RUNDSCHREIBEN Nr. 7 vom 20.7.2006



Ähnliche Dokumente
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

IM NAMEN DER REPUBLIK!

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Statuten in leichter Sprache

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Mobile Intranet in Unternehmen

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM MEHR ALS IM VORJAHR

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Nutzung dieser Internetseite

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Was ist das Budget für Arbeit?

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Unser Spitzenkandidat für Tourismus & Freizeitwirtschaft. Bernhard Rößl Geboren am 22. Juli 1963 Wohnort Beruf Firma

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Simulation LIF5000. Abbildung 1

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Schnellstart - Checkliste

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Sächsischer Baustammtisch

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

Leichte-Sprache-Bilder

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Stellungnahme der Bundesärztekammer

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Studienplatzbeschaffung

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationsblatt Induktionsbeweis

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

Was mache ich mit den alten Meilern?

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Befragung zum Migrationshintergrund

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

Gefahr erkannt Gefahr gebannt

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Deutschland-Check Nr. 35

Müllgebühren Steiermark

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Bürgerhilfe Florstadt

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse Liestal ATG

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)

In der Schule rauchen nicht nur die Köpfe

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer :00 Uhr

Elternzeit Was ist das?

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident,

Einladung zum Dialog-Forum zum Thema: Engagement von Menschen mit Behinderung

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Marketing und Kunden-Newsletter per Was ist zu beachten?

Transkript:

Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe 8021 Graz, Körblergasse 111-113 Tel. 0316/601-610, Fax: 0316/601-735 E-mail: befoerderung.gueter@wkstmk.at Internet: http://wko.at/stmk/transporteure RUNDSCHREIBEN Nr. 7 vom 20.7.2006 Neues Fahrverbot B 317 Flächendeckende LKW-Maut wird von Wirtschaft entschieden abgelehnt Arbeitszeittabelle Änderungen und Termine Keine Gnade-Fahrerkarte ist und bleibt ein Muss Antwort des Verkehrsministeriums Fachbuch über die wesentlichen Fragen des Straßengüterverkehrs von Dr. Christian Spendel Deutschland Zu langes Elefantenrennen - Bußgeld für überlangen Überholvorgang IHK-Nachrichten LogCom Beitrittserklärung Terminaviso Fachgruppentagung am 7. Oktober in Knittelfeld Mit freundlichen Grüßen! Franz Glanz Obmann Mag. Oliver Käfer Geschäftsführer

