GUTACH. Gemeinde. !!! Achtung geänderter Anzeigen- und Redaktionsschluss im Rathaus!!! im Breisgau



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Transkript:

Gemeinde GUTACH im Breisgau Gutach Bleibach Siegelau MITTEILUNGSBLATT Amtsblatt der Gemeinde Gutach Herausgeber: Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau Dorfstraße 33 79261 Gutach Tel. 0 76 85 / 9 10 10 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Harald Schomas Anzeigen und Herstellung: Verlag Idee & Praxis Paul Seeger 79261 Gutach-Bleibach Dorfstraße 43 Tel. 07685 / 9119-0 u. 9119-12 Fax 07685 / 911 913 30. Jahrgang Mittwoch, 18. Februar 2004 Nr. 7 / Woche 8 Gemeindeverwaltung geschlossen! Am Rosenmontag, den 23.2.2004 und Fasnet-Dienstag, den 24.2.2004 sind sämtliche Dienststellen der Gemeindeverwaltung geschlossen. Die Verwaltungsstelle Gutach ist am Donnerstag, den 19.02.2004 und am Montag, den 23.02.2004 geschlossen. Bürgermeisteramt Fundsachen Folgende nachstehend aufgeführten Fundsachen wurden abgegeben und können während der Öffnungszeiten ( Mo Fr 8.00 12.00 Uhr, Do 14.00 18.00 Uhr) beim Fundbüro im Rathaus Bleibach, Dorfstr. 33, 79261 Gutach/Bleibach (Tel. 07685/9101-20 oder 21) von den Verlierern abgeholt werden. 1 Brille, 1 Schlüsselbund mit Mäppchen, 1 Paar Handschuhe, 1 Schlüssel am Band, 1 Kindertrinkflasche, 1 einzelner Handschuh, 1 einzelner Ohrring, 1 Kindersportarmbanduhr, 1 Schlüsselbund am Band, 1 einzelner Schlüssel. Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen unter 5,11 EUR sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliches Fundrecht auf die Gemeinde übergeht. Nähere Einzelheiten finden Sie auch im Internet unter www.gutach.de/bürger-service. Jugendschutz Im Hinblick auf die kommende Fastnachtszeit geben wir nachstehend die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bekannt, die insbesondere auch während der tollen Tage zu beachten sind: Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Dies gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche 1. an der Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder die Veranstaltung der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. 2. Eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragen Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Abweichend hiervon darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Die Verantwortlichen werden um strikte Einhaltung dieser Bestimmungen gebeten.!!! Achtung geänderter Anzeigen- und Redaktionsschluss im Rathaus!!! für das nächste Mitteilungsblatt ist am Donnerstag, 19. Februar, 10.00 Uhr

Seite 2 Gutach im Breisgau Woche 8 MITTEILUNGEN DES LANDRATSAMTES Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat in Zusammenhang mit der Geflügelpest am 05.Februar 2004 folgende Verordnung erlassen. 1 Wer Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln oder Tauben hält, hat dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich anzuzeigen, wenn eine solche Anzeige nicht bereits früher erfolgt ist. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. 2 Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Bestand mit Hühnern, einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten oder Gänsen (Geflügel) Verluste von 1. mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder 2. mehr als zwei vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so ist der Tierhalter verpflichtet, unverzüglich mit der Anzeige nach 9 des Tierseuchengesetzes eine Untersuchung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 durchführen zu lassen. 3 Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen: 1. 1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Besitzers, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels, 2. 2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des Erwerbers, Datum des Abgangs sowie die Art des Geflügels und 3. 3. für den Fall, dass eine betriebsfremde Person die Geflügelhaltung betritt, Name und An-schrift dieser Person, das Datum des Betretens sowie das Datum, an dem diese Person nach ihren Angaben zuletzt eine andere Geflügelhaltung betreten hat. 4 Der Halter eines Geflügelbestandes hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einmalkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch vom Halter des Geflügelbestandes zu reinigen und zu desinfi-zieren; Einmalkleidung hat er un-verzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. 