zahnärztliche nachrichten



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Transkript:

zahnärztliche nachrichten Ausgabe 4 August 2012 niederbayern Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB SCHREIBEN IST EINFACH. MAN MUSS NUR DIE FALSCHEN WÖRTER WEGLASSEN. Mark Twain Fortbildungen des ZBV Niederbayern 2. Halbjahr 2012 (siehe Seite 12) Niederbayerische Herbstfortbildung 2012 Kongress für Zahnärzte und Praxispersonal Termin: Samstag, 29. September 2012 9.00 17.00 Uhr Ort: Stadtsäle Bernlochner, Landshut Dozent Zahnärzte: Dr. Wolf-Dieter Seeher Dozentinnen Praxispersonal: Dr. Lea Höfel, Tania Eberle, Ulrike Stadler, Irmgard Marischler, Annalisa Neumeyer (siehe Seite 14) Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern Termin: Ort: Mittwoch, 21. November 2012 15.00 Uhr Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Einladungen ergehen zeitnah an jedes Mitglied) www.zbv-niederbayern.de Neuer Internetauftritt INHALTSÜBERSICHT Editorial 3 ZBV INFO Mitgliederbewegung 4 Aufruf Weihnachtsspenden 4 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 4 Meldeordnung 5 Mitgliedsbeiträge 5 Homepage des ZBV Niederbayern 6 Neues QM Online der BLZK 7 25 Prozent aller Zahnärztinnen angestellt und 10 Prozent der Zahnärzte 8 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse Prothetische Assistenz und Prophylaxe-Basiskurs 9 Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte 10 Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 11 Fortbildungen des ZBV Niederbayern 2. Halbjahr 2012 12 Niederbayerische Herbstfortbildung 2012 14 Arbeitskreis Endodontie Niederbayern 16 53. Bayerischer Zahnärztetag 17 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 18 VERSCHIEDENES 23 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 24 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen mit der Zeit und bauen einen Infomail- Verteiler für Sie auf. Darüber versenden wir u.a. zukünftig Informationen des ZBV Niederbayern direkt per Email. Sie als Mitglied sind damit noch besser und schneller informiert. Darüber hinaus haben Sie bei Veranstaltungen die Möglichkeit, sich auch online anzumelden. Unser Ziel ist es, in naher Zukunft alle ZBV-Mitglieder per Email zu informieren. Deshalb bitten wir um Mitteilung Ihrer Mailadresse. RÜCKFAX an: 09421/56 86 88 88 oder per Email an: info@zbv-niederbayern.de Bitte nehmen Sie mich in den Infomail-Verteiler des ZBV Niederbayern mit folgender Mailadresse auf: Name/Vorname: Praxisort: Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Email: (Bitte unbedingt gut leserlich in Druckbuchstaben)

EDITORIAL Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Monaten erreichten uns im ZBV immer wieder Mitteilungen von niederbayerischen Praxen, die überraschend Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt bekamen. Die Prüfthemen umfassten vor allem die Bereiche Hygiene und Röntgen. Diese Überprüfungen verwunderten uns doch etwas, weil ja vor 2 Jahren Schwerpunktaktionen zu dieser Thematik in allen bayerischen Regierungsbezirken durchgeführt wurden, die wohl auch ganz gute Ergebnisse gezeigt hatten. Eine Anfrage beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Landshut ergab, dass derartige Kontrollen nicht wegen besonderer Hygienemängel in unseren Praxen stattfinden, sondern routinemäßig immer wieder insbesondere bei den Praxen durchgeführt werden, die bei der Schwerpunktaktion nicht besucht wurden. Dies schließt natürlich Einzelfallbegehungen aus gegebenem Anlass nicht aus, was allerdings in Niederbayern bisher nicht oft notwendig war. So lästig uns diese Besuche auch erscheinen mögen, haben wir doch keine Möglichkeit, sie vollständig zu vermeiden. Letztlich gehören sie eben zum elementaren Aufgabenbereich unserer Gewerbeaufsichtsämter. Und wir haben ja auch keine Probleme, uns der öffentlichen Überprüfung der Hygienestandards in unseren Praxen zu stellen. Eine Einzelpraxis gibt nach Untersuchungen des Institutes der Deutschen Zahnärzte pro Jahr mehr als 50.000 Euro für Praxishygiene aus, Tendenz steigend. In den letzten Jahren wurde viel Geld in QM- Aufbau, umfangreiche Schulungen und neue Geräte investiert. Unser Personal ist entsprechend ausgebildet und schon aus Gründen des Eigenschutzes hoch motiviert. Mit der derzeitigen Ausbildung unserer ZFA und laufender Unterstützung durch Kammer und Bezirksverbände benötigen wir auch keine Sterilgutassistentinnen, denn in unseren Praxen ist die Hygienedurchführung noch in den Händen derer, die am Patienten arbeiten und deshalb am meisten an der effektiven Durchführung interessiert sein müs- Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender sen. Die niederbayerischen Zahnarztpraxen haben insgesamt einen sehr hohen Standard nicht nur erreicht, sondern sind auch dauernd bemüht, diesen zu halten oder sogar zu verbessern. Dabei besteht leider die Gefahr, dass diese Thematik uns zum begehrten Objekt wirtschaftlicher Interessen werden lässt und mehr finanziellen und personellen Aufwand als eigentlich notwendig erfordert, weil externe Anbieter und Berater das große Geschäft wittern. Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass die Bayerische Landeszahnärztekammer zu diesen Fragestellungen vielfältige und überwiegend kostenfreie Hilfestellungen anbieten kann, die Sie auch primär in Anspruch nehmen sollten. Sie finden alles Notwendige im erst kürzlich neu gestalteten QM-Bereich der BLZK und in diversen Veröffentlichungen im Bayerischen Zahnärzteblatt. Sollten Sie dann immer noch Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an das Referat für Praxisführung der BLZK wenden, wo man Ihnen eigentlich alles beantworten kann. Wir brauchen uns vor der Öffentlichkeit mit unseren Hygienebemühungen wirklich nicht zu verstecken und können deshalb auch gut mit Begehungen durch die Gewerbeaufsicht leben. Allerdings haben wir bei der zuständigen Stelle darauf hingewiesen, dass unvorbereitete Besuche den Praxisablauf enorm stören und darum gebeten (wie es früher auch abgesprochen war), solche Begehungen vorher anzumelden, schon um die unserer Meinung nach unumgängliche Anwesenheit der Praxisbesitzerinnen bzw. Praxisbesitzer sicherzustellen. Ob dies funktioniert, hängt letztlich auch vom Verhalten jeder einzelnen Praxis gegenüber den Mitarbeitern der Gewerbeaufsicht ab. Ich gehe davon aus, dass jeder von uns sich in derartigen Situationen korrekt, aber auch kooperativ verhält. Sonst haben wir irgendwann doch noch Verhältnisse wie in anderen Bundesländern, wo in regelmäßigen Abständen ganze Prüftrupps anrücken und nach intensivsten Kontrollen sogar Praxen schließen lassen. Bei uns läuft dies alles noch in geregelteren Bahnen ab und entsprechende Begehungsprotokolle sollen uns in erster Linie weiterhelfen und nicht maßregeln. Deshalb bitte ich Sie auch, tragen Sie es mit Fassung und machen Sie das Beste daraus, indem Sie die Gelegenheit nutzen, um noch besser zu werden. Sie können allen Kollegen darüber hinaus auch helfen, wenn Sie uns, sei es auch anonym, im ZBV oder unserem Referenten für Praxisführung Herrn Dr. Winfried Benda direkt mitteilen, was bei einer derartigen Praxisbegehung an ungewöhnlichen Fragestellungen oder unklaren Forderungen aufgetaucht ist. Die niederbayerischen Kolleginnen und Kollegen würden es Ihnen danken. Die Kontaktdaten finden Sie übrigens unter www.zbv-niederbayern.de! Dr. Peter Maier ZNN 4-2012 3

