White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012
Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4 1.3. Unternehmensstamm...4 1.4. UVA-Formular ab 01/2012 - Beschreibung...5 1.5. Auswertung - Umsatzsteuervoranmeldung... 11 1.6. XML-Datei für FinanzOnline... 12 1.7. UVA - XML-Viewer... 12
Seite 3 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012 1.1. Einleitung Pflicht zur Ausstellung einer Umsatzsteuervoranmedung (UVA) Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden. Vierteljährlichen UVA Vorjahres-Umsatz bis Euro 30.000,-- Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000,-- müssen die UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben (jedoch fristgerecht einzahlen). Die Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich. Vorjahres-Umsatz bis Euro 100.000,-- Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und einreichen. Monatliche UVA Vorjahres-Umsatz über Euro 100.000,-- Über einem Vorjahres-Umsatz von Euro 100.000,-- muss die UVA monatlich erstellt und auch abgegeben werden. Neues Formular ab 2012 Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen dafür nicht (zum Beispiel: keinen Internetzugang), darf die UVA händisch ausgefüllt werden. In diesem Fall muss ab 2012 das neue Formular verwendet werden. In der WINLine muss auch zur Erstellung der XML-Datei für FinanzOnline dieses Formular, bzw. die Formularzuordnung zu diesem Formular korrekt vorhanden sein.
Seite 4 1.2. Voraussetzung Damit das ab Jänner 2012 gültige UVA-Formular ausgegeben werden kann ist Voraussetzung, dass die WINLine Version 9.0 Build 9003.6 oder höher im Einsatz ist. Ab dieser Version steht das neue, nun 4 seitige, UVA-Formular mit den WINLine internen Nummern 45-48 zur Verfügung. 1.3. Unternehmensstamm Beim ersten Aufruf des Unternehmensstammes mit oben angeführter Version werden die Formularzuweisungen aus den Formularen 39 (erste Seite des UVA-Formulars ab 01/2009) und 40 (zweite Seite des UVA-Formulars ab 01/2009) in die neuen Formulare (45-48 = Seiten 1 bis 4 des UVA-Formulars ab 01/2012) entsprechend übertragen.
Seite 5 Achtung: Bei einer manuellen Zuweisung der Werte zu den UVA-Positionen sollte die Zuweisungen zu den "alten" UVA-Formularen (Formulare 39 und 40) nicht ersetzt werden; vielmehr sollte diese zusätzlich dazu für die neuen Formulare erfolgen. Für Mandanten mit Wirtschaftsjahren die vom Kalenderjahr abweichen ist dies sogar notwendig, da ansonsten keine korrekte UVA für die Vormonate mehr ausgegeben werden kann! 1.4. UVA-Formular ab 01/2012 - Beschreibung Die Umsatzsteuervoranmeldung ab 01/2012 umfasst 4 Seiten; die Formulare in der WINLine wurden dazu mit den Nummern 45-48 definiert. UVA-Formular 01/2012 - Seite 1 = Formular 45
Seite 6 UVA-Formular 01/2012 - Seite 2 = Formular 46
Seite 7 UVA-Formular 01/2012 - Seite 3 = Formular 47
Seite 8 UVA-Formular 01/2012 - Seite 4 = Formular 48 Durch die Erweiterung auf 4 Seiten wurden verschiedene Kennzahlpositionen "verschoben". Beispiel einer Steuerzeile welche die Kennzahl 057 verwendet: Für die Ausgabe des UVA-Formulars ab 01/2009 befindet sich die Kennzahl 057 auf der ersten Seite des UVA-Formulars. Dies entspricht dem Formular mit der Nr. 39 und der Position 50 (die Position bleibt gleich). Für die Ausgabe des UVA-Formulars ab 01/2012 befindet sich die Kennzahl 057 nun auf der dritten Seite des UVA-Formulars. Dies entspricht nun dem Formular mit der Nr. 47 und der Position 50 (die Position bleibt gleich). Die Position 34 (= Kennzahl 066) befindet sich nun auf der letzten Seite des UVA-Formulars.
Seite 9 Beispiel zur Anlage einer "normalen" Steuerzeile: Die Position 1 enthält z. B. den Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen und den Eigenverbrauch einschließlich Anzahlungen. Für die entsprechenden Steuerzeilen (Erlöse 0 %, 10 %, 20 % etc.) heißt das, dass für das Formular 45 die Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer in die Position 1 gerechnet werden muss.
Seite 10 Die Position 8 enthält den Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für 20 %ige Umsätze. D. h. in der Steuerzeile muss bei den entsprechenden Zeilen (Umsatzsteuerzeilen mit 20 %) bei der BMG UST 8 eingetragen werden. Da dieses Feld aber schon mit der Position 1 belegt ist, wird eine zweite Zeile eröffnet, wo das Formular 46 eingetragen wird. Dort kann die Position 8 bei der BMG UST hinterlegt werden. Pro Steuerzeile kann ein Formular auch öfters verwendet werden, so dass jede Steuerzeile an jeder beliebigen Position hinterlegt werden kann.
Seite 11 Die Position 9 enthält den Steuerbetrag der 20 %igen Umsätze. Daher muss in den entsprechenden Steuerzeilen (Umsatzsteuerzeilen mit 20%) im Feld USt der Eintrag "9" (Formular 46) erfolgen. 1.5. Auswertung - Umsatzsteuervoranmeldung Wird bei der Ausgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in einem Mandanten der als Landeskennzeichen "Österreich" hinterlegt hat zusätzlich der Formulardruck aktiviert, so wird standardmäßig der Eintrag "A9 Österreich ab 01/2012" vorgeschlagen. Durch diesen Eintrag werden die Formulare 45-48 verwendet (unterhalb der Formularauswahl ersichtlich).
Seite 12 1.6. XML-Datei für FinanzOnline Beim Aufbau der XML-Datei für FinanzOnline gab es keine Änderungen. Für Zeiträume ab 01/2012 wird die Formularzuordnung der Formulare 45 bis 48 (anstelle von 39 und 40 bis 12/2011) verwendet! 1.7. UVA - XML-Viewer Der "UVA - XML-Viewer" wurde um zwei weitere Register zur Darstellung der 4-seitigen UVA erweitert: Bei Darstellung einer XML-Datei aus den Vorjahren sind die nicht benötigten Register auch nicht anwählbar.