Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice für diesen Personenkreis?
Welche Unterstützung bietet die Arbeitsvermittlung? Die Vermittlungsfachkraft ist der persönliche Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit Hamburg. Die Vermittlungsfachkraft betreut und begleitet schwerbehinderte Menschen bis zur Arbeitsaufnahme. Beim ersten Gespräch wird mit den Kunden gemeinsam ein Bewerberprofil erstellt und veröffentlicht (Basis des Stellensuchlaufs). Die Vermittlungsfachkraft sichtet die Bewerbungsunterlagen. Stellensuchlauf / Prognosen des derzeitigen Arbeitsmarktes Fördermöglichkeiten aus dem Vermittlungsbudget Weitere Fördermöglichkeiten (Eingliederungszuschüsse) Weitere Folgetermine Seite 2
Was können schwerbehinderte Menschen in der Agentur für Arbeit beantragen? Schwerbehinderte Menschen können Bewerbungskosten Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme für den ersten Monat Umzugskosten wenn dieser für die Arbeitsaufnahme begründet ist einen Trainingscheck für ein betriebliches höchstens vierwöchig dauerndes - Praktikum beantragen.!!! Für alle Leistungen ist eine vorherige Antragstellung notwendig!!! Seite 3
Welche Unterstützung bietet der Arbeitgeberservice? Aufnahme und Betreuung von Stellenangeboten (Arbeits- und Ausbildungsplätze) passgenaue Vermittlung (wenn gewünscht: Vorauswahl) Kontakt zum Bewerber und zum Arbeitgeber Absolventenmanagement Arbeitgeberbetreuung (-> Außendienst, ggf. Arbeitsplatzbesichtigung) Ansprechpartner für allgemeine Förderanfragen Vorstellung AGS Reha/SB, 20.05.11 Seite 4
Positives Statement für Menschen mit Handicap Arbeitgeber zahlen weniger Ausgleichsabgaben. Menschen mit Handicap sind oftmals stärker motiviert und loyale Bewerber/innen. Ihr Unternehmen hat einen Imagegewinn durch Ihr soziales Engagement. Behinderung/en bzw. gesundheitliche Einschränkungen müssen keine Auswirkung auf die Ausübung der Tätigkeit haben. Bei evtl. Einschränkungen können zusätzliche, attraktive Förderleistungen gezahlt werden. Sie erhalten Unterstützung für ggf. benötigte technische Hilfsmittel/Arbeitshilfen. Bei Rehabilitanden: -> frisch ausgebildete Fachkräfte Vorstellung AGS Reha/SB, 20.05.11 Seite 5
Fördermöglichkeiten: Ausbildungszuschuss (Kann-Leistung) für schwerbehinderte Menschen nach 73 SGB III Eingliederungszuschuss (Kann-Leistung) nach 88 SGB III nach 90 ff SGB III Initiative Inklusion Praktika im Betrieb Qualifizierungen Förderungen müssen vor Arbeitsaufnahme beantragt werden! Vorstellung AGS Reha/SB, 20.05.11 Seite 6
Förderinstrumente für einen Arbeitgeber - Ausbildungszuschuss gem. 73 SGB III Der Arbeitgeber kann für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse gefördert werden. Ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung wird gezahlt, wenn die Aus- und Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. Der Zuschuss wird in Höhe der Vergütung des letzten Ausbildungsjahres gezahlt. Hat der schwerbehinderte Jugendliche seine Ausbildung geschafft und wird vom Arbeitgeber in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen, so kann für das erste Jahr der Übernahme ein Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber gezahlt werden. Hier entscheidet die Vermittlungsfachkraft über Dauer und Höhe der Förderung. Seite 7
Förderinstrumente für einen Arbeitgeber Eingliederungszuschuss gem. 88 ff SGB III Der Arbeitgeber kann vor einer Arbeitsaufnahme einen Eingliederungszuschuss bei der Agentur für Arbeit Hamburg beantragen. Ein Eingliederungszuschuss wird gezahlt, um fehlende Vermittlungshemmnisse auszugleichen. Über die Dauer und Höhe des Zuschusses entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit Hamburg. Der Arbeitgeber kann aber auch eine Probebeschäftigung gem. 46 SGB III beantragen. Auch hier entscheidet die Vermittlungsfachkraft über Dauer und Höhe der Förderung. Seite 8
Förderinstrumente für einen Arbeitgeber Initiative Inklusion Handlungsfeld Ausbildung Gefördert werden in Hamburg neu geschaffene betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neu ist ein Ausbildungsplatz, wenn er erstmals mit einem schwerbehinderten jungen Menschen besetzt wird. Förderhöhen: a) Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages und einer länger als sechs Monate andauernden Beschäftigung b) Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro nach Teilnahme an der Zwischenprüfung c) Prämie in Höhe von bis zu 4.000 Euro bei bestandener Ausbildung und Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges, mindestens einjähriges Beschäftigungsverhältnis in dem Ausbildungsberuf Seite 9
Förderinstrumente für einen Arbeitgeber Initiative Inklusion Handlungsfeld Arbeit Gefördert werden in Hamburg neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Arbeitslose oder Arbeitssuchende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Neu ist ein Arbeitsplatz, wenn er erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird. Förderhöhen: a) Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages und einer länger als sechs Monate andauernden Beschäftigung b) Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro nach einer einjährigen Beschäftigungszeit c) Prämie in Höhe von bis zu 4.000 Euro nach einer zweijährigen Beschäftigungszeit Der Arbeitgeber muss den Nachweis erbringen! Seite 10
Arbeitshilfen im Betrieb/Technische Arbeitshilfen: Es kann ein Zuschuss bei behinderungsgerechter Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes z.b. erforderliche Umbauten, wie Auffahrtrampen, Behindertentoilette, oder ein Zuschuss bei technischen Arbeitshilfen z.b. spezielle Monitore, Blindentastatur, gewährt werden. Leistungen an Arbeitgeber erbringt die Agentur für Arbeit nur, sofern kein anderer Rehabilitationsträger hierzu verpflichtet ist ( 22 Abs. 2 S. 1 SGB III i.v.m. 6 Abs. 1 u. 6a SGB IX). Vorstellung AGS Reha/SB, 20.05.11 Seite 11
Kontaktdaten: Arbeitgeber-Service für Rehabilitanden und Menschen mit Schwerbehinderung Telefon: 040 2485 2515, 1233 oder 3129 Fax: 040 2485-2962 Email: Hamburg.Arbeitgeber-Schwb@arbeitsagentur.de Website: http://www.arbeitsagentur.de Postanschrift: Agentur für Arbeit Hamburg, 20070 Hamburg Besucheradresse: Agentur für Arbeit Hamburg, Kurt- Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg Vorstellung AGS Reha/SB, 20.05.11 Seite 12
Fragen Vorstellung AGS Reha/SB, 20.05.11 Seite 13
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit! Vorstellung AGS Reha/SB, 20.05.11 Seite 14