Recht und Geld. Betreuung im Freundeskreis. Patiententestament. Zwischenüberschriften hier rein? Patientenrechte. Blindtext weiter. Patiententestament



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Transkript:

25 Vorsorgen, solange man geistig fit ist 26 Betreuung im Freundeskreis 27 Patiententestament Fotowettbewerb Mensch, Alter! 28 Patientenrechte Zwischenüberschriften hier rein? Patiententestament Blindtext weiter Patientenrechte Betreuungsverfügung Blindtext für die Bildunterschrift. Sie kann auch gut einzeilig sein, zwei geht aber auch.

26 27 Einleitung Vorsorgen, so lange man geistig fit ist Menschen, die gern und freiwillig Formulare ausfüllen, gibt es vermutlich eher selten. Wir anderen scheuen uns, so formalisierte Auskünfte über unser Leben abzugeben, Unterlagen zusammenzutragen und knifflige Texte in Juristendeutsch zu verstehen. Wer seine Rechte durchsetzen möchte, muss furchtlos Formulare in Angriff nehmen, eventuell streiten, sich umhören und unbedingt Rat einholen. Zum Schluss ist es dann ein wenig wie Kuchen backen: Alle Zutaten bereitlegen und konsequent nach Rezept vorgehen. So wird der»kuchen«auch gelingen. Zur Orientierung führen wir hier einige Beispiele vor. Was bedeutet? Ein Ehepaar versucht, einen Antrag auf Pflegestufe 1 zu stellen, scheitert beim ersten Anlauf, lässt sich aber nicht beirren oder gar zum Aufgeben bewegen. Wie bewältigt man formal und seelisch die Situation, wenn Hilfe vom Sozialamt zu fordern ist? Wer in der Familie kann belangt werden und was darf man noch besitzen? Wenn eine Familie durch die Krankheit eines Partners in Not gerät, kann ein Anspruch auf Unterstützung bestehen. Wie weit kann man seinen Lebensunterhalt mit der Witwenrente bestreiten? Sind Einschränkungen wie Hausverkauf oder der Umzug in eine kleinere Wohnung notwendig? Wie viel der Hinterbliebenenrente wird gegen das Einkommen gerechnet? Solche Fragen, die sich während der unterschiedlichen Krisen des Lebens einstellen werden hier exemplarisch beantwortet. Manche Dinge sollten lieber geklärt werden, bevor sie wirklich dringlich werden. Dazu gehören die Regelung des Betreuungsrechts, die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Besser ist es immer, man hat diese sehr individuellen, unser Leben und unsere Würde betreffenden Fragen geklärt, bevor andere über uns verfügen, weil wir es selbst nicht mehr können. Gut vorbereiten, Unterstützung annehmen Auf eine bestimmte Erkrankung mit einem dazugehörigen Pflegebedarf kann man sich nicht vorbereiten. Und auch nicht auf den Zeitpunkt, an dem man dann einen Antrag bei der Pflegekasse stellen muss. Diese Planungen für die Zukunft führen ins Leere. Wer gesund ist, sollte sich jedoch rechtzeitig mit dieser Säule des Gesundheitssystems vertraut machen. Was hat es beispielsweise mit den 46 Minuten Pflege in der Pflegestufe I auf sich? Wenn der Versicherte die Grundzüge des Systems verstanden hat, ist es für ihn kein Buch mit sieben Siegeln mehr. Die Devise heißt deshalb: sich sachkundig machen, zum richtigen Zeitpunkt den Antrag stellen und kein Geld verschenken. Der Pflegebedarf wird nach Zeitaufwand bemessen Der Gesetzgeber hat ein Verfahren entwickelt, um den individuellen Pflegebedarf zu bestimmen. Grundlage dafür sind die erforderlichen Pflegezeiten. Nicht Alter, Krankheiten oder Behinderungsgrad sind die Kriterien, um Leistungen aus der zu erhalten, sondern allein die Zeit, die ein Laie für Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt. Familie A. braucht Hilfe Mit der Gesundheit von Peter A. geht es schon seit einiger Zeit stetig bergab. Seine Ehefrau Helga hilft mittlerweile beim Aufstehen und Anziehen und unterstützt ihren Mann auch im Bade- Bevor man bei der Pflegekasse anruft, sollte man sich zunächst mit einem ambulanten Dienst oder Altenheim in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter hier kennen sich mit dem MDK-Gutachten aus und stehen auf der Seite der Versicherten.