ZBV INFO Mitgliederbewegungen Anmeldungen: Dr. Bieck Alexandra, Kirchseeon ZÄ Haberstroh Susanne, Landshut MUDr. Levársky Alzbeta, Waldkirchen ZÄ Rothballer Eva-Maria, Regensburg ZA Stolte Günter, Gießen Dr. Vogl Norbert, Arnbruck Dr. Zistler Gabriele, Bad Abbach Abmeldungen: Dr. Bach Matthias, Arnschwang Dr. Braun Florian, Geiselhöring ZA Buczovsky Sebastian, Steinach Prof. Dr. Dr. Klein Cornelius, Deggendorf MUDr. Klimova Radka, Plzen Dr. Lauterbach Simone, FachZÄ f. KFO, Zeitlarn Dr. Pfüller Silke, Regensburg ZA Wolff Olaf, Neureichenau Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Ernst Binner 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern von: Oberbayern München Stadt u. Land LZK Hessen Oberpfalz LZK Hessen Oberpfalz Oberpfalz nach: München Stadt u. Land Oberbayern Oberpfalz LZK Hessen Tschechische Republik Oberpfalz Oberpfalz Oberbayern Aufruf Weihnachtsspenden des Hilfsfonds der Bayerischen Landeszahnärztekammer Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie jedes Jahr stellt die BLZK aus ihrem Hilfsfonds einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung, um bedürftigen Kolleginnen und Kollegen eine kleine Weihnachtsspende zukommen zu lassen. Der ZBV Niederbayern bittet Sie deshalb, in Frage kommende Personen mit geringfügigem Einkommen namentlich und mit vollständiger Adresse zu benennen. ZBV Niederbayern Am Essigberg 14 94315 Straubing Fax: 09421/56 86 88-88 info@zbv-niederbayern.de Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern ZBV Niederbayern unverändert Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr Montag, Dienstag u. Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr Kontaktdaten Telefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: info@zbv-niederbayern.de Ansprechpartnerinnen: Melanie Schattenkirchner Vorstandssekretariat Berufsrechtliche Angelegenheiten Buchhaltung Fortbildung Telefon Durchwahl: 09421/56 86 88-30 E-Mail: mschattenkirchner@zbv-niederbayern.de 4 ZNN 4-2012 Gabi Blaschzok Mitgliederverwaltung Meldewesen Fortbildung Telefon Durchwahl: 09421/ 56 86 88-50 E-Mail: gblaschzok@zbv-niederbayern.de Brigitte Zimmermann Ausbildung zahnärztliches Personal Kursverwaltung Prothetik/Prophylaxe Telefon Durchwahl: 09421/ 56 86 88-40 E-Mail: bzimmermann@zbv-niederbayern.de Sollte eine Ansprechpartnerin nicht erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter. KZVB Bezirksstelle Niederbayern Achtung geänderte Sprechzeiten! Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Ansprechpartnerin: Martina Ottl Assistentengenehmigungen Zahnarztregister Zulassungen / Praxisabgaben Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 09421/ 56 86 88-21 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: m.ottl@kzvb.de Aktueller Notdienst unter: www.notdienst-zahn.de

