Energieagentur Region Göttingen Der Wald als Windenergiestandort Windenergie im Wald Michael Lüer juwi Wind GmbH 22.11.2012
Inhalt 1. Vorstellung der juwi-gruppe 2. Warum Windenergie im Wald? 3. Potentialanalyse & Planung 4. Flächeninanspruchnahme 5. Eindrücke aus der Bauphase
Die juwi-gruppe in Stichworten Gegründet 1996 (als 2-Mann-Büro) Mitarbeiter über 1.800 Mitarbeiter (weltweit) Umsatz ca. 800 Mio. in 2010 ca. 1,1 Mrd. in 2011 Anzahl der regenerativen Kraftwerke! > 2.000 Anlagen Gesamtleistung! ca. 1.900 Megawatt Investitionsvolumen (seit 1996)! ca. 4,0 Mrd. Euro Jahresenergieertrag! ca. 3,5 Mrd. Kilowattstunden! entspricht dem Jahresstrombedarf von ca. 1.000.000 Haushalten Schadstoff-Einsparung pro Jahr! ca. 2,5 Mrd. Kilogramm CO 2 Firmensitz der juwi-gruppe in Wörrstadt
Unser Leistungsspektrum Beratung & Flächenakquise Planung Entwicklung Finanzierung & Vertrieb Realisierung Betriebsführung 100% erneuerbare Energien Windenergie Forschung & Entwicklung Solarenergie Green Buildings Bioenergie Geothermie & Wasserkraft Mit Leidenschaft erneuerbare Energien wirtschaftlich und zuverlässig gemeinsam durchsetzen.
Referenzen Windenergie im Wald juwi der erfahrenste Projektentwickler im Wald Windenergie im Wald! juwi hat von über 640 realisierten WEAs 170 Windenergieanlagen an 34 Waldstandorten gebaut.! Entspricht etwa 70% der bundesweit im Wald errichteten WEAs.! Enge Zusammenarbeit mit Landesforsten & Gemeinden.! Zahlreiche weitere Standorte sind im Planungs- und Genehmigungsverfahren.! Bis Ende 2011 wurden nach Schätzungen des BWE e.v. bundesweit 130 bis 140 WEA im Wald gebaut (juwi 96 WEA). Standort Kreis Anlagen Leistung Inbetriebnahme Kundert Westerwaldkreis 2 x Enercon E66 3,6 MW 2003 Morbach Bernkastel- Wittlich 14 x Vestas V80 28 MW 2002-2003 Mehringer Höhe Trier- Saarburg 15 x Enercon E70 30 MW 2004-2006 Hartenfelser Kopf Westerwaldkreis 12 x Enercon E70 24 MW 2006 Peterswald- Löffelscheid Cochem- Zell 5 x Enercon E48 4 MW 2006 Kisselbach Rhein- Hunsrück- Kreis 10 x Enercon E70/E82 22,4 MW 2006-2007 Ober Kostenz Rhein- Hunsrück- Kreis 3 x Vestas V90 6 MW 2007 Girkenroth Westerwaldkreis 2 x Enercon E70 4 MW 2007 