Fit am. Das Handbuch für Gabelstaplerfahrer mit Beispielen und Tipps. für die tägliche Arbeit STAPLER. 80912 München



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Das Handbuch für Gabelstaplerfahrer mit Beispielen und Tipps für die tägliche Arbeit Fit am STAPLER 80912 München

Geballtes Lager- Wissen Geben Sie jedem Mitarbeiter dieses Taschen buch und machen Sie ihn fit fürs Lager! Deckt die Ausbildungsinhalte Fach-Lagerist ab! Das hilft dem Lager-Leiter z Schnelles Einarbeiten neuer Mitarbeiter z Praktische Hilfe für ungelernte Arbeitskräfte z Ideal für Ihre Unterweisung z Weniger Betriebsunfälle Das hilft dem Lager-Mitarbeiter z Grundwissen im Lager z Kurze Texte, anschauliche Bilder z Handliches Format, immer griffbereit z Gesundes ergonomisches Arbeiten Mit Karte zur jährlichen Sicherheits unterweisung Erfüllung der Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz Buch-Bestell-Nr. 27201 HUSS-VERLAG GmbH 80912 München www.huss-shop.de ArbSchG 12 und 14 sowie nach 4 der Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 Das ausgegebene Handbuch enthält wichtige Informationen über das richtige Verhalten im Lager sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen. Der Unternehmer ist verpflichtet, Mitarbeiter vor der Arbeitsaufnahme auf die Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz hinzuweisen. Dies geschieht durch eine gezielte Sicherheitsunterweisung und die Übergabe des Handbuchs Fit im Lager. Das Thema Arbeitssicherheit kann den einzelnen Kapiteln entnommen werden. Die jährliche Unterweisungspflicht laut 4 der Unfall ver hü tungs vorschriften BGV A1 wird durch die Ausgabe des Handbuchs Fit im Lager unterstützt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer laut dem Arbeitsschutzgesetz 15 17 verpflichtet ist, nach seinen Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für seine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Dies gilt auch für die Personen, die von den Handlungen oder Unterlassungen des Arbeitnehmers bei der Arbeit betroffen sind. Unterrichtsgespräch / Unterweisung wurde durchgeführt und das aktuelle Handbuch Fit im Lager ausgehändigt: Datum der Unterweisung Unterschrift des Unterwiesenen Fit im Lager Taschenbuch-Format 12x16,8cm 104 Seiten, durchgehend in Farbe Bestell-Nr. 27201 Einzelpreis 7,90 ab 10 St. à 6,60 ab 25 St. à 6,30 ab 50 St. à 6,00 ab 100 St. à 5,60 Preise freibleibend zuzügl. MwSt. und Versandspesen. Es gelten die Liefer bedingungen der HUSS-VERLAG GmbH unter www.huss-shop.de. HUSS-VERLAG 1 GmbH 80912 München Tel. 089/323 91-317 shop@huss-verlag.de Bestell-Fax +49(0)89/323 91-416 www.huss-shop.de

Fit am Stapler Das Handbuch für Gabelstaplerfahrer mit Beispielen und Tipps für die tägliche Arbeit Erarbeitet und zusammengestellt von: Christian Rennie HUSS-VERLAG GmbH, 80912 München

Anmerkung: Die Inhalte dieses Buches wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und eingearbeitet. Sämtliche Angaben sind nach bestem Wissen und neusten Informationen, jedoch ohne Gewähr, zusammengestellt worden. Verbesserungsvorschläge und konstruktive Kritik sind gern gesehen und werden in kommenden Auflagen berücksichtigt. Bezugnehmend auf die Ausbildungsrichtlinie BGG 925 / DGUV Grundsatz 308-001 werden hauptsächlich Gabelstapler zur Ausbildung bzw. in den Unternehmen und Betrieben eingesetzt. Mit allen weiteren Flurförderzeugen kann ähnlich verfahren werden. Details und technische Hintergründe sind jedoch der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen bzw. innerhalb der Stufen 2 und 3 auf Basis BGG 925 / DGUV Grundsatz 308-001 zu unterrichten. Die in diesem Buch teilweise verwendeten männlichen Formen dienen der sprachlichen Vereinfachung. In jedem Fall sind dabei auch Frauen gemeint. Der Autor fördert, in Anlehnung an geltendes Recht, die Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft. Impressum 2011, 6. Auflage, 2015 Bestell-Nr. 27203 (Buch) Bestell-Nr. 272039 (E-Book) www.huss-shop.de ISBN 978-3-946350-03-3 (Buch) ISBN 978-3-946350-04-0 (E-Book) HUSS-VERLAG GmbH Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München Telefon (089) 32391-0, Telefax (089) 32391-416 E-Mail: produkte@huss-verlag.de www.huss.de Produktmanagement: Julia Rehder Titelbild: Tobias Schweikl Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags vervielfältigt, bearbeitet und/oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere der Nachdruck, die Aufnahme und Wiedergabe in Online-Diensten, Internet und Datenbanken sowie die Vervielfältigung auf Daten trägern jeglicher Art. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Dennoch können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Grafiken, Abbildungen und Fotos vom Autoren. Herstellung: BAVARIA-DRUCK GmbH, 80910 München 2 Fit am STAPLER huss

