Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierung



Ähnliche Dokumente
Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Senatsbeschluss am Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) II A renate.irps@senaif.berlin.

3.13. Landessynode (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November Pfarrdienstrecht

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Tel. Nr Richts Tel. Nr Neufassung

-Prüfung der Tragwerksplanung-

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Sanochemia Pharmazeutika AG

Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) am

Schriftliche Kleine Anfrage

Anspar-Darlehensvertrag

Vertrag -Tragwerksplanung-

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

Berufungsentscheidung

Statuten in leichter Sprache

Vorlage für die Sitzung des Senats am Immobilien Bremen AöR (IB) - Wirtschaftsplan

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Vorlage zur Beschlussfassung

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.

Mobile Intranet in Unternehmen

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Mitteilung zur Kenntnisnahme

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Oberlandesgericht Köln

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Lehrer: Einschreibemethoden

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 25. August 2014

Der Senator für Wirtschaft und Häfen 06. August Vorlage Nr. 17/227-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 19.

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Elternzeit Was ist das?

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Bericht. über die Prüfung

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen

VfW-Sachverständigenordnung

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB

Satzung des Fördervereins der

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Sparen. Mind-MapArbeitsblatt 1. Vorschau


Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Pflicht zur Nutzung der Pfarrwohnung - Pfarrwohnungspflichtänderungsgesetz -

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Informationen für Enteignungsbetroffene

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Einführung von D im Land Bremen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Transkript:

Der Senator für Finanzen Bremen, den 5. April 2004 Tel. 2132 A. Problem Tisch-Vorlage für die Sitzung des Senats am 06. April 2004 Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierung Der Senat hat den Senator für Finanzen anlässlich der Beratung der Vorlage zum Gebäudesanierungsprogramm 2004 am 9. Dezember 2003 gebeten, bis zum 31. März 2004 Vorschläge insbesondere zu einer umfassenden Regelung für die Legislaturperiode bis 2007 und einer Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierungsprogramme vorzulegen, die sowohl das Entstehen von Verlusten in den Sondervermögen Immobilien und Technik vermeiden als auch Möglichkeiten zu jahresübergreifenden kompletten Ausschreibungen und Vergaben für die mehrjährigen Sanierungsprojekte eröffnen. Außerdem sollten Vorschläge zur Überführung der derzeitigen Verrechnungsmieten in echte Mieten gemacht werden. Die inzwischen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Modifikationen überarbeitete Vorlage zum "Gebäudesanierungsprogramm 2004" wird zeitgleich für die Sitzung des Senats am 6. April 2004 vorgelegt. B.Lösungen Zur Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierungsprogramme entsprechend dem Senatsauftrag vom 9. Dezember 2003 und den Zielen der Koalitionsvereinbarung schlägt der Senator für Finanzen auf der Grundlage der Senatsbeschlüsse vom 2. April d.j. folgende Lösungen vor: 1. Herstellung einer umfassenden Regelung für die Legislaturperiode bis 2007 Die Praxis der seit dem Jahre 2002 betriebenen Gebäudesanierung geht dahin, aus dem vom Senat mit Beschluss vom 19. Juni 2001 festgelegten Gesamtrahmen einzelne Jahresraten umzusetzen. Die Kosten einzelner Sanierungsvorhaben werden bisher erst dann durch konkrete Kostenberechnungen verifiziert, wenn ihnen im Rahmen des Abstimmungsprozesses eines Jahres-Programms zwischen der Gesellschaft für Bremer Immobilien mbh (GBI) als baufachlich verantwortlicher Stelle und dem jeweiligen Nutzerressort Priorität eingeräumt wird. Für Gebäude, die erst in künftigen Gebäudesanierungsprogrammen zur Sanierung vorgesehen sind, werden Kostenberechnungen erst zu gegebener Zeit erstellt. - 1 -

