Reinigungsarbeiten Heizungsmontage. Verlängerungsleitungen Handgeräte. Elektroinstallation Installationsarbeiten



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Transkript:

Stromversorgung und Auswahl elektrischer Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen (Neue) Staatliche und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Hans-Joachim Kuhnsch Aufsichtsperson Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Leiter des Bereiches Elektrische Gefährdungen und Strahlung Häufigkeit von Todesfällen bei Arbeitsunfällen Warum befassen wir uns mit Elektrosicherheit? Arbeitsunfälle im engeren Sinn Wegeunfälle Elektrounfälle Besonders hoher Anteil tödlicher Unfälle im Bauwesen Verkehr Elektrischer Strom Bauwesen Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 3 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 4 Unfallauswertung 2014 Unfallauswertung Dabei waren wesentliche Ursachen: Dabei waren wesentliche Ursachen: Wand und Deckenkabel 110x Reinigungsarbeiten 21x Heizungsmontage 67x Verlängerungsleitungen 18x Handgeräte 66x Elektroinstallation 15x Installationsarbeiten 61x Leitungsroller 11x (davon Wasserleitung 14x) Abbrucharbeiten 56x Hochspannungsfreileitung Baustromverteiler 8x 8x Erdkabel 48x Photovoltaik 8x (davon 5 x Erdrakete) Fliesenlegerarbeiten 27x Dacharbeiten Blitzschlag 7x 4x Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 1

Unfall!!! Unfall: Stromübertritt (Lichtbogen) und Durchströmung Was ist jetzt Lebenswichtig? Was muss zuerst getan werden? Was darf man gar nicht tun? - Äußere Verbrennungen 1. bis 3. Grades - Innere elektrothermische Verbrennungen - Vergiftungen durch Abbauprodukte, Nierenschädigung (Quelle: BG ETEM) Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 7 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 8 Berühren elektrischer Freileitungen Unfall: Mobilkran berührt Freileitung 2 Tote Freileitung Berührung Körperwiderstand Reifenwiderstand Körperwiderstand (Bilder: BG Bau) Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 9 10 TBG Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 10 Beim Stromübertritt im Schadensfall ist Folgendes zu beachten: - Gerät aus dem Gefahrbereich bringen. - Sollte dies nicht möglich sein, darf der Geräteführer den Führerstand nicht verlassen. Körperwiderstand Körperwiderstand - Außenstehende auffordern, Abstand zu halten. Reifenwiderstand - Veranlassen, dass der Strom abgeschaltet wird. 11 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 12 2

Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 13 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 14 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 15 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 16 Hans-Joachim Kuhnsch Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 18 3

Elektrische Freileitungen Abstand (Erdwiderstand) Schrittspannung U Berührungspunkt Mast U nenn (V) OKG 19 Bei Kontakt einer elektrischen Leitung mit dem Erdboden den möglichen Gefahrenbereich nicht betreten. Wird Stromwirkung bemerkt (Kribbeln in den Beinen), mit geschlossenen Beinen in kleinen Sprüngen aus der Gefahrenzone hüpfen. Spannungsfeld Gefahrenbereich bis etwa 10 m Gefahr der sog. Schrittspannung Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 20 Sicherheitsabstände zu Hochspannungsleitungen beachten! Schutzmaßnahmen gegen das Berühren von Freileitungen Stromquelle abschalten lassen Stromleitung vom Elektro-Fachmann abdecken oder abschranken T - O - P beachten: erst Mastabführung oder Freischalten (Bild: BG Bau) lassen Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 21 Hans-Joachim Kuhnsch Hans-Joachim Kuhnsch Hans-Joachim Kuhnsch 4

Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 25 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 26 aber aber Abdeckungen stellen keine sichere Betriebsisolation dar, sondern sind nur Schutz gegen zufälliges Berühren! Hans-Joachim Kuhnsch Abschrankungen sind keine sichere Schutzmaßnahme, sondern nur visuelles Hilfsmittel! Hans-Joachim Kuhnsch Einflussfaktoren auf die Unfallschwere Direktes Berühren von Teilen die betriebsmäßig Strom führen. Stromstärke (Ampere, A) (kritisch ab ca. 0,025 A = 25 ma) Elektrische Spannung (Volt, V) (kritisch ab 50 V bei Wechselstrom, 120 V bei Gleichstrom) Stromweg im Körper (z. B. Herzdurchströmung) Auf Baustellen üblich: Spannung: 230 V 400 V Stromstärke: 10 A 63 A ( ein Vielfaches der genannten Werte) Einwirkungsdauer (kritisch bei mehr als 0,3 s.) Baustelleneinrichtungen 13.05.2013 Seite 29 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 30 5