Dickesbach Birkenfeld 2 x Fuhrländer FL 77 3 MW 2007 Diespeck Neustadt a.d. Aisch 2 x Vestas V90 4 MW 2009 Haserich Cochem- Zell 2 x Fuhrländer FL 77 3 MW 2007 Alterkülz- Spesenroth Rhein- Hunsrück- Kreis 7 x Vestas V90 14 MW 2008 Horn Rhein- Hunsrück- Kreis 4 x Vestas V90 8 MW 2008 Girkenroth 3 Westerwaldkreis 1 x Enercon E82 2,3 MW 2009 Hartenfelser Kopf 13 Westerwaldkreis 1 x Enercon E82 2,3 MW 2009 Landkern Cochem- Zell 4 x Enercon E82 8 MW 2009 Peterswald- Löffelscheid II Cochem- Zell 3 x Enercon E53 2,4 MW 2009 Beltheim Rhein- Hunsrück- Kreis 4 x Enercon E82 9,2 MW 2009-2010 Ottweiler- Hungerberg LK Neunkirchen 3 x Enercon E82 6 MW 2010 Braunshorn- Frankweiler Rhein- Hunsrück- Kreis 3 x REpower MM92 6,9 MW 2010-2011 Naurath III LK Trier- Saarburg 1 x Enercon E82 2,3 MW 2011 Oberwesel Rhein- Hunsrück- Kreis 4 x Enercon E82 9,2 MW 2011 Waldalgesheim Mainz- Bingen 4 x Enercon E82 9,2 MW 2011 Lingerhahn Rhein- Hunsrück- Kreis 4 x REpower MM92 8 MW 2011 Kirchberg Rhein- Hunsrück- Kreis 23 x Enercon E82 52,9 MW 2011-2012 Neuerkirch Rhein- Hunsrück- Kreis 8 x Enercon E82 18,4 MW 2011-2012 Unzenberg Rhein- Hunsrück- Kreis 5 x Vestas V90 10 MW 2011-2012 Dürrwangen Ansbach 3 x Enercon E82 E2 6,9 MW 2012 Unzenberg 3 Rhein- Hunsrück- Kreis 2 x REpower MM92 4 MW 2012 Waldalgesheim 2 Mainz- Bingen 1 x Enercon E101 3 MW z.zt. im Bau Seibersbach- Dörrebach Bad Kreuznach 5 x Enercon E101 15 MW z.zt. im Bau Seibersbach- Hochsteinchen Bad Kreuznach 3 x Enercon E101 9 MW z.zt. im Bau Ellern Rhein- Hunsrück- Kreis 3 x Enercon E101 9 MW z.zt. im Bau Ellern Rhein- Hunsrück- Kreis 5 x Enercon E126 38 MW z.zt. im Bau Riegenroth Rhein- Hunsrück- Kreis 5 x REpower 3.2M 16 MW z.zt. im Bau Landkern Rhein- Hunsrück- Kreis 1 x Enercon E101 3 MW z.zt. im Bau Dichtelbach Rhein- Hunsrück- Kreis 2 x Enercon E101 6 MW z.zt. im Bau Gödenroth Rhein- Hunsrück- Kreis 2 x Enercon E101 6 MW z.zt. im Bau Buch Rhein- Hunsrück- Kreis 2 x Vestas V112 6 MW z.zt. im Bau Oberwesel III Rhein- Hunsrück- Kreis 6 x REpower 3.4 20,4 MW z.zt. im Bau Beltheim II Rhein- Hunsrück- Kreis 4 x REpower 3.2 13 MW z.zt. im Bau Summe 192 455,7 MW
Warum Windenergie im Wald?
