Die Innovationsprämie



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Eine Informationsbroschüre des Föderalen Öffentlichen Dienstes in Belgien! Die Innovationsprämie Belohnung für einen kreativen Arbeitnehmer? Ja natürlich! Dank einer steuerlichen Entlastung für Innovationsprämien

Die Innovationsprämie Belohnung für einen kreativen Arbeitnehmer? Ja natürlich! Dank einer steuerlichen Entlastung für Innovationsprämien

2 Föderaler Öffentlicher Dienst für Wirtschaft, kleine und mittlere Mittelstand und Energie Rue du Progrès, 50 1210 BRÜSSEL Unternehmensnummer: 0314.595.348 http://economie.fgov.be tél. 02 277 51 11 Für Anrufer aus dem Ausland: tél. + 32 2 277 51 11 Verantwortlicher Herausgeber: Regis MASSANT Vorstandsvorsitzender a.i.du Comité de direction Rue du Progrès, 50 B-1210 BRÜSSEL Pflichtabgabe: D/2010/2295/44 S4-10-0126/351-10

«Bedingungen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und ausgewogene Funktion des Marktes für Güter und Dienstleistungen in Belgien schaffen.» Vorwort Meine Damen, meine Herren, Innovationen sind in Unternehmen zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit wichtiger als jemals zuvor. Die von der Europäischen Union eingeschlagene Lissabon-Strategie sieht übrigens in der Innovation einen wesentlichen Faktor für ein stabiles Wirtschaftswachstum. In diesem Kontext möchte die föderale Regierung die dynamischen und kulturellen Innovationsprozesse in den Unternehmen fördern, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen. Forschung und Entwicklung sind ein Weg, der zur Innovation führt, es gibt aber auch weitere. Denn in der Tat kann jeder Arbeitnehmer, ob Forscher oder nicht und ganz unabhängig von Funktion, Ausbildung oder hierarchischen Stellung im Unternehmen, durch innovative Vorschläge einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens leisten. Die Innovation kann dabei nicht nur auf Produkte, Prozesse und Dienstleistungen bezogen sein, sondern beispielsweise eine effiziente Produktionssteuerung oder das Arbeitsumfeld umfassen. Und aus diesem Grund hat sich die belgische Regierung dazu entschieden, die Zuteilung einer Innovationsprämie an kreative Mitarbeiter durch den Arbeitnehmer zu fördern. Seit dem 1. Januar 2006 ist deshalb diese Prämie von der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Vorliegende Broschüre gibt eine Übersicht über das entsprechende Verfahren, das einfach und ohne administrative Erschwernisse ablaufen soll. Vincent Merken Generaldirektor 3

1. Was ist eine Innovationsprämie? Die als einmalige Innovationsprämie bezeichnete Maßnahme umfasst die vollständige Steuerbefreiung der von einem Arbeitgeber seinen kreativen Arbeitnehmern gewährten Prämie. 4 2. Was sind die Vorteile? Das Unternehmen zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge über diese Prämie, und auch für den Arbeitnehmer fallen keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an. Die Prämie wird also zu 100% netto ausgezahlt. Beispiel 1 : Für eine Prämie in Höhe von 1000,00 für den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber zu zahlen: mit dieser Maßnahme ohne diese Maßnahme 1000,00 3044,40

«Bedingungen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und ausgewogene Funktion des Marktes für Güter und Dienstleistungen in Belgien schaffen.» Beispiel 2 : Zahlt der Arbeitgeber eine Prämie in Höhe von 1000,00, erhält der Arbeitnehmer: mit dieser Maßnahme ohne diese Maßnahme 1000,00 328,47 3. Welches allgemeine Ziel wird angestrebt? Jedes, dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 über die Tarifverträge und paritätischen Kommissionen unterliegende Unternehmen kann einmalige Innovationsprämien bewilligen. 5 Jeder mittels Arbeitsvertrag an ein vorgenanntes Unternehmen gebundene Arbeitnehmer kann diese Innovationsprämie erhalten, ganz gleich, welcher Art der Arbeitsvertrag ist (unbefristet, befristet, auf eine klar definierte Funktion bezogen, Studentenjob etc.).