Neues Fahrverbot B 317 Chronologie des Fahrverbots Am Freitag, den 30. Juni wurde die Regionalstelle Judenburg von der Bezirkshauptmannschaft Murau informiert, die B 317 für LKW über 7,5 t zu sperren. Das Anhörungsverfahren war mit Stellungnahmeende 14. Juli (also binnen 14 Tage) befristet. Es wurden sämtliche Industrieunternehmen aus den betroffenen Bezirken aufgefordert zum bevorstehenden Fahrverbot Stellung zu nehmen. Durch unzählige Verhandlungen der Wirtschaftskammer und Interventionen der Industriebetriebe konnten die Bezirke Leoben und Tamsweg den Ziel- und Quellverkehr in der Verordnung hinzugefügt werden. Vor dem Ende der Begutachtungsfrist wurde folgende Pressemitteilung über die Medien verlautbart: Presseaussendung Landesrätin Edlinger-Ploder am 12. Juli 2006 B 317 Friesacher Bundesstraße zwischen Scheifling und Dürnstein: Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen - Wichtiger Schritt für eine sichere Steiermark Schon ab Montag wird es auf der B 317 zwischen Scheifling und Dürnstein ein Fahrverbot für LKW mit mehr als 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht geben. Grundlage für die Entscheidung ist ein Gutachten der IFS Ziviltechniker GmbH (Innsbruck), das von Verkehrslandesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder finanziert wurde. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Verkehrssicherheit auf dieser neuralgischen Strecke im derzeitigen Zustand durch den Schwerverkehr beeinträchtigt ist. Die entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murau tritt nach Ablauf des Anhörungsverfahrens (Frist 14.7.) ab Montag (17. Juli 2006) in Kraft. Ausgenommen ist naturgemäß der lokale und regionale Ziel- und Quellverkehr für die Bezirke Knittelfeld, Judenburg, Murau und St. Veit an der Glan. Landesrätin Edlinger-Ploder ist damit nach zahlreichen Beschwerden und Berichten aktiv geworden und hat die Verkehrsabteilung des Landes beauftragt, die BH Murau bei der Einholung eines Gutachtens zu unterstützen, um damit Rechtssicherheit für diese Maßnahmen zu erlangen. Das Gutachten des renommierten IFS aus Innsbruck (Prof. DI. Heinrich Fritzer) kommt zum Schluss, dass durch den starken Ausweichverkehr von Schwerfahrzeugen (Stichwort Mautflüchtlinge) die Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit auf dieser Strecke beeinträchtigt ist. In die Beratungen vor dieser Entscheidung waren sowohl Bezirkshauptmannschaft und Exekutive als auch die Verkehrsabteilung, Vertreter der ASFINAG und die Gemeinden entlang der B 317 eingebunden. Für Landesrätin Edlinger-Ploder ist die Entscheidung aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich. Aber auch den Aspekt einer Stärkung der regionalen Wirtschaft durch einen flüssigeren Verkehr auf dieser Strecke will sie unterstreichen. Mit den eindeutigen Ergebnissen der Untersuchung ist nun auch untermauert, dass unser Beschluss, den Ausbau der B 317 durchgängig von Judenburg bis Dürnstein umzusetzen, richtig und unerlässlich ist, so Kristina Edlinger-Ploder. Nach einer Beobachtungsphase und statistischen Erhebungen soll in einem Jahr eine Evaluierung der Maßnahmen erfolgen. Auf die völlig unerwartete Presseaussendung wurde sofort reagiert:

Presseaussendung Vizepräsident Frizberg 12. Juli 2006 Provinzialismus und Kirchturmdenken schaden Wirtschaft Wirtschaftskammer protestiert gegen Fahrverbot für LKW auf der B 317 Eine massive Beeinträchtigung der steirischen Wirtschaft prognostiziert Gilbert Frizberg, Vizepräsident der WK Steiermark durch die LKW-Sperre der B 317. Alle Verhandlungen mit dem zuständigen Bezirkhauptmann sind gescheitert. Frizberg betont, die Sperre der B 317 für LKW über 7,5 Tonnen sei nicht akzeptabel: Dieses steirische Sommertheater verursacht bei den betroffenen Industriebetrieben unnötige Schäden. Fahrverbot schädigt den Wirtschaftsstandort Auf gar keinen Fall könne von einer Stärkung der regionalen Wirtschaft gesprochen werden, betont auch WK-Vizepräsidentin Regina Friedrich. Angrenzende Regionen wie Leoben, Liezen, Mürztal, wo sich starke und exportorientierte Unternehmen befinden, bekämen keine Fahrerlaubnis. Die entstehenden Mehrkosten müssten die Unternehmer selbst tragen. Dieses sinnlose Fahrverbot schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der Umwelt, verweist Frizberg auf die zusätzlichen Kilometer, die durch die Umleitung zu fahren sind. Eine massive Mehrbelastung erwartet sich der WK-Vizepräsident auf den Ausweichrouten wie der Packautobahn: Hier entsteht im Sommer durch die Bauarbeiten jetzt schon ein Nadelöhr. Die Sperre der B 317 verschärft die Lage zusätzlich. Wie es in einem Begutachtungsverfahren üblich ist, wurden die Einwendungen aller Sparten berücksichtigt und folgende Stellungnahme am 14. Juli an die Bezirkshauptmannschaft Murau geschickt: Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark: Wir danken für die Übermittlung des Entwurfes einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murau zum Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und nehmen unter Wahrung der uns eingeräumten zweiwöchigen Frist dazu wie folgt Stellung: Seit vielen Jahren setzt sich die Wirtschaftskammer Steiermark gemeinsam mit den Behörden, der Exekutive, der ASFINAG und vielen anderen Partnern für wirtschaftsfreundliche, verkehrspolitische Lösungen ein. Im Großen und Ganzen besteht seitens der Wirtschaft Verständnis für Fahrverbote für den überregionalen Durchzugsverkehr. Diese Fahrverbote treffen sehr oft aber auch den Regionalverkehr. Bei manchen der Ausweichrouten stellt die erzwungene Benützung von Autobahnen oder anderen Ersatzstraßen jedoch einen äußerst kostenintensiven, ineffizienten und immens umweltbelastenden Umweg dar. Im Falle des bevorstehenden Fahrverbotes auf der B 317 tritt dieser Fall mit voller Vehemenz ein. Die Umleitung des Verkehrs über den Großraum Graz, der seit geraumer Zeit als Feinstaubsanierungsgebiet ausgewiesen ist, wird mit einer damit einhergehenden zusätzlichen Umweltbelastung erzwungen, die sich nicht nur auf die steirische Wirtschaft im Hinblick auf verschärfte Umweltauflagen niederschlägt (geplante Fahrverbote bei Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte) sondern auch die Bevölkerung in und um Graz in ihrer Lebensqualität massiv beeinträchtigt. Die B 317 ist eine unverzichtbare überregionale Verbindung im innerösterreichischen Wirtschafts- und Versorgungsverkehr und praktisch mit einer hochrangigen Straße gleichzusetzen. Die B 317 dient aufgrund der topographischen Besonderheiten nicht dem