Warum Windenergie im Wald? Bewaldete Höhenlagen bieten beste Voraussetzungen für eine effektive Windenergieerzeugung! Große Nabenhöhe erlauben es Windenergieanlagen im Wald zu bauen! Höhenlagen mit guter Windhöffigkeit sind meist bewaldet! Durch ausreichende Entfernungen zu Wohnsiedlungsbereichen entsteht geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich Schall und Schatten! Gedämpfte Sichtbarkeit der Anlagen durch umgebenden Wald! Gute Erschließung über das vorhandene Waldwegenetz meist gegeben! In waldreichen Regionen kommen bei Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen überwiegend Waldflächen in Frage
Wald in Deutschland Waldanteil an gesamter Landesfläche
Verteilung der Windenergie in Deutschland Datengrundlage: www.dewi.de
Funktionen & Leistungen des Waldes 1. Nutzfunktionen Holz als nachwachsender umweltfreundlicher Rohstoff Der Wald als Energieversorger 3. Erholungsfunktion Naherholung Tourismus Sport 2. Schutzfunktion Bodenschutz Lawinenschutz Wasserschutz Klimaschutz Immissionsschutz Sauerstoffprodukt. 4. Sonderfunktionen Landschaftsschutz Naturschutz Die Ansprüche der Gesellschaft befinden sich im steten Wandel, der Wald wird zukünftig wieder stärker die Rolle des Energieversorgers übernehmen Viele Funktionen und Leistungen des Waldes werden vom Waldbesitzer kostenfrei erbracht Einnahmen aus der Windenergie können kostenintensive Funktionen und Leistungen des Waldes kompensieren Quelle: http://www.wald.de/der-wald/
Potentialanalyse & Planung
Flächenrestriktionen in der Planung Zu beachtende Restriktionen:! Siedlungspuffer -> zu Wohnbebauung, Gewerbe & Außenbereich! Abstand zu Straßen, Stromleitungstrassen & Fernleitungen! Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Biotope! Vogelschutz-/FFH-Gebiete (eingeschränkt zulässig nach Einzelfallprüfung)! Friedwälder, Saatgutbestände, Naturwaldreservate, Ältere Laubholzbestände! Militärische Belange (Richtfunkstrecken, Radar,..)! Öffentlich-rechtlich gesicherte Richtfunkstrecken! Flugplätze mit Einflugbereichen, Wasserschutzgebiete, Rohstoffabbaugebiete etc.! Denkmalschutz! Wirtschaftlichkeit (Höhere Oberflächenrauigkeit im Wald ist bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten zu beachten) Beispielhaft Topografische Karte als Grundlage + Siedlungsabstände + Naturschutzfachliche Restriktionen Potenzialfläche und Windgeschwindigkeit Potenzialfläche mit Anlagenplanung
Standortanforderungen Starke Abhängigkeit der WEA-Erträge von der Höhenlage (m ü. NN) Wichtigste Grundlage für die Windenergieplanung ist die Windgeschwindigkeit. Die Höhe der Stromproduktion in kwh/jahr ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit des Projekts, die Pachtzahlungen sowie die Höhe der Gewerbesteuer. Der Energieertrag einer WEA steigt mit der 3. Potenz der Windgeschwindigkeit! bei doppelter Windgeschwindigkeit erreicht man den achtfachen Ertrag!
Realisierbarkeit der Windenergieanlagen Grundlage jeder Windenergieplanung ist eine Standortbegehung vor Ort: Erschließbarkeit der Standorte Kurvenradien 30 bis 50 m Steigung < 12% Wegebreite (vorhandene Waldwegenetz) Lichtraumprofil 5 m Eignung der Standorte Bestandsstruktur / Baumartenzusammensetzung Hangneigung < 8% Kurvenradien Sonstige Besonderheiten vor Ort Turbulenzbedingte Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen für die Standsicherheit nach BauGB 6-facher Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung, 3-facher Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung
Windenergieanlagen heute Stand der Technik! Rotordurchmesser: ca. 100-120 m! Nabenhöhe: ca. 140 m! Gesamthöhe: ca. 200 m! Nennleistung: ca. 3 MW Prognostizierter Jahres-Stromertrag! Pro WEA: ca. 7.500.000 kwh/a Regenerative Stromversorgung! Pro WEA ca. 2.000 Haushalte (bei durschnittl. Verbrauch von 3.500 kwh/a) Co2 Einsparung zur konv. Energieerzeugung! Pro WEA ca. 5.500t Co2 GH 200 m NH 140 m RD 100-120 m Nennleistung 3 MW Investitionsvolumen! Pro WEA: ca. 5 Mio.