ZBV INFO Meldeordnung Nach 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde bzw. die Erlaubnis nach 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die Fachgebietsanerkennung beizufügen. Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk versehen sein. In ihrem eigenen Interesse erinnern wir auch bereits geführte Mitglieder um Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben. So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht nach 3 Abs. 2 der Meldeordnung gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei: a) erstmaliger oder erneuter Zulassung sowie bei jeder sonstigen Aufnahme der Berufsausübung, b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden aus einer Praxis, c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung, d) Arbeitsplatzwechsel, e) Verlegung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb des Bereichs des Zahnärztlichen Bezirksverbandes als auch über dessen Grenze hinweg, f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion. Weiterhin bitten wir um Mitteilung bei Änderungen Ihrer Bankdaten. Formulare für Einzugsermächtigungen können beim ZBV angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne beim ZBV Niederbayern Frau Gabi Blaschzok unter der Tel. Nr. 09421-56 86 88-50, email: gblaschzok@zbvniederbayern.de Wir bitten darüber hinaus alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, dem ZBV umgehend mitzuteilen, dass Sie eine Assistentin bzw. einen Assistenten in Ihrer Praxis beschäftigen oder wenn eine angestellte Zahnärztin bzw. ein angestellter Zahnarzt bei Ihnen tätig wird. Insbesondere sollten Sie uns über den Beginn und die Beendigung derartiger Arbeitsverhältnisse informieren, auch wenn die betroffenen Zahnärzte grundsätzlich selbst zu diesen Meldungen verpflichtet sind. Diese Angaben sind zum einen notwendig zur Feststellung der korrekten Beitragsgruppe der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, zum anderen unterstützen Sie uns dabei, unserem zahnärztlichen Nachwuchs in Zukunft mehr Beratung und Hilfestellung anbieten zu können. Mitgliedsbeiträge Der Mitgliedsbeitrag für das 3. Quartal 2012 war am 01. Juli 2012 zur Zahlung fällig. Den für Sie gültigen Beitrag entnehmen Sie bitte Ihrem Beitragsbescheid, der Ihnen per Post im Dezember 2011 zugegangen ist. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Beiträge immer rechtzeitig zum 1. eines Quartals überwiesen werden. Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern Gruppe 1 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5 Euro 90, 21, 15, 32, 32, 21, 15, 50 v.h. der Beitragshöhe nach der betreffenden Beitragsgruppe Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg München Konto 2 743 736, BLZ 300 606 01 Sparkasse Niederbayern-Mitte Konto 5900, BLZ 742 500 00 ZNN 4-2012 5

ZBV INFO Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de Anzeigen sind hier: Startseite Informationen Anzeigen Anzeige aufgeben Unter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben. So funktioniert die Kleinanzeigenbörse Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt: Stellenmarkt Verkäufe / Gesuche Sonstiges Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wie die Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann. Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBV die Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wird auf der Website angezeigt. In der Email befindet sich ein Link damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben. Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht. 6 ZNN 4-2012

ZBV INFO Neues QM Online der BLZK Anmelden und Einsteigen in wenigen Schritten München Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterstützt die bayerischen Zahnärzte bei der Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems. Mit der Teilnahme am QM-System der BLZK erfüllen Vertragszahnärzte auch die Anforderungen des SGB V. Nun wurde das QM Online der BLZK um neue Inhalte ergänzt und steht seit Juni 2012 mit zusätzlichen Funktionen zur Verfügung. Unter http://qm.blzk.de (bzw. weiterhin unter www.blzk.de/qm) können alle bayerischen Zahnärzte kostenfrei auf die Unterlagen zum Qualitätsmanagementsystem der BLZK zugreifen. Die drei großen Kapitel Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement und Handbuch der BLZK wurden im Zuge des Relaunchs inhaltlich aktualisiert und erweitert. Die Anwendungen im neuen QM Online der BLZK sind weitgehend gleich geblieben, zum Beispiel die Anmeldung oder das Piktogramm-Rad. Neu hinzugekommen sind unter anderem die Downloadund Druckfunktion. Sehr nützlich ist auch die sogenannte Bündelfunktion. Mit ihr lassen sich nun komplette Kapitel oder alle ausfüllbaren Dokumente mit einem Klick auswählen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung der BLZK (siehe Abb.) zeigt den einfachen Einstieg in das neue QM Online. Kontakt: Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 7 24 80-211, Telefax: 089 7 24 80-444, E-Mail: presse@blzk.de ZNN 4-2012 7

