Verwendung der Integrationspauschalen im Kanton Zürich



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Transkript:

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen Verwendung der Integrationspauschalen im Kanton Zürich Ein Leitfaden für Gemeinden und Anbieter Version vom 6. Oktober 2015

Seite 2/16 Impressum Zuständigkeiten aufseiten der FI Triagestelle Basiskurs Deutsch und Integration Integrationsbegleitung Zusatzangebot Herausgeberin Deniz Danaci Thomas Heyn Eric Patry Johannes LeBlanc Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich 043 259 25 31 integration@ji.zh.ch www.integration.zh.ch

Seite 3/16 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 4 2. Zielgruppe 4 3. Triagestelle 5 3.1 Beschreibung der Angebote 5 3.2 Abläufe 7 3.3 Besonderheiten der Einzelfallfinanzierung 9 4. Basiskurs Deutsch und Integration 10 4.1 Beschreibung der Angebote 10 4.2 Abläufe 11 4.3 Liste der Anbieter und Angebote 12 5. Integrationsbegleitung 12 5.1 Beschreibung der Angebote 12 5.2 Abläufe 13 5.3 Besonderheiten der Integrationsbegleitung 14 5.4 Liste der Anbieter und Angebote 15 6. Zusatzangebot 15 6.1 Beschreibung der Angebote 15 6.2 Abläufe 16 6.3 Liste der Anbieter und Angebote 16

Seite 4/16 1. Ausgangslage Der Bund überweist den Kantonen jährlich sogenannte Integrationspauschalen. Diese sind zur Förderung der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge (VA/AF) einzusetzen und dienen der beruflichen Integration sowie dem Erwerb einer Landessprache (Art. 18 VIntA). Im Kanton Zürich ist die Fachstelle für Integrationsfragen (FI) für deren Verwaltung zuständig. Mit den Integrationspauschalen finanziert die FI verschiedene Förderangebote, welche von Dritten durchgeführt werden. Diese Angebote sind aufeinander abgestimmt und ermöglichen es, die VA/AF mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen in ihrem Integrationsprozess gezielt zu unterstützen. Der vorliegende Leitfaden fasst den Inhalt der Angebote und die damit verbundenen Abläufe zusammen. Der Fokus liegt auf jenen Aspekten, die für die fallführenden Stellen der Gemeinden (FFST) und die Anbieter von Integrationsmassnahmen relevant sind. Detaillierte Angaben zu jedem einzelnen Angebot lassen sich ab 2016 von der Homepage der FI sowie der Stiftung Chance herunterladen. Die Angebotspalette im Jahr 2016 sieht aus wie folgt: Triagestelle Basiskurs Deutsch und Integration Integrationsbegleitung Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramme Weitere, einzelfallfinanzierte Angebote Der grösste Teil der finanziellen Mittel aus den Integrationspauschalen fliesst in die ersten vier Angebotsarten. Mit deren Anbietern hat die FI Verträge abgeschlossen und dadurch ganze Programme mit jährlich festgelegten Platzzahlen eingekauft (Objektfinanzierung). Es handelt sich um grundlegende Angebote, deren Inanspruchnahme trotz des heterogenen Integrationsbedarfs der VA/AF vorhersehbar ist. In Ergänzung dazu gibt es das Instrument der Einzelfallfinanzierung. Dabei werden nicht ganze Programme, sondern bei Bedarf einzelne Angebotsplätze eingekauft. Dies erlaubt, dem individuellen Bedarf der VA/AF noch besser gerecht zu werden. 2. Zielgruppe Gemäss den Vorgaben des Bundes sind die Integrationspauschalen für VA/AF zu verwenden, die Sozialhilfe beziehen. In der Strategie zur Verwendung der Integrationspauschalen des Kantons Zürich 1 sind präzisierend die unten stehenden Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Finanzierung definiert. Darüber hinaus gibt es angebotsspezifische Erfordernisse (vgl. Kapitel 3 bis 6). Die Person ist vorläufig aufgenommen oder ein anerkannter Flüchtling (Aufenthaltsstatus F oder B) und wohnt im Kanton Zürich. Die Person ist sozialhilfeabhängig oder hat im Ausnahmefall Anrecht auf Prämienverbilligung als Indikator für geringes Einkommen. Eine bestehende Arbeitsstelle darf durch eine Angebotsteilnahme nicht gefährdet oder aufgegeben werden. 1 www.integration.zh.ch > Integrationspolitik > Strategie Integrationspauschalen