Eine neue mittelfristige Regelung bis zum Jahre 2007 setzt aber voraus, auch die künftigen Sanierungsvorhaben baufachlich zu beurteilen und kostenmäßig zu beziffern, um auf dieser Basis eine Prioritätensetzung für alle in der Legislaturperiode bis 2007 anstehenden und entsprechend dem nachstehenden aktualisierten Grobkonzept finanzierbaren - Sanierungen vornehmen zu können. Das bedeutet auch, dass für diesen Zeitraum Klarheit über die Standortaufgaben, die für die beizubehaltende Komponente der erlösabhängigen Finanzierung von Bedeutung sind, zu schaffen. Da diese neue Zielsetzung von der GBI zusammen mit den zu beteiligenden Ressorts noch abzuarbeiten ist, muss die Entscheidung über das Gebäudesanierungsprogramm 2004 noch auf der Basis der abgestimmten Prioritätensetzung getroffen werden. Der Senator für Finanzen schlägt vor, die GBI zu beauftragen, bis zum 30. September 2004 die Kosten für die in den Folgejahren 2005 bis 2007 vorgesehenen Sanierungen zu ermitteln und hierbei in Abstimmung mit den Ressorts einen Prioritätenvorschlag zu entwickeln und in Abstimmung mit den Ressorts bis zum 30. September 2004 Vorschläge für Standortaufgaben mit anschließendem Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Die erforderlichen Mittel für die Bau- und Kostenplanung liegen bei rd. 900.000 und sind in den unten dargestellten Kategorien zu berücksichtigen und später nach der konkreten Prioritätenentscheidung den einzelnen Projekten zuzuordnen. Der Senator für Finanzen regt an, aufgrund der momentanen Erlösprognosen zur Refinanzierung dieser Sanierungsanstrengungen von einem jährlichen Programmvolumen in Höhe von etwa 30 Mio. auszugehen, das nach folgendem Grobkonzept finanziert werden soll: Grobkonzept Gebäudesanierung bis 2007 Ist Summe Planung Summe 2002 2003 2002/2003 2004 2005 2006 2007 2004-2007 jeweils in Mio. Sanierungsvolumen p.a. 58,570 50,790 109,360 30,064 30,000 30,000 30,000 120,064 davon: Grund- und PCB-Sanierungen 58,570 24,397 82,967 13,442 13,000 13,000 13,000 52,442 (aus GIP, siehe Nr. 2) Erlösabhängige Sanierungen (siehe Nr. 3) a) aus Standortaufgaben mit anschl. Verkauf oder Vermietung 0,000 10,971 10,971 8,286 8,000 8,000 8,000 32,286 b) aus Kapitaldienstübernahmen von Nutzern 0,000 15,422 15,422-2 - 8,336 9,000 9,000 9,000 35,336

2. Finanzierung des Sanierungsgrundbedarfs incl. PCB-Sanierung Die Finanzierung der Grundbedarfe der Gebäudesanierung zur Werterhaltung der Substanz (Gutachter-Schätzung aus 2001 = rd. 80 Mio. als Differenz aus dem prognostizierten Sanierungsbedarf von rd. 380 Mio. und dafür prognostizierten Erlösen von rd. 300 Mio. ) und zur Beseitigung der zusätzlich im Zuge der ersten Sanierungen festgestellten gesundheitsgefährdender PCB-Belastungen in Schulen und anderen bürgergenutzten Einrichtungen (GBI-Prognose aus 2003 = rd. 144 Mio. ) ist bisher nicht abschließend geklärt. Eine Erwartung, auch diese Bedarfe aus Verkaufserlösen zu decken, hat nie bestanden. Die Konsequenz hieraus ist, dass dieser Teil der Sanierungsinvestitionen aus den Kernhaushalten finanziert werden sollte. Ohne dies können unabweisbare Sanierungsleistungen nur unter Inkaufnahme von Kapitalmarktverschuldung und laufender steigender Jahresfehlbeträge in den Sondervermögen Immobilien und Technik durchgeführt werden. Die Alternative, diese Sanierungen nicht durchzuführen, ist nicht gegeben, weil das Gesundheitsamt dann die Schließung oder Teilschließung von Gebäuden mit PCB-Belastungen aufgrund der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefährdungen veranlassen wird. Der Senator für Finanzen schlägt vor, diese Finanzierungsfragen wie folgt zu lösen: Die in den Sondervermögen Immobilien und Technik seit 2002 entstandenen und weiter entstehenden Aufwendungen für die Grund- und PCB-Sanierung sollen mit dem investiven Teil (AfA/Tilgung) mit je 13 Mio. aus dem aufgestockten Grundinvestitionsprogramm der Kernhaushalte durch investive Zuführungen erstattet werden. Hierzu wird auf die parallel vorgelegte Vorlage des Senators für Finanzen zum "Grundinvestitionsprogramm 2004/2005" verwiesen. Der Zinsaufwand der Grund- und PCB-Sanierung soll den Sondervermögen durch eine entsprechende Berücksichtigung in den konsumtiven Eckwerten des Produktplanes 92 (Allgemeine Finanzen) erstattet werden. Dies wird im Rahmen der vom Senat bereits beschlossenen konsumtiven Eckwerte der Jahre 2004 und 2005 nicht darstellbar sein. Insoweit kann dies erst im Zuge der Eckwertbildung für die Jahre ab 2006 berücksichtigt werden. 3. Finanzierung der erlösabhängigen Sanierungen Die erlösabhängigen Sanierungen im Umfang von rd. 300 Mio., die über den oben beschriebenen Grund- und PCB-Sanierungsbedarf hinaus umzusetzen sind, bedürfen hinsichtlich ihrer Finanzierung ebenfalls einer Modifikation. Die in der Koalitionsvereinbarung geforderte Verknüpfung dieser Sanierungsleistungen mit einer Gegenleistung der Ressorts soll aufrecht er- - 3 -

