Wirkungsmechanismen der Investitionsbudgets in der Anreizregulierung

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Transkript:

Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling Wirkungsmechanismen der Investitionsbudgets in der Anreizregulierung Kommunales Infrastruktur-Management 2010, TU Berlin Hendrik Finger

Agenda (1) Motivation (2) Einführung (3) Forschungsfragen und Methodik (4) Bisherige Ergebnisse (5) Fazit 2

1. Motivation Einführung ARegV (Januar 2009) Netzbetreiber unter öffentlichem Druck Bedeutung der Investitionen Regulierung von Stromnetzen EEG Ausbau vs. Welche Auswirkung hat die Anreizregulierung auf das Investitionsverhalten der deutschen Stromnetzbetreiber? 3

1. Motivation Heutige Investitionen entscheiden über die zukünftige Netzqualität Wie können ausreichend hohe Netzinvestitionen bei möglichst niedrigen Netzentgelten in der Zukunft sichergestellt werden? 4

2. Einführung Rahmenbedingungen der Energienetze Energienetze sind natürliche Monopole, folglich müssen sie reguliert werden Seit 2009 ersetzt die Anreizregulierungsverordnung die bisherige Cost-Plus- Regulierung Es besteht ein hoher Investitionsbedarf in die Netzinfrastruktur, der vornehmlich zwei Ursachen geschuldet ist - Ersatzinvestitionen müssen im Rahmen der regulären Investitionszyklen vorgenommen werden - Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen in Folge des EEG-Ausbaus und des geplanten Ausstieges aus der Kernenergie 5

2. Einführung Stromerzeugung und Stromverbrauch Veränderungen der regionalen Leistungsbilanz von 2008 bis 2030 2008 2030 Quelle: RWE 6

2. Einführung Investitionen innerhalb der ARegV Reguläre Investitionen unterliegen den Effizienzvorgaben, d.h. - die Investitionseinzahlungen werden im Zeitverlauf abgeschmolzen - die Investitionsrendite sinkt - Investitionen verlieren an Attraktivität Die Erlösobergrenze werden im Vorfeld der Regulierungsperioden entsprechend 7 ARegV festgelegt und sind nur minimal veränderbar Innerhalb der ARegV verursachen Investitionen Kosten, die nur verzögert und nicht in vollem Umfang die Erlöse erhöhen Es besteht die Gefahr, dass weniger investiert wird Es werden Instrumente benötigt, die Investitionen sicherstellen 7

2. Einführung Investitionsbudgets Bestimmte Netzinvestitionen werden durch die Investitionsbudgets nach 23 ARegV gesondert reguliert, vornehmlich im Bereich der Transportnetze Genehmigte Investitionsbudgets unterliegen den Effizienzanforderungen nicht, somit ergeben sich in der Regel höhere Erlöse Sie bieten für die Dauer der Genehmigung eine erhöhte Sicherheit bezüglich der zukünftigen Investitionseinzahlungen Sie erhöhen die Erlösobergrenzen auch während laufender Regulierungsperioden und reduzieren so den Zeitverzug zwischen Aus- und Einzahlung 8

2. Einführung Energiepolitische Ziele Preiswürdigkeit Wettbewerbspolitik Regulierung Effizienz- und Preisvorgaben Umweltverträglichkeit Gesetzliche Vorgaben Steuerliche Anreize Integration von EEG-Strom Investitionsbudgets Versorgungssicherheit Bedarfsgerechter Ausbau Technische Überwachung Instandhaltung Investitionsbudgets sollen helfen, dass die ARegV nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit oder des EEG- Ausbaus gehen 9

3. Forschungsfragen und Methodik Forschungsfragen: Wie werden Investitionsbudgets am besten in den regulierungsökonomischen Kontext integriert? Welche betriebswirtschaftlichen Implikationen resultieren aus ihnen? Sind sie geeignet um die regulatorischen Ziele in dieser speziellen Situation zu erreichen? Ist der Fokus auf Übertragungsnetzbetreiber sinnvoll? Ableitung regulatorischer und betriebswirtschaftlicher Gestaltungsempfehlungen 10

3. Forschungsfragen und Methodik Methodik: Theoretische Analyse der Auswirkungen der Investitionsbudgets Modellrechnung der finanziellen Auswirkungen Ergänzung um eine zweistufige empirische Untersuchung in Form von Experteninterviews Die erste Stichprobe setzte sich zusammen aus Vertretern der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörde sowie unabhängigen Experten Abgleich der Expertenerwartungen, mit den energiepolitischen Zielen des Verordnungsgebers und der Regulierungsbehörden 11

4. Ergebnisse Wirkungsklassen Auswirkungen auf die Netzinfrastruktur - Qualität und Sicherheit der Versorgung soll sichergestellt bzw. erhöht werden Administrative Auswirkungen - Bürokratischer Aufwand durch die Anträge auf Investitionsbudgets - Eventuell verzögerte Baubeginne durch lange Genehmigungsdauern Finanzielle Auswirkungen - Schwerpunkt der Untersuchung - Abhängig von der Genehmigungspraxis der BNetzA - Abbildung im Investitionscontrolling erforderlich 12