5 (1) Ordnungswidrig im Sinne des 76 Abs. 2 Nr.1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätz-lich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach 2 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vor-sätzlich oder fahrlässig 1. 1. entgegen 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht voll-stän-dig oder nicht rechtzeitig erstattet oder 2. 2. entgegen 3 Satz 1 ein Register nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt. 6 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie tritt mit Ablauf des 7. August 2004 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. Landratsamt nur am Rosenmonat geschlossen Das Landratsamt Emmendingen ist am Rosenmontag, 23. Februar 2004 geschlossen. An den übrigen Fasnachtstagen ist zu den üblichen Zeiten wie folgt geöffnet. Schmutziger Donnerstag 8.30 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, Fasnachtsfreitag 8.30 bis 12 Uhr und Fasnachtsdienstag 8.30 bis 12.30 Uhr Recyclinghöfe an Fasnacht geöffnet Die Recyclinghöfe sind in der Fasnachtszeit unverändert geöffnet: Freitags von 13 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. Erdaushubdeponie Vörstetten-Reute an Rosenmontag zu Die Erdaushubdeponie Vörstetten-Reute ist am Rosenmontag, 23. Februar 2004 geschlossen. Recyclinghöfe: Anlieferung aus Gewerbebetrieben Seit Jahresbeginn werden auf den Recyclinghöfen im Landkreis Emmendingen keine Verpackungsabfälle mehr angenommen, die bei Gewerbebetrieben anfallen. Ausgeschlossen ist damit seither die Anlieferung von Kartonage wie Schachteln und Pappkartons, Verpackungspapier, Verpackungs- und Schrumpf-Folien sowie Kanistern aus Kunststoff. Alle anderen Wertstoffe können von den Gewerbebetrieben jedoch nach wie vor kostenlos zu den Reyclinghöfen gebracht werden, also zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, Metall und Schrott, Glas und Flaschen, Alu, Korken und Korkplatten, Haushalts-Batterien usw.. Die gewerblichen Verpackungsabfälle, die jetzt nicht mehr auf den Recyclinghöfen angenommen werden, werden von Entsorgungsfirmen direkt bei den Gewerbetrieben oder bei selbst einzurichtenden Sammelstellen abgeholt. Eine Liste der gewerblichen Entsorgungsunternehmen kann beim Landratsamt Emmendingen Abfallwirtschaft, Telefon 07641/451-478, E-mail: lea@landkreisemmendingen.de angefordert werden. Für verschiedene Branchen gibt es spezielle Rücknahmesysteme, über die die Entsorgung teilweise oder ganz kostenlos erfolgen kann. Zu diesen Rücknahmesystemen zählen DSD (Duale System Deutschland) Interseroh und VFW (Vereinigung für Wertstoffrecycling). Je nach Verpackungsart werden Säcke, Tonnen oder Container direkt auf dem Firmengelände zur Sammlung der gewerblichen Verpackungsabfälle wie Kartonage, Folie oder Kunststoffkanister aufgestellt und nach einem vorher vereinbarten Rhythmus abgeholt bzw. geleert. Welches Rücknahmesystem welche Branche entsorgt sowie die jeweils zuständige Entsorgungsfirma erfahren Sie ebenfalls bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes. Kartonage-Verpackungen können auch direkt bei der Firma Südwestentsorgung in Emmendingen (Telefon 07641/1266) oder UVR in Riegel (Telefon 07642/92 35 66) angeliefert werden. Recyclinghof-Eröffnung am 12. März 2004 Die Gemeinde Gutach erhält einen eigenen Recyclinghof. Er wird derzeit auf dem Gelände beim Grünschnittsammelplatz in der Simonswälder Straße (beim Getränkemarkt) eingerichtet. Der Termin für die Eröffnung steht bereits fest: Am Freitag, 12. März 2004 wird Landrat Hanno Hurth den Recyclinghof freigeben. Er ist ab Mitte März jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr und jeden Samstag von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die Anlieferung der Wertstoffe ist kostenlos. Angenommen werden zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, Karton und Altpapier, Glas und Flaschen, Elektrogeräte, Schrott und Metall, Altkleider und Schuhe, Aluminiun, Kork und Korkplatten, Haushaltsbatterien, große Kunststoffteile, Teppiche und Teppichböden und Kunststofffolien.