Mautausweichverkehr, sondern stellt auch ohne den fertigen Ausbau die effizienteste Verbindung zwischen Wien und Klagenfurt/Villach bzw. den südlichen Nachbarländern dar. Die Ausweichroute über die A2 trägt diesem Gedanken nicht Rechnung. Aufgrund der langfristigen Bauarbeiten auf der Brucker Schnellstraße, vor allem aber auf dem Packabschnitt der Südautobahn stellt diese Ausweichroute keine geeignete Alternative dar. Eine gesicherte und umfassende Straßeninfrastruktur ist aber der Blutkreislauf für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort. Dies ist nach Inkrafttreten der geplanten Sperre der B 317 nicht mehr der Fall. Betriebe im Produktionsbereich und der Industrie, damit zusammenhängende Zulieferer und Dienstleister, sind ebenso bedroht, wie Betriebe aus der Verkehrswirtschaft. Jenen Betrieben aus der Obersteiermark, die nicht im Ziel- und Quellverkehrsgebiet liegen, entsteht auf jeden Fall ein enormer und nicht mehr tragbarer wirtschaftlicher Schaden und wirft die Standortfrage bei jeder weiteren Investition auf. Das dem Verordnungsentwurf zugrunde liegende Gutachten lässt eine Ausweitung des Zielund Quellverkehrs auf weitere Bezirke offen, sodass es im Ermessen des Verordnungsgebers gelegen ist, durch eine Ausweitung des Ziel- und Quellverkehrs auf die Bezirke Bruck/Mur, Leoben, Liezen und Mürzzuschlag den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Abschließend wird von der Wirtschaftskammer Steiermark die Vorgangsweise, wie sie zur Erlassung der gegenständlichen Verordnung praktiziert wurde, als demokratiepolitisch untragbar und den rechtsstaatlichen Grundprinzipien widersprechend kritisiert. Gemäß 94 f Abs. 1 lit b Z 2 STVO ist vor Erlassung einer Verordnung dann die gesetzliche Interessenvertretung zu hören, wenn Interessen ihrer Mitglieder dadurch berührt werden. Es kann wohl außer Zweifel gestellt werden, dass durch eine Verordnung, die Fahrverbote für Lastkraftwagen normiert, Interessen der Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft ganz entscheidend beeinflusst werden. Ein Begutachtungsrecht der Wirtschaftskammer- Organisation ist daher vor der Erlassung einer solchen Verordnung unbestritten. Von der BH Murau wurde zwar zunächst dieser Verpflichtung entsprochen und der Wirtschaftskammer Steiermark eine Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen eingeräumt. Vor Ablauf der zweiwöchigen, in Anbetracht der für die gewerblichen Wirtschaft damit verbundenen Beschränkungen ohnedies als zu kurz angesehenen Frist (sowohl im Steiermärkischen Landesverfassungsgesetz als auch im Steiermärkischen Volksrechtegesetz ist eine allgemeine Begutachtungsfrist von sechs Wochen vorgesehen), wurde aber noch vor Einlangen der sachlich begründeten Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark am 14.7.2006 die Verordnung in der Grazer Zeitung kundgemacht. Damit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Murau die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtungsfrist auf das Gröblichste verletzt, was das verfassungskonforme Zustandekommen der Verordnung wegen Gesetzwidrigkeit in Zweifel zieht. Diese Vorgangsweise wäre somit Anlass diese Verordnung durch eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde zu bekämpfen. Im Interesse einer für alle Betroffenen akzeptablen und annehmbaren Lösung ist die Wirtschaftskammer Steiermark unabhängig von der verfassungswidrigen Vorgangsweise bei der Erlassung dieser Verordnung bereit, dann von weiteren Maßnahmen abzusehen, wenn ihrem sachlich begründeten und dem Wirtschaftsstandort Steiermark gerecht werdenden Einwendungen bzw. Vorschlägen Rechung getragen wird. In der Hoffnung verbleiben wir, dass unser berechtigtes Anliegen, nämlich die Ausweitung des Ziel- und Quellverkehrs auf die Bezirke Bruck/Mur, Leoben, Liezen und Mürzzuschlag, entsprechend Berücksichtigung findet. In der Anlage finden Sie die erlassene Verordnung.

