Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler



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Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler Paulsborner Str. 65, 14193 Berlin Telefon (030) 89738965 Telefax (030) 89738160 E-Mail: mandantenmail@freenet.de Internet: www.mbberlin.de versicherungsangebot für Selbständige/Auxilia JURATAXX für Selbständige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer mit diesem Angebot steht Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Buchprüfern ein umfassendes - Paket zur Verfügung. Abgesichert ist der freiberufliche Bereich sowie der private Bereich für den Inhaber und dessen Familie. Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist mittlerweile für jeden Betrieb von existenzieller Bedeutung, dabei hilft ihnen der der Auxilia Forderungs-. Damit Sie sich um ihre Mandanten kümmern können und die wertvolle Zeit nicht mit der Eintreibung von offenen Forderungen verschwendet wird. Nehmen Sie sich die Zeit, unser Angebot zu prüfen. Wir sind stets offen für Ihre Fragen und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Dieser Antrag kann zum Versicherungsabschluss verwendet werden, Sie müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben zurücksenden. Natürlich können Sie auch jede andere Versicherung bei mir bekommen. Sollten Sie sich für ein anderes Versicherungsangebot entscheiden, bitte ich Sie mir das mitzuteilen, die Versicherungsunterlagen würden Ihnen dann umgehend zugeschickt. Mit freundlichen Grüßen Herbert Becker

Antrag zur versicherung Fax: 030/ 89738160 für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer für Kraftfahrer Schutz e.v. Automobilclub und Auxilia Allgemeine Versicherungs- AG Postfach 15 12 20, 80047 München Druckstück 030-8735462/AP Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D 14193 Berlin VM Nr. 10 197714 Tel: 030/ 89738965 Fax: 030/ 89738160 E-Mail: mandantenmail@freenet.de Register- Nr.: D-OQXS-NWEZH-75 Antrag Angebotsanfrage (Invitatio) Maklervollmacht liegt vor Antragsteller (Versicherungsnehmer) Bitte Deckung vorab per Fax erteilen Neuantrag Änderungsantrag Ich erkläre meinen Beitritt zum KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. - wenn angekreuzt, beantrage ich zusätzlich eine - Versicherung bei der AUXILIA - Versicherungs- AG. Nichtbeantwortung der Fragen oder Striche gelten als Verneinung. Die angekreuzten Versicherungen sind Gegenstand jeweils rechtlich selbständiger Verträge. Firma (Name der Firma) Versicherungsscheinnummer Name, Vorname (Firmeninhaber) Geburtsdatum Strasse/Hausnummer (Firmenanschrift) Postleitzahl/Ort (Firmenanschrift) Art des Betriebes Es handelt sich um einen: Steuerberater Wirtschaftsprüfer Buchprüfer Mitversicherung des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mit abweichendem Familiennamen des unten genannten Berechtigten für den privaten Bereich und/oder eines im Haushalt lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern: Name, Vorname Beginn der Mitgliedschaft/ der Versicherungsverträge Vertragsdauer: 1 Jahr Zahlungsweise: 1/2 jährlich jährlich frühestens am Eingangstag des Antrages beim KS folgt. In Teilbereichen der - Versicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten (siehe Antragsrückseite). Die Zahlung des Beitrages ist nur mit Lastschrifteinzug möglich. Die Beiträge werden vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Versicherungssteuer, zur Zeit 19%, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten. Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u. ä. werden nicht erhoben. Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag von 3% berechnet. Bankverbindung/ Einzugsermächtigung: Ich bin damit einverstanden, dass alle Beiträge für KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. und AUXILIA - Versicherungs- AG bis auf Widerruf von meinem Konto abgebucht werden: Name und Sitz der Bank Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber falls abweichend vom Antragssteller Antragsseite 1 von 7 Seiten/Stand: 01.01.08

Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen: Die Clubmitgliedschaft kann auch für weitere Inhaber/ Geschäftsführer zusätzlich beantragt werden. 27,00 33,00 Jahresbeitrag 27,00 AUXILIA- für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer gemäß den Allgemeinen -Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2008), den vereinbarten Sonderbedingungen und Klauseln und dem derzeit gültigen Tarif. JURATAXX, kombination aus: A B. C. D. Spezial- ( 28 ARB) und Vorsorge- gemäß Klausel 4) mit beruflichen Vertrags- für gerichtliche Interessenwahrnehmung gemäß 28 Abs. 4 ARB. Vertrags- für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3) hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs-, oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen Versicherungs- Vertrags- ( 28 a ARB) Spezial- Straf- (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Berechtigter für den privaten Bereich (Name, Vorname): -mit fester Selbstbeteiligung von 250 je fall- Brutto-Honorareinnahme in bis 250.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,44% (Mindestbeitrag 667,00 ) = bis 500.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,38% (Mindestbeitrag 1.180,00 ) = bis 750.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,35% (Mindestbeitrag 2.001,00 ) = über 750.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,32% (Mindestbeitrag 2.719,00 ) = Hinweis: Der Beitrag errechnet sich aus der Brutto- Honorareinnahme laut Umsatzsteuererklärung für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf 1.000,--. Bei Neugründen errechnet sich der Beitrag für das erste Versicherungsjahr nach der geschätzten Honorareinnahme. Brutto- Honorareinnahme: JURATAXX, kombination aus: A B. C. D. Spezial- ( 28 ARB) und Vorsorge- gemäß Klausel 4) mit beruflichen Vertrags- für gerichtliche Interessenwahrnehmung gemäß 28 Abs. 4 ARB. Vertrags- für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3) hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs-, oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen Versicherungs- Vertrags- ( 28 a ARB) Spezial- Straf- (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Berechtigter für den privaten Bereich (Name, Vorname): -mit fallender Selbstbeteiligung von 1.000 auf 250 je fall- Brutto-Honorareinnahme in bis 250.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,319% (Mindestbeitrag 484,00 ) = bis 500.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,276% (Mindestbeitrag 885,00 ) = bis 750.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,253% (Mindestbeitrag 1.451,00 ) = über 750.000 Brutto- Honorareinnahme: X 0,232% (Mindestbeitrag 1.971,00 ) = Hinweis: Der Beitrag errechnet sich aus der Brutto- Honorareinnahme laut Umsatzsteuererklärung für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf 1.000,--. Bei Neugründen errechnet sich der Beitrag für das erste Versicherungsjahr nach der geschätzten Honorareinnahme. Brutto- Honorareinnahme: Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: SB-Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger fälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2 und vor Ende der SB- Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 250,00 ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. Zwischensumme Antragsseite 2 von 7 Seiten/Stand: 01.01.08

Übertrag 5. AUXILIA- für weitere Inhaber bei Geschäftsführer In Verbindung mit JURATAXX für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer Im ist enthalten: A. Verkehrs- für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB und Klausel 1, 5) für alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Kein Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung von Luft- und Wasserfahrzeugen. B. Privat- ( 23 ARB) C. für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB) für alle vom versicherten Personenkreis gemieteten/ selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland. Name des weiteren Inhabers/Geschäftsführers Straße/ Hausnummer Postleitzahl/Ort Mitversicherung des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mit abweichendem Familiennamen des weiteren Inhabers/ Geschäftsführers und/ oder eines im Haushalt lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern: Name, Vorname: mit 500,00 Selbstbeteiligung je fall mit 250,00 Selbstbeteiligung je fall mit 150,00 Selbstbeteiligung je fall 99,00 135,00 168,00 Auxilia Forderungs-Rechtschutz für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer gemäß Sonderbedingungen Als Einzelprodukt In Verbindung mit JURAMED oder Spezial- ( 28 ARB) für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe 242,00 120,00 Zwischensumme Antragsseite 3 von 7 Seiten/Stand: 01.01.08

Übertrag für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für nicht gewerblich genutzte Objekte Über JURATAXX sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt unter der oben angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudebestandteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt 75.000 versichert. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiete/-pachtzahlung sowie gewerblich genutzte Objekte können darüber hinaus versichert werden. Der Eigentümer/ Vermieter bzw. Verpächter kann nur alle Einheiten seines Gebäudes oder Grundstückes versichern. Eine Auswahl kann nicht getroffen werden. Hinweis: Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Nur in Verbindung mit JURATAXX versicherbar. für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) Nur als Ergänzung Nur als Ergänzung Mit 150 Selbstbeteiligung je fall Mit 250 Selbstbeteiligung je fall 47,00 37,00 Mit 500 Selbstbeteiligung je fall 31,00 für vermietete Wohnungen, Einfamilienhaus mit einer Jahresbruttomiete bis 12.000 je Wohneinheit (WE) Mit 150 Selbstbeteiligung je fall je WE 152,00 X Wohneinheit/en = Mit 250 Selbstbeteiligung je fall je WE 119,00 X Wohneinheit/en = Mit 500 Selbstbeteiligung je fall je WE 99,00 X Wohneinheit/en = Die Adressen der zu versichernden Wohneinheiten (Objekte) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! 1 2 3 4 5 6 für vermietete Wohnungen, Einfamilienhaus mit einer Jahresbruttomiete über 12.000 je Wohneinheit (WE) Mit 150 Selbstbeteiligung je fall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,5% = Jahresbeitrag Mit 250 Selbstbeteiligung je fall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,0% = Jahresbeitrag Mit 500 Selbstbeteiligung je fall WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 1,2% = Jahresbeitrag Jahresbeitrag Die Adressen der zu versichernden Wohneinheiten (Objekte) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! 1 2 3 4 5 Zwischensumme Antragsseite 4 von 7 Seiten/Stand: 01.01.08