4. Wa s b e d e u te t d e r Be g r i f f In n o v a t i o n in diesem Zusammenhang? Eine Innovation wird als Neuheit definiert, die die herkömmlichen Unternehmensaktivitäten um einen reellen Mehrwert ergänzen. Dieser Mehrwert kann unterschiedlicher Natur sein (technisch, wirtschaftlich, auf Produktivität, Umweltschutz, Organisation, Arbeitsgesundheit etc. bezogen). Die Innovation kann sowohl im Zusammenhang mit Produkten wie auch Dienstleistungen stehen, sich auf Fertigungsprozesse, andere Arbeitsabläufe oder auch die Arbeitsumwelt beziehen. 6 Die Innovation kann radikaler oder schrittweiser Natur sein. Mit anderen Worten, es kann sich um ein völlig neues Konzept handeln oder die Verbesserung eines existierenden Konzeptes. Die Innovation wird von einem oder mehreren Beschäftigten des Unternehmens ausgearbeitet und vorgeschlagen, nicht jedoch von dritter Seite; Die Innovation wird im Unternehmen umgesetzt oder in einer Art und Weise auf dem Wege der Umsetzung, die gewährleistet, dass die herkömmlichen unternehmerischen Aktivitäten um einen Mehrwert ergänzt werden.

«Bedingungen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und ausgewogene Funktion des Marktes für Güter und Dienstleistungen in Belgien schaffen.» 5. Un t e r we lc h e n Be d i n g u n g e n w i r d d i e Prämie zugeteilt? Die Prämie ist keinerlei Gehaltsersatz. Sie wird ausschließlich engagierten Mitarbeitern im Rahmen ihres Arbeitsvertrages zuerkannt. Die dem Arbeitnehmer zugeteilte Summe überschreitet in keinem Falle die Monatsvergütung. Die Gesamtsumme an ausgezahlten Prämien liegt nicht über einem Prozent der Brutto-Gehaltsauszahlungen des Unternehmens (auf Jahresbasis). Die Prämie beschränkt sich auf maximal 10% der Mitarbeiter. Bei Firmen mit weniger als 30 Mitarbeitern können höchstens drei Personen eine Prämie erhalten. 7 Sie wird im Rahmen der gleichen Projektinnovation höchstens 10 Arbeitnehmern gewährt. Beispiel 2 : Ein Unternehmen mit 23 Arbeitnehmern und einem Ge- Beispiele: Beispiel 1 : Ein Unternehmen mit 50 Arbeitnehmern und einem Gehaltsvolumen von 1.500.000,00 Grenzwerte : Gesamte Prämienauszahlung : 15.000,00 Höchstzahl an Mitarbeitern : 5 Maximal zugeteilte Prämie je Arbeitnehmer : Monatliches Bruttogehalt

haltsvolumen von 640.000,00 Grenzwerte: Gesamte Prämienauszahlung: 6.400,00 Höchstzahl an Mitarbeitern: 3 Maximal zugeteilte Prämie je Arbeitnehmer: Monatliches Bruttogehalt Beispiel 3 : Ein Unternehmen mit 2000 Arbeitnehmern und einem Gehaltsvolumen von 60.000.000,00 8 Grenzwerte: Gesamte Prämienauszahlung: 600.000,00 Höchstzahl an Mitarbeitern: 200 Höchstzahl an Arbeitnehmern je Projekt: 10 Maximal zugeteilte Prämie je Arbeitnehmer: Monatliches Bruttogehalt 6. Wie sieht die Befreiung aus? Das Antragsverfahren umfasst drei Phasen: 1. Interne Transparenz Zunächst einmal hat der Arbeitgeber die Mitarbeiter seines Unternehmens über die Voraussetzungen und internen Zuteilungsverfahren für die Innovationsprämie zu informieren. "Bedingungen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und ausgewogene Funktion des Marktes für Güter und Dienstleistungen in Belgien schaffen"

