V O R W O R T. Über diese schriftliche Information hinaus, stehen wir Ihnen im beratenden Gespräch gerne zur Verfügung.



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Transkript:

2 3 V O R W O R T Diese Broschüre möchte Ihnen einen Überblick über soziale Hilfen geben, die Sie beanspruchen können, wenn Sie ein Kind erwarten oder mit Kind(ern) leben. Über diese schriftliche Information hinaus, stehen wir Ihnen im beratenden Gespräch gerne zur Verfügung. pro familia Tübingen Landratsamt Tübingen, Caritas Abteilung Gesundheit Schwarzwald-Gäu Zentrum Tübingen Hinweis: Die aktuellen Geldbeträge oder Antragsfristen der beschriebenen finanziellen Hilfen können Sie jederzeit in den Beratungsstellen erfragen. Ingrid Löbner/pro familia; Karin Leins, Jeanette Geber/Landratsamt Tübingen Stand August 2007

4 H i l f e n f ü r S c h w a n g e r e, M ü t t e r, P a a r e u n d F a m i l i e n i n d e r S t a d t u n d i m L a n d k r e i s T ü b i n g e n 5 1. Mutterschutz Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (jegliche Art von Beschäftigung) Regelung der Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen bzw. 12 Wochen nach der Geburt Kündigungsschutz Sobald eine Schwangerschaft bekannt ist, sollte dies mit dem Termin der Entbindung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. 2. Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfrist Alle Frauen, die gesetzlich oder privat versichert sind Lohnersatzleistung Siehe Überblick in der Broschüre Mutterschutzgesetz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Während der Schwangerschaft 3. Hebammenhilfe Alle Schwangeren und Mütter von Säuglingen Bei einer Hebamme Ihres Vertrauens (siehe Hebammenliste für Tübingen/ Reutlingen, erhältlich bei Hebammen direkt oder in den Beratungsstellen für Schwangere) Geburtsvorbereitung Beratung Vorsorge Entbindung Wochenbettpflege Beratung in Säuglingspflege Während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt bis zu zehn Besuche, bei Bedarf auch länger bis Ende der Stillzeit 4. Haushaltshilfe Familien, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Privatversicherte bei der Krankenkasse nachfragen Krankenkassen Sozialstationen (privat, kirchlich, städt.) KBF/ ASB Familienpflege Schmiedtorstr. 2/1 72070 Tübingen (0 70 71) 8 27 21 msd@kbf.de Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe: Frauen, bei Notlagen in der Schwangerschaft mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt Hausgeburt Krankenhausaufenthalt/Geburt und einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt Vorsorgekur für Mütter sonstige Krankenhausaufenthalte Bei aktuellem Bedarf, Hilfe kann auch im Bekannten- und Freundeskreis selbst gesucht werden und wird bezahlt.

6 7 zu 4. weitere Voraussetzungen für eine H Haushaltshilfe i l f e n f ü r S c h w a n g e r e, M ü t t e r, P a a r e u n d F a m i l i e n i n Haushaltshilfe: d e r S t a d t u n d i m L a n d k r e i s T ü b i n g e n Frauen im Wochenbett bis 10 Tage nach der Geburt, bei Bedarf und ärztlichem Attest auch länger Müttergenesungskur bei Notlage (mit ärztlichem Attest) und Bedarf 5. Elterngeld Mütter/Väter, die zur Stadt Tübingen: Betreuung ihres Kindes Bürgeramt ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder max. Schmiedtorstr. 4 72070 Tübingen 30 Stunden/ Woche (0 70 71) 2 04-24 36 arbeiten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt Landkreis Tübingen: Gemeindeverwaltungen/ in Deutschland haben Stadtverwaltungen Ehe-/ LebenspartnerIn in Härtefällen Verwandte bis dritten Grades Adoptiveltern Auszubildende/ Studenten/innen Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben für andere Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder einer best. Aufenthaltserlaubnis generell: 67 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt Geringverdienende: Prozentsatz höher mindestens 300, höchstens 1800 Mehrlingsgeburten: 300 zusätzlich je Mehrling Geschwisterbonus Bezugsdauer: ein Elternteil maximal 12 Monate; zwei zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen; Alleinerziehende 13 bzw. 14 Monate. Die Auszahlung des Elterngeldes kann auf die doppelte Anzahl der Monate gestreckt werden (24/ 28 Monate). Einkommen aus einer Teilzeitarbeit (bis 30 Stunden pro Woche), Mutterschaftsgeld, ALG und Rentenzahlungen fließen in die Berechnung des Elterngeldes mit ein. Elterngeld über 300 wird bei ALG II, Sozialgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt. Die gesetzl. und private Krankenversicherung besteht weiterhin (freiwillig und privat Versicherte zahlen die Beiträge selbst). Elterngeld ist steuerfrei. Nach der Geburt des Kindes, rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes vor Antragsstellung geleistet

