Vereinbarung über die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll Zwischen Name, Vorname d. Sorgeberechtigten (Anschrift) Telefon Mail Adresse und der VHS Husum e.v. Schobüller Str. 38 40 25813 Husum wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Betreutes Kind Die OGTS der VHS Husum e.v. betreut an der Außenstelle der KGS in Schobüll: Name: Vorname: Geb. datum:
2. Ort Die Betreuung findet in der Schule und auf dem Schulgelände statt. Die Kinder sind über die Unfallversicherung der Schule versichert. Sollten einzelne Angebote außerhalb des Schulgeländes stattfinden, so werden die Kinder begleitet. Wenn das Kind zu anderen privaten Verabredungen oder Terminen das Schulgelände verlässt, liegt die Aufsichts und Versicherungspflicht bei den Eltern. 3. Beginn und Umfang der Betreuung: Das Betreuungsverhältnis beginnt am und läuft auf unbestimmte Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Betreuung erst beginnen kann, wenn der Vertrag bei den MitarbeiterInnen vorliegt. Die regelmäßigen Betreuungstage und Betreuungszeiten werden mit den MitarbeiterInnen der Ganztagsschule abgesprochen. Wird eine unregelmäßige Betreuung gewünscht, ist es wichtig, dass die MitarbeiterInnen möglichst frühzeitig über die gewünschten Betreuungszeiten informiert werden. Bitte teilen Sie uns aus diesem Grunde die gewünschten Betreuungszeiten und die Anmeldung zum Essen spätestens am Freitag bis 09.00 Uhr für die kommende Woche mit. In dringenden Ausnahmefällen (z.b. plötzliche Erkrankung oder unvorhersehbare dienstliche Verpflichtungen) ist auch noch eine Anmeldung am Tag selbst bis 9.00 Uhr möglich (telefonisch bei Frau Krieger). WICHTIG: Im Krankheitsfall des Kindes oder aber bei Abmeldung müssen die Kosten für das Mittagessen für die nächsten beiden Schultage, für die das Kind angemeldet war, in Rechnung gestellt werden. 4. Dauer der Betreuungszeit Eine Betreuung ist grundsätzlich nur bis spätestens 16.00 Uhr möglich. Da die Betreuungskräfte nur bis 16.00 Uhr anwesend sind, müssen die Kinder spätestens bis 16.00 Uhr (pünktlich!) abgeholt werden, weil ansonsten eine Betreuung nicht mehr gegeben ist. 5. Betreuungsfreie Zeiten: Die Betreuung in der Ganztagsschule findet an der Außenstelle der KGS in Schobüll über die VHS nur während der Schulzeit statt. Eine Betreuung in den Ferienzeiten, an Feiertagen und an beweglichen Ferientagen wird nicht angeboten. 2
6. Kosten Wir haben uns bemüht, ein möglichst gerechtes Abrechnungssystem zu entwickeln, welches gleichzeitig verwaltungstechnisch noch einigermaßen überschaubar ist. Alle Aktivitäten, die von der Schule und der VHS als Träger der Ganztagsschule angeboten werden, sind Teil des Betreuungsprojektes. Werden die Kinder für bestimmte Projekte, Gruppenangebote oder Arbeitsgemeinschaften angemeldet, so gilt diese Anmeldung für die Laufzeit des Projektes. Die Abrechnung erfolgt nur per Lastschrift jeweils am 15. eines Monats für den vorherigen Monat. Die Eltern erhalten eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Betreuungsstunden sowie das Mittagessen. Ein Lastschriftmandat ist als Anlage Bestandteil dieses Vertrages. Sollte der Abrechnungsbetrag beim Lastschrifteinzugsverfahren nicht dem Konto des Schulvereins gutgeschrieben werden, ist eine Gebühr von 3,00 fällig. Derzeit betragen die Betreuungskosten: o Pauschal für 12,5 Betreuungsstunden pro Woche inkl. Mittagessen 120,00 für 10 Monate bzw. 100,00, die 12 x monatlich zu entrichten sind. 6.1 Bildungsgutscheine (Bildungs und Teilhabepaket des Bundes) Haben Eltern Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungs und Teilhabepakt der Bundesregierung (die sogenannten Bildungsgutscheine ), so informieren die Eltern die MitarbeiterInnen der Kinderzeit bitte bei der Anmeldung darüber und legen mit dem Vertrag einen gültigen Bildungsgutschein für die Teilnahme am Mittagessen vor. Es besteht die Verpflichtung für die Eltern, nach Ablauf der Gültigkeit eines Gutscheines unaufgefordert einen neuen Gutschein vorzulegen. Wird ein Gutschein zur Teilnahme am Mittagessen in Anspruch genommen, tragen die Eltern einen Eigenanteil von 1, pro Mittagessen. Damit ist an diesem Tag eine Betreuung bis 14.00 Uhr kostenfrei. Der Betrag für den Eigenanteil am Essen und für die Betreuung, die über 14.00 Uhr hinausgeht, wird jeweils am 15. des Folgemonats per Lastschriftverfahren abgebucht. Eine Barzahlung ist nicht möglich. 7. Krankheit des Kindes Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die MitarbeiterInnen unverzüglich von einer Erkrankung eines angemeldeten Kindes oder einer sonstigen Ansteckungsgefahr durch das Kind (z. B. durch Läuse) zu unterrichten. 3