ZBV INFO 25 Prozent aller Zahnärztinnen angestellt und 10 Prozent der Zahnärzte Die Anzahl in Praxen angestellter Zahnärztinnen geht deutlich nach oben. Einerseits mag dies mit einer geplanten Familiengründung zusammenhängen, andererseits aber auch mit der bei Zahnärztinnen offenbar favorisierten längeren Trainingsphase im Angestelltenstatus vor der eigenen Niederlassung. Und manche sehen diese Phase gar nicht als Übergangszeit, sondern sehen sich in ihrem Berufsleben auf der Seite der angestellten Mitarbeiter in einem Team. Und so verwundert es nicht, dass die Anzahl der angestellten Zahnärztinnen zwischen 2002 und 2010 von 3.399 auf 6.514 anstieg. Allerdings: Auch die Anzahl der angestellten Zahnärzte (männlich) ist in diesem Zeitraum nach oben geklettert: von 2.791 (2002) auf nun 3.777 (2010), so der Dentista Club. Der Anteil der angestellten Zahnärzte (männlich) an der Gesamtzahl der in der Praxis tätigen männlichen Zahnärzte hat sich von 7,2 Prozent im Jahr 2002 auf 9,8 Prozent im Jahr 2010 erhöht, während die Gesamtzahl aller Zahnärzte (männlich) im gleichen Zeitraum dagegen leicht gefallen ist. Die Vergleichszahlen zu den angestellten Zahnärztinnen: Ihr Anteil an der Gesamtzahl der in der Praxis tätigen Zahnärztinnen ist von 15,1 Prozent (Jahr 2002) auf 24,5 Prozent (Jahr 2010) gestiegen, ebenso gestiegen ist die Gesamtzahl der Zahnärztinnen. Rund 10 Prozent aller in einer Praxis tätigen Zahnärzte (männlich) sind derzeit Angestellte, mit steigender Entwicklung, bei den Zahnärztinnen sind es rund 25 Prozent. Dies macht deutlich, so der Dentista Club, dass Konzepte rund um Work-Life-Balance nicht nur als Thema für Zahnärztinnen, sondern mindestens auch für die nachwachsende Generation an jungen Zahnärzten Sinn macht. Die Zahnärztinnen haben gewissermaßen eine Lokomotiven-Funktion im Berufsstand und gestalten seine Zukunft entscheidend mit. Nicht zuletzt die Entwicklungen im Bereich Berufsausübung und Angestellten-Tätigkeit untermauere den Sinn der Zusammenarbeit des Dentista Clubs mit der Bundeszahnärztekammer zur Entwicklung sinnvoller Rahmenbedingungen. Viele Zahlen ein Trend: Anstellung ist auf dem Vormarsch Zahnärzte: Während sich in den Jahren 2002 bis 2006 die Anzahl der angestellten Zahnärzte eher leicht reduzierte, steigt sie seither sprunghaft nach oben von 2.532 (Jahr 2006) auf 3.775 (Jahr 2010) und damit um immerhin 49 Prozent. Allein zwischen 2007 und 2010 stieg die Anzahl der angestellten Zahnärzte um rund 1.000 (von 2776 auf 3775). Zahnärztinnen: Seit 2002 wuchs die Zahl der Anstellungen langsam, aber stetig. Auch hier gibt es aufgrund der neuen Gesetzeslage einen Sprung ab 2006: Die Zahl der Anstellungen stieg von damals 3.850 auf 6.514 (Jahr 2010) und damit um 69 Prozent. Das steigende Interesse der Zahnärzte/ männlich an einer Angestelltentätigkeit wird auch im Hinblick auf die Entwicklung im Bereich Niedergelassene gesehen werden müssen: Im Zeitraum 2002 bis 2010 ging die Anzahl der männlichen niedergelassenen Zahnärzte zurück von damals 35.800 auf 34.595, damit waren 1.205 Zahnärzte weniger in Niederlassung als im Jahr 2002. Die Entwicklung bei den Zahnärztinnen im Vergleichszeitraum: Zwischen 2002 und 2010 stieg die Zahl der niedergelassenen Zahnärztinnen von 19.060 auf 20.088 damit gab es 1.028 niedergelassene Zahnärztinnen mehr als im Jahr 2002. Alle Daten: Statistisches Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer 2010/2011 8 ZNN 4-2012

REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse Prothetische Assistenz und Prophylaxe-Basiskurs Kursvoraussetzungen Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, um eine effiziente Kursgestaltung und einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um Beachtung folgender Anmerkungen: Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut zu machen. Vielmehr sollen die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Fortbildungskurse als Bausteine zur ZMF-Weiterbildung anerkannt werden und deshalb eine Mindestqualifikation vorausgesetzt werden muss. Unabdingbare Kursvoraussetzungen: überdurchschnittliches Engagement in der täglichen Praxis überdurchschnittlich gute Noten bei der Helferinnen-Abschlussprüfung und/oder mehrjährige Berufserfahrung Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein geschickt werden) Fähigkeit zum selbstständigen und gründlichen Arbeiten Zusätzlich unabdingbar für den Kurs Prothetische Assistenz : 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der Praxis wünschenswert: Modellherstellung in der Praxis mindestens 10-malige Anfertigung von provisorischen Kronen in der Praxis Zusätzlich unabdingbar für den Kurs Prophylaxe-Basiskurs : Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen Prophylaxekonzept in der Praxis nach dem Kurs (verhindert Demotivation) ZA Walter Wanninger Referent für Fortbildung wünschenswert: mögliche Kandidatinnen zur späteren ZMF-Ausbildung Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger 1. Vorsitzender Fortbildungsreferent ZNN 4-2012 9

REFERAT FORTBILDUNG Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen Kursteil I Prophylaxe Basiskurs Ort Straubing Kursgebühr Euro 595, Kursteil II Prothetische Assistenz Ort Landshut Kursgebühr Euro 395, Termine werden nach Bedarf aufgrund der Anmeldeeingänge festgelegt. Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde Fachkundlicher Nachweis gemäß 18a (3) der RöV (nicht älter als 5 Jahre!) Anmeldung und Information ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing Telefon 09421/56 86 88-0 Fax 09421/56 86 88-88 ANMELDUNG Prophylaxe Basiskurs Kursort: Straubing Prothetische Assistenz Kursort: Landshut Einzugsermächtigung Ich ermächtige den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, die Gebühr von 395, / 595, Euro von meinem Konto für Frau geb. BLZ in bei (Bank/Sparkasse) Praxisadresse abzubuchen. Tel. Praxis: Tel. Privat: Ort Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme. Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach 18a (3) der Röntgenverordnung liegen bei. Datum Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers/ Praxisstempel Unterschrift der Teilnehmerin 10 ZNN 4-2012

