A373 Vertragsmanagement



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Transkript:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A373 Vertragsmanagement Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.01 Status: Genehmigt Ersetzt: 1.0 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2012-07-17 Beilagen:

Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Verbindlichkeit... 3 4 Anwendungsgebiet... 3 5 Einsatzgebiet... 3 5.1 Funktionalität... 3 5.2 Leistungs- und Qualitätsmerkmale... 5 5.3 Rahmenbedingungen und Einschränkungen... 5 5.4 Abgrenzung... 6 5.5 Strategische Vorgaben... 6 5.6 Architekturvorgaben... 7 6 Sicherheitsüberlegungen... 7 7 Standartprodukte... 7 Anhänge... 8 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 8 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 8 C. Abkürzungen... 8 D. Referenzen... 8 2/9

Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Der vorliegende Standard definiert den Einsatz von IKT-Mittel für die elektronische Vertragsverwaltung. Diese IKT-Mittel bilden die bundesinterne Prozess- und Informationsmanagement-Plattform für die Vertragsverwaltung und dem darauf aufbauenden Reporting und Controlling. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Anwendungsgebiet Die im Folgenden beschriebenen Kriterien definieren das Einsatzgebiet des Vertragsmanage-ments BVerw und definieren damit die Anwendbarkeit des vorliegenden Standards aus fachli-cher Sicht. 5 Einsatzgebiet Die im Folgenden beschriebenen Kriterien definieren das Einsatzgebiet des Vertragsmanage-ments BVerw und definieren damit die Anwendbarkeit des vorliegenden Standards aus fachli-cher Sicht. 5.1 Funktionalität Das Vertragsmanagement BVerw basiert auf einem integrierten prozessorientierten SAP Ansatz und bietet eine ganzheitliche Betrachtung der Verträge der BVerw. Dabei werden die betriebswirtschaftlichen Standardprozesse, Konfigurationen und Daten im SAP ERP System berücksichtigt. Die Lösung selbst basiert auf der SAP Netweaver Plattform. Um die unterschiedlichen Aspekte in der Bundesverwaltung und der diversen Verwaltungseinheiten abbilden zu können, lässt sich das Vertragsmanagement BVerw auf den vorhandenen Strukturen 1 SR 172.010.58 3/9

VE-spezifisch ausprägen. Organisationsspezifische Weiterentwicklungen sind auf Basis dieses Standards zugelassen. So lässt sich das Vertragsmanagement BVerw nicht nur an weitere SAP-Module wie PS und CO anbinden, sondern mittels Schnittstellen auch an Non- SAP-Datenbanken wie GEVER-Systeme. Das Vertragsmanagement BVerw bildet die zentrale Datengrundlage für einen bundesweiten Überblick über alle Verträge, sowie deren Forderungen und Verpflichtungen. Durch die einheitliche und konsolidierte Datenbasis wird ein Controlling auf den Stufen VE, Departemente und Bund ermöglicht. Um den grössten wirtschaftlichen Nutzen zu erreichen, ist die Lösung in den kompletten Beschaffungsprozess - von der Vertragsvorbereitung über den juristischen, zum operativen Vertrag bis hin zur Vertragsüberwachung integriert (zur Abgrenzung vgl. Kap. 2.4). Informationen über die Vertragspartner wie, Korrespondenz, Termine und Vertragsdokumente sind Bestandteile der Lösung. Die Standardfunktionalitäten von SAP können im VM verwendet werden. Zusätzlich stellt die VM Lösung folgende Funktionalitäten zur Verfügung: Erfassung und Bewirtschaftung von Verträgen Abbildung unterschiedlicher Vertragsarten Grafische und tabellarische Abbildung von Beziehungen und Hierarchien Erfassung, Mutation und Löschung von Daten bei der Vertragsverwaltung, -anpassung und -abwicklung Protokollierung von Änderungen (Änderungshistory) Integration der Beschaffungskategorien (CPV-Codes) Eindeutige Identifikation von Stamm- und Bewegungsdaten Drop down Menüs für Vertragstypen und -arten Anlegen von (auch mehrjährigen) Zahlungsplänen Erfassung von Metadaten (z.b. Vergabeverfahren etc.) Abbildung des Vertragsstatus Automatisierte Plausibilisierungsprüfungen Termin- und ereignisgesteuerte Kontroll- und Überwachungsfunktionen (Alerts) Integriertes Reportingmodul für individuelle und konsolidierte Auswertungen Exportfunktion aller Reports in Microsoft Office Anbindung an den Kreditorenworkflow Anbindung an SAP BW der BVerw für analytische Reports auf Stufe Departement und Bund 4/9