Seite 5/16 3. Triagestelle Die Triagestelle ist Dreh- und Angelpunkt im Fördersystem zur Integration von VA/AF im Kanton Zürich und wird von der Stiftung Chance betrieben. Alle Anmeldungen von Personen für Integrationsmassnahmen, die über die Integrationspauschalen finanziert sind, erfolgen über die Triagestelle. Haben sich die FFST und die betroffene Person für ein Integrationsangebot entschieden, stellt Erstere der Triagestelle einen Antrag. Die Triagestelle prüft den Antrag (sur Dossier) und nimmt ggf. die Anmeldung für das gewünschte Angebot vor. Auf Wunsch der FFST nimmt die Triagestelle zudem Abklärungsgespräche, praktische Abklärungen und Deutscheinstufungstests vor. Sie berät die Gemeinden und bietet ihnen Weiterbildungen an. Darüber hinaus verwaltet die Triagestelle im Auftrag der FI die Mittel zur Einzelfallfinanzierung. Die Fallführung bleibt stets bei den Sozialdiensten der Gemeinden, sofern es sich um Fälle der Sozialhilfe handelt. Die Triagestelle ist unter folgender Adresse erreichbar: Stiftung Chance Triagestelle Regina-Kägi-Strasse 11 Postfach 6364 8050 Zürich Tel. 044 384 86 86 Fax. 044 384 86 80 triage@chance.ch 3.1 Beschreibung der Angebote Abklärungsgespräch Die FFST klären die Bedürfnisse und Potenziale ihrer Klientinnen und Klienten ab, suchen gemeinsam nach passenden Wegen aus der Sozialhilfe und begleiten sie dabei. Gewisse VA/AF stellen die FFST bei der Abklärung jedoch vor Schwierigkeiten. Damit verbunden sind etwa Unsicherheiten bei der Beurteilung von berufsrelevanten Erfahrungen und Kenntnissen oder bei der Früherfassung von Traumata. In solchen Fällen kann die FFST die betroffene Person für ein Abklärungsgespräch bei der Triagestelle anmelden. Im Rahmen dieses Gesprächs beleuchtet der Triageberater oder die Triageberaterin folgende Aspekte: Deutschkenntnisse Weitere Sprachkenntnisse Bildungshintergrund und Schul(un)gewohnheit Fachliche und berufliche Erfahrungen bzw. Kompetenzen Präferenzen der Person Gesundheitliche Situation (physisch, psychisch) Verfügbarkeit der Person (Kinderbetreuung, Kursbesuche) Auftritt der Person (Präsenz, Kommunikation, Kooperation) Selbstbild und Motivation Falls erforderlich, garantiert ein interkultureller Dolmetscher die reibungslose Kommunikation mit der abzuklärenden Person. Rücksprachen der Triagestelle mit der FFST klären offene Fragen. Der abschliessende Abklärungsbericht beinhaltet zusammenfas-

Seite 6/16 send eine Auswertung der gesammelten Informationen und die Empfehlung eines geeigneten Anschlussschrittes. Beispiel Abklärungsgespräch Frau A. ist 20 Jahre alt und reiste vor einem Jahr in die Schweiz ein. Innerhalb weniger Monate erreichte sie das Deutschniveau B1. Um abzuklären, welche Interessen und Möglichkeiten Frau A. in Bezug auf ihre Arbeitsintegration hat, wird sie von der FFST für ein Abklärungsgespräch bei der Triagestelle angemeldet. Im Laufe des Gespräches wird klar, dass Fr. A. eine Lehre absolvieren will. Die Triagestelle meldet Frau A. nach Rücksprache mit der FFST für eine Integrationsbegleitung an, die auf Jugendliche spezialisiert ist. Praktische Abklärung Bestehen auch nach einem Abklärungsgespräch noch erhebliche Unklarheiten in Bezug auf die Kompetenzen und beruflichen Vorstellungen, führt die Triagestelle in Absprache mit der betroffenen Person und der FFST eine praktische Abklärung durch, in der die Fachkenntnisse und Eignungen im Rahmen von Einsatzplätzen in verschieden Berufszweigen ermittelt werden. Der Einsatz dauert insgesamt 10 Arbeitstage und kann flexibel aufgeteilt werden: Kompakt über zwei 2 Wochen oder verteilt über maximal sechs Wochen. Zusammen mit der AOZ deckt die Stiftung Chance zehn Berufszweige ab: Tabelle 1: Praktische Abklärung Berufszweig Schreinerei Lingerie Reinigung Demontage Transport Administration Gastgewerbe Möbeltransport Metallbau Mechanik Beruf Schreiner, Holzbearbeiter Textilfacharbeiter, Schneider Hauswirtschaftspraktiker Sanitärinstallateur, Bauteiltrenner Chauffeur, Hilfschauffeur Sachbearbeiter Servicefachangestellter, Küchenangestellter Chauffeur, Möbelmonteur Schlosser, Schweisser Mechaniker, Feinmechaniker Ein Fachleiter oder eine Fachleiterin mit berufsspezifischer Grundausbildung und arbeitsagogischer Zusatzausbildung begleitet die abzuklärende Person während der gesamten Einsatzdauer und beobachtet deren Kompetenzen und Entwicklungen. Eine vorab definierte Zielerreichung hilft, die Arbeitsschritte besser bewerten zu können. Der Fachleiter oder die Fachleiterin nimmt daraufhin eine schriftliche Beurteilung vor, die als Grundlage dient für das Abschlussgespräch mit der abzuklärenden Person und dem Triageberater oder der Triageberaterin. Der abschliessende Abklärungsbericht beinhaltet zusammenfassend eine Auswertung der gesammelten Informationen und die Empfehlung eines geeigneten Anschlussschrittes.