Übertrag für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für gewerblich genutzte Objekte Über JURATAXX sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt unter der oben angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudebestandteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt 75.000 versichert. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiete/-pachtzahlung sowie gewerblich genutzte Objekte können darüber hinaus versichert werden. Der Eigentümer/ Vermieter bzw. Verpächter kann nur alle Einheiten seines Gebäudes oder Grundstückes versichern. Eine Auswahl kann nicht getroffen werden. Hinweis: Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Nur in Verbindung mit JURATAXX versicherbar. vom Eigentümer selbstgenutzt (je Objekt) Mit 150 Mit 250 Mit 500 Selbstbeteiligung je fall Nur als Ergänzung Nur als Ergänzung bis 250 qm überdachte Fläche bis 500 qm überdachte Fläche bei über 500 qm überdachte Fläche zusätzlich je weitere 250 qm überdachte Fläche je angefangene 2.500 qm über 2.500 qm hinausgehende nicht überdachte Fläche mit 150,00 Selbstbeteiligung Je fall 54,00 108,00 42,00 30,00 mit 250,00 Selbstbeteiligung je fall 44,00 88,00 36,00 26,00 mit 500,00 Selbstbeteiligung Je fa 37,00 74,00 29,00 21,00 überdachte Fläche qm nicht überdachte Fläche qm für gewerblich genutzt Einheiten (GE) als Mieter als Pächter als Vermieter als Verpächter Mit 150 Selbstbeteiligung je fall (Mindestbeitrag 137,00 ) GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9% = Jahresbeitrag GE 6 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9% = Jahresbeitrag Mit 250 Selbstbeteiligung je fall (Mindestbeitrag 112,00 ) GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9% = Jahresbeitrag GE 6 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9% = Jahresbeitrag Mit 500 Selbstbeteiligung je fall (Mindestbeitrag 89,00 ) GE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9% = Jahresbeitrag GE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9% = Jahresbeitrag GE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9% = Jahresbeitrag GE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9% = Jahresbeitrag GE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9% = Jahresbeitrag GE 6 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9% = Jahresbeitrag Jahresbeitrag Die Adressen der zu versichernden Gewereeinheiten (Objekte) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! 1 2 3 4 5 Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Antragsseite 5 von 7 Seiten/Stand: 01.01.08

Besteht noch eine weitere versicherung die bestehen bleiben soll? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Gekündigt zum art (z.b. Verkehrs- RS, Mietrecht- RS) Fragen zum Vorversicherer: Bestand bisher eine versicherung? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Falls gekündigt, von (VN = Versicherungsnehmer) VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer Gekündigt zum art (z.b. Verkehrs- RS, Mietrecht- RS) Hatten sie in den letzten 3 Jahren Rechtsstreitigkeiten (Vorschäden)? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Schadenjahr Schadenhöhe Kurze Beschreibung des Schadens (z.b. Vertragsrecht, Mietrecht) Weitere Fragen zur Vorversicherung? Besteht oder bestand für den Antragsteller oder eine mitversicherte Person eine - Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, der Auxilia oder Kraftfahrer- Schutz Versicherungs- AG? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Wurde ein vertrag durch den Vorversicherer gekündigt? ja nein Wurde ein vertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt? ja nein Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hinweisen? ja nein (Wenn ja, bitte auf Beiblatt näher erläutern) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen -Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 7 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und versicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten arten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs-, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige arten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Antrag/Angebotsanfrage und Erklärung des Kunden Antragsseite 6 von 7 Seiten/Stand: 01.01.08

Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und -Versicherung Laufzeit: Die Mitgliedschaft und die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich von Ihnen oder uns gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen. Erklärung: Ich kann jederzeit kostenfreie Abschriften der Erklärungen fordern, die ich im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen abgegeben habe. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Datenschutzklausel: Ich willige ein, dass die Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen, der Angebotsanfrage, des Deckungsauftrages oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen mit dem KRAFTFAHRER- SCHUTZ e.v. führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den anderen Versicherungsinformationen vor Vertragsabschluss -auf Wunsch auch sofort- überlassen wird. Bonitätsprüfung Ich willige ein, dass der Versicherer bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten selbst oder von einer Auskunftei einholt und nutzt. Ebenso willige ich ein, dass zum gleichen Zweck vom Versicherer eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit genutzt wird. Gleiches gut für eine von einer Auskunftei eingeholte Einschätzung. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hinweis zur Anzeigepflicht nach 19 Abs. 5 WG Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Risikoträger: Für die versicherungen: AUXILIA - Versicherungs- AG Für die Schutzbriefe: KS Versicherungs- AG AUXILIA Forderungs- für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer Versicherungsleistungen - Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungsvertrages schuldet. - Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers. - Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen Bonitätsauskünfte vor einer geplanten Behandlung - ab einer Rechnungshöhe von 3.000, 00 einholen kann. - Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. Besonderheit Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn. Antragsseite 7 von 7 Seiten/Stand: 01.01.08

für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer Recht unübersichtlich sind mittlerweile alle Regelungen, Gesetze und Vorschriften geworden. Ohne Expertenrat steht man oftmals ganz alleine da. Nicht nur, dass man teilweise selber die Orientierung verliert. Es kann auch passieren, dass man selbst- ungewollt - in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Insbesondere Ärzte laufen täglich Gefahr, dass sie mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert werden. Die AUXILIA ist mehr als ein Kostenerstatter. Die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten etc. gehört natürlich zu den normalen Leistungen. Die AUXILIA hat sich bereits seit Jahren als Rechtsdienstleister einen Namen gemacht. Telefonische Rechtsberatung -rund um die Uhr- zu versicherten und nicht versicherten Angelegenheiten Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen umgehend! Bei den vielen Rechtsgebieten ist es zwingend erforderlich, zu einem spezialisierten Anwalt zu gehen. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Auswahl. Rufen Sie uns einfach an. Eine unbegrenzte Versicherungssumme und der weltweite sorgen dafür, dass Sie aus Angst vor finanziellen Risiken, nicht auf Ihre Ansprüche verzichten müssen. Allgemeine Tarifbestimmungen Versicherungssumme und -leistungen: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je fall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, für die nachgenannten Leistungen: Rechtsanwaltskosten. Korrespondenzanwaltskosten in Inlands- Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kosten des Gerichtsvollziehers. Mediationskosten. Kosten eines eigenen Sachverständigen. - zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, - bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und -Reparaturverträgen, - in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat. Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen. Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen des Versicherungsnehmers. Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten - Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (089) 5 39 81-333 im 24-Stunden-Service. Wartezeiten Keine Wartezeit besteht im: - Schadenersatz- - Disziplinar- und Standes- - Straf- - für Opfer von Gewaltstraftaten - Ordnungswidrigkeiten- - Beratungs- oder Mediations- im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - in Betreuungsverfahren Besteht ein Vorsorge-, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Keine Wartezeiten bestehen im Verkehrsbereich. Eine Wartezeit von drei Monaten besteht im: - Arbeits- - Vertrags- - Steuer- - Sozialgerichts- - Verwaltungs- - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Örtlicher Geltungsbereich Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende fälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair-Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Wer zählt zur Familie? (Familiendefinition) Soweit in den produkten Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelterhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/ Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge- besteht. Produktinformationsseite 1 von 6 Seiten/ Stand: 01.01.08

Individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer ist unsere -Kombination JURATAXX 21 Verkehrs-/ Fahrzeug- 23 Privat- 24 für Firmen, Selbständige und Freiberuflich Tätige 29 für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken Versicherungs- Vertrags- Vertrags- für Hilfsgeschäfte SSR/2008 Spezial- Straf- für weitere Inhaber/ Geschäftsführer incl. Vorsorge- Auxilia Forderungs- -------------------------------------------- J U R A T A X X incl. Vorsorge------------------------------------------- 1. JURATAXX für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer Das Top-Produkt J U R A T A X X ist eine spezielle Kombination aus: A. Spezial- ( 28 ARB/2008 und Vorsorge- gemäß Klausel 4), der folgenden Versicherungsumfang beinhaltet: Verkehrs-Bereich Berufs-Bereich (mit beruflichem Vertrags-) Privat-Bereich Grundstücks- und Miet-Bereich Versichert sind alle gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland vom im Antrag genannten Berechtigten für den privaten Bereich und dessen mitversicherte Familienangehörigen. Versichert sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt unter der im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt 75.000,00. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/-pachtzahlung muss gemäß Tarif versichert werden. B. Vertrags- für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3) Was ist versichert? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebsoder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen. C. Versicherungs-Vertrags- ( 28 a ARB/2008) Was ist versichert? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen (z.b. Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung); die er oder eine im Versicherungsschein benannte Person im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat (z.b. BU, Krankentagegeld). D. Spezial-Straf- (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Die Leistungen des Spezial-Straf-es gehen deutlich über die des normalen Straf-es hinaus. Insbesondere für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer empfehlen wir den Abschluss, weil laufende Ermittlungsverfahren nachhaltig das Image und die Existenz eines Unternehmens schädigen können; mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können; auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt); eigene Gutachter im Strafverfahren eingeschaltet werden können. Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: Versicherungsnehmer (das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen) Inhaber, gesetzliche Vertreter Arbeitnehmer/in in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer der Versicherungsnehmer sowie der Ehe- oder Lebenspartner im privaten Bereich Besonderheiten Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) 5 39 81-333 im 24-Stunden-Service Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit Mit beruflichem Vertrags- ab dem Klageverfahren Internet- Weltweiter Versicherungsschutz -bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen sowie bei Verträgen, die über das Internet geschlossen wurdenohne zeitliche Begrenzung Mobile Rechtsberatung, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit den Rechtsanwalt nicht selbst aufsuchen können Vorsorge- für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit Erweiterter Sozialgerichts-, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich Mitversichert sind auch fälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.b. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung) Produktinformationsseite 2 von 6 Seiten/ Stand: 01.01.08

Zu den versicherten Leistungsarten zählen: Schadenersatz- Arbeits- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- im Vertrags- und Sachenrecht Steuer- vor Gerichten Sozialgerichts- Verwaltungs- Disziplinar- und Standes- für Opfer von Gewaltstraftaten Straf- Ordnungswidrigkeiten- Beratungs- oder Mediations- im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht in Betreuungsverfahren Zeugenbeistand Beistand im Verwaltungsrecht Daten- gemäß Sonderbedingungen Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren. Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger fälle. Eine Rückstufung in SB- Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB- Stufe 2 und vor Ende der SB- Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB- Stufe 6 und vor ende der SB- Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB- Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 250,00 ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB- Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. SB-Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Sinnvolle Ergänzungen Ihres Versicherungsschutzes 2. für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Die umfassende Möglichkeit für den weiteren Praxisinhaber, sich und seine Familie privat abzusichern. Was ist versichert? - Verkehrs- für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008 und Klauseln 1, 5) - Privat- ( 23 ARB/2008) - für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) - incl. Vorsorge- Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) - berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz- - Arbeits-, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- - im Vertrags- und Sachenrecht (in den Bereichen: privater Bereich, Verkehrs-Bereich) - im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer- vor Gerichten - Sozialgerichts- - Verwaltungs- - Disziplinar- und Standes- - für Opfer von Gewaltstraftaten - Straf- - Ordnungswidrigkeiten- - Beratungs- oder Mediations- im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - in Betreuungsverfahren Besonderheit In Kombination mit Spezial- ( 28 ARB/2008 und Vorsorge- gemäß Klausel 4) plus Spezial-Straf- (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) oder J U R A T A X X gilt der Spezial-Straf- (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) auch für den privaten Lebensbereich und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Produktinformationsseite 3 von 6 Seiten/ Stand: 01.01.08