28 Fotowettbewerb Mensch, Alter! 29 Im Hamburger Seniorentreff Hamm gibt es eine Fotogruppe, in der sich die Teilnehmer gegenseitig unterstützen. Das Ergebnis: tolle Bilder! Fotowettbewerb MENSCH, ALTER! Schicken Sie uns Ihre schönsten Bilder Früher kam ein Fotograf, um ein Familienfoto zu erstellen. Dazu zogen sich alle hübsch an und setzen ihr Sonntagsgesicht auf. Der Mann hinter dem Apparat verschwand unter einem Tuch: Puff! Dann haben Generationen danach dieses Bild betrachtet, bestaunt und die Geschichten, die sich hinter den Bildern ereigneten, erzählt. Heute werden täglich, ganz selbstverständlich Fotos gemacht. Das Können hinter, die Natürlichkeit der Menschen vor der Kamera und die digitale Bearbeitung danach ermöglichen unzählige Kunstwerke. Der Verlag u m s o r g t w o h n e n ist auf der Suche nach dem besonderen Bild und veranstaltet einen Fotowettbewerb unter dem Motto: Mensch, Alter! Schicken Sie Ihre schönsten Fotos zu den Themen Alter und Zeit. Was verbinden Sie mit diesen Wörtern? Das können Landschaften, Menschen, Kinderwagen, Uhren, Flüsse oder Bäume sein. Ihren Ideen sind keine Grenze gesetzt. Schicken Sie Ihre Fotos per E-Mail an foto@umsorgt-wohnen.de. Im Internet können Sie dann unter www.umsorgt-wohnen.de alle Bilder sehen und darüber abstimmen. Die schönsten Kunstwerke werden in der nächsten Neuauflage dieses Ratgebers veröffentlicht. Außerdem gibt es tolle Preise zu gewinnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. zimmer. Er ist so wackelig auf den Beinen, dass es ihm lieber ist, wenn beim Waschen jemand neben ihm steht. Seine Frau kann ihm kurz unter die Arme greifen, wenn er das Gleichgewicht zu verlieren beginnt, so dass er nicht stürzt. Auch in die Badewanne kann Peter A. nicht mehr allein einsteigen. Am Vormittag hat Helga A. den Haushalt zu erledigen, Frühstück zuzubereiten, sauber zu machen, einzukaufen, zu kochen. Am Nachmittag schläft ihr Mann meistens. Doch Frau A. kann nicht abschalten. Selbst wenn sie ihren Mann gut versorgt weiß, mag sie kaum das Haus verlassen. Sie kann nicht einmal in aller Ruhe zum Friseur gehen oder eine Freundin besuchen es könnte ja zu Hause etwas passieren. Am Ende des Arbeitstages, wenn sie ihren Mann ins Bett gebracht hat, telefoniert sie meistens noch einmal mit der Tochter. Über die Krankheit und die damit verbundenen Veränderungen des Ehepartners muss Frau A. abends noch mit jemandem sprechen. Besonders schwer zu ertragen ist es für Frau A., dass ihr Mann aufgrund der Krankheit so unzufrieden und grantelig geworden ist. In guten und in schlechten Zeiten, so haben es sich die Eheleute A. vor 39 Jahren vorm Traualtar versprochen:»selbstverständlich, ich stehe meinem Mann zur Seite, aber ich mache mich kaputt, meine Kraft reicht nicht aus. Ich brauche Hilfe.«Unterstützung kann Familie A. von einem ambulanten Pflegedienst bekommen. Dazu ist zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse von Peter A. zu stellen. Helga A. ruft dort an, zwei Tage später liegt der Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse vor. Frau A. schickt ihn sofort zurück. Nach fünf Wochen hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen das Gutachten erstellt und die Pflegekasse darüber entschieden, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für Familie A. sind das unruhige Wochen, eine ungewisse und zusätzlich belastende Wartezeit. wenn es bei dem Umbruch bleibt, kann hier ncoh ein Absatz rein