Inhaltsverzeichnis Impressum 2 Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 5 1. Persönliche Daten des Eigentümers 6 2. Rechtliche Grundlagen 7 Ausbildung und Unterweisung 8 Fahrausweis und Beauftragung 15 Übersicht über rechtliche Grundlagen 16 Betriebsanweisungen 25 3. Unfallgeschehen 28 Unfallschwerpunkte 28 Unfallstatistiken 35 Zusammenfassung und vorbeugende Maßnahmen 36 4. Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen 40 Arten und Einsatzbereiche 40 Aufbau und Technik 45 Antriebsarten von Flurförderzeugen 52 Ex-geschützte Flurförderzeuge 72 Anbaugeräte 74 Standsicherheit und Schwerpunkte 76 5. Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen 86 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung 86 Der tägliche Einsatz 92 Verkehrswege 112 Innerbetrieblicher Transport 121 Transport im öffentlichen Straßenverkehr 129 huss Fit am STAPLER 3

Inhaltsverzeichnis 6. Gesundheit am Arbeitsplatz 132 So halten Sie sich fit 132 Schutz gegen Abgase, Lärm und Schwingungen 134 Heben und Tragen von Lasten 141 Regelmäßige ärztliche Untersuchungen 144 Alkohol am Arbeitsplatz 148 7. Anhang 153 Checkliste zur Abfahrtskontrolle 153 Einweiserzeichen 155 Kleiner Wissens-Check 157 Nachweis der jährlichen Unterweisung 162 Abkürzungsverzeichnis 163 Quellennachweis 166 4 Fit am STAPLER huss

Vorwort Sehr geehrter Leser! Flurförderzeuge erleichtern seit vielen Jahren die Arbeit bei der Kommissionierung sowie der Be- und Entladung von Fahrzeugen. Innovationen im Bereich der Antriebstechnik, computergestützter Auftragsübermittlung und futuristischem Design sorgen für immer neue Ausstattungsvarianten auf dem Markt. Doch solange die Kommissionierung nicht automatisiert läuft, steht im Mittelpunkt immer noch das Fahrpersonal. Und hier sind Grundlagen zu beachten, die das Arbeitsumfeld und die Gesundheit des Fahrers betreffen nicht nur für den Moment, sondern nachhaltig. Fahrer und Bediener von Flurförderzeugen sind unmittelbar mit der Transportkette verbunden. Be- und Entladung von Fahrzeugen oder Bahnwaggons, Kommissionierung aller Arten von Gütern, Transport und Umschlag von Containern oder aber auch Lagerung von Gefahrstoffen zählen unter anderem zu dem vielfältigen Aufgabenspektrum. Umso wichtiger ist es, dass Fahrerinnen und Fahrer dieser Helferlein ständig auf dem Laufenden bleiben, was Recht, Technik und Sicherheit anbelangt. Mit diesem handlichen Buch unterstützen wir die hocherfahrenen Bediener bei Ihrer Arbeit und geben Impulse für angehende Fahrer. Nutzen Sie die Inhalte für sich, um dem Qualitätsanspruch an sich selbst und dem Ihres Arbeitgebers gerecht zu werden. Viel Spaß beim Lesen und allzeit gute und sichere Fahrt wünscht Ihnen Ihr Autor Christian Rennie huss Fit am STAPLER 5

1 Persönliche Daten des Eigentümers Name Vorname Straße Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefonnummer E-Mail-Adresse Bei einem Unfall bitte beachten Blutgruppe Rhesusfaktor Tetanus-Impfung Besondere Hinweise (Allergien, Diabetes, Bluterkrankheit usw.) Bitte benachrichtigen Sie Arzt Telefonnummer Firmenanschrift Firmierung Betriebsteil/Abteilung Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon Telefax 6 Fit am STAPLER huss