In der Regel wird das Kind im Krankheitsfall nicht betreut. Die MitarbeiterInnen treffen die Entscheidung, ob eine Betreuung im Krankheitsfall ausnahmsweise stattfinden kann. Bei ansteckenden Krankheiten findet keine Betreuung statt. Es liegen folgende Besonderheiten vor: Es liegen folgende Besonderheiten vor: Chronische Krankheiten: Allergien: Arzneimittelunverträglichkeiten: Nahrungsmittelunverträglichkeiten: Therapien: Das Kind muss folgende Medikamente regelmäßig nehmen: Sonstiges: In Notfällen sind die MitarbeiterInnen berechtigt bzw. verpflichtet, einen Arzt wenn möglich, den/die behandelnde/n Kinderarzt/ ärztin hinzuzuziehen oder den Rettungsdienst zu alarmieren, der dann alle erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen durchführen kann. o Behandelnde/r Arzt/Ärztin des Kindes ist: o Krankenversicherung: o Die Sorgeberechtigen sind über den Notfall unverzüglich zu informieren. 8. Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten in Notfällen Adresse und Telefonnummer der Sorgeberechtigten, unter der sie während der Betreuungszeiten erreichbar sind: Name: Firma: Abteilung: Telefon: Handy: 4
Sind die Sorgeberechtigten nicht erreichbar, sollen folgende Personen informiert werden: Name: Telefon: Handy: Name: Telefon: Handy: 9. Änderung wichtiger Umstände Die Volkshochschule Husum als Träger der Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll und die Sorgeberechtigten verpflichten sich, sämtliche das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig mitzuteilen. Außergewöhnliche Ereignisse, die das Verhalten des Kindes bestimmen oder nachhaltig beeinflussen, sind den MitarbeiterInnen unverzüglich mitzuteilen. In Ausnahmefällen können die MitarbeiterInnen das Kind von der Betreuung und von der Teilnahme am Mittagessen ausschließen. Die Eltern werden darüber unverzüglich informiert. 10.Versicherungen Die Vertragspartner regeln die Versicherungsverhältnisse wie folgt: Die MitarbeiterInnen sind über den Träger der Ganztagsschule haftpflichtversichert. Schäden, die ein Kind während der Betreuungszeit mutwillig in der Ganztagsschule anrichtet, sind von den Eltern zu tragen. Die Kinder sind über die Stadt Husum bei dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) Schleswig Holstein versichert, wenn ein Betreuungsvertrag mit der VHS Husum e.v. vorliegt und Angebote regelmäßig genutzt werden. 11.Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen, Entwicklungs und Beobachtungsergebnisse z.b. für Schulen sowie statistische Erhebungen. 12. Beendigung des Vertragsverhältnisses Diese Vereinbarung zur Betreuung kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Schuljahresende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich. 5
Ein außerordentliches und sofortiges Kündigungsrecht besteht, bei groben Verstößen gegen pädagogische Grundsätze, die für die Betreuung von Kindern in der Ganztagsschule unabdingbar sind, wenn Kinder sich innerhalb der Struktur der Ganztagsschule nicht sozial verträglich verhalten können oder wollen. zwei Monatsbeiträge nicht gezahlt wurden Im Falle einer unter Ziffer 3 vereinbarten Befristung endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der Frist automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 13. Erziehungsgrundsätze Für das Miteinander in der Ganztagsschule gelten die gleichen Regeln wie am Vormittag in der Schule und wie im Schulprogramm der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll festgelegt. Wir gehen davon aus, dass auch Eltern sich einem gewaltlosen, demokratischen und liebevollen Umgang mit Kindern verpflichtet fühlen und diese Werte ihren Kindern vermitteln. 14. Änderungen Abweichende Vereinbarungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen und bedürfen der Schriftform. 15. Unwirksamkeit Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. 16.Lastschriftmandat Die anliegende Erklärung der Eltern zum SEPA Lastschrift Verfahren ist Bestandteil des Vertrages. Ohne eine vollständig ausgefüllte Erklärung ist der Vertrag unwirksam und eine Betreuung kann nicht übernommen werden. Husum, den Unterschriften: Sorgeberechtige VHS Husum e.v. 6
SEPA-Lastschriftmandat Wir/ Ich ermächtige/n die VHS Husum, Schobüller Str. 38, 25813 Husum, Gläubiger-ID-Nr. DE59ZZZ00000220843 Zahlungen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule Husum für mein/unser Kind für das 2.Halbjahr 2014/2015 von meinem/unseren Konto mittles Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der VHS gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name des Kindes, Schule, Klasse Name der Mutter/des Vaters Anschrift Telefon Kontoinhaber Name der Bank IBAN BIC Mandatsreferenz Mittagessen+Betreuung Außenstelle KGS Monat-Jahr-Name des Kindes Datum, Unterschrift: Husum, den Unterschrift(en): Kontoinhaber 7