Über den Newsletter der Fachgruppe erhalten Sie weitere aktuelle Informationen. Sollten Sie unseren Newsletter noch nicht erhalten, senden Sie ein Mail an: befoerderung.gueter@wksmtk.at. Flächendeckende LKW Maut wird von Wirtschaft entschieden abgelehnt WKÖ-General Mitterlehner: AK-Vorstoß für höhere Straßenabgaben trifft fast ausschließlich heimische Betriebe und verteuert Nahversorgung Die heute im Rahmen einer Veranstaltung der AK diskutierte Forderung nach einer Lkw-Maut auch abseits von Autobahnen und Schnellstraßen wird von der Wirtschaft entschieden abgelehnt. Dieser neuerliche Vorstoß ist absolut entbehrlich. Bevor man derartige zweifellos nicht zu Ende gedachte Forderungen erhebt, sollte man überlegen, welche Folgen damit verbunden sind", kritisiert WKÖ-General Reinhold Mitterlehner. Die WKÖ sieht keine verkehrspolitische Begründung für diesen Vorschlag. Eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene ist so sicher nicht zu erreichen. Gerade im kleinräumigen Verteilerverkehr gibt es keine Alternative zur Straße. Schienentransporte stellen grundsätzlich erst ab einer Distanz von rund 300 km eine sinnvolle Alternative zur Straße dar", sieht Mitterlehner im AK-Vorstoß eher eine Strafaktion gegen den Straßengüterverkehr." Bei kürzeren Entfernungen ist der Straßentransport zu und von den Bahnhöfen dann oft länger als die reine Schienenstrecke und der Umschlag vom LKW auf die Bahn und wieder zurück verteuert den Transport noch zusätzlich. Als Beispiel nennt Mitterlehner einen Transport von Wien nach Wels: Während sich die Kosten für diese Strecke auf der Straße auf 320 Euro belaufen, kostet derselbe Transport unter Einbindung der Bahn 433 Euro, ist also um mehr als ein Drittel teurer. Die einzige Zielsetzung liegt wohl in der Schaffung zusätzlicher Einnahmen, wobei fraglich ist, welche Beträge hier überhaupt erzielt werden könnten. Die Errichtung und der Betrieb eines Mautsystems auch am niederrangigen Straßennetz ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ebenso dessen Verwaltung und die Kontrolle der Mautpflicht: Die ökonomische Sinnhaftigkeit ist stark zu bezweifeln." Klar ist aber, dass eine Lkw-Maut auch abseits der Autobahnen und Schnellstraßen fast ausschließlich die heimische Wirtschaft treffen würde. Mitterlehner: Zahlen zur Lkw-