2 Rechtliche Grundlagen Es gibt keine direkte gesetzliche Grundlage, die besagt, warum und weshalb ein Gabelstaplerfahrer überhaupt ausgebildet werden muss. In der Realität sieht es häufig immer noch so aus, dass Müller sich den Stapler schnappt, weil er gesehen hat, wie Meier das macht. Doch ein Gabelstapler fährt sich nicht wie ein Pkw. Aus diesem Grund sind spezielle berufsgenossenschaftliche Verordnungen in Bezug auf Flurförderzeuge (FFz) erlassen worden, die für jedermann verbindlich sind. Unternehmer sowie von ihnen beauftragte Personen sind unmittelbar für den ordnungsgemäßen und rechtskonformen Einsatz der Mitarbeiter verantwortlich. Der Gesetzgeber hat seinerzeit erkannt, dass die Überwachung von Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin gut bei den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherern aufgehoben ist. Diese haben sich intensiv Gedanken über die Problemstellungen, das Risiko und die Folgen beim Einsatz von Personal rund um Flurförderzeuge gemacht. Die BGV A1 bzw. in ihrer neuen Bezeichnung die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gibt Unternehmern und Führungskräften die Rahmenbedingungen für die verpflichtenden jährliche Unterweisung vor. Die DGUV V1 beleuchtet das Thema der Arbeitssicherheit im betrieblichen Alltag. Beim Umgang mit Flurförderzeugen gelten jedoch weiterführende Regeln, die u. a. die besondere Personengruppe der Fahrer ansprechen. Um hier einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen, haben die Berufsgenossenschaften die BGG 925 bzw. DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand als maßgebliches Instrument der Aus- und Weiterbildung erlassen. huss Fit am STAPLER 7

Rechtliche Grundlagen Ausbildung und Unterweisung Vor dem ersten Einsatz muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass das Personal, bevor es mit Flurförderzeugen umgeht, ausgebildet, unterwiesen und beauftragt wird. Dazu muss bei der Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ausbildungsbeginn sichergestellt werden, dass diese geistig und charakterlich geeignet sowie körperlich fit sind und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die geistige und charakterliche Eignung zielt auf das Verständnis des Einzelnen in Bezug auf Verantwortung, Zuverlässigkeit und Technik ab. Die Volljährigkeit zu prüfen ist ein Leichtes. HINWEIS: Auch Auszubildende ab 16 Jahren dürfen unter der Voraussetzung der ständigen fachlichen Aufsicht während ihrer Berufsausbildung die Berechtigung zum Führen von Flurförderzeugen erwerben. Schwieriger ist die Feststellung der körperlichen Eignung. Den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften steht dazu deren arbeitsmedizinischer Dienst zur Verfügung. Es werden unter anderem Untersuchungen gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung BGI 504-25 / DGUV Information 250-427 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durchgeführt. Ansprechpartner ist der regional zuständige technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft. Nach erfolgreicher Prüfung der vorgenannten Punkte kommt ein weiterer sehr wichtiger Schritt: die Auswahl eines Ausbilders. Firmeneigenes Ausbildungspersonal muss mindestens die Ausbildung zum Ausbilder für Flurförderzeuge bei der zuständigen 8 Fit am STAPLER huss

Rechtliche Grundlagen Berufsgenossenschaft oder anderen qualifizierten und anerkannten Bildungsträgern durchlaufen haben und sollte mit den Feinheiten der Erwachsenenbildung vertraut sein. Alternativ steht ein nahezu übergroßes Angebot an Bildungsträgern zur Verfügung, welche die Ausbildung vor Ort oder in den Räumlichkeiten des Trägers durchführen. Eine eingehende Beratung hinsichtlich der Inhalte, über die Praxisanteile sowie über die Durchführung der Prüfungen ist notwendig. Unerfahrene Mitarbeiter haben einen Kurs zu durchlaufen, der bis zu einer Woche mit Theorie, Praxis und Prüfungen gefüllt ist. Bei erfahrenen Mitarbeitern die Definition dieses Begriffes ist nicht scharf abgegrenzt gelten zwei Ausbildungstage inklusive Prüfung als gängig. Gliederung der Ausbildung Um die Ausbildung vom Leichten zum Schweren zu führen, macht es Sinn, sie in unterschiedliche Stufen zu gliedern. Die Inhalte der einzelnen Stufen werden in der Regel als Lehreinheit durchgeführt. Die Praxis baut auf der Theorie auf. Es gibt drei Ausbildungsstufen, die gemäß BGG 925 / DGUV Grundsatz 308-001 vorgegeben sind: Stufe 1 Allgemeine Ausbildung Stufe 2 Zusatzausbildung Stufe 3 Betriebliche Ausbildung Sinnvollerweise sind die Ausbildungsstufen mit theoretischen und praktischen Lernzielkontrollen zu versehen. Somit stellen alle Beteiligen sehr einfach fest, ob innerhalb gewisser Ausbildungsabschnitte noch vertieft nachgearbeitet werden muss. huss Fit am STAPLER 9

