Bewerbungsunterlagen: Berufsbegleitender Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) Alle Bewerber reichen bitte folgende Unterlagen ein: Ausgefülltes Anmeldeformular Tabellarischer Lebenslauf als Anlage Drei aktuelle Passfotos in Farbe Einen der folgenden Nachweise: Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife oder Beglaubigte Kopie des Zeugnisses einer anerkannten kaufmännischen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung an einer Berufsfachschule oder eine entsprechende Qualifikation im öffentlichen Dienst sowie einen Nachweis über eine mindestens einjährige für das Studium qualifizierende Berufspraxis. oder Beglaubigte Kopie des Zeugnisses einer abgelegten Prüfung zum Techniker oder Industrieoder Handwerksmeister. Bewerber, die ein betriebswirtschaftliches Studium an einer anderen Hochschule oder einer anderen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) absolvieren und dieses an der VWA Dortmund fortsetzen möchten, reichen bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein: Nachweis über Studien- und Prüfungsleistungen des bisherigen Studiums Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule oder VWA Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule (wenn bereits vorhanden)
Anmeldeformular: Berufsbegleitender Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) VWA Dortmund bei der IHK zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Studienbeginn: WS 20 Einschreibung für: Betriebswirt/-in (VWA) (Semester 1. 6.) an der VWA Dortmund _ Name, ggfs. Geburtsname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Familienstand Straße Hausnummer Ort PLZ Land E-Mail Telefon (privat) Telefon (mobil) Krankenversicherung
Hochschulzugangsberechtigung Art des Reifezeugnisses: Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Sonstiges (z. B. beruflich Qualifizierte) Name und Art der Schule/Art der beruflichen Qualifizierung Ort Datum Note Wenn Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, legen Sie bitte ein aktuelles Zeugnis bei. Berufsausbildung (falls vorhanden) _ Art, Beruf Ausbildungsbetrieb, Ort Branche Datum Note Berufserfahrung (falls vorhanden) Beschäftigungszeitraum Name des Arbeitgebers Position und Tätigkeit
Angaben zu absolvierten Weiterbildungen (falls vorhanden) Titel Name des Instituts, der Schule etc. Zeitraum Erhalt des Titels (Datum) Finanzierungsangaben Wie möchten Sie Ihr Studium finanzieren? Arbeitgeber (bitte Firmennamen angeben): Selbst Familie Sonstiges Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden? Anzeige/Zeitung Arbeitgeber Internetseite Suche über eine Suchmaschine (bspw. google) Facebook Empfehlung aus dem Bekanntenkreis Messe Sonstiges (bitte kurz erläutern) Ort Datum Unterschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fälligkeit der Studiengebühren Die Semestergebühr ist zu Beginn eines jeden Semesters auf das Konto der Sparkasse Dortmund - IBAN: DE96 4405 0199 0001 3069 28 - BIC: DORTDE33XXX einzuzahlen. Bei Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren erfolgt die Zahlung gemäß dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat monatlich oder semesterweise. Gerät der/die Studierende mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so setzt die Akademie ihm/ihr eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Bei zweimaligem, unmittelbar aufeinander folgendem Zahlungsverzug kann der/die Studierende durch Entscheidung der Geschäftsleitung exmatrikuliert werden, nachdem ihm/ihr die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Ist einem/r Studierenden die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Semesters nachgewiesen unverschuldet nicht möglich, kann in Härtefällen die Semestergebühr bis zu 80 Prozent erlassen werden. Die Zahlungsverpflichtung besteht bis zum Abschluss des Studiums oder zur Kündigung. Schriftform Anmeldungen, Abmeldungen, Studienunterbrechungen, Kündigungen und sonstige Änderungswünsche bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. Abmeldung vor Beginn des Studiums Eine Abmeldung vor Beginn des Studiums muss spätestens bis 4 Wochen vor Beginn des Studiums erfolgen. Kündigung während des Studiums Die Kündigung bzw. Unterbrechung eines laufenden Studiums ist jeweils zum Ende eines Studiensemesters möglich. Die Kündigung bzw. Unterbrechung des Studiums muss der Akademie spätestens 4 Wochen vor Beginn des Folgesemesters mitgeteilt werden. Mündliche Erklärungen ebenso wie das bloße Fernbleiben vom Unterricht lassen die Zahlungspflicht nicht entfallen. Die VWA Dortmund hat aus wichtigem Grund das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt. Programm- und Terminänderungen Es gilt die Prüfungsordnung der VWA Dortmund in Ihrer jeweils aktuellen Fassung. Änderungen im Lehrprogramm einzelner Studiengänge sowie Terminverlegungen angekündigter Lehrveranstaltungen bleiben der VWA Dortmund vorbehalten. Das Angebot an Schwerpunktlehrgängen ist abhängig von Mindestteilnehmerzahlen. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den/die Studierende weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Studiengebühr, soweit der Gesamtzuschnitt der Lehrveranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Informationspflicht Studierende sind verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über Änderungen des Lehrprogramms, der Prüfungsordnung und der Termin- und Raumplanung in der IHK-Lernwelt zu informieren. Ansprechpartner Zur Studienberatung sowie zur Beantwortung von Fragen stehen den Studierenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Akademie zur Verfügung. Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Studierenden werden schriftlich, telefonisch oder persönlich entgegengenommen. Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der Studierende mit der elektronischen Speicherung, Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Studienorganisation sowie der studiengangsbezogenen Information per Post, Fax, Telefon und/oder E-Mail einverstanden. Zulassung zum Studium Die Zulassung zum Studium muss schriftlich unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars beantragt werden. Dem Antrag sind ein tabellarischer Lebenslauf, drei Lichtbilder sowie ein Nachweis
über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Abiturzeugnis in Kopie beizufügen. Zur Anerkennung von Studienzeiten und Leistungsnachweisen, die an einer anderen Bildungseinrichtung erbracht wurden, ist ein besonderer, formloser Antrag an die Studienleitung notwendig, dem die Kopien der betreffenden Nachweise beigefügt sind. Der Antrag auf Zulassung zum Studium an der VWA Dortmund muss rechtzeitig vor Beginn des Studienjahres in der Geschäftsstelle eingehen. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung, die Bewerber/innen erhalten schriftlich Mitteilung über ihre Zulassung bzw. Nicht-Zulassung. Nach der Zulassungsbestätigung durch die VWA Dortmund besteht ein Anspruch auf Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erst nach Zahlung der Semestergebühr. Haftung Die VWA Dortmund haftet, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Nebenabreden Nicht leitendes Personal der VWA, dies schließt auch die akademische Leitung ein, ist zur Vereinbarung mündlicher Nebenabreden nicht befugt. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Studierenden und der VWA Dortmund ist Dortmund. Soweit der Teilnehmer ein Vollkaufmann ist, wird der Gerichtsstand Dortmund vereinbart.