halten bleiben und wird daher bei nicht ausreichend hohen Verkaufs- oder Vermietungserlösen zu einer Streckung der Gebäudesanierung führen. Die Gegenleistung der Ressorts kann bestehen in Standortaufgaben bei Gebäuden und Freiflächen, die zu Verkaufserlösen der Sondervermögen führen, Standortaufgaben bei Gebäuden, die zu Vermietungserlösen der Sondervermögen führen (der Nachfolgemieter zahlt aus Nutzeranreizen heraus Echtmieten an die Sondervermögen) Kapitaldienstübernahmeerklärungen von Nutzerressorts für den in den Sondervermögen entstehenden Zins- und Abschreibungs-/Tilgungsaufwand Bei erlösabhängigen Sanierungen, die durch Kapitaldienstübernahmeerklärungen von Nutzerressorts refinanziert werden, entstehen in den Sondervermögen keine Verluste, weil der Zinsund Abschreibungs-/Tilgungsaufwand in voller Höhe abgedeckt wird. Bei den aus Verkaufserlösen und aus Vermietungserlösen refinanzierten Gebäudesanierungen stellt sich die Situation jedoch anders dar: Bisher wurden Sanierungsprojekte für die einzelnen Nutzerressorts in die Gebäudesanierungsprogramme aufgenommen, wenn in gleicher Höhe Verkaufserlöse durch Standortaufgaben generiert wurden (sog. 1 : 1 Verknüpfung von Gebäudesanierung und Bestandsoptimierung). Diese 100 %ige Anrechnung von Verkaufs- und Vermietungserlösen auf die Sanierung führt bei Abführung von 50 % dieser Erlöse an den Haushalt und gleichzeitiger Kreditaufnahme in Höhe der Verkaufs-/Vermietungserlöse mit den daraus erwachsenden Zinsbelastungen zu einer Mehrfachbelastung der Sondervermögen. Den Nutzern wird bei dieser Vorgehensweise ein doppelter Anreiz zuteil, weil sie sowohl einen Anreiz in Höhe der Miete für den aufgegebenen Standort als auch eine Leistung der Sondervermögen in Form von Gebäudesanierungen in ihrem Mietbestand erhalten. Eine Finanzierung des Verwaltungsaufwandes der GBI für die Geschäftsführung der Sondervermögen Immobilien und Technik aus Erlösen der Sondervermögen, wie sie in den Errichtungsgesetzen geregelt ist, ist bei dieser Konstruktion nicht möglich. Im Interesse der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der z.zt. defizitären Sondervermögen (Jahresfehlbeträge: 2002/2003 zusammen rd.18,2 Mio. ) als auch einer klaren Trennung zwischen Finanzierungsvorgängen der Sondervermögen und der Kernhaushalte wird vorgeschlagen, die Abführung von Verkaufserlösen an den Haushalt zu reduzieren, die Nutzeranreize aus bereits eingeplanten Budgetansätzen im Produktplan 92 zu finanzieren, die Verkaufs-/Vermietungserlöse nur noch mit 50 % statt mit 100 % bei der Sanierung anzurechnen, die erlösabhängigen Sanierungen aus Verkaufserlösen nicht mehr über Kreditaufnahmen, sondern real aus diesen Erlösen zu finanzieren. - 4 -