30 31 Der Pflegebedarf wird detailliert in Minuten errechnet. Das Ergebnis in unserem Beispiel: 77 Minuten. Auch dieses Foto ist vom Hamburger Seniorentreff Hamm eingeschickt worden. Ein Pflegetagebuch als Gedächtnisstütze Helga A. bereitet sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mit einem Pflegetagebuch vor. Sie notiert über einen Zeitraum von fünf Tagen, wobei sie ihrem Mann behilflich ist und wie lange diese Tätigkeiten jeweils dauern. Auch die behandelnden Ärzte ihres Mannes listet sie auf. Abends fallen ihr dann noch Kleinigkeiten ein, die sie dazuschreibt: So fällt es ihrem Mann zunehmend schwerer, mit Messer und Gabel zu essen, Frau A. zerschneidet ihm mittags das Fleisch. Außerdem versucht sie, mit ihrem Mann wenigs tens einmal in der Woche das Haus für einen kurzen Spaziergang zu verlassen. Ohne Begleitung wären Spaziergänge und Arztbesuche unmöglich. Der Tag der Begutachtung ist anstrengend für das Ehe paar A. Sie konnten nachts vor Aufregung nicht schlafen. Wie sich herausstellt, war die Unruhe gar nicht nötig. Der Arzt des Medizinischen Dienstes ist routiniert, tastet sich einfühlsam vor. Er fragt zunächst nach den Krankheiten und Medikamenten von Peter A. Zwischendurch lässt er sich die Wohnung zeigen, bemerkt dabei, dass Herr A. nicht ohne die Hilfe seiner Frau aufstehen kann. Die Gesprächs atmosphäre ist entspannt, trotzdem ist es Peter A. peinlich, als seine Frau erzählt, dass sie ihm beim Toilettengang helfen muss:»mein Mann ist so vergesslich. Er steht beim Pinkeln auf, bevor er fertig ist.«das hat sie bisher nicht einmal ihrer Tochter erzählt. Nach einer Dreiviertelstunde ist das Gespräch beendet. Der Arzt schreibt ein Gutachten und eine Empfehlung. Der wird sich die Pflegekasse voraussichtlich anschließen und Peter A. Hilfe gewähren. Grundlage für die Empfehlung waren die regelmäßigen Hilfeleistungen von Helga A. und die dafür benötigte Zeit. Welche Pflegezeiten erkennt der MDK-Gutachter an? Der Gutachter erkennt an, dass Peter A. morgens beim Waschen, Kämmen und Anziehen, mittags bei der mundgerechten Zubereitung der Mahlzeit, abends beim Ausziehen und Waschen sowie beim Zähneputzen und bei den Toilettengängen Hilfe benötigt. Insgesamt erkennt die Pflegekasse bei Peter A. einen Zeitbedarf von 122 Minuten an. Darin enthalten sind 77 Minuten für Pflege. Die Voraussetzungen für die Pflegestufe I sind erfüllt. Herr und Frau A. haben sich zunächst für einen ambulanten Pflegedienst entschieden. Morgens und abends kommt eine Pflegekraft und ist Herrn A. behilflich. Eine große Entlastung für Frau A. Achtung: Angehörige sollten regelmäßig überprüfen, ob die Pflegebedürftigkeit in der Zwischenzeit gestiegen ist! Sobald sich bei unserem Herrn im Beispiel der Gesundheitszustand verschlechtern sollte, ist es höchste Zeit, einen Antrag auf Höhergruppierung bei der Pflegekasse zu stellen. Dann steigen nämlich ab dem Tag der Antragstellung die Zuschüsse. Minuten pro Tag Körperpflege Ganzkörperwäsche: 5 x 20 Minuten pro Woche 14 Teilwäsche Oberkörper: 7 x pro Woche 8 Duschen: 2 x 15 Minuten pro Woche 4 Rasieren Zahnpflege: 2 x täglich Kämmen: 1 x täglich 2 Toilettengänge 12 Ernährung Mittagessen mundgerecht zubereiten 2 Mobilität Ankleiden gesamt: 1 x täglich Entkleiden gesamt: 1 x täglich 5 Hauswirtschaft Zubereiten der Mahlzeiten, Einkaufen, Kochen und das Putzen gelten als Hauswirtschaft, nicht als Pflege, und werden pauschal mit 45 Minuten veranschlagt. 77