Rechtliche Grundlagen Stufe 1 Allgemeine Ausbildung Theorieteil: Rechtliche Grundlagen Technische Grundlagen Fahrerische Grundlagen Praxisteil: Abfahrtkontrolle durchführen Sichere Handhabung des FFz Fahren, Stapeln, Absetzen Theorie- und Praxisprüfung Unterweisung am Stapler Quelle: STILL GmbH Praxisausbildung im Parcours Quelle: Christian Rennie Stufe 2 Zusatzausbildung Schulung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen oder Anbaugeräten, beispielsweise Stapler für den Containerumschlag (zum Beispiel Reachstacker), Quergabelstapler oder Schlepper mit Fahrersitz Praxisprüfung Ferrari 379 Reachstacker Quelle: Christian Rennie RX 60-25 Brennstoffzelle Quelle: STILL GmbH 10 Fit am STAPLER huss

Rechtliche Grundlagen Stufe 3 Betriebliche Ausbildung Gerätebezogener Teil: Schulung der Mitarbeiter auf im Unternehmen vorhandene FFz und Anbaugeräte Verhaltensbezogener Teil: Einweisung in örtliche Gegebenheiten und Betriebsanweisungen, jährlich zu wiederholen Schriftliche Dokumentation Toyota 7FBMF25 Elektrostapler Quelle: Toyota Material Handling Deutschland Toyota 7FBMF25 Elektrostapler Quelle: Toyota Material Handling Deutschland huss Fit am STAPLER 11

Rechtliche Grundlagen Mitarbeiterunterweisung Die Mitarbeiterunterweisung ist ein Hilfsmittel, um Arbeitsunfällen vorzubeugen. Diese Unterweisungen verfolgen im Allgemeinen den Zweck, vorhandenes Wissen eines jeden Mitarbeiters zu vertiefen und zu festigen, aber auch, die Motivation im Beruf zu erhalten. Hier können aus einer Auswahl an Themen Informationen mitgeteilt werden. Eine Unterweisung an sich ist keine große Sache und überhaupt nicht aufwendig ganz im Gegenteil. Der Gesetzgeber verlangt, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr zu unterweisen ist. Es ist sinnvoll, als Moderator eine Übersicht zu haben, welche Themen aktuell behandelt werden müssen, weil es vielleicht einen Arbeitsunfall gegeben hat oder Handlungsbedarf im Unternehmen aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen besteht oder Verstöße gegen Verhaltensregeln vorliegen. Folgende Themenfelder eignen sich ergänzend zu den fachspezifischen Inhalten für FFz zur Unterweisung: Grundregeln für die Sicherheit am Arbeitsplatz Bildschirmarbeitsplätze Brandschutz Gefahrstoffe Elektrische Geräte und Anlagen Persönliche Schutzausrüstung Hautschutz Erste Hilfe Leitern und Tritte Unterweisung für besondere Personengruppen wie: werdende Mütter, Jugendliche, behinderte Menschen 12 Fit am STAPLER huss

Rechtliche Grundlagen Eine Unterweisung sollte mit einem festgelegten Personenkreis in einem Schulungs- oder Sozialraum stattfinden, bei dem Störungen ausgeschlossen sind. Als Zeitrahmen sollten 45 Minuten nicht überschritten werden. TIPP: Die Zeit der Unterweisung gilt für Sie als Arbeitszeit! Ein wesentlicher Punkt bei der Durchführung der Unterweisung ist neben dem beabsichtigten Lerneffekt die Dokumentation. Damit schützen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor ungerechtfertigten Ansprüchen der jeweils anderen Seite im Falle von Unfällen. Als Nachweis der durchgeführten Mitarbeiterunterweisung sollte eine Kopie der Themen- oder Anwesenheitsliste in Ihrer Personalakte aufbewahrt werden. Fachspezifische Unterweisungen für Flurförderzeuge Neben der normalen Tätigkeit als Arbeitnehmer kommt für den Fahrer und Bediener von Flurförderzeugen noch die fachspezifische Unterweisung für sein Arbeitsgerät und sein betriebliches Umfeld dazu. Schwerpunkte sind unter anderem zu setzen bei: Unfallprävention Wartung und Pflege Kippgefahr und Lastendiagramm Sicherheitsausstattung des FFz Einweisung in neue FFz oder Anbaugeräte Auch hier ist auf die Dokumentation zu achten, die im nächsten Abschnitt thematisiert wird. huss Fit am STAPLER 13