Woche 8 Gutach im Breisgau Seite 3 Wehrdienstberatung (Ausbildung / Studium) Donnerstag, 19.2., 14.00-17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus Emmendingen, Landvogtei 10, Tel. 07641 / 452-385 oder 4520, Tel. Freiburg 0761 / 3194 258 oder 3194 259 Veranstaltungskalender 19.02. 19.00 Uhr: Fasneteröffnung mit Hemdglunkerumzug und Narrentreiben - NZ Gutach Turnhalle 19.02. 19.30 Uhr: Fasneteröffnung mit Hemdglunkerumzug und Fasnettreiben - NZ Bleibach Gasthaus Sonne 20.02.: Fasnetveranstaltung Festhalle Gutach-Bleibach, Narrenzunft Bleibacher Leimedeyfel 21.02. 20.11 Uhr: Johli-Ball Adler-Saal 22.02. 14.30 Uhr: Kinderumzug anschl. Kinderball Adler-Saal 23.02. 10.30 Uhr: Närrischer Frühschoppen nur für Männer Adler-Saal Narrenzunft "Johlia vom Vögelestei" 23.02. 14.11 Uhr: Traditioneller Umzug mit Fasnettreiben Bleibach 24.02. 10.00 Uhr: Narrensuppe Gasthaus Löwen 24.02. 14.00 Uhr: Kinderfasnet Festhalle Bleibach Narrenzunft "Der Silberklopfer" 24.02. 19.00 Uhr: Fasnetverbrennung - NZ Gutach Dorfplatz 24.02. 19.30 Uhr: Fasnetverbrennung - NZ Bleibach Bahnhof Bleibach Das Forstamt informiert: Intensive Kontrolle und Bekämpfung der Borkenkäfer im Jahr 2004 erforderlich! Im Jahr 2003 waren die Borkenkäfer-Schäden unerwartet hoch. Im Gesamtwald des Forstamts wurden rd. 18 000 Fm Käferholz eingeschlagen, das ist die mit Abstand größte Jahresmenge seit Lothar. Hauptursache für die rasante Vermehrung der Schädlinge waren extreme Wärme und Trockenheit im Sommer 2003 (heißester Sommer seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen 1901!). Hinzu kam, dass sich die Orte des Befalls völlig regellos über die gesamten Waldflächen verteilen, wodurch die Kontrolle stark erschwert wurde. Neben dem Buchdrucker trat der Kupferstecher viel zahlreicher auf als in den Vorjahren. Auch der Befall durch andere Käferarten an Weißtanne, Buche und Lärche nahm erheblich zu. Schließlich führte die ungewöhnliche Hitze zu erheblichen Dürreschäden (ohne Beteiligung des Käfers), die in diesem Jahr vermutlich noch zunehmen werden. Für das Jahr 2004 gilt deshalb: Noch größere Wachsamkeit und noch schnellere Aufarbeitung des Käferholzes. Dabei müssen folgende Grundregeln unbedingt beachtet werden: - Ale z. Zt. Befallenen und noch nicht abgestorbenen Bäume unverzüglich einschlagen und aus dem Wald bringen, Holzabfuhr bis Ende März - Alles Sturm- und Schneebruchholz aus Herbst und Winter 2003/04, auch Kleinmengen, unverzüglich aufarbeiten - Von Beginn der Flugzeit an (ab Anfang April) intensive- wöchentliche Kontrolle der Bestände auf Buchdrucker- und Kupferstecher- Befall, unverzügliche Aufarbeitung aller Käferbäume - Bei Kupferstecher Befall müssen die Baumkronen entweder aufgearbeitet, zerhackt oder notfalls auch verbrannt werden. Bloßes Kleinschneiden der Krone in kurze Abschnitte ist wirkungslos, das Material bleibt bruttauglich!! Außerdem wichtig: - Stehende, abgestorbene Bäume (Käfer sind ausgeflogen), vertrocknete Bäume ohne Käferbefall können vorerst stehen bleiben, die