Seite 7/16 Beispiel praktische Abklärung Frau G. hat in Eritrea mehrere Jahre in einer Schneiderei gearbeitet. Auf ihrem Fluchtweg wurde sie mit einschneidenden Ereignissen konfrontiert. Die FFST teilt mit, dass frühere Arbeitsintegrationsversuche abgebrochen werden mussten, da Frau G. über diffuse körperliche Beschwerden klagt. Auch nach den Abklärungsgesprächen und nach Rücksprache mit der FFST, bleibt unklar, inwiefern Fr. G. arbeitsmarktfähig ist. Zweimal pro Woche nimmt Frau G. Therapiestunden wahr. Eine praktische Abklärung in der Lingerie mit einem Pensum von 60% soll Klarheit über die Arbeitsmarktfähigkeit bringen. Deutscheinstufungstest Ein umfassender Deutscheinstufungstest ist dann gefordert, wenn die Sprachkenntnisse auch nach dem Abklärungsgespräch oder der praktischen Abklärung noch unklar sind. Zudem kann die FFST unabhängig von den übrigen Abklärungsmöglichkeiten einen Deutscheinstufungstest veranlassen. Der Test beinhaltet einen ausführlichen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Einschätzung erfolgt nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Ausserdem wird parallel zum Sprachtest das Sozialverhalten gegenüber anderen Teilnehmenden und den Deutsch-Experten beobachtet. Die ausgewerteten Resultate dienen der Planung der folgenden Integrationsschritte. Beispiel Deutscheinstufungstest Herr O. erwähnt im Abklärungsgespräch, dass er gerne im Service-Bereich arbeiten möchte. Damit Herr O. erste Arbeitserfahrungen in der Schweiz sammeln kann, ist er an einem Integrationsangebot im Gastronomiebereich interessiert. Der letzte Deutschkurs liegt einige Monate zurück. Die FFST wünscht eine Überprüfung der aktuellen Deutschkenntnisse von Herrn O. Die Triagestelle lädt Herrn O. für einen Deutscheinstufungstest ein. Nach der Auswertung ist klar, dass Herr O. die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem qualifizierenden Angebot im Service erfüllt. Weiterbildungen Um flüchtlingsspezifisches Wissen auszutauschen, organisiert die Triagestelle Weiterbildungstage für die FFST. Damit sollen die Kompetenzen in den Gemeinden gestärkt und eine rasche Triage von VA/AF in bedarfsgerechte Angebote gefördert werden. Die Durchführungsdaten und Fachthemen werden jeweils frühzeitig bekannt gegeben. 3.2 Abläufe Möchte die FFST eine Person bei der Triagestelle abklären lassen oder einem Integrationsangebot zuweisen, das über die Integrationspauschalen finanziert wird, schickt die FFST der Triagestelle das ausgefüllte Antragsformular (zu finden unter: www.chance.ch Downloads) sowie alle relevanten persönlichen Unterlagen wie Integrationsstrategie, Berichte der FFST, Lebenslauf, Ausweiskopie oder Zeugnisse. Wenn möglich, ist der elektronische Weg (E-Mail) zu wählen. Darauf folgt die Antragsprüfung. Je nach vorgesehener Massnahme nimmt die Triagestelle eine formale oder zusätzlich eine inhaltliche Prüfung vor. Die formale Prüfung erfolgt bei einem Antrag für eine Abklärung durch die Triagestelle oder für einen Basiskurs (vgl. Kapitel 4). Diese Art der Prüfung beschränkt sich auf die Frage, ob die erforderlichen Personalien wie Name, Alter, Geschlecht