Flächeninanspruchnahme
Eingriffsminimierung Vorgeschädigte Flächen (Windwurf, Schneebruch, Käferkalamitäten etc.) sind bei der Standortsuche im Wald zu bevorzugen. Dabei ist eine Standortplanung auf das vorhanden Wegenetz anzupassen, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf das notwendige Maß zu reduzieren. Der Wald ist durch Vorschädigungen, die auch mit der Klimaerwärmung im Zusammenhang stehen, an vielen Stellen nicht mehr homogen. Standortplanung sollten Vorschädigungen berücksichtigen. Naturschutzfachlich geringwertigere Bestände sind bei der Standortwahl zu bevorzugen.
Windenergie im Wald Flächeninanspruchnahme im Wald Welcher Eingriff findet im Wald statt? Rodung und (Teil-)Versiegelung des Bodens mit Schotter Fundament ca. 300-500 m 2 (dauerhaft) Kranstellfläche ca. 1.000-1.500 m 2 (dauerhaft) Kranausleger ca. 1.000-2.000 m 2 (dauerhaft) Montage-/Lager- ca. 4.000-6.000 m 2 (temporär) fläche Für den Bau einer Windenergieanlage müssen zwischen 0,6 und 0,8 Hektar gerodet werden. Nach dem Bau der Windenergieanlagen werden nicht benötigte Flächen zurückgebaut, so dass etwa 0,4 bis 0,5 Hektar einer Waldnutzung dauerhaft entzogen werden. Die Zuwegung orientiert sich so weit wie möglich an dem vorhandene Waldwegenetz.
Flächeninanspruchnahme Ausgleich des Waldverlustes Antrag der Firma juwi Wind GmbH Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen Forstamt Simmern Dauerhafte Rodungsflächen verursachen flächengleiche Ersatzaufforstungen nach 14 LWaldG Temporäre Rodungsflächen Wiederaufforstung mit Ende der Baumaßnahmen Rodungsflächen Gesamt (Spalte 2) (Spalte 3) (Spalte 4) (Spalte 5) (Spalte 6) (Spalte 7) (Spalte 8) (Spalte 9) (Spalte 10) (Spalte 11) WEA Kranstell- Kranaus- Zuwegung Zufahrts- Rodungsfläche Arbeits- / Lager- Rodungsfläche dauerhaft + Standort- fläche legerfläche radien (dauerhaft) Montage- fläche (temporär) temporär fläche Gesamt fläche Gesamt m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² (Summe Sp. 2-6) (Summe Sp. 8-9) (Sp. 7 + 10) WEA 1 (E-126) 315 1.542 1.669 1.634 5.160 0 3.259 3.259 8.419 WEA 2 (E-126) 315 1.542 1.941 3.798 2.805 1.550 4.355 8.153 WEA 3 (E-101) 415 942 1.553 2.910 1.948 1.247 3.195 6.105 WEA 4 (E-101) 415 942 939 2.296 1.450 1.538 2.988 5.284 Zuwegung/Ausbau 3.320 3.320 3.320 Summe: 1.460 4.968 6.102 4.954 0 17.484 6.203 7.594 13.797 31.281
Umwandlung von Waldflächen 9 BWaldG: Erhaltung des Waldes (1) Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. ( ) (2) Eine Umwandlung von Wald kann auch für einen bestimmten Zeitraum genehmigt werden; durch Auflagen ist dabei sicherzustellen, dass das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß wieder aufgeforstet wird. (3) Flächengleiche Ersatzaufforstung wird als Auflage im Genehmigungsverfahren festgesetzt.