Bekämpfung der akuten Käferherde ist wichtiger! - Wenn sich die Abfuhr verzögert, muss ggf. das Holz mit zugelassenen Schutzmitteln behandelt werden. Die Zulassung von Ripcord 40 und Fastac Forst läuft aus, Karate Forst ist weiterhin zugelassen. Notrufe: Feuerwehr 112 Polizei 110 Ärztliche und soziale Dienste Ärztlicher Notfalldienst, nur wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist: Tel. 19292 (ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst (Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr) Tel. 07641 / 460151 DRK-Rettungsdienst-Krankentransport Tel. 19222 (ohne Vorwahl) Sozialstation St. Elisabeth, gemeinnütziger Verein: ganzheitliche Hilfe in der Krankenpflege, Altenpflege, Hauspflege und Familienpflege. Rund um die Uhr erreichbar. Waldkirch: Kirchstraße 16, Tel. 07681 / 40720 Amb. med. Pflegedienst Helfende Hände mit 24-Std. ärztl. Bereitschaftsdienst Tel. 07681 / 477 87 30 Apotheken-Notdienst: Jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr des folgenden Tages: Do 19.2.Apotheke Simonswald, Talstr. 36a, Tel. 07683 / 794 Fr 20.2.Spitzweg-Apotheke, Emmendingen, Fritz-Boehle-Str. 38, Tel. 07641 / 51191 Sa 21.2.Stadt-Apotheke, Emmendingen, Marktplatz 9, Tel. 07641 / 8763 So 22.2.Stadt-Apotheke, Waldkirch, Lange Str. 37, Tel. 07681 / 479110 Mo 23.2.Waldhorn-Apotheke, Sexau, Emmendinger Str. 6, Tel. 07641 / 47575 Di 24.2. Aesculap-Apotheke, Teningen- Köndringen, Bahnhofstr. 3, Tel. 07641/54300 Mi 25.2.Apotheke Dr. H. Haefelin, Denzlingen, Hauptstr. 193, Tel. 07666 / 93090 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Ist der zuständige Tierarzt nicht erreichbar, versieht am Sonntag bzw. ges. Feiertag in der Zeit von 10.00 bis ca. 18.00 Uhr den tierärztlichen Bereitschaftsdienst wie folgt: Sonntag, 22.2. Dr. Hendrik Meyering, Lange Str. 20, Freiamt, Tel. 07645/727 D.Dörthe + J. Bretzinger, Winterbachstr. 13, Glottertal, Tel. 07684/90890 Tierkörperbeseitigungsanstalt Freiburg: Tel. 0761 / 506706 Notdienst für Strom: EnBW Regional AG, Regionalzentrum Rheinhausen, Störungsmeldestelle 0800-3629477

Seite 4 Gutach im Breisgau Woche 8 Wie immer beraten Revierleiter und Forstamt die Waldbesitzer in allen Waldschutzfragen. Dringende Bitte: Wer Käferbefall in seinem Wald feststellt, informiert unverzüglich den örtlich zuständigen Revierleiter. Das gilt vor allem und erst recht dann, wenn der Waldbesitzer nicht in der Lage ist, das Käferholz rechtzeitig aufzuarbeiten. Der Revierleiter kann in diesem Fall die notwendigen Maßnahmen einleiten. Ebenso sollten alle, die Borkenkäfer-Befall auf fremden Grundstücken entdecken, unverzüglich den jeweiligen Waldbesitzer und den Revierleiter verständigen. Nur so wird es gelingen, eine Massenvermehrung des Borkenkäfers im Jahr 2004 zu verhindern. Evang. Paul-Gerhardt-Gemeinde, Kollnau Sonntag, 22. Februar 9.30 Uhr Gottesdienst (N.N.) Finanzamt Emmendingen Das Finanzamt Emmendingen, einschließlich der Infozentrale, ist am Rosenmontag, den 23.2.2004 ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies gilt auch für die Annahme- und Infostelle im Rathaus Waldkirch. Katholische öffentliche Bücherei Elzach Über die Fasnet-Zeit 19. Februar bis 24. Februar 2004 bleibt die Bücherei geschlossen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Fasnet 2004! Ihr Büchereiteam Verein für Arbeit und Leben e. V. Yoga am Morgen Wenn ein Tag mit Yoga beginnt, wird es ein anderer Tag, und wenn jeder Tag mit Yoga beginnt, wandelt und ändert sich das Leben. Kommt Schritt für Schritt seinem Ziel näher... Wer sich auf einen solchen Anfang des neuen Tages einlassen und sich und seiner Gesundheit etwas Gutes gönnen möchte, hat mit der Yoga-Praxis eine gute Möglichkeit dazu. Kursbeginn am Donnerstag, 4. März in Elzach, von 10.00 11.30 Uhr (wöchentlich) mit Yogalehrerin Tanja Sailer.Info und Anmeldung im Sunnewirbilli Naturkosten in Elzach, Tel. 07682/413 oder bei Tanja Sailer, Tel. 07723/913802. http://www.tanja-sailer.de Freiwillige Feuerwehr Gutach Samstag 28.02. 20 Uhr Generalversammlung Abtl. Siegelau im Gasthaus Hirschen. Die Kameraden der Altersabteilung, die Gemeinderäte sowie Freunde und Gönner der Feuerwehr sind eingeladen. 10 Jahre Narrenzunft Bleibacher Leimedeyfel e.v. Am Fasnetfridig 20.2. veranstalten die Bleibacher Leimedeyfel e.v. ihren 5. Nachtumzug mit anschließender Partynacht in Bleibach. Wir wären der Bevölkerung sehr dankbar wenn sie Ihre Häuser entlang der Umzugsstrecke schmücken würden. Aufstellung Ölbergweg/ Wiesengrund. Der Umzugsweg führt von dort über die Dorfstraße / Schulstraße an die Festhalle wo auch die Umzugsauflösung ist. Die neuen Jubiläumspins der Leimedeyfel für de Fasnetfridig können ab sofort bei der Volksbank in Bleibach für 2 Euro erworben werden. Di Sechst Siegelauer Kinderfasnet 2004 Scho wieder isch e Johr verbei, scho wieder wird gfiret die Kindernarredei. Es trifft sich om Fasnetsomschdig zuem sechste Mal, die Kindernarreschar im Bäresaal. Do isch mer machtlos, mer brucht sich gar nit wehre, wenn bim Bäre-Reinhard unseri Kleine genn sich die Ehre! Drum Ihr Kinder un au Ihr Eldere sinn herzlich willkomme, Fir`d Siegelauer Kinderfasnet wird sich die Zit gonz gwiss frei gnumme. 6. Siegelauer Kinderfasnet am 21. Februar im Gasthaus Zum Bären in Siegelau, Beginn 14.11 Uhr Narri Narro! (wie stets organisiert vom Siegelauer Familientreff). Anzeigen- und Redaktionsschluss im Rathaus für das nächste Mitteilungsblatt ist am Donnerstag, 19. Februar, 10.00 Uhr Gutacher Rentner Treff Gutacher Rentner es isch wieder sowit es kunnt die schöne Fasnetzit. Do treffen sich Rentner wie jedes Johr um Fasnet fire des isch schön. Am schmutzige Dunschtig in der Krone um 1/2 drei fange mir oh mit Fasnetmarsch, Nari und Naro. Dr Hermann mit der Orgel isch au wieder do, mit Musik, Witz und Humor sind wir alle Lustig und Froh. Narrenzunft Bleibach Der Silberklopfer e.v. Umzugsteilnahme in Schwenningen am 22.2. Abfahrt in Bleibach Halle um 10.00 Uhr mit Bus. Umzugsbeginn um 14.00 Uhr. Rückfahrt um 18.00 Uhr. Wir würden uns um rege Beteiligung der Hästräger sehr freuen.