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte REFERAT FORTBILDUNG FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Wie in jedem modernen Beruf heißt es am Ball bleiben, um auch in Zukunft zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher. Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert werden: 1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) 1.1 Prophylaxe Basiskurs Voraussetzung: bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Röntgennachweis gem. 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden 1.2 Prothetische Assistenz Voraussetzung: bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Röntgennachweis gem. 18a (3) RöV Dauer: mindestens 30 Unterrichtsstunden 1.3 Kieferorthopädische Assistenz Voraussetzungen: bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Röntgennachweis gem. 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am freiwilligen Testat zu den Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung. 2. Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) Voraussetzung: bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA Röntgennachweis gem. 18a (3) RöV Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Dauer: mindestens 400 Unterrichtsstunden 3. Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) Voraussetzung: bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA Röntgennachweis gem. 18a (3) RöV Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Kurse nach Nummer 1.1, 1.2 Dauer: mindestens 700 Unterrichtsstunden 4. Dentalhygieniker/in (DH) Voraussetzung: bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) drei Jahre Berufserfahrung als ZMP oder ZMF Röntgennachweis gem. 18a (3) RöV Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Dauer: mindestens 800 Unterrichtsstunden 5. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) Voraussetzung: bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ein Jahr Berufserfahrung als ZFA Dauer: mindestens 350 Unterrichtsstunden Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter Praxispersonal, Fortbildung. Bei einem Notendurchschnitt von mehr als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur ZFA können Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch keine 25 Jahre alt sein. Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische Landeszahnärztekammer, www.cberger @blzk.de oder www.jludwig@blzk.de, Stichwort: Weiterbildungsstipendium, an. ZNN 4-2012 11

REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungen des ZBV Niederbayern Z 2. Halbjahr 2012 12 ZNN 4-2012

REFERAT FORTBILDUNG Z ZNN 4-2012 13

REFERAT FORTBILDUNG Arbeitskreis Endodontie Niederbayern Das nächste reguläre Treffen der AG Endo wird am Mittwoch, den 17. Oktober 2012 wie gewohnt um 16.00 Uhr in Straubing stattfinden. Hierzu werden die Kolleginnen und Kollegen gebeten, möglichst viele Fälle zur Diskussion mitzubringen. Die Anmeldung erfolgt wie immer über das Sekretariat des ZBV Niederbayern. Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Teilnehmer/innen um Anmeldung, d.h. auch Teilnehmer/innen der vorangegangenen Treffen. Daneben wird auf vielfachen Wunsch bei genügend großer Teilnehmerzahl ein ganztägiger praktischer Arbeitskurs (u.a. reziproke Aufbereitung und thermoplastische Obturation) für Interessenten aus dem Bezirk Niederbayern und der Oberpfalz zu ermäßigten Teilnahmegebühren angeboten. Interessenten werden um kurze Rückmeldung (ralfschlichting@t-online.de oder info@zbv-niederbayern.de) gebeten. Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Am Essigberg 14, 94315 Straubing Fax: 09421/56 86 88-88 Verbindliche Anmeldung Arbeitskreis Endodontie Niederbayern Termin: Mittwoch, 17. Oktober 2012, 16.00 Uhr ca. 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern Am Essigberg 14, 94315 Straubing Anmerkung: Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB- Stick) und gute Laune mitbringen! Name Zahnärztin/Zahnarzt Dr. Ralf Schlichting Name Zahnärztin/Zahnarzt Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift Parkmöglichkeiten: Großparkplatz Am Hagen, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten) Parkhaus Theresien-Center (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 ) Der ZBV Niederbayern befindet sich Am Essigberg 14 im 2. Stock, Eingang neben Postamt siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße hier keine Parkmöglichkeit! Fußweg vom Großparkplatz: Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den Am Kinseherberg ein. Nach ca. 200 m biegen Sie an der Ampel rechts in die Straße Frauenbrünnlstraße und gleich nach 30 m wieder links Am Essigberg ein. Nach ca. 100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern. 16 ZNN 4-2012