Seite 8/16 etc. angegeben sind und ob es sich um eine Person aus der angebotsspezifischen Zielgruppe handelt. Die inhaltliche Prüfung erfolgt bei einem Antrag für alle weiteren Arten von Integrationsangeboten. Überprüft wird in diesem Fall, ob die betreffende Person für das von der FFST vorgesehene Angebot geeignet ist. 2 Die Triagestelle gibt der FFST innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Rückmeldung zum Ergebnis der Antragsprüfung (Bestätigung des durch die FFST vorgesehenen Angebots, Vorschläge für alternative Integrationsangebote, Bitte um zusätzliche Informationen, Angebot einer Abklärung durch die Triagestelle etc.). Wird ein Abklärungsgespräch gewünscht, erhält die abzuklärende Person innerhalb von sieben bis zehn Arbeitstagen eine Einladung mit Kopie an die FFST. Zur Besprechung einer möglichen Anschlusslösung und bei Unklarheiten wird nach dem Abklärungsgespräch mit der FFST Kontakt aufgenommen. Die Ergebnisse aus dem Abklärungsgespräch werden in einem schriftlichen Bericht an die FFST geschickt. Ist eine praktische Abklärung angezeigt, verständigt sich die Triagestelle mit der betroffenen Person und der FFST. Die Person erhält eine Einladung mit Kopie an die FFST. Zur Besprechung einer möglichen Anschlusslösung und bei Unklarheiten wird nach der praktischen Abklärung mit der FFST Kontakt aufgenommen. Die Ergebnisse aus der praktischen Abklärung werden in einem schriftlichen Bericht an die FFST geschickt. Ist ein Deutscheinstufungstest angezeigt, verständigt sich die Triagestelle mit der betroffenen Person und der FFST. Die Person erhält eine Einladung mit Kopie an die FFST. Die Resultate werden in einem standardisierten Auswertungsformular festgehalten und an die FFST geschickt. Wenn die nächsten Integrationsschritte mit der FFST geklärt sind, informiert die Triagestelle über die Finanzierungsmöglichkeiten. Grundsätzlich kommen im Zusammenhang mit den Integrationspauschalen objektfinanzierte und einzelfallfinanzierte Angebote in Frage. 3 Für die Gemeinden bleibt der Prozess in beiden Fällen derselbe. Die Anmeldung beim Anbieter für ein über die Integrationspauschale finanziertes Angebot übernimmt immer die Triagestelle. Diese schickt dem Anbieter alle relevanten Unterlagen wie Antragsformular der FFST, Abklärungsberichte, Deutscheinstufungstests, Zeugnisse, Lebenslauf etc. Den Angebotsstart gibt der Anbieter der angemeldeten Person, der FFST und der Triagestelle rechtzeitig bekannt. Nach Beendigung des Angebots erhalten die FFST und die Triagestelle vom Anbieter innert Wochenfrist einen Schlussbericht über den Teilnehmer oder die Teilnehmerin (TN). 2 Eine Ausnahme bilden Anträge auf der Basis eines Integrationsplans, der von einem von der FI akkreditierten Integrationsbegleiter (vgl. Kapitel 5) erstellt worden ist. Hier nimmt die Triagestelle nur eine formale Prüfung vor. Falls der Integrationsbegleiter ein Angebot seines eigenen Arbeitgebers vorsieht, stellt die Triagestelle zudem sicher, dass es kein anderes Angebot gibt, das geeigneter oder günstiger wäre. 3 Einen Rechtsanspruch auf Finanzierung über die Integrationspauschalen gibt es nicht.

Seite 9/16 Stellt der Anbieter in der Anfangszeit fest, dass ein anderes Angebot geeigneter wäre, nimmt die Triagestelle im Einvernehmen mit der FFST und der betroffenen Person die Anmeldung für ein passenderes Angebot vor. Bei einem Abbruch nach der Anfangszeit entscheidet die FFST neu, ob die Nutzung eines anderen Angebots sinnvoll ist. In diesem Fall erfolgt ein neuer Antrag bei der Triagestelle. Der Anbieter meldet der Triagestelle regelmässig die Anzahl offener TN-Plätze. Diese Angaben unterstützen eine effiziente Anmeldung in das optimale Programm (betrifft nur objektfinanzierte Angebote mit einer Leistungsvereinbarung mit der FI). 3.3 Besonderheiten der Einzelfallfinanzierung Damit eine Einzelfallfinanzierung zustande kommt, müssen bestimmte von der FI vorgegebene Anforderungen erfüllt sein (Tabelle 2). Die Triagestelle prüft die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall. Sind sich Anbieter und Triagestelle über den Preis einig, werden die Einzelheiten in einer Kostengutsprache geregelt. Der Anbieter stellt der Triagestelle Rechnung. Tabelle 2: Anforderungen zur Einzelfallfinanzierung Anforderungen an die betroffene Person (in Ergänzung zu Kapitel 2) Formelle Anforderungen an das Angebot Inhaltliche Anforderungen an das Integrationsangebot Weitere Anforderungen Die Person hat kurz- oder mittelfristig realistische Chancen auf eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Die Kosten für das Angebot entsprechen den üblichen Marktpreisen. Ausnahmen müssen und sachlich plausibel sein. Es gibt kein bereits finanziertes oder günstigeres Angebot, welches die Person nutzen kann, um das angestrebte Ziel auf eine vergleichbare Art zu erreichen. Angebote, die über 44 des Sozialhilfegesetzes finanziert werden könnten, gelten nicht als bereits finanziertes Angebot. Sprachkurse bis Niveau A2 sind von der Einzelfallfinanzierung ausgeschlossen. Finanziert werden können ausschliesslich Kurse ab Niveau B1. Inhalt und Ziele des Angebots sind vorgängig bekannt. Das Angebot trägt massgeblich zur nachhaltigen Integration der Person in den ersten Arbeitsmarkt bei. Das Angebot ist auf den Bedarf der Person zugeschnitten. Der Anbieter verfügt über eine Qualitätsmanagement-Zertifizierung (Edu- Qua, SVOAM, ISO etc.). Ausnahmen sind mit der FI abzusprechen. Die Triagestelle und die FFST sind sich über die vorgesehene Massnahme einig. Die Einigung liegt schriftlich vor.