Rechtliche Grundlagen Fahrausweis und Beauftragung Fahrerausweis für FFz Quelle: VDI / Christian Rennie Ziel eines jeden zukünftigen Fahrers und Bedieners von Flurförderzeugen ist der Fahrausweis. Er ist in unterschiedlichen Varianten erhältlich, sollte aber grundlegende Inhalte enthalten, die diesen Fahrausweis individualisieren. Verbände und Verlage geben unterschiedliche Muster vor. Bei der Auswahl eines Fahrausweises sollte darauf geachtet werden, dass persönliche Daten, Ausbildungen und jährliche Unterweisungen eingetragen werden können. Auch die Ergänzung eines Passfotos ist sinnvoll. Im Zeitalter der modernen Medien ist sicherlich auch die Speicherung dieser Daten auf einem Chip oder einer Karte mit Lichtbild denkbar. Die Beauftragung von Bedienern und Fahrern von Flurförderzeugen ist der letzte formale Akt, bevor der Einsatz tatsächlich losgehen kann. Viel zu oft wird aber diese Formalie vergessen! Besonders die verantwortlichen Mitarbeiter sind gefordert, die Übersicht zu behalten. Eine Beauftragung hat stets schriftlich zu erfolgen und gilt in den seltensten Fällen für mehrere Unternehmen. 14 Fit am STAPLER huss

Rechtliche Grundlagen Das Dokument enthält das beauftragende Unternehmen, persönliche Daten des Beauftragten, welche Arten und Modelle von FFz geführt werden dürfen, wann die Ausbildung beendet worden ist und wann die betriebliche Unterweisung durchgeführt wurde. Wechselt ein Mitarbeiter in einen anderen Betriebsteil oder ein anders Unternehmen, so ist die Beauftragung zu ergänzen oder zu erneuern. Auch notwendige Unterweisungen sind entsprechend zu ergänzen. Somit stellen alle Beteiligten sicher, dass die Kette der Dokumentation und somit die Sicherheit gewahrt werden. Übersicht über rechtliche Grundlagen Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der aktuellen Vorschriften und Regeln, die verbindlich beim Umgang mit Flurförderzeugen in Unternehmen und Betrieben sind. Diese rechtsverbindlichen Dokumente sind häufig kostenlos als Download im Internet zu erhalten. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft, die Fachleute im Bereich der Arbeitssicherheit oder auch das Ausbildungspersonal für Flurförderzeuge verfügen über die momentan gültigen Dokumente. Gesetze und Verordnungen Die Legislative in Form des Staates stellt mit Gesetzen und Verordnungen ein Grundgerüst für die Gesellschaft auf, das eine unmittelbare Verbindlichkeit für alle Mitbürger hat. Nachfolgend aufgeführte Rechtsgrundlagen beinhalten verbindliche Regeln, huss Fit am STAPLER 15

Rechtliche Grundlagen die sowohl von Fahrern und Bedienern von Flurförderzeugen als auch von verantwortlichen Personen gekannt und befolgt werden müssen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses Gesetz dient der Umsetzung der EG-Richtlinien über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit von Arbeitnehmern in Festanstellung sowie von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis. Sie finden in diesem Gesetz Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie des Arbeitgebers. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG): Das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Das GPSG umfasst eine breite Palette von Produkten. Haarföhn, Wasserkocher und Gabelstapler fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Damit kommt dem Geräteund Produktsicherheitsgesetz eine umfassende Bedeutung sowohl für den Arbeits- als auch den Verbraucherschutz zu. Neben den grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherheit der Produkte enthält das GPSG weitere Bestimmungen, die beim Inverkehrbringen eines Produkts zu beachten sind. Das GPSG wendet sich sowohl an die Hersteller der Produkte als auch den Importeur oder Händler. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die Verordnung erlegt dem Arbeitgeber unter anderem die Durchführung der sogenannten Gefährdungsbeurtei- 16 Fit am STAPLER huss