Zur Erhöhung der Anreizwirkung soll außerdem bei zusätzlichen, über die bei der Aufstellung des Gebäudesanierungsprogramms benannten Freizugsobjekte hinaus erfolgenden Standortaufgaben eine 75 %-ige Anrechnung dieser Erlöse bei der Gebäudesanierung erfolgen. Die Parallel-Vorlage zum Gebäudesanierungsprogramm 2004 berücksichtigt die oben dargestellten Änderungen in der Finanzierung der Grund- und PCB-Sanierung und der erlösabhängigen Sanierung. 4. Einführung von Echtmietzahlungen Voraussetzung für die Einführung von Echtmietzahlungen ist die Bereitstellung eines entsprechenden konsumtiven Budgets in den Haushalten der Nutzerressorts. Das zusätzlich erforderliche konsumtive Budget hätte ein Volumen von ca. 50 Mio. p.a. und würde die Einhaltung der maximalen jährlichen Ausgabesteigerungsraten massiv gefährden. Die Sondervermögen wären dann zwar (theoretisch) in der Lage, - sofern keine sonstigen Ausgleichsnotwendigkeiten in ihrer Erfolgsrechnung bestehen - eine Eigenkapitalverzinsung auf das eingebrachte Immobilienvermögen zu erbringen, die zu entsprechenden Haushaltseinnahmen führen würde. Das Ausgabensteigerungsproblem wäre damit aber nicht ausgeräumt, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt innerhalb der beschlossenen Eckwerte der Jahre 2004/2005 die Einführung von Echtmietzahlungen nicht möglich ist. Der Senator für Finanzen beabsichtigt, für die Haushaltsjahre ab 2006 im Rahmen der dann zu berücksichtigenden finanziellen Rahmenbedingungen der Kernhaushalte die Möglichkeiten für einen Einstieg in die Echtmietzahlung eingehend zu prüfen. Er wird dem Senat zu gegebener Zeit berichten. C.Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. D.Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen der Lösungsvorschläge sind jeweils im Abschnitt B. Lösungen dargestellt. Die Modifikationen bei der Grund- und PCB-Sanierung bewirken, dass den Sondervermögen Immobilien und Technik aus der Durchführung dieser unabweisbaren Sanierungen - mit Ausnahme der in 2004/04 noch nicht darstellbaren Zinsaufwendungen - keine weiteren laufenden Fehlbeträge erwachsen werden. Außerdem werden jahresübergreifende Ausschreibungen und Vergaben von Sanierungsprojekten des Grundbedarfs (z.b. für die Gesamtschule Bremen-Ost) möglich. - 5 -

E. Beteiligung/Abstimmung Die Vorlage ist mit dem Senator für Inneres und Sport, dem Senator für Bildung und Wissenschaft, dem Senator für Justiz und Verfassung, dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, dem Senator für Kultur sowie der Senatskanzlei abgestimmt worden. F. Öffentlichkeitsarbeit - G. Beschlussvorschläge 1. Der Senat bittet die Gesellschaft für Bremer Immobilien mbh, bis zum 30. September 2004 die Kosten der bis 2007 vorgesehenen Sanierungen zu ermitteln, in Abstimmung mit den Ressorts einen Vorschlag zur Prioritätensetzung bei diesen Sanierungen zu entwickeln sowie bis zum 30 September 2004 Vorschläge für weitere Standortaufgaben bis 2007 zu unterbreiten. 2. Der Senat stimmt der vorgeschlagenen Modifikation der Finanzierung des Grund- und PCB-Sanierungsbedarfs zu und bittet den Senator für Finanzen, die den Sondervermögen Immobilien und Technik zu erstattenden Mittel im Rahmen der Fortschreibung der Finanzplanung vorrangig zu berücksichtigen. 3. Der Senat stimmt den vorgeschlagenen Modifikationen der Finanzierung der erlösabhängigen Sanierungen zu. 4. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, den Liegenschaftsausschüssen und den Haushalts- und Finanzausschüssen die Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierung vorzulegen. 5. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, die Möglichkeiten zur Einführung von Echtmieten ab 2006 eingehend zu prüfen und spätestens im Rahmen der Beschlussvorlage über die Eckwerte für die Jahre ab 2006 über das Ergebnis zu berichten. - 6 -