für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) Sofern Sie neben Ihren selbstbewohnten Wohnungen (im Inland) und Ihrem Büro weitere Objekte besitzen, so raten wir, diese gesondert zu versichern. AUXILIA Forderungs- für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer (gemäß Sonderbedingungen) Es besteht Versicherungsschutz für Forderungen, die fällig und unstrittig sind. Sofern Ihre Patienten die von Ihnen gestellten Rechnungen nicht fristgerecht zahlen, kümmern sich professionelle Forderungsmanager von advaro Services GmbH um die schnelle Realisierung Ihrer Forderungen. Was ist versichert? - Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungsvertrages schuldet. - Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers. - Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen Bonitätsauskünfte vor einer geplanten Behandlung -ab einer Rechnungshöhe von 3.000,00- einholen kann. - Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. Besonderheit Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn. Was bedeutet Vorsorge-? (Klausel zu 25, 26, 27, 28, 29 sowie zum für weitere Inhaber/Geschäftsführer gemäß 21, 23, 29 ARB, Klausel 4) Die Vorsorgeversicherung deckt automatisch noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit ab. Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind auch dann versichert, wenn - ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder - ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit auf nimmt oder - die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Besondere Hinweise Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen 14 Tagen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins seinen Widerruf in Textform erklärt. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Zivilverfahren Kosten eines verlorenen Prozesses: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren Streitwert 1. Instanz 1. und 2. Instanz 1. bis 3. Instanz 900 1.500 2.500 5.000 25.000 50.000 80.000 125.000 260.000 500.000 1.000.000 569 867 1.249 2.202 5.062 7.639 9.156 11.430 17.525 26.742 40.167 1.230 1.875 2.693 4.738 10.925 16.481 19.823 24.838 38.271 58.578 87.999 2.090 3.167 4.601 8.112 18.731 28.268 34.003 42.607 65.656 100.501 150.988 Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt. Produktinformationsseite 4 von 6 Seiten/ Stand: 01.01.08

Die Leistungen im Überblick 1. J U R ATA X X für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer (die clevere Kombination!) 2. für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Leistungsarten 1. 2. Schadenbeispiele Schadenersatz- Verkehrs- Bereich Schadenersatz- Arbeits- nichtselbständiger Tätigkeit Arbeits- Freiberuflicher Tätigkeit Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- in Vertrags- und Sachenrecht Verkehrs- Bereich in Vertrags- und Sachenrecht privater Bereich in Vertrags- und Sachenrecht freiberuflicher Bereich Vertrags- für Hilfsgeschäfte Versicherungs- Vertrags- Steuer- vor Gerichten Verkehrs- Bereich Steuer- vor Gerichten privater Bereich Steuer- vor Gerichten freiberuflicher Bereich Sozialgerichts- Verkehrs- Bereich Sozialgerichts- privater Bereich Sozialgerichts- freiberuflicher Bereich Verwaltungs- Verkehrs- Bereich Verwaltungs- privater Bereich Verwaltungs- freiberuflicher Bereich Disziplinar- und Standes- für Opfer von Gewaltstraftaten Straf- für verkehrsrechtliche Vergehen Straf- Am Fahrzeug des Firmeninhabers ist bei einem Autounfall ein Sachschaden von 10.225,00 entstanden. Der Schaden muss eingeklagt werden. Das Prozessrisiko beläuft sich auf ca. 3.900,00 in der 1. Instanz und ca. 4.500,00in der 2. Instanz. Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen nach einer misslungenen OP (z.b. Schmerzensgeld). Die Ehefrau des Versicherungsnehmers wird aufgrund häufigen zu spät Kommens von ihrem Arbeitgeber abgemahnt. Sie hält diesen Vorwurf für unberechtigt. Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Mitarbeiterin gekündigt werden. Im Arbeitsgerichtspro-zess wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen und werden von der AUXILIA erstattet. Die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung lässt sich meist nur vor Gericht klären. oder mit der Kfz-Werkstatt wegen einer mangelhaften Reparatur. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten mit dem Kfz-Verkäufer z.b. wegen verschwiegener Mängel Streitigkeiten mit z.b. dem Reiseveranstalter, dem Telefonanbieter, dem Provider oder einem Möbellieferanten. Der Steuerberater muss eine Honorarforderung gerichtlich geltend machen, weil ein Mandant trotz mehrfacher Mahnungen nicht zahlt. Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Feststellung, dass der Leasingvertrag weiterhin besteht und bekommt Recht. Die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten belaufen sich bei einem Streitwert von 15.300,00 auf 4.200,00. Ein falsch ausgestellter Kfz- Steuerbescheid führt zu einer Klage vor dem Finanzgericht. Ein Brand in der Kanzlei führt zu einer längeren Betriebsunterbrechung. Über die Höhe des Schadens kommt es zum Streit mit der Betriebsunterbrechungsversicherung. Das Finanzamt erkennt die geltend gemachten Spenden nicht in vollem Umfang an. Dagegen wird Klage beim Finanzgericht erhoben. Hinsichtlich der Höhe der Betriebsausgaben sowie der vorgenommenen Abschreibungen kommt es zu Differenzen mit dem Finanzamt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt der Versicherungsnehmer vor dem Finanzgericht. Streit mit der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Die Pflegestufe wird falsch festgesetzt. Es wird eine Klage erforderlich. Gegen unseren Versicherungsnehmer als Arbeitgeber werden Ansprüche wegen Erstattung von Beiträgen zu Kranken- und Rentenversicherung geltend gemacht. Für die Klage vor dem Sozialgericht besteht. Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund angeblicher körperlicher Mängel entzogen. Um diese wieder zu erhalten, muss man sich vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen. Streitigkeiten wegen eines Schulverweises oder einer Versetzung. Der Versicherungsnehmer wendet sich gegen Auflagen, die ihm wegen angeblicher Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung in seiner Kanzlei auferlegt werden. Die Standesorganisation des freiberuflich tätigen Versicherungsnehmers leitet aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen ein Standesrechtsverfahren ein. Der Versicherungsnehmer will sich hiergegen verteidigen. Ihr Sohn wird brutal zusammengeschlagen. Sie möchten als Nebenkläger auftreten. Gegen den Versicherungsnehmer wird ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Versicherungsnehmer stößt beim Snowboarden mit einem Skifahrer zusammen. Er muss sich vor Spezial- Straf- Wegen angeblicher Beleidigung seines Nachbarn wird gegen den Versicherungsnehmer eine Strafanzeige privater Bereich erstattet. Spezial- Straf- freiberuflicher Bereich Gegen den Versicherungsnehmer wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Ordnungswidrigkeiten- Verkehrs- Bereich Ordnungswidrigkeiten- privater Bereich Ordnungswidrigkeiten- freiberuflicher Bereich Beratungs- Mediations- in Betreuungsverfahren Zeugenbeistand Daten- Vorsorge- Ein Bußgeldbescheid wegen angeblicher Lärmbelästigung soll angefochten werden. Der Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes und der gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung soll angefochten werden. Wegen Nichtabführung von Sozialabgaben wird gegen den Versicherungsnehmer ein Bußgeldbescheid erlassen. Nach dem Tod eines Familienangehörigen wird eine Beratung über einen Erbanspruch notwendig. Nach der Trennung kam es zum Streit um das vorübergehende Sorgerecht. Dieser kann durch einen Mediator im Wege der außergerichtlichen Konfliktlösung beigelegt werden. Die Ehefrau des Versicherungsnehmers muss sich gegen eine Betreuungsanordnung zur Wehr setzen. Die Tochter des Versicherungsnehmers wird wegen einer Massenschlägerei als Zeugin vernommen. Aus Angst, sich mit ihrer Aussage selbst noch zu belasten, nimmt sie lieber einen Rechtsanwalt mit. Ein ehemaliger Mandant klagt gegen den Versicherungsnehmer vor Gericht auf Löschung seiner Daten. Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht erreicht sei. Produktinformationsseite 5 von 6 Seiten/ Stand: 01.01.08