Wirkungen des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper Widerstände im Körper Der durch den Körper fließende Strom I hängt von der Spannung U und dem Widerstand R des Körpers ab. Der Körperwiderstand R setzt sich aus dem inneren Widerstand des Körpers (dem Körperinnenwiderstand R K ) und den Ein- und Austrittswiderständen R E und R A an der Stromeintritts- und Stromaustrittsstelle zusammen. ~ R E R K R A (Bild: BG Bau) 31 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 32 Gefahren des elektrischen Stromes (Körperwiderstand) Der Widerstand R des menschlichen Körpers beträgt zwischen Hand und Fuß ca. 1000 Ohm. Bei einer Spannung U von 230 Volt beträgt die Stromstärke I durch den menschlichen Körper nach dem Ohmschen Gesetz: R [ Ω ] = U [V] I [A] U 230 V I = = = 0,230 A R 1000 Ω (230 ma) 230 V Vorschriften (Bild: BG Bau) Arbeitsschutzgesetz ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der 230 ma Arbeit Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen Allgemeine Anforderungen TRBS 2131??????? Elektrische Gefährdungen DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 4 (GUV-V A3) Elektrische Anlagen und Lebensgefahr! Betriebsmittel Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 33 Staatliche Vorschriften Staatliche Vorschriften Arbeitsschutzgesetz 5: Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Betriebssicherheitsverordnung 3: Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Technische Regeln für Betriebssicherheit zum Beispiel: TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 35 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 36 6

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BG-Vorschriften BGV A1 Grundsätze der Prävention BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGR s BGI s DGUV Information 203-004 (BGI 594) Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung DGUV Information 203-005 (BGI 600) Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- (und Montage-) stellen DGUV Information 203-017 (BGI 759) Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen DGUV Information 203-032 (BGI 867) Handlungsanleitung Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen DGUV Information 203-070 (BGI 5090) Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel DGUV Information 203-071 (BGI 5190) Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel, Organisation durch den Unternehmer Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 37 DGUV Information 203-004 Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung Weitere Informationen? DGUV-I 203-005 DGUV-I 203-006 DGUV-I 203-032 (Bilder BGI 594) Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 39 Seite 40 Elektrische Betriebsmittel DGUV Information 203-005 Auswahl und Eignung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGI 600) Weitere Informationen: DGUV Information 203-070 DGUV Information 203-071 Kennzeichnung für Anwendungskategorie Beispiele für Einsatzbereiche Werkstatt-, Lager- und Fertigungsbereiche Bau- und Montagestellen, Stahlbauarbeiten, Außenarbeiten, Kessel- und Apparatebau, Schwerindustrie, Galvanikbetriebe, Werkstätten und Instandsetzungsarbeiten Umgebungsbedingungen ohne hohe mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen hohe mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen 41 Seite 42 7

DGUV Information 203-017 Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende BG-Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich. Die BGI 608 stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen. Die genannten technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 43 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 44 BGI 608 kennt keinen Speisepunkt mehr! Statt Speisepunkt gibt es zwei neue Begriffe: Übergabepunkt (dort, wo der Strom vom Versorgungsnetz in die Baustelle übergeben wird) Anschlußpunkt (dort, wo die elektrischen Betriebsmittel auf der Baustelle angeschlossen werden) Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 45 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 46 Baustromverteiler Fehlerstromschutzschalter (RCD) Für Stromkreise mit Steckdosen sind die folgenden Schutzmaßnahmen anzuwenden: Stromkreise mit Bemessungsstrom IN AC 32 A sind über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I N 30 ma zu betreiben geringer Erdungswiderstand (durch Widerstandsmessung nachweisen) Erdung Hans-Joachim Kuhnsch Stromkreise mit Bemessungsstrom IN > AC 32 A sind über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I N 500 ma zu betreiben. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 48 8

Hans-Joachim Kuhnsch Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 50 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 51 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 52 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 53 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 54 9

Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 55 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 56 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 57 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 58 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 59 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 60 10

Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 61 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 62 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 63 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 64 Der direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung eines zusätzlichen Schutzes nicht zulässig, da der Zustand der vorgelagerten elektrischen Anlage, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutzeinrichtungen vom Anwender meist nicht beurteilt werden kann. Um die Steckdosen einer Gebäudeinstallation, von denen nicht bekannt ist, welche Schutzeinrichtungen vorgeschalten sind, als Anschlusspunkt nutzen zu können, ist ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 65 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 66 11

Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen im Sinne dieser BGI sind allpolig, einschließlich Schutzleiter, schaltende Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I N 30 ma. Sie müssen VDE 0661 entsprechen; unter anderem muss die Schutzeinrichtung mit einer Unterspannungsauslösung ausgestattet sein und darf bei Spannungswiederkehr nicht selbständig wieder einschalten. Außerdem muss sie folgende ergänzende Funktionen aufweisen: Die Schutzeinrichtung darf sich nicht einschalten lassen, wenn der Schutzleiter unterbrochen ist oder unter Spannung steht. Wenn während des Betriebes Spannung auf dem Schutzleiter auftritt oder der Schutzleiter unterbrochen wird, muss die Schutzeinrichtung abschalten. Beim Auftreten von Fremdspannung auf dem Schutzleiter, z. B. durch angebohrte Leitung eines anderen Stromkreises, darf die Schutzeinrichtung den Schutzleiter nicht abschalten. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 67 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 68 PRCD-S im Ausbau Frequenzgesteuerte elektrische Betriebsmittel Was ist das? (Bilder: BG Bau) Seite 69 Zur Erhaltung der Schutzmaßnahme beim Einsatz frequenzgesteuerter Betriebsmittel muss sich der Betreiber vor dem Anschließen vergewissern, dass die vorgeschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für das Betriebsmittel geeignet sind. Frequenzgesteuerten elektrischen Betriebsmittel dürfen hinter einer RCD vom Typ A oder Typ F nicht betrieben werden. Der Betreiber muss frequenzgesteuerte Betriebsmittel deutlich kennzeichnen. Der Schutz im Fehlerfall kann nur sichergestellt werden durch: den Einsatz von allstromsensitiven Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ B oder Typ B+ Trenntransformatoren mit nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel Festanschluss, wobei die Maßnahmen nach VDE 0100-410 angewendet und die Abschaltbedingungen eingehalten werden müssen sowie die nachgeschalteten Stromkreise keine Steckdosen enthalten dürfen. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 71 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 72 12

Typ B Typ B+ MI Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch, Seite 73 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch, Seite 74 Typ B+ MI Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch, Seite 75 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Übersicht der RCD-Kurzzeichen Typ A: zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz Typ F: zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz und bei Fehlerströmen mit Mischfrequenzen abweichend von der Netzfrequenz Typ B: zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis mindestens 1kHz Typ B+: für den gehobenen vorbeugenden Brandschutz zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis 20 khz RCD zum Einsatz bei tiefen Temperaturen: 77 Installationsmaterial Installationsmaterial, z. B. Schalter, Steckvorrichtungen, muss während des Betriebes mindestens die Schutzart IP X4 erfüllen. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 78 13

Elektrische Betriebsmittel Und das ist die Praxis Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, so dass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Unternehmeraufgabe 79 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 80 Elektrische Betriebsmittel Praxisbeispiele Bewegliche Leitungen Mindestqualität H07RN-F (schwere Gummischlauchleitung) oder H07BQ-F (Polyurethanleitung, nicht geeignet bei thermischen Einwirkungen wie z. B. bei Brenn- und Schweißarbeiten, grobe Schleif- und Trennarbeiten) An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie zu schützen. Ausnahmen für Geräteanschlussleitungen möglich Alle Leitungen müssen gekennzeichnet sein 81 (Bild: BG Bau) Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 82 Praxisbeispiele (Bild: BG Bau) Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 83 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 84 14

Elektrische Betriebsmittel (Bild: BGI 608) Leitungsroller Ausführung in Schutzklasse II, d. h. schutzisoliertes Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung Kennzeichnung: Ausrüstung mit einer Leitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein Ausrüstung mit einer integrierten Schutzeinrichtung gegen übermäßige Erwärmung, z. B. Thermoschutzschalter Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 85 86 Elektrische Betriebsmittel Leitungsroller (Bild: BGI 608) Leitungsroller(Kabeltrommel) GS-geprüft erschwerte Bedingungen spritzwassergeschützt Ausrüstung mit Schutzkontakt-Steckvorrichtungen für erschwerte Bedingungen, Kennzeichnung: mindestens Schutzart IP 44 (Kennzeichnung im Klartext oder mit Symbol) Isolierstoff Thermoschutz für erschwerte Bedingungen Steckvorrichtungen spritzwassergeschützt Typschild eines Leitungsrollers mit notwendigen Angaben 87 aus Isolierstoff oder entsprechend den Anforderungen an schutzisolierte Geräte (Tragegriff, Trommelgehäuse) mit Überhitzungsschutz-Einrichtung; bei > 1000 W abrollen Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 88 Elektrische Betriebsmittel Elektrische Betriebsmittel Schutzverteiler Installationsmaterial (Schalter, Steckvorrichtungen) (Bilder: Tiefbau 1/2007) (Bild: BGI 608) sind eine Kombination aus einer ortsveränderlichen Schutzeinrichtung (PRCD mit erweitertem Schutzumfang) und Steckdosen in einem Gehäuse. Schutzart IP 44 schutzisoliert (Schutzklasse II), Kennzeichnung: Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F, max. Länge vor der Schutzeinrichtung 2 m ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit Schutzart IP X4 Die Gehäuse von Steckvorrichtungen müssen aus Isolierstoff bestehen und eine ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit aufweisen. Die vom Hersteller vorgesehene Einbaulage bzw. Verwendung ist zu beachten. 89 90 15