8 9 6. Landeserziehungsgeld in Baden- Württemberg Mütter/Väter, die mindestens seit einem Jahr in Baden-Württemberg wohnen und nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. nicht, wenn Budget-Angebot in Anspruch genommen wurde (bei Erziehungsgeldbezug) EU-/ EWR-Angehörige mit Wohnsitz /gew. Aufenthalt in Deutschl. andere Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis Stadt Tübingen Bürgeramt Schmiedtorstr. 4 72070 Tübingen Landkreis Tübingen: Gemeindeverwaltungen/ Stadtverwaltungen einkommensabhängig Landeserziehungsgeld wird nach Ablauf des Bundeserziehungsgeldes bzw. des Elterngeldes gewährt 7. Elternzeit ArbeitnehmerInnen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen Arbeitgeber max. drei Jahre Elternzeit Eltern können die Elternzeit gemeinsam nutzen. Väter können die Elternzeit bereits während der Mutterschutzfrist beginnen. Flexibles drittes Jahr: Übertragung der Elternzeit von bis zu einem Jahr auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. Kündigungsschutz in diesem Zeitraum Arbeit bis zu 30 Wochenstunden für jeden Elternteil möglich (bei gemeinsamer Elternzeit 60 Stunden) Sonderregelung bei Beamten Elternzeit schriftlich spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden

10 11 8. Kindergeld Eltern von Kindern bis Familienkasse Reutlingen Postfach 1142 72701 Reutlingen zu deren abgeschlossenem 18. Lebensjahr, bei Kindern in der Ausbildung verlängert sich der Anspruch bis zum 25. (alt: 27.) Lebensjahr. Voraussetzungen: Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (auch für EU-/EWR-Angehörige) Andere Ausländer mit Aufenthalts-/ Niederlassungserlaubnis (0 180) 154 63 37 8:00 bis 18:00 Uhr Fester monatlicher Betrag für das erste bis dritte Kind. Etwas mehr Geld gibt es für das vierte und jedes weitere Kind Sofort nach der Geburt 9. Kinderzuschlag Für minderjährige Kinder in Familien, die kein Ausreichendes Einkommen haben wer kein ALG II und kein Sozialgeld bezieht Eltern, deren Einkommen ihren eigenen Bedarf deckt, nicht jedoch den des Kindes/ der Kinder. Arbeitgeber Einkommensabhängig max. 36 Monate lang Sofort nach der Geburt 10. Freistellung von der Arbeit zur Betreuung kranker Kinder Berufstätige Eltern Arbeitgeber Freistellung von der Arbeit zur Pflege des kranken Kindes Alleinerziehende haben mehr Anspruch als Elternpaare je nach Tarifrecht und Krankenkassenleistung (bezügl. Umfang und Bezahlung) Bei Krankheit des Kindes