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub Die KS- Clubleistungen Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.b. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Bei der Clubmitgliedschaft für die Familie gelten die Clubleistungen sowohl für den Antragsteller als auch für den nachgenanten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners. Besonderer Hinweis Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben. Die Clubmitgliedschaft kann auch für weitere inhaber/ Geschäftsführer zusätzlich beantragt werden. Geltungsbereich pa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050,00 im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen. Wildschadenbeihilfe Abschleppbeihilfe bis 65,00 bei Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 55,00 bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe gerechnet). Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Schleppunternehmens). Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis 30,00 im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses. Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 1.050,00 im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport. Beihilfe für Berufskraftfahrer bis 520,00 bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520,00 im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200, 00 wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325,00 erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (6,50 täglich maximal 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550,00 nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Service bei Notfällen im Ausland - Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. - Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden- Notruf- Service (z.b. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod). Privater Beweissicherungsservice Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall. Mietwagen-Service Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung. Beratungsservice zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug. KS-Notfall-Service -24 Stunden-Notruf- KS-Reisedienst Produktinformationsseite 6 von 6 Seiten/ Stand: 01.01.08

Private Beweissicherung für KS- Mitglieder bei so genannten Bagatellschäden, denen keine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder Straftat zugrunde liegt, beschränkt sich die Polizei lediglich auf den Austausch von Personalien (in einigen Bundesländern kommt diese schon nicht mehr zum Unfallort). Die Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nunmehr Sache der Unfallbeteiligten Nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung muss der Kläger (Geschädigte) die Schuld des Unfallgegners beweisen. Dies geht jedoch nur, wenn der Unfallhergang anhand von aussagekräftigen Beweisen, wie z.b. gesicherten Unfallspuren oder Zeugenaussagen, noch nachvollzogen werden kann. Fehlen diese Beweise, muss der Geschädigte häufig seinen eigenen Schaden zum Teil oder ganz selbst tragen. Vor diesem Hintergrund bietet die Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG (GFU) im Rahmen des Beweissicherungsdienstes ihre Hilfe an: Auf Anforderung der Unfallbeteiligten unter der Rufnummer (01 80) 5 25 82 00 kommt zu jeder Tages- und Nachtzeit bundesweit ein unabhängiger qualifizierter Sachverständiger zur Unfallstelle und sichert dort die relevanten Spuren. Anhand dieser gesicherten Daten wird anschließend ein kurzer Beweissicherungsbericht erstellt, der dem Auftraggeber zugesandt wird. Alle gesicherten Daten werden archiviert und können bei Bedarf von einem Sachverständigen ausgewertet werden. Bei Verschulden des Verkehrsunfalles durch den Gegner übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen, ggf. auch die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadenabwehr. Übernimmt kein Versicherer die Kosten, verbleiben diese beim Auftraggeber, sind aber für KS-Mitglieder auf 120,00 begrenzt. Für weitere Informationen steht Ihnen die GFU gerne zur Verfügung. Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG Hauptverwaltung Schulstraße 16 66793 Saarwellingen Telefon (0 6838) 90 61 20 Telefax (0 6838) 90 61 27 Diese Information sollten Sie als Autofahrer ständig bei sich führen.

Telefon (030) 89738965 Telefax (030) 89738160 mandantenmail@freenet.de Name und Adresse des Vermittlers: Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler Paulsborner Str. 65 14193 Berlin Empfangsbestätigung für die versicherung Hiermit bestätige ich Name des Kunden: Vorname: Straße/Nr.: PLZ/Ort dass ich von oben genanntem Vermittler folgende Unterlagen erhalten habe: Vertragsunterlagen zur versicherung der Auxilia - Versicherung AG (Stand: 01.7.2008) 1. Produktinformationsblatt 2. Versicherungsinformationen 3. Allgemeine - Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) 4. Hinweis zur Anzeigepflicht 5. Widerrufsbelehrung 6. Hinweis zur Datenverarbeitung Ich bestätige, dass ich ausreichend informiert wurde und mir die oben genannten Vertragsunterlagen vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt wurden. 22.04.10 Ort und Datum Unterschrift Versicherungsmakler Unterschrift Kunde (Auftraggeber)

Beratungs- und Dokumentationsverzicht Herbert Becker Versicherungsmakler Paulsborner Str. 65 in 14193 Berlin Telefon: 030/89738965 Telefax: 030/89738160 E-Mail: mandantenmail@freenet.de Kundenwunsch Der Kunde Anrede, Vorname Name Strasse, Hausnummer PLZ, Ort wünscht ausdrücklich eine versicherung vom Versicherungsunternehmen Auxilia- Versicherung AG Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Hinweis «Anrede1» «Vorname1» «Nachname1» ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch, nach 42e VVG, wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen. Ergänzende Mitteilungen Zur Registrierung Registrierungsanmeldung erfolgte bei der IHK in Berlin, Register- Nr.: D-OQXS-NWEZH-75 Zur Beteiligung Der Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Zur Versicherung Dass eine gesetzlich geforderte Vermögensschadens- Haftpflichtversicherung mit der vorgeschriebenen Versicherungssumme besteht, wurde gegenüber der IHK nachgewiesen. Ohne diesen Nachweis ist Registrierung nicht möglich! Beschwerdestellen -außergerichtliche Streitbeilegung- Sollte es bei meiner Sorgfalt doch einmal zu Fehlern kommen und sie haben das Gefühl, dass Sie zur Aufklärung einen unabhängigen Beistand benötigen, stehen ihnen der sogenannte Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 08 06 22 in 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de bzw. für Krankenversicherungen beim Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Str. 104 in 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de zur Verfügung. Ihre Aufgabe ist es, Streit zwischen Ihnen als Kunde und mir als Vermittler zu schlichten und damit teure Rechtsauseinandersetzungen zu vermeiden. Datum Unterschrift Vermittler Datum Unterschrift des Kunden Beratungsverzicht Seite 1 von 1 Seite/ Stand: April 2009

Name Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl /Ort Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler Paulsborner Str. 65 14193 Berlin versicherungsantrag für Selbständige/ Auxilia JURATAXX für Selbständige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer Guten Tag, sehr geehrter Herr Herbert Becker, anbei erhalten sie den versicherungs- Antrag der Auxilia und die Empfangsbestätigung im Original unterschrieben von mir zurück. Mit freundlichen Grüßen