Therapiekonzept. der. Maria Montessori. Schule. Salzgitter

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Transkript:

Therapiekonzept der Maria Montessori Schule Salzgitter Krankengymnastik Logopädie

Unterrichtsimmanente Arbeit Therapie findet möglichst unterrichtsimmanent statt. Unterrichtsimmanente Arbeit bedeutet unterstützende und ergänzende Maßnahmen, um die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Immanente Arbeit erfolgt in der Klasse mit dem Team. Dies erfordert: - eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Therapeuten, sozialpädagogischen Fachkräften, pädagogischen Mitarbeitern und Erziehungsberechtigten - Informationsaustausch mit den behandelnden Ärzten - Einbindung pflegerischer und therapeutischer Inhalte in den Unterricht - Förderung der Selbstversorgung und Selbständigkeit - Hemmung der pathologischen Bewegungsmuster und Anbahnung der physiologischen Bewegungsmuster - Einzelförderung nach Bedarf

Krankengymnastik Einsatzbereich: Primarbereich + Einzeltherapie nach Bedarf Aufgaben: 1. Anpassung von Tischen und Stühlen (eventuell Versorgung mit Ballkissen und Fussunterstützungen) - fördert die aufrechte Sitzhaltung und verhindert Wirbelsäulendeformitäten - die Ballkissen ermöglichen den Grundtonus der Muskulatur zu erhalten und zu steuern - die Anpassung wird im Verlauf des Schuljahres kontrolliert und entsprechend des Entwicklungsstandes verändert 2. Teilnahme am Schwimmunterricht Ziele: - Abbau der Ängste im Wasser - Schwimmtechniken erlernen, um sich frei und sicher im Wasser bewegen zu können - Förderung des Kreislaufes und der Durchblutung - Förderung der Gesamtkoordination und Muskelkräftigung 3. AG-Gruppe z.b. Nordic-Walking mit dem Schwerpunkt Bewegung - bei adipösen Schülerinnen und Schülern Reduzierung des Übergewichtes - Koordination der oberen und unteren Extremitäten - Rumpfrotation - Förderung der Ausdauer und Kondition - Muskeltonusregulation - Gelenkmobilisation 4. Bewegungspausen in der Halle und auf dem Schulhof (Nutzung der Fahrzeuge) Zu den Bewegungsangeboten in der Sporthalle gehören: schaukeln, verschiedene Ballspiele, Spiele mit dem Schwungtuch, Rollbrett fahren, tanzen nach Musik, hochklettern und runterspringen etc. Auf dem Schulhof fahren die Schülerinnen und Schüler mit den Fahrzeugen: therapeutische Dreiräder, Fahrräder, Roller, Kettcar Andere Angebote:

Tischtennis, Korbball, mit den Seilen springen etc. 5. Hilfsmittelversorgung individuell für einzelne Schülerinnen und Schüler z.b. Rollstühle, Orthesen (nach Bedarf Kontaktaufnahme mit den Krankenkassen) Nach Absprache mit den Eltern und der Krankenkasse erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Vertreter eines orthopädischen Geschäfts. Die Vermessung und Anpassung der Hilfsmittel findet in der Schule statt. Die korrekte Versorgung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern aktiv und selbständig zu werden. Nach Bedarf wird der Kontakt mit den Ärzten und anderen Therapeuten aufgenommen. 6. Materialversorgung für die Förderung der Schülerinnen und Schüler z.b. Therapieknete, Therapieband, Fahrräder, Roller, Schreibhilfsmittel Die Versorgung mit den oben genannten Materialien hilft und erleichtert Schülerinnen und Schülern das Schreiben, trainiert die richtige Kraftdosierung, schult Gleichgewichtsreaktionen und reguliert den Grundmuskeltonus. Ausdauer und Konzentration werden verbessert. Das unterstützt die bessere Teilnahme am Unterricht. 7. Mitarbeit und Unterstützung bei der Erstellung der Förderpläne in Zusammenarbeit mit den Klassenteams Die Förderpläne werden für einzelne Schülerinnen und Schüler im Team erstellt und somit die Klassenlehrer unterstützt. Hierbei werden die meisten Defizite und Probleme berücksichtigt und die Schwerpunkte der unterrichtsimmanenten Arbeit festgelegt. Die Teamarbeit ermöglicht die optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler. 8. Teilnahme an Zeugniskonferenzen und Stufenkonferenzen nach Absprache Es findet ein Informationsaustausch zwischen den Klassenteams und Therapeuten statt. 9. Mitarbeit bei der Erstellung der Zeugnisse Für die Zeugnisse werden kurze Berichte über den Therapieverlauf erstellt. Weiterer Therapiebedarf wird ggf. festgestellt. Erreichte Fortschritte werden aufgelistet. Grundlage für die Berichte bilden die Förderpläne. 10. Teilnahme an Klassenfahrten Während der Klassenfahrten kann man die Schülerinnen und Schüler länger und besser in verschiedenen Lebenssituationen