12 13 11. Mutter- Kind-Kur Mütter Krankenkasse Diakonisches Werk Tübingen Mütterzentrum Mössingen Kuraufenthalt Dauer in der Regel drei Wochen Erschöpfungszustände Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Gesundheitsprobleme 12. Angebote für Eltern Mütter und Väter mit Kindern bis drei Jahren Region Tübingen: Landratsamt Tübingen Jugend- u. Familienberatung - Frau Mössner (0 70 71) 2 07-21 11 Region Mössingen: Mütterzentrum Frau Butt (0 74 73) 2 74 56 11 Region Rottenburg: Jugendhilfestation Frau Löffler (0 74 72) 2 83 07 75 sozialpädagogische Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und in den ersten 3 Lebensjahren Gruppenangebote Ab Geburt bis ca. 3. Lebensjahr 13. ALG II/ Sozialgeld Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt sind erwerbsfähig sind, d.h. mind. 3 Stunden pro Tag arbeiten können bzw. nicht wegen Krankheit oder Behinderung für längstens 6 Monate daran gehindert sind hilfebedürftig sind ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben Auszubildende und Studentinnen Jobcenter Schleifmühleweg 68 72070 Tübingen (0 70 71) 56 52-0 Regelleistung als pauschalisierter Betrag pro Person Mehrbedarf unter anderem für Schwangere und Alleinerziehende Erstausstattung für Babys Auszubildende und Studentinnen erhalten keine Regelleistungen, jedoch Leistungen für Mehrbedarfe, Erstausstattung und evtl. Teilkosten für Unterkunft Bei Bedürftigkeit (während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt)

14 15 14. Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Frauen/Paare mit niedrigem Einkommen Caritas Schwarzwald-Gäu Albrechtstr. 4 (0 70 71) 79 62-30 Diakonisches Werk Hechinger Str. 19 (0 70 71) 93 04 70 Landratsamt/Abt. Gesundheit Wilhelm-Keil-Str. 50 (07071) 2 07-3316/ -3317 Pro Familia Hechinger Str. 8 (0 70 71) 3 41 51 einmalige Stiftungsgelder für schwangere Frauen kein Rechtsanspruch einkommensabhängig Einkommensgrenzen erfahren Sie in den Schwangerenberatungsstellen Noch während der Schwangerschaft Unbedingt vor der Geburt des Kindes 15. Landesstiftung Familie in Not Frauen/Familien in besonderen (materiellen) Notlagen Adressen wie bei der Bundesstiftung (siehe oben) Schuldnerberatungsstellen Stiftungsgelder für Frauen/Familien in besonderen Notlagen kein Rechtsanspruch Nachrangigkeit dieser Leistung individuelle Abklärung erforderlich Während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt, je nach individueller Notlage der betroffenen Familie 16. Bonuscard Sozialgeldempfänger- Innen und AsylbewerberInnen.aus Tübingen ALG II-Empfänger/ innen, geringverdienende Familien/ Personen Stadt Tübingen Abteilung Soziale Angebote Bei der Fruchtschranne 5 72070 Tübingen (0 70 71) 2 04-15 50 Bürgeramt Schmiedtorstraße 4 72070 Tübingen (0 70 71) 2 04-20 20 Möglichkeit, verbilligt öffentliche Einrichtungen zu nutzen einkommensabhängig Bei Bedarf

16 17 17. Beistandschaft Für (alleinerziehende) Elternteile Landratsamt / Abt. Jugend Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft Wilhelm-Keil-Str. 50 (0 70 71) 2 07-21 17 Kostenloses Hilfsangebot des Landratsamtes/ Abt. Jugend bei Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft der Geltendmachung des Kindesunterhalts und der Sorgerechtsregelung Bei Bedarf 18. Unterhaltsvorschuss Kinder, die mit einem Elternteil zusammenleben und der andere unterhaltspflichtige Elternteil getrennt lebt und nicht zahlt Landratsamt / Abt. Jugend Unterhaltsvorschusskasse Wilhelm-Keil-Str. 50 (0 70 71) 2 07-21 02 Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, bekommen für max. 72 Monate Unterhaltsvorschuss Zahlung endet spätestens, wenn das Kind das 12. Lebensjahr beendet hat Jederzeit nach der Geburt, schriftlich, sobald unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt bezahlt, bzw. nicht zahlen kann 19. Unterhalt durch den Vater des Kindes (Betreuungsunterhalt/ Kindesunterhalt) Für alleinstehende Eltern (wird mit ALG II/ Sozialgeld verrechnet) Empfehlenswert ist eine Rechtsberatung Nach Lebensstandard und Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils Betreuungsunterhalt: Maximal: 4 Monate vor Geburt bis Ende des dritten Lebensjahres des Kindes Kindesunterhalt: Bis zur Volljährigkeit oder bis Ende der Erstausbildung gemäß Düsseldorfer Tabelle Ab Status alleinstehend 20. BAföG Studentinnen einkommens- und vermögensabhängig Studentenwerk Tübingen Amt für Ausbildungs- Förderung Karlstr. 11 (0 70 71) 7 50-110 Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen max. 3 Monate Förderungshöchstdauer des Bafög kann sich durch ein Kind verlängern Während der Schwangerschaft und später im Falle einer Notlage

