LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger April 2015 ALLES UNTERNEHMEN.
LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger April 2015
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Inhalt Vorwort 1. Firmenbeziehungen... 1 Produkt...1 Lieferkette...1 Präferenzzollsatz...2 Prüfung der Voraussetzungen für den Präferenzzollsatz...3 2. Exkurs: Verpflichtung und Haftung... 4 Bin ich verpflichtet eine Lieferantenerklärung abzugeben?...4 Haftung...4 3. Die Lieferkette eine Stufe tiefer... 6 Muster ausgefüllte Langzeit-Lieferantenerklärung...7 4. Wichtig wer prüft die Ursprungskriterien?... 9 Händlerhaftung...9 Erstellung der Langzeit-Lieferantenerklärung...9 Welche Ursprungserzeugnisse?...9 Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit. entsprechen... 10 Kumulierung... 11 Gültigkeitsdauer... 11 Langzeit-Lieferantenerklärung... 12 5. Unterste Stufe der Lieferantenkette... 13 Prüfung durch den Hersteller... 13 Warennummer = Grundlage aller Abkommen... 13 Warum Ursprungskriterien?... 13 Prüfungsablauf... 14 Die genaue Ursprungsregel = Spaltenregel... 15 Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft... 15 Herstellungskriterien laut Liste... 15 Die Ursprungskalkulation... 16 6. Hersteller und wirklich kein Präferenzursprung?... 18
Vorwort Die Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach Verordnung (EG) 1207/2001 oder die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach Verordnung (EG) 1207/2001 gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten im Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen erstellen sie zigtausendfach. Nur wenn Lieferantenerklärungen von allen Beteiligten an der Lieferkette vorliegen, können bei einem späteren Export die Präferenzzölle 1 genutzt werden. Die Ausstellung und Handhabung von Lieferantenerklärungen führt in der Praxis zu zahlreichen Fragen, Schwierigkeiten und erheblichen Kosten, weil sie zum Großteil von Firmen erstellt werden, welche keine oder nur wenig Zollerfahrung haben. Nach einer bundesweiten Umfrage in Deutschland aus dem Jahr 2012 werden im Schnitt pro Unternehmen/Jahr 101 Lieferantenerklärungen abgegeben, 81 % davon sind Langzeit-Lieferantenerklärungen. Dieser Ratgeber soll es Ihnen ermöglichen, Hintergründe zu verstehen und eine Lieferantenerklärung selbstständig erstellen zu können. Sollten dennoch Fragen auftreten, rufen Sie mich an und oder schicken Sie mir eine Mail. Viel Erfolg. Gerhard Stöger Leiter Exportdokumente und Außenwirtschaftsservice WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 4020 Linz T 05-90909-3652 F 05-90909-3599 E gerhard.stoeger@wkooe.at W wko.at/ooe Linz im Frühjahr 2015 1 Präferenzzollsatz = Neben den Regelzollsätzen, die für Einfuhren von Waren aus jedem Drittland gelten, gibt es sogenannte Präferenzzollsätze, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Präferenzzollsätze stellen Vorzugsbehandlungen dar, da der Präferenzzollsatz in der Regel erheblich niedriger ist als der Regelzollsatz.
1. Firmenbeziehungen Wir begleiten die Firma Bearing Trade GmbH aus Linz bei ihren grenzüberschreitenden Lieferungen, beschränken uns aber nur auf das Thema Lieferantenerklärung. Produkt Hochgeschwindigkeits-Schrägkugellager mit Trennkugel zweireihig Für Nicht Techniker: Kugellager DE171288 und US050889 sind die Warenbezeichnungen der Firma Bearing Trade GmbH. Lieferkette Charles Eisen AG 8207 Schaffhausen Th. Müller GmbH & Co KG 45326 Essen Bearing Trade GmbH 4030 Linz KFB Kugellagerfabrik GmbH 13403 Berlin CB BEARING USA, Inc. 3002 Dow Avenue, Suite 510 Tustin, CA 92780 USA 1
Präferenzzollsatz Die Firma Bearing Trade GmbH beliefert seit Jahren die Firma Th. Müller GmbH & Co KG mit ihren Kugellagern. Th. Müller GmbH & Co KG ist seit kurzem in Geschäftsbeziehungen mit der Schweizer Firma Charles Eisen AG. Diese Firma möchte jene Kugellager kaufen, welche von Bearing Trade GmbH geliefert werden. Der Schweizer Importeur, die Firma Charles Eisen AG in 8207 Schaffhausen, hat sich beim Zoll erkundigt, wie hoch denn die Zölle für Kugellager sind. Der Schweizer Zoll hat der Firma diese Seite aus dem Schweizer Zolltarif gemailt: Unter dem Punkt Zollansätze steht: Normal EU 24.00 Fr. je 100 kg brutto 0.00 Fr. je 100 kg brutto 2