreflexion (100 UE) Die Selbsterfahrung umfasst 100 UE und bezieht sich auf die aktuelle Berufs- und Lebenssituation sowie die Herkunftsfamilie. Systemische Beratungspraxis (70 UE) 1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 70 Beratungsstunden unter begleitender Supervision durch. 2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen). 3. Der/die TeilnehmerIn weist drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Beratungsprozesse nach. Intervision / Peer-Gruppe (80 UE) 80 UE Intervision werden von den WeiterbildungsteilnehmerInnen in Kleingruppen selbst durchgeführt. 2

Abschluss Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium. Zertifikat AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen ein Zertifikat. Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: Frau/ Herr... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische/r BeraterIn (DGSF). Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen. Ausnahmeregelung Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF beantragt werden. Übergangsregelung Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die bis zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen Regelungen. Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 in Freiburg. Eingangsvoraussetzungen modifiziert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.September 2004 in Berlin; Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen und den Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2005 in Oldenburg; Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen durch Beschlüsse der Mitgliederversammlungen am 11. September 2008 in Essen und am 11. September 2009 in Potsdam. Änderung der Eingangsvoraussetzung durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2014 in Friedrichshafen. Zertifikat Systemische/r BeraterIn (DGSF) mit Zusatz DGfB /Querstrichvariante Mindestanforderungen der DGfB an Weiterbildungen in Beratung/Counseling Die Deutsche Gesellschaft für Beratung e.v. (DGfB) / German Association for Counseling hat im Jahre 2009 Essentials für die Weiterbildung Beratung/Counseling verabschiedet, die der Niveaustufe 7 2 des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen und der adäquaten Niveaustufe des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) entsprechen. 2 Niveau 7: Über Kompetenzen zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet. 3

Übersicht: Essentials einer Weiterbildung Beratung/Counseling Eingangsvoraussetzungen Es wird ein (Fach-)Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang vorausgesetzt. Dauer und Umfang der Weiterbildung Beratung/Counseling Die Weiterbildung soll mehrjährig und berufsbegleitend sein. Inhalte der Weiterbildung (Gesamt = mind. 570 UE) Theoretische Weiterbildung und Methodenlehre Weiterbildungssupervision Selbsterfahrung/Persönlichkeitsbildung Dokumentierte Praxis (direkter Klientenkontakt) 300 UE 70 UE 50 UE 150 UE Hinzu kommen Zeiten für: eigenes Literaturstudium Arbeit in einer Peer-Gruppe kollegiale Supervision Praxisanleitung Hospitation Vor- und Nachbereitung der Beratungsstunden mit KlientInnen Abfassung schriftlicher Arbeiten (z.b. Protokolle, Fallstudien, Literaturarbeiten, Referate) Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung/Kolloquium abgeschlossen. Diese besteht aus einer Hausarbeit, die die eigene Beratungspraxis darstellt und diese theoretisch fundiert begründet und einem mündlichen Teil. Zertifikat: Systemische/r BeraterIn (DGSF) mit Zusatz DGfB Um das Beratungsprofil national und international aufzuwerten, bietet die DGSF nach Beschluss der DGSF-Mitgliederversammlung vom 14. September 2011 in Bremen ihren AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen in Systemischer Beratung die Möglichkeit, den Zusatz DGfB im DGSF-Zertifikat zu führen, sofern die o. g. Standards der DGfB Deutsche Gesellschaft für Beratung e.v./german Association for Counseling im Rahmen der Weiterbildung erfüllt wurden. Eingangsvoraussetzungen der DGfB Deutsche Gesellschaft für Beratung Es wird ein (Fach-)Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) vorausgesetzt. Zusätzliche Weiterbildungsinhalte für die Zusatzbezeichnung DGfB Ein Nachweis über zusätzliche Weiterbildungsinhalte (Theorie und Methodik) und zusätzliche Systemische Beratungspraxis, die am durchführenden Weiterbildungsinstitut absolviert wurden, beinhaltet: Zusätzliche Theorie und Methodik (100 UE) U.a.: Das Profil von Beratung als psychosoziale Dienstleistung. Verstehen besonderer Klientensysteme vor dem Hintergrund neuer Theorien, z. B. mehrfach belastete Familien, Armut, Krankheit, Migration. Motivation, Ziel- und Auftragsklärung für die Beratung/für das Counseling. 4

Zusätzliche Systemische Beratungspraxis (80 UE) 1. Der/die WeiterbildungsteilnehmerIn führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 80 weitere Beratungsstunden unter begleitender Supervision durch. 2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen). Abschluss für die Zusatzbezeichnung DGfB Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und ein Abschlusskolloquium. Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 14. September 2011 in Bremen. Ausführungen beschlossen von der Mitgliederversammlung am 25. September 2013 in Berlin. 5