32 33 Die Richtwerte zur Selbsteinschätzung Körperpflege Ganzkörperwäsche: 20 25 Minuten Teilwäsche Oberkörper: 8 Minuten Teilwäsche Unterkörper: 12 15 Minuten Teilwäsche Hände/Gesicht: 1 2 Minuten Duschen: 15 20 Minuten Baden: 20 25 Minuten Zahnpflege: 5 Minuten Kämmen: 1 3 Minuten Rasieren: 5 Minuten Wasserlassen: 2 3 Minuten Stuhlgang: 3 6 Minuten Richten der Bekleidung: 2 Minuten Windelwechsel nach Wasserlassen: 4 6 Minuten Windelwechsel nach Stuhlgang: 7 Minuten Wechseln kleiner Vorlagen: 1 2 Minuten Wechsel/Entleerung Urinbeutel: 2 3 Minuten Wechsel/Entleerung Stomabeutel: 3 4 Minuten Ernährung Mundgerechte Zubereitung: 2 3 Minuten Aufnahme der Nahrung: 15 20 Minuten Sondenkost: 15 20 Minuten pro Tag Mobilität Aufstehen/Zu-Bett-Gehen: 1 2 Minuten Umlagern: 2 3 Minuten Ankleiden gesamt: 8 Minuten Ankleiden Ober-/Unterkörper: 5 6 Minuten Entkleiden gesamt: 4 6 Minuten Entkleiden Ober-/Unterkörper: 2 3 Minuten Stehen (Transfer): 1 Minute Das MDK-Gutachten Dem Gutachter über die Schulter geschaut Pflegebedürftige stellen den Antrag bei der Pflegekasse oft zu spät, weil sie sich mit der nicht auskennen. Damit verschenken sie viel Geld! Ein Blick in das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) hilft bei der Selbsteinschätzung: Hat mein Antrag bei der Pflegekasse Aussicht auf Erfolg? Der Gutachter des Medizinischen Dienstes hat einen Fragebgen, in dem er am Tag der Begutachtung alle relevanten Pflegezeiten erfragt und erfasst. Darin stehen auch Richtwerte, wie viel Zeit zum Beispiel für das Duschen oder das Anund Auskleiden anerkannt wird. Neben den Pflegetätigkeiten, die ein Angehöriger voll übernimmt, zum Beispiel das Kämmen, werden auch die Zeiten anerkannt, in denen eine Beaufsichtigung oder Anleitung notwendig ist. Für das Gehen und Treppensteigen innerhalb der Wohnung (Reihenhaus) sowie das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung bzw. Pflegeeinrichtung gibt es keine Richtwerte, die Pflegezeiten dafür werden individuell festgelegt. 3 Wörter kürzen Die gesetzlichen Einzelheiten Die soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und damit die Pflegebereitschaft von Angehörigen und Nachbarn unterstützen. Dies entspricht auch dem Wunsch der meisten Betroffenen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen zu bleiben. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. Allerdings wird vollstationäre Pflege nur nachrangig gewährt, wenn zum Beispiel häusliche Pflege nicht möglich ist. Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind bei der Pflegekasse zu beantragen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erstellt bei gesetzlich Versicherten daraufhin ein Gutachten und stellt fest, ob bzw. in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei privat Pflegepflichtversicherten erfolgt die entsprechende Feststellung durch die MEDIC-PROOF Gesellschaft für medizinische Gutachten mbh in Köln. Gutachten zur Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe in erheblichem oder höherem Maße benötigen. Diese Hilfe muss auf Dauer, mindestens jedoch für sechs Monate erforderlich sein. Gemeint sind damit Pflege sowie hauswirtschaftliche Unterstützung bei gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens: Der Antrag auf Leistungen der ist leicht auszufüllen. Davor braucht man keine Angst zu haben.