Woche 8 Gutach im Breisgau Seite 5 Jagdgenossenschaft Gutach Einladung zur Jagdversammlung Die Jagdgenossenschaft lädt ihre Mitglieder (Jagdgenossen) zur Jagdversammlung ein. Tagungsort ist am Dienstag, den 2. März, 19.30 Uhr, der Bürgersaal im Rathaus des Ortsteils Gutach. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Jagdvorstand 2. Tätigkeitsberichte und Bericht der Kassenprüfer 3. Entlastung des Gesamtvorstandes 4. Feststellung der Stimmberechtigten 5. Diskussion und Neuvergabe der Jagdpacht für die kommen den neun Jahre. Bis zum Sitzungsbeginn können Angebote zur Jagdpacht beim Vorsitzenden abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt freihändig durch die Mitglieder bei der Versammlung. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht von einem anderen Jagdgenossen ausüben lassen. 6. Verschiedenes Anschließend stiftet der Jagdpächter ein Essen im Gasthaus Krone. Der Jagdvorstand Jahreshauptversammlung MGV-Chorgemeinschaft Bleibach e.v. Zur Jahreshauptversammlung der MGV-Chorgemeinschaft Bleibach e.v. am Freitag, 5. März 2004, 20.00 Uhr im Gasthaus Sonne in Bleibach laden wir alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Jahresbericht des Schriftführers 3. Jahresbericht des Sangwartes 4. Rückblick und Ausblick der Dirigenten 5. Jahresbericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Kassierers 7. Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft 8. Ehrungen für guten Probenbesuch 9. Wünsche und Anträge Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 1.3.2004 schriftlich und begründet an den 1. Vorsitzenden zu richten. Paul Seeger, 1. Vorsitzender Am Fasnet-Freitag keine Probe SC Gutach/Bleibach e.v. Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 12.3. um 19.00 Uhr im Gasthaus Schönwasener Hof in Gutach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Verlesen den Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung 3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Erledigung von Anträgen 8. Neuwahlen 9. Verschiedenes Anträge zur Jahreshauptversammlung sind mindestens 3 Tage vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden Herrn Friedrich Wehrle, Bahnhofstr. 18, 79424 Auggen oder bei Frau Traudel Bühler, Werkheimstr. 8, 79183 Waldkirch, schriftlich einzureichen. Vor der Jahreshauptversammlung wird um 18.00 Uhr für verstorbene Mitglieder in der Gutacher Kirche eine Messe abgehalten. Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind hiermit freundlichst eingeladen. Kath. Frauengemeinschaft Siegelau Die KFD Siegelau veranstaltet am 17. März um 19.00 Uhr einen kulinarischen Abend. Das Thema lautet Kalte Platten stilvoll anrichten. Anschließend wollen wir die Köstlichkeiten mit den dazu passenden Weinen genießen. Susanne Resch und Alexandra Müller werden für sie diesen Abend gestalten. Alle interessierten Frauen können sich bis zum 5. März bei Anni Schneider, Tel. 07685/1472 oder Stefanie Moser, Tel. 07685/1289 anmelden. Unkostenbeitrag ca. 8,-- Euro. Jagdgenossenschaft Bleibach Einladung Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bleibach werden hiermit zu der Mitgliederversammlung am Samstag, den 6. März 2004, 20.00 Uhr im Gasthaus Löwen in Bleibach recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Bericht des Kassenwarts 3. Prüfbericht des Jagdausschusses 4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenverwalters 5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Im Anschluss an die Mitgliederversammlung sind die Jagdgenossen mit Ehegatten bzw. Lebensgefährten von dem Jagdpächter zu einem Rehessen eingeladen. Gez. J. Winterhalter, Jagdvorstand