beobachten. Man sieht die Stärken und Schwächen im Bereich Motorik und Wahrnehmung. Therapeutische Unterstützung im Alltagsbereich wird gewährleistet. 11. Mitarbeit bei der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der neuen Schülerinnen und Schüler Die krankengymnastische Diagnostik erfolgt in diesem Zusammenhang im Bereich der motorischen Entwicklung und Wahrnehmung. Es werden Tests gemacht, um festzustellen welchen Entwicklungsstand die Schülerinnen und Schüler haben und in welchen Bereichen die meisten Defizite vorhanden sind. Die krankengymnastische Diagnostik erfolgt hierbei in allen basalen Bereichen: - Grobmotorik - Feinmotorik - Grundmuskeltonus - Oberflächen- und Tiefensensibilität - Körpereigenwahrnehmung - Körperkoordination - Visuomotorik - auditive und visuelle Wahrnehmung - Ausdauer und Konzentration - Selbständigkeit in Alltagstätigkeiten - Handlungsplanung - sozio-emotionaler Bereich - Selbstbewusstsein 12. Teilnahme an Elterngesprächen nach Bedarf Gespräche mit den Eltern werden unter anderem geführt, um Fragen zu beantworten. Der Istzustand bzw. die motorische Lernausgangslage und die damit verbundenen Zielsetzungen der therapeutischen Förderung im Bereich Krankengymnastik werden erläutert. Die Vorgehensweise und die Akzeptanz von Seiten des Kindes werden z.b. anhand von Bewegungsabläufen dargestellt und den Eltern somit eine Anleitung für häusliche Bewegungsangebote vermittelt. Bei Bedarf wird therapeutische Hilfestellung angeboten (z.b. Versorgung mit den Hilfsmitteln).

Logopädie Einsatzbereich: Primar- und Sekundarbereich Einzeltherapie nach Bedarf Ein unterrichtsimmanenter Einsatz im Bereich der Sprachtherapie erfordert möglichst die Einbindung der logopädischen Therapie in Unterrichtsinhalte d.h. Teilnahme der Therapeutin / des Therapeuten an ausgewählten Inhalten des Unterrichts (individuell auf den sprachlichen Entwicklungsstand der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers abgestimmt). Das bedeutet Hospitation und Einbindung sprachtherapeutischer Inhalte in den Unterricht. Dies beinhaltet die Integration der Sprachtherapie, um entweder die Teilnahme am Unterricht erst zu ermöglichen oder gezielt zu verbessern. Dazu kann es erforderlich sein : - die Schülerin oder den Schüler mit einem Kommunikationshilfsmittel zu versorgen und den Umgang mit diesem Gerät einzuüben - die Gebärdensprache zu erlernen - Übungen in den jeweils betroffenen Sprachebenen in den Unterricht zu integrieren Aufgaben: 1. wenn individuell erforderlich, erfolgen : - mund- und zungenmotorische Übungen - lautvorbereitende Übungen - Förderung nach Bedarf auf allen 4 Sprachebenen: Phonetik /Phonologie (Lautanbahnung, Lautübung auf Laut-, Lautverbindungs-, Silben-, Wort-, Wortgruppen- und Satzebene) lexikalisch /semantische Sprachebene (passiver und aktiver Wortschatz) Morphologie /Syntax (Grammatik) pragmatisch kommunikative Sprachebene (Sprachgebrauch) - Esstraining 2. Vermittlung nonverbaler Kommunikationsmittel z.b. Gebärdensprache 3. Hilfsmittelversorgung individuell für einzelne Schülerinnen und Schüler - Erarbeitung von Bildmaterial und Erstellung eines Kommunikationsbuches