«Bedingungen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und ausgewogene Funktion des Marktes für Güter und Dienstleistungen in Belgien schaffen.» Anschließend wird er, jedes Mal, wenn ein Innovationsprojekt mit einer Prämie belohnt worden ist, die Gesamtheit der Arbeitnehmer des Unternehmens darüber in Kenntnis setzen, dass eine entsprechende Prämie für dieses Projekt zugeteilt worden ist. Wie lässt sich diese Transparenzphase realisieren? Es steht dem Arbeitgeber frei, das ihm am angemessensten erscheinende Mittel zur Information der Arbeitnehmer seines Unternehmens einzusetzen, beispielsweise über Aushänge, Intranet, E-Mail oder herkömmliche Postzustellung. 2. Mitteilung an den FÖD Wirtschaft Der Arbeitgeber übermittelt die im Zusammenhang mit der Innovation stehenden Einzelheiten dem Föderalen Öffentlichen Dienst für Wirtschaft (Abteilung Normalisierung und Wettbewerbsfähigkeit) mittels eines Formulars, das von der Internetseite heruntergeladen werden kann. Ein Abreißexemplar befindet sich außerdem in der Mitte dieser Broschüre. Der Föderale Öffentliche Dienst für Wirtschaft prüft die Berechtigung des Antrags im Hinblick auf innovative Aspekte. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Informationen angefordert. Das Ergebnis der Auswertung wird in einer kurzen Frist mitgeteilt (im Durchschnitt nach zwei Wochen). 9 3. Mitteilung an die Landesamt für soziale Sicherheit (l office national de sécurité sociale, ONSS) Der Arbeitgeber teilt der L.S.S. selbstständig die Zahl und Namen der Begünstigten der Prämie in dem Monat mit, der der entsprechenden Zuteilung folgt. Diese Mitteilung ist an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: primesinnovation@onss.fgov.be.

7. Wie sieht die Statistik aus? In der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 sind beim FÖD Wirtschaft 4499 Anträge eingegangen, die von 431 Unternehmen eingereicht worden sind. Abgelehnt 3% 10 Genehmigt 97% Fig. 1. : Prozentsatz der vom FÖD Wirtschaft genehmigten Anträge. Arbeitsorganisation 31% Produkte 18% Dienstleitungen 6% Fertigungsprozess 45% Fig. 2. : Bereich der genehmigten Innovationsprojekte.

«Bedingungen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und ausgewogene Funktion des Marktes für Güter und Dienstleistungen in Belgien schaffen.» Nützliche Adressen Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B, Mittelstand und Energie Generaldirektion Qualität und Sicherheit Abteilung Qualität und Innovation Dienststelle für Normalisierung und Wettbewerbsfähigkeit WTC III, fünfter Stock Boulevard du Roi Albert II, 16 B-1000 BRÜSSEL Tel.: +32-(0)2 277 74 40 fax : +32-(0)2 277 54 42 E-Mail: primeinnovation@economie.fgov.be Internet: http://economie.fgov.be/primeinnovation Landesamt für soziale Sicherheit 11 Abteilung Sonderanwendungen Place Victor Horta 11 B-1060 BRÜSSEL Tel.: +32-(0)2 509 33 55 E-Mail: primesinnovation@onss.fgov.be Internet: http://www.onssrszlss.fgov.be/

Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B, Mittelstand und Energie Besuchen Sie unsere Internetseiten http://economie.fgov.be http://statbel.fgov.be http://ecodata.mineco.fgov.be http://belac.fgov.be Entdecken Sie unsere Statistik-Portale Landwirtschaft Konjunktur 12 Umwelt Arbeitsmarkt Mobilität Land Gesundheit Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, K.M.B, Mittelstand und Energie Besuchen Sie unserer Internetseite http://economie.fgov.be und schauen Sie bei unserem Infoshop vorbei Hier stehen Ihnen all unserer Publikationen zur Verfügung. City Atrium C Rue du Progrès, 50 B-1210 BRÜSSEL Tel.: +32(0)2 277 55 76

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