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Begabtenförderung Berufliche Bildung Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich nach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet voraussichtlich auch 2013 im Rahmen des Förderprogramms Begabtenförderung Berufliche Bildung Stipendien für die berufliche Fort- und Weiterbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten an. Von allen Bewerber/innen können die besten drei Jahre lang, beginnend ab Januar 2013, Fördergelder in Höhe von insgesamt 6000 für Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle Bewerber werden im November 2012 schriftlich von der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert, ob sie für die Förderung ausgewählt wurden und ein Stipendium erhalten. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind: Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis der Berufsabschlussprüfung (Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2013) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2012 per Mail unter Angabe der Postanschrift an das Referat Zahnärztliches Personal: zahnaerztlichespersonal@blzk.de. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de, Weiterbildungsstipendium sowie auf der Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal / Haushalt Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer www.blzk.de, Praxispersonal, Ausbildung. Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal Ehrung verdienter Zahnarzthelferinnen Der ZBV Niederbayern ehrt jährlich im Herbst Zahnarzthelferinnen mit einer Praxiszugehörigkeit von 15, 20, 25 Jahren und mehr. Bei der Festlegung der Berufsjahre kann die Ausbildungszeit angerechnet werden. Die Ehrung erfolgt in der Form, dass der betreffenden Mitarbeiterin eine Urkunde sowie ein kleines Präsent zugesandt werden. Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitarbeiterin wünschen, senden Sie bitte einen formlosen Antrag unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der zu Ehrenden bis spätestens 31. Oktober 2012 an den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. Als Anlage fügen Sie bitte eine Kopie des Helferinnenbriefs bei (mit Bescheinigung über Ausbildungsbeginn, falls diese angerechnet werden soll). 18 ZNN 4-2012 Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Zahnarzt Login Arbeitssicherheit Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt (Benachrichtigung nach 5 MuSchG) Meldung an die Krankenkasse Entsprechende Anträge bzw. Formulare sowie das Mutterschutzgesetz mit Regelung des Beschäftigungsverbotes finden Sie unter: www.blzk.de Kapitel B = Arbeitnehmer B05 Mutterschutzgesetz Zuständig für Niederbayern ist das Gewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, Tel. 08 71-8 08-01

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte Sommer 2012 Berufsschule insgesamt Prüfung Prüfung davon vorzeitig/ Röntgen Röntgen bestanden nicht bestanden regulär verkürzt bestanden nicht bestanden Landshut 38 37 1 38 0 36 2 Passau 48 46 2 44 4 47 1 Straubing 36 35 1 36 0 31 5 Summe 122 118 4 118 4 114 8 Von 122 angetretenen TeilnehmerInnen haben vier TeilnehmerInnen die Prüfung nicht bestanden. Wir gratulieren den erfolgreichen TeilnehmerInnen ganz herzlich! EINSTIEG ZUM AUFSTIEG Beruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Neuer Informations-Flyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer München Der neu aufgelegte Flyer Eine glänzende Entscheidung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt einen Überblick über das Berufsbild Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zu Ausbildung und Aufstiegschancen und vermittelt einen ersten Einblick in die Arbeitswelt des/r ZFA, um junge Menschen für den Ausbildungsberuf in der Zahnarztpraxis zu interessieren. Schulabschluss und Eintritt in das Berufsleben für Schulabgänger steht spätestens mit Ende des Schuljahres die große Entscheidung an: Welche Ausbildung ist die richtige? Welcher Beruf hat Zukunft? Gute Aussichten bietet eine Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ZFA. Der Flyer zeigt, welche Grundvoraussetzungen ein junger Mensch erfüllen sollte, wenn er sich für eine Ausbildung in einer Zahnarztpraxis entscheidet, wie z.b. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren Umgang mit Menschen jeden Alters, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an Technik. In Stichpunkten werden die Ausbildungsinhalte im dualen System in Praxis und Berufsschule, die Dauer der Ausbildung, die Zwischen- und Abschlussprüfung und die Vergütungsempfehlung dargestellt. Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich umfangreiche Perspektiven zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung. Nach der Anpassungsfortbildung Prophylaxe Basiskurs und Prothetische bzw. Kieferorthopädische Assistenz folgen Aufstiegsfortbildungen zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz ZMP für den Bereich Prophylaxe und Gesundheitsberatung, zur Zahnmedizinischen Fachassistenz ZMF, tätig in der Prävention, Praxisorganisation und Mitarbeiterführung zur Dentalhygieniker/in DH, spezialisiert für die Praxis mit parodontologischem Schwerpunkt, für Organisation, Management und Abrechnung bietet sich die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz ZMV an. Als Kernaussage soll den Interessenten ZFA: Ihr Beruf vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher mit Perspektiven durch Qualifikation im Gedächtis bleiben. Für weitere Informationen zum Berufsbild ZFA verweist der Flyer auf die Zahnärztlichen Bezirksverbände als Ansprechpartner vor Ort. Den Flyer gibt es als PDF zum Herunterladen, Ansehen oder Ausdrucken auf der Internetseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er ist auch kostenfrei als Druckwerk im Online-Shop unter www.blzk.de/shop oder per Fax unter 089/ 7 24 80-272 erhältlich. Kontakt: Referat Zahnärztliches Personal der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon 089/ 7 24 80-172, Fax 089/ 7 24 80-173, E-Mail: zahnaerztlichespersonal@blzk.de ZNN 4-2012 19