5.2 Leistungs- und Qualitätsmerkmale Die Leistungsmerkmale können pro VE variieren. Die Spannweite reicht von VE mit unter 100 Verträgen pro Jahr bis zu VE mit über 5 000 Verträgen pro Jahr wie untenstehende Tabelle zeigt: Anzahl neue Verträge pro Jahr in der BVerw über 100'000 Anzahl Organisationseinheiten mit unter 100 Verträgen/Jahr 26 Anzahl Organisationseinheiten mit 100 bis 500 Verträgen/Jahr 26 Anzahl Organisationseinheiten mit 500 bis 1000 Verträgen/Jahr 13 Anzahl Organisationseinheiten mit 1'000 bis 5'000 Verträgen/Jahr 11 Anzahl Organisationseinheiten mit über 5'000 Verträgen/Jahr 4 Tabelle 1: Mengengerüst Verträge in der BVerw (Schätzung aufgrund der EFK-Umfrage vom August 2011) Auch sind die Qualitätsmerkmale pro VE unterschiedlich wie beispielsweise die Anforderungen zur Verfügbarkeit bzw. Ausfallsicherheit. Sowohl die Leistungs- wie auch die Qualitätsmerkmale werden durch die folgenden SAP-Standardfunktionalitäten sichergestellt, die im VM übernommen werden: Benutzer- und Rollenadministration Berechtigungsverwaltung (AAS-Tool) Workflow Datenbankintegration ARCHIVELINK für die standardisierte Anbindung von Dokumentarchiven Protokollierung via Änderungsjournal (Revisionstauglichkeit) Mehrsprachigkeit 5.3 Rahmenbedingungen und Einschränkungen Folgende rechtlichen Rahmenbedingungen haben merklichen Einfluss auf das Vertragsmanagement und müssen der Implementierung in einer VE berücksichtigt werden: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes Es ist vorgesehen, dass in der laufenden Revision des Org-VöB im Jahr 2012 der Einsatz des VM als Instrument im Vertragsmanagementprozess sowie beim Beschaffungscontrolling vorgeschrieben wird. Bundesgesetz über die Archivierung Datenschutzgesetz und -verordnung 5/9

Informationsschutzverordnung Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung Zudem können unterschiedliche Projekte auf den Stufen VE, Departement und Bundesverwaltung einen Einfluss auf die Implementierung haben wie beispielsweise E-Billing In/Out, Kreditorenworkflow, GEVER usw. Die von SAP und NRM (Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung HH+RF Bund) gemachten Vorgaben werden im VM berücksichtigt und übernommen. Anforderungen, die durch das Produkt VM Standard nicht erfüllt werden, müssen prioritär über eine VM Custom-Lösung abgedeckt werden. Ist dies technisch nicht machbar oder ist der Aufwand dafür unverhältnismässig hoch, müssen die vom Beschaffungscontrolling geforderten Daten in konsolidierbarer Form ins Vertragsmanagement BVerw geliefert werden. 5.4 Abgrenzung Eine Abgrenzung zu GEVER ist VE-spezifisch zu definieren. Im Beschaffungsprozess gilt die folgende Aufteilung: Phase Vertragsvorbereitung Juristischer Vertrag Operativer Vertrag Vertragsabschluss Vertragsüberwachung Vertragsauswertung Tabelle 2: Übersicht Vertragsabwicklungsphasen ausserhalb des Vertragsmanagements (GEVER) Vertrags-management Die Standardisierung bezieht sich auf beschaffungsrechtlich relevante Verträge (vgl. dazu [BöB]/[VöB]). Verträge, die nicht beschaffungsrelevant sind, wie beispielsweise Vereinbarungen mit einem internen Leistungserbringer, Subventionen, Arbeitsverträge der Bundesangestellten sind ausgenommen. Eine Integration solcher Vertragstypen ins Vertragsmanagement BVerw sowie weitere organisationsspezifische Anforderungen könnten jedoch in Form einer organisationsspezifischen Weiterentwicklung realisiert werden. 5.5 Strategische Vorgaben Die operationellen und betrieblichen Kosten sind zu minimieren und die Interoperabilität beim Reporting-Prozess muss garantiert werden (auch bei organisationsspezifischen Weiterentwicklungen). 6/9