Fahrleistung zeigen am niederrangigen Straßennetz einen Anteil von 94% österreichischer Fahrzeuge. Zudem werden 77% des gesamten Transportaufkommens österreichischer Unternehmen auf der Straße im Nahverkehr, d. h in einer Entfernung von 0-80 km, erbracht. Eine Verteuerung dieser Transporte würde somit voll die heimische Wirtschaft treffen." Aufgrund der im europäischen Vergleich ohnehin schon hohen Lkw-Abgabenbelastung in Österreich fordert die WKÖ vielmehr eine Entlastung in diesem Bereich, etwa durch die Senkung der Kfz-Steuer. Während heimische Transporteure mit 2.962 Euro pro Lkw und Jahr im Europavergleich die absolut höchste Kfz-Steuerbelastung zu tragen haben, müssen die Mitbewerber dafür nur zwischen 360 und 720 Euro aufwenden. Mitterlehner: Dafür sollten sich auch AK, VCÖ und jene Teile der SPÖ einsetzen, die sich mit ihrer Forderung nach einer flächendeckenden Lkw-Maut von der Sicherung des Wirtschaftsstandortes und der Nahversorgung im ländlichen Raum verabschieden." Arbeitszeittabelle Änderungen und Termine Im beiliegenden Merkblatt finden Sie eine übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten Änderungen. Keine Gnade - Fahrerkarte ist und bleibt ein Muss Antwort des Verkehrsministeriums Das Verkehrsministerium übt keine Nachsicht, was das Fahren ohne Fahrerkarte betrifft, sofern ein digitales Kontrollgerät im Lkw eingebaut ist. Im Fall von Erkrankung etc. gibt es keine Ausnahme. Ein entsprechendes Ansuchen wurde abgeschmettert. Befindet sich im Fahrzeug ein digitales Kontrollgerät, muss vom Lenker eine Fahrerkarte verwendet werden, so sehen es die neue Verordnungen und Kraftfahrgesetz vor. Einzig für den Fall der Beschädigung, des Diebstahls oder ähnliches kann der Lenker bis zu 15 Tage ohne Fahrerkarte unterwegs sein. Unbedingte Voraussetzung ist aber, dass der Fahrer generell im Besitz einer Fahrerkarte ist oder im Falle eines Diebstahls war. Üblicherweise werden die Fahrzeuge eines Fuhrparks jeweils einem bestimmten Fahrer zugeordnet. Vor allem bei einem größeren Fuhrpark werden allerdings Fahrzeuge sowohl mit digitalem als auch nach wie vor Fahrzeuge mit analogem Kontrollgerät verwendet.