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Samstagen Aus gegebenem Anlass wird auf das Beschäftigungsverbot für Jugendliche (unter 18 Jahren) an Samstagen hingewiesen. Vereinzelte Praxen bieten ihren Patienten auch Sprechstunden an Samstagen an. Hier dürfen jugendliche Auszubildende nicht beschäftigt werden! Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern moniert dies in einem Schreiben an einen Kollegen, der regelmäßig in seiner Samstagsprechstunde eine Auszubildende unter 18 Jahren eingesetzt hatte. Dies ist nach 16 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht zulässig. Die Ausnahmen, die der 16 im Absatz 2 zulässt, beziehen sich praxisrelevant nur auf außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ziffer 8) und den ärztlichen Notdienst (Ziffer 10). Hier dürfen Jugendliche beschäftigt werden. Sie sind nach Absatz 3 des 16 an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche freizustellen, damit die Fünf-Tage-Woche gemäß 15 JArbSchG sichergestellt ist. Verstöße gegen diese Regelungen sind nach GAA Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden. Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung Ende der Ausbildungszeit Nach 21 des Berufsbildungsreformgesetzes endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung und Aushändigung des Nachweises über die bestandene Prüfung. Das Datum auf dieser Bescheinigung ist der letzte Ausbildungstag (bei bestandener Prüfung). In diesem Fall ist ab dem folgenden Tag anstelle der Ausbildungsvergütung das Gehalt einer geprüften Helferin im 1. Berufsjahr nach den getroffenen Vereinbarungen zu zahlen. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, es sei denn, die Auszubildende erklärt ihren schriftlichen Verzicht. Wird die Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, das schriftlich durch einen Arbeitsvertrag zu regeln ist. Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in einem Bereich des schriftlichen Teils der Prüfung oder im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistung erbracht, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an zur Wiederholungsprüfung anmeldet. ( 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r). Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit haben Sie zwei Möglichkeiten, sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten. 1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag der Auszubildenden) Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten. 2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. In der Zeit bis zur Prüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten. 3. Nichtbestandene Röntgenprüfung Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband. Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal 20 ZNN 4-2012

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Dienstverträge für ZAH / ZFA Merkblatt Ausbildungsverträge Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr vorgehalten. Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK unter der Rubrik Praxispersonal Beruf, Unterpunkt Dienstvertrag online abrufbar. Ausbildungsverträge für ZFA Ausbildungsverträge sind nur in Papierform erhältlich und beim ZBV Niederbayern schriftlich oder telefonisch im Original anzufordern und können nicht vom Netz geladen werden. Ansprechpartner beim ZBV Niederbayern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40. Prüfungstermine 2013 Winterabschlussprüfung 16.01.2013 Zwischenprüfung 17.04.2013 Sommerabschlussprüfung 19.06.2013 Gebühren für Zweitschriften Die Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis, Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht Arbeitsund Kostenaufwand. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur mit Vorauszahlung aus (Überweisung). Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich auch künftig ausgenommen. Einzelheiten klären Sie bitte vorab unter Tel. 09421/56 86 88-0. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle vorzulegen sind. Einreichung beim ZBV Niederbayern: drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben bei Minderjährigen beide Elternteile gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen, die das alleinige Sorgerecht haben, eine Sorgerechtsbestätigung erforderlich (= Negativattest kann kostenfrei beim für den Wohnort der Mutter zuständigen Jugendamt angefordert werden) ärztliches Attest gemäß 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) Kopie der Arbeitserlaubnis oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Auszubildende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen) Ergänzungsfragebogen (ergänzende Fragen zur Ausbildung) Ausbildungszeit: grundsätzlich exakt drei Jahre (z.b. 01.09.2012 bis 31.08.2015) tatsächliches Ausbildungsende: Mit Bestehen der Abschlussprüfung Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung möglich Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto): 1. Ausbildungsjahr 500,00 2. Ausbildungsjahr 550,00 3. Ausbildungsjahr 600,00 Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden ( 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt. Als Nachweis der schulischen Leistungen für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar maßgeblich. Ärztliche Nachuntersuchung: Gemäß 33 Jugendarbeitsschutzgesetz hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne diese Bescheinigung nicht möglich. Für die Ausbildungszeit wünschen wir viel Erfolg. ZNN 4-2012 21

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Fit for work 2011 Folgende Förderrichtlinien für das Ausbildungsprogramm wurden auch für die jetzt beginnenden Ausbildungsverhältnisse wieder beschlossen: Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen in Bayern 2011 Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss 2011 bis 2013 (Praxisklassenrichtlinie) Richtlinie zur Förderung der Verbundausbildung in Bayern 2011 (Verbundausbildungsrichtlinie) Alle Richtlinien enthalten die genauen Fördervoraussetzungen, die am besten im Einzelfall in der zutreffenden Richtlinie nachzulesen sind. Die Richtlinien und die notwendigen Formulare können unter folgender Internetadresse vollständig eingesehen oder ausgedruckt werden http://www.zukunftsministerium.bayern. de/berufsbildung/fitforwork/2011.php Zuständig für die Gewährung der Förderungen ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter folgenden Kontaktdaten: Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Tel.: 09 21-605-33 88 esf@zbfs.bayern.de Bayer. Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal Fallstr. 34, 81369 München Tel.: 089-72480-172 Fax: 089-72480-173 Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi Einweisung der/des Auszubildenden bei Arbeitsbeginn - Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche - Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten - Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume - Hygieneunterweisung: persönliche Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz, Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z.b. bei Fußbodenkontakt), Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen ect. - Aufklärung über die Schweigepflicht - Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern - Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung) - Vermeidung von Habits - Erläuterung der Arbeitsgebiete der ersten Tage - Zuordnung zu einer Assistenzhelferin - Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes 22 ZNN 4-2012 - Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung - Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem ect.) - Instrumentenreinigung unter Aufsicht - Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe ect. - Einführung in das Berichtsheft Probezeit Seit dem 01.04.2005 beträgt die maximal zulässige Probezeit für Auszubildende 4 Monate. Diese dient der gegenseitigen Erprobung. Die Auszubildende soll für sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht, der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die Auszubildende in sein Team passt und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten Anlass zur Hoffnung geben, dass sie die Ausbildung erfolgreich absolvieren wird. Berichtsheft Die Berichtshefte werden zusammen mit den eingetragenen Verträgen vom ZBV an die Praxen gesandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß und vollständig von der Auszubildenden geführt wird. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass die Leistungsinhalte im Berichtsheft Bestandteil des praktischen Teils der Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte sind. Das Berichtsheft ist bei der Anmeldung zur Prüfung dem Prüfungsausschuss zur Einsicht vorzulegen. Hepatitisimpfung + G 42 Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte müssen sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Impfung. In Zahnarztpraxen ist eine Impfung gegen Hepatitis B bei Mitarbeiterwunsch Pflicht. Zu empfehlen ist eine Impfung gegen Hepatitis A und B mit Doppelimpfstoff Tinix, der nur unwesentlich teurer als der Impfstoff gegen Hepatitis B ist. Da weder die Krankenkasse noch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hierfür die Kosten übernehmen, ist der Arbeitgeber zur Kostenübernahme verpflichtet. Außerdem muss er dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Durchführung der Impfung anbieten. (Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger )

VERSCHIEDENES Fortbildungen des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Ärztliche Kreisverband Straubing uns angeboten hat, seine Fortbildungen auch in unseren Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern ZNN zu veröffentlichen. Da bei dem vielfältigen Angebot unserer ärztlichen Kollegen einerseits etliche für Zahnärzte hoch interessante Themen zu finden sind, aber andererseits eben vieles auch weniger relevant erscheint, sehen wir von einer kompletten Auflistung in Druckform ab und verweisen lediglich auf die Online-Liste. Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzteschaft auch zu nutzen; eine aktuelle Liste der Fortbildungen sowie Anmelderegularien finden Sie im Internet unter: www.aekv-straubing.de Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZBV Niederbayern Zahnärztlicher Fortbildungskreis Gäuboden e.v. Aktuelle Termine Dienstag, 9. Oktober 2012, 20.00 Uhr Zahnersatz und Implantate im parodontal geschädigten Gebiss. Ein Workshop. Ort: Hotel Asam, Straubing, Wittelsbacherhöhe 1 Für ZF-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 50. Anmeldungen (Formular auf der Homepage) bitte bis 20. September an den ZF Gäuboden. Weitere Informationen: Zahnärztin Gisela Sandmann (1. Vorsitzende) Sollacher Straße 5, 94336 Hunderdorf Telefon: 09422/33 01 Fax: 09422/80 68 07 www.zf-gaeuboden.de info@zf-gaeuboden.de info dental-fachhandel 2012 Im Herbst ist es wieder soweit: Auf vier regionalen Messeevents informiert und berät Deutschlands Dentalbranche zu aktuellen Entwicklungen, Produkten und Dienstleistungen. Die einheitlich orientierte und regional optimierte Leistungsschau wird ergänzt durch praxis- und erlebnisorientierte Infotainment-Plattformen. Der Eintritt ist wie immer frei. id nord: Hamburg, 21.9.2012 (14:00 19:00 Uhr) 22.9.2012 (10:00 15:00 Uhr) id süd: München, 20.10.2012 (09:00 17:00 Uhr) id west: Düsseldorf, 26.10.2012 (14:00 19:00 Uhr) 27.10.2012 (09:00 15:00 Uhr) id mitte: Frankfurt, 09.11.2012 (12.30 19:00 Uhr) 10.11.2012 (09:00 16:00 Uhr) Ansprechpartner: CCC - Gesellschaft für Marketing & Werbung mbh Christoph Hofmann Tel.: 0221 931813-60 E-Mail: christoph.hofmann@ccc-werbeagentur.de Pressekontakt: CCC GmbH / Simon Schöngraf Kartäuserwall 28e, 50678 Köln Tel.: 0221 931813-69 Fax: 0221 931813-90 E-Mail: simon.schoengraf@ccc-werbeagentur.de CCC GmbH / Tim Kissels Kartäuserwall 28e, 50678 Köln Tel.: 0221 931813-46 Fax: 0221 931813-90 E-Mail: tim.kissels@ccc-werbeagentur.de ZNN 4-2012 23

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Assistenten- und Niederlassungsberatung Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Ernst Binner oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß. Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 09421/56 86 88-21. Termine für die Zulassungssitzungen für Zahnärzte 2012 10. Oktober 2012 14. November 2012 12. Dezember 2012 2013 23. Januar 2013 20. Februar 2013 20. März 2013 17. April 2013 15. Mai 2013 03. Juli 2013 04. September 2013 09. Oktober 2013 06. November 2013 11. Dezember 2013 Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antrages zum gewünschten Sitzungstermin kann ansonsten nicht erfolgen. Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich. ZA Ernst Binner Bezirksstellenvorsitzender Der aktuelle Wochenendnotdienst kann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de Fortbildungsveranstaltung der Bezirksstelle Niederbayern Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, wir dürfen Sie hiermit recht herzlich zu der Fortbildungsveranstaltung der KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, einladen. Referent: Prof. Dr. Matthias Folwaczny Thema: Klinik der marginalen Parodontitis ein Update Termin: 16. November 2012 Beginn: 16:00 bis ca. 19:30 Uhr Ort: Hotel Asam, Wittelsbacher Höhe 1, 94315 Straubing Gebühr: 30,00 Die Veranstaltung entspricht den Leitsätzen und Empfehlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Auf der Grundlage der Punktebewertung von BZÄK/DGZMK werden 3 Punkte vergeben. Mit kollegialen Grüßen ZA Ernst Binner Vorsitzender der Bezirksstelle Niederbayern Dr. Konstanze Groß Stv. Vorsitzende der Bezirksstelle Niederbayern 24 ZNN 4-2012