18 19 zu 20. Bafög und einmalige Leistungen Landratsamt/Abt. Soziales Wilhelm-Keil-Str. 50 (0 70 71) 2 07-2071/ -2077 Wird BaföG gewährt, haben Studentinnen keinen Anspruch auf ALG II/Sozialgeld, jedoch Anspruch auf einmalige Leistungen nach SGB II 23 Abs. 3 (Erstausstattung...); das Kind hat Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach SGB II. Bei Unterbrechung des Studiums haben Mutter und Kind Anspruch auf ALG II und Sozialgeld. In extremen Härtefällen können Grundsicherungsleistungen nach ALG II/ Sozialgeld als Darlehen gewährt werden. Während der Schwangerschaft und später im Falle einer Notlage 21. Wohngeld Alleinstehende und Familien Stadt Tübingen: Fachgebiet Soziale Angebote Wohngeldstelle Bei der Fruchtschranne 5 Herr Karrer (1. Stock Zi. 14) 72070 Tübingen (0 70 71) 204 14 41 Landkreis Tübingen: Gemeindeverwaltungen/ Stadtverwaltungen, Wohngeldstelle s.o. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach: Familieneinkommen Anzahl, der im Haushalt lebenden Personen Alter der Wohnung Mietspiegel der Region Bei Bedarf 22. Wohnberechtigungsschein Personen, die unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen Stadt Tübingen: Service-Center Bauen Brunnenstr. 3 (Techn. Rathaus) EG Zimmer 47 Frau Reichert 72074 Tübingen (0 70 71) 2 04-27 23 Landkreis Tübingen: Gemeindeverwaltungen/ Stadtverwaltungen Berechtigt zum Bezug von Sozialwohnungen Bei Bedarf

20 21 23. Wohnungsvermittlung Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein Stadtgebiet Tübingen: GWG Tübingen Konrad-Adenauer-Str. 8 (0 70 71) 79 90-0 Frau Storz: Alle Wohnungen in Tübingen und Stadtteile nördlich vom Neckar (0 70 71) 79 90-26 Herr Bölzle: Alle Wohnungen südlich vom Neckar (0 70 71) 79 90-20 Landkreis Tübingen: Kreisbaugesellschaft Hechingerstr. 22 (0 70 71) 93 25-0 24. Krankenversicherung Für alle Versicherten Wir bitten, sämtliche Leistungen der Krankenkasse im Einzelfall mit der zuständigen Kasse abzuklären. Krankenkassen Sozialversicherungen Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen: Betreuung durch Hebammen Vorsorgeuntersuchungen (Arzt und Hebammen) Haus- oder Klinikgeburt Häusliche Pflege Haushaltshilfe Verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes während der Elternzeit und sofern Mitgliedschaft bestand: kostenfreie Krankenversicherung für den erziehenden Elternteil

22 23 25. Rentenversicherung Erziehender Elternteil Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin (0 30) 86 5-1 Die Elternzeit wird dem erziehenden Elternteil in der Rentenversicherung angerechnet. 26. Arbeitslosenversicherung Agentur für Arbeit Reutlingen Geschäftsstelle Tübingen Konrad-Adenauer-Str. 12 (0 70 71) 7 05-0 tuebingen@arbeitsagentur.de Der Bezug von Elterngeld wird einer Beschäftigung gleichgestellt. Arbeitslosenversicherung besteht weiterhin, wenn vorher ein Arbeitsverhältnis bestand. bei Arbeitslosigkeit 27. Wohnungsbauförderung Familien Alleinerziehende mit mind. zwei Kindern (bei Gebrauchterwerb drei Kinder) Personen, die sanierungsbedingt Wohneigentum aufgeben müssen Landratsamt/ Abt.Baurecht Wilhelm-Keil-Str. 50 (0 70 71) 2 07-40 17 Landeskreditbank Baden- Württemberg Förderbank Beratungs-Hotline (0 18 01) 15 03 33 Zinsgünstige Förderdarlehen