Seite 10/16 4. Basiskurs Deutsch und Integration 4.1 Beschreibung der Angebote Überblick Ein Basiskurs ist üblicherweise die erste Integrationsmassnahme unmittelbar nach der der Aufnahme bzw. Asylgewährung. In Intensivkursen mit 15-18 Lektionen pro Woche sollen die TN schnell die Sprache lernen und Informationen für das Leben in der Schweiz erhalten. Basiskurse sind auf GER-Niveau A1-A2 angesiedelt (Abbildung 1). Vorgelagert kann ein Alphabetisierungskurs notwendig sein. Falls möglich, soll mit einem TELC-Sprachtest o.ä. das erreichte Sprachniveau validiert werden. Parallel zum Basiskurs sind andere Massnahmen möglich, wenn sie den Lernprozess nicht behindern. Alle TN besuchen zwei Module des Basiskurses. Wenn sich während des ersten Moduls zeigt, dass ein zweites Modul ungeeignet oder überflüssig ist, wird der fallführenden Stelle empfohlen, auf ein zweites Modul zu verzichten. Der Anbieter kann ein drittes Basiskursmodul empfehlen, wenn die Lernfortschritte der TN ermutigend sind und mit dem dritten Modul ein bedeutender Meilenstein erreicht werden kann, z.b. die Prüfung A2. Üblicherweise folgt danach eine andere Integrationsfördermassnahme oder eine Phase, während der das Gelernte für die berufliche und soziale Integration genutzt wird. Wenn sich dann zeigt, dass die berufliche Integration hauptsächlich wegen mangelnder Sprachkenntnisse behindert ist, ist ein weiterer Sprachkurs indiziert. Abbildung 1: Sprachförderangebote finanziert über die Integrationspauschale Basiskurs Modul 1 Basiskurs Modul 2 evtl. Basiskurs Modul 3 individueller Deutschkurs A1/A2 B1 Sprachtest A1 individueller Deutschkurs Alphabetisierungskurs Sprachtest A2 Sprachtest B1 Inhalte und Ziele Die TN verbessern ihre kommunikativen und soziokulturellen Kompetenzen, um sich sprachlich in den schweizerischen Alltag zu integrieren, mit den hiesigen Behörden und Dienststellen in Kontakt treten und sich in ihrem beruflichen und privaten Tätigkeitsfeld verständigen zu können. Die Progression entspricht einer GER-Niveaustufe pro 2 Kursmodule (Abbildung 1). Im Kurs werden auch integrationsfördernde Inhalte (prioritär bezüglich Bildungswesen, Arbeitswelt und Sozialsystem), Werte, Regeln und Normen, sowie die Grundlagen des schweizerischen Rechtsstaats und der Demokratie vermittelt.

Seite 11/16 Im ersten Kursmodul werden einzelne Sequenzen dazu in der Muttersprache der TN abgehalten (2 Halbtage für alle TN). Dazu können auch externe Personen, z.b. interkulturell Dolmetschende (IKD) oder Schlüsselpersonen, beigezogen werden. Im zweiten Kursmodul werden Informationen zur Arbeitswelt vermittelt, erste Schritte zur beruflichen Integration getan sowie ein einfaches Bewerbungsdossier erstellt. Mit besonderen Aktivitäten während und neben dem Unterricht, vor Ort ausserhalb des Kurslokals wird Wissen über das Leben in der Schweiz vermitteln und die Integration der TN gefördert (1 Halbtag pro 2 Wochen). Parallel zu den Sprachkursen wird tagsüber die Möglichkeit der Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter angeboten. Tabelle 3: Standardablauf eines Kursmoduls: Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4 Woche 5 Woche 6 Woche 7 Woche 8 danach Unterricht, besondere Aktivitäten Kursstart, ggf. Umstufung Lernfeedbackgespräch, ggf. Empfehlung TELC-Test oder 3. Kursmodul Beratung für Anschlusslösung, Rückmeldung, falls kein 2. Modul Schluss bericht FFST / Triagestelle Tabelle 4: Möglicher Wochenstundenplan in einem Vormittagskurs: Mo Di Mi Do Fr 08.30-10.00 Deutsch Bes. Aktivitäten im Kurs 10.30-12.00 Deutsch Deutsch Bes. Aktivitäten im Kurs Deutsch Deutsch Besondere Aktivitäten Deutsch ausserhalb des Kurslokals 4.2 Abläufe Die FFST meldet die TN mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Triagestelle der Stiftung Chance an. Mit dem Einverständnis der FFST meldet die Triagestelle die Person per E-Mail beim Sprachkursanbieter zum Basiskurs an. Die Triagestelle sendet das Antragsformular und falls vorhanden die bestehende Deutscheinstufung mit. Der Anbieter bietet die Person zu einem Einstufungstest auf oder lädt sie direkt in einen Kurs ein, wenn bereits eine genügende Deutscheinstufung vorhanden ist. Stellt der Anbieter beim Einstufungstest fest, dass jemand besser einen Alphabetisierungskurs oder einen Sprachkurs auf Niveau B1 besucht, weist er die Anmeldung zurück und schreibt eine Empfehlung an die FFST mit Kopie an die Triagestelle. Eine Woche vor dem Kursstart meldet der Anbieter der Triagestelle per E-Mail die Anzahl der freien Plätze in den einzelnen Kursmodulen. Wenn der Anbieter ein drittes Basiskursmodul empfiehlt, bittet er die FFST vor Ablauf des zweiten Kursmoduls per E-Mail (mit Kopie an die Triagestelle) um die Bewilligung dafür. Der Anbieter erstellt innert Wochenfrist nach dem zweiten bzw. dritten Kursmodul einen Schlussbericht gemäss den Vorgaben der FI und sendet ihn der FFST, mit Kopie an die Triagestelle. Zusätzlich erhalten alle TN ein Kursattest.