Ansuchen abgewiesen Wird etwa ein Fahrer krankt, dessen LKW mit digitalem Kontrollgerät ausgerüstet ist, muss oft kurzfristig ein anderer Lenker einspringen, der möglicherweise nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, da er im Normfall einen LKW lenkt, der noch analog ausgestattet ist. Ein Ansuchen des Nutzerbeirates, auch in diesem Fall eine 15-Tage-Regelung einzuführen für einen Übergangszeitraum von 5 Jahren, bis alle Fahrzeuge digital ausgerüstet sind, wurde vom Verkehrsministerium nun abgeschmettert. Laut Verordnung ist der Besitz einer Fahrerkarte zwingendes Recht, gilt in den Mitgliedsstaaten der EU direkt und unmittelbar und kann durch nationale Regelungen auch nicht abgeändert werden. Die Antwort des Verkehrsministeriums finden Sie auf unserer Homepage: www.wko.at/stmk/transporteure (Link: digitaler Tachograph, Fahren ohne Fahrerkarte/Ersatzlenker) Fachbuch über die wesentlichen Fragen des Straßengüterverkehrs von Dr. Christian Spendel Dieses als Praxiskommentar aufgebaute Publikation soll in kurzer und verständlicher Weise einen Großteil der rechtlichen und organisatorischen Fragen des Unternehmeralltags in der Straßengüterbeförderungsbranche beantworten: Berufszugang und Marktzugang im erweiterten Europa? Wer ist am europäischen Arbeitsmarkt (noch ) Ausländer? Ist nicht jedes Lebensmittel verderblich? Wozu brauche ich einen Frachtbrief? Wer haftet für die Ladungssicherung? Dieses Buch erläutert die wesentlichen Fragen der Straßengüterbeförderungsbranche. Es sollte in erster Linie als Nachschlagewerk Verwendung finden. Ein übersichtliches und umfassendes Stichwortverzeichnis leitet den praktischen Anwender punktgenau zur Antwort. Das Buch ist ein juristisches Fachbuch sowohl für den Nicht-Juristen, der auf der Suche nach einem praktischen Anhaltspunkt für eine praktische Fragen ist, als auch für den Voll- Juristen, der über die grundlegenden Erläuterungen hinaus Hinweise auf Rechtsgrundlagen und Urteile sucht. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über einen Großteil der Inhalte des nationalen und internationalen Straßengütertransportrechts.

Deutschland - Zu langes Elefantenrennen Bußgeld für überlangen Überholvorgang IHK Nachrichten Der Betroffene hatte mit seinem Sattelzug auf der A1 während eines Überholmanövers zwei andere Lastkraftwagen überholt. Ein nachfolgendes Fahrzeug der Autobahnpolizei bemerkte dabei, dass sich der Überholvorgang über etwa 1200 Meter erstreckte. Den daraufhin erlassenen Bußgeldbescheid über 40 wegen Überholens trotz einer nicht ausreichenden Geschwindigkeitsdifferenz hat nun das OLG Hamm bestätigt, auch wenn sich die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten der einzelnen Fahrzeuge nicht mehr ermitteln ließen. Das Gericht führte aus, dass ein Geschwindigkeitsüberschuss von 10 km/h nur bei geringeren Geschwindigkeiten von etwa 40 km/h zum Überholen ausreiche. Bei einer höheren Geschwindigkeit des zu überholenden Fahrzeugs müsse die Differenz erheblich größer sein. Es komme im Übrigen nicht auf diese Differenz alleine an, sondern darauf, ob sich der Überholvorgang nach den Umständen des Einzelfalls zu sehr in die Länge ziehe und den übrigen Verkehr über Gebühr behindere. (Auszug aus den IHK-Nachrichten) LogCom - Beitrittserklärung Bei den Fachgruppentagungen in vielen Bundesländern hat der Obmann des Fachverbandes Güterbeförderung, Herr Komm.-Rat Ing. Glisic, ausführlich die Funktion der Arbeitsgemeinschaft LogCom mit der Marke Friends on the Road für die Öffentlichkeitsarbeit des Transportgewerbes ausführlich geschildert. In der Anlage finden Sie ein diesbezügliches Schreiben des Obmannes, Franz Glanz sowie ein Beitrittsformular, mit der Bitte um Beachtung. Terminaviso Fachgruppentagung am 7. Oktober in Knittelfeld Die diesjährige Fachgruppentagung für das Güterbeförderungsgewerbe findet am Samstag, 7. Oktober 2006 wieder bei der Freizeitanlage Zechner in Knittelfeld statt. Die Einladung erhalten Sie Anfang September per Post. Wir bitten um Vormerkung dieses Termins.