Es gilt daher eine Einproduktestrategie. Bei der Ablösung von bestehenden Vertragsmanagementlösungen ist grundsätzlich der Einsatz des Standardproduktes vorzusehen. 5.6 Architekturvorgaben Vorgaben zur Architektur ergeben sich durch Anforderungen aus Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung HH+RF Bund. Als technologische Grundlage nutzt das Vertragsmanagement die SAP Netweaver Plattform. Die Vertragsmanagement Lösung wird als BSP-Applikation in die bestehende zivile SAP Systemlandschaft (Integration I07 / Vorproduktion V07 / Produktion P07) integriert sowie in der militärischen Systemlandschaft (Integration TSN/TSB / Vorproduktion ISN/ISB / Produktion PSN/PSB) eigenständig mit entsprechenden organisationsspezifischen Erweiterungen aufgebaut. Die Installationen erfolgen mittels Import über einen externen Transportauftrag ins Integrationssystem und werden über das SAP Transportsystem ins Vorproduktions- und Produktionssystem transportiert. Die SAP Netweaver BW Anbindung erfolgt für alle zivilen und militärischen VE's in den an das NRM System angebundenen BW Systemen. Es gelten somit die Architekturvorgaben der SAP Systemlandschaft. Zudem sind die Architekturvorgaben an die Geschäftsarchitektur zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Einhaltung und Beschreibung der Geschäftsprozesse nach dem Standard I030 - Dokumentation öffentlicher Leistungen und Prozesse (ech-0073). Dieser definiert einheitliche Vorgaben zur Inventarisierung sowie zur fachlichen Dokumentation von öffentlichen Leistungen und Prozessen. 6 Sicherheitsüberlegungen IKT-Systeme im Einsatzgebiet des Vertragsmanagements unterliegen den Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB). Es gelten dieselben Sicherheitsbestimmungen wie für das gesamte SAP-System. Das Abbilden von Vertragsinhalten ist nur für die Klassifizierung INTERN nach ISchV zu praktizieren. Aus Gründen der Vollständigkeit wird eine Erfassung der Hauptdaten (Beschaffungsverfahren, Lieferant, Termine, Vertragsvolumen, Zahlungen) angestrebt. Mit dem flächendeckenden Rollout der Verschlüsselung der Kommunikation zwischen dem SAP GUI und den SAP Systemen, der gemeinsam mit dem Rollout der 2-Faktor-Authentisierung in der Büroautomation erfolgt, erhöht sich die Sicherheit des gesamten SAP-Systems zusätzlich. Der Zugriff auf die Applikation Vertragsmanagement wird mittels SAP Berechtigungsrollen sichergestellt und im SAP-Berechtigungs-Tool (AAS-Tool) verwaltet. Eine Prüfung der Berechtigung erfolgt beim Anlegen, Ändern, Speichern und Lesen eines Vertrages. 7 Standartprodukte Teamwork Contract Management for SAP 7/9

Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Migration des Standards in die neue Vorlage gemäss R010, Version 2-0. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel AAS BSP BW ISB Bedeutung Authority Access System Business Server Page SAP NetWeaver Business Warehouse Informatiksteuerungsorgan des Bundes D. Referenzen [BGA] [BöB] Bundesgesetz über die Archivierung vom 26. Juni 1998 (Stand am 01. Mai 2013); SR 152.1 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1994 (Stand am 01. Januar 2014); SR 172.056.1 8/9

[BinfV] [DSG] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR 172.010.58 Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (Stand am 01. Januar 2014); SR 235.1 [ISchV] Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes vom 04. Juli 2007 (Stand am 01. Januar 2015); SR 510.411 [Org-VöB] Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung vom 24. Oktober 2012 (Stand am 01. Januar 2013); SR 172.056.15 [VöB] Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 (Stand am 01. August 2010); SR 172.056.11 [WIsB] Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 9/9