Seite 6 Gutach im Breisgau Woche 8

Woche 8 Gutach im Breisgau Seite 7 Systematisch bessere Noten Optimale Förderung durch speziell entwickeltes Unterrichtskonzept: Jeder Schüler erhält die auf sein Lernproblem genau abgestimmte Unterstützung. Rufen Sie uns an: Mo.-Fr., 14-17 Uhr. Waldkirch, Lange Straße 57, Tel. 07681/49 48 17, www.schueler-foerderung.de Ob steil, ob flach nur der Fachmann auf s Dach Dachdeckermeister KOSTENLOSE DACHDIAGNOSE Dacheindeckungen Flachdachbau Altbausanierung Wärmedämmung Fassadenbau Balkonsanierung Baublechnerei Gerüstbau Holzbau Asbestsanierungen Reparaturdienst Welt der Handarbeit Das Handarbeitsgeschäft der besonderen Art Salzstraße 37-39 79098 Freiburg Tel.: 0761/2172135 Fax.: 0761/2172136 Ab Fasnet-Dienstag wartet die neue Frühjahrs- und Sommerkollektion auf Sie! Trendige Farben - exquisite Qualitäten Auf Ihren Besuch freuen sich Waltraud und Peter Wallrafen Birsnerweg 2, 79183 Waldkirch i. Br. Tel.: 07681-8366, Fax: 07681-4317 Mitglied im Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Frühlingsgefühle FordKa Spring * Aktion gilt ab dem 01.02.2004 bei Abschluß einer Ford- Versicherung. Abgebildetes Fahrzeug enhält Wunschausstattung. 1,3 ltr. Duratec 8V-Motor 44 kw (60 PS) 4Airbags Servolenkung Fahrersitz höhenverstellbar Kfz-Steuerbefreiung bis 31. 12.2005 durch EURO4 inklusive 1 Jahr Vollkasko- und Haftpflichtversicherung!* nur 8.990,00 Ihr FordHändler Besser ankommen Autohaus Schmid GmbH Vertragshändler der Ford-Werke AG Stahlhofstr. 3 79183 Waldkirch Tel. 07681/4740080 E-mail: geschaeftsleitung@schmid.fsoc.de Internet: www.autohausschmid.de

Seite8 Gutach im Breisgau Woche 8 Partynacht am Fasnetfridig 20.02.04 der Narrenzunft Fenster Wintergärten Haustüren aus Holz Holz-Alu Kunststoff und Nachtumzug mit Gastzünften Beginn 20.00 Uhr - Löwenpost - Aktuell - Lust auf Fisch? Am Aschermittwoch haben Sie wieder Gelegenheit. Wir haben durchgehend geöffnet. Reservieren Sie schon heute. Gasthof zum Löwen Bleibach Telefon 07685 / 363 Unsere Monatsknüller im Februar Ehrmann Almighurt 3,8% 150g -,29 Iglo Fischstäbchen 15-er Packg. 1,79 Dallmayr Prodomo Kaffee versch. Sorten 500g 2,99 Regina Toilettenpapier 3-lagig 8x160 Blatt 1,99 Mumm Sekt Dry oder Medium EDEKA Burger GUTACH Nah und Gut Kirchstraße 3 Tel. 07681/7411 0,75 ltr. 3,99 Bötzinger Rotwein auch trocken 1,0 ltr. 3,99 Schweine-Braten aus der Keule 1 kg 4,44 Schweine-Schnitzel 1 kg 4,99 Rinder-Braten, -Gulasch oder -Rouladen 1 kg je 7,99 Hähnchenbrustfilets frisch 1 kg je 7,99 Kasseler-Rücken ohne Knochen 1 kg 6,99 Unser Angebot: gültig vom Mo. 16.2. Sa. 21.2.2004 Nutella Spanische Orangen Bananen 1,5 kg Netz 1,49 1 kg 1,19 Maggi Fix Produkte versch. Sorten Packg.-,49 Freixenet Span. Sekt versch. Sorten je 0,75 ltr. 3,99 Würstc stchenparade Wienerle, Chili Wiener, frische Kalbsbratwurst, Servela, Münchner Weißwürste 100g je -,69 400 g Glas 1,11 Dr. Oetker Culinaria Pizza versch. Sorten je 2,29 Biskin 1 kg Stange 1,99 Landliebe Butter 250 g Packg. 1,11 Leerdammer 45% Fett i. Tr. 100 g -,69