Seite 12/16 4.3 Liste der Anbieter und Angebote Standort Anbieter TN-Kapazität Kontakt Zürich AOZ 450 TN p.a. AOZ, Robert-Maillart-Strasse 14, 8050 Zürich admin.tramont@aoz.ch, 044 288 34 50 ECAP 450 TN p.a. ECAP Stiftung, Neugasse 116, 8005 Zürich infozh@ecap.ch, 043 444 68 88 Winterthur ECAP 300 TN p.a. ECAP Winterthur, Zürcherstrasse 19, 8400 Winterthur infowt@ecap.ch, 052 213 41 39 Uster/Wetzikon n.a. 300 TN p.a. (Angebot in Planung, Auftrag noch nicht vergeben) 5. Integrationsbegleitung 5.1 Beschreibung der Angebote Eine kontinuierliche Beratung und Begleitung trägt zum Gelingen des Integrationsprozesses bei und entlastet die kommunalen Sozialdienste. Die Integrationsbegleiterin oder der Integrationsbegleiter steht den TN als zentrale Bezugsperson während des Integrationsprozesses zur Seite, geht auf deren spezifischen Bedarf ein und begleitet die Umsetzung von Massnahmen. Die Integrationsbegleiterin oder der Integrationsbegleiter vernetzt alle Akteure im Umfeld der TN (FFST, privates Umfeld, Arbeitgeber, Arzt etc.) und koordiniert deren Aktivitäten, damit der Schritt in den ersten Arbeitsmarkt gelingt. Es werden drei Arten der Integrationsbegleitung unterschieden: 1) Die Integrationsbegleitung Berufsbildung zielt darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene auf den Einstieg in eine berufliche Grundbildung vorzubereiten sowie sie bei der Lehrstellensuche und im Übergang in die berufliche Grundbildung zu unterstützen. 2) Die Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt zielt darauf ab, Erwachsene auf die Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts vorzubereiten und sie bei der Stellensuche und während der Anfangszeit im ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. 3) Die Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt auf Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Herkunftsland zielt darauf ab, Erwachsene bei der Anerkennung bzw. Nachholung eines Bildungsnachweises zu unterstützen, sie auf die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes vorzubereiten sowie sie bei der Stellensuche unter Berücksichtigung ihrer Qualifikationen und während der Anfangszeit im ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die TN müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Integrationsbegleitung Jugendliche/junge Erwachsene: 16-25 Jahre. Integrationsbegleitung Erwachsene: 18-50 Jahre. Der Einstieg in eine berufliche Grundbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt ist kurz- bis mittelfristig realistisch.