34 35 Zur Pflege gehören sowohl die Übernahme und Unterstützung als auch die Anleitung und Beaufsichtigung der pflegebedürftigen Person. Beispiel: Eine Ehefrau beaufsichtigt ihren Mann morgens beim Waschen. Der Betroffene hat aufgrund seiner Krankheit Gleichgewichtsstörungen, hin und wieder wird ihm schwindelig. Seine Frau muss ihn stützen, um einen Sturz zu verhindern. Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- oder Darmentleerung Ernährung Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Be heizen Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Mindestens einmal täglich muss bei zwei Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 90 Minuten Hilfe nötig, davon mindestens 46 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) Mindestens dreimal täglich muss bei den Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 180 Minuten Hilfe nötig, davon mindestens 120 Minuten für die Grundpflege (Körper pflege, Ernährung, Mobilität). Einstufung in eine Pflegestufe Für die Einstufung in eine Pflegestufe ist ausschließlich der notwendige tägliche Zeitaufwand für Pflege und haus wirtschaftliche Versorgung maßgebend. Das Ausmaß einer Behinderung oder einer Krankheit sagt nichts über die Pflegebedürftigkeit aus. Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) Rund um die Uhr, auch nachts, muss bei den Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 300 Minuten Hilfe nötig, davon mindestens 240 Minuten für die Grundpflege.

36 37 Oft müssen die Angehörigen kämpfen. Widerspruch Wenn der Versicherte mit der Entscheidung der Pflegekasse über Leis tungen aus der nicht einverstanden ist, kann er dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Pflegestufe schriftlich bei der Pflegekasse erhoben werden. Es reicht nicht aus, deshalb den Sachbearbeiter anzurufen. Allerdings muss die Pflegekasse den Widerspruch schriftlich aufnehmen, wenn der Versicherte dort persönlich vorspricht. Mit dieser Niederschrift bei der Pflegekasse soll denjenigen Versicherten die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert werden, die im Abfassen von Schriftstücken ungeübt sind. Der Versicherte hat einen Anspruch darauf, in die Akten der Pflegekasse Einsicht zu nehmen, insbesondere in das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Dies ergibt sich aus 25 SGB X (Sozialgesetzbuch,. Buch). Nur so kann der Widerspruch sinnvoll begründet werden. Es reicht also, zunächst Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Frist einzulegen und gleichzeitig das Gutachten anzufordern. Die Begründung kann dann nachgereicht werden. Sollte die Pflegekasse an ihrer ursprünglichen Entscheidung festhalten, muss sie einen schriftlichen Widerspruchs bescheid erlassen. Darin müssen eine Begründung für die Zurückweisung des Widerspruchs und eine Belehrung über die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht ent halten sein. Gegen Ihren Bescheid vom. 2. 2009, bei mir eingegangen am 12. 2. 2009, Aktenzeichen 123 456 789, lege ich ein. W i d e r s p r u c h Begründung: Im o.g. Bescheid haben Sie meinen Antrag auf Leistungen aus der abgelehnt. Ich benötige aber dringend Hilfe, und dies müsste der MDK in seinem Gutachten auch festgestellt haben. Leider kenne ich dieses Gutachten bisher nicht. Ich bitte daher zunächst, mir das MDK-Gutachten in Kopie zuzusenden. Hierauf habe ich nach 25 SGB X Anspruch. Nach Einsicht in das Gutachten werde ich hierzu näher Stellung nehmen. (Datum, Unterschrift)