Elektrische Betriebsmittel Handgeführte Elektrowerkzeuge (Bild: BGI 608) Schutzart IP 2X Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F Ausnahme: Bis zu einer Leitungslänge von 4 m auch Typ H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert. Bei besonderen Umgebungsbedingungen müssen geeignete zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Bei besonderen Betriebsbedingungen sind vor Arbeitsbeginn ergänzende Schutzmaßnahmen zu treffen. 91 Elektrische Betriebsmittel Leuchten (Bild: Tiefbau 1/2007) müssen VDE 0711-1 entsprechen mindestens Schutzart IP 23 Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F Bei erschwerten mechanischen Bedingungen müssen geeignete Leuchten eingesetzt werden. Kennzeichnung: Bodenleuchten: müssen mindestens in der Schutzart IP 55 ausgeführt sein, Installationsmaterial, z. B. Schalter, Steckvorrichtungen, muss während des Betriebes mindestens die Schutzart IP X4 erfüllen. 92 Elektrische Betriebsmittel (Bild: BGI 608) Handleuchten: müssen mindestens in der Schutzart IP 55 ausgeführt sein. müssen den Festlegungen in VDE 0711-2-8 entsprechen. müssen der Schutzklasse II oder III entsprechen. Körper, Griff und äußere Teile der Fassung zwingend aus Isolierstoff. müssen mit Schutzglas und Schutzkorb ausgerüstet sein. Der Schutzkorb kann entfallen, wenn statt des Schutzglases eine bruchfeste Umschließung aus Kunststoff oder vergleichbarem Material vorhanden ist. Die Leitungseinführung muss über eine ausreichende Zugentlastung und einen Knickschutz verfügen. Die Netzanschlussleitung muss vom Typ H07RN-F oder H07BQ- F sein. Bis zu einer Leitungslänge von 5 m ist auch H05RN-F oder H05BQ-F zulässig. Prüfungen elektrischer Betriebsmittel Warum muss geprüft werden? Wer organisiert die Prüfung? Wer prüft was? Wer trägt die Verantwortung für die Prüfung? 93 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 94 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 95 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 96 16

Prüfungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -Betriebssicherheitsverordnung -TRBS 1201, -TRBS 1203 -BGV A3, 5 DA -BGI 608, BGI 5190 Für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen sind Prüfungen zwingend vorgeschrieben. 3(6) Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 97 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 98 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. 14(2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 99 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 100 TRBS 1203 zur Prüfung befähigte Person TRBS 1203 zur Prüfung befähigte Person 3.3 Elektrische Gefährdungen Berufsausbildung: muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung (Elektroniker der Fachrichtungen Energieund Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen) abgeschlossen haben, ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch 3.3 Elektrische Gefährdungen Berufserfahrung: Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss ergänzend zu Abschnitt 2.2 die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen besitzen. Personen mit der o. g. elektrotechnischen Berufsausbildung verfügen in der Regel über die erforderliche Berufserfahrung für befähigte Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld. Seite 101 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 102 17

TRBS 1203 zur Prüfung befähigte Person 3.3 Elektrische Gefährdungen Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch. Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten von befähigten Personen für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen können z. B. sein: Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten, Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Industrie, z. B. in Laboratorien, an Prüfplätzen, Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter Leitung und Aufsicht einer befähigten Person. Festlegung der Prüffrist BetrSichV kennt keine der UVV vergleichbaren starren Prüffristen Bisher bewährte Prüffrist - jedoch mindestens einmal jährlich. bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss, Anschlussleitungen mit Stecker in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen : jährlich Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 103 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 104 Festlegung der Prüffrist Festlegung der Prüffrist handgeführte elektrische Arbeitsmittel und andere während der Benutzung bewegte oder ähnlich stark beanspruchte elektrische Arbeitsmittel, Verlängerungsund Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen: aber auf Baustellen : erhebliche Verkürzung der Prüffrist (auf ein Viertel) Verkürzung der Prüffrist (auf die Hälfte) Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 105 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 106 Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft als Mittarbeiter im Arbeitsteam Dokumentation Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 107 Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 108 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit noch Fragen? Hans-Joachim Kuhnsch Telefon: 0361 2194-308 Fax: 0361 2194-311 Funk: 0171 8904558 e-mail:hans-joachim.kuhnsch@bgbau.de Dipl. Ing. H.-J. Kuhnsch Seite 109 19