Leistung 1: Standortbestimmung Leistung 5: Schlussbericht Seite 13/16 Sprachniveau: Deutschkenntnisse, die eine Verständigung mit dem Integrationsbegleiter oder der Integrationsbegleiterin und die Arbeitsintegration in absehbarer Frist ermöglichen (i.d.r. mind. GER-Sprachniveau A2, Ausnahmen sind möglich). TN sind motiviert und haben günstige Perspektiven, Fortschritte zu erzielen. 5.2 Abläufe Die FFST meldet die TN mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Triagestelle an. Die Triagestelle prüft den Antrag und meldet die TN mit dem Einverständnis der FFST beim geeigneten Anbieter der Integrationsbegleitung an (vgl. Kapitel 3.2). Die Triagestelle sendet das Antragsformular und alle weiteren relevanten, verfügbaren Unterlagen zu den TN wie Antragsformular der FFST, Abklärungsberichte, Deutscheinstufungstests, Zeugnisse, Lebenslauf etc. an den Anbieter. Alle drei Arten der Integrationsbegleitung setzen sich grundsätzlich aus denselben fünf Leistungen zusammen: Standortbestimmung, Integrationsplan und Begleitung der Berufsvorbereitung, Bewerbungscoaching und Stellenvermittlung, Nachbegleitung und Schlussbericht (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Leistungen und Ablauf Arbeitsstelle oder berufliche Grundbildung 1. Antrag der FFST 2. Prüfung durch TS, Rücksprache 3. Anmeldung durch TS Leistung 3: Bewerbungscoaching und Stellenvermittlung Leistung 2: Integrationsplan / Begleitung der Berufsvorbereitung Leistung 4: Nachbegleitung Dauer: 18 Monate Leistung 1: Standortbestimmung Der Inhalt von Leistung 1 besteht darin, die für die Erstellung des individuellen Integrationsplans notwendigen Grundlagen zu erheben und in einem Bericht darzustellen. Leistung 2: Integrationsplan und Begleitung der Berufsvorbereitung Inhalt von Leistung 2 ist die Planung und Begleitung des Prozesses, in dem sich die TN die für eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt bzw. für den Einstieg in eine berufliche Grundbildung notwendigen Kompetenzen aneignen.

Seite 14/16 Die Integrationsbegleiterin oder der Integrationsbegleiter vereinbart mit den TN einen Integrationsplan, begleitet die TN während der Umsetzung (Coaching) und koordiniert das für die Integration relevante Umfeld der TN (Case Management). Sofern im Einzelfall sinnvoll, vermittelt die Integrationsbegleiterin oder der Integrationsbegleiter Praktika oder Lerneinsätze im ersten Arbeitsmarkt. Wenn weitere Massnahmen im Integrationsplan vorgesehen sind (z.b. vertiefende Sprachkurse oder Qualifizierungsmassnahmen), ist deren Finanzierung mit der FFST zu klären. Leistung 3: Bewerbungscoaching und Stellenvermittlung Ziel von Leistung 3 ist der Einstieg in eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt bzw. in eine berufliche Grundbildung. Im Rahmen von Einzel- und/oder Gruppencoachings werden spezifische Frage- und Problemstellungen der TN vertieft, arbeitsmarktrelevante Kompetenzen trainiert, Bewerbungsunterlagen erstellt und Stellen im ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Leistung 4: Nachbegleitung Ziel von Leistung 4 ist der Erhalt des Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes. Die Integrationsbegleiterin oder der Integrationsbegleiter unterstützt die TN und den Arbeitgeber in der Anfangszeit bedarfsgemäss und stellt damit die Stabilität der Anstellung bzw. beruflichen Grundbildung sicher. Leistung 5: Schlussbericht Nach Abschluss der Integrationsbegleitung verfasst der Anbieter einen Schlussbericht, der an die FFST und die Triagestelle versendet wird. 5.3 Besonderheiten der Integrationsbegleitung Die maximale Dauer der Integrationsbegleitung beträgt 18 Monate; die Leistungserbringung kann aber unterbrochen werden. Eine allfällige Verlängerung über die 18 Monate hinaus ist ggf. durch die FFST zu finanzieren. Die Leistungen können auch modular erbracht werden. Die Triagestelle kann die TN in Absprache mit der FFST auch nur für einzelne Leistungen der Integrationsbegleitung anmelden (z.b. nur Bewerbungscoaching/Stellenvermittlung und Nachbegleitung). Ein Teil der Angebote der Integrationsbegleitung für Jugendliche und junge Erwachsene ist zusätzlich mit einer berufsvorbereitenden Schulung verbunden (ca. ein Schulungstag pro Woche). Die TN besuchen eine Schulung, in der Deutsch, Mathematik, EDV-Kenntnisse sowie Allgemeinbildung unterrichtet werden. Der Zweck dieser Leistung ist, schulische Lücken zu schliessen um den Start in eine berufliche Grundbildung zu ermöglichen. Zusätzliche Massnahmen zur Integrationsbegleitung setzen eine Kostengutsprache voraus.