4. Ergebnisse Finanzielle Wirkungen (I) Als Investitionsbudget beantragtes Investitionsvolumen - bis 07/2008: ca. 8,6 Mrd. - bis 05/2010: ca. 15,0 Mrd. Davon sind bisher Anträge mit einem Volumen von rund 7,4 Mrd. beschieden worden Rund 75% der beantragten Investitionsbudgets entfallen dabei auf die Transportnetze Strom Im Bereich der Transportnetze Strom machen die Investitionsbudgets mehr als 50% der Gesamtinvestitionen aus 13

4. Ergebnisse Finanzielle Wirkungen (II) Zwei wesentliche finanzielle Wirkungsmechanismen I. Investitionsbudgets sind dauerhaft nicht-beeinflussbare Kosten - Keine Erlösabschmelzung durch die Effizienzvorgaben - Erhöhte Sicherheit bezüglich der zukünftigen Investitionsrückzahlungen II.Investitionsbudgets erhöhen die Erlösobergrenze auch während einer Regulierungsperiode - Geringerer Zeitverzug als bei regulären Investitionen (nur zwei Jahre, statt maximal sieben bei regulären Investitionen) Die Bedeutung der Investitionsbudgets wird dementsprechend sowohl theoretisch, als auch in den Interviews als sehr hoch eingeschätzt 14

4. Ergebnisse Finanzielle Wirkungen (III) Zu I: Vorteil gegenüber regulären Investitionen bei ineffizienten Netzbetreibern und langen Genehmigungsdauern am größten Aber: Der Effizienzgrad der Ineffizienz Transportnetzbetreiber liegt bei durchschnittlich 97,5% Genehmigungsdauer 15

4. Ergebnisse Finanzielle Wirkungen (IV) Zu II: Vorteil gegenüber regulären Investitionen bei Investitionen kurz nach dem Basisjahr am größten Investitionsbudget: Reguläre Investition: 16

4. Ergebnisse Finanzielle Wirkungen (V) Wirkung der Investitionsbudget nach 10 Jahren ohne Berücksichtigung des Zeitverzuges (Investitionsbudget = 100) - Reguläre Investition bei 97,5% Effizienz: 98,63 - Reguläre Investition bei 85,0% Effizienz: 91,75 Wirkung der Investitionsbudget nach 10 Jahren und einer Zeitverzugsdifferenz von 5 Jahren (Investitionsbudget = 100) - Reguläre Investition bei 97,5% Effizienz: 55,14 - Reguläre Investition bei 85,0% Effizienz: 53,06 17

4. Ergebnisse Verteilnetzbetreiber 23 Abs. 6 ARegV: Im Einzelfall können auch Betreibern von Verteilnetzen Investitionsbudgets [ ] genehmigt werden. In der Praxis werden die Anträge zumeist abgelehnt, die Bedingungen sind kaum zu erfüllen Erweiterungsfaktor und Pauschalierter Investitionszuschlag können aber ihrer Konzeption nach nicht alle zusätzlichen Kosten auffangen Aufgrund der niedrigeren Effizienz bei Verteilnetzbetreibern (92,2%), wäre Investitionsbudgets sehr hilfreich 18

4. Ergebnisse Kontroverse Punkte Dauer der Genehmigung - Was habe ich denn von einer ein- oder zweijährigen Investitionssicherheit für eine Investition, die 40 Jahre läuft? Zeitverzüge - Das ist einfach ein ganz direkter Investitionsanreiz, ob Sie Geld sofort bekommen oder erst mit Verzug. Fokus auf Transportnetzbetreiber - Also, für uns spielen sie an der Stelle keine Rolle, weil wir sie als Verteilnetzbetreiber in der Form gar nicht anerkannt bekommen [...] Und so entsteht zuweilen der Eindruck, dass die Regulierung bei kleineren Unternehmen etwas härter greift als bei Großen. 19

5. Fazit Dauer der Genehmigung und der Zeitverzug sind entscheidend - Längere Genehmigungen und kürzere Zeitverzüge erhöhen die Investitionsanreize Genehmigungspraxis der BNetzA - Verlässlichkeit und Kontinuität reduzieren Unsicherheiten - Anträge auf Investitionsbudgets schneller bearbeiten Die Netzbetreiber müssen die Investitionsbudgets frühzeitig beantragen und alle geforderten Daten liefern - D.h. entsprechende Anpassungen der Investitionsplanungen und des Investitionscontrollings vornehmen 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hendrik Finger Technische Universität Dortmund Otto-Hahn-Straße 6a 44227 Dortmund Telefon: 0231-7555289 Email: hendrik.finger@tu-dortmund.de 21