- Versorgung mit einem elektronischen Kommunikationshilfsmittel und Einübung des Umganges mit diesem Gerät (nach Bedarf Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Krankenkasse) In Zusammenarbeit mit dem Klassenteam erfolgt die Versorgung einer Schülerin oder eines Schülers mit fehlender oder beeinträchtigter Sprache mit einem Kommunikationshilfsmittel. Dies kann die Sammlung von Bildmaterial aus der täglichen Umgebung der Schülerin oder des Schülers sein (geordnet nach verschiedenen semantischen Bereichen) zur Erstellung eines Kommunikations-buches, oder die Versorgung mit einem elektronischen Kommunikationsgerät ( z.b. Talker oder Sprachcomputer. Mit Hilfe eines Kommunikationsbuches, eines Talkers oder eines Sprachcomputers wird es der Schülerin oder dem Schüler ermöglicht, durch gezieltes Deuten oder Antippen sich mit elektronischer Hilfe sprachlich (d.h. mit elektronischer Sprachausgabe) mitzuteilen. Die Auswahl des entsprechenden Gerätes bzw. der jeweils erforderlichen Zusatzausstattung ist unter anderem abhängig von den geistigen und motorischen Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers. Die Anbahnung des Umganges mit diesen Hilfsmitteln erfolgt zunächst in der Einzelsituation, aber immer mit dem Ziel der Öffnung für den Alltag. Das heißt z.b. Einbindung in den Unterricht mit Hilfe der Therapeutin oder des Therapeuten bzw. Verwendung im häuslichen Bereich. Zur Versorgung mit elektronischen Sprachhilfsmitteln ist es erforderlich (nach Absprache mit den Eltern), Angebote von Anbietern elektronischer Kommunikations-hilfsmittel einzuholen, individuell auf die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler abgestimmt auszuwählen und zu erproben. Dazu sind ggf. auch Termine und Einführungsstunden mit dem jeweiligen Anbieter erforderlich, um dem Kind den Umgang mit dem Gerät optimal (individuell abgestimmt) nahe zu bringen. Ggf. Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Krankenkasse, der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, um eventuell ein eigenes Gerät für die Schülerin oder den jeweiligen Schüler zu beantragen. Die individuelle Versorgung der Schülerin oder des Schülers mit einem Gerät und die Anleitung der Ansprechpartner (Lehrer, Einzelfallhelfer, Therapeuten, Eltern und Angehörige) erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Anbieter. Die individuell angepasste Versorgung mit einem Talker oder Sprachcomputer ermöglicht es der Schülerin oder dem Schüler kommunikativ selbständiger und aktiver zu werden. 4. Materialversorgung für die Förderung der Schülerinnen und Schüler : - Kommunikationsmaterialien z.b. Bild- und Schriftmaterial zur Verbesserung der Sprachebenen - Materialien zur Verbesserung der Mund- und Zungenmotorik ( z.b. Strohhalme, Holzspatel) - Hilfsmittel zur Mund- und Esstherapie (z.b.rutschfeste Unterlagen, spezielle Teller

mit hohem Rand, besonders geformte Löffel, Trinkbecher und Tassen) 5. Einbindung der Mund- und Esstherapie in den Unterricht - hier ggf. vorbereitende Übungen in der Einzelsituation, dann Transfer in den Unterricht beim gemeinsamen Frühstück oder Mittagessen - Hilfen zur Verbesserung der Körper- und Sitzhaltung bei der Nahrungsaufnahme - Hilfestellung bei der eigenständigen Nahrungsaufnahme z.b. beim Umgang mit dem Löffel, dem Strohhalm, dem Trinkbecher, der Tasse oder beim Essen mit Messer und Gabel - grob- und feinmotorische Übungen zur Regulation des Muskeltonus gesamtkörperlich - mund- und zungenmotorische Übungen zur Regulation des Muskeltonus im orofazialen Bereich - Förderung der Fremd- und Eigenwahrnehmung insbesondere im Mund- und Gesichtsbereich (hier besonders taktil-kinästhetisch und visuell, ggf. Arbeit am Spiegel) 6. AG-Gruppe z.b. Theater-AG mit dem Schwerpunkt Ausbau der pragmatischkommunikativen Sprachebene - Förderung sowohl der Sprechfreude, als auch der Möglichkeit, sich nonverbal auszudrücken - zielgerichtete und bewusste Veränderung von Körperhaltung, Gestik und Mimik - personen - und situationsgerechte Interaktion - fragen und antworten - Verbesserung der Prosodie (bewusster Einsatz und Veränderung der Stimme, der Tonhöhe, der Lautstärke und der Betonung) 7. Mitarbeit und Unterstützung bei der Erstellung der Förderpläne in Zusammenarbeit mit den Klassenteams Die Förderpläne werden für einzelne Schülerinnen und Schüler im Team erstellt und somit die Klassenlehrer unterstützt. Hierbei werden die meisten Defizite und Probleme berücksichtigt und die Schwerpunkte der unterrichtsimmanenten Arbeit im Bereich Sprachförderung festgelegt. Die Teamarbeit ermöglicht die optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler. 8. Teilnahme an Zeugniskonferenzen und Stufenkonferenzen nach Absprache Es findet ein Informationsaustausch zwischen den Klassenteams und Therapeuten statt. Hierbei wird z.b. der sprachliche

Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers in der Übungssituation und in der Spontansprache geschildert. 9. Mitarbeit bei der Erstellung der Zeugnisse Für die Zeugnisse werden kurze Berichte über den Therapieverlauf erstellt. Weiterer Therapiebedarf wird ggf. festgestellt. Erreichte Fortschritte im Bereich Sprachent-wicklung werden aufgelistet. Grundlage für die Berichte bilden die Förderpläne. 10. Teilnahme an der Fachbereichskonferenz Deutsch / Kommunikation Austausch mit den Fachlehrern, um einheitliche Regelungen z. B. über den Einsatz von Lautgebärden zu finden oder andere sprachtherapeutische Aspekte in den Unterricht zu integrieren. 11. Mitarbeit bei der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der neuen Schülerinnen und Schüler Bei der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der neuen Schülerinnen und Schüler werden sprachtherapeutische Tests gemacht, um festzustellen in welchem Lernentwicklungsstand im Bereich Spracherwerb und Sprachäußerung sich die Schülerinnen und Schüler befinden und in welchen Bereichen die meisten Defizite vorhanden sind. Die sprachtherapeutische Diagnostik erfolgt in allen für den rezeptiven und expressiven Sprachgebrauch wichtigen Bereichen z.b.: - Grob- und Feinmotorik - Mund- und Zungenmotorik - Muskeltonus gesamtkörperlich und orofazial - organische Gegebenheiten z.b. Zahnstellung und Kieferanomalien - Sensibilität - Fremd- und Eigenwahrnehmung - Körperkoordination - Visuomotorik - Wahrnehmungsbereiche: auditiv, visuell, taktil, taktilkinästhetisch u.a. - Ausdauer und Konzentration - Spontansprache und Sprechablauf - Stimme - Redefluß - Atemkoordination - Essen, Schlucken, Saugen, Speichelflusskontrolle - Mehrsprachigkeit - Mehrfachbehinderungen - Sprachverständnis - Sprachebenen (phonetisch / phonologisch; morphologisch / syntaktisch; lexikalisch / semantisch; pragmatisch / kommunikativ)

12. Teilnahme an Elterngesprächen nach Bedarf Gespräche mit den Eltern werden geführt, um unter anderem Fragen zu beantworten. Der Istzustand bzw. die Lernausgangslage im Bereich Sprachentwicklung und die damit verbundenen Zielsetzungen der therapeutischen Förderung werden erläutert. Die Vorgehensweise und die Akzeptanz von Seiten des Kindes werden z.b. anhand von mundmotorischen Übungen oder Sprechübungen auf Lautbis Satzebene dargestellt und den Eltern somit eine Anleitung für häusliche Übungen vermittelt. Bei Bedarf wird therapeutische Hilfestellung angeboten (z.b. Versorgung mit sprachtherapeutischen Hilfsmitteln). 13. Teilnahme an Klassenfahrten Während der Klassenfahrten kann man die Schülerinnen und Schüler länger und besser in verschiedenen Lebenssituationen beobachten. Man sieht die Stärken und Schwächen z.b. im Bereich Spontansprache, Redefluss, Grob- und Feinmotorik und Nahrungsaufnahme. Therapeutische Unterstützung im Alltagsbereich wird gewährleistet.