24 25 Beratungsstelle für Schwangere im Landratsamt Tübingen Wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß 219 StGB in Verbindung mit 5, 6 SchKG. Unser Beratungsangebot für Sie umfasst: Beratung im Schwangerschaftskonflikt und Ausstellung der Bescheinigung gemäß 219 StGB Begleitung bei persönlichen Problemen vor, während und nach der Schwangerschaft Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und bei der Fortsetzung Ihrer Ausbildung Beratung über Familienplanung Beratung und Vermittlung von praktischen und finanziellen Hilfen und individuelle Klärung der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch Stiftungsmittel Unsere Sprechzeiten: Montag - Donnerstags: Dienstag: Termine: 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 15:00 bis 17:00 Uhr Wir bitten Sie, telefonisch mit uns einen Termin zu vereinbaren. Kontakt: Landratsamt Tübingen Abteilung Gesundheit Beratungsstelle für Schwangere Wilhelm-Keil-Straße 50 Tel. (0 70 71) 2 07-33 16 / -33 17 Fax (0 70 71) 2 07-33 50 leins@kreis-tuebingen.de friedmann@kreis-tuebingen.de www.kreis-tuebingen.de pro familia Tübingen mit uns können sie reden... Wir sehen es als unsere Aufgabe, Menschen zu beraten und zu helfen. In Fragen zu Partnerschaft, Sexualität und Familienplanung. Bei pro familia arbeiten Ärztinnen, Psychologen/innen und Pädagogen/innen nach fachlichen Kriterien. pro familia ist nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannt. Das Angebot von pro familia: Schwangerenberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Familienplanung und medizinische Beratung Beratung für Eltern mit Säuglingen und kleinen Kindern Partnerschafts- und Sexualberatung Trennungs- und Scheidungsberatung Beratung bei sexueller Gewalt Beratung bei juristischen Fragen Sexualpädagogische Angebote Unsere Sprechzeiten: Montag Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Montag und Donnerstag 16.00 bis 19.00 Uhr Wir bitten Sie, telefonisch mit uns einen Beratungstermin zu vereinbaren. Kontakt: pro familia Hechinger Straße 8 Tel. (0 70 71) 3 41 51 Fax (0 70 71) 36 09 54 tuebingen@profa.de www.profamilia-tuebingen.de

26 27 Caritas - Zentrum Tübingen Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle Wir beraten Sie unabhängig von Nationalität und Religion, wenn...... Sie Fragen zu Schwangerschaft und Geburt haben,... Sie ungeplant schwanger wurden,... es zu Konflikten mit dem Partner oder den Eltern kommt... Sie Informationen über persönliche und finanzielle Hilfe benötigen,... eine Schwangerschaft Ihre Berufsplanung in Frage stellt oder Sie eine Ausbildung unterbrechen müssen,... Sie zu vorgeburtlicher Diagnostik einen eigenen Standpunkt finden wollen,... Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch mit jemandem über Ihre Situation sprechen wollen,... Sie Fragen zu Empfängnisregelung und Familienplanung haben. Wir informieren Sie über Ihre rechtlichen Ansprüche auf soziale Leistungen und klären ab, ob ein Antrag an die Stiftung Mutter und Kind gestellt werden kann. Unsere Sprechzeiten: Montag bis Freitag Montag und Dienstag Donnerstag und nach Vereinbarung Termine: 9.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr Wir bitten Sie, telefonisch mit uns einen Termin zu vereinbaren. Kontakt: Caritas Zentrum Tübingen Albrechtstraße 4 Tel. (0 70 71) 79 62-30 Fax (0 70 71) 79 62-60 ahring@caritas-schwarzwald-gaeu.de basile@caritas-schwarzwald-gaeu.de kroll@caritas-schwarzwald-gaeu.de