Montage am Bsp. Kirchberg
Beispiel für Bauablauf
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Michael Lüer juwi Wind GmbH Energie-Allee 1 55286 Wörrstadt Tel. +49. (0)6732. 96 57-2310 lueer@juwi.de www.juwi.de
Naturschutzfachliche Konfliktpotentiale & Lösungsansätze
Konfliktpotential Vögel Lebensraumverlust Scheuchwirkung durch den Betrieb von WEA Kollision mit WEA Barrierebildung bei Zuggeschehen Minimierungsansätze: Abstände zu Brutplätzen windenergiesensibler Arten Aufwertung benachbarter Flächen als Lebensraumhabitate Bauzeitenbeschränkungen zu Brutzeiten Bei der Beurteilung des Konfliktpotentials ist zwischen Brut, - Zug, - und Rastvögeln zu unterscheiden
Konfliktpotential Fledermäuse Quartier-, Lebensraumverlust Kollision Veränderung bestehender Jagd-Transferstrecken Vor allem wandernde Arten sind gefährdet: Nyctalus Arten (Großer und kleiner Abendsegler) Pipistrellus Arten ( Zwerg-, Rauhhautund Mückenfledermaus) Eptesicus Arten (Breitflügel- und Nordfledermaus)
Maßnahmen für einen artenschutzrechtlich verträglichen Betrieb von WEA Kranichmonitoring:! Ziel: Abstimmung des Betriebes der WEA mit Kranichzug! vorsorgliche Abschaltung der WEA bei Abweichung von der Zuglinie, schlechten Witterungsbedingungen! Vorgehen: - Abfrage von Wetterdaten, - ständiger Kontakt mit Beobachtern und Vorposten à Ermittlung der Hauptzugtage Fledermausmonitoring:! Ziel: Abstimmung des Betriebs der WEA mit Fledermausaktivität! Abschaltung der WEA abhängig von Windgeschw., Temp., Luftfeuchte, Aktivitätsschwerpunkt à Betriebsalgorithmen einrichten! Vorgehen (2 Jahre lang): - Systematische Schlagopfersuche - Akustisches Höhenmonitoring! Freihaltung von Anflugbereichen größerer Quartiere! Quartierebäume erhalten
Exemplarischer Projektverlauf Projektentwicklung Abschluss GV Projektentwicklung / Gutachten Gemeinsamer Kick-Off zur Festlegung der Vorgehensweise FNP Genehmigung- Verfahren Finanzierung Bauphase Einbindung der Gemeinden Kommunikation Stakeholder Analyse Kommune Bürger Behörden Einbindung politischer Entscheidungsträger Einbindung RP Kassel Akzeptanzmaßnahmen Windpark Fest Q3 / 2012 Q4 / 2012 Q1 / 2013 Q2 / 2013 Q3 / 2013 Q4 / 2013 Q1 / 2014 Q2 / 2014 Q3 / 2014 Q4 / 2014 Q1 / 2015
Eingriff nach BNatschG Relevante Rechtsnormen BNatschG 14 Eingriffsregelung Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen die zu Beeinträchtigung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen Folgenbewältigungsprogramm 44 Zugriffsverbot des Artenschutzes (Tötungsverbot, Störungsverbot, Schutz der Lebensstätten) gilt für alle besonders und streng geschützten Arten, sind Arten des Anhang IV oder europäische Vogelarten betroffen, darf der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert werden Vorschriften der Natura 2000 Gebiete Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzzieles von Natura 2000 Gebieten sind unzulässig Verschlechterungsverbot Schutzgebietsverordnungen Schutzgegenstände des deutschen Naturschutzrechtes ist gemein, dass die Schutzregime auf Verordnungen beruhen
Ausgleich für Eingriffe in Schutzgüter Pflege und Erhalt im Betrieb! Ausgleich für WEA-Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung, Kabelverlegung, Nebenanlagen (z.b. elektrische Übergabestation)! Kompensation in 15 BNatSchG (Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen ) geregelt. Hierarchie: Vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen Unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgleichen oder ersetzen! Schwerpunkt funktionaler Ausgleich: Ausgleich des Eingriffs in Landschaftsbild und in Lebensräume! Mögliche Maßnahmen im Wald: Ersatz- / Wiederaufforstung, Altbaumschutz, Aufwertung bestehender Waldflächen Waldrandaufbau & -entwicklung Anlage von Feldgehölzen/Baumgruppen Flachwasserteich, Entnahme von Fichten an Wasserläufen Ausbringung von künstlichen Nisthöhlen bzw. Quartieren Fledermausstollenschutz