Seite 15/16 5.4 Liste der Anbieter und Angebote Art der Integrationsbegleitung Integrationsbegleitung Berufsbildung für Jugendliche & junge Erwachsene (16-25 Jahre) Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt für Erwachsene (18-50 Jahre) Integrationsbegleitung für Erwachsene mit Abschluss im Herkunftsland (18-50 Jahre) Anbieter & Standort Cocomo/Jucomo, Zürich Arbeitsintegration Winterthur SAH ANSCHLUSS, Zürich TN-Kapazität Kontakt 70 TN-Plätze Alex Della Valle 043 366 64 00 (Zentrale) dellavalle@cocomo.ch 40 TN-Plätze inkl. berufsvorbereitende Schulung in 4 parallelen Lerngruppen 20 TN-Plätze, inkl. berufsvorbereitende Schulung in 2 parallelen Lerngruppen Ruth Wyss 052 267 64 53 ruth.wyss@win.ch Jolanda Kaiser-Janett Stv. Leitung Ludmila Good 044 405 70 96 anschluss@sah-zh.ch AOZ, Zürich 85 TN-Plätze Kaspar Schneider 044 415 67 11 integrationsbegleitung@aoz.ch Arbeitsintegration Winterthur 40 TN-Plätze Patrick Buschauer 052 267 65 30 patrick.buschauer@win.ch Cocomo, Zürich 20 TN-Plätze Anja von Rickenbach (bis Jan. 2016) rickenbach@cocomo.ch work guide, Stiftung Arbeitsgestaltung, Wallisellen AOZ, Zürich 15 TN-Plätze 50 TN-Plätze Alex Della Valle (ab Feb. 2016) dellavalle@cocomo.ch 043 366 64 00 (Zentrale) Marcel Allenspach 044 440 01 20 allenspach@arbeitsgestaltung.ch Kaspar Schneider 044 415 67 11 integrationsbegleitung@aoz.ch 6. Zusatzangebot Als Zusatzangebot werden bis Ende 2016 die Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote aus dem BBIP-System (Typ II und III) weitergeführt. Wie bisher, sollen mit diesen Angeboten VA/AF durch Tagesstrukturen unterstützt und mittels gezielter Qualifizierung auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Ab 2017 werden Zusatzangebote grundsätzlich im Einzelfall finanziert (vgl. Kapitel 3.3). 6.1 Beschreibung der Angebote Beschäftigungsprogramme mit Bildungsanteil: Die Angebote können für unterschiedliche Phasen der Integration eine Unterstützung bieten. Ziel ist es, den Teilnehmenden eine geregelte Struktur zu bieten und Kenntnisse zu vermitteln, die sie auf einen Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereiten. In einzelnen Angeboten wird zudem eine Standortbestimmung mit Hilfe eines Coaches angeboten, um den individuellen Integrationsprozess zu planen.

Seite 16/16 Qualifizierungsangebote: Im Rahmen dieser Angebote werden die Teilnehmenden durch die Vermittlung einer fachlichen Qualifikation und den Erwerb eines Zertifikats auf den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung vorbereitet. Hier wird ebenfalls mittels eines flankierenden Coachings der Übergang in den Arbeitsmarkt vorbereitet. 6.2 Abläufe Die FFST meldet die TN mit dem entsprechenden Antragsformular bei der Triagestelle an. Die Triagestelle prüft den Antrag und meldet die TN mit dem Einverständnis der FFST beim geeigneten Anbieter an (vgl. Kapitel 3.2). Die darauf folgenden Abläufe richten sich nach den spezifischen Erfordernissen der jeweiligen Angebote. 6.3 Liste der Anbieter und Angebote Typ Anbieter Angebot TN-Kapazität Kontakt Beschäftigung AOZ Brockito 7 TN p.a. AOZ, Robert-Maillart-Strasse 14, AOZ Handwerkstatt 9 TN p.a. 8050 Zürich AOZ Tasteria 17 TN p.a. 044 415 65 00 aoz@aoz.ch AOZ Züri rollt 14 TN p.a. AOZ Prima Paprika 7 TN p.a. Arbeitsintegration Winterthur Unterhaltszentrum der Stadt Winterthur 23 TN p.a. Stadt Winterthur, Arbeitsintegration, Palmstrasse 16, 8402 Winterthur 052 267 56 70 kap@win.ch Stadt Uster Kinderbetreuung 7 TN p.a. Asyl- und Flüchtlingskoordination, Stadt Uster City Force 10 TN p.a. Steigstrasse 4, 8610 Uster 044 944 72 86 asylkoordination@uster.ch Qualifizierung AOZ Pflegekurs 24 TN p.a. AOZ, Robert-Maillart-Strasse 14, AOZ Reinigungskurs 24-28 TN p.a. 8050 Zürich 044 415 65 00 aoz@aoz.ch Schweizerisches Rotes Kreuz Radioschule Klipp Klang Hotel Gastro Formation Hotel Gastro Formation Praktikum Gesundheit und Soziales 4 TN p.a. SRK Bildungszentrum, Zürcherstrasse 12, 8400 Winterthur 031 269 31 61 info@srk-zuerich.ch Vitamin B 10 TN p.a. Radioschule klipp+ klang, Schöneggstrasse 5, 8004 Zürich Riesco Gebäudeund Automobiltechnik Riesco Flüchtlingsanlehre 044 242 00 31 info@klippklang.ch 12 TN p.a. Hotel & Gastro formation, Eichistrasse 20, 6353 Weggis 15 TN p.a. 041 392 77 77 schulzentrum@hotelgastro.ch